Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 83 (15.10.1935)
- Date
- 1935-10-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seit« 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 83 15. X. 1935 Kleine Nachrichten Kündigungswiderrufsklage nichtarischer Gefolgschaftsmitglieder Die ,,A r b e i t s r e c h t s p r e c h u!1 g“ vom 1. Oktober veröffentlicht /u dem Rechtsgebiet des K ii n d i g u n g s - schütz es nichtarisclier < icfolgschaft.smitglicder folgende, grundsätzlich bedeutsame Entscheidungen: 1. Grundsätzlich finden auch auf den nichtarischen Arbeitnehmer die Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit über den Kündigungsschutz Anwendung. Ein Handlungsgehilfe, dessen verstorbener Vater Jude war, dessen Mutter Arierin ist, wurde fristgerecht zum 30. 9. 1033 gekündigt. Aut seine Widerrufsklagc machte die Beklagte geltend, die Kündigung eines luden könne niemals eine unbillige Harte sein. Für jeden arischen Betriebsführer sei die Kündigung betriebsbedingt. Die Kündigung eines Juden sei nationale Pflicht, solange ein Volksgenosse noch ohne Arbeit sei. Das Arbeitsgericht Berlin fiat durch Urteil vom 5. Scptember 1933 zu,,.nisten des Klägers entschieden. In den 1' n t s c 11 e i d 1! n g s ״ r ü nden heißt es u. a.: ״Die Atnhihnmern der Ilrklrij׳>״n iilicr dis Eif:r!״w Elften der J'idrn in! ul!ermein(׳a!!»!En /.war flu.vh.MO /»!, körnt»׳״,«!!.!!׳! .tut den hmzdödl!»Ei!( ulm!■ wei'eies;;ttgewtuHjt wenien. Na!׳!! dem /1«i>rhcn- 7.ptägnis. dtm der Klarer von der UekDn!en für die ]datier seiner He,ei1,1ttigu11g Itekotmnen hat, ha( sieh der Kläger nrdrnt lieh getitlirt. Dir Hekie^te kann aueh seilt,s r.lrhf hthat!n(en, <1.111 a1׳r;׳t!E der Kläger als Angt.׳h'triger der judüriirn Rikw sit'h;,»׳!!,aa;»! und in einer die Bclni'ß.-gcmcitiM'lmii störenden e״Ier geftihrdenden Weise itetldig! hat. (uw!:!/!!! he ik oinm'ujng, n. d.di nielttat i-elie Arle, imtdnner -• 111־ e׳d 1111 in den Kiin׳li״!m1;-wrh!!2 ׳ nirlil genießen, gib( .־.־- nicht. I.s ist iituuia.dg. daß (ietielite in Ermangelung gcxurlieiirr Hestimmimgetr eie ,וון e׳ heiides R׳׳eln setzen. Abmadien hietsen hat der flrsäzgritrr auf dem CrEKtr des ölfentiiehcii Dicnsie, (Hcamtriigesciz, AißciNdicnM und Wchrgracti) in bezug auf Ni, Iraner Ilealmmiutigeii e1ia,.cn. die «litt l'ieü't van N'idstarieni im Kinzcifad ennögli,dien. Der Ct*s<״t ,׳gebe!׳ hat 11 Ko aui eintun muehneus ebene» wirb! i!e׳n < leid, tc alt'• dem des A!I». k ■nt< In Au-nahnten zugcla ׳.,eri. damit al,o zu ,1•״ keimen gegeben, daß im Kiiizclbdl die allgemeinen (imndsätze des National,p»,1l!s!nus u! M-r R, i '״cDK'infir i! Und RlDrlltlG' ׳ 1 •r! ui M! ■n au her Auvrndun״ l»l״l״׳״. Kn״, *r (iitdcn t*m •'?audrn fd.iubf d.i. Ai MViD'h! da v׳!n an״-- 2» 1 nui^en, daß grundMtziirh m1׳׳h auf den nichtariu bm Ai!.״!!״!!’!!er diu ib , limniuugt’n <lus Kunhi h':mh' - י:'! UJ1 7 Anu ״hi!!!!!״ liiuk'11. A 'liL'it be des Oprirl'jfs 1־11־ ibi 4!Id<׳ rt!cd 1. im Funzeldir hl!»' 1!<1 זי ן!!,׳i ‘Vn, ob der ni*־htarisrh< 2 Arbei ifrH! mer in begründeter V,1, •>-!