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Jüdische Rundschau · 1935-07-09 · Heft 55 (9.7.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 55 (9.7.1935)
Date
1935-07-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE *ÜNDSCHA0 Nr. 55, 9. VII. 1935 t f o n s - C o 111 i t e soll cs dann überlassen sein, den Rechenscliaftshcricht über die vergangene Zvvcijahrs-Pcriode entgegeiizuiuiinuii und ihn sowie alle inntren Fragen zu diskutieren, die finanzielle Situation zu prüfen, das Budget ausruarbeiten und die Exekutive zu wühlen. Die K o 11 g r e li ♦ a g u n g dagegen soll auf etwa einen oder höchstens zwei Tage beschrankt werden und dazu dienen, vor der «öffentlichen Meinung der Welt die Judenfrage in ihrem ganzen Umfange nufzurolleii und diejenigen konstruktiven politi-chen undorganisatorischen Pläne zu entwickeln, die der Zionismus aus dieser Situation für seine Aktionen ableitet. Diese K o 11 g r e I! t a g u n g tntill nach vorherigem Uebereinkommen im Aktions-Comite vollkommen straff zus a m m e ח g e f a I! t w e r d e n und planmäßig v e r 1 a u - f e n, darf keinen Don OuiVhottericii und Seitensprüugen Raum geben und mul) der Welt ein großes Bild unserer g e s a m in eiten Kraft 11 ״ «I 1' nt s c 11 I u li f ä h i g k c i t bieten. Fs scheint mir klar, daß es nicht an gellt, in den außergewöhnlichen Tagen, in «lenen wir jetzt leiten, die Routine und die verknöcherte Tradition allein als maßgebend anzuerkennen und anstatt «1er Kongrellidee einen Kongreßniechanismus walten zu lassen. Wenn es gestattet wird, daß die Kongreßniaxehiücric die Möglichkeiten, die in der heutigen Situation liegen, zwischen ihren Rädern zermalmt, dann wird ein unwiderbringlicher Verlust fiir den Ziouistnus daraus entstanden sein,"‘ (Aufgczeicliiiet im Mai 1933 h.l.) Eine Arlosoroff-Gedenkbroschüre Der II e c 11;1 I 11 / hat anhdilich de« zweiten Todestages Cliaim A r I o s o 11!> ״ f s eine Hroscbtirc herausgegebni, die ein gute- Bild \on der Btxlemung ilie-es zionistischen Tuhrers. seiner sa1׳hin׳lu׳n I «•i-tuiig und seinen menschlichen Seiten gibt. I im: Se|1ilden,11g der Jugendjahre Arlosoroffs zcind dm als Kind und >1111;;« 11 \\i׳i!.-c1k־i1, «!essen Bisonderheit sich seiieisi damals beim■! k bar machte. J. I.ufhan spricht über die 1 kniptetiippeii in Arlosoroffs leben aus einer naben Kenntnis seinefreundes und Mitkämpfers. Deber Arlo-oroft als W'irt'chaH-theoi'etiker orientiert ein Aulsatz von J. (lelt'at. Mosche Scliertok, «1er Mitarluiter und N'.icliiö>l:.,:e1 Arlo-orotfs in der Ageiie.v-Fxekutive, zeigt «lie be-oiideie \rt, in der Arl<>M׳roff sein Amt versah, 1!ml wie er es uu.-tand. 111 vc!scl1it׳«U־:n 11 Welt«•!! mit gleicher Kraft um! gb. i.!!ein I rfolge zu w ii Keil. Idcber «len Chawer und Führer Ad, >-׳ >; off atihert sieli [,־er! K a / nrl s (111. Zwei Bvitra-ge \־on \!1 »י״1יr« 1!t selhsi, und zwar ein Brief an seinen frühe!e!1 I itciaturlehrer und ein Autd.1t/ ״Neues beben“, in dem er «he ,borü-u-chcn (irumlfo: ilmiiig en ״I.antf und Arbeit“ mit Krall mul Klarheit formuliert, ergänzen diese Beiträge, die geeignet -i;ul, be-omli’rs auch der jungen (jencration, die in den letzten Jahren m die /ioni-tische Bewegung eingetreten ist und «lie pu'sonl!elie Berührung mit Chain! Arlosoroff nicht mehr gehabt hat, seine t iestalt naht /ubritigen. Gründung eines Bialik-Fonds? War sei! au, 5. Juli. (JTA.) F.s bestellt .Aussicht, daß auf dem bevorstehenden XiX. Zionisten Kongreß in Luzern Schritte zur Errichtung eines dritten nationalen Fonds, neben Keren Kajemeth und Keren Hajes-od, unternommen werden. Mit den Mitteln des neuen Fonds soll augestrebt werden, h e h r ä i s c h e K u I 111 r - u 11 d li i 1 «1 u 11 g s g ii t e r in der (jaluth zu