Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 80 (4.10.1935)
- Date
- 1935-10-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2651273-2653827-2653898--27466-2688905- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sefta 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 80 4. X. 1935 Zum Hausangestellten-Problem Das durch die Nürnberger Gesetze erfolgte Verbot der Beschäftigung arischer Hausangestellter unter 45 Jahren in jüdischen Haushaltungen ist, wie an dieser Stelle bereits mehrfach ausge.iührt wurde, von tiefgreifender Wirkung für einen Großteil, aller jüdischen Familien in Deutschland, bereits in diese*! Wochen hat eine beträchtliche Zahl der bisher bei Ju.i'ren tätigen nichtjüdisefm] Mausangestellten ihre Stellung ,verlassen oder steht im Begriff, dies zu tun, um rechtzeitig eine andere Stellung zu erhalten. Am Stichtag, dein 1. Januar 19)6, wird die Zahl der in jüdischen Haushaltungen frei werdenden Stellen sehr groß sein. Die zu ihrer Neubesetzung erforderlichen jüdischen Kräfte sind aus Gründen, die in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Juden Deutschlands li/geti, nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Man kann allerdings schon jetzt beobachten, daß jüdische Mädchen, die bisher in anderen Berufen tätig waren, sich dazu entschließen, in den Maushalt zu gehen, besonders in Fällen, in denen sie erwerbslos waren ׳)der die Erwerbslosigkeit infolge der allgemeinen Lage des Arbeitsmarktes für jüdisclie Angestellte fürchteten. Auch ist eine grilliere Zahl von Mädchen, die bisher im elterlichen Maushalt oder Geschäft tätig waren, dazu übergegangen, sich für Arbeit dieser Art zur Verfügung zu stellen. Dies gilt besonders für M ii d c h e n a us kl e i n e r e 11 P I a t z e 11, wo ihre Tätigkeit im dt erlichen Geschäft nicht mehr erforderlich ist, so daß ihr Fortgang den Haushalt der Litern entlasten kann. Trotz allen diesen Bemühungen, die von den dafür in Frage kommenden indischen Instanzen gefordert werden, wird cs nicht;uMileiben, daß der Bedarf an jüdischen Hausangestefiten vorer-t nicht in vollem l'mfangc zu decken ist. l'nter diesem Gesichtspunkt ist in der Ocffeiitlichkeit die Frage aufgetauclit, in welchem I 'mfange die weibliche jüibsclie Jugend, die sieh für eine Auswanderung nach I’11 I ,1 s f i n;1 \orbcrviH't, iüc-.c Ausbildung ganz oder teilweise aut liau-w ir,Gcliafiüvliem Gebiet innerhalb des Fami- Iic11h;(t1shalfs erhalten kann. Line weitere Frage, die in diesem Z-Usammenhango erörtert wird, i-t die, die Wartezeit, die zwischen dem Abschluß einer landwirtschaftliche» oder ähuliehen Ausbildung um! dem Lmpfnng des Zertifikates zur I inreise nach Palästina n! entstehen pflegt, durch Arbeit in einem jüdischen Pri\athan-balf aiis/uiulleit und dadurch nicht nur den persönliehcii I.eben-un!erhalt zu sichern, sondern auch einen wichtigen I Heust für die jüdische < iesamtheit zu leisten. Wir haben uns aus diesem < inindc an die Leitung des ..Fl e e h a 1 11/“ gewandt und gebeten, zu diesem Fragenkreis Stellung zu lulimcn. Naturgemäß mul! die Stellungnahme des Heehaiuz in erster Linie unter dem (iewclitspuukt der Vorbereit 11 n g der jungen .Menschen f ii r Palästina erfolgen. Er hat nicht die Aufgabe, das Mailsangestelltenproblem als solches zu lösen, sondern kann nur im Rahmen seiner auf flachscharall und Alijah gerichteten Maßnahmen in gewissem Umfange dazu beitragen, daß diese