Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 99 (10.12.1935)
- Date
- 1935-12-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr 99, 10 XII 1935 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seife 3 Juden als Rechtsanwälte Die ״Juristische Wochenschrift“ vom 7. Dezember veröffentlicht einen eingehenden Bericht über die Tagung des Reichsfachgruppenrates und der Gaufachberatcr Rechtsanwälte des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen im Hause der Deutschen Rechtsfront am 22. November, Die Beratungen betrafen die Maßnahmen, die zur Behebung der Notlage der deutschen Anwaltschaft ergriffen werden sollen. Der stcllv. Reichsjuristenführer Reichsamtsleiter Rechtsanwalt Dr. Raeke bemerkte in seinen Ausführungen u. a., daß die Reichsfachgruppe Rechtsanwälte in ihren Vorschlägen darauf hingewiesen habe, daß statt der vorgcschlagenen zwangsweisen Pensionierung der älteren arischen Rechtsanwälte eine stärkere Ausschaltung des jüdischen Eie mentes aus der Anwaltschaft eine wesentlich größere Entlastung für die gesamte Anwaltschaft und auch eine gerechtere Lösung sein würde. Diesem Vorschläge sei durch die Nürnberger Gesetze ein außerordentlich starker Rückhalt gegeben worden und in einer erneuten Eingabe an den Reichsjustizminister sei darauf hingewiesen worden, daß nunmehr der Weg für eine Ausschaltung des jüdischen Elements auch aus der Rechtsanwaltschaft als anerkanntem Organ der deutschen Rechtspflege freigeworden sei. Zum Schlüsse seiner Rede bemerkte Dr. Raeke hinsichtlich den beabsichtigten Bestimmungen der neuen Rechtsanwaltsordnung u. a.: .,Eine weitere Senkung (der Zahl der Anwälte. Red.) wird dadurch erreicht, werden mii-eei), daß der Inhalt der Nürnberger Besetzgebung auch aui die Zuearanrensetzung der deut-chen Anwalt »chaft als eine» anerkannten Organ» der deut»<׳hcn Rechtspflege zur -A!:wendüng gebracht wird. Dies entsprieß! auch der gelegentlich des Xürnbeiger Parteitages von Staatssekretär Dr, I'rcider als Vertreter des Reich.sj!1slhn!i!1i'fermms bei der Tagung des Reirbsrecbt samt cs abgcgegebenen Erklärung, daß die grundsätzliche Frage, ob auf (!rund der Nürnberger Gesetzgebung die Juden auch ans der deutschen Anwaltsebaft auszuschciden halten, nur eine rhetorische Frage sei- Wenn aber etwa eine Konzession de» Inhalt» gemacht werden soll, daß in der deut-nhen A nwal!sel1;1ft bi» auf weiten•» »o viel V 0 1 1 ■ und */4־J uden b e 1 a s s e n w erden, wie dem Prozentsatz des jüdisch e 11 (j a s t v o 1 kes in D e u t s c h 1 a n U g c g c n ü b c r d e m de 11 t s c 11 c n Y o I k e eil I spi ic 11 I , so wird man ohne besondere Schwierigkeit die in betracht kommende Zahl leststellen können und bei der zu treffenden Auswahl in erster I.inie diejcnigcii berücksichtigen mü»-ot1, die naelnvi-l-bar während des Weltkrieges wirklich an der Front gekämpft haben und insbesondere hierbei verwundet worden sind oder hohe Kriegsauszeichnungen erlangt haben.