verbreiten. Der neue Fonds stall «len Namen «les verstorbenen hebräischen Dichters Cimim Nachinan Bialik erhalten. Fine Reihe zionistischer Lamkvorganisationcn hat die Forderung zur Schaffung eines .solchen Fonds in ihr Wahl- Programm aufgenommen. Auf «lern Parteirat der Zionistischen Organisation in [•'ölen ist unter Mitwirkung des Mitglieds der Exekutive der Jcwi-11 Agency, Ji/diak Urünbaum, ein entsprechender Beschluß angenommen worden. Bestrafte Fenster-Verunreinigung Nach «Inn Bei ieiit der .AVesUleut.xchen Zeitung" in Krefehl hatten sieh vor «kr «iortigen Kleinen Strafkammer zwei Angeklagte zu verantworten, «lie eine Tum! und Fenster im II.111-1׳! eines Juden in Anrath verunziert hatten. Nach dem Pre--eberieht «ikhliten «lie Angeklagten, sie hätten dies ״im Zuge der Bekämpfung de- Jmli'liimn.s in Anrath" getan. Die von ihnen auf T ureii im«! Lenster gemalten Bemerkungen seien ... 1 u!I«r« r Au-.lni׳, k eines w rltaiischatilii heu Kampfes", un«l im.otei 11 keim• Beleiiligimg. In .seinem Phniover betonte «ler Staat-a'l'«.!!!, esei ein l .'nt er-«hi eil /'.«isilleii dem Anti- -׳emiti.-mi;- mul dmn ut!:.!« n lilick; iilici! Kampf. Fs sei eir! Kampf, «kr der Vo! k - cg meiii.-ehaft au fg«•/ willigen wurde. F.s gehe <l,d>«i um Volk mid föi-sC gegen alle fremdartigen 1 mihiv-e, soima me «lie Voiks;.: et 11«1» ו י-eil af t zu schädigen suchten. Den Kampf >. ibst aller he-tiimm' «ler Führer, «ier keine t'inzt'lakfi.m billige. Fs liege nicht im Belieben eines jeden!;m/cl:t«׳n, dien Kampf gegen das Judentum zu entfachen. Die An.•«׳klagten imi-sim «ie-lialb bestraft werden. — Das (ier:. ht vinwart die ״egen «las Urteil «ler Voriustanz von <!en Angeklagte!! eingelegte Berufung und erhöhte die Geldstrafe. Auszeichnung jugoslawischer Zionisten Bericht unseres Korrespondenten 11. B e o g r ad, den 3. Juli Anläßlich «ler Einweihung «les König-Alexander-Wakles In Palästina sind eine Reihe jugoslawischer Zionisten ausgczeichnet worden. Vor einigen Wochen, als die jugoslawische zionistische Delegation aus Palästina zuruckkehrte, wurde I)r. David Al bah«, der Führer der Delegation, vom Prinzen Pavfe in längerer Audienz empfangen. Bei dieser Gelegenheit bekundete [bin/ Pavle sehr grobes Interesse für den Palästina-Aufbau. Jetzt sind eine Heilte führender Zionisten mit hohen Staatsorden ausgezeichnet worden. So I)r. Alexander Licht, der Präsiilent des jugoslawischen Zionisten verbamlcs, mit dem Orden des Sveti Sava Ilf. Reihe; Dr. Marko Bauer, der Präsident des füdisclien Nationalfonds, erhielt den Orden der jugoslawischen’Krone III. Reihe; Dr. David Albala bekam ebenfalls den Orden der jugoslawische״ Krone III. Reihe; Julio König, ,der Präsident des jugoslawischen Makkabi- Kreises, erhielt den Svdi Sava-Ordeu IV. Reihe und Frau Julia K <i n i g, die Präsidentin des Wizo-Verbandes, den Sveti Sava-Orden V. Reihe. 30 jüdische Jugendliche sind in die Polizeischule in Jerusalem aufgenomriien worden. Von ihnen wird einer bei der Jerusalemer Polizei verbleiben, die übrigen werden ihren Dienst in Tel-Awiw ableisten. Nachdem verschiedentlieh Juden aus der Palästina-Polizei im Verlaufe der letzten Zeit ausgeschieden sind, treten damit wieder erneut Juden in die Polizei ein. Aus dem Privatschulwesen Reichsminister Rust hat in einem an die preußischen Schulaufsichtsbehörden gerichteten Erlaß vom 20, Juni 1935 neue Richtlinien für die Erteilung von Unterrichtserlaubnissch einen und Privatschu1konze ssiontn aufgestellt. Danach haben die bisherigen Bestimmungen über di« Zulassung von Nichtariern zum Privatunterricht an jugendliche unter 18 Jahren eine Ergänzung erfahren. Bereits durch frühere Anordnungen waren deutsche Reichsangehörige riiclitarischer Abstammung von der Erteilung