׳, ui! Kiindi״; 11 n '•־chuiz lur ־dch in An -|)! u< ■h nbnfnt. l'uliMinß uitd Leistungen des Klüger, sind, wie oben schon nn״etii 1!rt worden iי', mellt zu beanstanden gewesen. Kr ist 1111 Innendienst he.seh.iftigl. ktttitm! also mit tler Kund.ehan rler Heklaguai ni!dit in!iemhrting, so daß eint‘ e!wa in lE'rurküt'litigung rler Hrdango der Kundschaft und des Betriebes bedingte und gereehtlerliglc Hut las-־ung des Kiiiger,, nieh! in F!agc kouimt. Die Stellung dt, Klaga!־, soll, w Ie *he 1 lek'; ‘! ׳ zugibt, nieh! eingrhen, ,ein,lern d!!r!׳h einen arbeitshtoat Vtt]ksgm10.,<m he׳״»?.! wtuden. Ks nu!erlieg! keinem Zwei;!'!, »laß e, ertsunsiitf und er. t!eiten, wert im, Mtlanga Volk .gencis.en arbeitslos »iml, rlie.en rite Arbeitsplätze zu versehaften, tlie noch von Juden besetzt sind. Die entsprechende Durchführung kann indessen mir auf gesetzlicher Knintil.age erfolgen, Entsprechende gesetzhohe Best iiiiiiumgen fehlen. Eine von der Beklagten vertreten« Auslegung der Ktimligung,,! I1u,z!>e,ti111immgen v1 ׳ l>i׳׳tet der tlmsfand, daß, wie das Gericht oben ausfiilirte,!las K'indigtmgssehtit rgesetz eben aiirh auf Nirhtarier Anwendung findet. Es würde widersinnig sein, zwar die Anwendung des Kündigiing.ssrliutzgfsetzfs auf \ich tarier zu bejahen, aber dann zu sagen, daß Nicht aricr sehleehtfiin arheiftt. losen \ olk .genos.en ihre Arheit-pl.itre einzurattmen haben. Denn die St (tut!Bestimmungen sind ja neben anderen Gründen erlassen worden, weil di״ Kttndigung fas! regelnvliß!g insofern eine Märte darstellt, al, der gekündigte Arbeit nehtner nicht selten arbeialös wird. . . Zum Schlüsse wird noch hervorgehohen, daß die Beklagte den Kläger im April 1032 als Lehrling eingestellt habe, also zu einer Zeit, als bereits die Grundsätze des Nationalsozialismus in weite Teile des Volkes gedrungen wären, und daß sie ihn über seine Lehrzeit hinaus noch ein Jahr als Angestellten beschäftigt habe, ferner daß der Kläger den Lebensunterhalt seiner verwitweten Mutter, einer Arierin, mitzubestreiten habe. II. Nach den heute herrschenden /Anschauungen kann es nicht als unbillige Härte angesehen werden, wenn ein arlscher Unternehmer zunächst den jüdischen Arbeiter entläßt, um das arische Gefolgschaftsmitglied zu behalten. Lin Iriiher nichtarisches, nach der Machtergreifung durch die NSDAP, in arische Hände rtbergegangenes Unternehmen war im Sommer 1933 infolge Arbeitsmangels genötigt, zwei Transportarbeiter zur Entlassung zu bringen. Auf VeTanlassung der seitens der Gefolgschaft angerufenen Deutschen Arbeitsfront wurde die ursprünglich in Aussicht genommene Kündigung eines arischen Gefolgschaftsmitgliedes ztiritckgenommen und statt dessen der Kläger, der jüdischer Abstammutig ist, gekündigt. Der Kläger wies darauf hin, daß er seit mehr als neun Jahren seine Pflicht bei der Beklagten erfüllt habe und verheiratet sei, während das im Betriebe verbliebene üefolg- Schaftsmitglied erst seit einem Jahre bei der Beklagten beschäftigt und ledig sei. Das Arbeitsgericht Berlin hat diese Kiimligungswiderrufsklage durch Urteil vom 19. September 1933 abgewiesen. In dett Gründen der Entscheidung wird der in der Uehcrsc!triff angegebene Grundsatz aufgestellt und weiter bemerkt: ..Hinzu kommt norh, daß nach tler Auslage ries Zeugen \V. die Eie 1;!.,1111״ des ario'hcn fkr(ol״,el1.111.,1mtgli1׳des und die Beihcluiltuop!!es Kl'iper.s in einen׳! Teil!!er Grfnle.rhaft rrhebünhe lli'um'iiliipii!!!; ausgelust hat. Dieser ist an die Deutsch«4. ־ibeitsfront heranpc!rot ett, die die Beklagte chmn durch <1.1., Schreiben vom 27. Juli 1035 auigiukirder• hat, dein Klager statt des arischen Arbeiters zu kündigen. Die daraufhin ausge.procbenc Kündigung des Klagers ist also durch ■He Vci h;1':1; »׳ de- B״tri ׳!