“ Die Juden 1m Bankwesen Im Anschluß an den Uebergang des Dresdner Geschäfts des Bankhauses Gebrüder A ruh old an die Dresdner Bank, die, wie der ״Angriff“ ausführt, ein weiteres Beispiel für die langsame Ausschaltung des Judentums aus der Wirtschaft ist, befaßt sich das Blatt mit der soeben veröffentlichten Statistik des Statistischen Reichsamtes über die berufliche und soziale Gliederung der Glaubensjuden. Danach arbeiten 1722 Juden im Gewerbe des Maklers und Kommissionärs und 4085 im eigentlichen Bank- und Börsenwesen. Es zeigte sielt, daß das Judentum im Gewerbe des Privathankiers ganz entscheidend überwiegt, hn allgemeinen Durchschnitt schätze man in Sachverständigenkreisen, daß der Zahl nach von den bestehenden Privatbankfirmen auch heute noch 60 v, H. in jüdischen Händen sirnl, der Kapitalkraft nach sollen es sogar 75 v. H. sein. Die in der letzten Zeit erfolgte Ausscheidung vieler Privafbankhäuser aus dem Bankgeschäft gehe, wie es nicht anders sein kann und auch sein soll, fast ganz zu Lasten der jüdischen Mitglieder dieses Berttfszweiges. Viele Börsenkommissionäre und kleinere jüdische Bankgeschäfte seien still verschwunden, schon aus dem einfachen Grunde, weil das Börsengeschäft mit seinem gegen früher wesentlich verkleinerten Markt und der scharfen Aufsicht der amtlichen und berufstäudischen Stellen ihnen keine Gewinnmöglichkeiten in der bisher gewohnten Art mehr lasse. Sie haben aber auch recht erhebliche Einbußen an Einlagen erlitten. Die deutschen Kunden seien zu deutschen Bankhäusern abgewandert, und der hier und dort erfolgte Uebergang jüdischer Kunden von deutschen Bankgeschäften zu den jüdischen Firmen habe diesen Abgang nicht annähernd ausgleichen können. Nicht allen Privathankiers sei es möglieh, wie die Gebrüder Arnhold in Dresden oder die Geb r ü d c r Stern in Düsseldorf, Käufer für ihre Unternehmen zu finden. So werde im Laufe der Zeit der jüdische Einfluß im Gewerbe des Privatbankiers zwar langsam, aber durchaus stetig schwinden, bis er eines Tages ganz beseitigt ist. Kommentar und Gesetz Das ״Gesetz über die wirtschaftliche Betätigungder Juden“ Die ״Frankf. Ztg.“ vom 7. Dezember schreibt: ״ Ein Gesetz über die wirtschaftliche Betätigung der Juden hat Reichsminister Dr. Frick vor einigen Wochen in seiner Rede in Saarbrücken angekündigt. Daß dieses Gcsetz unmittelbar bevorstehe, scheint aus einer Verlagsan zeige hervorzngehen, die in Großformat auf der Um- Schlagseite einer juristischen Zeitschrift erschienen ist. Es wird "ein großes Erläuterungswerk über die deutsche Rassegesetzgebung aus der Feder von Staatssekretär Stuckart und Oberregierungsrat Dr. Globke angekündigt. Darin heißt es: ״Im Dezember erscheint Band 1 — Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz, Ehegesimdheitsgesetz und Gesetz über die wirtschaftliche Betätigung der Juden ... etwa 150 Seiten.“ Der Verlag hebt dann hervor, daß dieses Sammelwerk alle deutschen Rasseschutzgesetze ״und auch bereits das kommende Gesetz über die wirtschaftliche Betätigung der Juden, sowie jeweils nach Verabschiedung das Reichsangehörigkeitsgesetz, das Sippenamtsgcsetz usw.