Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 83 (15.10.1935)
- Date
- 1935-10-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2651273-2653827-2653900--27519-2688960- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 83. 15.X. 1935 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seife 3 AUFRUF* Die Juden sind in diesem Jahre am Winterhilfswerk des Deutschen Volkes nicht beteiligt. Sie werden durch das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes nicht betreut und sollen auch zu Spenden nicht herangezogen werden. Der Reichsbeauftragte für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes hat die Betreuung der hilfsbedQrftigen Juden der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Gemeinschaft mit den ihr angeschlossenen Stellen, in Berlin dem Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde, nach den von ihm genehmigten Richtlinien als Jüdische Winterhilfe überlassen. Die Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe sehen für die Gebenden Opfer von gleicher Art und Höhe, für die jüdischen Hilfsbedürftigen im Rahmen der aufzubringenden Mittel Leistungen gleicher Art und gleichen Umfanges wie das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes vor. Damit steht die jüdische Gemeinschaft in Deutschland vor einer neuen großen moralischen, finanziellen und organisatorischen Aufgabe, die zu den bisherigen Verpflichtungen für die Durchführung konstruktiver Hilfs- und Aufbauarbeit hier und in Palästina hinzutritt. In wenigen Tagen und Wochen muß ein Werk der gegenseitigen Hilfe und Solidarität errichtet werden, das dem letzten jüdischen Hilfsbedürftigen 1m kleinsten Orte unsere Hilfe bringt und jeden Juden zum Opfer für die Jüdische Winterhilfe heranzieht. Die Unterzeichneten Verbände, Gemeinden und Organisationen rufen zur tätigen Mitwirkung an der Jüdischen Winterhilfe durch persönlichen Einsatz und durch Opfer an Geid- und Sachspenden auf! Kein Hungernder unserer Gemeinschaft darf in diesem Winter ohne Nahrung, kein Bedürftiger ohne Kleidung und niemand ohne Obdach sein! Niemand darf in seinem Vertrauen auf unsere Hilfsbereitschaft enttäuscht werden. Unsere Gemeinschaft, die für die Linderung der Not des Winters in diesem Jahre auf sich selbst gestellt ist, wird niemanden im Stich lassen! Seid Euch Eurer Verantwortung bewußt, wenn die Jüdische Winterhilfe Eurer Gemeinde in diesen Tagen zum erstenmal an Euch herantritt! Reichsvertretung der Juden In Deutschland Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin Central-Verein der Juden in Deutschland Jüdischer Frauenbund Landesverband für jüdische Wohlfahrtspflege in Baden Landesverband der israel. Religionsgemeinden Hessens Die Richtlinien I. Kreis der Hilfsbedürftigen. Entsprechend den Grundsätzen des Winterhilfswerks des deutschen Volkes sollen alle jüdischen Personen unterstützt werden, die den nötigen Lehensbedarf für sich und ihre unterhalhingsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften beschaffen können. Dazu gehören Erwerbslose, Wohlfahrtsempfänger, Kurz- und Notstandsarbeiter, Klein- und Sozialrentner und Erwerbstätige, deren Verdienst zur Deckung der im Winter erhöhten Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. Es können auch Personen der gehobenen Fürsorge und Personen, die nicht durch die kommunalen Fiirsorgeverbände unterstützt werden, im Sinne der Winterhilfe hilfsbedürftig sein. Ausnahmen für Ausländer bestehen nicht. Hilfsbedürftigkeit für die Winterhilfe soll entsprechend den Richtlinien des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes angenommen werden, wenn das Einkommen nicht mindestens 30 ׳',״> über dem Richtsatz der kommunalen Fürsorgeverbände liegt. II. Umtang der Leistungen der jüdischen W i n t e r h i 1 f e. Zur Verteilung sollen nach Möglichkeit gelangen: a) Kohlen, b) Nahrungs- und Genußmittel, c) Kleidungsstücke, und zwar entweder durch Sachleistung oder durch Bereitstellung der zur Beschaffung