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Jüdische Rundschau · 1935-11-05 · Heft 89 (5.11.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 89 (5.11.1935)
Date
1935-11-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 89, 5. XI. 1935 Nr. 89, י Ein neues Problem Jüdische Jugend in der Hauswirtschaft Von Dt. Hilde Grünbaum-Sach s, Stuttgart Ein großer Teil unserer weiblichen Jugend muß heute die Hauswirtschaft zu ihrem Lebensberuf machen, gleichviel ob ihr Lebensweg in die Ehe einmündet oder nicht. Das gilt für Palästina wie für Deutschland. Hier finde» die Mädchen fast alle anderen Berufe verschlossen, andererseits wird hier wie dort gerade die hauswirtschaftüche Arbeit dringend gebraucht, und zwar als Qualitätsarbeit. Darum ist das versagen aut diesem Gebiet heute zu einem arbeitspolitischen Problem geworden, das weit über die Frauenwelt hinaus Bedeutung hat. Man kann ohne zu übertreiben von einer besonderen Abneigung der jüdischen Jugend gegen den haus Wirtschaftliehen Beruf sprechen. Schon in der Berufszählung von 1925 hatte sie mit nur 7,5 0/0 einen wesentlich geringeren Anteil als die nichtjüdische Jugend mit 13,8 ״/o. Die Abneigung bewirkt Untüchtigkeit, die oft fälschlich als Mangel an praktisch er Intelligenz sowie an Ucbung und Gewöhnung gedeutet wird, ln Wirklichkeit ist es ein Gewirr von Vorurteilen und starken, im Unbewußten wirkenden Kräften, die der Jugend den Zugang zur Hauswirtschaft verbaut. Charakteristisch ist die Antwort einer Klasse von 17 Mädchen in einer Haushaltungsschulc auf die Frage, wer von ihnen den hauswirtschaftlichen Beruf gewählt hätte, wenn nicht die äußeren Umstände da/׳.! drängen würden. Es meldete sich eine Schülerin, und ihr wurde von den anderen einmütig entgegcngchalfcn, daß sie sich selbst täuschen müsse, so abwegig schien ihnen diese Vorstellung. Auch die Mädchen, die nach Palästina streben, erkennen ihre hauswirtschriftliche Arbeit nicht als den Anteil, den sie am Aufbauwerk zu leisten haben, sondern sie betrachten sie it11 Gegenteil als ein Hindernis, am Aufbauwerk teilzuha bcn. Erst wenn in der Kwuzah das Mädchen an der Reihe ist, in der Laiidwirt'chafl ״der Gärtnerei mit/uhelien, fühlt sie sich voll» ertig eingereiht. Wenn rnan die inneren Hemmungen psychologisch verstehen will, muß man sich bestimmte geschichtlich bedingte Gefühls- und Frlebnisrestc klarmachen, die die heutige Generation unverarbeitet mit sich schleppt. Der Weg der weiblichen Jugend in Westeuropa führte unter heftigem Protest und leidenschaftlich aus״efochtenen Kämpfen aus der hauswirtschaftlichen Arbeit hinaus. Das Ergreifen geistiger Berufe, an dein die jüdischen Frauen mit einem sehr hohen Prozentsatz beteiligt waren, machte den Bruch mit der Tradition besonders augenscheinlich, aber auch die praktischen (pflegerischen, gewerblichen) Berufe bedcuteten N'elllaml. Denn sie waren ja durch eine völlig andere Struktur gekennzeichnet als das I iaustoehterdaseiu. Die Einrcilnmg in das Berufsmul löwerhsk-beu bot der Frau meistens die einzige (jidegenlieit, an der geistigen Freiheit tcilzuhaben, die die Emanzipation den Juden gebracht hatte. Diese Erlebnisse, auf die beiden letzten Generationen konzentriert, liegen uns noch i!11 Blut. Ist man dazu erst vor kurzem aus der Enge des traditionellen Fraucukhens ausgebrochen in den vollen i .rom des von geistiger Bewegung sprudelnden, an Anregungen so reichen Berufslebens, um schon wieder in die vier Wände des Hauses zurückzukehren? Diese Hintergründe sind unbewußt. Es käme nur darauf an, der Jugend die Tatsache ins Blickfeld zu rücken, daß heute der Weg in die Hauswirtschaft eine grundsätzlich neuartige Situation cinleitct, daß ihm kein reaktionärer Charakter anhaftet, sondern