privaten Unterrichts an Jugendliche ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Frontkämpfer oder solche Personen handelt, deren Väter oder Söhne im Kriege gefallen sind, oder um solche Antragsteller, die schon vor dem Kriege Privatunterrieht erteilt bzw. eine Privatschule geleitet haben. Nunmehr können auch Antragsteller arischer Abstammung, die mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet sind, zum Privatunterricht an Jugendliche grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden, Ausgenommen sind Antragsteller, die Frontkämpfer sind, mit einem Frontkämpfer verheiratet sind, deren Väter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind oder die schon vor dem Kriege Privatunterricht erteilt bzw. eine Privatschule geleitet haben, sofern die Ehe vor dem 2. Juli 1933 geschlossen ist. Wer nach dem 2. Juli 1933 eine Ehe mit einem nichtarischen Ehepartner einging, wird zutn privaten Unterricht an arische Jugendliehe nicht mehr zugelassen. Unterrichtserlaubnisscheine, die nach dem 2. Juli 1933 entgegen diesen Vorschriften erteilt worden sind, werden eingezogen, fn Zukunft sind alle Privat- Schulleiter und Privatlehrer einschließlich der Leiterinnen und Lehrerinnen verpflichtet, dem zuständigen Kreisschulrat von der Eingehung der Ehe Mitteilung zu machen. Sie verlieren die Unternchtserlaubnis, wenn sie mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen. Auch in dem erwähnten Ausnahmefällen wird die Unterrichtserlaubnis mir erteilt, wenn die Antragsteller die Gewähr bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten. Erstattungsfähigkeit doppelter Anwaltsgebühren Die ,,Badische Rcchtspraxis“ (Organ der Badischen Anwaltskaminer) vom 15. Juni veröffentlicht einen Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Mai 1935, in welehern dieses entsprechend seiner bisherigen Praxis nach nochmaliger Prüfung der Frage erneut ausgesprochen hat, daß eine Partei, die einen n i c h t a r i s c h e n Rechtsanwalt zum Prozcßbevollmächtigten bestellt hatte, nach dessen Alisscheiden auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1933 im allgemeinen nicht die Möglichkeit hatte, einen anderen Anwalt zu finden, der unter Verzicht auf die dem nichtarisclien Rechtsanwalt erwachsenen Gebühren zur Fortführung des Prozesses bereit und verpflichtet gewesen wäre. Demgemäß bejaht «Jas ()berlandesgericht Karlsruhe die Erstattungsthhigkeit der in einem solchen Falle entstandenen doppelten Anwaltsgehühren, und zwar im Gegensatz zur Praxis des Kammergerichts, das von anderen Voraussetzungen ausgehe, als sie im Bezirke des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegeben seien. Auf Grund einer neuerdings eingeholten Auskunft der Badischen Amvaitskainmcr wird in den Gründen des Be- Schlusses vom 9. Mai 1935 gesagt, es könne nicht angenommen werden, daß die badischen Rechtsanwälte in ihrer Mehrzahl bereit gewesen wären, hei Ucbernahme eines Mandats an Stelle eines ausscheidenden nichtarischen Rechtsanwalts auf die Gebühren, auf die er durch seine Tätigkeit einen ge/setzliehen Anspruch habe, auch einer zahlungsfähigen Partei gegenüber m verzichten. Sodann heißt es in den Gründen dieser Entscheidung: ״!•X kann auch nicht als ein«; sittliche oder den nati.inalsoiiaß. -tiv-lien Ai1s«l11!unn״en «■ni-jiH'clu'nd«׳ l’tiirht des Anwalts angesehen weiden, «li« «lureh das Kingrcilon d•׳»,') -׳seugebers entstehende Mehrheia-uing «intcliit-r Parteien selbst zu ülternehmen uml ohne Gegenk׳i-tu!1g eine oft sehr urninn|!r1-iehe und verantwortungsvolle Tätigkeil zu entfalt«׳■!; auch wirischaillich konnte «kr Anwaltschaft im allgemeinen ein -olches Opfer nicht zugemuU't werden. Es läßt sich daher nicht sagen, der an Stelle eines nichtarischen Anwalts eiugeitciene Anwalt 111!1-sc -ich heilte ohne weiteres so behandeln lassen, ,1K w«nn er auf die Iwreiis entstandenen Gebühren verzichtet hätte ,.. «hi d■..