<׳!׳- bedingt. Es kann der Beklagtrn nicht zur־p!n!1!et werden, tun des Klager, willen Cnrtihe ttr!d rnirleilen innerhalb ihrer Gcfolg-chaft .nifkommen zu Ire vn. Hieran vermögen auch die sozialen Verhält ui.se des Klagers und seine lange Dien.,» zeit nichts zu!indem." Die in Ludwigshafen erscheinende ״Neue Abendzeitung für den Gau Saar-Rfalz“ meldet aus Alzey unter der Ueber- Schrift ,,In deutsche Ilaude übivgcga'igcn“: ״Innerhalb weniger Tage sind hier drei Judengcsdrifte in deutsche Hände iibcrgcgaiigen. Die Firma Moses Levi hat die Firma Sauer erworben, das Liebm.uinsche Konfektionshaus ist von Kaufmann Holsfermann gekauft worden und das Porzellangesell.!ft von S. Neu ging ebenfalls in andere Hände über.“ Die .,Nationale Rundschau“ in UI m veröffentlicht einen Aufruf des Kreisleiters: ״Kauft nicht beim Juden!“ In ihm heißt es, daß es selbstverständliche Pflicht eines jeden Deutschen sei. jeden Verkehr mit Juden zu vermeiden. Jeder Parteigenosse, der beim Juden ciitkaufe, werde aus der Partei ausgeschlossen. Jeder Volksgenosse, der beim Juden kaufe, versündige sich an seinem Volk und Vaterland und werde in der Folgezeit durch Veröffentlichung des Bildes und Namens in der Presse gebrandmarkt werden. Das gelte auch für die Bauern, die leider noch allzu häufig beim Juden ihr Vieh einkaufen. Der ״Münstcrische Anzeiger“ kündigt eine große Milchviehversteigerung in Münster an, die ohne Teilnahme von Juden statt findet. Der ״Würzburger Generalanzeiger“ gibt einen Bericht über Plakate und Tafeln in fränkischen Dörfern, auf denen zum .Ausdruck gebracht wird, daß luden in der betreffenden Ortschaft unerwünscht seien. In fpliofeit stehe am Ortsvingang eine Tafel mit folgender Aufschrift: ״O heiliger Sankt Kilian! '1)11 u ärst tm mol sou oug' sahn,/ Wenn du uns knimist bcluilcn Vor Rabl.itis und vor Juden.“ Die ״l larbtirger Anzeigen und Nachrichten“ berichten von einer Arbeitstagung vier politischen Leiter lies Landkreistes Harburg, in tler Kreisleilcr Sclnviering darauf llinw ies, ״d.di lau! Miiii-w: ialei!43 1 iii/elaktionen auf Juden aufs scli.irf-ie verholen sind. Leider soll cs immer noch Volksgetto.-.eii geben, tlie ihre 1 inkätife in jüdischen Geschäften!.־rigen; gebt eure (ir.»sehen dem 1 fandwerk, damit schaffen wir Arbeit und liiot. Die in den Orten an gebrachten Schilder mit der Aufschrift ,Juden unerwünscht' weiden beibell,llteu, denn sie sind keine Lin/elaktion,“ Lin .Met/ger und ein Suitier in f I a li 1 ״ e!ו (f,falz) wurden in das Kon/entrati»)ti.lage!״ Dachau ejngeliefert, weil sie durch fortgesetzte Ifet/ereien und brutales Vorgehen gegen einen Juden und ties-en Familie Ruhe und Ordnung gestört, das Anselten der Partei gefährdet und %i1e Belange des Staates wrict/i hatten. Das Verhalten des .Metzgers sei, wie die Staatspolizeistelle mitteiit, tim so würdeloser gewesen, als er mit den gleichen Juden, die er bekämpft Italic, initiier wieder Geschäfte gemacht und Geld um ihnen entliehen habe. Bei der städtischen Wolilfaiut"1elle II iit Köln ist eine S o n d e r s t e I I e f 1! 