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Jüdische Rundschau · 1935-12-10 · Heft 99 (10.12.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 99 (10.12.1935)
Date
1935-12-10
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr, 99 10. XII. 1935 Zur Handhabung der ReichsSluchlsteuervorschriflen Von Dr. Arthur S t e i n, Berlin Die gesetzlichen Vorschriften, in denen der Staat im Jahn• 1 DiI ״zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen‘‘ zur damals auftretcndeu Kapital- und Steuerflucht einzelner Kapitalisten Stellung nafini, kommen heute bei einem ־völlig veränderten T a t b e s t;1 n d zur Anwendung, nämlich bei der dem Staat erwünschten M a s s e n a u s w a n d e r 11!1 g der jüdisch e n Be v ö I k e r u n g s sch i c h t e n; eine vermutlieh für kurze Frist und für einzelne Ausnahniefälie vorgesehene Gesct/esnorm wirkt jetzt bei der Regelung langfristiger Tatbestände um! Entwicklungen mit. So wird das Gesetz, tun seine Handhabung dem oft unvorhergesehenen Sachverhalt des I:inzelfalles an/upassen, durch die Praxis der Fin.an/behörden und die Rechtsprechung der Finanzgerichte aiisgestaltet. Im folgenden sollen kurz einige für Interessenten vielleiclit besonders bedeutsame Anwendungsfälle dargestellt werden: 1. Der Reichsfluchtsteuer unterliegen bekanntlich neben den Personen, die seit dem Jahre 1931 einschließlich in irgendeinem Kalender- oder Geschäftsjahr mehr als 3)IKK) RM. steuerpflichtiges Finkoniiiien gehabt haben, solche Personen, deren Vermögen ,1111 1. Januar 1931 oder bei einer späteren Veranlagung Znr Vermögensteuer 50 000 RM. überstiegen hat. (Oft ist die Grenze überschritten, obwohl der eigentliche VerimigensteUerbescheid unter 50000 RM. lautet; dies ist deshalb möglich, weil im Gesetz einige ״Hinzurechnungen“ fest gelegt sind, deren Bemessung oft etwas kompliziert ist und deren Erörterung hier zu weit führen Würde.) M ajjp 'L!ni! d ist d vr let z.te Ver! rwLieiistcuerbesclu'id, den der Steuer!.n, dit i 4׳ e v< ■r A Ui’•׳ ׳ahu sd im. inländische ■11 Wohnsitzes oder : 1G S F •CVt'dl! die ■1k•: i! Aufenthaltes im in! an«ie erhalten hat. 1 )u׳s wir d zur /, dt in der Regel der VA ׳rinögeiisteuerhcM/lil. 13 per 1!;ז .1 mn r 19 3 1 se in. Die nächst folgende Verni! u vn v!u־r<■ rh.1.1111: u1׳ \v nr urat ־— von Ausna I! 11 lefalleil ab-!1!:׳/ m 1. J nir U TI" 19 )') al )/u:;ebcn, und ׳ dir V'ermögen- Mt in1 [׳ pur ׳! Ja: Hiitr 19! > :-.ind eben falls von Aus• nah in 11 . eilen ״ de n S teile! ■püiclitigeii bis) 1er noch nicht 11] P in. ״1 {l t'U s■ dir />׳!!31 'Cil iu־u I'a 111:11, in denen hiernach der Stand Vf)!1: 1. lanii;1 r 13 it mal( 1: elietid wäre, aller anderer- Seite 1 ia< \A:1 Ti 1 ׳IWT1 d ׳uh WH hm!! .1 «des langen I Zeitraumes er- 111!Hie! 1 V ׳ t! r i in p c r t h atH: , So Ille der bekan nte־ Erlaß des Reich fin> m/m iniM־ ■ri Uii I s V(M u J1 11 i 193! helfe! :1, auf Grund do.'-M l! 1! uu r fu׳ci 1!n :ni n׳c . VA?rau י set/tinmni deü i inanzümtern crin ״p ן;..j;;1 WI mir, L J II 1.1 d L: m aucn oder Erkiese im Billigkeitsw! H ׳■ zu Yi r!1;;;l 1 L t 'm n u;1 auch außerhalb dieses reinen Biüiak G I! v Wr/t 'k ) , י“!■ u hl 'ipe ns c mch weiterhin offen gelassen suin t ן .״,| tu, 1 Hill/ IS i!p;!11 ein die Erhebung der ־ Reiehsfluchtsteu er dt r! n t W i 1 H 11 m! r; in/u p;lh> ca, wird neuer ־chngs in Aus• wand«׳ mn!3;,•■׳: dl] tU T VA um: drun aU-Ue'rbescheid den Auswan• derer!