Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 77 (24.9.1935)
- Date
- 1935-09-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 77, 24. IX. 1935 Mischehenverbot und Ausland Zur Judengesetzg'ebung ln der ״Nationalzeitung“, Essen, äußert sich E. S. unter der Ueberschrift: ״Revolution der Staats- Philosophie“ ausführlich zudem Thema: Staat, Partei und Judengese t/geb uiig. ln dem Aufsatz heißt es u. a.: ״Es scheint uns, was das Gesetz *um Schutz des deutscheu Blutes und der deutschen Ehre anlangt, ein Punkt vielleicht d׳x:h noch ni-'h! ״rrB:e'n!i l!<.rvün;eh..!*סס zu sein, der die außergewöhnliche Tragweite (Ihnes Gesetzes für die Gcstaltung ile.s ZusammettU-’ien, drth'Utseiiett und jiKit-ehen Volkes innrthrtlb iier deutschen Grenzen krall beleuchtet. Wir meinen die Tatsache, daß der l'uhrer :!usdhirklich betont hat, er hnffc, durch die Annahme ilie.es Gc-etzcs viellciTu. ■ i■׳ U eine Ebene .schallen zu können, auf der cs dem deutschen Volke möglich sein werde, ein eitnifdirhrs Verhältnis zum jüdischen Volke zu finden. ,Aber, so hat der Hlhrer hinzuyC'ctzt, wenn sich diese Holfnung nicht erfüllen sollte, so werde eine neue U eher prüfung der Lage staulinden und im Kalle 1 in,es alleren digeu Scheitems dieses Versurlts zur gesetzlichen Kcgehnij; de. Pr.üücnK werde diese Löwin״ tlurtn durch Gesetz, rlcr nationalsozialistischen Partei übertragen weiden.. . . Wahrend bisher überall sowohl die Gesetzgebung wie die Ausführung der Gesetz׳■ und die Ucbtrevat Irung dieser .Ausfuhr ung in den!landen ׳hu׳ Staat•arryane liegt, wurde hier also der!,’all eintreten, daß die Kort -et zung des deutschen Kampfes gegen die jiidisehe Voimaidststelhiteg und die \ t t •uehe de. jüdnrhen Volkes, neuen Einfluß in IJ e■ 111 m. h tand zu g.׳w1ntH‘t1, lieht mehr von! Staate selbst. sowie! n von du! < )fö ■ Uu,H n׳ n ז 11! u׳ Hitunun י 11־ .vtrden wünk;n, die dem Sta.it 1: .-.eh ,11 r M.u hhda ה!■ ah 111r diiruh Adolf Hitler ihren poliü •ehra ״•)!: Wi AU1/\ ' Uiy, hi Ui m־n 1 » 4,.:] uil!•'all mühte alluriiiiigs d.i י juai -( h!! Volk f« M-im . , Id Lj d urn׳u I: i, die NSDAl’, über <!urcu AUs vi •:!■;. in! ■ ז .־ .׳ 1!■■!.!:. v -dd!m i m;muduiii ein Zweifel 1׳״ ••ölt. die!!!tu. im ׳־; R.ihi ״m n 11: rar j: 1.11 t ( i mä!’ d:־un (׳‘njaniuitif>n in ihn״! i •u.! m hn!!■n wurde. Ai 11 dum w, uh׳.! die (hui• und Kחü itui.i. Oil Ui;•! •ü, U!i U ־;(י ÜlM ־;t V. ׳! . U i d , na aKu der Kampf KGRti 'he ftt.k■!! . nun nu!m ו;:,.!:■ üb ■n 11:! ,!־ hirrl ״.;!ilirt wurden. Die Mai'nni.rn-'i!1(. ,.־ diu i\ .irnd U: ׳, s du d mui U!n: mwn würde, wären M a Ü n a h m u n -י י׳ d ׳ t 7! i ,:׳!! e r A r 1 , u! ad 1!er Staat halte ihnen durch - i-.i!...,!! t fr:.;:! UV ־ f.B, i li /.,I ■)׳■•!( 1 Vitia י •mm , 1 c a i Adm r , nni'.S da.- h;\h s;dw> um m> humurl;f1׳iAvtr;1-r udvn vv ,! j ־. n. : .i!s 7 M 1 ,׳ :u'i-j ׳.-• ia der 1 '.׳mi Zeit von 1 etAn m:' ' Ol.:!:» ג 1 i ru i -h s! .! d! N;( p!' .1 r a t c ä im ■* mimten pohh <:hrn Xi.׳!c■! der i n :; m i|! ). tim ׳ h *- ־ w i .- u Zu r ü c k h .־! hu!::: ׳ i '!!! hir : ׳1!■! i..tt. Wr am e die l )i■.!:.-:Mellt n der Patte! in, I ־'׳! ׳;11,. ן i:<‘\ ,n n: n : Ui ח: ז K•:; ׳;•:dfuiidu veraitia-son mu°a 0.!׳׳ '׳ k■ -un! d.K )!' um■ ,; Ult׳• ¬ו T. dur nirht wliiiul! und ^nn, h :rh .th■ 1! ndr s M IT n nu,r ) '1. ־ il!■■’!! d je 1h!ז te :;1^;!