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Jüdische Rundschau · 1935-11-19 · Heft 93 (19.11.1935) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 93 (19.11.1935)
Date
1935-11-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Nr. 93, 19 XI. 1935 JOOISCHE RUNDSCHAU Seife 3 Festtage in Amsterdam 300-Jahrfeier der ״Hochdeutschen Judengemeinde“ Amsterdam, 15. November Anläßlich des 300jäl1riget1 Bestehens der aschkcnasischen ״Hochdeutschen Gemeinde“ von Amsterdam fand am 14. d. M. im Gemeindehaus ein Festakt statt, dem als Vertreter der holländischen Regierung der Minister für Kultus und Unterricht, Prof. Slotemakerde Br 11 ine, und der Minister für öffentliche Arbeiten, Jonkheer van Lidth de Jeu de, beiwohnten. Ferne! nahmen an dem Festakt der Gouverneur der Provinz Nordholland, der Bürgermeister und die Ratsherren der Stadt Amsterdam, zahlreiche hohe Persönlichkeiten aus den Kreisen der Zivil- und Militärverwaltung, sowie Mitglieder des Diplomatischen Korps teil. Jüdische Gemeinden und Korporationen des ln- und Auslandes hatten zu der Feier Abordnungen entsandt. Als Vertreter der Jüdischcn Gemeinde Berlin war das Mitglied ihres Vorstandes R.-A. Dr. Alfred Klee erschienen. Die Eröffnungsansprache hielt der Präsident der jubilierenden Gemeinde und des aschkcnasischen Gemcindeverbandes Hollands, A. Asscher. Kultusminister Slotemakerde Bruine erklärte im Namen der holländisehen Regierung, dieser Tag sei denkwürdig für die gesamte Bevölkerung Hollands. Die holländische Juden heit leiste ihr Möglichstes, um zum Gedeihen und zur Blüte Hollands beizutragen. Die holländische Regierung beglückwünsche die Gemeinde zu diesem Jubiläum und hoffe, daß sie unter glücklichen Umständen ihren Weg fortsetzen werde, Der Bürgermeister von Amsterdam, de Vlugt, sagte u. a.: ״Wenn man sicht, was die Juden in Amsterdam aut wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, kulturellem und künstlerischem Gebiet geleistet haben, dann kann man es kaum glauben, daß sie bloß 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Die Juden haben mitgeholfen und helfen weiter mit, dafi die Hauptstadt Hollands gedeiht, und sie leben in voller Harmonie mit dem nichtjüdischen Teil der Bevölkerung“. Mit dem Wunsche, daß der jüdischen Gemeinde eine glückliche Zukunft beschiedeu sein möge, schloß der Bürgermeister seine von großer Herzlichkeit getragene Ansprache. Nach dem Festakt fand in der Großen Synagoge ein feierlicher Gedenkgottesdienst statt. Die Synagoge w׳ar überfüllt, sämtliche eingeladenen Fcstgäste aus den offiziehen Kreisen waren erschienen. Rabbiner L. H. S a r 1 o u i s, der provisorisch das Amt des Oberrabbiners versieht, hielt die Gedenkrede. Er hob besonders hervor, daß die Amsterdamer Gemeinde eine Einheitsgemeinde ist, und daß es in Amsterdam w’eder Reform noch Trennungsorthodoxie gibt. Er richtete an die Gemeinde den eindringlichen Appell zu Einigkeit und Solidarität. Als Vorbeter fungierte Oberkantor I. E. Marokko, der von dem Synagogenchor unter der Leitung von S. Ff. Engländer unterstützt wurde. In samtliehen übrigen Synagogen Amsterdams fanden ebenfalls Festgottesdienste statt. Königin Wilhelminc von Holland hat anläßlich des 3O0jährigen Jubiläums der Amsterdamer aschkcnasischen Gemeinde, den Gemeindevorsitzenden A. Asscher zum Ritter des Ordens des Holländischen Löwen und den Vorsitzender« der Gemeindeexekutive, A. S. Veder, zum