Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 72 (6.9.1935)
- Date
- 1935-09-06
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 jüdische sundschaö Nr. 72, 6. IX. 1935 Beschlüsse des Kongresses (Siehe den Bericht &ber die Beschlüsse in der vorigen Ausgabe) Die politischen Beschlüsse I. Resolution! schildert die schwere Lage des jüdischen Volkes in der Weit und fahrt fort: Das Urteil, das der Zionismus über die Aiissichtslosigkeit der Situation des jüdischen Volkes in der Diaspora abgegeben hat, hat sich auf tragische Weise bcwahrheitet, .So bewiesen die Ereignisse die Richtigkeit der Losung der Jurienirtige, die der Zionismus proklamiert hat. Paiastina ist heute das einzige!.and, das eine große jüdische I in 111 i g r;11 i o n aufnimmt. Das jüdische Volk hat .seine Fähigkeit bewiesen, in Palästina Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Einreihung großer Massen von Juden, deren Niederlassung in Palästina auch für die Niclitjuden von großem Nutzen ist, zu schaffen. Die Ergebnisse der schöpferischen Anstrengungen des jüdischen Volkes in Palästina haben bewiesen, daß die Alijah und jüdische Kolonisation in Palästina in einem viel größeren Tempo, als das heute der Fall ist, vor sieh gehen könne und haben die Aussichten des Wachstums und der Entwicklung der indisch-nationalen Heimstätte in Erez Israel vergrößert. I lie i age der Juden in der Welt erfordert die maximalste, unter der! heutigen Bedingungen mögliche, Beschleunigung ries Tem!>os <1 cs Aufbauwerkes in Palästina. Der XIX. Ziuiiistenkongreß proklamiert den festen Willen der Zionistischen Organisation, alle schöpferische a u t b a u e 11 <1 e I; 11 e r g i e eins jüdischen Volkes zwecks Erweiterung der Alijah, V e r g r ö IS e r u 11 g der jüdis ciien k o I o 11 i s a t i o 11 11 n d B c s c h 1 e n!1 i g u n g de s A u f b a 11 t e 111 p os in Palästina zu mobilisieren. _Der XIX. Zionidetikongreß appelliert an die öffent- Heile .Meinung (Irr Welt, dem jüdischen Volke in seinen AnOrengiing eil zwecks Konzentration seiner verstreuten Sühne in seiner historischen Heimat, um dort ein!.eben der Freiheit und I hie fuhren zu körnten. Hilfe zu!eisten. Der XIX, Zioni-<e!!ko!1grcß wiederholt und bestätigt den Willen des judi-eheu Volkes, mit der arabischen Bev ס I k e r u :1 g I* a 1 a s t 1 11 h s und mit dem arabischen Volke in den Na. libarländmi gegenseitige friedliche uttil Verständnisvolle Beziehungen nt pflegen. Der Kongreß erklärt, daß das judi-che \u 1 bamvfrk in lUln-tiiia bereits viel Segen der arabischen Bcvdlkei nng Palästinas und der benachbarten Länder gebracht hat und (laß der Fortschritt dieses Aufbauwerkes, eine weitere Stutze der Entwicklung des ganzen mittleren Orients sichert. Der XIX. Zionictetikongreß proklamiert, daß die Entwickhing, die in den letzten Ja breit vor sielt gegangen ist, die Möglichkeit der Verwirklichung der Vision in vollem Umfange, wie sie den Verfassern der Balfuur-Ueldaration vorschwebte, über jeden Zweifel erhallen sein laßt. Bei der Anerkennung der Aufgabe, die die Mandatsregierung durch die EntiuglieitiKtg, die Tätigkeit des jüdischen Volkes in Palästina zu erweitern, und bei dem Ausdrucke der Bereif- Schaft der Zionistischen Organisation auch künftighin in fester Verbindung mit der britischen Regierung zu wirken, wendet sich der Kongreß an die Mandatarmacht mit der Forderung, iitre Verpflichtungen voll und ganz durch eine konstante und tätige Beschleunigung des Aufbaus der jüdisch-nationalen 1 ieim-tatte in jenem Umfange, mit jener Schnelligkeit, die die Not der jüdischen Massen in der Diaspora und das jüdische Werk in Palästina erfordern, du reit Freiheit der Entwicklung und systematische Unter- Stützung׳ seitens der Regierung zu erfüllen. Legislative Council Der XIX. Zionistenkongreß hat mit großer Sorge von der Absicht der Mandatsregierung