Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 67 (20.8.1935)
- Date
- 1935-08-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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יי Seite 4 Dichter neigt die Knie vor der Statue Apollons (״Lenachacli pessel Apoll״“) und singt dem ewig jungen Gotte der Hellenen Hymnen des Lobes, dem Gotte seines Geschlechtes irdischer Giganten, das noch Götter auf Erden wandeln sah und sich noch am Leben berauschte und das dem kranken Judenvolke so fremd ist, diesem ״Hause der Schmerzen“, wie es der Dichter verächtlich nennt. Der jüdische Dichter wendet sich an den hellenischen Apoll und fährt fort: ״Ich kam zu dir. Kennst du mich? Ich bin ein Jude. Ewiger Streit ist zwischen uns. Die Wasser des Ozeans, die zwischen den Erdteilen strömen, können mit ihrer Fülle nicht jenen bodenlosen Abgrund ausfüllen, der zwischen uns gähnt. Die Himmel und die weiten Steppen können nicht die Tiefe überdecken, die die Glaubenslehre meiner Almen von der Relifiion der dich Verehrenden trennt.‘• Der jüdische Dichter kam zur griechischen Gottheit, weil ihm die ewige Agonie des Judentums unerträglich wurde, weil seine Seele die geistigen Fesseln gesprengt und sich einem lebendigen und irdischen Leben zugewendet hatte ,.Das Volk ist alt geworden und mH ihm wurde auch sein Gott alt“, ruft der Dichter aus. Aber die Zeit der Auferstehung der Toten ist für das Volk gekommen und zugleich mit ihm wird auch seine Gottheit wieder zu ihrer Jugend /uriickkehren, zu den Zeiten der Richter und des Hohen Liedes: ״(jefühle, von blutleeren Menschen unterdrückt, erwachen wieder aus der Knechtung, die sie von 1111zähligen Generationen erfahren haben. Das Licht Gottes verlangt jede filier meiner Seele, nach Leben verlangt jeder Nerv. Licht und Leben — und so kam ich zu dir. Ich kam zu dir und neige mich vor deinem Staudbilde, denn dein Standbikl ist das Sy in hol alles Lichten im Leben. Ich neige die Knie und falle aufs Antlitz vor allem, was gut und edel, vor allem, was erhaben im ganzen Weltall ist, vor allem, was schön in jedem Viesen, vor allem Spridlenden und Werdenden in den verborgensten (irheimnisseu der Natur. Ich neige mich vor dem Leben, vor der Kraft, vor der Schönheit. Ich neige mich vor all den lierrliehen lugenden, die stark 1»nd kräftig die Icic'henhaneu .Wensehe 11, die Men-eheii der Verwesung vertrieben haben, di!׳ das Licht Wegnahmen meinem Allmacht!• gen .- dem Gotte der geheimniseollen Wüsten, dem Gotte der waghalsigen Eroberer Kanaans, den sie mit den Riemen ihrer Tephillin gefesselt haben.“ Der Apollo dieser Judäa-Hellenen ist auch der Gott der Richter/eit. Dieser licht die Kraft nicht weniger als Apollo; er ist es, der aus dem Munde der in einem ganzen Zyklus von Gedichten (.,Ate. den Weissagungen der Lügenpropheten“) rchnbilitierten jüdischen ״L u g e n p r o p h e t e n“ spricht, die den asketischen Idealen der rigoristischen Moralisten entgegengetreten sind. Was ist nun das Ideal dieses jiklischen Dichters mit der griechischen Seele? ln seinem t'״.•dichte ״Credo“ (Ani maamin) formuliert er sein Ideal als Synthese alles Gesunden, was im Judentum ist mit allem Schonen des Griechentums, er glaubt an ein in seinem Lande wieder jung, froh und stark gewordenes Volk, das für Wahrheit und Schönheit mit den anderen Völkern dereinst kämpfen wird. Das ist das Ideal des Dichters der jüdischen Wiedergebürt. Er begnügt sich nicht allein mit dem unirdischen, fleischlosen Leben. Er ersehnt Befreiung, nicht mir von den Fesseln der Jahrhunderte alten Knechtschaft, sondern gleichzeitig von dem Drucke der Vorurteil*. Er hofft mit den Propheten auf das Seilwinden des Völkerhasses, aber die prophetische Wahrheit geht bei ihm Hand in Hand mit der Schönheit, dem vergötterten ideal der Hellenen aller Zeiten. JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 67, 20. VIII. 1935 5dtw.Fr.4.50 wTyXIX. Zionisten- Kongreß LUZERN, August-Sep». 