Ritter des Ordens Oranien Nassau ernannt. Außerdem wurde der Gemeindebeamte, A. J. Müller, der seit über 40 Jahren 1m Dienst« der Gemeinde steht, mit der silbernen Medaille des Order. Oranien Nassau ausgezeichnet. In dem historischen Wag-Haus fand die Eröffnung eine! Ausstellung des holländischen Judentums durch den Burgermeister von Amsterdam, Dr. W. de Vlugt, statt. Nach einleitenden Worten des Präsidenten des Jüdischen Historischen Museums, Dr. D. E. Cohen, wies Burgermeister Vlugt auf die große Rolle hin, die die Juden im Leben der Hauptstadt spielen, wobei er einzelne hervorragende Persönlichkeiten, wie A. C. Wertheim, den Verfassungsrcchtlcr Prof. Dr. T. M. C. Asser und den großen Arzt Prof. Dr. B. J. Stokvis, besonders hervorhob. Die in dem prächtigen aus dein Iß. Jahrhundert st ammenden Wag-Haus untergebrachte Ausstellung ist mit großer Sorgfalt zusammengestellt und bietet einen erschöpfenden Ucberhlick über die wirtschaftliche und kulturelle Lutwicklung des Amsterdamer Judentums und sein religiöses Leben im Laufe von drei Jahrhunderten. ♦ im ״Nieuw Isr. Weckblad“ veröffentlicht Minister- Präsident Colijn eine Botschaft, worin er die Ißedeutung Israels für die Welt als Träger des Gotteswortes hervorhebt. Die holländische Presse widmet dem Jubiläum der Gnmeinde lange Berichte, ln den Kinos wurde aus diesem Anlaß eine Wochenschau gezeigt, bei der auch Synagogengesänge (z. B. Moaus Zur) zum Vortrag kamen. PPP״' Die threngäsle in der!Synagoge (von links nach rechts) J. Kruscmunn, /•;usident des Gerichtshofes, Dr. W. de Vlugt, Bürgermeister von Amsterdam, die Minister van Lidth de Je ade und Prof. Slolemaker de Bruine, der Kommissar der Königin in Nordholland, Dr. A. Röcll, der Vorsitzende des jüdischen Kiri-henratCS A. Asscher. Foto: Df M.•!.•«•{ (2) Die Strafverfolgung eines fremden Staatsangehörigen bedarf der Zustimmung der Reichsminister der Justiz und des Innern. § 17. Die Verordnung tritt an dem auf die Verkündung toigenden Tage in Kraft. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des 5 7 bestimmt der Reichsminister des Innern; bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Ehetauglichkeitszeugnis nur in 2weifelsfallen vorzulegen. Berlin, den 14. November 1915. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Der Rcichsministcr des Innern Frick. Der Stellvertreter des Führers R. Heß, Rcichsministcr ohne Geschäftsbereich. Der Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner. Erläuterungen von Staatssekretär Stuckarft Zu der ״Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ und der ״Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ sprach vor der deutschen Presse Staatssekretär Dr. Stuckart vom Reichsinnenministerium. Dabei hat er, den Berichten der deutsehen Zeitungen zufolge, u. a. ausgeführt: Die beiden Verordnungen, die Gesetze selbst und die künftigen Verordnungen zu ihnen bilden selbstverstündlich eine Einheit. Die beiden Nürnberger Gesetze und die Ausführungsverordnungen bringen die grundlegende esc t z liehe Regelung des Rassenproblems, eide Gesetze heben den Träger deutschen und artverwandten Blutes heraus, das Reichsbürgergesetz, indem es ihm allein die vollen politischen Rechte und Pflichten cinräumt, das andere, indem es die Blutmischungen zwischen Juden und Deutschblütigcn verbietet. Der deutsche Staatsangehörige erwirbt das Reichsbürgerrecht nicht ohne