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Jüdische Rundschau · 1935-09-06 · Heft 72 (6.9.1935) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 72 (6.9.1935)
Date
1935-09-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr 72, 6. IX. 1935 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seife 7 Alijah und Hachscharah 1. Stand der Alijah. a) Oct XIX. Kongreß stellt fest, daß angesichts des' Anwachsens der Alijah in allen Teilen der Umfang der Einwanderung nicht den Bedürfnissen der jüdischen Wirt* schaff und der Aufnahmefähigkeit Erez Israels entspricht, das sich dank der Initiative der Einwanderer und dem im Lande investierten jüdischen Kapital entwickelt. Der Mangel an Arbeitern m dem Ausmaße, in dem die Wirtschaft sic braucht, fuhrt zur Wanderung der Arbeiter vom Dort in die Stadt, von der Landwirtschaft und von Arbeiten der Eroberung zu Arbeitszweigen, die mehr einbringen, und zur ungehemmten Einwanderung billiger Arbeiter ins Land, die den Lebensstandard der Arbeiter Palästinas herabsetzen. Diese Erscheinungen nehmen dem jüdischen Jischuw Arbeits- und Wirtschaftspositionen aus der Hand, beschränken die Fassungskraft des Landes und erschüttern die Kraft des Aufbauwerkes des Nationalen Heims im Lande. Die Einwanderungsbeschrätikungen, die dem Grundsatz der Beurteilung des Ausmaßes der Einwanderung nach der wirtschaftlichen Fassungskraft des Landes widersprechen, gefährden das Bestreben des jüdischen Volkes, dessen Massen einer unaufhörlichen Verarmung und Erschufterung der Grundlagen ihres wirtschaftlichen und gesellschaftliehen Lehens in allen Ländern der Galuth entgegen gehen, und die in einer Periode, da der Judenhaß in der Welt herrscht, die Einwanderung nach Erez Israel als die einzige Rettung aus ihrer Bedrängnis an schon. Der XIX. Kongreß fordert die Aufhebung der Be- Schränkungen, die in ungerechter Weise den Umfang der Einwanderung einengen; er fordert die Anpassung der Ein- Wanderung an die Bedürfnisse der palästinensischen Wirfschaff; er fordert, daß das jüdische Volk in der Well alle Anstrengungen zum Aufbau des Landes mache. b) Der XIX. Kongreß konstatiert, daß zugleich mit Aeriderungen zum Guten, die in der Technik der Alijah erfolgt sind, die Aufteilung der Ein wandern 11 gsquoten durch die Regierung nach Kategorien und Subkategorien, die Festsetzung von Zertifikaten für einzelne Teile und in Raten der Exekutive der Jewish Agency die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Länder und die Organisierung der Alijah entsprechend den Bedürfnissen des Landes erschweren. Die Exekutive wird ersucht, sich an die palästinensische Regierung mit der Forderung zu wenden, daß sie diese Hindernisse so aus dem Wege räumt, daß die Exekutive der Agency die Freiheit hat, sich der ihr übergebenen Zertifikate so zu bedienen, wie es die Lage und die Arbeit im Lande erfordert. c) Der XIX. Kongreß konstatiert, daß die Ein wänderung s steuern der Palästina-Regierung für die Einwanderer eine besondere Last sind, und beauftragt die Exekutive, mit der Regierung wegen der Aufhebung dieser Steuern in Verhandlungen zu treten. d) Der XIX. Kongreß konstatiert mit großem Bedauern die Tatsache, daß innerhalb der wachsenden Alijah heute die zionistischen Chaluzim aus Rußland infolge der unaufhörlichen Verfolgungen in Sowjetrußland und der dort fiir die Einwanderung nach Erez Israel bestehenden Beschränkungen fehlen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, ihre Bemühuugen fortzusetzen, um die zionistische Alijah aus Ruß- (and zu ermöglichen und zu verstärken. 