1935. KONGRESSPUBUKATIONEN ־ 1. Berichte an den XIX. Zionictenkongreß a) Bericht der Zionistischen Exekutive (hebräisch, englisch oder deutsch) b) Bericht des Keren Hajessod Ihebräisch, englisch oder deutsch) tericht des Keren Kajemeth Lejisrael (hebräisch, englisch oder deutsch) 2. Offizielle Kongreßzeitung t o) hebräische Ausgabe b) deutsche Ausgabe erscheint während des Kongresses und der Tagung der Jewish Agency for Palestine täglich« Abonnements in der Schweiz .... Schw.Fr.3.50 Abonnements In den übrigen Ländern Schw.Fr.4.- 3. Stenographisches Protokoll des XIX. Zionistenkongresses und der Tagung des Councils der Jewish Agency for Palestine« a) hebräische Ausgabe ) c. o b) deutsche Ausgabe J. ' ’* Generalabonnement für die obigen Publikationen in einer der angeführten Sprachen.Schw. Fr. 15,- Bestellungen sind zu richten an das Büro des XIX. Zlontstenkongressee LUZERN, rostfadh Bahnhof. Die gewünschten Ausgaben sind genauesten# zu bezeichnen. Der Reichs verband der jüdischen Kulturbünde Beleidigung arischer Geschäftsleute durch Juden. In der Wochenschau der Zeitschrift ״Deutsche Justiz“ vom 16. Aug. 1935 erwähnt Oberstaatsanwalt Dr. Krug, daß nach einer Zuschrift an das ״Schwarze Korps“ verschiedentlich Juden in Geschäften von Ariccn erschienen seien und die Entfernung der am Geschäft angebrachten Schilder mit der Aufschrift ״Deutsches Geschäft“ unter dem Hinweis verlangt hätten, daß sie nur auf diese Weise ihre jüdische Kundschaft behalten könnten. Dr. Krug billigt die Ansicht der Zeitung ״Das Schwarze Korps“, daß diese Handlungsweise der Juden als eine beleidig u 11 g der arischen G es c 11 ä f ta I e u t e an/iGelien sei, da es für einen arischen Menschen kaum tun־ schwerere Beleidigung als die Zumutuiig gehe, sich nicht frei /n seiner Rasse zu bekennen. Für die Strafrechtsreform wird angeregt, daß in solchen Fällen der!mich dem geltenden Recht ־/ur Strafverfolgung nötige Strafantrag des Beleidigten in Fortfall kommt und von Amts wegen eingeschritten wird, weil mit einem verstärkten Elircm-chut/ des Fin/elnen stets die Berücksichtigung des Ehrc'iisduitzes der Gesamtheit Hand in Hand zu gehen habe. _ Der ״An griff“ fordert im Rahmen einer Serie ״Der getarnte Jude“, daß den Juden die Möglichkeit genom- Illen werde, unter arischen Decknamen ihre Musik ein zuschmuggeln. IN sei darum am besten, die Verwendung von Pseudo 11 y in e 11 für Deutschland grundsätzlich zu verbieten. Richtlinien Sür die Arbeit Der ״Volk. Beobachter“ vom 18. August meldet: Zwischen dem Geheimen Staatspolizeiamt Berlin und dem Sonderbeauftragten des Reiclisministers für Volksaufklärung und Propaganda Dr. Goebbels, Staatskommissar Hinkel, sind mit dem heutigen Tage eindeutige Richtlinien für die Tätigkeit des Reichsverbandes der jüdischen Kulturbünde im deutschen Reichsgebiet vereinbart worden. Diese Richtlinien besagen, daß nur noch der Rciehsvcrliand der jüdischen Kulturbünde den organisierten Zusammenschluß aller jüdischen Kultur- Organisationen im gesamten Reichsgebiet darstellen darf. Sitz der verantwortlichen Reiclisleitung des Reichsverbandes ist Berlin. Sämtliche jüdischen Kulturorganisationen, mit Ausnähme der Schul- und Kultusgemeinden, müssen bis zum 15. September d. J. einschließlich dem Reichsverband eingegliedert sein und stehen von diesem Tage an unter der Leitung des von Staatskommissar Hinkel eingesetzten Vor- Standes in Berlin. Lieber die Frage der Mitgliedschaft in einem lokalen Verband des jüdischen Kulturbundes besagen die nunmehr von allen zuständigen Stellen