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Jüdische Rundschau · 1935-09-06 · Heft 72 (6.9.1935) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 72 (6.9.1935)
Date
1935-09-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seife 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 72, 6. IX. 1935 Beschlüsse des Kongresses (Fortsetzung von Seite 4) 10. Die Jischuwim der Jemeniten. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Lage der /emeniten-Sieülungen im Lande zu prüfen, damit sie in gleicher Weise wie die Arbeitersiedlungen der Zionistischen Organisation fundiert werden. 11. Böden. a) Der Kongreß hat mit großer Sorge von den recht- Ziehen Beschränkungen und den vielen Störungen gehört, auf die der Keren Kajemeth auf seinem Weg zur Erlösung des Bodens stößt und die ihn daran hindern, den nach Boden hungernden einwandernden Massen Boden zu verschaffen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, bei ihren Verhandlungen mit der Regierung alle Anstrengungen zu machen, um die rechtlichen und administrativen Hindernisse aus dem Wege zu räumen, die der Erwerbung von Böden In ausreichendem Maße entgegenstehen. b) Der Kongreß ruft das jüdische Volk auf; seine Beiträge für die Erlösung des Bodens in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Stunde zu vergrößern, und wendet sich an die besten Kräfte im Volke, an seine Parteien und Organisationen, sich für die Arbeit des Keren Kajemeth zur Verfügung zu stellen, damit er seine Aufgabe als das Haupt- Instrument für die Erlösung des Bodens als Volkseigentum erfülien kann. c) Der Kongreß beauftragt die Exekutive und den Keren Kajemeth, alte Maßnahmen zu ergreifen, um den nationalen Charakter des Huleh-Werkcs zu sichern. 12. Die Gefahr der Bodenspekulation. a) Der Kongreß merkt mit großer Sorge und großen Befürchtungen die Entwicklung der Bodenspekulation im Lande, die für die zionistische Bewegung und den jüdischen Jischuw im Lande eine Gefahr bildet, da sie ihnen die Möglichkeit gesunder Tätigkeit zur Erlösung des Bodens nimmt. Der Kongreß findet, daß die Notwendigkeit bestellt, gegen diese Seuche energische Mittel anzuwenden, leshalb verpflichtet der Kongreß die Exekutive: 1. Das bereits vom XVIII. Kongreß beschlossene zentrale Bodenkaufsinstitut zu errichten: 2. eine Kommission zur Kontrolle über die ländliehe und städtische Kolonisationstätigkeit, welche durch Institute und Einzelpersonen des Landes oder in der Golah durchgefalirt wird. Diese Kommission hat riehtige und autorisierte Informationen über alle Kolonisation»- tätigkeiten zu geilen, um den jüdischen Jischuw im Lande und in der Golah davor zu bewahren, daß er durch unsolide Tätigkeit auf diesem Gebiet Schaden erleide. b) Der Kongreß w iederholt die Beschlüsse des XVIII. Kongrosses und fordert von allen zionistischen und kolonisatorisehen Institutionen und allen Zionisten der Welt, daß sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln den Kampf gegen die Bodenspekulation führen, insbesondere wendet er sich an di« Banken und die Kreditinstitute des Landes, sie mögen jede Gcldunterstützung beim Bodenkauf überall dort versagen, wo Bodenspekulation betrieben wird. 13. Versicherung. Der Kongreß beauftragt die Lxekutive und den Keren Hajesscxi, die Anträge des Dr. Rufeisen bezüglich der Ver- Sicherung der Siedler auf Grund ihrer mit. dem K. H. abgeschlossenen Verträge auf ihre Ausführbarkeit zu prüfen. 14. Landwirtschaftsrat. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, aus Vertretern der Landwirtschaft in Erez Israel einen Landwirtschaftsrat zu errichten, der die Exekutive berät. 