׳, S(;hnn jet/1 V1 >r/t utii; un׳ d außer der 1 Reihe bekannt ge 111.־!c hl. da!r!it auf t lies ,e Weis e auch für di e Berechnung der R uir!' der ■ St; Ulli ' vom 1. Januar 1935 zur Basis der Be ׳ r ui׳ Imim um׳L •י: :1c 1 1t wen len! kann. Iri den Fi illcii, in denen also 1׳ >isli Ul 11 i 1 1 eile (iir w rrini1 enin!־׳ (!es Vermögens Steuerpllichlige auf liillt :u iii-G arui bzw. in umun di׳ u Mt 'lltT’l ul '■•!1 HU m Hau! aten, zweekmal iigerwt ise mit der Stellung weite 1 er Anträge warten zu sollen, bis sie den neuen Vennög;eilstcticrbcsciiek! per 1. Januar 1935 zugestellt bekommen hatten, können jetzt die Auswanderer sofort die Anträge auf vorzeitige Zustellung des Verinögcnsteuerbescheides per 1. 1. 1035 stellen, um hiermit eine neue Grundlage zur Berechnung der Fiudifsteiicr nach dem jetzigen Stande zu erhalten, genau wie natürlich umgekehrt der Fiskus ein Interesse daran haben wird, im Falle der Vergröberung der Vermögen die vo! zeitige Zustellung von sich aus zu betreiben. In den Fällen, in denen eine endgültige Vermögensteuerfestsi-t/ung noch nicht erfolgen kann, B. weil Grundstücks- oder Betriebswerk׳ des Steuerpflichtigen noch nicht festgestellt sind, kann durch Bekanntgabe eines ״vorläufigen׳‘ Vermögensteinrheseheides geholfen werden, 2. Wie verhalt sich nun der Auswanderer, wenn sein Vermögen sich schon wieder seit dem I. Januar 1035 neuerdings tllu Mich Verändert hat? Zu• cwhst du! itc, \\ ir oben bereits bemerkt, durch die unter 1. dairccst! die neue:!׳ iie! landh.iliimg der I üianzbchördetl der W eg 111, hi abgesd in 1: teti sein, im F.dle der Verschlechterung der Vermied.s;.!c, r,,at dt 111 1. Jan. Id ja auch Weiterhin Heralew t/;!!1p der I hr. btstcücr im Bill igk Htswege zu beantragen. I Bin 11 k r hinan- :1! '!׳ <i:u׳ Vo,׳schritt des Veimögensteuerg׳ si 1/1 s du• Ae ■ ׳;!. hi.cit, bei Beginn des neuen Kalenderjal'i ן - die \d!e ü -u 11er neu v ei :1!!lagen zu lassen, allerdings unk r Vc ahnde hednc.t.'r Fristen 11 ad nur unter der Voraus- S'B'ia'e. d.ili d׳ r Weil d! - YA/nnA;• tws um mehr als den fünf- Ln lh.il v1:״ dem all11׳ Wer( ahgcwielten ist. Isf so auf diesem V > 1111!;111; Antrag de- M.rum pöichf igelt — die Möglidiheif ge M11׳:׳, i;leihe eihelhi-i 1er VcniDgcnsverluste eine neue \ ׳;!;1-1׳ •״-׳;ו! ׳sv,!.!,•!1111״!׳,; tnul damit auch eine neue,!bei wh'e!.!•!; 11 Verhältnisw! entsprechende hdiieh.tsteucrb<!• ,1,!:/ ׳•:•!!סי!׳vi im:, -o ist andererseits den! Fiskus die Vf : hk■ it ge■■׳!1 ״! ׳in! d״!ns,'!bc1t Wege von Amts wegen oltuc Anli!;׳ des- [,־ י 1 י י iga fl i btigefi eine;] malen V'ermögenstau ׳!׳.;1 ׳-״!יוl h-h1!/ו1י1!ו..׳g, :•,,ן!׳ und damit den etwa folgen-!lat t liiehts!..!!,•! ]׳! --!׳,;,! :t,>■!<;! 1 i--eh zu erhöhen, wenn das Vir!?!־ •een si׳■!! --n ,״!■' ,ן!,■ ן!]:,r ]()!! mn nieftr als den fmdl1< ׳ I >!1 ־!'!׳•:;! hat, /. It. (furch Abbildungen, kapitalisiertc Aus/ahlum:׳ n •.׳m-fiei! Art u. ä. Wenn hin bei in I in/Hf.alleii die Auffassung vertreten wird, daß h 1 liölimigeii der 1;t/!erwähnten Art auch schon innerhalb des Jahres zur Erhöhung der Flur!dsteuerberechnung führen konnten, so durfte dies nicht zutreffen. Die hier erörterte ״NYiiveranla&mg“ des Vermögens tritt an die Stelle des früheren Vermögens. Sic ist nicht rückwirkein!, sondern hat nur Wirkung für die Zukunft. Sie wirkt für den Stichtag d.s jeweils letzten 1. Januar des betr. Jahres mit ( ndii'gkeit für das nächste Rechnungsjahr. Das Rechming ■mähr 1!uff nach dein Vermögensstcuergesetz immer vorn 1. April bis ziun 3], März. Hierbei wird, wie in dem ganzen Zusammenhänge, von der Komplikation abgesehen, dali das neue WrmögensMeitergesctz in einzelnen Teilen überli.