Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 49 (18.6.1935)
- Date
- 1935-06-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite ל JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 49, 18. VI. 1935 IN ALLER KURZE Die Polizeipressestclle Hamburg teilt mit: ״Auf Onuid des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (Reiclwgeset/hlatt I Seite 83) wird der ״Tennis-Klub an der Fähre 1935“ für das gesamte hamburgische Staatsgebiet verboten und aufgelöst. Die Gründung steht im Widerspruch zu den in Berlin herattsgegeberien Richtlinien über die Neu- Bildung j u d i s c h e r Sportverein e. Den Mitgliedern des Vereins ist es verboten, sieh unter anderem Namen wieder zusammen zuschließen. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt oder zu einer solchen Zuwiderhandhing auffordert oder anreizt, wird auf Grund des § 4 der oben angeführten Verordnung mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis 15 000 RM. bestraft.־‘ Wie uns aus Leserkreisen geschrieben wird, brachten die ״Zahnärztlichen Mitteilungen“ vom 2. Juni aus Anlaß des 25jährigen Jubiläums der Schulzahnklinik Schöneberg einen Artikel, worin die Arbeit des Leiters der Klinik, Schul- Zahnarzt Hahn, gewürdigt wird, der im Kriege gefallen ist. Es handelt sich um den jüdischen Zahnarzt Kurt Mahn. Me Pressestelle des Polizeipräsidiums Danzig teilt mit: ״Der lettische Staatsangehörige Theodor Loewy ist durch Verfügung des Polizeipräsidenten mit Frist von drei Tagen aus dem Gebiet der freien Stadt Danzig ausgewiesen warden.“ — Loewy war der 1 lerausgeber der Zeitschrift ״Dan. Ziffer Echo‘1 und wurde vor einigen Tagen wegen Presse- Vergehens und wegen Verstoßes gegen eine Verordnung des Senats rn Haft genommen. Das ״Berliner Tageblatt“ berichtete in seiner Au sgabe vom 13. Juni über den Tod Franz von Mendelssohns und sagt hier/it u. a.: ״Per Verstorbene gehörte einer alteingesessenen Berliner Familie an, ciie seit zwei Jahrhunderten mehrfach Namen hervorgebracht hat, die internationalen Ruf erlangten.“ Merkwürdig, daß sieh das ״Berliner Tageblatt* dabei der jüdischen Abstammung Franz von Mendelssohns nicht erinnert hat! Im 2. Reichs her 11 fswettkampf der deutschen Jugend 1935 ist der hei dem Töpfermeister M. Kramarski beschäftigte Lehrling Haus l.üdke (2. Lelujahr) Gausieger in der Gruppe Bau geworden. ln Brussel findet vom 12. —10. 9. und anschließend in Spa vom 20, <). bis 2. 10. 1933 der 7. Internationale Acr/tliche Fortbildungskurs der Tornarkin Foundation in- Corporated (Adresse: 97 Rtie aux Lames, Brussel), statt. Narb Meldungen aus Kairo soll der dortige jüdische Gememilfvorsif/endc Josef Catfaoui Pascha voraussichtlich zum Minister für Handel und Industrie ernannt werden, Cattaoui war früher Einan/ministcr. In den nächsten Tagen werden der Oberrabbiuer von Kairo, Hann N :1 h u 111, und der Präsident der Gesellschaft für jüdisch-historische .Studien in Aegypten, Joseph Catt a u i Pascha, einen Aufruf erlassen, eine Sammlung zur Errichtung eines M a i m o n i d e s - D c n k m a 1 s in Tibe• rias und zur Restaurierung und Erhaltung der Grabstätte einzuleiten. Nach Berichten aus Konstantinopel wurden dort und in Smyrna 31 Personen verhaftet, weil ihnen die Beteiligung am heimlichen Transport von Juden nach Palästina durch Syrien vorgeworfen wird. Wie aus dem Jemen gemeldet wird, sind dort BrosHtüren unbekannter Herkunft verteilt worden, in denen behauptet wird, die Juden zerstörten die moslemischen heilägen Stätten in Palästina einschließlich der Klagemauer. Die Rabbiner setzten einen Fasttag an, um die Gefahr einer J ud e!1 h etz e abzuw e 11 d e n. Aus dem großen Park in Windsor wurde ein ״König- Georg-Baum“ zur Verpflanzung in den Jubilüumswald, der auf den Hügeln bei Nazareth auf Nationalfondsbodcn angelegt wird, ausgewählt. Die Glocken des kanadischen Bund cs parlaments haben um 19, Juni die Melodie der ״Matikwah“ zu Ehren des jüdischen Pat lanientsniitglieds Frau A. J. Frei• man, die an diesem Tage ihren 50. Geburtstag gefeiert, hat, angestimmt. Frau Freimail ist eine bekannte zionistische Führern! und Präsidentin der zionistischen Fraueiiorganisation ״Had al!