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Jüdische Rundschau · 1935-10-18 · Heft 84 (18.10.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 84 (18.10.1935)
Date
1935-10-18
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seit• 4 JODISCHE tUNDSCHAU Nr. 84 18. X. 1935 Notizen der Woche Selbstkritik In diesen Tagen fand in Berlin die Moc za des Hechaluz statt. _Wir berichten über ihren Verlauf an anderer Stelle der heutigen Ausgabe. Fiir den Beobachter, der an den Verhandlungen als Außenstehender teilnahm, war ein Umstand von besonderem Interesse: das ist das Maß der Selbstkritik, die diese jungen Menschen um 20 und nicht viel darüber an sich selbst und ihrer Arbeit üben. Die Radikalität der menschlichen Forderung, die von den Vertretern der Hachscharahzentren, Chaluzheime usw. an ihre eigene Leistung gestellt wird, ist die große Hoffnung, die nicht nur für die zionistische IVwegung. sondern für das ganze Judentum Deutschlands in einer solchen Tagung offenbar wird. Es geht dabei weniger um den Inhalt dessen, was gefordert wird, als um das Ausmaß menschlicher Reinheit und den Willen zur Verwirklichung einer einmal gefaßten Idee, die sich hier zeigt. Nur allzu verlockend ist ja die Gefahr, daß junge Menschen heute zum Zionismus und zur Chaluzbewegung in der Hoffinnig kommen, dadurch den Weg des ״leichteren“ Wider- Standes zu gehen und einen Ausweg aus ihrer ökonomischen Not durch den UÜbergang nach Palästina zu suchen. Es wird gewiß unter denen, die sich dem Hechaluz angeschlossen haben, auch solche geben. Um so stärker ist die Kraft der Bewegung cinnischätzen, die in ihrer! Führern offenbar wird und sich müht, aus dein menschlichen Rollsloft das Bild einer für das jüdische Volk lebenden und arbeitenden Persönlichkeit zu formen. Dabei besitzen die Erörterungen in diesem Kreis etwas, was sie vor anderen Diskirssionen in jugendlichen Kreisen auszeutmet: geht es dort sehr oft um abstrakte Dinge, deren Formulierung deshalb so leicht ist, weil sic mit dein!.eben des Einzelnen wenig zu tun haben, so geht es hier zumeist 11m die Dinge des alltäglichen Lebens, um das Verhältnis zur Arbeit, die Beziehung zwisehen den Chawerim itt der Lebensgemeinschaft des Heimes, die Geduld beim Abwarten des Zertifikates, den Fleiß und die Bemühung um das I lebr.iische und vieles andere mehr, was bestimmt ist, das tägliche Leben dieser Menschen zu formen und ihm Inh,alt zu geben. Wenn wir heute die Frage Hellen, die wir immer erneut aufwerfen müssen, welches der zionistische Beitrag zur Bewältigung der Judenfrage in Deutschland ist, so sollte man über den Leistungen auf anderem Gelriet nicht die menschlichen T ö n e vergessen, die aus den kleinen Kreisen zionistischer Chaltizim, die in den vergelogenen Jahrzehnten die Idee der Chaluzilitli in der jüdtsehen Jugend Deutschlands vertraten und eine bestimmte menschliche Gesinnung mit dieser Idee verbanden, die Kraft der Tradition erwachs«! ließen, die heute in einer großen Chaluzbewegiing lebendig ist. blochmalst Hausangestellienfrage Die Erörterungen über die Frage der Gestaltung des Hausangi .dellfenproblcins im jüdischen Kreise dauern an. Es 11 andelt sich hierbei in der Tat um eine Angel;gen'׳ ■it, die tief in das Leben der einzelnen Familie eitigreif! t: 1 die Form des Familienlebens mit bestimmt. Auch auf der (;haluztagung ist diese Frage erörtert worden, da ja die Frage der Mädchcn-Hachscharali