erfahren, in Erez Israel eine gesetzgebende Körperschaft zu schaffen. Der Kongreß sieht in diesem Schritt einen Widerspruch zum Geist des Mandates, in dem die Erkenntnis mit inbegriffen ist, daß das Schicksal Erez. Israels nicht nur den bestehenden jüdischen Jischuw in Erez Israel angeht, sondern das ganze jüdische Volk. Jede gesetzgeltende Körperschaft, die auf Grund der gegenwärtigen Zusammensetzung der Bevölkerung Erez Israels geschaffen wird und dadurch die jüdische Bevölkermig Erez Israels einer nationalen Minderheit gleichsetzt, verstößt gegen dieses grundsätzliche Recht des jüdisehen Volkes. Die Zuerkennung von gesetzgebenden Kotrtpetenzen an Kreise, die offen das Mandat verwerfen und gegen das jüdische Nationalheim sind, ist nichts anderes als die Verneinung des Mandates. Ohne ausdrückliche Anerkennung tles Mandates du reit die Vertreter der nichtjüdiselten Bevölkerung Erez. Israels und ohne eine wirkliche Verständigung /wischen Juden und Arabern, muß jede Institution von der Art, wie sie die Regierung vorschlägt, den Wuchs des jüdischen Xationalheims bedrohen und das Aufbauwerk, das Juden und Arabern gleichzeitig Segen bringt, erschweren. Eine solche Institution wird eine Quelle von Gegensätzen und Konflikten der zwei Teile der palästinensischen Bevölkerung sein und die Aussichten einer gemeinsamen Arbeit von Bevölkerung und Regierung verringern. Die Errichtung einer solchen Körperschaft ist auch im Hinblick auf die Rückständigkeit der städtischen Selbst- Verwaltung im Lande ein falscher Schritt. Aus diesem Grunde bestätigt der Kongreß zum wiederholten Male seinen Widerspruch gegen die Errichtung eines gesetzgebenden Rates auf der gegenwärtigen Stufe der Entwicklung de» Landes und sieht sich gezwungen, den Plan der Regierung auf das entschiedenste abzttlehnen. Boden- und Landwirtschaft 1. Der Kongreß erklärt, daß die B o d e 111 o s i g k e i t des jüdischen Volkes — das einzige Volk der Welt, das keinen Boden unter den Fußen besitzt — die Wurzel der jüdischen Tragödic ist. Die Rückkehr des jüdischen Volkes nach Lrez Israel ist in ihrem Wesen die Rückkehr zum Boden, Die Errichtung eines großen jüdischen landwirtschaftlieh en Jischuw ist (irundlteiiinguitg für den Aufbau des jüdischen Natioiialiieims. Der Kongreß erklärt, daß für die Errichtung des jüdischen Natioiialiieims auf einer gesunden uiiü festen Basis es eine Lebensnotwendigkeit ist, das geeignete Verhältnis zwischen dem Umfang der jüdischen Land- Wirtschaft mul der Größe des jüdischen Jiscluiw überhaupt zu sichern, mul daß mit der Vergrößerung־ der jüdischen Einwanderung eine entsprechende Erweiterung der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation kotninen muß. Ebenso machte der Kongreß auf die klare Tatsache aufmerksam, daß der größte Teil der Bodenfläche Palästinas jetzt unbebaut ist, und daß auch in den bebauten Teilen meistens rückständige Arbeitsmethoden angewandt werden, und deswegen können diese Flächen — durch Entwicklung der Bewässerung und intensive Bearbeitung — eine mehrmals größere landwirtschaftliche Bevölkerung ernähren. 2. Der Kongreß stellt mit tiefer Besorgnis fest, daß der Fortschritt der Bodenerlösung weit hinter der Vergrößerung der Alijah zurückbleibt. Der Kongreß erblickt 111 diesem Mißverhältnis eine große Gefahr für die gesunde Struktur des jüdischen Nationalheims, und er wendet sich an das jüdische Volk mit der Aufforderung', keine Anstrengung für die Ermöglichung einer großen Erweiterung des jüdischen landwirtschaftlichen Jischuw zu schonen, durch Erwerb von Boden für neue Kolonisation und durch die Vergrößerung der Aufnahmefähigkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Siedlungen. 