erforderlichen Geldmittel. Der Umfang der auf den einzelnen Hilfsbedürftigen entfallenden Leistungen muß zunächst von dem Eingang der Spenden abhängig gemacht werden. III. Trägerschatt der jüdischen Winterh i 1 f e. Träger der jüdischen Winterhilfe sind die Zentralwohltahrtsstelle der deutschen Juden, die Landes- und Provinzialverbände für jüdische Wohlfahrtspflege, in Berlin das Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde und die örtliehen Wolrllahrtsstellen. Der Zentrakvohlfahrtsstolle der deutsehen Juden obliegt die Leitung der jüdischen Winterhilfe, die Aufstellung der Richtlinien, die Ucberwachung ihrer Durchführting, die zentrale Werbung und der Lastenausgleich unter den jüdischen Wohlfahrtsstellen im Reich. Die Landes- und Provinzialvcrbände sind berechtigt, mit Zustimmung der Zentralwohlfahrtsstelle der deutscher! Juden ihre Aufgaben aut örtliche Wohlfahrtsstellen und Vertrauensleute unter ihrer Aufsicht zu übertragen. IV. Aufbringung der Mittel. Die Aufbringung der Mittel erfolgt nach den für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes geltenden Grund- Sätzen. Es werden demnach aufgebracht: 1. Monatliche Geldspenden. 1. a) Lohn- und Gehaltsempfänger sollen während der sechsmonatigen Dauer des WHW. 1935/36 (1. Oktober 1935 bis 31. März 1936) ein Opfer von 10 »,« der Lohnsteuer an das WHW. leisten. b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, monatlich 0,25 RM. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnstcuerlcistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, sollen neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von 10 ׳״!> (a. o.) ihrer Lohn- Steuer ein monatliches Opfer in Höhe von 3 ״<! ihres für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW. entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohn- Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände Reichsbund jüdischer Frontsoldaten Sächsischer israelitischer Gemeindeverband Verband Bayerischer israelitischer Gemeinden Württembergischer Landesverband für israelitische Wohlfahrtsbestrebungen Zentralverband jüdischer Handwerker Deutschlands Zionistische Vereinigung für Deutschland abzug getilgt wird. Diese 3 0/0 werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet. 2. a) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommensbeziehcr, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, sollen monatlich ein Opfer in Höhe von 3 "n des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW'. entrichten. b) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften sollen monatlich 3 0״ des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an das WHW. entrichten. c) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommensbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, sollen einen Mindestbeitrag von 1 RM. während der Dauer der Winterhilfe opfern. 2. Eintopfspende. An den Eintopfsonntagen des Winterhilfswerks des Deutsehen Volkes werden Eintopfspenden in den jüdischen Haus- Haltungen und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, gesammelt werden. 3. Pfundsanimiungen. Die Pfundsammlungcn sind entsprechend den Pfund- Sammlungen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes monatlich mindestens zweimal anzusetzen. V. Werbung. Die Werbung für die jüdische Winterhilfe erfolgt durch a) Ansprache der Rabbiner und Lehrer in den Synagogen, b) Werbeschreiben an die Mitglieder der jüdischen Gemeinden, c) regelmäßige Berichterstattung und Sammclaufrufe in der jüdischen Presse, d) Werbeveranstaltungen mit Vorträgen, Vorführung von Bildstreifen, künstlerischen Darbietungen, Büchsensammlungen bei Veranstaltungen innerhalb jüdischer Gemeinschaften e) Werbe- und Sammelaufruf hei sonstigen jüdischen Veranstaltungen insbesondere in den jüdischen Kulturbünden. Sämtliche Werbungen und Sammlungen sind au I den Kreis der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland beschränkt. Sk bedürfen daher keiner behördliehen