im Gegenteil sehr fortschrittliche und innerlieh lebendige Menschen erfordert. Es muß dieser Jugend durch dazu berufene Frauen erlehbar gemacht werden, daß das Schicksal der jungen Generation die Aufgabe gestellt hat, die Hauswirtschaft mit Hilfe moderner Technik und Organisation aus einem neuen Geist heraus auf eine neue Grundlage zu stellen. Unter den Faktoren, die die klare Sieht trüben, spielt die Verhängnis v o 11 e Stell u n g!! a 11 m e d e r m ä n nliehen Jugend eine große Rolle. Es wird nicht genügend erkannt, daß das IJinscliicIitiingsproblem für das Mädchen einen anderen Charakter trägt als für 11 en Jungen. Wenn es gelingen wurde, der!nännlichen Jugend eine richtige Vorstellung von der Bedeutung und dem Wesen der Haus- Wirtschaft zu geben und ihr die Anwendung des Begriffs der Qualitätsarbeit, der eine sehr ernst zu nehmende Lehre voraussetzt, auch auf dieses Gebiet selbstverständlich zu machen, dann w.äre ein wesentlicher Beitrag der männlichen Jugend zur Lösung der hauswirtschaftlichen Schwierigkeiten eingelötet. Das zu erreichen wäre tun so wichtiger, als das Ausbi 1 d u n g s p r o b i e m der Mädchen auch ganz unmittelbar durch männliches Gutdünken geregelt wird. Der Hechaluz bestimmt die Bedingungen, von denen die Erreichung des Zertifikats abhängig ist. In jüngster Zeit haben Vcrhandlungen des Jüdischen Frauen blindes mit der Zentralstelle *des Hechaluz gewisse wertvolle Zuge.tändnisse erzielt. Letzten Endes müssen sich ja doch alle Instanzen darin einig sein, daß die bestmögliche Ausbildung an erster Stelle steht. Und die Lehre im Familienbetrieb ist mm einmal unersetzbar! Denn nur hier kommt es sichtlich auf sparsamstes Wirfschäften im Kleinen an, auf sorgfältigste Kleinarbeit, auch hinsichtlich der Behandlung der Arbeitsgeräte, für deren Erhaltung man allein verantwortlich ist. Wenn die bis an die Grenze der Pedanterie gehende Erziehung zur Exaktheit im Kleinen fehlt, so ist das, wenn überhaupt, nur unter besonders günstigen Umständen und mit großem Energieaufwand wieder gut zu machen. Die Wichtigkeit autoritärer Anleitung, wie sie in der Einzellehre gegeben ist, hat kürzlich den Hechaluz zu dem Zugeständnis veranlaßt, daß er auch ländliche Haushalte anerkennt, auch wenn der Hechaluz in solchen Orten keine Gruppe hat. Er bestellt aber darauf, von Lehrstellen in Kleinstädten ohne Hechaluz abzusehen. (Vereinzelt ist bereits die Möglichkeit geschaffen worden, Mädchen und Jungen aus verschiedenen kleinen Orten ein- bis zweimal de1*Jüel{scKenW{nleH»Üft wöchentlich in einem Zentrum zu sammeln.) Leider wird dadurch auf manche an sich geeignete Lehrstelle verzichtet werden müssen. Zur Zeit sind die großstädtischen Lehrstellen zu 90 "> solche, die mit Hauspersonal wirtschaften, was aut einen für die Chaluzah viel zu luxuriösen Zuschnitt schließen läßt. In den kleinen Städten würde dies zweifeilos günstiger sein. Hinsichtlich der Dauer der Einzellehre ist eine Vereinbarung zwischen dem Jüdischen Frauenbund und dem Hechaluz in der Art getroffen worden, daß man Mädchen mindestens ein halbes Jahr in einem Lehrhaushalt lassen muß, una daß ein vorheriger Austausch oder Wechsel nicht mehr in Frage kommen soll. Man stimmt auch darin fiberein, daß es oft wünschenswert sein wird, die Haushaltslehrc auf ein Jahr zu befristen, doch soll dies nur von Fall zu Fall geschehen und richtet sich sowohl nach dem Alter der Mädchen wie nach der Art des Haushalts. Den Ausbildungswert im Beth Chaluz muß man heute als ganz unzureichend bezeichnen. In ein Beth Chaluz gehört eine Hausmutter! Die Sache ist 80 eminent wichtig, nicht nur wegen der fachlichen Anleitung und besseren Versorgung der jungen Leute, auch wegen der Reinhaltung der seelischen