-Hipi erst 193(1 in Kraft tritt. Dio-er Antrag auf Neuvera.dagung ist nicht m verwechsein mit der Berichtigung einer früheren Steuererklärung, also etwa der Vcrmögenstcucrcrkliirtnig per 1. Januar 1935, die etwa deshalb abgegeben wird, weil sieh nachträglich Veränderungcn von Tatsachen oder Ziffern für den Stichtag des 1. Januar 1935 ergeben haben. 3. Die oft verbreitete Anschauung, daß, wer nach seinem Vermögen am 1. Januar 1931 steuerpflichtig gewesen wäre, von der Fluchtsteuer befreit ist, wenn sein Vermögensteuerbeseheid per 1. Januar 1035 unter 50000 RM. sinkt, ist irrig. Er unterliegt der Fluchtsteuer, wenn auch ziffernmäßig nach dem neuen, zugestellten Bescheide. I Im gekehrt wird jemand, dessen Vermögen zwar am 1. Jamtar 1931 unter 50 000 RM. lag, fliiditsteuerpflichtig, wenn er den neuen Bescheid über sein Vermögen von mehr als 50 ()(!11 RM. per 1. jnnitar 1935 vor Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes und Aufenthaltes erhält. Wenn die Ziffer von 50 000 RM. nur an einem Sticht?*g der Vermögensteuererklärung überholt ist, so ist die Das Verbot der Rassenmischehen Zu dem Verbot von Rassenmischehen haben wir bereits über den neuen Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 25. November berichtet. Zwei Einzelheiten sind noch nachzutragen: Der Erlaß beschäftigt sich im einzelnen mit dem Verhältnis von Eheverboten und Staatsange 11 origkeit. Dazu wird gesagt, daß die erwähnten Vorschriften über Eheverbote sich auf Eheschließungen von Juden ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit bcziehen. Dagegen beziehen sie sich auf Eheschließungen von jüdischen Mischlingen und von Personen deutschen oder artverwandten Blutes nur dann, wenn diese die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, werden dabei wie deutsche Staatsangehörige behandelt; Staatenlose, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland dagegen nur dann, wenn sie früher die deutsche Staatsangchörigkcit besessen haben. Lieber die Führung des Abstammungsnachweises wird u. a. gesagt, daß grundsätzlich vollständige Personenstandsurkunden zu benutzen sind. Scheine sind nicht zulässig; dagegen bestehen gegen die Verwendung der sogenannten abgekürzten Urkunden des preußischen Rechts keine Bedenken. Können die Verlobten Personenstandsurkunden über Geburt oder Heirat nicht beibringen, weil diese in einem fremden Lande erfolgt sind, das keine staatliche Beurkundung der Personellstandsfälle kennt, so reicht die Vorlage kirchlicher oder sonst beweiskräftiger Bescheinigungen aus. Kurse für Standesbeamte Unter der Ueberschrilt ״Die Nürnberger Gesetze — Frankens Standesbeamte werden geschult“!neiden die ״Münchener Neuesten Nachrichten“ in Nr. 331; ״Wie im ganzen Reichsgebiet werden zürn Zweck der Schulung in Franken Kurse und Lehrgänge für die Standesbeamten abgehalten. Diese sollen vor allem vertraut gemacht werden mit den Nürnberger Gesetzen und ihrer Anwendung, uni den Juden in Franken keine Möglichkeit mehr zu geben, ihr rasseschändorisches Treiben fortzusetzen. Es werden vor allem auch organisatorische und praktische Fragen aus dem Standesamtwesen behandelt werden. Vom 10. bis zum 20. Dezember finden elf Lehrgänge statt, an denen sich rund 1000 Gerneitiden mit ebenso vielen Standesämtern beteiligen werden. Es sind Lehrgänge vorgesehen in den Bezirken Eichstätt, Weißenburg, Gunzenhausen, Roth, Hersbruck, Neustadt a. A., Scheinfeld, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Erlangen, Dinkelsbühl und Uffenheim.