genehmigten Riehtlinien, daß Mitglieder nur Juden oder Nichtarier im Sinne des Berufsbeamtengesetzes sein können. Jedoch können auch Ehegatten von Mitgliedern eines jüdischen Kulturbundes, auch wenn sie selbst arisch sind, einer solchen Organisation angehören. Ueber die entscheidende Frage der Beschäftigung jü- Bischer Künstler im Rahmen dieser Organisation wird festgestellt, daß nur Kulturbunds-Mitglieder tätig sein können und daß ebenfalls die sonstigen Teilnehmer an Veranstaltungen des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde Mitglieder dieser Organisation sein müssen. Daher haben diese Veranstaltungen den Charakter von ״geschlossenen“ Veranstaltu ngen. Für Personen ohne Mitgliedsausweis mit Lichtbild sind sie unzugänglich. Ausnahmen können durch den Sonderbeauftragten Hinkel genehmigt werden. Auch die Vortragsfolgcn jeder Art werden von der Zentralleitung des Reichsverbandes nach Vorlage hei dem Sonderbeauftragten fcstgclegt. Sie bedürfen dann nicht mehr der Genehmigung einer zuständigen örtlichen Dienststelle im Reiche, sofern nicht besondere Verhältnisse eine abweichende Entscheidung erfordern. Vor Erlaß einer derartigen Entscheidung muß jedoch die Stellungnahme des Sonderbeauftragten eingeholt werden. Die Richtlinien weisen die lokalen Organisationen des Reichsverbandes an, tunlichst Räume zu benutzen, deren Eigentümer, Mieter oder Pächter Nichtarier sind. Jede organisatorische Veränderung im Rahmen des Reichsverbandes muß vorher dem Büro des Staatskommissars Hinkel mitgeteilt werden, der im Einvernehmen mit dein Geheimen Staatspolizeiamt Berlin hierzu die Genehmigung erteilt. Der Verkauf von Theater-, Konzert- und Vortragskarten ist auf den Mitgliederkreis des Reichsverbandes beschränkt, ebenso die Werbung auf die ausgesprochen jüdischen Zeitungen und Zeitschriften (C.-V.-Zeitung, Jüdische Rundschau, Israelitisches Familien blatt, Der Schild usw.). Als Organ des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde wurden die ״Mitteilungen des Reichsverbandes“ genehmigt. Für den redaktionellen Inhalt dieser Mitteilungen sind alle Personen in der Leitung der Berliner Zentrale verantwortlich. Es ist selbstverständlich, daß sich die Veranstaltungen des Reichsverbandes und aller ihm aiigcschlossenen Organisationen und der Inhalt dieser ״Mitteilungen des Reichsverbandes“ m keiner Form gegen den nationalsozialistischen Staat, seine Einrichtungen und Gesetze wenden darf. Allen Mitglie- <1 e r 11 des Reichsverbandes jüdischer Kulturb ii n d e ist die aktive oder unterstützende Bet ä t i g u n g auf künstlerischem und kulturellem Gebiet nur im Rahmen des kulturellen Eigenlebe 11s des in Deutschland ansässigen Judenf u ni s erlaubt. * Das ״Deutsche Nachrichtenbüro“ erklärt hierzu: ״Durch die Richtlinien des Sonderbeauftragten Hinkel, die nunmehr die vollinhaltliche Bestätigung durch das Geheime Juden-Gesetz^ebung Sn Vorbereitung* Eine Aenfigrtuig von Dr. Schacht Bel der Eröffnung der Deutschen Ostmesse in Königsborg i. Pr. hielt der Rcichswirtschaftsminister und Reichsbank- Präsident Dr. Schacht eine Ansprache, in der er u. a. auf die Stellung der Juden in Deutschland einging. Er führte iiicrzu nach dem Bericht des ״Volk. Beobachters“ vom 19. 8. folgendes aus: ״Niemand in Deutschland ist rechtlos. Nach Punkt 4 des nationalsozialistischen Parteiprogramms kann der Jude weder Staatsbürger noch Volksgenosse sein. Aber Punkt 5 des Parteiprogramms siebt auch für ihn eine Gesetzgebung vor. Diese Gesetzgebung Ist ln Vorbereitung und muß abgewartet werden.