“ in Kanada. Auf einer in Wi en abgehaltenen Tagung der Delegierten der israelitischen Kiilturgcmcinden Oesterreichs, wurde die Gründung eines Verbundes der israelitischen Kult u > g!.־ in 11!;־ d e n 1 111 K u 1111 c s s t a a t c Oestert t: i c 11 heschio'-.'-eii und vorläufig• eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet. 1 >!e vom W i 1 11 a c r J i d d i s c 11 c!1 Wissenschaftliehen Institut cinherufene wissenschaftliche Wcltkonferenr wird in der Zeit von! 14. bis 18. August 1935 in Wilna abgehalten werden. _ Der Bericht der Palästinaregierung Wie wir bereits nutgetcilt haben, hat die englische Regie- Ttmg 1111 cn B e rieht als M a 11 d a t a r m a c 111 über die Vcr w a!tun g Palästinas und T rattsjordaniens an die Mandatskommission des Völkerbundes veröffentlicht. Der Bericht weist zunächst auf die Entwicklung Pa- 1 a s t i 11 a s durch den Zustrom von Menschen und Mitteln bin, schildert die Entwicklung der Einwanderung, des Bodenkatifs und betont die Höhe der Regierungseinkünfte, die auch optimistische Erwartung«! noch übertroffen haben. Im Zusatnmenhang hiermit unterstreicht der Bericht das Vertrauen maßgebender Kreise zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Palästinas und belegt dies mit einem Hinweis auf die erfolgrelchen Kapitalemissionen palästinensischer Gesellschaften und die Gewährung von Anleihen. Alsdann wird die industrielle Entwicklung• besprachen und die Frage des Außenhandels erwähnt. Insbesondere beschäftigt sich der Bericht in diesem Zusammenhang mit den Problemen des Zitrusexportes. Zu den politischen Fragen des Landes übergehend weist der Bericht auf die Akzentuierung des arabischen Nationaiismus bin und beschäftigt sich mit den vorgekommenen Fällen von Baumfrevel und Besetzung jüdischen Bodens durch Araber. In Hinblick auf die innerjüdischen Verhältnisse erwähnt der Bericht die Spannung zwischen der jüdischen Arbeiterschaft und den Revisionisten und geht sodann zur Frage des Postensteheris durch jüdische Arbeiter gegen die Beschäftigung arabischer Arbeiter über. Trotz aller vorhandenen Ursachen für Ruhestörungen sei jedoch die öffentliche Ruhe im Jahre 1934 nicht ernstlich gefährdet worden. Schließlich behandelt der Bericht die Frage der fllcg a 1 e n Einwanderung und weist in diesem Zusammenhange darauf hin, daß auch viele Hauraner illegal ins Land gekommen sind. Der Kampf hiergegen werde durch die Haltung der ()Öffentlichkeit erschwert, die der Polizei keine Informationen über die illegale Einwanderung gebe. I Juden und Die Reichsvertretung der deutschen Juden teilt mit: § 15 des Wehrgesetzes, der den aktiven Wehrdienst grundsätzlich an die Voraussetzung der arischen Abstammung knüpft, hat vereinzelt Zweifel darüber hervorgerufen, inwieweit die jetzt stattfindende Musterung und Aushebung 1935 die deutschen Juden betrifft. Zur Behebung einer etwa hier bestehenden Unkenntnis gibt die Reichsvertretung der deutschen Juden folgendes bekannt: Der Wehrdienst, durch den die Wehrpflicht erfüllt wird, umfaßt sowohl den aktiven Wehrdienst ais auch den Wehrdienst 1'm Beurlaubtenstande. Arische Abstammung ist lediglich Voraussetzung für den aktiven Wehrdienst. Lfieraus folgt, daß die deutschen Juden Dienstpflichtige itn Sinne der auf Grund des Wehrgesetzes ergangenen Verordnung über die Musterung und Aushebung 1935 sind. Zu dieser werden jetzt erstmalig die Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915, in Ostpreußen auch des Jahrgangs 1910, herangezogen. Der Dienstpflichtige hat sich zur Musterung zu gestellen und jedem Einberufungsbefehl zum Wehrdienst Folge zu leisten. Da