Sorge unseres täglichen Lebens etwas erleichtert wird. Aus der Stellungnahme, die das zuständige Dezernat des Heclialu/. uns hierzu übermittelt, entnehmen wir folgende Abschnitte: ״Wir sehen uns verpflichtet, der vorhandenen Notlage tu steuern, soweit es in unseren Kräften liegt. Leider müssen wir jedoch feststc!Icti, daß das A u s m a ß, in dem wir helfen können, sehr gering ist, denn hier triff ein ,Mangel zutage den wir schon lauge im Heclialu/ bekämpfen: es gehen zu wring Mädchen zur Macbscharah, ihr prozentualer Anteil an der Haclischarah beträgt kaum '10 >■». Selbstverständlich ist, daß wir einen großen Teil dieser Chaweroth für die Aufrechterhaltrng unseres bisherigen I lachscharahwerkes brauchen. Wir!missen jn M:e hg 11.1r,1h-Kihlm/ini und (ihalu/heimcr. Mädchen für die Wirtschaftsführung hüben, wir brauchen 111 den I hich.Niharuh/ciitrru Chaweroth, um!•in normales geseüschahliches Leben zu cnnö!:Iichc11, und wir brauchen endlich Madeiuii für eine!׳iiuulli-'he landwirtschaftliche Ausbildung, weil Pa! i.-tin: 1 solche Mädchen fordert und die Tatsache,!laß ein g-oiler Teil unserer (aiawcrof!1 nur im Haushalt Vorgefühle: ist, Schwicii•:hci'cn bei der Einordnung ini I and!■ Iiervornift. Daraus ergibt sieh, daß mir wenige Zulässiger Boykott lm St'pieniht'! nni 1 u 1נ dir der Akademie für Deutschem Rieht־‘ \ er;MH׳nt m׳nl )he!;andr^cikdit srat Karl WiJ h e I in (.München) eine Abhandiüne : ״sind gewerblicher \X1'׳ tibewi rb und \\Vrh:•! 11!״;Ae1! mit der KedilM-rneiieniiig vereinbar''", in der er audi auf den B «> v kalt nR Uege-nstuck /u r W'ei bim׳.׳; /u nu•-,!!h־i! kn:nmt. il!er/u heiljt es u. a,: e!i י D D ’' ■ ׳ ־ * : ־ ' ׳ : \ •D __ c ' :1 \ut (1 ’! ■m;1׳/ zur 0' ־1׳ 'Ji.4 ׳ >! ־ ׳ 'd 1 : > - . ׳ ״ 1 ' ׳ i- ■ :,! ׳ Mo! 1 ׳ i Am״ e d nmij <D/u D«h <bc J ,t 1'■ ז ■1■׳,! DD.׳׳!’ d׳׳־ ׳ ׳K-e1 ׳ >׳"tn Win ■<’;!־׳'! h־׳l>־.׳n und dir! 1 יו!! 1; 111 י i )< ■ Ir! o '1■ I ,׳ AI:״׳־] t r: ׳1; ־1׳ S'i'IuhLf der S',1n1nn׳siiriD'itD aus «s! a -!1י!י e e 1 e!׳ M s’ /׳׳: eü׳ k -diraui n׳n, M.mi "!׳!!׳!!!ו,• m e, ׳."׳, t׳n D^-u.Dcü dן׳ןן -׳׳!!!! Rt'ebu riiH'ii iDDut ,ו n. h inii -׳ 1! ׳ r 1e <■!! M!t!rD;,}• <D,c1D |> ■■ zu׳.hiu.H mi'i-'t-D, 's,־!ei t. r d .־ - DD Dü, dt! Y׳;nDn D;.Uf /!! ruitzei! und \ t>!k -■׳.׳! ■j 1s!־r :■ו!׳ -■ De Dieser AnDas-un׳( sieben andere Meinungen!!eiteniiber, die Boykott für eine alij^emeine Beeinträchtigung des Wirtschaff sieben« halten und ihn darum in allen Fallen ablehnen. Bestehende Mischehen unberührt Das ״Deutsche Nachrichtenbüro“ teilt mit: ״lm Zusammenhang mit dem in Nürnberg vom Reichstag beschlossenen Gesetz zum Schutze des d e n t - sehen Blutes und der <1 e!11 s c 11 e n E 11 r e vom 15. September 1935, das Mischehen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Hintes verbildet, ist vielfach die Vermutung ausgesprochen worden, daß auch bereit s b c s t e b e n d e Mischehen durch das (ieset/ erfaßt vverdui. Diese Annahme ist 11 11 z u - t rettend; der Bestand solcher Mischehen, soweit sie vor dem 17. September, dem Tage des Inkrafttretens des Gcset/es, geschlossen sind, wird durch das Gesetz nicht berühr t.