Atmosphäre, in die ein schwaches Element sonst unverhältnismäßige Beunruhigung hineinfragen kann, auch der eigentliche Sinn und Zweck des Beth Chaluz könnte gleichzeitig auf eine ungeahnte Weise befruchtet werden. Man brauchte nur eine Frau aus Palästina zu rufen, ihr müßten gut vorgeschulte und in menschlicher Beziehung geeignete Kräfte zugewiesen werden, die vorzugsweise unter den älteren alleinstehenden Frauen zu suchen wären, ln 3—6 Monaten könnten sie genügend eingearbeitet sein, um das Amt einer Hausmutter in einem Beth Chaluz zu übernehmen. Der geldliche Aufwand wäre voll gerechtfertigt, wie alle bestätigen werden, die die Verhältnisse im Beth Chaluz kennen. Schließlich wird man auch die Einrichtung des ,,Tagesmä de he ns“ organisieren müssen. Etwas ältere Mädchen, die schon die Grundlagen besitzen, könnten auf die Weise jeden Abend frei sein, um durch Lernen und Betätigung in der Gemeinschaft nachzuholen, was sie etwa im Anfang ihrer Ausbildung in der hauswirtschaftlichen Lehrstelle zu wenig haben konnten. Man wird nichts unversucht lassen dürfen, was zur besseren fachlichen Vorbereitung der weiblichen Jugend in der Hauswirtschaft beitragen kann, denn hier ist ganz besonders viel Versäumtes nachzuholcn. Anfechtung einer Ehe Eine deutsche Frau, die einen Ungarn heiratete, wußte bei der Eheschließung zwar von der ungarischen Staats- ■ngehörigkeit, nicht aber von der jüdischen Abstammung ihres Verlobten. Fine später erhobene Anfechtungsklage hatte Erfolg, In den Gründen dieses in der ,Juristischen Wochenschritt“ vom 2. November 1935 niitgctcilfen Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 27, März 1935 heißt es u. a.: . N.-u-h den herr>1hcmlrn Ra-weansrhauungcn Ul nicht zu verkennen, da(5 ein wesen 1li׳׳her Unlersöiied darin besieht, ob jemand Ungar oder lüde ist. Die Arlvr-r׳>,׳ht«lermt*iten zwischen Angehörigen der amclien Rasse und Juden!•im! viel tHorgel.cnd, ah die rawist hen Unterschiede zwischen den Anycikciyrn der gcrmani-Ticn Rasse׳ und! den Angebot ip;en des üiigariv'hen Volkes, das dem!')mischen, anders *15 die Angcli.'itigen der scmitiwhcn Rasse, nicht volWrcind erscheint. Andererseits bestehen auch zwischen den Angehörigen des ungarischen Volkes und den Angcliörigcn der jüdisch«! Rasse starke ras-sTdie Unteisclrlmk•, so dal.; keineswegs unterstellt werden kann, daß eine Frau, die zur Einwhle'uung mit einem Ungarn bereit •war, aiadt die Ehe mit ei nein Angel! u igen der jüdischen Rasse ringrgnngen wäre. Auch schon vor der v,ettergeliendett Aulklärimg, welche die national- »oziglistisrlie Bewegung in Deutschland über die Hcdeutung der Rassenfrage und Rassenpflege vermittelt hat, bestand«! in Deutschfand in weiten Kreisen gefühlsmäßige Hemmungen Regen die Ehe-?!'lihctimg eines deutschen Volksgut!״->en mit einem Angehörigen der jüdischen Rasse, während eine eheliche Verbindung mit einem nicht jüdi'rlicn Angehörigen des ungarischen Volkes unter v8!iig anderen Oe-ieht■;punkten beurteil! wurde. Hiernach Hegt schon an sich die Vermutung nahe, daß die Klage!in rlie Ehe nicht geschlossen hätte, wenn sic um die jüdisehe Abstammung des Beklagten gewußt haue. Diese Vermutung wird n״ch verstärkt durch die Tatsache, daß der Beklagte sich der Klägerin gegenüber stets als Antisemit ausße geben hat; sie kann andererseits nicht entkräftet werden durch die Erwägung oder die Tatsachen, daß die Klägerin nach der Behauptung des Beklagte״ in indischen tJescliiifien zu kaufen pflegte und Gesellschaftliehen Umgang mit Juden nicht ablchnte,“ Die ״Frankfurter Zeitung“ meldet, daß in Ludwigsbaten eine Gesellschaft gegründet worden ist, die sich die Ucbcrnahme der Firma Gebrüder Rothschild- Ludwigshafen zur Aufgabe gemacht hat. Die neue