2. Alijah. a) Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Aufbaus und der damit verbundenen Pionierarbeit erklärt der XIX. Kongreß es für erforderlich, das chalu zische Element In der Alijah zu verstärken. Der Kongreß beschließt, daß 55 % des Einwandererkontingents für die Alijah für Chaluzim verwendet werden sollen; und zwar von Chaluzim, die wenigstens ein Jahr lang in Hachscharah-Kibbuzim ficwesen sind. Von den übrigen Zertifikaten für arbeitende Ein- Wanderer soll ein Drittel für Einwanderer aus den Handwerker-Irgunim bestimmt werden. b) Der XIX. Kongreß bestimmt, daß das Recht der Bewilligung von Chaluz-Zertifikaten nur denjenigen Mitgliedern der vom Kongreß anerkannten Chaluz-Irgunim gewährt wird, die nicht weniger als ein J a h r a 11 f Hachscharah waren und die vor ihrer Hachscharah einer Teiiorganisation des Chaluz-Irguns oder einer Jugendorganisation mindestens ein Jahr lang angehört haben. c) Der XIX. Kongreß beschließt, daß das System der Bestätigung von Einwanderungs-Zcrtifikaten für Verwandte durch das Einwanderungs-Departement der Jewish Agency nach Beratung mit der Eimvanderungskommission der Vertreter des Jiselmw festgesetzt werden soll. d) Der XIX. Kongreß bestätigt den Beschluß des Aktions- Comites über die Aufstellung eines Schlüssels für die Zuteilung von Zertifikaten für C h a I u z i m entsprechend der Zahl der Hachscharah-Teilnehmcr, um auf diese Weise eine unerwünschte Konkurrenz bei der Hachscharah auszuschalten. Der Schlüssel soll für die Tätigkeit der Palästina-Acmter zwei Jahre hindurch bindend sein und soll bis zum 30. September 1935 nach der Zahl der Hachscharali-Tellnehiner in jedem Lande durch das Einwanderung«- Departement festgesetzt werden. Das Einwanderungs-Departement hat die Hachscharah sorgfältig zu kontrollieren; sie kann den Schlüssel auf Antrag des Palästina-Amtes ändern, wenn sich im Laufe der Zeit entsprechend entscheidende Ver- Milderungen in der Hachscharah der Chaluz-Irgunim ergeben, und zwar bis zu einem Drittel der Zahl der Teilnehmer des Schlüssels. e) Der XIX. Kongreß bestätigt die Anweisungen des Einwanderungs-Departements der Jewish Agency, daß die Palastina-Aemter von den Einwanderern auf Zertifikate die Kenntnis der hebräischen Sprache verlangen sollen. f) Der XIX. Kongreß bestätigt die Beschlüsse des Aktions- Comites über das Vorrecht jener Personen bei der Alijah, die aktiv für die Fonds arbeiten und über die Forderung eines Nachweises über die Erfüllung der Pflicht gegenüber KKL und KI I. durch die Einwanderer. 3. Hachscharah. a) Der XIX. Kongreß konstatiert, daß die Bedürfnisse der Alijah für den Ausbau des Landes die Festigung der Hachscharah, ihre Stärkung und Vervollkommnung notwendig machen. Der Kongreß verpflichtet daher die Exekutive, die Haehscharah-Tätigkeit zu fördern: I. Durch Stärkung der landwirtschaftlichen und fachlichen Hachscharah; 2. durch Verbesserung der Wohnungs- und sanitären Verhältnisse in den Hachscharah-Kibbuzim; 3. durch Hilfe bei der Errichtung von Hilfswirtscliaftcn durch städtische Kibbuzim; 4. durch Förderung und Durchsetzung der hebräischen Sprache in den Kibbuzim. Gleichzeitig verpflichtet der Kongreß die Jewish Agenev, ein Budget 711 bewilligen, das den Bedürfnissen der Hachscharah entspricht und es au־-sclilirßlich für die genannten Zwecke zu verwenden. b) Der XIX. Kongreß proklamiert die Notwendigkeit, die Chaluz-Hachscharah in einem einheitlichen oranisatoriscli en Rahmen zu vereinigen und beauftragt ie Exekutive und die Chaluz-Irgunim, im Sinne dieser Be- Strebungen zu wirken. Bis dahin ist für eine besondere Koordinierung bei der Tätigkeit der vöm Kongreß anerkannten Chaluz-Irgunim zu sorgen, wobei Besonderheiten in Erziehung und Kultur gewahrt werden sollen. 