die. deutschen Juden wehr- und dienstpflichtig sind, auch wenn sie nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen werden, haben sie ihrer Gestellungspflicht im vollen Umfange nachzukommen. Es wird in dieser Beziehung auf die Verordnung vom 1. Juni 1935 (RGBl. Teil I S. 097), auf die öffentlichen Anschläge und Tageszeitungen verwiesen. Nach § 19 Abs. 2 der genannten Verordnung werden wehrfähige Dienstpflichtige niehtarischer Abstammung, die innerhalb der Frist von zwei Wochen nach dem Musterungstage keinen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Wehrdienst einreichen, der Ersatzreserve H überwiesen, womit sie in den Beurlaubtenstand tibergehen. Die Möglichkeit dieser Antragstellung beruht darauf, daß nach § 15 des Wehrgesetzes ausnahmsweise von der arischen Abstammung bei der Heranziehung für den aktiven Wehrdienst abgesehen werden kann. Diese Ausnahme kommt für reinrassige Juden nicht in Frage; der Leiter des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium, Generalmajor von Reichenau, erklärte in seiner amtlichen Auslassung vor der deutschen Presse am 22. Mai 1935: ״Reinrassige Juden werden zum aktiven Wehrdienst nicht herangezogen“ (vgl. den Abdruck im ״Völkischen Beobachter“ vom 23. Mai 1935). Es ist demnach zwecklos, daß deutsche Juden ihre ausnabmsweise Heranziehung zum aktiven Wehrdienst beantragen. Dies muß festgestellt werden, so schmerzlich auch Pflicht zur Blutprobe Ein rechtskräftig von seiner Frau geschiedener Ehemann focht die Ehelichkeit eines noch während der Ehe geborenen Kindes an. Das Gericht regte im Verlaufe des Prozesses eine Blutprobe an, der zur Wahrnehmung der Rechte des Kindes bestellte Pfleger verweigerte seine Zu- Stimmung. Der Vater beantragte darauf beim Vormundschaftsgericht, es möge den Pfleger anhalten, die Blutprobe zu gestatten und ihn, falls er auf seiner Weigerung beharrt, entlassen. Diesem Anträge gab das Kammergericht statt. In den in der ״Deutschen Juristen-Zeitung“ vom 15. Juni veröffentlichten Gründen dieses Beschlusses vom 26. April 1935 heißt es 11. :».: . Im heutige« nat ional sozialistischen Staate ist die Fest- Stellung der blutmüüigen Abdämmung für jeden deutsrhm Reicheanjjchörigcn von weittragender Bedeutung, z. B. für die Fähigkeit zur Bekleidung von Acmtem und fiir die Bauernfähigkeit. Das Kind hat dalier in dem Anfechtung,prozeß an der sachgemäßen Durchiuhrung des Verfahrens und an einem mit dem wahren Sachverhalt sich deckenden Erteil ein erhebliches Interesse, gleichviel, ob die Klage den vom Vater erstrebten Erfolg hat oder nicht. Daß die Anfechtungsklage andererseits, falls sie. durclidringt. and! dem Kinde Nachteile bringen kann, ist nicht' zu verkennen. Diese Nachteile müssen aber gegenüber dem Interesse des Staate» an der Fest- Stellung der wahren blutmäßigen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sippe zurücktreren. — — Die Blutprobe ist nach dem heutigen Stande der \Vi>»en5chaft praktisch 90 gut wie ausnahmslos geeignet, Auischluli über die wahre Abstammung des Kindes zu erbringen.“ Alte Filme mit nichtarischen Darstellern verboten Die ״Nationalsozialistische Parteikorrespondenz“ schreibt: ״Verschiedentlich konnte beobachtet werden, daß Filme mit nichtarischen Darstellern, die vor dem 30. Januar 1933 hergestellt und von der Filmprüfstelle zugelassen wurden, wieder in Lichtspieltheatern auftauchen. Eis muß darauf hingewiesen werden, daß diese Filme, insbesondere wenn in ihnen Schauspieler mitwirken, die als Emigranten bekannt sind, verboten sind. Neben der Vorführung ist auch die Verleihung und Ausfuhr solcher Filme untersagt und wird, da hierin eine Verletzung des Nationalbewußtseins zu erblicken ist, ais grobe Unzuverlässigkeit angesehen, die geahndet zu werden verdient.