- ni־n!ion in t In 1 d: r AB: ׳! t liU.l in fiat *! ■t i!nm'u Ziehh:hhm׳,)> ״> c-i A!! ,׳ U um :oV:1! :1 wti: . 1! W ( "י,[ aus na'ii! ÜuIhT) (dnin-;! :n 1mn׳k: m.1: i- 1 ■ 'h 1 :.:■'u U!!d o 1a! r: th 1;;׳ arh: ituieleii ,A'ater Staat‘־ ia! nhrn vo 1 ז d ( . 1 rn; ■ d >;■r in :m י;< \s.'a! ׳ ■ eam-ii n1״<׳iid1, (inh nur 1 ״־:11 ׳ ׳ m Ai nm־ri p! nV hu.w der Sa I.־־־ *an; •.!rat a U < ׳׳ e - «s c!1 n I! r- : u־t n!! .■!1 Um 1 di. U.:r׳ 1־1’;!ha ' i׳.׳ i!:■ ׳in p >1 i!j׳■uIh׳i 1 Willen uj11TÜttr!i..ar duruh r:/! n .e׳: Kr Kt wohl : •1 •.״!.. .״:! laß t dt■! :5 md in D.u: ■■ehland eine <lur1r!ige Knlwifkiun, y 1״• .! mdm •; w u n * ׳hm.!; mu. m ׳״• dcfll daü sie iniiner nur et״ Mittel zur ן.:;rund-. '■״!? '1 m; .1 a! :11U!a!1 Krreiuimn<׳ eines bc- Nlsn1:11U׳n 7 :י k׳W£G . ״!! bk '11 rn ׳!;!:; 7.W \ i'u.u r ין■ len Notuv!!׳!jrd<;.׳iten zum Besten . de» ' v o'kc.A Und 211 r Knuidu JUider na! ional.-yö/ia! ist i-rlien Xu׳I •.vt/.unj» uin/u;׳ •ul/un ׳. wai . E s '-tun! dahur zu huiieu, da IA alluin die EfoMi'i Ul!״ der Mö;,ui; hl* n i‘ ן e i; 1 e!" m 1 a:Iu־ n Id!:osiekluno du;ch dun l'uhrer die Krc;״e, die es angeln,?.tu Einslrbt bringen wird. Denn im national׳•׳ozi.ilistisi'lien Staate, ia ilcrn der politische Wille der Partei, vertreten durch den Führer, allein ausschlaggebend ist, muß es aul die Dauer selb-tveiotamlheh eine glatte Unnioglichkcit sehn, daß irgendwelche h ö licrett o!1 1׳1 ׳ niederen Staatsfunkt i o rt ti r e, die der Partei nidit ange 100,01, der vorw.b : ssehre'i?enden, Erfüllung des Parti iprogranmis au., fliiiiidcn!hier Alnieiguag gegen dassedbc oder rm> (iiunden blir ■kt ui .׳alter L'cb.thebüchkeit Schwierigkeilen, wenn aui'h nur׳ pa-siver Art,!«׳'sin. 11. und tl.miii den Staatsapi'tarat in ir״endwea he Gi'gi׳n.ät/!iei ,k״it zutn Parteiorgattistmis britrgen können.... Jutien.-.eiiatt untl im 1.. aut! etturt 1 geh ־,;ui! li׳d> noch vaibandene lih s .." ' ' Kiafjion weiden die. ein tue!! zu überdenken hoben.‘־ * ,Am Schlnß einer Befracht 11110■ über die in Nürnberg vcrknndeien t ieset/e .schreibt die ״N a t i o 11 a I s o z i a - I i s t i s c 1! e Partei k o r r e s|m n ti e 11 /" (Sonderdietist das Deutsche Recht): ״Wir sehen hieraus, daß das Verhältnis des Deutschtums rum Judentum eine Sttnderreeehiug vefbtngt, weil der Jude unter den Völkern eine S.mdcrstchung cimtiniitM. Der Jude ist zwar Gast in Deutschland, wie auch der mchtjüdis.he Fremde, aber er ist Gast in einem besonderen Sinne, weil er kein eigenes Territorium als Vater!and bat. Er gehört zehienm.i tlig zu einer Minderheit; aller diese Minderheit ist 1. B. nicht eine Minderheit im völkerrechtlichen Sinne. Denn während sonst den Minderheiten Gleichberechtigung zog.billigt wird, »erden die Juden von der Gleicht).rechtigung ausgese!; Nissen und unter Ercrndenrccht gesteht. zu cum■ rituell, d.:ö ■ ine K1g!'n!.g iitub 111 il il 1i. r judia gctr.>lu׳Il ist. w.tre ehr! n:.!:! irn׳ v׳.:.. . lg, .!1:d .0?r1 יי11׳ :.!Urb, mm daraus zu ll.G .kn, na! -1 .;׳״; n 11 ׳. :n!1 z-״׳ tgeti .!et aubaadHÜlehc \b 1 kehr ctl.ee ■1 im 1 de M: .׳ b ■,׳,:׳ ei. Rur könnt!1 dien: I׳'r.!g1־n tu et in iv::.:e.a G1 ,•/, 1:'.