Gesellschaft, an der die Vorbesitzer in keiner Weise beteiligt sind, übernimmt die Einrichtung und Bestände des ehemaligen Kaufhauses, das sie als Textil - Fachgeschäft betreiben wird. Der Besitzwechset ist mit Zustimmung der Gauleitung Pfaiz-Saar erfolgt. Erster Eintopf-Sonntag am 10. November Die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Am kommenden Sonntag wird zum erstenmal im Rahmen der Jüdischen Winterhilfe in allen jüdischen Gemeinden die Einfopf-Sammlung durchgeführt werden. Es ist für das Gelingen unseres Hilfswerkes von größter Bedeufung, daß dieser erste Eintopf-Sonntag ein voller Erfolg wird. Zehntausende von Bedürftigen warten aui schnelle Hilfe im Kampf gegen Hunger und Kalte. Die Jüdische Winterhilfe muß in der Lage sein, jedem, der sich an sie wendet, beistehen zu können. An Naturalien oder Geld sollen die Hilfsbedürftigen empfangen: 1. Einen (in Berlin zwei) Zentner Kohlen pro Familie and Monat: 2. je nach der Größe der Familie einen oder mehrere Zentner Kartoffeln im Monat; 3. Lebensmittel im Werte von 2 RM für jeden Hllfsbedürttigen in Haushalt und Monat. Daneben müssen Speisungen und Kleiderkammern mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Die Jüdische Winterhilfe möchte ihre Organisation in kürzester Zeit aufbauen. Sie kann sich nicht nur auf den langsamen Eingang der Monatsspenden verlassen und ist deshalb auf die Erträgnisse der Sammlungen des ersten Eintopf-Sonnfags angewiesen. Es wird von jedem Juden erwartet, daß er sich seinen Pflichten nicht entzieht. Die Aufrufe uns״rer Gemeinden zur freiwilligen Mitarbeit an der Organisation des Sammelwerkes müssen starken Widerhall finden. Jeder sorge durch Opfer und Mitarbeit dafür, daß schnell und reichlich geholfen werden kann. Einwirkung der Arbeitsfront in Nr. 84 der ״Jüdischen Rundschau“ vom 18. 10. 35 haften wir kurz über ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Juli 1935 berichtet, daß die fristgemäße — nicht fristlose — Entlassung eines nichtarischen Ocfolgschaftsmitgliedes durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt eraqntet hat, wenn Stellen der Partei oder der Deutschen Arbeitsfront die Entlassung des nichtarischen Gefolgschaftsmitgliedes fordern und dem Unternehmer mit Unzuträglichketten drohen, falls er dieser Forderung nicht Folge leistet. In den Gründen dieses ln der ,.Arbeitsrechtsprechung“ vorn 15. 10. 1935 veröffentlichten Urteils heißt es u. a.: ,.Es ist dem KliiRer“ —• wie der Tatbestand ergibt, einem Halbarier — ״zwar zu»1geben, daß es für das Vorgehen der Arbeitsfront, die auf seine Entlassung bei dem Beklagten hingewirkt hat, a n einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Gleichwohl muß mit den tatsächlichen Wirkungen, die ein Vorgehen der Arbeitsfront gegen den Beklagten für den Betrieb haben wurde, bei Erwägung der beiderseitigen Interessen gerechnet werden. Der Kläger selbst bestreitet nicht, daß die Arbeitsfront, sei es durch Einwirken auf die Lieferfirma des Beklagten oder in anderer Weise, den Betrieb des Beklagten zu in Stilliegen bringen würde, wenn er, Kläger, weiter in dem Betriebe beschält i g t würde. Wenn aber bei einer Weiterbeschäftigung des Klägers mit einer derartigen Folge tu rechnen ist, dann kann dem Betriebsführer nicht!«gemutet werden, den Kläger weiterhin bei siel! zu beschäftigen. Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob cdem Rechtsempfinden entspricht, daß eine vom Staate zur llcibeiführung des Arbeitsfriedens geschaffene Stelle, wie die Arbeitsfront, die ihr zu.«eilende Macht dazu benutzt, um einen!