mit ihr in einem gewissen Zusamrienhange steht. Uns interessiert dabei besonders eines: Diejenigen Chalu/oth, die in Ilaushaltsstellungen gehen, werden nur einen verhältnismäßig kleinen Teil ihres Gehaltes für ihre eigenen Bedürfnisse verwerten und den Hauptteil des von ihnen verdienten Luhnes dem Hechaluz, insbesondere für die Ausrüstung zur Alijah zur Verfügung stellen. Hierin zeigt sich ein Gemeinschaftsgeist, der vsrbikllich ist! Es liegt gewiß nahe, daß die Mädchen aus den Kreisen des Hechaluz, die in Haushaltsstelhingen gehen, das von ihnen verdiente Geld für sich selbst verwerten, zumal heute vielfach Löhne ge» boten werden, die verhältnismäßig ansehnlich sind. Die Haltung der jungen Chaluzoth sollte den jüdischen Hausfrauen ein Vorbild sein. Es darf insbesondere nicht dazu kommen, daß auf diesem Gebiete ein Wettlauf der finanziell stärkeren mit den weniger gut gestellten Kreisen einsetzt und die erste Gruppe durch das Angebot übermäßig hölier, sachlich nicht gerechtfertigter Gehißter den anderen die Anstellung von Mädchen unmöglich macht. Wir sind gewiß der Meinung, daß jede Arbeit ihren vollen Lohn verdient, aber cs zeugt von asozialem Verhalten, vv׳-"!n, wie es gelegentlich in der letzten Zeit gcM'hehen ist, w< )!!!habende auf Kosten weniger begiiterter Familien einen Vorsprung zu erreichen suchen. Die Vertcilung der vorhandenen jüdi-ehen Hausgehilfinnen so! erster Linie so erfolgen, daß diejenigen Familien ve werden, die sje besonders dringend benötigen zwar unabhängig von ihrer materiellen Lage, d. erster I inie I laushalte mit zahlreichen Kindern, mit F die berufstätig oder krank shd und ähnliche Fälle. A der jüdischen Arbeil j«׳!twei•»(' ״ml aller rindern dam •trauten Stellen sc,Ute es;ein, auf diesem Gebiete nach Mi keit regulierend (•inzugreifen. In erster Linie abe die Selbstdisziplin der indischen Hausfrauen gerade bei Gelegenheit sich bm־:ihren! Dichtung und kein Ende! Aus der Rechtsprechung Ute in rsorgt und 11. in rauen, ifgabe it be- »glich- ׳ rmiß di «er Nichtigkeit einer Vereinbarung Ein Nichtarier hatte sein Theater verpachtet und neben den im schriftlichen Vertrage vereinbarten Vergütungen eine monatliche Rente in Höhe von 600 M. vercinbart, deren Zahlung der Pächter nach einiger Zeit nicht mehr in voller Höhe leistete, so daß es zur Klage kam. Der Kläger behauptete in dem Prozeß, die Rente bilde die Gegenleistung dafür, daß er dem Beklagten neben der Ueberlassung des Theaters seine berufliche Tätigkeit als Dramaturg, Schriftsteller und Theaterfachmann zur Verfügung zu stellen hatte. Das Landgericht Berlin hat — in Uebereinstimmung mit der ersten Instanz — der Klage nicht stattgegeben, ln den Gründen dieses in der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 12. Oktober 1935 mitgeteilfen Urteils des Landgerichts Berlin vom 29. Juli 1935 heißt es u. a.: ״Mine derartige Tätigkeit ist eine Mitwirkung bei (der Verbreitung von Theaterstücken. Sie fallt daher unter § 4 der 1. Durchf.- Vf), z. KKulturkammcrGes. vom X. N'ov. X933 (RGBl. 1 S. 797). Die Hinwendungen, die der JWiger gegen diese schon im angefochtenen Urteil enthaltene Auffassung vorbringt, sind nicht stichhaltig. Nach seiner ausdrücklichen, mehrfach wiederholten Dar- Stellung sollte die vereinbarte lloratung sich nicht lediglich auf wirt- Schaft liehe Angelegenheiten der Theaterverwaltung, sondern auch auf die Bildung des Spielplanes durch Hinweis aut geeignete Stücke beziehen. Demnach handelt «s sich nicht um eine reine kaufmännisi'!