• r die Juden gen gelt werdet!,'‘ * Im Leitartikel der ״F r a 11 k t u r t e r Zeitung“ vorn 22, September beschäftigt sich HK 11. a. mit der Neuregelung des gesetzlichen Status der Juden in Deutschland. Er sagt da/u folgendes: .,! bis dritte der neuen Gesetze Ire ׳,ei! igt jeden Zweifel an der Etita. ■idos-cn.heit der Rei! h-regierung. die jüdi-rhe Krage irn Sinne de., ibnteiprogr.imms und des aniijUilTchen 1 lakenkrctizcs zu lösen. Die Juden sind 1111 י .hm i:mer-ten Her! teil der Rechte und P! iiditeu 11er iletiteid'ien VolkseemunM nah Itwgelöst und damit der Vorstufe zur HtMung und Anerkennung einer voikliefien ,,Alimlerheit“ zug,■führt wnuuii, mit tier ein modus vivendi gesucht werek'n soll. /Adolf fiitu׳r selbst hält eine er!!iiglh be I.e-ung imimuliin für tu fijgl i, 11. 1 in׳ hi-hetige Pravis (Be.imtengosdz, di!• Regelung im Bereich der Ktthml.immer u-w.) hatte lang:■* :1111 diu I.odüsung der Juilcn aus tier Aolk.sgeinciiiSidiaft vorliereitet, sie ist eme vollendete mul damit aiuh der Didmti. rtiaikcit entzogene T.us.ielte. Die untijürli-dic Propagnfal.t sowie die gerade im Kaut dieses Sommers verstärkt in Erscheinung getretene Akti׳>n!>bereit Schaft der tialianalsüzialhthdieti läewrgung, besonders ihrer radikalen Teile, hatten nicht nur die Vorenthalt urig!!es Reiehsbiitgi rrrchis, das Verbot diu Elnggenliissimg, tier Mischehe und jener anderen Ceset ze.-.i)e.,1 iimmingen vorbereitet un׳l erwarten la-sen, sondi m sie sehiciien teihveim noclr weit üix:r Die ״Frankfurter Zeitung“ vom 22. September beschäftigt sich im Anschluß an die Ha'lrung Hollands zur Frage der Erlaubnis von Mischehen deutscher Staatsangehöriger mit dem Problem des Mischehenvcrbotes und der’ Stellung des Auslandes dazu. Das Blatt bemerkt dazu, daß die in Holland akut gewordene Frage auch in anderen Ländern auftauchcn wird. Der Artikel weist sodann darauf hin, daß den Ehe- Hindernissen des Heimatrechts man im allgemeinen nicht entfliehen körnte. Nur England und Dänemark fragen statt nach dem Heimatrecht nach dein Hecht des Wohnsitzes, und deutsche Brautleute, die in London oder Kopenhagen wohnen, können dort auch ohne Rücksicht auf deutsehe Ehehindcriiisse heiraten. Die Vereinigten Staaten endlich lassen jeden heiraten, der nach amerikanischem Recht heiraten darf, ohne nach Heimat- oder Wohnsitz zu fragen. Der Verfasser meint dann weiter, daß die Beriicksichtigung des fremden Rechts, namentlich des Hehnatsrechts ausländischer Brautleute, einer völkerrechtlichen Achtung vor der Souveränität des fremden Staats entspringt, der ״der nächste dazu“ ist, über Ehen und Ehehindernisse seiner Bürger zu bestimmen. Aber kein Staat habe sich jemals bereit erklärt, das fremde Recht unter allen Umständen und auch dann zur Geltung zu bringen, wenn es mit fundamentalcn Sätzen des eigenen Rechts, der ״öffentlichen Ordnung“ des eigenen Landes in Widerspruch stehen sollte. Die Achtung vor der fremden trete vor der Wahrung der eigenen Souveränität zurück. Die Anwendung fremden Rechts geschehe daher stets unter dem Vorbehalt, daß das fremde Recht (nach der deutschen Formulierung) nicht gegen ״die guten Sitten oder den Zweck eines deutschen Gesetzes“ oder, wie es das Reichsgericht ausdrückt, ,,gegen die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens“ verstoßen darf. Das neue deutsche Gesetz berufe sich in seiner Präambel darauf, ״daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist.“ Es sei kein Zweifel, daß seine Anwendung, daß überhaupt die Rassenfrage im heutigen Deutschland zu jenen ״Grundlagen des deutschen staatlichen Lebens“ gehört. Umgekehrt aber sei es auch kein Zweifel, daß die Ignorierung der Rassenfrage in der Mehrzahl der außerdeutschen Länder zu den ״Grundlagen des staatlichen Lebens“ zu rechnen sei. Der Artikel kommt zu dem Schluß, daß es kaum zweifelhaft sei, daß das Verbot der Ehe zwischen Ariern und Juden in den europäischen Ländern keine Anerken- ת u n g finden wird. Nur in den Staaten, die vor einem Menschenalter dem Haager Abkommen über die Ehescliließung beigetreten sind, werde eine Ausnahme gelten. Denn diese Staaten haben sich durch das Abkommen verpflichtet, daß Recht der anderen Vertragsstaaten ohne Vorbehalt für die eigene öffentliche Ordnung anzuwenden. Sie sind daher auch vertraglich gebunden, das deutsche Mischehenverbot, auch wenn sie Bedenken dagegen haben mögen, anzuwenden. Auf diesem Abkommen beruht der Standpunkt des holländischen Standesbeamten, der sich auch ausdrücklich aut den Haager Vertrag berufen hat. Außer Holland sind Vertragsstaaten Luxemburg, Polen, Schweden, Un - garn, Italien und Danzig. Frankreich und Belgien sind durch Kündigung ausgeschieden, weil sie ein anderes deutsches Ehehindernis nicht anwenden wollten; Portu• dieses Ziel hinauszustreben. Adolf Hitler hat gerade auch in bezug auf die Judeiifrage in Aussicht gestellt, daß im Bedarfsfall später weitcvgchcmle Gesetzesbestimmungen zu erwägen seien, aber zunächst ist es bei dein hier Genannten geblieben, und zwar (wie inzwischen mitgeteilt wurde) mit der Beschränkung auf Volljuden. Im Gebiet der Wirtschaft dtul die bidterigen Bestimmungen Ixe-tehen geblieben. Das Wesentliche aber ist dies: cs ist ein gesetzlicher Status geschaffen worden. Das härfc.-te Gesetz, mußte den Vorzug haben vor Unbestimmtheit, die noch zu allen Zeiten im öffentlicher! Lebert der Keim zur Zügellosigkeit gewesen ist. Der Führer und Kanzler hat in Nürnberg jede Gelegenheit ergriffen, um zu betonen, daß Gesetzgebung und Disziplin die Grundlage ries Handelns bleiben müssen. Das i-t durchaus nicht nur im Hinblick auf die Behandlung der Nichtarier gesagt worden, sondern es wurde ganz allgemein und deshalb gesagt, weil gerade dadurch der Charakter und der moralische W e r t eines Staates am meide!! bestimmt wird. Gewisse ״spontane Volkskundgcbungeiv‘ und vor allem gewisse Einzelaktioneu kleinerer Kotnnumdo.dcllen oder gar von Privat niensidivii sind Erscheinungen, tlie in das Bild nicht pa-seri, das Adolf Hitler von seinem neuen Reich und von der künftigen Vetfas-ung enfwor- Rn hat. Mit dem größten Nachdruck hat er eine ״unerhörte Disziplin“ gefordert und hat, immer und immer wieder, seine Cetreuen ermähnt, die Gesetze zu wahren, vor allem diese neuesten, einschneidenden, die von so vielen mit so großen! Jubel begrüßt wurden, während sic anderen tief ins Herz schneiden. . . . .... ])!1• Behandlung der Juden betrifft nur den Teil eines viel umfassenderen Problems, aber wohl den kompliziertesten und schon wegen der internationalen Atts-traldung sichtbarsten Teil. Die unveimeitllichc Spannung zwischen der Dynamik der Bewegung Und der Statik der Gesetze oder Vcrwaltting'-bcfclsle enthält wohl da» größte der großen Probleme unserer Volk-gi Stallung, die der Führer und Kanzler auf diesem Parteitag deutlich vor uns hingestclh und freimütig behandelt hat. Tn allen Gebieten und für alle Bewohner Deutschlands einen festiimrissenen gesetzlichen Status zu gewinnen, einen Status, tier umstrittene Fragen aus der Gefährdung überhitzter Atmosphären und aufgewühlter Leidenschaften lu’raushebt in die Uebersiclitlichkeit klarer Recht!,pn-itinnen, — das ist der \Vog, den Adolf Hitler in Nürnberg durch Reden und Handlungen erneut als einzig richtigen anerkannt hat.