“ erfassen werde. Er schließt mit dem Satz, daß dieses Komracntarwerk ״sich für die Parteistcllen, die Behörden und Gerichte als ein unentbehrlicher Führer erweisen dürfte“. Au letzterem ist kein Zweifel. Kommentare und erläuternde Aufsätze aus der Feder der zuständigen Ministerialreferenten haben seit je — schon seit der Aera der Notver- Ordnungen — eine früher nicht geahnte Bedeutung erlangt. Bei dem Tempo der heutigen Gesetzgebung und dem (in der Regel) sofortigen Inkrafttreten der neuen Gesetze haben Behörden und Publikum sich noch weit mehr daran gewohnt, ihre Blicke auf den ״maßgebenden Kommentar“ zu richten und sich bereitwillig von ihm führen zu lassen. Aus dem Wesen des heutigen Staates folgt auch, daß die Be- Ziehung des Referenten, der einen Gesetzentwurf schafft, zu dem fertigen Gesetz eine direktere und nähere ist als früher. Der Weg vom Kopf des Referenten ins Gesetzblatt ist kürzer geworden. Der ״Gesetzgeber“ ist eine faßbare Größe, und es ist nicht mehr ein aussichtsloses Beginnen, zp fragen, was er mit einem bestimmten Paragraphen, einem Ausdruck, einem Komma oder Semikolon gemeint hat. Der Mann, der den Entwurf geschrieben hat, weiß auch, was seine einzelnen Worte bedeuten sollen, und wenn er es erläuternd sagt, so weiß er, daß die Praxis darauf hört. Der ״Rcfercntenkommenta r“ ist so zu einer stehenden Einrichtung unseres Rechtslebens geworden, und aus der Schnelligkeit seines Erscheinens läßt sich oft leicht erkennen, daß er lange vor der Publikation des Gesetzes, ja, daß er fast gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf begonnen sein muß. Das nützt der Praxis und erscheint uns heute schon als wünschenswerte, fast selbstverständliche Gewöhnheit. Aber neu und einigermaßen überraschend ist es doch, Wenn vom Verlag in öffentlicher Anzeige ein Kommentar angekündigt wird, zu einem Gesetz, das noch gar nicht erschienen ist — überraschender noch, wenn in so bestimmter Form versichert wird, daß dieser Kommentar, und als« doch wohl auch das Gesetz selbst, noch im Dezember erscheinen werde. Ob die Reidisrcgierung noch vor Weihnachten ein ״Gesetz über die wirtschaftliche Betätigung der Juden“ beschließt, darüber wird man sicherlich doch wohl erst dann etwas sagen können und dürfen, wenn diese Kabincttssitznng s t at t g e f u n d e ri hat.“ Zttrn gleichen Thema «äußert sich die ״Fra 111cf. Ztg.“ vom 8. Dezember nochmals, indem sie den Wunsch ausspricht, da(i nach Erlaß neuartiger Vorschriften die Kommentare dafür um so rascher erscheinen mögen. Es heißt hierzu u. a.: ״Es ist schon darauf hingewiesen worden, welche Bedeuturig heute dem sogenannten ״Refererrienkornrnentar“ zukommt. Wahrend früher, bei der parlamentarischen Gesetzgehörig, das, was eine Mehrheit mit einem bestimmten Ausdruck meinte, gedeutet, ja zuweilen ״erraten“ werden mußte, läßt sich der Wille des Gesetzgebers sowohl durch ihn selbst erläutern, als auch durch den Referenten, der seine Begriffe in bestimmter Absicht gewählt hat und dessen Entwurf dann gebilligt worden ist. Der Refereritenkomnientar ersetzt aber heute noch ein Zweites: nämlich die Hilfe, welche früher die ()Öffentlichkeit und vor allem die Presse den von einem Gesetz. Betroffenen oder daran Interessierten zu leisten vermochte. Diese Hille ist heute in vielen Fällen 11 i c 111 mehr möglich. Wenn 7. B. kürzlich von autoritativer Steife zu den Nürnberger Gesetzen die Erläuterung gegeben wurde, als ״jüdischer «Wann“ gelte erst der, der über 1(1 Jahre alt sei (jene Erläuterung, die für viele Familien darüber entscheidet, ob sie unter das Gesetz׳ fallen werden oder nicht), so hätte es kein Schriftleiter von sich ans unternehmen können, eine solche Interpretation zu geben. Denn woher hä»tc er wissen