« Tätigkeit, sondern tun eine litcrari&clte. Eine .solche ist mich der angeführten Vorschrift ... nur Mitgliedern der zuständigen Reichs'nullitrkammer gestattet. Der Kläger gehört unstreitig der Reiehsilicaterkammer nicht an. Die Vereinbarung einer künstlerischen Mitwirkung iwi der Bildung de* Spielplans verstößt daher gegen die genannte gesetzliche Vorschrift. Da diese Vorschrift bei Abschluß des Abkommens der Parteien in Kraft war, so ist das Abkommen insoweit nichtig, als es gegen diese Bestimmung verstößt f§ 13* BGB.). Dem Kläger stellt also die nach seiner Darstellung hierfür vereinbarte Vergütung nicht 10... KündigungswiderruSsklagen Die Wochenschrift ״Wirtschaftsrecht“ vom 12. Oktober 1935 (Verla# Dr. Rudolf Goerrig-, Berlin) veröffentlicht zu diesem Rechtsgebiet außer den beiden in der ״Jüdischen Rundschau“ Nr. 83 erwähnten Urteilen zwei weitere Entscheidüngen, die für die jüdische Oeffentlichkeit von Interesse sind: ״Die Entlassung eines Niclifariers kann nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. 9. 1935 — 15. Ca 374. 35 — vor allem dann durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt sein, wenn es sich um einen Angestellten handelt, der dureb die Art seiner Tätigkeit in erheblichem Umfange mit dom kaufenden Publikum in Berührung kommt. Hat etwa die Filiale eines Schuhwarengeschäftes emea nichtirischen Filialleiter, so wird das kaufende Publikum leicht auf den Gedanken kommen, daß es sich um ein nichtaaische# Geschäft handelt, und es ist möglich, daß dadurch der Umsatz des Geschäftes zurückgeht. Es ist deshalb nach diesem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin keine unbillige Härte, sondern durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt, wenn der Unternehmer den Filialleiter unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigt. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Juli 1935 — 18. Ca 331. 35 — hält die fristgemäße Kündigung eines nichtarischen Arbeitnehmers auch stets dann für berechtigt, wenn irgendwelche Dienststellen der Parte! oder der Deutschen Arbeitsfront von dem Unternehmer die Entlassung des Nichtariers fordern und dem Unternehmer mit Unzuträglichkeiten für seinen Betrieb oder für seine Person drohen, falls er die Entlassung des Nichtariers nicht vornimmt.“ In den letzten Monaten sind eine ganze Anzahl von Gedichtbüchern jü- <1 i s c h e r Autoren in Deutschland erschienen. Wir haben mehrere von ihnen besprochen, und bei Gelegenheit ist itt utisern Spalten eine Diskussion über die Art einer solchen Besprechung entstanden. Aus unserer eigenen Erfahrung wissen wir, daß neben denen, die bereits zu gedruckten Publikationen gelangt sind, auch noch manche andere in unserem jüdischen Kreis vom Erichen der Zeit una vom Judentum Verse schreiben. Es ist ja auch leicht erklärlich, daß die tiefen Wandlungen unseres äußeren Lebens und unserer seelischen Lage auf die Menschen einwirken mußten und sie auch zur lyrischen Produktion anregten. Trotzdem kann man nicht leugnen, daß manches, was in dieser Zeit geschrieben wird, wohl für einen privaten Freundeskreis von Interesse sein mag, aber für die jüdische Oeffentlichkeit doch nur von sehr begrenztem Interesse ist. Es ist Aufgabe unseres Kreises, gewiß jedes echte Talent zu pflegen und ihm den Weg in die Oeffentlichkeit zu