Genehmigung. Vi. Lastenausgleich. Um die Hilfsbedürftigen insbesondere in den kleinen Orten und verarmten Gemeinden ausreichend bcriicksichtigen zu können, führen alle Sammelstellcn der jtklisehen Winterhilfe 30 ״/» ihrer Einnahmen nach Abzug der Unkosten an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden auf ein besonderes Konto ab, die mit diesen Mitteln nach Abzug ihrer Unkosten den Lastenai.sgleich voruimint. Am 1. Januar 1936 erfolgt eine Neufestsetzung des Ausgleichsbetrages im Einvernehmen mit den jüdischen Gemeinden auf Grund der bis dabin vorliegenden Erfahrungen, VH. Abrechnung. Sämtliche Stellen der jüdischen Winterhilfe habet! einen Einzelnachweis ihrer Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Zentralw'ohlfalirtsstelle der deutschen Juden ist für die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der jüdischen Winterhilfe verantwortlich. Sie hat dein Reichsbeaiiftragten für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Sie hat das Recht, das Rechnungswesen der an der jüdischen Winterhilfe beteiligten Stellen jederzeit nachzuprüfen. Besuch jüdisch-kultureller V eransf altungen Der R eie hs v e r ba 11d der Jüdischen Kultur« bünde in Deutschland teilt mit: Gemäß Auflage des Herrn Sonderbeauftragten des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels, Staatskommissars Hinkel, müssen alle kulturellen jüdischen Veranstaltungen geschlossenen Charakter tragen und können nur mit einem besonderen L i c 111 b i 1 d a u s \v c i s besucht werden. In Erfüllung dieser Auflage mußte eine neue Form gefunden werden, um denjenigen, die nicht Mitglieder eines örtlichen Kulturbundes sind, die Möglichkeit zu geben, jüdischc Veranstaltungen zu besuchen. Dieser Aufgabe hat sich der Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland als Dachorganisation aller Kulturbünde unterzogen. Es fiel dem Reichsverband aber nocli eine zweite, nicht weniger wichtige Aufgabe zu. Viele jüdische Künstler gehörten bis vor kurzem noch den staatlichen Fachverbänden an. Für sie gilt es jetzt, ein Betätigungsfeld zu schaffen. Der Reiclisverband hat einen neuen Weg zur Lösung dieser doppelten Aufgabe gefunden. Für den Besucher, der, sei es aus finanziellen, sei es aus beruflichen Gründen, nur gelegentlich ohne feste Bindung künstlerische Veranstaltungen besuchen will, hat der Reiclisverband eine Anzahl von Konzerteil, Vorträgen, Rezitationsabenden und Kleinkiuistvorstel-!ungen eingerichtet, die außerhalb der regelmäßigen Kulturbundsveranstaltimgen stattfindcii, und von jedem Juden b/.w. jedem Menschen jüdischer Abstammung besucht werden können, der sich entweder durch die neugeschaffene R-Ausw e i s k a r t e oder durch die K u I 111 r b 11 n d ־ M i t g I i e d s - karte legitimieren kann. Fcstznliaiten ist der Satz: Es gibt keine Besiiclismiiglichkeit für jede wie immer geartete künstlerische jüdische Veranstaltung, ohne einen dieser beiden Ausweise. Die R-Ausweiskartc muß für jeden erschwinglich sein. Deshalb ist ihr Preis auf 1 RM. pro Jahr, d. h. vom 1. 10. 1935 bis 30. 9. 1936, festgesetzt worden. Der Reichsverband halt selbstredend in Berücksichtigung der Wirtschaftliehen Lage der Juden den Lind itLnreis für die einzelnen Veranstaltungen so niedrig wie möglich. Natürlich gilt die R-Aiisweiskanc nicht für die Vor- Stellungen des jüdischen Ktiluirlmmies Berlin. Die rechtzeitige Orientierung über die Daten der einzelncn Veranstaltungen wird durch einen gedruckten Führer erfolgen, der das geschlossene M o n a t s p r o g r a 111 m enthält. Für den größten Teil der Konzerte und Vorträge ist der Bechstein-Saal, Linkstr. 