“ Chaweroth für Haushalt-Hachscharah in Frage körn men. Als Richtlinien für die Besetzung von Haushaltstcllen durch Chaweroth des Ffechaluz gelten die Bestimmungen, die vier Heehaiuz. gemeinsam mit anderen zentralen jüdischen Organisationen ausgearbeitet hat. Sie sehen vor, daß jede Cluwerah des M c c h a! u z mindestens fi.Monatt 1 in F a in i 1 i e n h a ti s h a 11 arbeitet. Ob diese Zeit der Ifaushalt-Hachscharah vor oder nach der bisher üblichen Haclischarah liegt, bleibt der Regelung im einzelnen Fall Vorbehalten. Aber es liegt im Interesse der fachlichen Ausbildtiiig wie im Interesse einer Bildung von Alijah-Kibbuzim, daß die Lin/el-l lachstharah vor der Haclischarah in Kibbu/iin durcligemaclit wird. Die Arbeit im Familienhaushalt erfolgt nur gegen Vergütung. Bei der Auswahl der zu besetzenden Stellen werden wir vor allem darauf Rücksicht nehmen, daß Arzt-1 laushaftuiigen, kinderreiche Familien, Fainilicn, in denen die Hausfrau berufstätig ist, bevorzugt werden. Allerdings ist dabei zu beachten, daß für völlig ungelernte Chaweroth nur solche Stellen in Frage kommen, wo die Hausfrau in der Lage ist, ein Mädchen aiizulernen, und wo Gewähr besteht, daß das Mädchen nicht nur I landlangerilieiiste leistet, sondern alle Zweige der Haus- Wirtschaft gründlich erlernt. Bezüglich der F reiz eit wünscht der Heehaiuz, daß den Mädchen im Haushalt Gelegenheit gegeben ist, regelmäßig an de»־ Arbeit des Snif Heehaiuz tcilzunelinicn; das bedeutet, daß sic drei Abende in der Wociie und etwa alle M Tage den ganzen Sonntag frei haben (neben dem freien Schabbat- Nachmittag), Es wird jetzt auch eine Anzahl von Chaweroth gehen, die in einem Chalu/heim wohnen und aut Außenarbeit in einen Haushalt gehe» und deren Arbeitszeit täglich auf 9 'Stunden begrenzt ist. Diese Fälle sind bisher vereinzelt. Vir hoffen aber, daß sich diese Form der Haushalt-Flachscliarah immer wieder durchsetzt. Ueher die soziale Stellung der Chalu/ali im jüdischcn flaushalt besteht noch viel Unklarheit. Zwar wird allgemein betont, daß das Mädchen Familienanschluß hat, aber damit ist die Frage nicht gelöst. Der Heehaiuz will keine I latistüchter erziehen, sondern Menschen, die sich ihrer sozialen Gleichstellung bewußt sind und für die Familienanscblull insofern eine Selbstverständlichkeit ist, als sic ihrer Bildung nach meist auf gleicher Stufe mit der Arbeitgeberin stehen.•‘ Wir glauben, daß die Einschaltung der im Heehaiuz organisierten Mädchen in den Hausangestellienberuf bei Verst.iidnis und gutem Willen seitens aller Beteiligter und in Zusammenarbeit von Heehaiuz, jüdischen Arbeitsnachweisen und jüdischen Frauenorganisati-ouen möglich ist und daher ungesäumt in die Wege geleitet werden müßte. Darüber hinaus wird es die Aufgabe der zuständigen Instanzen sein, diesem wichtigen Arbeitszweig weitere Kräfte zuzttführen. * Der ״Jüdische Frauenbund“ erläßt folgenden Aufruf: ״An die jüdische Hausfrau und Mutter! Neue Sorgen, vermehrte Lasten bedrücken die jüdischen Frauen. Die Führung des Hauses, die Betreuung und Er- Ziehung ihrer Kinder scheint gefährdet. An uns wird es iiegen, diese Gefahren abzuwenden. Mit Ruhe und Besonnenheit gilt es, alle Schwierigkeiten als neue Aufgaben zu erkennen, die von jeder einzelnen Frau Höchstleistungen verfallgen und die jüdischen Frauen als Gesamtheit auf de» Plan rufen. Der Jüdische Frauenbund wird nichts unversucht lassen, um den Frauen auf neuen Wegen die Bewältigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. In seinen Ortsgruppen und Hausfrauen-Kommissionen findet die jüdische Frau Schulung und Rat; vor allem sollen gemeinsam Wege der gegenseitigen Hilfe gesucht werden. Der Ernst der Gegenwart bestimmt die Haltung der jüdischen Frau; die Verantwortung für die Jugend belebt ihre Zuversicht. Die jüdische Frau wird ihre Kraft und ihren Stolz einsetzen für die Erhaltung von Heim und Familie, für die Ehre der jüdischen Gemeinschaft.