weiteres durch Abstammung oder Betätigung allein für das deutsche Volk, sondern durch Staatliehen Hoheitsakt, nämlich die Erteilung des Reichsbürgerbriefes. Der Tatsache, daß bis 711r Verleihung infolge der großen Zahl eine längere Zeit benötigt wird, trägt der § 1 der Ersten Verordnung Rechnung, indem er das vorläufige Rcichsbürgcrrccht allen Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes, die am 15. September 1935 das Reichstagswaliirccht besaßen, zuerkennt. Da auch die Staatsangehörigen artverwandten Blutes Reichsbürger werden können, steht die Reichsbürgerschaft auch den in Deutschland lebenden Minderheiten, den Polen, Dänen usw., offen. Die beiden Gesetze enthalten zugleich die großzügige Lösung des J 11 d c 11 p r o b 1 c m s. Sie bringen und wollen eine klare Scheidung zw'. hen Deutschtum und Judentum, und schaffen dadurch die gesetzliche Grundlage für einen modus vivendi, der allen Belangen gerecht wird. Ausgehend von der Erkenntnis, daß es sich beim Judentum. um eine biutmäßige Gemeinschaft handelt, gewährleisten sie in den gesetzlich gezogenen Grenzen das Eigenleben des Judentums. Staatssekretär Stuckart sprach in diesem Zusammenhang von dem in den Nürnberger Gesetzen gewährleisteten Schutz der jüdischen Farben. In gleicher Weise wird freie Religionsausübung, kulturelles Leben und Erziehung gewährleistet. Umgekehrt ist dem Judentum für alle Zukunft die Vermischung mit dem deutschen Volkstum und die Einmischung in die staats- und kulturpolitische Gestaltung Deutschlands unmöglich gemacht. Die Verordnung zum Reichsbürgergesetz bringt in g5 die endgültige Festlegung des Judenbegriffs. Diese Begriffsbestimmung ist nach objektiven Anhaltspunkten geordnet. Ob jemand Jude ist oder nicht, entscheidet die überwiegende Menge der Erbmasse einer Person oder das auf bestimmten Lebensvorgängen und freiem Entschluß beruhende Bekenntnis zum Judentum. Jude ist nach diesem § 5, wer Dreiviertel oder mehr jüdische Erbmasse hat. Maßgebend ist die Abstammung von drei oder vier Großelternteilen, die der Rasse nach Volljuden sind oder gewesen sind. Als Juden werden ferner Staatsangehörige mit zwei volljüdischen Großeltern, also mit zur Hälfte jüdischer Erbmasse behandelt, die ein Bekenntnis zum Judentum dadurch abgelegt haben, daß sie der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören oder künftig in sie aufgenommen werden oder einen jüdischen Ehegatten gewählt haben oder welche Im Sinne des Abs. 1 nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Juden sind, schließlich auch Juden, die aus einer Ehe oder außerehelichen Verbindung stammen, die seit dem 15. September 1935 verboten ist. Dies ist der klare und endgültige Judcnbegriff. Die beiden Verordnungen regeln ferner die Stellung der Mischlinge Als jüdische Mischlinge sind grundsätzlich deutsche Staatsangehörige anzusehen, die einen oder zwei volijüdische Großelternteile haben. Sie können Reichsbiirger werden, jedoch unterliegen sie auch weiterhin den in anderen Reichsgesetzen aufgestellten Anforderungen an die Reinheit des Blutes. Die Behandlung als Jude oder Mischling ist besonders für das Eherecht von Bedeutung (§ 3 der 2. Verordnung). Durch das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen sind Ehen zwischen Juden im Sinne des § 5 und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes und Staatsangehörigen mit einem Viertel jüdischer Erbmasse