3. Der Kongreß stellt fest, daß außer der Bewilligung, die für den Erwerb der H u I e 11 - K o n z c s s i o n den Juden erteilt wurde — die Konzession, von weicher ein Drittel der Bodenfläche den arabischen Landarbeiiern zugeteilt wurde — seitens der Regierung nur sehr wenig getan wurde, um den Paragraph 6 des Mandates zu erfüllen, weleher die Regierung Palästinas verpflichtet, ,,eine dichte An- Siedlung der Juden auf dem Boden, inbegriffen Regierttngsböden und Brachland, welches für öffentliche Zwecke nicht notwendig ist, zu unterstützen“. Der Kongreß betont, daß die Kolonisation und das Werk der landwirtschaftlichen Ent- Wicklung der Juden nicht nur keinen Mangel an Boden unter der arabischen landwirtschaftlichen Bevölkerung verursacht haben, sondern ein wichtiger lind direkter Faktor für die Entwicklung, welche in der arabischen Landwirt- Schaft sich vollzogen hat, waren. Deshalb verlangt der Kongreß von der Mandatarmacht, zu helfen, große Ländereien, welche heute unbebaut oder nur teilweise bebaut sind, für eine dichte jüdische Kolonisierung ausfindig zu machen und hei der Entdeckung und rationellen Ausbeutung der Wasserquellen für diesen Zweck zu unterstützen. 4. Der Kongreß ist aufmerksam geworden auf die Riehtung, die in den letzten Jahren bestimmt worden ist in der Bodengesetzgeb 11 ng und in administrativem und juridischem System, welche in den Bodcnangelegenlieiten geübt werden, und welche in vielen Fällen eine Anfechtung der jüdischen Eigentumsrechte auf Boden verursacht haben. 5. Der Kongreß verlangt von der Regierung Erez Israels, der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation durch Straß e 11 b a u, Wasserversorgung, B c k ii in p f u 11 g der Malaria und anderen für eine gesunde Entwicklung eines Kolonisationswerkcs notwendigen Mitteln zu Hilfe zu kommen. Der Kongreß verlangt von der Regierung, das System der aktiven Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion wie auch der Hilfe zur Erweiterung der Möglichkeifen für Absatzmärkte anzuwendeii. Der Kongreß lenkt die besondere Aufmerksamkeit der Regierung auf die Lcbensnotwcndigkeit, einen umfassenden Plan der Tätigkeit zugunsten der Örangenwirtschaft auszuarbeiten, weicher dein Kongreß helfen wird, die Fragen der Märkte zu lösen. « Weitere politische Beschlüsse beziehen sich auf Förderung der Alijah, der Industrie, Unterstützung jüdischer Institutionen, Beschäftigung jüdischer Arbeiter bei öffentliehen Arbeiten usw. zur Verfügung gestellt werden, entwickeln. Auf Grund dieser eigenen Mittel wird die Gesellschaft für die Heranziehung von zusätzlichem Investierungskapital und der Kooperation mit anderen Kolonisations-Gesellschaften und Institutionen sorgen. 4. Ansiedlung des Mittelstandes. a) Der Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß die Exekutive begonnen hat, Kandidaten des Mittel- Standes für landwirtschaftliche Ansiedlung im Ausland zu organisieren und sie nach Erez Israel zu bringen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, diese Tätigkeit zo lange fortzusetzen, bis sich die Ergebnisse der ersten Aktion zeigen werden. b) Der Kongreß beauftragt des Mittelstandes, die bereits unter gewissen Bedingungen mit vierung und Vervollkommnung stützen. Neuen Ansiedlern wird ständigung ihrer privaten Mittel Bedingungen und in der Höhe, üblich sind. die Exekutive, die Ansiedler ihren Boden besetzt haben, Anleihen zwecks Intensiihrer Wirtschaften zu unterdie Exekutive zur Vervoll- Kredite gewähren unter den die in den Moschwe Owdün Siedlungsfragen 1. Endgültige Konsolidierung der Siedlungen. Die Konsolidierung der Siedlungen ist in diesem Jahre zu ihrem Abschluß gekommen. In diesem Jahre ist der Wunsch der zionistischen Bewegung nach endgültiger Konsoiidieruiig der Siedlungen verwirklicht worden —- das Resultat der kolonisatorischen Anstrengungen der Bewegung im Laufe der letzten 25 Jahre. Die Siedlungen haben den Forderungen der Jewish Agency nach Einbringung von Aendcrungen im Siedlungsvertrage zum Zwecke der Stärkung