1׳ s ä 111 t 1 : e h e jüdische H i 1 f s - bedürftige eingeriilitet worden. Die Stelle ist auch zuständig für Familien, bei denen nur ein Ehegatte Jude ist und für arische Frauen, die Kinder von Juden haben. Die Ferrits laufenden Unterst-i/iuigsfälle werden, wie tlie Tagespresse bekanntgibt, von den Wohffahrtskreisstellcii an die nette Aid! i!ung abgegeben. L)as ״Berliner Tageblatt“ berichtet, daß gegen einen Rechtsanwalt in Königsberg durch das Ehrengericht der /Anwaltskammer ein V e r t r e t u n g s v t r b o t erlassen worden sei. Das Vertretungsverbot sei im Anschluß an ein Urteil des Ehreitgerichtshofes ergangen, durch das der Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen worden sei, weil er nach seiner vor einem Jahr erfolgten Zulassung kürzlich eine Jüdin geheiratet habe. Der ״Freilicitskampf" in Dresden veröffentlicht eine Aufforderung, mir hei einem deutschen Rechtsanwalt Rat zu suchen. Die deutschb'ntigen Auftraggeber jüdischer Rechtswahrer seien Verräter am deutschen Recht und damit Verräter am deutschen Volke. Im Kreise Bingen hat die Gemeinde Horrweiler den Erwerb von (inuHlstiickeu durch luden und den Zuzug von Juden verboten; allen Beamten, Angestellten, Arbeitern tler Gemeinde, den Vorst :mdui der Vereine und den Unterstiit/uiigrenipkiiigern Et •der gesell 1 ft licht: und freumlschaftliehe Verkehr mit Juden verboten, Die (jcmeimlewaage ist für Juden ge-perrt; :1111 .sämtlichen Straßen und. Platzen ist das AiiKtelleii jinloeher Auto•־, verbeten; WinterhilEbcdiirfiigc, die mit |;i1ien ( 1e.-eli.1tte machen, erb,alten keine Unter- Stützung mehr. Scltiicliiich werden u. a. 110,11 Aufträge und steuei!k he V< ׳v 111,di,; ungcu der Gemeinde «lenen vorbelialteil, die in keine:lei Beziehungen zu Juden stehen. Der P.dizeipi .1-kieiit in Be! bn hat 1m 1 invei ndinien mit dem ()herbiti germeEter von Berlin die Mahler Straße (bena.nnt nach Gu.tav Mahler!!11 den OrDtcilen Dahlem und Grunew aUl in ״!Emer-.traße״ umbenaniit. I.)ie Sehuitaim ,,I e k’enoui eati" in Midf 1 ankr eich, in Her aus Deutsch!,tnd atisgew änderte jutlische Jugemlliehe zu l andwirten atopeinhdet werden, E: vom Misrachi-NX'eltverband übernommen \v< nalen. 1111 Aufträge des Misrachi-Wcltvcrbancies wird «iie Mi.'i'aclt!-( )rganisation in Frankreich die Farn! als Ausbildung-Motr für Ghaiu/im benutzen. Unter außeroalentiicb starker Beteiligung der jitdischen und nichtiüdischen Bevölkerung fand am 8. Oktober in \\ arsch.'ui «iie Bei.-etzung de. phdt/liclt verstorbenen Vorsitzemlen de.״ A'erbandes der Jitdischen Kaufleute und Sejm- Abgeordneten Waclasv Wislicki statt. In Budapest starb sieb/igäjhrig der l’rivatgekhrte Benjamin Donath. Donath hatte cs sich zum Lebensziel gemacht, die durch die Vulgata eingcfiihrte Mißdeutung des hehr. ,,FI kanno“ ( eiferstichtiger Gott) durch iltre riehtigere Ucbersct/ung zu ersetzen. Fr untcrnalim zu diesem Zwecke wcitatisgehende Studien in «len großen Bibliotheken, legte deren Ergebnisse dem zuständigen vatikanischen Kardinalkollegium vor, war sogar einmal