15. Industrie. Der Kong! cß anerkennt die Bedeutung der Industrie für die Entwicklung der wirtschaftlichen Selbständigkeit 1111k! die Verstärkung der Aufnahmefähigkeit des Landes Illid beauftragt die!•\rkmi\c, da-, Departement ihr Mandel und Imlustiic dahin aus/uluucii, daß c׳a die L.ntw ickhmg einer ge.-, linden I!1 d 11 - t r 1 e in Palästina fördern und sich mit dm mit der 1 iitwicklung der jüdischen Industrie und ihren! I ortseiuiit verbundenen wirtschaftlichen und politischen Problemen so« ie mit <lrr f rforschung der Naturschätze des Landes und ihr er Verwertung befassen kann. Der Kongreß begrüßt es, daß der Keren Kajemeth Boden für die Bedurf11i-se der Industrie bestimmt hat, und halt es für erwuiisclit, daß der Keren Kajemeth auch weiterhin diese ,sichtige '1 iti׳״kei! forgd/t. 16. To/ereth Haare/. 1 )er Kongreß erklärt, daß der Konsum von Landes-?rzeiignis-ett (To/t retli I laarez) eine grundlegende nationaie Pflicht ist. Der Kongreß verpflichtet die nationalen Institutionen, anssehlieiilicli I.anilese1veugnis.se 7u verwenden lind in allen Vertrugen über Lieferungen, Bau und Gewerbe die Verwendung von 1 andrst׳(Zeugnissen durch besondere Vertragspunkte sic 11er/inteilen. äud&etfra&fen 1. Der Kongreß nimmt mit Befriedigung die Gesund 1t n g der F i n a n / \v i r t s c h a f t <1 e r j e w i s h Agency und <1 e s K e r 1׳ n H a j c s s o d zur Kenntnis. Jene Gesundüng, die herbeigefülirt wurde dank einer geordneten und zielhewußteii Führung und insbesondere indem im offenen Kapitalmärkte die irste große Anleihe erlangt wurde, soll nunmehr den Hebel zur erweiterten wirtsdiaftlich-kolouisatorisehen Tätigkeit der Jewish Ageficv abgeben, gemäß den großen Ansprüchen der jetzigen Stunde. 2. Die Lage des jüdischen Volkes in der Galuth einerseits, die Stärkung und der Aufschwung der jüdischen Wirtschaft in Erez Israel und die Vergrößerung der Aussichten für ihre ständige Entwicklung andererseits machen Erez Israel zu der einzigen Zufluchtsstätte für die Massen des Volkes, Daraus ergibt sich für die zionistische Bewegung die Verpflichtung, ihre wirtschaftliche und kolonisatorische Tätigkeit und ihren Einfluß auf die Richtung der jüdischen Wirtschaff in Erez Israel im nationalen Interesse zu verstärken. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Kolonisation und der jüdischen Industrie und die durch sie gesammelten Erfahrtingcn, die Verzweigung und Erweiterung des jüdischen Konsums, die Entwicklung des Kooperativ-Wesens aller Arten, der Umfang des Importes, die Baubewegung, der Kreislauf der Depositen in den Banken verpflichten die zionistische Bewegimg und geben ihr die Möglichkeit, die wichtigsten wirtschädlichen Faktoren des Jischuw zu organisieren und sie zu planmäßiger und sachlicher Wirksamkeit zu bringen. 3. In Anbetracht der Tatsache, daß das Budget für die landwirtschaftliche Kolonisation Tür das Jahr 1936 eine Summe enthält, die in keiner Weise den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht, beauftragt der Kongreß die Exekutive, dringend für die Beschaffung neuer Geldmittel, sei es auf dem Wege einer Anleihe oder auf anderen Wegen, zu sorgen, um der landwirtschaftlichen Kolonisation im Jahre 1936 eine zusätzliche Summe zur Verfügung zu stellen, welche wenigstens doppelt so groß sein soll wie die Im Budget bestimmte Summe. 4. Die Jewish Agency wird aufgefordert, einen Plan aufzustellen, um die Kaufkraft des jüdischen Jischuw für die Zwecke der Entwicklung und des Ausbaus der Kolonisation und des nationalen Aufbaus zu steigern. Die Finanz- Institutionen, kooperativem Organisationen, nationale Wirtschaf־ ten und alle anderen wirtschaftlichen Institutionen sind verpflichtet, die Jewish Agency bei der Durchführung dieses Planes zu unterstützen. 6. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die für die Errichtung einer Landwirtschaftsbank notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Bank mit ihrer Tätigkeit schon im Jahre 1936 beginnen kann. Die Tätigkeit dieser Bank wird auf die Hilfe für den jüdischen Bauer und auf die Stärkung der jüdischen Arbeit in der Kolonie gerichtet sein. 7. Zur Förderung der Industrie verlangt der Kongreß von den Finanzinstitutionen erhöhte Anstrengungen zur Ausdehliung und Ausgestaltung des I n d u s t r i a 1 k r e d i t c s sowohl innerhalb des eigenen Geschäftskreises der Finanzinstitutionen wie auch in gemeinsamer Arbeit mit dem Industriellcnverband durch die Schaffung eines hierfür bestimmten besonderen Institutes oder durch Beteiligung an einem bestehenden Institute. Diese Aktion soll noch Im Jahre 5696 durchgeführt werden. 8. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, mit den entsprechenden Faktoren in Verbindung zu treten, daß die Gelder, die in besonderen Aktionen für die deutschen Juden gesammelt wurden, in Erez Israel dem Keren Hajessod zur Investition zur Verfügung gestellt werden. Das Budget Das Budget für das Jahr 5696 schließt mit 388 OCH) Pfund ab. Darin sind enthalten: Für die Ansiedlung deutscher Juden in Palästina 30 000 Pfund, für allgemeine Kolonisation;arbeit 74 500 Pfund, für Erziehungswesen 20 000 Pfund, für die Einwanderungsabteilung 55000 Pfund, für das Arbeits-Department 13 500 Pfund, für das politische Department 12000 Pfund, für Hachscharah 10 000 Pfund, für Administration 11 000 Pfund und für Verwaltungskosten des Keren Hajessod 21000 Pfund. Keren Hajessod und Keren Kajemeth Der XIX. Zionistenkongreß erklärt, daß die Aufgaben, die die zunehmende jüdische Einwanderung nach Erez Israel und die Notwendigkeit ihrer Verwurzelung unter gesunden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen an den Jischuw und das gesamte jüdische Volk stellen, die Stärkung des nationalen Kapitals zur dringenden Aufgabe der Juden aller Länder machen. (A) I. Der Kongreß beglückwünscht den Keren Hajessod zu seinem 15j;ihrigen Bestellen. Dieses Datum, das den Abschluß einer alten und den Beginn einer neuen Epoche der KH.-Arbeit bedeutet, muß der Auftakt einer neuen verstärkten K11.-Tätigkeit sein, die alle Schichten des jüdischen Volkes erfassen und den erhöhten Bedürfnissen unseres Aufbauwerkes in Palästina entsprechen soll, die im Zusammenhang mit der gegenwärtigen ,Massencinwanderung und der Notwendigkeit, eine bedeutend vergrößerte kolonisatorische Tätigkeit zu entfalten, stehen. Ihn seine dringenden kolonisatorischen Aufgaben zu verwirklichen, muß der KH. im Laufe der nächsten zwei Jahre einen Betrag von einer Million Pfund auf bringen. Der Kongreß fordert das jüdische Volk auf, dem KH. die Mittel zur Verfügung zu stellen, ■die er zur Durchführung seines Programms benötigt und verlangt von allen Zionisten, daß sie mit allen Kräften sich in den Dienst der KH.-Arbeit stellen sollen. II. Der Kongreß fordert, daß mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, den besonderen Charakter des KH. und des KKL, der zentralen Finanzinstrumente für den Aufbau von Erez Israel zu wahren, in allen Ländern ihr Propaganda- und Sammelapparat selbständig und unter ihrem eigenen Namen geführt und nicht in andere Sammlungen einbezogen werden. Wo besondere Verhältnisse eine vorübergehende Vereinigung der Sammlungen der nationalen Fonds untereinander oder mit anderen Sammlungen für palästinensische und andere jüdische Zwecke verlangen, sind die diesbezüglichen Vereinbarungen der zuständigen Zionistisehen Organisationen oder Zentralkomitees von der vorherfehenden Genehmigung der Exekutive und der Direktorien eider Fonds abhängig. III. Der Kongreß erneuert und bekräftigt den Beschluß, daß jeder Zionist verpflichtet ist, eine KH.