“ Gefängnis wegen Landfriedensbruclis In einer Verhandlung■ des Marburger Schöffengerichts, die in Lohra (Kreis Marburg) stattfand, hatten sich laut ״Frankfurter Zeitung“ vom 21. September eine Reihe von Angeklagten wegen Landfriedensbruchs zu verantworten. Ihnen wurden Gewalttätigkeiten gegen jüdische Einwohner zur Last gelegt. Die Verhandlung nahm den ganzen Tag in Anspruch und endete damit, daß drei Angeklagte wegen Landfriedensbruchs zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurden, drei weitere Attgeklagte erhielten wegen einfachen Landfriedensbruchs Gcfängnisstrafen in Höhe von zwei Wochen bis vier Monate; fünf Angeklagte wurden freigesprochen. g a l uriü Rumänien sind Deutschland gegenüber durch den Versailler Vertrag ausgeschieden. Im letzten Teil des Artikels wird dann nochmals der bereits akut gewordene holländische Fall behandelt und bemerkt, daß auch in den Vertragsstaaten das deutsche Ehehindernis nicht in weiterem Umfang als in Deutschland selbst gilt. Es müsse deshalb überraschen, wenn aus dem deutschen Gesetz herausgelesen w׳erde, daß die Ehe nicht nur zwischen holländischen Juden und deutschen Ariern, sondern auch zwischen deutschen Juden und holländischen Ariern verboten sei. Das sei weder nach dem Wortlaut noch nach dem Zweck des deutschen Gesetzes richtig. Deutschen Staatsbürgern arischer Abstammung ist die Ehe mit Juden schlechthin verboten, ohne daß ein Unterschied zwischen ausländischen oder deutschen Juden gemacht wird. Den deutschen Juden aber ist nicht auch die Ehe mit Ariern schlechthin, sondern es ist ihnen nur die Ehe mit deutschen Ariern verboten. Deutsche Juden "dürfen deshalb auch jetzt noch ausländische Arier heiraten, ohne Unterschied, ob sie im Ausland oder irn Inland heiraten. Deutschen Ariern dagegen sei die Heirat! mit Juden jeder Nationalität in Deutschland und in den Vertragsstaaten verwehrt. Im übrigen Ausland werde freilich kein Statndesbeamter die Trauung verweigern, kein Staatsanwalt gegen die geschlossene Ehe die Nichtigkeitsklage erheben. Selbst in den Vertragsstaaten bliebe eine solche Ehe unangefochten, wenn sie in einem Nichtvertragsstaat geschlossert ist. Demi das Abkommen gilt nur für Ehen, die in Vertragsländern geschlossen sind. Das deutsche Recht kann das nicht hindem. Aber es lcaavti auch nicht gezwungen werden, eine solche im Ausland zustande gekommene Ehe anzuerkennen. Das Ergebnis ist, daß eine solche Ehe im Ausland gültig, in Deutschland und evtl, in den übrigen Vertragsstaaten nichtig, in Deutschland sogar mit Zuchthausstrafe bedroht ist. Holland und das Verbot der Mischehe Vor einigen Tagen hatte, wie wir in unserer letzten Ausgabe berichteten, ein Standesbeamter in Amsterdam es im Hinblick auf das neue deutsche Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes lind der deutschen Ehre abgelehnt, die Eheschließung zwischen einem deutschen Juden und einer arischen Holländerin zu vollziehen, da sich die Niederlande in einem im Jahre 1902 mit Deutschland abgeschlossenen Abkommen verpflichtet haben, keine standesamtliche Trauung vorzunehmen, für die in Deutschland ein Ehehindernis besteht. Inzwischen ist aber, laut ״Frankfurter