schlechthin verboten und unter Strafe gestellt. Staatsangehörigen mit zur Hälfte jüdischer Erbmasse ist es freigestellt, ebensolche Staatsangehörige oder auch Juden zu heiraten, in welch letzterem Falle sie sich zum Judentum bekennen mit der Folge, als Juden behandelt zu werden. Dagegen ist die Ehe eines Staatsangehörigen mit zur Hälfte jüdischer Erbmasse mit einem Staatsangehörigen Deutsehen oder artverwandten Blutes an die Genehmigung des Reichsministers des Innern und des Stellvertreters des Führers oder der von ihnen bestimmten Stelle geknüpft. Bei der Entscheidung über diese Genehmigung sollen insbesondere die körperlichen, seelischen und Charakterliehen Eigenschaften des Antragstellers, die Dauer der Ansässigkeit seiner Familie in Deutschland, seine oder seines Vaters Teilnahme am Weltkrieg und seine sonstige Familiengeschichte berücksichtigt werden. Ehen unter Mischlingen mit ein Viertel jüdischer Erbmasse sollen überhaupt nicht geschlossen werden. Dagegen steht es ihnen frei, eine Ehe mit staatsangehörigen Deutschen oder artverwandten Blutes zu schließen. Soweit in anderen Reich sgesetz.cn oder in An- Ordnungen der NSDAP, und ihrer Gliederungen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt werden, die über den eben dargelegten Judenbegriff hinausgehen, bleiben sic unberührt. Dagegen fallen alle anderen über den Judenbegriff der neuen Verordnung hinausgehenden Arierbestimmungen in Satzungen und Organisationen und Vereinen jeder Art mit dem 1. Januar 1936 fort, sofern sie nicht vom Reichsminister des Innern und vom Stellvertreter des Führers ausdrücklich genehmigt werden. Es wird auch Vorsorge getroffen, daß die Belange ausländischer Staatsangehöriger, soweit sie durch die Gesetze una die Ausfiihrungsbestimmungen berührt werden, in angemessener Weise gewahrt werden. Die anftijüdlschen Unruhen in Polen Warschau, 17. November. (JTA.) Seit einigen Tagen geht eine Welle antijüdischer Unruhen über ganz Polen. Ein unaufgeklärter Mord an einem Hauswächtcr im Nalewkiviertel wurde zum Anlaß einer judenfeindlichen Hetze genommen. Die Agitation stützte sich insbesondere auf den!mstand, daß der Tote vor einem Hause gefunden worden ist, in dem auch ein jüdischer Sportklub seinen Sitz hat. Die polizeiliche Untersuchung bat jedoch keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht gegen irgendeines der Mitglieder des Klubs ergeben. Trotzdem wurden Flugblätter verbreitet, in denen die Bevölkerung aufgefordert wurde, ״auf den Nalewki zu kommen, um an dem Leichenbegängnis teilzunehmen und entsprechend zu reagieren״■. Die jüdischen Pariamentarier haben energische Schritte bei den amtlicFien Stellen unternommen. Unter starker Polizeibew'achung haben etwa 1500 Personen, ■darunter sehr viele nationaldemokratische Studenten, an der Beerdigung teilgenommen. Ein Student und ein Arbeiter hielten am Grabe Ansprachen. Ein Teil der Studenten zog sodann auf die Technische Fiochschule, wo die jüdischen Hörer aus den Lehrsälen geholt und mißhandelt wurden. Das Rektorat ließ die Vorlesungen bis aut weiteres sisticren. Ein anderer Teil der Studenten rief an verschiedenen Stellen der Stadt Unruhen hervor. Es kam mehrfach zu Ueberfällen auf jüdische Passanten. In der Krakauer Vorstadt, in der Cluniclna- und Marschall- Rowska-Straße, wurden Fensterscheiben zertrümmert. Gelitten haben u. a. die Filialred-ktion des ״lllustrowny Kurier