4. Organisation. a) Der XIX. Zionistenkongreß bestätigt das von der Tagung des Aktions-Comites im April 1934 angenommene Statut der Palästina-Aemter. b) Das Präsidium der Palästina-Kommission ist dem Einwanderungsdepartfment der Jewish Agency für die Ausfüllrung ihrer Weisungen über Verteilung und Bestätigung der Einwanderungszertifikate verantwortlich. d) Der Kongreß bestimmt, daß im Hinblick auf die vergrößerte Alijah das Einwanderungsdepartement der Behändlimg der Einwanderer aller Kategorien besondere Aufmerksamkeit schenke und sie bei ihrer Einordnung in Erez Israel unterstützen soll. Es soll eine besondere Institution für Hilfe und Instruktion der Einwanderer errichten, die Informationen über die Lage im Lande und für den Uebergang zu produktiven Berufen geben, die Kooperation mit den entsprechenden Einrichtungen für Arbeit, Woh- 'nungsbeschaffung imv. pflegen sowie für die Ausbildung in der hebräischen Sprache und Kultur und für Einwanderer mit Familie sorgen soll. Das Institut für Einwandererhilfe soll einen Teil der Einwanderungsabteiluiig der Jewish Agency bilden und mit den Institutionen des Jischuw zusammenarbeiten. Kultur und Erziehung a) Palästina 1. Zur Frage der Zentralisation des Erziehungswesens. Jnfolge der großen vielgestaltigen Einwanderung und der Kompliziertheit des Fr/iehungswesetis der jüdischen Bevnlkerung Palästinas und in der Erkenntnis der Gefahr, die der Einheit des palästinensischen Erziehung«- wesens infolge der im Jischuw vorhandenen Tendenz nach lilllllllllllillillllllllllUlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll^llllllllllllllllim In wenigen Tagen erscheint der DAT ÜCTIMll UHTPMnm If JIduJnM I IWÄ-KÄLLlHilLlt 1935/36 תרצ״ו 5696 Die Zionistische Vereinigung für Deutschland gibt zum ersten Male für das kommende Jahr einen künstlerisch ausgestatteten Kalender heraus. Die Gesamtredaktion des Kalenders hat Herr Dr. Joachim Prinz, Berlin übernommen. Die Bilder stammen von den Photographen Gidal, Kluger und Sonnenfeld. Hier werden auch einige Szenenbilder aus dem Film ״Das Land der Verheißung" zu finden sein. Der hervorragend ausgestattete Kalender ist ein neuer Versuch, den Juden in Deutschland den Geist der zionistischen Bewegung und die Schönheit Palästinas und seiner Menschen zu zeigen. d) Der Kongreß ersucht den Waad Lciimi, dafür zu soren, daß das Erziehungswesen so ausgestaltet wird, daß eine jüdischen Kinder ohne geregelte Er- Ziehung bleiben. b) Golah 1. Der Kongreß stellt mit Bedauern fest, daß die Be- Schlüsse des XVI., XVII. und XVIII. Kongresses betreffs Schaffung einer speziellen Abteilung für Kultur und Erziehung bei der Exekutive nicht verwirklicht wurden, und verpflichtet die Exekutive, de» Beschluß noch im Jahre 19 3 5 auszuführen. Um dieser Abteilung die Arbeit zu ermögliehen, fordert der Kongreß, ihr im Budget die nötigen Mittel einzuräumen. Organisationsfragen I. Abteilung für Organisation und Propaganda 1. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Organisationsabteilur.g innerhalb der nächsten Monate aus London nach Jerusalem überzuführen. 2. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Aufklärungs- und Propaganda-Arbeit der Zionistisehen Organisation aufzubauen und zu verstärken durch Anassung der Organisations-Abteilung an diese Aufgabe oder chaffung einer besonderen Abteilung. 