sollen, daß gerade dies dein Willen der Reidisrcgierung entspreche? Es ist einleuchtend, daß die Zweifelsfragen gerade bei jenen Gesetzen einen besonderen Urnfar völlig neuartig sind und also aucli vnl verwenden, die bis dahin der Recht waren. Auch läßt etwa der viel/itu-rtc zusammen mit allem juristischen Wissen darauf zu, wie weit oder wie eng der Grenzen einer ״Hausgemeinschaft'* ziehen will. Solcher bleme gibt es dann meist viele. Pur die Betroffenen bildet das Gesetz zugleich deren Verletzung unter Uuist bedroht ist. Wenn dann der Termin d Vorschriften in greifbare Nähe ruckt, ohne liandeiien Unklarheiten aufhelleii ließen, so Betroffenen allerdings oft Verlegenheiten, di g eimnTmicii, welche ig neuartige Begriffe ,prccliu 11g unbekannt ,Sinn" eines Gesetzes noch keinerlei Schluß Gescf/geher hier die '1rober die Norm ihres Verhaltens,!ulen mit nicht geringen Strafen nkrafttretens der da 11 sieh die vorentstehen für die beträchtlich sein können, denen jedoch mit einem ״Referentcirkommentar“ leicht abzuhelfen wäre. Danach konnte dann aucli die Presse ihren Lesern Auskünfte geben. Deshalb möchten wir meinen, mit den Vorankündigungen habe es keine Eile, wohl aber mit den Kommentaren.“ Keine ״Nichtarier“ mehr Reichsministcr Dr. F r i c k sprach bei einer Kundgebung im Münchener Zirkus Krone und kam auch auf die Judenfrage und auf die Nürnberger Judengesetze zu sprechen. In Zukunft, so sagte der ALinister nach dem Bericht des ״Volk. Beob.“ vom 7. Dezember, werde nicht mehr zwischen Ariern und Nichtariern unterschieden, sondern nur noch zwischett Juden und Deutschen. Das Reichsbürgergesetz werde dafür sorgen, daß kein Jude in Zukunft mehr Reichsbiirgcr werden könne. Bef reiungsanträ«r e für Hausangestellte Der Reichs- und preußische Minister des Innern gibt folgendes bekannt: ״Bei dem Reichs- und preußischen Ministerium des Innern gehen ebenso wie bei vielen anderen Behörden zahlreich« Anträge ein, die Befreiungen von §3 des Blut- Schutzgesetzes und § 12 der Ersten Ausführungsverordnung erstreben, wonach Juden keine weiblichen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes unter •15 Jahren neu Das Ausland und die Judenfrage Im Rahmen eines Reiseberichtes des HauptschriEileiters Rudolf Kircher der ״Frankfurter Zeitung“ über eine Reise nach England, Frankreich und Italien berichtet der Verfasser am 7. I)ezeniber über die Auffassung, die man in den genannten Ländern von der deutschen Entwicklung hat. Dabei schreibt er über die Steilung zur Juden frage folgendes: ״Nicht jeder Engländer, sicher nicht jeder Franzos« wird die nationalsozialistische Rassenlehre, d, h. ihre praktische Folgerung für die Juden, an erster Stelle nennen. Aber sehr viele tun es. Für sie ist das deutsche Verfahren undiskutabcl. Ein Durchschnittsengländer, der die höheren Schulen hinter sich hat, wird einem sagen: ״Sie verstehen, daß ich, der ich englisch erzogen bin, dabei ganz einfach nicht mitkann.