12, in unmittelbarer Nähe des Potsdamer Platzes, in Aussicht genommen. Die Veranstaltungen sind nicht nur am in Berlin ansässige Personen beschränkt, jeder, der im Besitz einer R-Auswciskarte ist und von außerhalb nach Berlin kommt, kam! diese Veranstaltungen besuchen. Bei Erwerb des Ausweises ist ein kleines Lichtbild m i t z. 11 b r i n g e n, evtl. Amateuraufnähme, ca. 3 1 ׳ cm. Der Reiclisverband hat folgendes Programm in Aussicht genommen: I. Vorträge und Rezitationen: Oktober: am 20. (Singakademic): ״Jüdische Dichter lesen aus ihren Werken“, Gersoti Steril, Mascha Kaleko, Arno Nadel, Hilde Marx und Arthur Silbergleit. — Dezember: Dr. Joachim Prinz. — Januar: Dr, Friedrich Broduitz. —- Februar: Rabbiner Dr. Nußbaum (mit Rezitationen). II. Konzerte: Oktober: am 13. Hauskonzert des Da* menkoniitces der Jüdischen Künstlerhilfe: Paula Lindberg, Susanne Landsberg-Hollaender, Generalmusikdirektor Rosenstock, Konzertmeister Willi Frey; am 24. Festkonzert des Kurt Singersehen Chors, Dirigent: Dr. Kurt Singer. — November: Boris Kroyt-Quartetl; Winawer-Cbor; Kopfsehe Chor- und Orchestervereiniguiig (Oratorium: Zerstörung Jerusalem von Ferdinand Hille!). -- Dezember: Joseph und Boris Schwarz; Lotte Leonard. Januar: Rosa Ftkin mit Gerhard Kander, dem 16 Jahre alten Meisjerschüler von Flesch; Paula Lindberg und Wilhelm üuttmann. -. Februar: Rose-Trio; Charlotte Rosen: Septett von Beethoven, Oktett von Schubert (mit Blasinstrumenten). III. Kleinkunst: Line jüdische Kleinkunstbühne unter künstlerischer Leitung von Max Flirlich wird regelmäßig Dienstags und Mittwochs im Cafe Leon an! Lehniuer Platz. (Kurfürstendamm) Vorstellungen geben. Eröffnung: 22. und 23. Oktober 1935. Siedlunglungsmöglichkeiten in Ecuador? Angesichts der Gerüchte über Möglichkeiten einer Masseneinwanderung und -ansiedlung von Juden aus Deutschland in Ecuador 'sieht der Hilfs verein der Juden in Deutschland sich veranlaßt, folgendes niit/nteüeii: ״In der jüdischen Presse sind in lefzter Zeit Veröffentlichungen erfolgt, die iri nächsterי Zukunft Linvatuleruiigsniöglichkciten in Leuador in Aussicht stellen. Ls wird gewarnt, derartigen Veröffentlichungen Gewicht beizimiessen, da irgendwelche greifbaren Möglichkeiten für eine Gruppeneinwanderung mxli nicht vorliegen. Ls ist heute noch nicht zu übersehen, ob die bestehenden Plaue für eine Gruppenanswanderung nach Ecuador sich überhaupt werden verwirkliehen lassen. Der Hilfsverein der Juden in Deutschland arbeitet mit allen Kräften im Rahmen seiner üesanitaufg.ahe als öffentlich anerkannte Auswanderer-Beratungsstelle an der baldigen Klärang der Einwandeningsmöglichkeiteii auch nach Leuador. Auf Grund seiner jahrzehntelangen Erfahrung geht er auch hierbei von der Auffassung aus, daß eine Auswanderung in geregeiter Form vor sich gehen muß und daß alle sich erschließenden Möglichkeiten und Aussichten mit größter Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit geprüft werden müssen, bevor darüber der jüdischen Oeffentliehkeit eine zuverlässige Information gegeben werden kann. Die Verantwortung, die mit der Beratung von Auswanderungswilligeii übernommen wird, ist zu groß, um Hoffnungen zu erwecken, die durch tatsächliche Möglichkeiten nicht begründet sind. Ls steht fest, daß Ecuador sieh, wie von fadimännischer Seife betont wird, in erster Linie für Plantagcnwirtschaft eignet. Die einheimischen Arbeitskräfte sind zwar sehr billig und anspruchslos, doch sind Kolonisationsversuche von Europäern bisher nicht gelungen. Da es vor allem an Verbindüngen von und zu den Siedlungen fehlt, sind erhebliche Vorbereitungsarbeiten erforderlich, die ein sehr beträchtliches Kapital erfordern, um überhaupt die Vorbedingungen für die Ansiedlung zu schaffen. Darüber hinaus werden schwere Bedenken wegen der klimatischen Verhältnisse in Ecuador für Mitteieuropäer geltend gemacht. Diese Informationen von einer auf den Gebieten der Auswanderung und Kolonisation gleich erfahrenen und zuverlässigen Organisation haben zur , Folge, daß alle Ansiedlungsprojekte in Ecuador mit größter Vorsicht zu behandeln sind. Das endgültige Ergebnis einer zur Hauptgeschäft: Stadtbahnhof Börse Zweiggeschäft: Wilmersdorf er Str. 83 Begr. 1826 Bettfedern, Daunen, Inlette, Bettwäsche, Dsunensteppdecken, Bettstellen, Matratzen usw. Für AUSUIAIIDERER