seiner juridischen und hypothekarischen Bedeutung und der Beschleunigung der Zahlangen aut Rechnung der zu tilgenden Schuld Folge geleistet. Der Kougrefi nimmt mit Genugtuung die Tatsache des Abschlusses der Siedlungsvcrträge zur Kenntnis und hofft, daß dies als Grundlage fiir die Erneuerung der nationalen Kolonisation und ihre Stärkung dienen wird. Gleichzeitig fordert der Kongreß das Direktorium des Keren Kajemeth Lejisrad und die Siedler auf, die Unter- Zeichnung der Pachtverträge abzuschließen. Im Falle daß der Keren Kajemeth und die Siedler zu keinem Ucbcreiiikornmen gelangen, wird die Angelegen heit zur Entscheidung der Zionistischen Exekutive gegeben. 2. Neue Kolonisation. a) Der Kongreß gibt seiner großen Besorgnis Ausdruck über das 1 a n g s a m e Wachsen <1 e s jüdischen I) o r - tos in der jetzigen Periode des Aufschwungs in Palästina, und er sieht darin eine ernste Gefahr fiir die Vergrößerung des Jischuw und seiner Struktur, für welchen das Grundprinzip die landwirtschaftliche Kolonisation sein muß und fordert das jüdische Volk auf, seine Opferwilligkeit für die nationalen Fonds, zum Zwecke der Errichtung großer landwirtschaftlicher kolonisatorischer Werke, zu verstärken. b) Der Kongreß bestätigt in allgemeinen Zügen den Plan, der Ihm von der Abteilung für landwirtschaftliche Ko- Ionisation für die Ausrüstung der Ansiedlung von ungefähr 2500 Familien aus allen Schichten der Siedler, die schon heute auf dem Boden sitzen, in den Grenzen von 500 000 bis 600 000 Pfund vorgelegt wurde und!ordert die Exekutive auf, dafür zu sargen, daß dieser Plan im Laufe der nächsten zwei Jahre verwirklicht wird. c) Der Kongreß nimmt die Vorschläge der Abteilung für landwirtschaftliche Kolonisation für Besiedlung der neuen Böden des Keren Kaiemeth zur Kenntnis und fordert die Exekutive auf, dafür Sorge zu tragen, daß im Laufe der nächsten Zeit ausführliche Pläne ausgearbeitet und alle notwendigen Vorbereitungen für den Beginn dieser Kolonisationswerke getroffen werden. Die Exekutive und der Keren Kajemeth Lejisrad werden aufgefordert, ■dafür zu sorgen, daß die für die ersten Anfänge der Ansiedlung des Bodens im neuen Komplex Beth-Sche:•״ notwendigen Mittel ausfindig gemacht werden. 3. Gesellschaft für Anstedlung. Der Kongreß begrüßt die Gründung der Kolonisationsgesefischaft gemäß den Weisungen des XVI1L Zkmistenkongresses. Die Gesellschaft wird ihre Kolonisationstätigkeit mit den Mitteln des Keren Hajessod, die ihr c) Der Kongreß nimmt die Gründung der Gesell- Schaft für landwirtschaftliche undstädtische Kolonisation des Mittelstand es {״Rasco“) zur Kenntnis, die durch die Initiative der Abteilung für die Ansicdlung deutscher Juden gegründet wurde. Der Kongreß gibt der Zuversicht Ausdruck, daß die Exekutive Mittel und Wege finden wird, diese Gesellschaft zu stärken und ihren Arbeitskreis unter Aufsicht der Exekutive zu erweitern. d) Die Ansiedlung des Mittelstandes erfordert die Vorbe reilung der Siedler für die Landwirtschaft und das Leben aut dem Lande. Um den Ansiedlungskandidaten und ihren Familienmitgliedern die Vorbereitung zu erleichfern, sind sie an ihren Arbeitsorten in entsprechenden Wohnungsbedingungon unterzubringen und es ist für eine entsprechende Instruierung durch Besuche von Sachverständigen, Schaffung von Kursen, fachliche Publikationen, sowie durch Ansicdlung einiger Sachverständigen in ihrer Mitte zu sorgen. In den Miitelstandssicdhingcn auf dem Boden privater Gesellschäften wird das Kolonisationsdepartement eine Anzahl Sachverständiger ausiedcln, unter der Bedingung, daß der Boden diesen Siedlern( zum Selbstkostenpreise und gegen langfristige Zahlung übergeben wird. 5. Ansiedlung deutscher Juden. Der Kongreß unterstreicht mit Nachdruck die Tatsache, daß mehr als 25 <\« aller Schichten der Einwanderer aus Deutschland ins Dorf gegangen sind, und