•. ״Jur. H'ochcnsrhr.“ 1934, S. 1191). Haber« aber die R« rht-anwähe nicht tilx1 nviegend auf die Gebühren freiwillig ver- /!eiltet, so kann einer Partei auch nicht zugemutet werden, sich dämm be-omlcrs zu bemühen, einen Anwalt, «ler zum Verricht bereit i>t, zu finden.“ _ Das Komitee zur Erhaltung des Andenkens von Shntarya Levin, «las Unter Beteiligung von über 100 bedeutenden jüdischen Persönlichkeiten in New York geschaffen worden ist, hat beschlossen, die Werke Shmarya Levins ins Englische übersetzen zu lassen und herauszugeben. Berichtigung. In unserem Bericht über den Weltkongreß jüdischer Frontkämpfer in Paris in Nr. 51 vom 25. 6. wurde mitgeteilt, daß der Führer der lettländiscben Delegation Sinakius hieß. Dies beruht auf einem Irrtum. Der Vertreter der litauischen Delegation hieß Sinakius, während an der Spitze der lettländischen Delegation J. F a i n stand. XIX. Zionisten- Kongreß LUZERN, August—Sept. 1935. KONGRESSPUBLIKATIONEN: 1. Berichte an den XIX. ZionistenkongreB > oj Bericht der Zionistischen Exekutive [hebräisch, englisch oder deutsch) b) Bericht des Keren Hajessod [hebräisch, englisch oder deutsch) c) Bericht des Keren Kajemeth Lejisrael (hebräisch, englisch oder deutsch) Schw.Fr.4,50 2. Offizielle Kongreßzeitung: a) hebräische Ausgabe b) deutsche Ausgabe erscheint während des Kongresses und der Tagung der jewish Agency for Palesfine täglich! Abonnements in der Schweiz .... Schw.Fr.3.50 Abonnements in den übrigen Ländern Schw.Fr.4■•— 3. Stenographische• Protokoll des XIX. Zionistenkongresses und der Tagung des Councils der Jewish Agency för Palästina! aj hebräische Ausgabe 1 fc>) deutsche Ausgabe j Schw.Fr.?.- Generalabonnement für die obigen Publikationen in einer der angeführten Sprachen.Schw.Fr.i5.- Bestallung•!« sind xu riditan an das Büro das XIX. Zlonittenkongrauas LUZERM, Postfach Bahnhof. Die gewünschten Ausgaben sind genauestem zu bezeichnen- Geldsendungen an die luzerner Kantonalbank LUZERN, «der auf da» Postsparkassenkonto VIII 10928 für Rechnung des Büros des XIX. Zionistenkongresses IN ALLER KURZE Im ״Reichsanzeiger“ wird eine sechste Verordnung rar Durchführung des Lichtspielgesetzes veröffentlicht. Danach treten die bis 30. Januar 1933 ausgesprochenen Zulassungen aller stummen Spielfilme mit dem 31. Juli des Jahres außer Kraft. Eine Ncuzulassung kann nur in besonders hegründeten Ausnahniefällen bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der Filmprüfstelle beantragt werden, die endgültig hierüber entscheidet. Von zuständiger Stelle wird hierzu 1t. ״Berl. Tageblatt“ vom 7. Juli mitgeteilt: ״In Zeiten vorübergehender Filinknappheit ergibt sich für die Filmindustrie die Notwendigkeit, auf ältere Tonfilme und sogar Stummfilme zurückzugreifen. Hierbei ist es wiederholt vorgekommen, daß Filme zur Vorführung gebracht worden sind, die auf Grund des im liberalen Staat geltenden Lichtspielgesetzes zugelasse« worden waren, ln verschiedenen Fällen ist sogar die Vorführung von Filmen mit nichtarischen Mitwirkenden festgestellt worden, deren Zulassung in heutiger Zeit nicht mehr in Frage kommt...“ Zu der in Nr. 54 veröffentlichten Meldung, daß in der Badeanstalt von Königstein im Taunus ein -Schild ״Juden — atiziehen!“ aufgerichtet worden sei, wird uns mitgeteilt, daß das Schild bereits nach kurzer Zeit wieder entfernt worden sei. Von der Gemeindeverwaltung von Königstehl sind Maßnahmen gegen nichtarische Badegäste nicht ergriffen worden. In Rahnsdorf bei Berlin sind, wie uns mitgeteilt wird, an den Ortseingängen Schilder mit der Aufschrift ״Juden unerwünscht“ angebracht. Am Ortseingang der Stadt Ratzehuhr in Pommern befindet sich ein Schild, auf dem es heißt: ״Juden, Motten und Wanzenzucht betreten diesen Ort auf eigene Gefahr!