bahnen, aber wir sollten uns dabei hüten, das Niveau unserer geistigen Produktion allzu sehr zu senken. Die Ansprüche, die gerade die Juden in Deutschland in dieser Hinsicht früher gestellt haben, waren nicht gering, und wenn wir auch heute geneigt sind, der Gciinnung des Schaffenden manches zugute zti halten, so sollten wir doch auch auf den Wert des Gewandes, in dem sie sich präsentiert, ein wachsames Auge werfen. Das gilt für alle: fiir die Autoren selbst, wie ftir die Verlage, für Bühnenleiter und Veranstalter. Nur so wird cs auf die’ Dauer gelingen, den in tnwerem eigenen Bezirk schaffenden Mensehen die Resonanz des Publikums zu erhalten, dessen Geschmack man niemals unterschätzen soll. Daß neben manchem, was einer strengeren Prüfung nicht siandlialtcn kamt, diese Zeit auch Bedeutsame* und absolut Gültige«; in ttnserm jüdtsehen Kreis hervor gebracht hat, ist d!bei eine Befriedigung für alle, die glauben, daß gerade in einer Epoche der materiellen Einschränkungen die Pflege des Geistigen und nicht zuletzt des Künstlerischen unsere Aufgabe ist oe. Die Jüdische Winterhilfe Die feierliche Eröffnung der Jüdischen Winterhilfe für das Reich wird im Rahmen einer Kundgebung vorgci’.oinmcn werden, die am Dienstag, dem 22. Oktober, 8F.> Uhr abends, vor geladenen Gästen im Grollen Saal des Brüdcrvercinshauses in Berlin stattfindet. Der Präsident der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Rabbiner Dr. Leo Ra eck, und der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Direktor Heinrich Stahl, werden Ansprachen halten. Der Abend wird mit der Egmont-Ouvertüre von Beethoven, gespielt vom Orchester des Jüdischen Kulturblindes Berlin unter Stabführung von Generalmusikdirektor Rosenstock, eingeleitet. — Der in unserer vorigen Nummer veröffentlichte Aufruf für die jüdische Winterhilfe ist, wie die Reichsvertretung mitteilt, außer von den Organisationen, die bereits dort unter den! Aufruf verzeichnet sind, noch von der Groß löge für Deutschland unterschrieben worden. Ferner sind bezüglich einiger Unterschriften Aendcrun• gen vorgenominen worden, und zwar zeichnet an Stelle des Landesverbandes für jüdi&ctie Wohlfahrtspflege in Baden der O bertta t der Israeliten ' •in Baden und an Stelle des Wiirttembergisehen Landq^ferb&ndes für israelitische Wohlrahrtsbestrebungen der Ohferrat der Israeliten in Württemberg. __ Die Hausgehilfinnen Die Zeitungen berichten: Nach den Feststellungen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat das in Nürnberg vom Reichstag einmütig beschlossene Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre bereits seine ersten Wirkungen gezeitigt, ln den Arbeitsatntsbczirken des ganzen Reiches macht sich der Abström arischer Kräfte aus jüdisch «11 Haushaitun ge 11 deutlich bemerkbar und ebenso die darauf zu erwartende Reaktion, In Berlin haben zahlreiche arische »Mädchen ihre jüdisclicit Arbeitgeber bereits verlassen. Die meist tüchtippen, mit langjährigen Zeugnissen versehenen Mädchen kannfett bei der augenblicklichen Knappheit an Mädchen gut untcrgehracht werden. Brauchbare Mädchen über 45 sind selbst zu guten Löhnen kaum mehr verfügbar. litt Landesarbeitsamtsbezirk Nord mark gingen in größerer Anzahl offene Stellen aus n ic 111 a r is ch e n Haus er n für Mädchen im Alter von über 45 Jahren ein. Die Verniittlungsmögüciikeitcn waren gut. Im I amlesarbei’.sanitsbezirk Hessen meldeten sich Mädeben, die