“ Gesetzgeberische Forderungen Der ״Fränkische Kurier“ berichtet von einem Vortrag, den der Staatskommissar für das Gesundheitswesen, Miuisterialdirektor und Universitätsprofessor Dr. W. Schultz e, im Rahmen der Festsömmervcnmslaltungen der Deutschen Akademie in der Universität München hielt. Er führte nach dem Bericht des Blattes aus: Die Gesetzgebung dürfe nicht mehr auf den Arierbegriff abgestimmt sein, sondern müsse sich offen die Juden frage zum Gegenstand nehmen. Es sei ein Gesetz in Vorbereitung, das die Eheschließ u n g zwischen Juden und Halbjuden auf der einen Seite und Deutschen auf der anderen Seite verbiete. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Deutschen werde unter Strafe gestellt werden, wofrei diese in erster Linie den deutschen Teil treffen ■werde. Ferner müsse die jüdische Jugend von der Gemeinschaftserziehung da־ deutschen Schulen ausgeschlossen werden. Für die Gesetzgebung der Zukunft forderte Dr. Schultze das Verbot, daß Juden Betriebsführ er sein können und sich deutsche Dienstmädchen hallen dürfen. Erst wenn diese Maßnahmen durchgcfiihrt seien, sei die Forderung des nationalsozialistischen Parteiprogramms erfüllt, daß Staatsbürger in Deutschland nur sein könne, wer deutschen Blutes ist. Von den hier erhobenen Forderungen ist insbesondere der Wunsch nach einem vollständigen Ausschluß der jüdisehen Jugend von den deutschen Schulen interessant. Sollte die Entwicklung in dieser Richtung gehen, so müßte damit allerdings eine erhebliche Erweiterung des jüdischen Schulwesens parallel gehen, um der Gesamtheit der jüdischen Jugend die Möglichkeit einer jüdischen Erziehung zh verschaffen. Staatspolizeiamt gefunden haben und die zu der Einheitsorganisation führen, sind die Möglichkeiten für die künstlerische Betätigung nichtarischer Staatsangehöriger in außergewöhnhchem Maße gewachsen. Nunmehr ist es Aufgabe der Zentral- Ieitung des Reichsverbandes jüdischer Kulturbünde, durch geeignete organisatorische Maßnahmen diese Möglichkeiten zu nützen und sich der Verantwortung für den Anspruch auf Betätigung der nichtarischen Künstler im Rahmen dieser Organisation bewußt zu sein. Die Richtlinien sind Beweis dafür, daß der nationalsozäalistische Staat den nichtarischen Staatsangehörigen alle Möglichkeiten zur Betätigung ihres kulturellen und künstlerischen Eigenlebens gibt, wenn sie davon ablasscn, sich in das Kirnst- und Kulturleben des deutschen Volkes offen oder versteckt einzudrängen.“ In einem Zwiegespräch des Deutschen Kurzwellensender* sprach der _ Geschäftsführer der Rekhskulturkainmer, Hans Hinke!, über die Reichskulturkammer und seine eigenen Aufgaben als Sonderbeauftragter für die Ueberwachung der Betätigung nichtarischer Künstler in Deutschland. Nach dem Bericht des ״Angriff“ führte er u. a. aus, daß die Juden in Deutschland^ schon seit zwei Jahren auf dem Wege zur notwendigen Selbstbesinnung seien, daß jüdische Kunst und jüdische Künstler im Grunde nur für ihre eigene Rassengemeinschaft von Belang und von Bedeutung sein können. Die Leiter der großen und rasch an wachsenden jüdischen Kuiturverbände im Reichsgebiet hätten mehrfach in aller Oeffentlichkeit betont, daß sie mit dieser Entwicklung durchaus einverstanden seien und die geschaffene Lösung als billig und gerecht anerkennen. Auch die kleine Minderheit, die immer noch unsinnigen Ehrgeiz auf getarnte Beteiligung am deutschen Kulturleben habe, würde bald einsehen lernen, daß ihr richtiger Platz im Rahmen der jüdischen Kulturverbände sei, wo man freilich auch für internationale Elemente rein parasitären Charakters wenig Verständnis habe. Die Welt muß wissen, schloß Hans Hinkel, daß die deutsche Lösung des kulturellen Judennroblems total und unveränder■ lieh, naturgemäß und vorbildlich sei. Der Reichsverband der jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt mit: ln einer Unterredung, die Herr Intendant Dr. Singer mit dem Sonderbeauftragten des Herrn