“ Am Eingang des Sonn-, Luft- und Schwimmbades _ in Kusel steht ein Transparent mit der Aufschrift ״Juden sind in diesem Bade nicht erwünscht“. An den Ortseingängen von Reichenberg-Boxdorf sind Tafeln angebracht worden mit der Aufschrift ״In diesem Ort sind Juden nicht erwünscht“. Der Gauamtsleiter der NS-Hago und der Kreisamtsleiter der NS-Hago Hannover- Stadt führen in einer gemeinsamen Erklärung aus, es seien in Hannover, verschiedene Listen herausgegeben worden, in denen jüdische Firmen verzeichnet seien. Daran sei gleichzeitig die Frage geknüpft worden, wer nachweiscn könne, daß diesen jüaisehen Firmen in Hannover jemals ein Haar gekrümmt worden sei. Mit der Herausgabe dieser Listen habe die NS-Hago absolut nichts zu tun. Sie lehne es daher ab, irgendwelche Verantwortung dafür zu übernehmen. Wie die ״Kurhessische Landeszeitimg“ in Kassel meldet, sprach Reichsbischof Ludwig Müller auf einer Tagung dep Kirchcnvorstände in Kassel, ln der Ansprache des Reichsbischofs nahmen, wie die Zeitung berichtet, die Ausführungen über die Juden frage einen breiten Raum ein. Als Feinde Christi und des Christentums seien die Juden Feinde des deutschen Blutes, und es müsse ein jeder Deutsche erkennen, daß sein deutsches Blut reingehalten werden muß. Auf einer Sitzung der ״Ständigen Delegation der RechtsanwaltskammerOe st erreich s“. wurde eine Resolution angenommen, durch die klargestellt wird, daß die österreichische Rechtsanwaltschaft gegen jede Trennung der Kammern und Beschränkung der Rechte der einzelnen Mitglieder nach konfessionellen oder rassemäßigen Gesichtspunkten ist, wie es vom Verband deutsch-arischer Rechtsanwälte angestrebt wird. Auf der Strecke Jassy—Kischinew wurden im Schnellzug jüdische Passagiere, darunter eine Frau und ein Kind, von betrunkenen Studenten angegriffen und geschlagen. Die Gendarmerie, die den Vorfall untersuchte, hat die Täter freigelassen. Vor einigen Tagen sind mehrere jüdische junge Leute in Wilna überfallen worden. Die Nachforschungen der Polizei haben dazu geführt, daß die Täter ermittelt wurden. Das Gericht hat zwei von ihnen zu sieben bzw. zehn Tagen Arrest verurteilt. Gegen das Heim des Zionistischen Klubs ״Haschachar“ in Lemberg wurde vor kurzem ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem zwei jüdische Jugendliche schwer verletzt wurden. Der 13jährige Emanuei Werbner ist seinen Verletzungen erlegen. Für die Zeit vom 21.—23. Juli wurde nach London eine Konferenz einberufen, auf der eine internationale Organisation zur Förderung jüdischer Massenkolonisation in überseeischen Ländern geschaffen werden soll. Die Konferenz geht auf die Initiative von Anhängern der ״Freiland-Bewegung“ in verschiedenen Ländern zurück. Nach einem Bericht, der von der Gesellschaft Hias herausgegeben wird, sind in der Zeit von 1918 bis Ende 1934 aus Polen 404 020 Juden ausgewandert, davon 360 653 nach Uebersee. Die Statistik zählt nicht die Auswanderer nach den Ländern des europäischen Kontinents auf. Die westeuropäischen Gruppen der Agudas Jisroel werden vom 9. bis zum 13. August in Antwerpen eine Tagung abhalten. Auf ihr werden die neuen Entwicklungen in Palästina sowie Probleme des polnischen Judentums behandelt werden. Jakob Fromer ist, weil er einer Aufforderung, Frankreich zu verlassen, nicht nachkam, in Paris verhaftet worden. Herr Oberkantor T. Vainstcin aus Königsberg i. Pr. befindet sich auf einer Tournee durch Europa und wird zuerst in London Mitte Juli einige synagogale Konzerte geben.

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