Codzienny“, die Firmen ״Old England“, ״A la fourehette“, ״Mary Mill“. Die Polizei griff überall schnell ein und nahm eine Reihe von Verhaftungen vor. Vor dem Lichtspieltheater Appollo in der Marschall-Kowska-Straße wurde der 19jährige Jizchak Zucker von nationaldemokratischen Studenten blutig mißhandelt. In einem anderen Stadtteil wurde der Zeitungs- Verkäufer Kalmen Schachmacher durch Messerstiche verletzt. Aus Sosznowice wird gemeldet, daß in dem F nachbarten Städtchen Pogon ein Sprengstoffanschlag gegen das dortige. Bet Hamidrasch verübt wurde. Zwei Juden wurden verwundet, einer von ihnen schwer. In Lemberg dauern die antisemitischen Unruhen unter der Studentenschaft fort. Ein jüdischer Schneider wurde von Studenten überfallen und schwer mißhandelt. Sein Zustand ist ernst. An der Universität Krakau haben Nationaldemokratcn judenfeindliche Kundgebungen veranstaltet. Ein jüdischer Studeut wurde verwundet. Auch im Gebiet von Posen ist es wieder zu jtidenfeindliehen Ausschreitungen, gekommen, ln Riszwal wurden von einem fahrenden Auto aus die Fensterscheiben vieler judischer Fiäuser durch Steinwürfe zertrümmert. Aehnliche Vorfälle haben sich in R o g o w ereignet. 1 n W a 11 g r o v i e c e haben unbekannte Personen Haus und Geschäft des Vorsitzenden der dortigen jüdischen Gemeinde in Brand gesteckt. Gleichzeitig wurde das Gerücht verbreitet, der Geincindevorsitzende habe den Brand selbst gelegt. In Grodno haben verbrecherische Elemente nachts in dem Synagogenviertel (Schulhof) die Fensterscheiben einer Synagoge und mehrerer Wohnhäuser zertrümmert. Die Täter sind unerkannt entkommen. Anläßlich der Feier des 17. Jahrestages der Unabhängigkeit Polens kam es in Neu-Sand ec zu einem Ueherfall von Nationaldemokraten auf jüdische Frontkämpfer. Die Frontkämpfer wurden bei ihrem Vorbeimarsch mit verschiedenen Gegenständen beworfen. Wegen Verteilung bereits als konfisziert erklärter a n t i<* semitischer Flugblätter, in denen zürn Boykott jiidfscher Geschäfte aufgefordert wurde, sind zwei Angeklagte vom Warschauer Schnellgericht zu je 50 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Budapesfter Brief Von unserem Berichterstatter Budapest, 15. November Im Februar des nächsten Jahres soll der Vcdretungskörper der Pester lsr. Kultusgemeinde zur Hälfte neugewählt werden. Die Wahlbewegung hat bereits eingesetzt. Die /ionistische Organisation tritt als Jüdische Volkspartei mit einem sich auf sämtliche Ressorts erstreckenden Gemeindeprogramtn vor die Oeffentlichkeit. 1 m Vordergrund steht das allgemeine, proportionellc Listenwahlrecht, die Einführung der hebräischen Sprache als Unterrichtssprache in den Schulen und ausgedehnte soziale Hilfstätigkeit, die sich auch auf Chaluzhilfe erstreckt. In Budapest verstarb 69jährig Dr. Johann W a I d a p f e I, einer der Mitschöpfer des modernen ungarischen Lehrplanes für Mittelschulen, der als Jünger und Nachfolger des jüdisehen Meisters, Moritz von Karman, den pädagogischen Lehrstuhl an dem sogenannten Ucbungsgymnasium für Lehramtskandidaten durch mehr als ein Vierteljahrhundert innehatte. Dr. A. F, Präsident Roosevelt hat Louis Lipsky als Vertreter des American Jewish Congress und Dr. Cyrus Adler, den Präsidenten des American Jewish Committee, empfangen und einen informativen Bericht über die Lage der Juden in der Welt entgegengenommen.

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