Ministers Dr. Goebbels und Geschäftsführer der Reichskulturkammer, Herrn Staatskommissar Hinkel, hatte, wurde vereinbart, daß die Frist zur Anmeldung der einzelnen Organisationen beim Reichs verband der jüdischen Kulturbünde bis zum 15. September 1935 verlängert wird. Die Organisationen werden jedoch gebeten, ihre Anmeldung zuin Reichsverband möglichst schon bis zum 8. Sept. zu erledigen. — Im Zusammenhang mit der Verfügung des Sonderbeauftragten des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels, Staatskommissar Hinkel, vom 5. August, die die Meldepflicht aller jüdischen kulturellen Verbände beim Reichsverband vorsieht und des weiteren im Zusammenhang mit den soeben durch das Deutsche Nachrichtenbüro veröffentlichten Richtlinien des Herrn Sonderbeauftragten und des Geheimen Staatspolizeiamtes über die Arbeit der Jüdischen Kulturbünde ist dem Reichsverband aus allen Städten Deutschlands eine Fülle teils gleichlautender, teils sich in Einzelheiten verlierender Anfragen zugegangen, daß es unmöglich ist, im Augenblick jede einzelne Anfrage ausführlich zu beantworten. Der Reichsverband ersucht daher die einzelnen Organisationen und Verbände, zunächst ihrer Meldepflicht zu genügen (wobei die Anmeldüng im Hinblick auf noch erfolgende Ausführungsbestimmungen vorsorglich sein kann). In etwa zehn Tagen wird der Reichsverband durch ein ausführliches Rundschreiben alle Einzelheiten der Neuregelung bekanntgeben und auf einzelne Fragen lokaler Natur gleichfalls eingehen. Er bittet diejenigen Organisationen und Vereine, die noch keine Antwort erhalten konnten, um Geduld, da eine Anzahl organisatorischer Fragen zu klären ist, so daß eine gewisse Anlaufsfrist notwendig wird. «laden and deutsche Dienstmädchen Die ״Frankfurter Zeitung“ berichtet: Unter der Beschuldigung der Rassenschande wurde vot einigen Tagen ein Jude aus Kehl zusammen mit der bei ihm beschäftigten Haushälterin in Schutzhaft genommen. Nach der Entlassung wird ihm nach Mitteilung der Geheimen Staatspolizei die Auflage gemacht werden, nur noch jüdische Frauen und Mädchen zu beschäftigen. ln einem Artikel im ״Hakenkreuzbamier“ in Mannheim bespricht Dr. Johann von Leers diese Maßnahme und bezeichnet es als wünschenswert, daß den Juden zum mindesten verboten werden müßte, arische Dienstboten etwa unter einem bestimmten Höchstalter neu anzustellen. Die noch bestehenden Dienstverhältnisse müßten beschleunigt zur Auflösung gebracht werden und jedesmal nach dem Weggang des arischen Dienstboten der Judenfamilie untersagt werden, arische Dienstboten unter einem bestimmten Höchstalter anzunehmen. Für die Abwicklung und Lösung der bestehenden Dienstverhältnisse wäre eine Frist zu setzen, nach der die im Reiche sitzenden Juden überhaupt keine nichtjüdischen Dienstboten unter einem gewissen Höchstalter anstellen dürften. Jüdische Mädchen und Frauen sollten die arischen Dienstboten im jüdischen Hause ersetzen. Bestrafte Erpressung׳ Vor dem Schnellgericht in Hamburg hatte, wie die ״Frankfurter Zeitung“ vom 16. August berichtet, sich ein 30jähriger Mann, der sich von Miuaan nennt, wegen . . * ״angeblicher Parteibeauftragter“ aut, Indem er einem ihm bekannten Nichtarier erklärte, er habe die Aufgabe, Nichtarier wegen angeblicher Verfehlungen zur Anzeige zu bringen. Es gelang ihm auf diese Weise, seine erpresserische Absicht zu verwirklichen. Da er jedoch nicht genug Oeld bekommen hatte, drang er in das Büro des Erpreßten ein und griff sogar dessen Sozius tätlich an. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu d r e i Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht, wobei als besonders straferschwerend angesehen wurde, daß der Angeklagte den Namen der Partei für seine gemeinen Zwecke mißbraucht habe.