am 1. Januar 193() jüdische Haushaltungen verlassen, schon jetzt vorsorglich als Arbeitsuchende an. Im Arbeitsamtsbezirk Frankfurt (Main) wurden in mehreren Fällen Diener als Ersatz für ausscheidendc arische »Mädchen in nicht arischen Haushaltungen eingestellt. — Der ״Wiirzhur per General-Anzeiger“ veröffentlicht eine Aufforderung der Deutschen Arbeitsfront, Reichsfachgruppe Hausgehilfen, Gau Mainfranken, an alle Hausgehilfinnen itt jüdischen Haushallen, die auf Grund des neuen Gesetzes am 3!. Dezember 1935 ihre Stelle aufgeben müssen, sich baldmöglichst in ihrer Dienststelle zu melden. Fremd asslge Wissenschaftler ln der juristischen Rundschau der ,.Deutschen Jur i s t e it - Z e i 111 n g“ vorn 15. Oktober 1935 wird die Woche des deutschen Buches erwähnt und dabei hcrvorgcltobcn, daß nicht jedes in deutscher Sprache verfaßte Buch, sondern nur das Erzeugnis echten, <!. h, im Volkstum gebundenen deutsehen Geistes gemeint sei. Kant und Spinoza werden als Beispiele dafür angeführt, wie sich Werke, die unverkennbar deutschen Geist atmen, von den Arbeiten fremdiassiger Philosoplu-n abheben. In diesem Zusammenhänge heißt es u. a.: ״Die nur allzu oft als technisches Mittel der Verbreitung mißbrauchte deutsrhe Sprache macht allein ebensowenig das deutsche Buch, wie der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit den deutschen Volksgenossen. Wir sind holte hellhörig geworden, nicht zuletzt auch auf dein Gebiete der Rechts• und Staatswisseaschaü. Wem» deutsche* Recht aus lebendigem Volkstum quill( und nur noch von Volksgett**.־-e11 gewahrt werden kann, dann darf es fiir «len Htaiich auch mir von Volksgenossen wie.ensrhaftlieh erforscht, gelehrt, bearbeitet und ausgeleßt werden. Dir erfreulichen Fortschritte, die it! dieser Beziehung seit der nationalsruitdistisehen Revolution gemacht worden sind, dürfen hier als bekannt vorausgesetzt werden. Es bleibt aber immer noch eine gewaltig« Arbeit zu leisten, die darin besteht, auch »lic gris*igen Kr/.nigmsu: und vor allem das Sidiriitttim vergangener Zetten von tdh׳n im'lr»!!« I! גוי B imi-, littngcn zu IccfDiese Auf• gal« ist deshalb oft «ו schwer, weil der «nrFut■•» he Geist sich nicht selten geschickter Tarnungen bedient, hat, — der Fall Friedrich Julius St «hl, der ein Jude namens Jolaon war, erscheint in diesem ZusanruiKnhang besonders leliiwich. — — —“ Kleine Nachrichten Anläßlich der Eröffnung des neuen Heimes der Akademie für Deutsches Recht hielt der Präsident der Akademie, Reichsminister Dr. Frank, eine Ansprache, in der er, wie das ״Berliner Tageblatt“ mitteilt, auch auf die Nürnberger Ge• setze zu sprechen kam. Durch die Nürnberger Gesetz• gebttng sei die Wiederaufhebung von Rechts irr* t Ürnern früherer Jahrhunderte bezweckt. Das deutsche Volk habe das Recht, sein Rassengut in gleicher Weis׳e zu sichern, wie dies das Judentum seit den Anfängen seiner Geschichte bewußt getan habe. Das neue Recht sei nicht weltfremd und abstrakt, sondern stelle bewußt das Werturteil in den Bereich der Wissenschaft. Hans Hinkel, der Geschäftsführer der ReichskulturkamrtUT, sprach lt. ״Berl. Tagebl.