beim Papst in Audienz. Der Präsident der belgischen Zioiiistenfödcration, Numi Torczvittr, war gelegentlich seines 59. Geburtstages Gigenstand zahlreicher Ehrungen. Ein Bankett zu seinen Ehren fand am 9. Oktober in Antwerpen statt. Am 22. September trat Rabbiner l)r. Israel Schapira, ein bewährter Zionist, sein Amt als Oberrabbiiter von Antwerpen an. Fr war früher Rabbiner in Egcr (Tschechoslowakei). Demnächst erscheint in London als Price-Publication der Royal Asiatic Society ein Buch von Walter Fischei, Jerusalem, über ״Die Stellung der Juden im Staats- und Wirtschaftsleben des mittelalterlichen Isla in“. Gegen Aberglauben Der Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP., Professor Dr. I.oeffler» Direktor des Rassenbiologischen Instituts der Universität Königsberg, stellt dem Ndz,. Acnßertingen ״G egen Aberglauben in der Rassentrage“ zur Verfügung. Er wendet sich dagegen, daß Volksgenossen, «iie durchaus die Bedeutung der Rasse und das Wesen der Vererbung erkannt Italien, vielfach ungewollt dadurch Schaden stiften, daß sie die exakte Rassen- und Vererbungsforschung mit mystischen und abergläubischen Erklärtingsversuchen vermengten. Besonders wendet sich der Referent gegen den in jüngster Zeit wieder aufgefauchten Aberglauben von der T elegonie (Fernzeugung) oder Imprägnaiion (Durchtränkung). Dieser Aberglaube behaupte 11. a., daß eine Nichtjüdin, die einmal mit einem Juden Geschlechtsverkehr hatte, auch von einem nichtjüdischen Vater nur noch Kinder mit jüdischem Einschlag zur Welt bringen könne. Das Vorkommen «fieser angeblichen Telegonie «der Imprägnation werde meistens auf Grund gefühlsmäßiger Einstellung» insbesondere gegen den (ieschlcchtsverkchr nichtjüdischer Frauen mit Juden» behauptet. Der exakten wissenschaftlichen Nachprüfung halten aber diese Behauptungen, wie der Referent unter Hinweis auf Tierexperimente bedeutender in- und ausländischer Forscher (u. a. Crew, Ivanow, Kronacher, Lenz, (ähr. AX'ried) nachweist, nicht stand. Die Frage der Telegonie sei vielmehr rein wissenschaftlich genügend geklärt und ihre Ablehnung vom wissenschaftlichen Standpunkt hinreichend begründet. Bestrafter Erpresser Das Sondergericht in Kassel verurteilte lt. ״Frankt. Ztg.“ vom 10. Okt. einen Angeklagten aus Esclnvoge wegen versuchter Erpressung und wegen Vergehens gegen das Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Partei und Staat zu fünf Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte, dessen erste Ehe geschieden ist, hatte von seiner jetzigen Braut erfahren, daß diese vor etwa sieben Jahren einmal zu einem Juden in Beziehungen gestanden hatte. Angeblich um die Ehre seiner Braut zu retten, wandte er sich daraut an den Juden und verlangte unter Hinweis aut die möglichen Folgen der Aufdeckung dieser Beziehungen einen größeren Geldbetrag. Bei den Unterhandlungen mit dem judeii trug er das Zivilabzcichen der SA., obwohl er schon längere Zeit vorher wegen seiner Vorstrafen aus der SA, ausgeschlossen worden war. Er wäre wohl mit seiner Erpressurig ans Ziel gekommen, wenn nicht im letzten Augenbück die Polizei eingegriffen hätte, die von dritter Seite, aut die ״Ehrenrettungsaktion‘־ aufmerksam gemacht worden war. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, daß die Lösung der Judenfrage allein eine Aufgabe des Staates sei. Ein/elaktionen hätten zu unterbleiben, und wer sie dennoch in eigennützigem Interesse unternehme, bekomme die ganze Strenge des Gesetzes zu spüren, denn er versündige sich an den Zielen und am Geiste der nationalsozialistischen Bewegung. Zeitschriftenschau Eine neue Rassenrechts-Zeitschrift Soeben ist das erste Heft der nett gegründeten Jurist»- sehen Zeitschrift ״Recht der Rasse“ erschienen, die von Dr. Falk Ruttke und Dr. Erich R i s < o vv herausgegeben wird. Im Vorwort heißt es u. a,: ״Aufgabe dieser Zeitschrift soll es sein, «lern Rassengedauken im Recht zum Siege zu verheilen.“ Mehrere Aufsätze befassen sich mit der Bedeniung des Rassengedankens im Recht, mit «lern Eindringen der Juden in die Jurisprudenz, ihren schädlichen Einflüssen usw. Der Beginn einer Liste jüdischer Verfasser juristischer Schritten (Buchstabe A) ist beigefiigt. Rassenbegriff und Wissenschaft l!1 den Sitzungsberichten der Preußischen Akadetn i e der Wissenschaften liegt jetzt ein Vori rag von Prof. Rudolf Fick ״Einiges über menschliche Rassefragen“ im Druck vor. Fick stellt die Forderung nach einem' wissenschaftlich fundierten Rassenbegriff auf und schiägt folgende Definition vor: Rasse sei eine ״Menschcngruppe, die sich durch den Besitz einer gewissen großereu Reihe von gesunden körperlichen und geistig-seelischen wesentlich erscheinenden Erbanlagen von den anderen Menschengruppen unterscheidet.“ Den Begriff ״arisch“ lehnt Fick ah und will dafür ״nichtjüdisch“ oder ״«Jeutschbliitig“ sagen. Zum Schluß stellt er Befrachtungen über die Eigenschatten der Deutschen (!tlealismus, Heroismus, Uradheit usw.) an und bemerkt in diesem Zusammenhang: ״Es wäre übrigens undeutsch, umvahrhaftig und unwissenschaftlieh, bei der menschheitkiindlielien Erörterung dieser Eigenschäften nicht anzuerkennen, daß auch unter den jtidisehen Gelehrten in Deutschland manche diese deutsche Art und Arbeitsweise sich zu eigen gemacht haben, während andererseits leider gar ttia u־he (ieiitschhiütigen Wissenschaftler, namentlich unter den Medizinern ... umgekehrt die wohl mit Recht als ,jüdisch‘ bezeichn etc eigensüchtige Art übernommen haben .. Der Amsterdamer jüdische Chor hat ein Konzert ver• anstaltet, bei dem hebräische und jiddische Gesänge zu Gehör gebracht wurden. Das Konzert wurde radiotelephntüsch über England nach Amerika übertragen und dort von der National Broadcasting Comp, verbreite!. Das Buch ״Die Europäisierting des Orients״ ton Hans Kohn, das im vorigen Jahr int Schocken-Verlajf erschienen ist, erscheint demnächst in englischer Ueber- Setzung hei Routledgc 8« Sons, London, und Columbia University Press, Amerika. __ Berichtigung. Die in unserer letzten Ausgabe unter dem Titel ״Irreführung der Käufer“ erwähnten Ausführungen sind nicht dem ״Stürmer“ entnommen, wie infolge eines Druckfehlers gemeldet wurde,־ sondern der Zeitschrift ״Der Türmer“ Soeben tbscJUeini in erweiterter Ausgabe Josef Singer Verlad Dan aktuellste Huch über Palästina Palästina, Land und Wirtschaft DR. A. BONNE Mit neuesten Statistiken Ein unentbehrliches Handbuch üaü. JUajmh6.- 3 5 0 Seiten Umfang Durch jede Buchhandlung \ /