3. Der Kongreß nimmt mit Befriedigung die Erklärung der Exekutive und der Leitungen des KKL. und KH. zur Kenntnis über die Verhandlungen, weiche sofort nach dem Kongreß in Jerusalem zwischen ihnen geführt werden sollen zum Zwecke der gemeinsamen Durchführung der Propaanda-Arbeit der Zionistischen Organisation und der beiden «nds. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden vor die nächste Sitzung des A.-C. gebracht werden. II. Disziplin 1. Mitglieder der Exekutive haben bei ihrem Amtsantritt feierlich durch Handschlag folgende Erklärung vor dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes oder seinem Beauftragten zu leisten: ״Ich verpflichte mich, die Gesetze der Zionistischen Organisation zu beachten, mich unter ihre Disziplin unterzuordnen, die in zionistischen Fragen vor der Disziplin aller anderen Organisationen den Vorrang hat, die Autorität des Kongresses und der vom Kongreß gewühlten Orgarte zu wahren und meine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.“ 2. Mitglieder und Ersatzmitgiieder des A.-C. sowie anderer vom Kongreß gewählten < »rganc haben vor Antritt ihres Amtes schriftlich beim Vorsitzenden •des Kongreßgerichtes oder seinem Beauftragten eine Erklärung laut 1. abzugeben und können ihr Amt erst nach Leistung der Angelobung aus ii heil. 3. Jeder Kongreßdelegierte hat vor Antritt seines Amtes vor dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes oder dessen Beauftragten feierlich durch Handschlag sowie schriftlich eine Erklärung laut 1. zu leisten. Delegierte, die die Erklärung nicht in der vorgeschriehenen Form vorbehaltlos leisten, gehen ihres Mandates verlustig. III. Zionistisch• Landesorganisation A. 1. In jedem Lande besteht eine einheitliche Zk>- ni»tische Landesorganisation. 2. Alle Juden und Jüdinnen, die das IS. Jahr vollendet haben, das Baseler Programm anerkennen und sich der Disziplin der Zionistischen Organisation unterwerfen und den Schekel entrichten, bilden die Zionistische Landesorganisation. Preis RM 1.60 Zu beziehen durdi den Budihandel oder vom Verlag JÜDISCHE RUNDSCHAU BERLIN W15. MEINEKESTRASSE10 lllllllllllllllllilllllllllllllllllll!!HIHI! Dezentralisierung des Er/iehungsweseiis droht, ersucht der Kongreß den Waad Leumi der Knesset!! Israel und den Jischuw in all seinen Teilen und Strömungen, sorgfältig daraut zu achten, daß das zentralisierte jüdisch-nationale Erziehungswescn, ■das in der Hand •der Knesset!! Israel konzentriert ist, erhalten bleibt und daß die autonomen Rechte der drei Strömungen des jüdischen Erzichungswescns Palästinas entsprechend der Verfassung des Erziehungswesens der Knessefh Israel gewahrt bleiben. 2, Forderungen an die Mandatsregierung. a) Der Kongreß betont, daß der Anteil der Palästina- Regierung am Budget des jüdischen Erziehungswesens trotz seiner Erhöhung im letzten Jahre noch weit davon entfernt ist, den Bedürfnissen und Ansprüchen des Jischuw und seinem Anteil an den Einnahmen der Regierung zu entsprechen. Der Kongreß unterstützt daher die Forderung des Waad Leumi an die Mandatsregierung auf Bewilligung eines Anteils am Budget des E r 1 i c h 1! n g s w e s e n s, der in vollem Umfange der Größe des Jischuw׳ in seinem Verhäitnis zur Bevölkerung des Landes entspricht. b) Da die Regierung 132 000 Pfund der Palästina-Anleihe für Gebäude für die arabischen Schulen bewilligt hat, ohne gleichzeitig den geringsten Betrag für den Bau von jüdischen Scliulhäusern zu bewilligen, obwohl das jüdische Erziehungswescn außerordentlich unter Mangel an entsprechenden Schulgebäuden in Stadt und Land leidet, fordert der Kongreß, der darin eine Benachteiligung der jüdischen Bcvjlkerung Palästinas sieht, von der Regierung Palästinas die Abstellung dieser Benachteiligung und die Bewilligung des für den Bau von jüdischen S c 11 u! g e h ä u d c n erforderliehen Betrages. 