׳'rontkänipfer aus seiner Arbeit zu bringen und dadurch voraussichtlich auf längere Zeit brotlos zu mailten. Wenn somit dem Begehren des Klägers auf Widerruf der Kündigung nicht stattgcgelx'n werden kamt, so kann es do״h andererseits nicht zweifelhaft sein, daß ein Grund zu einer fristlosen Entlassung nicht gegeben •war. Es ist nicht anzunedimon, daß die Arbeitsfront den Betrieb des Beklagten auch dann zum Stillcgcn gebracht hätte, wenn der Beklagte den Kläger nicht fristlos, sottdern unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen haben winde. Wenn auch der bei dem Beklagten crschtcneue Vertreter der Arbeitsfront sich dahin geäußert haben mag, daß es ihm lieber sei, daß die 35 beute, die inr Betriebe besehli (tigt sind, stempeln geben, als daß der Kläger noch einen Tag länger im Betriebe des Beklagten arbeite, so kann es sieh dabei nur um eine unverantwortliche A euß eiung gehandelt haben.“ Dem Kläger wurde die Entlohnung für die!!tägige Kündigungsfrist zugesprochen. Juden unerwünscht Die in Bayreuth erscheinende Zeitschrift ״Der Weltkämpf“ (Monatsschrift für Weltpolitik, völkische Kultur und die fudenfrage aller Länder) bringt in der ständigen Spalte ״Weltverjudung und Abwehr“ in ihrem Heft Nr. 141 unter der Ueberschrift ״Erfreuliches“ folgende Berichte: ״Oppenheim. Handwerker und Fuhrleute werden bei Vergebung von Gemeindearbeiten nur dann noch berücklichtigt, wenn sie eidesstattlich versichern, daß sie und ihre Angehörigen keine Geschäfte mit Juden machen. •— Kahlberg (Frische Nehrung). Die Kurverwaltung dieses Ostseebades gibt bekannt, daß ihr Juden unerwünscht sind, — Eisieben. Die Ortsgrupnenlciter der NSDAP, haben die NSV. angewiesen, keine Unterstützung mehr an Volksgcnossen zu zahlen, die bei Juden kaufen. — Wittenberg. Ilt allen Geschütten und Gaststätten des Kreises sind — insgesamt 1000 ~ Plakate mit der Inschrift ״Juden unerwünscht“ ausgehängt worden. — Schornsheim a. Rh. Der Gemeinderaf hat beschlossen, keine Handwerker und Fuhrleute mehr zu beschäftigen, die mit Juden Geschäfte tätigen. — Altenkirchen. Die Metzgermeister des Kreises sind flbercingekommen, ihr Vieh nicht mehr bei Juden zu kaulen, —- Sternberg in Mecklenburg. Den Juden wird fortan keine Niederlassung in der Stadt erlaubt werden. — Rat z e büh r in Pommern. Am Ortseingang hängt ein Schild: ״Juden, Motten und Wanzenzucht betreten diesen Ort auf eigene Gefahr“. — Quedlinburg. Dom, Schloß und Museum dürfen von Juden nicht mehr betreten werden. — Rückingen. Die landwirtschaftlichen Arbeiter des Bezirks lehnen •1 ab, den ansässigen Juden bet der Einbringütig der Heuernte zu helfen,“ Der Vorstand der Synagogengemeinde Saarbrücken bat die von Rabbiner Dr. Lothar Rothschild am Rosch Haschanah gehaltene Predigt drucken lassen, um sie allen ehemaligen Angehörigen der Gemeinde, die im letzten Jahre!!»gewandert imd, «!gehen m lassen. Die Forderung der Stunde - Neuer Boden für neue Kolonisation Spenden an den KEREN KAJEMETH LEJISRAEL, BERLIN W15, Melnektetraße 10 * Postscheckkonto: Berlin 282 47 Daniel 400 Jahren der spanisi Zufried enh Strauß; der heute in Brüssel aber mexil den B o x I Paolino un lichkcit hii schlaf liegt Leben zu tikern, wi! ten Lerron meister v! wurden Vi und Politil ten. Zunä zahlen: Sp deren Vet die Konzc! zwei Tagt stcchungss Die A k ris e un führt hat, wenn sic t u n g s a 1 hätte. So Rechten, < werden d Ausländer‘ jüdische f Unterbund■ spanischen nichtung < Nummer 1 des antisc Die A Spanien \ nach Aufc der über 1 unter sch; Die W a r des polni! Gesetzen!׳ ausgabc י soll, das unvollkon grundsatz׳ ordneten aufgerollt, Abg. der Mini; sprach, ai gehabt h; Einkoni 1m werde gc (im Nam nötigt, ft von t a t c n 11 c r t haben wi zeigen. C stets ihre gegen di Handel des Hand daß der der jiidis und Jung wachsen äußerte I Erhöhung jüdische und hah zu zwei! 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