“ Geschäfts - Verkäufe In arische Hände übergegangen sind folgende Firmen: Fa. Borchardt, Nächtig. Dessau. Fa. Markus, Dessau. Fa. Colin Nachf. Dessau. Textilhaus Kleimcnhagcn ft Co. in Nordhausen. Textilwarenfirma G. Ho ff mann, Inh. Bernhard Taitze, in Merseburg. _ Juden in der Musik Die ״Allgemeine Musikzeitung“ vom ft. Dez. schreibt: ״Eine Anzahl von Vcrfagsvcrzeichnissen hatten durch die Aufnahme jüdischer Komponisten wie Mendtlssohn, Offenbach usw. Anlaß zu Beanstandungen gegeben. Aut die Anfrage des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins, ob die Einstellung der Werbung mittels solcher Verzeichnisse erwünscht sei, hat der Präsident der Rekhsmusikkaiiimer folgendermaßen entschieden: ״Auf Ihr Schreiben ... teile icl! Ihnen mit, daß ich wegen der eventuellen wirtschaftlichen Schädigung der Verlage und auch aus der Erwägung heraus, daß die Bekanntgabe des Vorhandenseins von Werken jiidischer Komponisten weder einen Verkauf noch gar eine Aufführung nach sich ziehen muß, ein sofortiges Verbot der weiteren Propaganda nicht aussprechen will. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß in Zukunft, und vor allem bei Neudrucken von Katalogen, jedes Anhieten von Werken nicht erwünschter Komponisten zu unterbleiben hat.“ Eine Klärung der Frage, welche Komponisten als n i c 111 er- •w ü n s c h t anzusehen sind, ist bisher noch nicht erfolgt.“ Der Senat von Hamburg hat die bisherige Börnestraße in Josef-Klant-Straße umbenannt. Fluchtsteuerpflicht entstanden, immer unterstellt, daß die Voraussetzungen, wie Zustellung des Vermögenssteuerbescheides, Aufgabe des Wohnsitzes und Aufenthaltes usw., vorliegcn. 4. Recht hart sind solche Auswanderer betroffen, deren Einbürgerung widerrufen ist. Bekanntlich unterliegen der Reiciisfluchlsteuerpflicht nur solche Personen, die am 31. März 1931 Angehörige des Deutschen Reiches gewesen sind. Da der Widerruf der Einbürgerung mit der Zustellung der Widerrufsvcrfügtmg oder mit dem Zeitpunkte der Veröffentlichung im Reichsanzeiger wirksam wird, also keine rückwirkenden Folgen hat, hebt der Widerruf der Einbürgerung auch nicht die Tatsache auf, daß der Ausgebürgerte am 31. März 1931 deutscher Staatsangehöriger war. So unterliegt der Auswanderer auch jetzt trotz der zwischenzeitlich erfolgten Ausbürgetung der Verpflichtung zur Leistung des Reichsfluchtstcuer, Der Reichsfinanzhof hat In einem solchen Falle mit der hier wiedergegebenen Begründung die Fluchtsteuerpflicht bejaht, allerdings in einem Falle, in welchem der Steuerpflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig aufgegeben und eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hatte. Juristisch und in der Handhabung der Finanzbehördeti wird offenbar zwischen diesem Falle und dem Falle, in dem die Staatsangchörigkcit durch Widerruf, also gegen den Willen des Betroffenen verlorengegangen ist, kein Unterschied gemacht, Es bleibt für den Einzelfall übrig, den Versuch zu machen, das recht harte Ergebnis durch Billigkeitsanträge zu mildern, Die hier vorgetragenen Fälle zeigen, daß oft entscheidende Fragen über die Anwendung der Fluchtsteuer sich aus der Lösung von Fragen auf anderen Gebieten ergeben (genau wie z. B. bei Fluchtsteuerfragen, die mit den! Ehe- und Erbrecht oder dem sonstigen Familienrecht verknüpft sind, wie z. B. bei der Zusammen Veranlagung von Kindern und Eltern oder Ehegatten, bei der getrennten Auswanderung von Ehegatten usw.) Der italienische Sender in Bari verbreitete in den letzten Tagen eine Rede in hebräischer Sprache, in der die Annehmlichkeiten der Touristik in Sizilien, die Vorzüge des Hafens von Triest und die Bequemlichkeit der italienischen Schiffe gerühmt wurden. IN ALLER KURZE Der Preußische Ministerpräsident General G 6 r 1 n g sprach anläßlich eines Staatsbesuches in Hamburg, wobei er zur Judenfrage nach einem Bericht des DNB. u. a. erklärte: ״Für uns Nationalsozialisten ist die Judenfrage kein Problem des Hasses, sie war und bleibt ein Problem absoluter Notwendigkeit, ein Problem reinlicher Scheidung zweier Blut- Strömungen, die nicht zusammen gehören. Wir haben durch die letzten Gesetze und Verordnungen das deutsche Volk vor der Rassen Zersetzung gerettet.“ Der ״Angriff“ vom 6. 12. teilt mit, daß auf Anordnung des Staatskommissars Dr. Lippert die Bereinigung der Berliner Berufsschulen durch die Errichtung jüdischer Sonder-!«lassen vorbereitet wird. Die Reichsposklirekticn München hat innerhalb ihrer Betriebsräimie eine Tafel ״Fünf wichtige Gebote!“ zum Aushang gebracht, auf der es u. a. heißt: ״Kauft nicht beim Juden, kauft beim deutschen Volksgenossen!“ Jüdischen Viehagenten in Köln-Ehrenfeld war auf Grund einer Polizeiverordnung das Betreten des Schlacht- und Viehhofes wegen Unzu verlassigkeit als Nie h tarier untersagt worden. Während ihre Klage beim Bczirksmwaltungsgerieht erfolglos blieb, setzte das Oberverwaltungsgericht, wie die ״Deutsche Fl eischerzeifung“ berichtet, die ergangenen Polizeiverfügungen außer Kraft, ln der Urteilsbegründung wird gesagt, die Verfügungen verstoßen gegen die Vorschriften der Reichsgewerbeordnung, nach denen außerhalb der Reichsgesetze eine Beschränkung des Gewerbebetriebes durch richterliche oder administrative Maßnahmen unzulässig sei. Einer Polizei- Verordnung, die eine andere Regelung treffen wolle, könne keine Gültigkeit beigemessen werden. Die ״Frankfurter Zeitung“ berichtet aus Weimar, daß ein in Berlin wohnender Jude einen Drohbrief erhalten hatte, in dem ihm schwere Verstöße gegen die Grund- Sätze vorgeworfen wurden, die jetzt im Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verankert sind. Die angeblichen Verfehlungen sollten in den Jahren 1925 und 1926 begangen worden sein. Von dem Briefeinpfänger wurde eine größere Summe als Schweigegeld gefordert, widrigenfalls der Jude ins Zuchthaus käme. Weiter wurde verlangt, daß der Betrag an einer bestimmten Stelle in Greiz hinterlegt werde. Der Adressat zeigte die Sache bei der Polizei an. Auf diese Weise konnte die Hintcrlcgungsstelle in Greiz beobachtet, der Erpresser verhaftet und dem zuständigen Richter zugeführt werden. Seit 1900 sind nach Angaben des ״Evangelischen Beobachters“ 13 3 (1 Juden e v a n g e 1 i s c 11 geworden. Am geringsten war die Zahl der Taufen 1928 (166) und am höchsten 1933 (933). Der New-Yorkcr polnische Generalkonsul Dr. Sylvester Gruska hat dem Vorsitzenden des Verbandes der polnischen Juden in Amerika, Benjamin Winter, die Versieherung gegeben, daß die polnische Regierung Maßnahmen treffen werde, um den j u d e n f e i n d 1 i c h e 11 Aussch reit ringen ein Ende zu machen und die Schuldigen der Bestrafung