4. Forderungen an der! Waad Leumi. a) Der Kongreß ersucht die Leitung des Erziehung.«- wesens, durch Aufklärung und prinzipielle Verhandlungen mit allen in Betracht kommenden Faktoren alle Anstrengungen zu machen, damit das allgemeine Erziehungswcsen auch die übrigen im Lande befindlichen Schulen und die Privatschulen umfaßt, damit in Zukunft das gesamte jüd i s c h e Schulwesen Palästinas unter der Veran t wortung der Knessefh Israel steht. b) Der Kongreß ersucht die Leitung des palästinensischen Erziehungswesens, alle Anstrengungen zu machen, um die Kindergärten unter die Aufsicht und Verantwortung der Kriesseth Israel zu bringen. c) Der Kotjgreß ersucht die Leitung des Erziehung*- wesens, dafür zu sorgen, daß Fachschulen für Land- Wirtschaft und Handwerk geschaffen werden- B. Kompetenz. 1. Die Zionistische Landesorganisation organisiert und leitet die zionistische Arbeit im l.andesmaßstab im Einklänge mit den Beschlüssen des Kongresses und A.-C. und den Anordnungen der f vekutive in folgenden Arbeitszweigen: Fonds (K1I. und KKL.), ,Sclickoliin, kongreßwahlen, Palastina-Aemter, Befestigung der H.arhschnrali, Verbreitung der hebräischen Sprache, Auibi ingung von Kapitalien für Palästina, Information über Palästina und mündliche und schriftliche Propaganda zur Durchführung obiger Tätigkeit. 5. Keine I.andesorganisatio!1 oder ihre Instanzen haben das Recht, ideologische Prinzipien fest/ulegen oder sic zu beschließen und Erklärungen ab/ugeben, .sofern dies über die Beschlüsse des Kongresses hinau=geht. IV. Koordinierung der Tätigkeit des KH und des KKL 1. Der Kongreß nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis un<1 bestätigt den Vorschlag, der zwischen den I iaupthuros des KH. und KKL, verein hart wurde zur K ס o r d i n i e - rung ihrer Tätigkeit und Aktionen im Weltmaßstab sowie innerhalb eines jeden Landes und erwartet mit Zuversieht,. daß die Voraussetzungen, .׳ml denen dieser Vorschlag beruht, zu einer Verstärkung der Fonds und F.rfitllung ihrer Aufgaben in Palästina verhelfen wird. 2. Das passive Wahlrecht z u in Kongreß und zu allen übrigen zionistischen Körperschaften ist gebunden an den Nachweis bezüglich der Steuerleistung gegenüber dem K1I. und der Erfüllung der Pflicht gegenüber dem KKL. VI. Wirtschaftsrat Der Kongreß beschließt die Errichtung eines Wirt- $ c h a! t s r a t e s bei der Palästina-Exekutive. Die Exekutive wird der nächsten Sitzung des A.-C. ihre Anträge in bezug aut Kompetenz, die Besetzung und die Geschäftsordnung des Wirtschaftsrates unterbreiten. IX. Sporivorbändo Die Exekutive wird aufgefordert, besondere Aufmerksamkeit der Stärkung der zionistischen Sportverbände in Palästina und der Galuth zu schenken und Schritte zu unternehmen, um die Tätigkeit der bestehenden Sportverbände (Makkabi, Hapoe! und andere) zu koordinieren utid zu überwachen so״ ie ihnen ihre Unterstützung angedeihen zu lassen. in der Zeit vom 9■ bis 12. September findet in Amster. dam eine Arbeitstagung der Jugend-Alijah-Komit e es, die in verschiedenen Wildern bestehen, statt. In der Eröffnungssitzung werden der Vorsitzende des holländischen Komitees, Universitatsprofessor Dr. 1. S. Or ns teil!, der Präsident der Rfirhsvertrdtmg. Rabbiner Dr. Leo B a eck, die Vorsitzende des englischen öa:nm>’lkt>mi:ecs für jüdische Frauen und Kinder aus Deutschland, Mrs. J. M. Sieff und Miß Hcnrietta Szold Ansprachen halten׳

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