“ Gauleiter Groh& über die Nürnberger Gesetze Aut einer Führerta^un^ des (iaues Köln-Aachen hielt (DitieiHr Siaatsrat <i r o h e eine Rede. Nach dem ״Nationalsozialistischen Oaudienst“ sagte er u. a. folgendes: ,.Die fitי!!׳.־;!׳ 'h ,1s D üDt di:.־ Rciu-iddiri’ri'('ItaH und den Schutz dt•. Dux l.m ihu'L־■; richteten sich u u s ין c s p r o r h e ת gc• t’ c!! d .1s j u d (' 11 t u m, j»r;;un jene«. juDiuuiM. wDrhcu auch /\\ ,!!h!t 7Du׳ü ti;i Dt ׳;!׳־•!■ des ('iiri-G׳nf hi n~ qv\M־׳.rn sei. ID mD -D,r וח״\.׳!■ ■!״ u-m« ci.il m >/iaI Kt ie 11׳ u St.1.1׳, d.uS er mD! nicht der in 'ahiiv׳:.;!. 1!:׳,n if!1 vom hDciiinnt;inju־\v,1i1dk‘! 1 Mine)!!.!!!!.׳-. ...וuideti;!׳!׳in;g'-i 1/'hh vos'lm D• u!:J d.d1״׳ ihm jD11■־“ hen VDk d.D-Dhc J־‘i^1־nU־’>en unter Mau!iichrm Schutz zu׳‘rkcnnc, wie c> diiicm v.cki .chen M!;1dc!lu.׳t!e11 u.dii't \wrd. Da da“, Judentum in <h'r iv ׳!. i•■! Krhrn Bc\'T1׳״ng schon von jeher ״Iciche GninH-.tize vcrkiich■־ ׳•al»e, nni-.-c es je•/! dem na־ Dn.iD >/h »!!•d^ehfn Deut -eh-!and ׳ur d;,> V(.״!׳n irk!i׳'!iU’1״ (einer \\'u:r-1!-׳e dorh dankbar >f!n. Ihc in dc!1; h-lcn: Fa״r:1 7׳i cnv.n־־״־ ״) Yn A!1 s 1 ii!1 111 ׳ n g di f* s! i m in linken zu dicken Dem/cn י■ i.n (׳!mco vn!1 einer dc׳u׳“׳'i1cn D> r ס i'1 / ii m j mh r i ז jo■׳ r,1acn, dalj allen jenen in der Welf, dir!יי <.'ifiK;׳־n1i.1D־is :ü'frRh'i'.: nminfen. ״ ן•fdicher Drund zur Hetze ent- Die ״Vertretung der Unabhängigen jüdischen Orthodoxie in Deutschland“ sendet 1ms eine von Rabbiner Dr. Esra Munk mul Dr. Isaac Breuer gezeichnete Erklärung, in der sic gegenüber der Kundgebung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland den Standpunkt der Trent! ungs- Orthodoxie darleg!. Die Erklärung enthält keinerlei neue Gesichtspunkte, sondern wiederholt nur den bekannten < irundsatz, daß die Trennungs-Orthodoxie sich aus Ge- Wissens gründen keiner jüdischen Organisation eiiigläcdern kann, die nicht das Gesetz der Thora als oberste Norm anerkenne und daß aus •diesem Grunde die Unabhängige Orthodoxie aut allen Gebieten des religiösen und kulturellen Fehens für sieh volle Autonomie in Anspruch nimmt. Auf dem Gebiete der Wirtschaft und der sozialen Hilfe sei eine Zusammenarbeit möglich, dagegen könne die Unabhängige Orthodoxie ihre Palästina-Wanderung nur Hand in Hand mit der Ägudah organisieren. Bestrafter Erpresser Die Große Strafkammer Frankfurt a. M. verurteilte, wie die ״Frankf. Zig.“ vom 27.9. berichtet, den 20jährigen Ffcrm, H. wegen Raubes, versuchter Erpressung und versuchten Betruges zu drei Jahren Oefängn i s. Der Angeklagte hatte sieh im August, als er noch neunzehn Jahre alt war, von einem betagten jüdischen Ehepaar, das Mitleid mit ihm empfand, weil er Hunger hatte, verköstigen lassen und war nach drei Wochen wieder erschienen, wo er auf seine Bitte abermals Kost erhielt. Er gab sich dann, nachdem er vorher so getan hatte, als sei er seihst Nichlarier, plötzlich als ״SA-Mann“ und ״Kriminalspit/el“ aus, behauptete, die Leute hätten staatsfeindliche Reden geführt, er müsse sie verhaften. Er drohte mit Erschießen, obwohl er keine Waffe bei sich hatte, wollte werter den Hund töten, der der blinder! Ehefrau als Führer diente, wenn er nicht fortgejagt werde. Damals