zuzufiihren. In Lotnza ist im Alter von 90 Jahren der Leiter der dortigen Jcschiwa, Rabbi Jisracl Leib Egulski, der älteste Rosch Jcschiwa Polens, gestorben. Rabbiner Dr. Cäsar Scligmann in Frankfurt a. M. vollendet am 14. Dezember sein 75. Lebensjahr. Als Prediger und Lehrer seiner Gemeinde und als Schöpfer eines Gebetbuches hat Dr. Scligmann Bedeutendes geleistet. Arbeit für den Palästina-Aufbau Auf Anregung des Direktors des Keren Hajessod, Leib J a f f e, fand in Warschau eine gemeinsame Tagung der in Polen ansässigen nichtzionistischen Mitglieder des Council der Jewish Agency und der Mitglieder des Direktoriums des Keren Hajessod in Polen zu dem Zwecke statt, Wege für eine Ver- Stärkung der Arbeit für den Palästina-Aufbau in den nichtzionistischen Kreisen Polens zu finden. Der ehemalige Senator Raphael Szercszcwski wurde einstimmig zum Vorsitzenden der Tagung gewählt. Jafft hielt einen instruktiven Vortrag und riciitete an die Versammlung den Appell, die praktische Arbeit zu verstärken. Er schlug vor, z.vvei Vertreter der nichtzionistischen Council-Mitglieder in die Leitung des Keren Hajessod zu entsenden. Es folgte eine Aussprache, die sich insbesondere um die Aufgaben der nichtzionistischen Mitglicder der Jewish Agency bewegte. Zu Vertretern der nichtzionistischen Mitglieder der Jewish Agency in Polen im Direktorium des Keren Hajessod wurden im Sinne der Vorschläge Jaffes der ehemalige Senator Raphael Szcreszewski und Jacob Lestscliinsky gewählt. Haavara und ,,Shimshon Cement“ Im Aufträge der Trust ft Transfer Office ״Haavara“ Ltd., Tel-Awiw, übergibt uns die Palästina-Treuhandstelle, Berlin, folgende Erklärung zur Veröffentlichung: Di״ ■־Haavara“ teilt uns soeben telegraphisch folgendes mit: Die Shimshon Palestine Portland Cement W Orks Ltd. ist von ihrem mit der ״Haavara“ zum Zwecke der Aufnahme einer Debenluresanleihe geschlossenen Vertrage zurückgetreten. Der Grund hierfür liegt darin, daß die Imperial Chemical Industries (1CI) und ihrem Beispiel folgend andere der im Prospekt der Slümshon-üescllschaft angeführten Aktionäre die Verbindlichkeit ihrer Zeichnung angefochten haben. Die ״Haavara“ betrachtet den Rücktritt der Shimshon-Gesellschaft als Verletzung der mit ihr abgeschlossenen Verträge und wird die Rechte der Ein- Zahler sowohl gegenüber Shimshon als auch gegenüber der Industrial and Financial Corporation Ltd. (IF1CO), die die Einzahlung von CP 60009 auf das Aktienkapital, die hieraus zu zahlende und im Prospekt genannte Barquote sowie die Verzinsung fr־ die Anlaufzeit garantiert hat, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln wahrnehmen. D i e Reichs markeinzahlungen der ״Haavara“- Zeichner befinden sic 11 noch in vollem Umfang unter der ausschließlichen Verfügung der ״H a a v a r a“. Wie aus der wiedergegebenen Mitteilung hervorgeht, ward alles geschehen, um die Rechte durchzusetzen, die der ״Haavara“ zugunsten der Zeichner gegenüber der Sh imshon-Geselischaft und der Ifico zustehcr. Sollten diese Bemühungen keinen Erfolg haben, so werden diejenigen Personen, deren Einzahlung mit Rücksicht auf ihre Zeichnung bereits abgerufen wurde, selbstverständlich in ihre bisherige Rangs teile wieder einrücken und ihre Einzahlung auf Wunsch zurückerhalten, ohne daß hierbei irgendwelche Spesen in Abzug gebracht werden. Ueber den Fortgang der Angelegenheit werden weitere Berichte folgen.

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