“ «luden und Bazillen Das ״Deutsche Aerzteblatt“ veröffentlicht einen Vortrag ״Der Arzt als Führer und Erzieher“, den Oberfeldarzt Dr. Peltret bei der Eröffnung der Führerschule der Deutschen Aerzteschaft in Alt-Rehse am 1. Juftl gehalten hat. ln ihm heißt es u. a.: ״Einzeller und Menschen, die nicht zur Gemeinschaft sbildung ge-chrincn sind, bewahren ihr!.eben nur dadurch, daß de sich als Parasiten vom Cemeinsrhaftswescn erhalten. Dies gilt von den Bakterien wie von den Juden. Nahe liegt ein Vergleich der Juden mit Tuberkelbazillrn. Fast alle Menschen bchcrbergen Tuberkellmzillen, fast alle Völker der Erde Juden; eine chmnischc, schwer heilbare Infektion. So wenig wie dermenschliche Körper die Tuberkclbazillen in die Organisation seiner Gemeinschaft aufnimmt, .90 wenig nimmt eine natürliche, artgleiche Volksgemewi- Mrhaft Juden in ihren organischen Verband auf; sie werden im 1 testen Falle als Parasiten ertragen. 1 leberall in der Natur ist der. Wirt vom Parasiten scharf unterschieden. Der Wirt muß, damit er lel>en kann, der Stärkere sein. Ist: der Parasit stärker, dann gebe« ott beide, immer aber der Wirt zugrunde. Der Tuberkulose erliegen schwarhe Menschen eher als kräftige, die jüdische Infektion befällt nur rassisch schwache Völker. Die Tuberkulose behandeln wir in er-ter l.inic durch Stärkung der eigenen Krälte des Körpers; die jüdische Infektion ist nur heilbar durch Stärkung der rassischen Krälte eines Volkes.. Musterung die gesetzliche Regelung das deutsche Judentum berührt Dfe Stellung solcher Anträge wäre auch unverträglich mit dem Gebot jüdischer Zurückhaltung. * Diese Mitteilung der Reichsvertretung hat eine Vorge schichte. Der ״Schild“, das Organ des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten, beschäftigt sich in seiner Ausgabe vom 14. Juni mit der Frage der Musterung und Aushebung 1935. Nach der Darstellung der Rechtslage, die für die jüdisehen jungen Leute der Jahrgänge 1914 und 1915 gilt, und nach einem Hinweis auf die Ausnahmen, die für die Zulassung zum aktiven Wehrdienst von der Voraussetzung der arischen Abstammung gemacht werden können, wird in dem Artikel folgendes gesagt: ״Nach den Ausführungen des Leiters des Wihrmachtsamtes im Reichskricgsininistcrium, Genera! von Reichenau, ist zwar nicht zu erwarten, daß bei reinrassigen Juden eine Zulassung zum aktiven Wehrdienst erfolgen wird; trotzdem wird es sich der einzelne jüdi-'chc junge Man«, der für wehrfähig befunden worden ist, ernstlich überlegen müssen, ob er den vorerwähnten Antrag auf Zulassung zum aktiven Dienst fristgemäß stellt, um damit auf jeden Fall seinen Anspruch anzumelden, als Jude am Ehrendienst unter der Waffe teilzuhaben. Gerade als alte Soldaten, die im Kriege nicht nur ihre militärische Eignung!»wiesen, sondern sich' zum großen Teil auch als Vorgesetzte bewährt haben, wissen wir, daß die Einreichung eines sulchen ,Antrages durch die Bcstimmutig des Wehrgezetzes, wonach nur Personen arischer Abstammurig Vorgesetzte in der Wehrmacht, werden können, starken inneren Hemmungen begegnen muß; dennoch muß der einzelne deutsche Jude gerade heut an sei״ Gewissen die Frage lichten, ob *r die Verpflichtung anerkennt, jede gegebene ,Möglichkeit zu ergreifen, um fundamentale geschichtliche Rechte gellend zu machen.“ Gegen diese Aufforderung־, sich trotz der unzweideutigen Erklärung des Generals von Reichenau, die eine Zulassung reinrassiger Juden zum aktiven Wehrdienst ausschließt, freiwillig zu melden, richtet sich die oben wiedergegebene Veröffentlichung der Reichsvertretung. Es ist bedauerlich, daß es erforderlich w׳ar, in der jüdischen ()Öffentlichkeit in dieser Weise aufklärend zu wirken; die Aufforderung des Frontbundes jedoch war geeignet, Verwirrung zu stiften und einzelne junge Leute, die sich zur Musterung stellen, zu Schritten zu veranlassen, die — nach den Worten der Reichsvcrtreturig — zwecklos und außerdem ״mit dem Gebot jüdischer Zurückhaltung unverträglich“ sind. Die Unruhen in Grodno Warschau, 