eignete er sich aus einem Schrank und einer Tasche mehrere Mark und einen Ring an und bat schließlich, nichts davon zu sagen, daß er dagewesen sei. Von einer Verhaftung nehme er Abstand, weil ihn die Leute gut aufgenommen hätten. Nachmittags brachte er die gleiche Bitte noch einmal der Frau gegenüber vor und gab ihr einen Zettel, auf dem stand: ״ich, Franz Schmidt, gehe das Ehrenwort, daß ich keine Anhaltspunkte mehr suche“. Nachdem er nachts das Geld durchgebracht hatte, erschien er wieder, gab an, daß er einen Rüffel erhalten habe, weil er nicht zur Verhaftung geschritten sei, und daß mail ihn nach Stettin versetzt habe. Er habe 21 Mark zur Reise erhalten, das genüge nicht. Er verlangte, daß die Leute (die nichts mehr hatten, da sie erwerbslos waren) noch weitere fünf Mark beschafften. H. wurde daraufhin verhaftet. Der Staatsanwalt beanfragte in der Verhandlung vier Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht und bczcichncte es als strafverschärfend, daß der Angeklagte die Zugehörigkeit der armen Leute zur jüdischen Rasse ausgenutzt und sich fälschlicherweise auch als Träger des Nationalsozialismus ausgegeben habe. Das Gericht hielt den geständigen und reuigen Angeklagten noch für besserungsfähig und hielt ihm seinen Leichtsinn und seine Unerfahrenheit zugute. Die Beherbergung־ von Olympia-Gästen Der Vorsitzende des Berliner Verkehrsvercins, Stadtrat Johannes Engel, gab kürzlich im Berliner Rathaus einen lJeherblick über die Vorberciti «geil für die Aufnahme der Gäste während der Olympischen ■Spiele 1936. Wie die Zeitungen berichten, hat Stadtrat Engel bei dieser Gelegenheit erklärt, es müßten für mehr als hunderttausend Ausländer P r 1 v a t u 11 t e r k ii n 11 e beschafft werden, für deren Unterbringung vor allem der Westen Berlins in Frage käme, Im weiteren Verlaut seiner Ausführungen hat er dann die Modalitäten auscinandergcsetzt, wie diese Beherbergung zu erfolgen habe. Dabei wurde auch mitgctcilt, daß die Rerliner Quartiergeber verpflichtet sind, die Hakenkreuzfahne zu hissen und daneben die Nationalfahne ihres Gastes. Da zweifellos in den betreffenden Bezirken auch viele jüdische Haushaltungen in der Lage sind, Zimmer zu vermieten und gewiß bereit sind, alles zu tun, um den fremden Gästen den Aufenthalt in Berlin so angenehm als möglich zu machen, entsteht die Frage, wie in diesem Falle die erwähnte Bestimmung über die Fahne anzuwenden ist. Denn nach § 4 des Nürnberger ״Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ ist den Juden das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet, und die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. Es entsteht also die Frage, ob i 111 Falle eines jüdischen Vermieters an Stelle der für Juden verbotenen Reichsfarben die den Juden zugestandenen jüdischen Farben gezeigt werden sollen oder dürfen. Tausende jüdischer Kinder aus Deutschland sollen durch die Jugend«Alijah nach Erez Israel kommen Sie alle brauchen Boden Es ist die ernsteste Aufgabe des deutschen Judentums, seiner Jugend die neue Basis ihres Lebens und ihrer Arbeit zu schaffen Boden für die erste Siedhing der Jugend־Alijah Keren Kajemeth Lejisrael (Jüdischer Nationalfonds c.V.) Berlin W15 Meinefcestr. 10 / Postsdieckfc. Berlin 28247 TEPPICHE HAARGARN «. 200x300 29.— WCLLPERSER m. Fr.,«. 200x320 99.• VELOUR ca 200X300 38.־־ T0 U RN A V m. Fr.,ca. 200X320 79.־ im Kaufhaus am savignypi. GROLffl AHSTR. 27