“ im Rahmen einer internen Veranstaltung der Reichsfilmkammer und der ihr an geschlosserten Verbände im Haus der deutschen Presse über ״Die Entjudung des deutschen Filmschaf* f e 11 s“. Das ״Nationalblatt״ in Koblenz ■meldet: In Gl a den* bach ist der Prozentsatz der Juden noch außerordentlich groß, so daß Gladenbach als die judenreichste Gemeinde des Kreises Biedenkopf anzusprechen ist. Nunmehr wurde in ebter Genieinderaissitzung beschlossen, Juden in Zukunft nicht mehr den Zuzug nach Gladenbach zu gestatten. Der ״Würzburger Generalanzeiger“ meldet, daß in Ochsenfurt die Zuteilung von Pachtgrundstücken der Gemeinde denjenigen verweigert wird, die mit Juden Handel treiben und Geschäfte machen. Qemcindearbeiten und Lieferungen werden nur solchen Gewerbetreibenden übertragen, die mit Juden keinerlei Geschäfte machen. ״Das Schwarze Korps'1, die Zeitung der Schutzstaffeln der NSDAP., veröffentlicht einen Aufsatz über die Not im Kraft droschk enge werbe in Berlin tmd fordert, daß durch Rundfragen festgestellt werde, ob die Besitzer von Wagen u. a. Arier oder Juden sind. Damit seien die Richtlinien gegeben, nach denen die Opfer zu verteilen sind, die bei der Bereinigung des Gewerbes zu bringen seien. Ehe deutsche Volksgenossen ihre Existenz verlieren, sei es wohl billig, daß zuerst die Juden auf ihre Unternehmungen verzichten müssen. Die ״Frankfurter Zeitung“ vom 17. 10. meldet, daß von den Besitzern der Lichtspielhäuser in Goslar den Juden der Besuch der Kinos verboten worden ist mit der Begründung, daß jüdische Kreise versucht hätten, die Aufführung de« Filmes ״Rettersen und Bendel“ zu hintertreiben. Max Halbe and die jüdischen Feiertage Anläßlich des 70. Geburtstags von Max Halbe ist kt Mannheim dessen Drama ״Jugend“ aufgeführt worden. _ In der Kritik der Zeitung■ ״Hakenkreuz bann er“, Mannheim, wird aus diesem Anlaß folgende Stelle aus Max Halbes Autobiographie ״Scholle und Schicksal“ (S. 194—196) abgedruckt: ״Es war nur begreiflich, daß da* hier aufsprießende Ventil nd* nis (nämlich das der Juden für ihn) mir in meiner bisherige« m.mrhmal fast uncrUiiglirlic-n Einsamkeit besonders zu Heroen ging und .schnell eine Atmosphiiie «1er Wärme, der Anhänglichkeit, schuf. Inioressc wurde mit lnter<׳.-,s<׳, Zuneigung mi! Zuneigung, Freundschalt siddicßlich mit Freundschaft erwidert. Ich sagte schon, daß einige von jenen Srhulfreundsrhafien ein Lehen lang ausgehtütä» halK-n, und ich muß. um der Wahrheit die Ehre zu geben״ bc-ottrlers auch meine jüdischen Jugendfreundschalten unter diese?״rillen.“ Und weiter: ,,Vielleicht wird man mich für sentimental halten, wenn ich hier das Geständnis ablege, daß mich neben dem jüdischen Geist und Witz stets auch der altjiidörhe Ritus, also das Konservative int Judentum angezogen hat. Ich sclüitzc es bis zu diesem Tage höher ein als sein Gegenteil, das allenthalben die Welt beherrscht« nämlich «hm jtitlisWicn Auflösung•;- uttd Zerstörungsgeist. Her klein• jüdische Rabbiner mit der Thora und den Paicslocken im Weltentlegenen Karpathenstärltclien sagt mir mehr als der jüdisch« Volkskommissar in Mo «kau, der soeben «lie Absetzung Gottes verbig hat. l.’tiil beute neu 11׳ nehme ich an den großen jäd »• sehen Feiertagen, die bekanntlich in den Herbst fallen und alte Naturfeiertage sind (Erntefeste sozusagen) einen gewisses» stimmungsmiißigen Anteil, da sie mir die feierlich w Synagoge wandelnden Zylimlermiinner meiner Jugendzeit in Maricrtburg und damit diese selbst wieder turücknrfen.“ Die Zeitung ״Hakettkreuzbantter“ bezeichnet »diese Ein- Stellung Halhes zum Judentum als bedauerlich und fügt hinzu: ״!Man kann eben nicht ,Elirenretter‘ der Juden sein und vorf"

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