“ Es kommt hinzu, daß das Ausland dieses deutsche Problem zumeist nur durch die Aufzählung von Ei 11 ze 1 - Schicksalen, aber weniger von den mehr allgemeinen Seiten her kennt. Das trifft leider bei allen unseren Nachbarländern und in bezug auf alles deutsche Geschehen zu: man beobachtet durchs Mikroskop, anstatt sich zu einer Gesamtschat! zu entschließen. Das letztere setzt eine betrachtliehe geistige Leistung und ein entsprechendes schriftstellerisches Talent derer voraus, die in der Auslandspress« dazu berufen wären, Deutschland darzustellen. Nicht alle sind dieser Aufgabe gewachsen, — oder sie werden dabei durch ihre Redaktionen und Verlage behindert. Die Judenfrage beschäftigt die gebildeten Engländer mehr als die große Masse, die Engländer mehr als die Franzosen, diese wiederum erheblich mehr als die Italiener. Das ist begräflich denn der humanitäre Gesichtspunkt ist der *typisch englische, — mindestens soll das nach dem englischen Willen so sein. Es ist auch klar, daß die Aufrührung der Rassenfrage dort am wenigsten willkommen ist, wo sie — ohne daß man öffentlich viel davon spräche — unter der Decke am deutlichsten als ein Problem empfunden wird, wo man aber eine endgültige Lösung gefunden zu liaben glaubt, die man nicht gestört sehen möchte. Es gibt auch eine englische Neigung, sich von Juden zu distanzieren, ja es gibt einen englischen Antisemitismus, aber er ist diskret und zumeist nicht encrell, niemals aber gewaltsam. Eine verstärkte Empfindlicheit der Engländer gegenüber dem deutschen Vorgehen kommt auch daher, daß die Emigranten in Paris ein vorwiegend politisches, in London aber in erster Linie eia menschliches oder allenfalls wirtschaftliches Problem darstellen. In Paris wendet man sich mehr und mehr von den Leuten ab, die mit Hilfe französischen oder auch russischen Geldes auf französischem Boden eine Hetze gegen ihre frühere Heimat betrieben haben oder noch betreiben. In London schwankt um ח zwischen dem Bedürfnis, Menschen, die lediglich weiter»!- kommen, aber nicht politisch tätig zu sein wünschen, zu helfe« und ihre Kräfte samt den Patenten, die sie mitbringen, zu verwerten, und andererseits dem Unbehagen, zu immer neuen Sammlungen zugunsten von Familien aufgemfen zu werden, die mindestens für eine Anlaufzeit nach einer Unterstützung verlangen. Es ist klar, daß dieses Kommen und Gehen der Anwandernden samt den dazugehörigen Gesprächen das Thema auch dann lebendig halten würde, wenn uie ausländischen Zeitungen nicht dauernd über die Einzelschicksale berichteten. Ein Abklingen dieses Echos ist vorerst noch nicht zu erwarten, so dringend es zu wünschen wäre, Je mehr die Nürnberger Gesetze und die dazu erlassenen Ausfühnmgsbestimmungen sich als der Weg zu einem unerträglichen lind allerseits respektierten modus vivendi erweisen werden, desto günstiger wird die Rückwirkung auf die öffentliche Meinung Engfands sein. Ohne Rücksicht auf die öffentliche Meinung kann keine englische Regierung Politik treiben.“ Diskussion in Schweden Von unserem Berichterstatter Stockholm, einsiellen und unter 35 Jahren weiter beschäftigen dürfen. Viele dieser Anträge beruhen auf irriger Auslegung der Vorschriften. Ein Haushalt ist nur dann _ jüdisch, im Sinne der Vorschriften, wenn ein jüdischer Mann Haushalt ungsvorstand ist oder der Hausgemeinscfiaft angehört. Als Mann in diesem Sinne ist nur anzusehen, wer über 16 Jahre alt ist; ein Haushalt, in dem nur Frauen oder Kinder jüdisch sind, füllt also nicht unter das Gesetz. Weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, die am 16. September 1935 in einem