Zeitung“ vom 21. September, das betreffende Paar doch standesamtlich getraut worden, da sieh die holländischen Behörden auf den Standpunkt stellten, daß die in Frage stehende Elte bereits vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Gesetzes ordnungsgemäß aufgeboteil worden sei. Ebenso dürfte auch noch in einigen anderen Fällen verfahren werden, in denen das Aufgebot vor dem 16. September erlassen worden ist. Wie sich die Standesämter in etwaigen späteren Fällen verhalten werden, steht noch nicht fest. Die erste amtliche Judenkartei Das Zentralblatt der NSDAP für Gemeindepolitik ״Die nationalsozialistische Gemeinde“ vom 1. Septeniber 1935 veröffentlicht unter der Ueberschrift ״Das Sippenregister als völkisches Grtmdbuch des deutschen Volkes“ Erörterungen über die beabsichtigte Umgestaltung der Standesämter zu Sippenämtern und deren Aufgaben. Es sei schon jetzt erforderlich, die Vorarbeiten für das Sippenregistcr in Angriff zu nehmen. Vorbildliche Arbeit habe auf diesem Gebiete bereits das Standesamt B o c h u m ־ Mitte geleistet. In diesem Zusammenhänge heißt es in der angeführten Abhandlung u. a.: ״Die ra־.,i»ehc und erbbiologische Bestandsaufnahme der Bochunter Bevölkerung hat mit einer Durchsicht der Stand1.5regist.cr und der bei den früheren k; ■i ■ :.;׳11 ׳ hn׳n getührien J utlcnregi stet begonnen. Sa sind alle Urkundsiiiüe karteimußig iestgcUakcn, die Juden, jiidReh-ansdie Menschen und Ju ienba-tarde Ist .retten. Dadurch sind auch die Kalle ermittelt wurden, in denen durch Annähme einer christlichen Religion oder durch Austritt aus der Sjmagogengeineinde die jüdische Abstammung teilweise mit (!kick zu tarnen versucht worden ist. Bochum dürfte zur /,eit die erste Stadt sein, die über eine derartige amtliche Judcukartci vertilgt. Es ist also i!1 begründeten Fällen, wie z. 11. bei einer Elle- Schließung, die Möglichkeit, gegeben, sieh über die russische Zugehörigkeit einer Person Gewißheit zu vorschaffe n.“ Streit um ein Plakat Ein grundsätzliches Urteil über die Anordnungsbefugnisse bzw. Nachprüfungsmöglichkcilcn der Anitskiter der NS-Hago hat das Obe'rlandesgerieht Düsseldorf gefällt, worüber das ״Berl. Tageblatt“ vom W. 9. berichtet: Ein Kreisamtsleiter der NS-Hago batte einen Auszug aus dem ״Stürmer“ in Plakatform verbreiten lassen, worin ein bestimmtes Unternehmen seines Amtsbereichs als jüdisch charakterisiert worden war. Das Unternehmen hatte _ eine einstweilige Verfügung mit Verbot der Weiterverbreitung dieser Plakate beantragt und war damit beim Landgericht auch durchgedrungen. Beim Oberlandcsgcricht machte das Unternehmen geltend, daß der Kreisamtsleiter das beanstandete Plakat als Angestellter seines Vaters in Wettbewerbsabsichten verbreitet habe. Der Amtsleiter jedoch wies nach, daß er in seiner Eigenschaft als Kreisamtsleiter der NS-Hago in Verfolgung rein politischer Zieie gearbeitet habe. Das Oberlandesgericht wies die Firma zurück und erklärte, ein Amtsleiter der NS-Hago sei Inhaber eines Amtes der. Partei als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die von ihm in dieser Eigenschaft getroffenen Maßnahmen stellten sich als Ausübung öffentlicher Gewalt dar und könnten nicht von einer vorherigen Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit durch die Gerichte abhängig gemacht werden. Das diesjährige ראש השנה Creschenk ist der Palästina-Kalender auf Helte 14