13. Juni. (JTA.) Anläßlich der antijüdfsehen. Ausschreitungen in Grodno hat der Bürgermeister von Grodno, Victor Miski, einen Aufruf an die Bevölkerung gerichtet. An der Beerdigung des bei den Zusammenstößen verwundeten und seinen Verletzungen erlegenen 21 Jahre alten Israel Bcrezowski nahm eine ungeheure Menschenmenge teil, obgleich nach Anordnung der Behörden die Beerdigung in aller Stille stattfinden sollte. Der Vorsitzende dW Jüdischen Gemeinde von Grodno, Tropkrinski, widmete dt״t Verstorbenen einen Nachruf. Alle jüdischen Läden in Grodno waren zum Zeichen der Trauer geschlossen. Bei der Jüdischen Gemeinde haben sieb 300 Personen gemeldet, die durch die Unruhen Vermögensschaden erlitten haben. Die wegen Organisierung eines Selbstschutzes verhafteten Juden sind wieder aut freien Fuß gesetzt worden. Erst jetzt wird bekannt, daß Sonntagabend auch in dem etwa 65 km von Grodno entfernten Suwalki judenfeindliehe Ausschreitungen stattgefuuden haben. Etwa 20 Juden, unter ihnen der stellvertretende Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde, Dr. Staropolski, wurden mißhandelt. Die Fensterscheiben zahlreicher jüdischer Wohnungen wurden zertrümmert. Dank dem energischen Eingreifen der Behörden wurde die Ruhe sehr bald wiederhergestellt. Zahlreiche Exzedentm wurden verhaftet. Zu Ruhestörungen ist es auch in dem Stadtchen Racionz im Warschauer Kreis gekommen. Bei dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Wilna, dem ehemaligen Abgeordneten Dr. Wygodski, hat eine jüdische Abordnung aus dem Städtchen Bistryce unter Führung des Rabbiners Beschwerde darüber geführt, daß in ihrem Heimatsorte unter Duldung der Behörden eine ungehemmte antisemitische Propaganda durch Angehörige der illegalen nationalradikalen Partei geführt wird. Sonntagabend wurden der jüdische Kritmer Ferner, seine Frau und seine Mutter von Bauern überfallen und erheblich verletzt. Haus und Laden wurden verwüstet Juden und neue polnische W ahlor dx&ung Warschau, 14. Juni. (JTA.) Im .Verfassungsausschuß des polnischen Sejm wird zur Zeit die von der Regierung ausgearbeitete neue Wahlordnung beraten. Führer samtlicher Regierungs- und Oppositionsparteien nehmen zu dem Projekt Stellung. Der Nationaldemokrat Wyttiarski befürwortete die Errichtung einer eigenen W a b I k u r i e für die Juden, da diese keine enge Verbindung mit dem polnischen Volk hätten. Der Vertreter der Bauernpartei bemangelte es, daß durch die neue Wahlordnung die van Juden stark bewohnten Städte gegenüber dem flachen Land bevorzugt werden. Ihm antwortete der Abgeordnete des jiidischen Klubs, Dr. R o t h e n s t r e i c h, der darauf hinwies, daß die Juden nach dem neuen Projekt höchstens in fünf Wahlkreisen die Möglichkeit haben würden, ein Mandat zu erringen, während in den übrigen neunzig Wahlkreisen nicht einmal die Kandidatur eines Juden möglich sein werde. Von einer Bevorzugung des jüdischen Elements könne keine Rede sein, vielmehr habe der Regicrungsblock bei der Ausarbeitung des Wahlgesetzentwurfs die Tatsache, daß in Polen 31/3 Mjll. Juden leben, nicht berücksichtigt. In Ostgalizie» werde ein jüdis-ches Mandat auf 650 000 Stimmen entfallen, während im Wilnaer Gebiet und in den Wojwodschaften Lublin und Bialystok auf mehr als 1 200 000 Juden überhaupt kein Abgeordneter entfallen würde. Die jüdische Bevölkerung brauche im Hinblick auf die Bestrebungen, ciie jüdische Gleichbereehiigung zu vernichten, eine Vertretung, zu der sie Vertrauen haben. Haiiptschriftlciter: Dr. Robert Welt sch, Bcrlin-Charlottenburg 9. Stellvertreter: Kurt Loewcnstein, Berlin W15. Anzeigenlciterin und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Rut Poscncr, Berlin W 30. Gültig: Anzeigen-Preisliste 2 vom 1. Januar 1935. Verlag und Anmgenverwaltung: Jüdische Rundschau. Berlin "15׳, Meinckestx. 10. D.-A. Mai 33 888. — Druck: Siegfried Scbolem, Berün-Schönebcrg. ,