jüdischen Haushalt beschäftigt waren, können in diesem Haushalt bleiben, wenn sie bis zum Jahrcsschluß das 35._ Lebensjahr vollendet haben werden; sie dürfen aber nicht in einem anderen Haushalt a»gestellt werden. Anträge auf Befreiung von diesen Vorschriften haben grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg und sind daher zwecklos, sofern nicht ganz außergewöhnliche Umstände vorlie gen. Etwaige Anträge sind zu richten an die untere Ver- «11 1» ׳ u n g s b e h ü r d e, in derer! Bezirk der jüdische Haushalt sich befindet. Untere Verwaltungsbehörden sind der Poiizeipräsident oder Polizeidirektor, und in solchen Stadtkreisen, wo diese Behörden nicht bestellen, der Oberbürgermeister. Untere Verwaltungsbehörden auf dem Lande sind: in den Ländern Preußen, Württemberg, «’Mecklenburg, Lippe, Schaumbmg-Lippc sowie im Saarland der Landrat, in Bayern und Baden das Bezirksamt, irr Sachsen die Amfsliauptmannschaft, in Thüringen, Hessen und Anhalt das Kreisamt, in Oldenburg der Amtshaupfin,11111, in den nldviiburgischeri Landesteilen Birkenfeld und Lübeck der Regierungspräsident, in Braunschweig die Kreisdirektion, in ILin!bürg der Polizeipräsident, in Bremen der Polizeidirektor, in Lübeck das Polizeiamt. Soweit Anträge bereits bei «anderen Behörden eingegangen sind, werden sie mit größter Beschleunigung den zu ständigen Behörden zugeieitet. Wer bereits einen Antrag bei einer anderen als der zustäuiligen Behörde eingereicht hat, braucht ihn demnach nicht zu wiederholen.“ In Hamburg sind laut ״Frankfurter Zeitung“ besondere Ahcndsprechstundcn für alle arischen Hau sängestellten eingerichtet worden, die auf Grund der Niirnberge! Gesetze ihre Stellen wechseln müssen. Iftlüun Sck&nlcf zaa. 5. & Dez. Die Diskussionsvereinigung der Universität Upsala hatte zu einem zahlreich besuchten Diskussionsabend geladen, bei dem als erster Redner Prof. H. S. Ny ber g sprach und sich gegen die Rassentheorie wandte. Der Redner schloß damit, daß die Universität ihre Aufgabe darin sehen müßte, die Verwirrungen und Verunglimpfungen, die sich bei der Behandlang des Judenproblems geltend machten, zu bekämpfcn. — Prof. A. Holenberg meinte, daß in Schweden unter keinen Umständen von jüdischem Einfluß i:1 der Politik die Rede sein könnte, da wir keine Juden .«1 der Regierung oder im Reichstag hätten. Als letzter Redner sprach der Zionist Dozent Hugo Valentin, H.R. rxfinßH Wir bitten mhht unsere Leser hiordurch / herzlidh&t, die von ihnen be- ** nötigten CNanukkoh-G«sci1«t1k• bei unserem Inserenten zu kaufen und sich hierbei auf die Anzeigt in der ״Jüdischen Rundschau" zu beziehen. Zur Erleichterung der zu treffenden Geschenk ■Wahl veröffentlichen[ wir ein• Sonder-Rubri k unter dem Motto: ״Man sch »nkt zu Chanukkah" in unseren nächsten Ausgaben Nr. 100 (Freitag, dem 13. Dezember!, Nr. 101 (Dienstag, den 17. Dezember) und Nr. 102 (Freitag, den 20.D«zemb.) Jüdische Rundschau Anneigen-Verwaltung Berlin W 15 1! 15 t in sich . sie eintzu- Mt. zten röß- Baüber r «an }viel ijale Gemnt orn, ück, 4eit rde, jiltc den Sie! das rste , in vor ikel rzer len.;kte Ichrei-!ine!ich irk- Das zur och ich, fls-. veil ihn ttet nal m-!1 ten ten 3 Ulsie ׳en hn als Sie rin tk. :u. ht ln : n, - n- 1d as Is. :n :lt' ei k. S, ’ ni 1ejl df* »f na 1t, dl