weist auf die tatkräftige Hilfe hin, die die Arbcitersiedlungen der Zionistischen Organisation durch die Aufnahme einer großen Anzahl deutscher Einwanderer sowohl aus dem Hecnaluz wie der Jugend-Alijah wie des Mittel- Standes, sowie durch deren Unterweisung ln der Arbeit und durch Unterstützung bei der Ansiedlung geleistet haben. Der Kongreß stellt fest, daß die Abteilung zur Ansiedlung deutscher Juden durch ihre finanzielle Hilfe als wichtiger Zweig zur Ueberführung tausender deutscher Juden zu produktiver Arbeit ln der Landwirtschaft und zur Schaffung neuer Siedlungspunkte im Lande gedient hat. 6. Die landwirtschaftliche Versuchsstation■ Der Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß die landwirtschaftliche Versuchsstation durch ihre Instruktionsabteilung Kontakt mit den Fachverbänden der Ansiedler und der Wizo in Fragen der Instruierung geschaffen hat. Infolge des er• weiterten Umfanges der neuen Kolonisation hält der Kongreß die Verstärkung des Fachinstruktoren-Apparates der Versuchs- Station für besonders notwendig und beauftragt die E^tekutive, dafür zu sorgen, daß die Station maximalste Hilfe allen Kreisen, insbesondere der gemischten Wirtschaft, leiste. Der Kongreß anerkennt die Notwendigkeit der Erweiterung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Versuchs- Station und beauftragt die Exekutive, die nötigen Mittel zu sichern, damit die Tätigkeit der Station auf alle Gebiete der Landwirtschaft ausgedehnt, das Bestehende gefestigt und neue Möglichkeiten fiir eine neue Ansicdlung in großem Maßstab gesucht werden. 7. Organisation und Information. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, in Durchführung des Beschlusses des XVIII. Kongresses mit den zionistisehen Landesverbänden zwecks schleuniger Errichtung der Informationsabteilung für Kolon 1‘sationstragen bei den Paiästina-Aemtern in Verbindung zu treten. Die Exekutive hat die Tätigkeit ihres Instruktion®- und Informationsbüros für landwirtschaftliche und städtische An- Siedlung in Palästina zu verstärken. Dieses Büro soll das AMATEUR-FOTOS «ntwick«lt,kopi*rt, vergrößert und sendet binnen 24 Stunden franko Nachn.wieder zu Walter Staadecker, Köln, Schlageterplatz 10 nötige Material den Paiästina-Aemtern in der Galuth und den an der Kolonisation in Palästina interessierten Institution en und Privatpersonen /«stellen, sowie regelmäßige Bulletins über alle palästinensischen Wirtschaftsfragen veröffentlichen. 8. Wasserversorgung. a) In Anerkennung der entscheidenden Bedeutung des Wassers für die Besiedlung von Erez Israel und für den Ausbau der Landwirtschaft nimmt der Kongreß mit Genugtuung die Errichtung der Vasscrgcsellschaften ״Eniek“ und ״Oilboa“ zur Kenntnis und beauftragt die Exekutive, für die Vergrößerung das Kapitals dieser Gesellschäften zu sorgen, unter der Voraussetzung, daß dies den Anstoß geben wird zur Errichtung einer großen Wasserversorg ungsgcscllsc 11 aft, die die Bedürfnisse der Kolonisation in allen Teilen des Landes erfassen soii. b) Der Kongreß bestätigt die Tätigkeit der Exekutive aut dem Gebiet der hydrologischen und geophysikalischen Forschung und beauftragt sie, gemeinsam mit den daran interessierten Institutionen, ein besonderes Institut zu schaffen, das sich konstant und systematisch mit diesen Forschungen befassen un*d das in den Wirtschaften gesammelte Material über Bewässerungsmethoden und WassersticHc zentralisieren soll. 9, Makkabi Hazalr. Der Kongreß beglückwünscht die erste Kwuzah des Makkabi Hazair zu ihrer Ansiedlung auf dem der Makkabi- Organisation übergebenen Boden des Keren Kajemeth im Emek Sebuion, und gibt seiner Zuversicht Ausdruck, daß das Kolonisations-Departement dieser Siedlung zur Seite *teilen und ihr bei der Ausarbeitung der Pläne und bei den ersten Schritten zur Urbarmachung volle Hüfe gewähren wird. (Fortsetzung Seite 6) » I