-St euer zu entrichten und daß es Pflicht aller zionistischen Verbände ist, sich an der KH.-Arbeit aktiv zu beteiligen. Jeder Verstoß gegen die Arbeit zugunsten des KH. wird als Bruch zionistischer Disziplin betrachtet. III. Der Kongreß erwartet vom KKL. eine vergrößerte und erweiterte Sammlung von Spenden in alten Kreisen des jüdischen Volkes und eine Popularisierung der ״Lebend- Legate“. Der Kongreß begrüßt den Beschluß des KKL., in den nächsten zwei Jahren eine Million Pfund auf dem Spendenwege aufzubringen. Arbeltsfragen 1. Angesichts der Notwendigkeit, die jüdische Einwanderung in Erez Israel zu erweitern und zu verstärken, und zur Sicherung des jüdischen Charakters der sich entfaltenden palästinensischen Wirtschaft und damit sie die Möglichkeit bekomme, die jüdischen Massen in der Galuth aufzunehmen, wendet sich der XIX. Zionistenkongreß an die gesamte jüdische Oelfcntlichkelt und an die jüdischen Arbeitffeber in Erez Israel mit dem Ersuchen, die Seele des Zionismus — die vollständige jüdische Arbeit zu wahren und in den Wirtschaften die vielen Zehntausende z.u beschäftigen, die aus der Galuth zurückkehren und im Lande eine Existenz finden wollen. Der Kongreß grüßt in Wertschätzung die Arbeiter und die Arbeitgeber, die in Stadt und Land, in den Häfen, in den Arbeiten am Meere und in der Regierungs-Wirtschaft die jüdische Arbeit erhalten haben. 2. Der XIX. Zionistenkongreß sieht die volle jüdische Arbeit als die erste nationale Pflicht an, die zu erfüllen allen Mitgliedern der Zionistischen Organisation obliegt. Nichtbeachtung dieser Pflicht muß den Ausschluß aus der Zionistischcn Organisation und ihren Institutionen nach sich ziehen. 3. Der XIX. Zionistenkongreß betont die Verpflichtung aller nationalen und öffentlichen Kolonisations-, Darlehens- und Wirtschaftsinstitutionen, in allen von ihnen unterstützten Privatwirtschaften und Unternehmungen für die Sicherung der jüdischen Arbeit zu wirken. 4. Der XIX. Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß der Keren Kajemeth beschlossen hat, Bodenflächen in den Kolonien und ihrer Umgebung zu erwerben zum Zwecke der Errichtung von Lagern und Wohnhäusern für Kibbuzim, Plugoth, Chawuroth und für Einzelarbeiter und -arbeiterinnen, die das Prinzip der jüdischen landwirtschaftlichen Arbeit hochlialteii; er fordert die Fortsetzung und Erweiterung dieser Tätigkeit. 5. Der Kongreß konstatiert init Befriedigung die Gründüng der Gesellschaft zur Ansiedlung von Arheitern auf dem Lande, die durch die Exekutive der Jewish Agency gemeinsam mit der Chewrath Haowdiin erfolgt ist und legi der Exekutive der Jewish Agency die Verpflichtung auf, die Tätigkeit der Ansiedlung von Landarbeitern zu erweitern und zu reformieren. 11. Der XIX. Kongreß sieht mit großer Besorgnis die Verringerung der jüdischen Arbeiter bei Regierungsarbeiten und in öffentlichen Diensteil (öffentliche Arbeiten, Bau, Post, Bahn usw.); er fordert von der Regierung, sie möge aufhören, die Rechte des PA E E S TIX E EXPRESS CO. Berlin NW 7, Friedriclistraße 100 (Am Mu. I'-Hlif.) A A (Merkur) *»IS Vertretung■ aller vichliirafen KcliifTahrtsg-eiiellMcIiaften Für unbe-ti1״mU■ 151 i<!<• -lud!1 i 1• h I an l'nlc-tim• & Orient I.loyrl, Er irdiirli .1 r. 100, ni;1[]u'-״,!r['1״״,׳ .11־drin an Palesline Expreß Co., Berlin NW 7, Friedriclistr. 100, weil de nur .011-1 iiielit erreichen. Jischuw zu verkürzen, und sie möge Bedingungen schaffen, die es dem jüdischen Arbeiter ermöglichen, bei diesen Arbeiten den ihm gebührenden Platz entsprechend unseren Rechten und unserem Anteil an den Staatseinkünften einzunehmen. Der XIX. Kongreß begrüßt die Tätigkeit der Politischen Abteilung, die in der letzteii Zeit die Beschäftigung einer Anzahl jüdischer Arbeiter bei öffentlichen Arbeiten durchgesetzt hat, welche den Unternehmungen der Histadruth Haowdiin übertragen wurden, und er verpflichtet die Exekutive, ihre Tätigkeit für die Erweiterung der jüdischen Arbeit bei Regierungs-Departements fortzusetzen. Gleichzeitig betont der Kongreß die Notwendigkeit einer systematischen Tätigkeit zwecks Erleichterung der Lebenbedingungen des jüdischen Arbeiters und seiner Verankerung in der Staatswirtschaft, einer Hilfeleistung durch die Extkutive bei der Ansiedlung, der Erziehung, beim Fachunterrieht usw. 12. Der Kongreß betont die Notwendigkeit der Errichtung öffentlicher Komitees, die aus allen Teilen des Jischuw in Städten und Kolonien zusammengesetzt sind und in Verbindung mit der Exekutive der Jewish Agency durch öffentlichen und wirtschaftlichen Einfluß für die Waltrung des Prinzips der jüdischen Arbeit zu wirken haben. Förderung der Seeschiffahrt 1. Der XIX. Zionistenkongreß entbietet seinen Gruß den Pionieren der jüdischen Schiffahrt. Er liebt die große zionistische Bedeutung des Eindringens des jüdischen Arbeiters in die Arbeit zur See und der Festigung der Positionen in den Hafenarbeiten hervor und fordert die ganze jüdische Oeffentlichkeit in Erez Israel und in der Galuth aut, die jüdischen Sce-lJnteri1e!11nu11gen zu unterstützen, welche aut jüdischer Arbeit und auf Tozereth Haare/, aufgcbaut sind. Fflr Industrieschufz Der XIX. Zionistenkongreß nimmt mit Befriedigung von der Entwicklung der jüdischen Industrie und des jüdischen II and verks in Erez Israel Kenntnis, die eine fexistenzquelle für zehntausende jüdischer Familien geworden sind. Die fruchtbare Initiative der Industriellen in Verbindung mit der Aufopferung der 25 (WK) Arbeiter, die in der Industrie unter wenig günstigen Bedingungen beschäftigt sind,!יי wirkte die Errichtung eines weit verzweigten Netzes von großen und kleinen industriellen Unternehmungen auf verschiedenen Gebieten, deren Produkte sich immer größeren Raum bei der Befriedigung der Bedürfnisse des Jischuw erobern. Dennoch kann unsere junge Industrie noch nicht als fundiert angesehen werden. Der Paläsfinamarkt wird mit Waren anderer Industrieländer überschwemmt; er hat keinen ausreichenden Zol!schütz und, da entsprechende Handelsvertrage {eitlen, keinen Gegenseitigkeitsschutz. Auch der Jischuw in Erez Israel hat unsere Industrie nicht genügend unterstützt. Der XIX. Zionistenkongreß lenkt die Aufmerksamkeit der Palästina-Regierung auf ihre Pflicht, die palästinensische Industrie durch ein entsprechendes Zollsystem und Handels- Verträge zu schützen, Der XIX. Zionistenkongreß erklärt, daß der Konsum von Landesprodukteti (Tozereth Haare z) zionistische Pflicht ist, und er fordert den jischuw in Palästina auf, dieses Gebot mit besonderer Strenge einzuhalten. Der XIX. Zionistenkongreß fordert von allen Institutionen, die öffentliche Tätigkeit für Tozereth Haarez zu unterstützen. * Anläßlich der Abstimmung über die Resolutionen der Arbeitskommission beantragte Dr. Weinstein (Juden- Staatspartei), daß ein von einem früheren Kongreß gefaßter Beschluß, wonach die Histadruth Haowdim Haklaiith die einzige von der Zionistischen Organisation anerkannte Arbeiter- Organisation in Palästina sein soll, aufgehoben werde und daß der Kongreß sämtliche zur Zeit existierenden Arbeiterverbände anerkenne. Der Antrag wurde abgelehnt Linoleum für Treppen, Lüden, Zimmer und Küchen Anschläge kostenlos Großes Lager In Cocos-, la Refer. / Osgr. 18tl Boucleu. Velouriflutern Fritz Stoehr Memhardstr. H früher• Münutr. 17 Ei Berolina(*•»**7

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