Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 42 (24.5.1935)
- Date
- 1935-05-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 42, 24. V. 1935 JÜDISCHE RIJN Df? CH AU Seife 5 Der Antisemitismus der großen Männer Die Tatsache, daß viele große Männer Antisemiten waren, wird nicht selten als Beweis für die Berechtigung des Antisemitismus angeführt. In einem von E. bin-Gorion in der ״Jüdischen Rundschau“ (Nr. 40, v. 17. 5. 35) zitierten Artikel von Emil Strauß (aus der ״Neuen Literatur“) wird U. a. dieses Argument in folgender Weise formuliert: ״Angenommen, Sie wüßten aus der wirtschaftlichen, politischen, geistigen Geschichte nichts, was Ihnen den ,jüdischen‘ Einfluß bedenkenswert und bedenklich erscheinen ließe, so müßten Sie doch stutzen, indem Sie lesen, daß so grundverschiedene Geister und nicht schlechte Menschen wie Luther und Goethe, Fichte und Schopenliauer, Moltke und Lagarde, Jacob Rurckhardt und Treitschke aus den verschiedensten Gesichtspunkten den für uns verderblichen jüdischen Einfluß warnend und weissagend feststellten, Antisemiten sind.“ . Die Argumentation ist grundsätzlich unzulässig. Ein Beweis ad hominem ist immer gefährlich. Das Problem des Antisemitismus ist zu kompliziert und wichtig, als daß man einer solchen ״psychologischen“ Beweisführung eine sachliehe Bedeutung beimessen könnte. Es ist aber auch zu bezweifeln, ob die geistige Höhe großer Männer die Objcktivität und Gerechtigkeit ihres Urteils verbürgen kann, besonders in Dingen, die von irrationalen Momenten und von vererbten Masseninstinkten abhängen. ln solchen Dingen sind große Männer im Gegenteil alles andere als objektiv, ihre Größe besteht eben darin, daß sie, von einer großen Idee besessen, im Dienste dieser Idee das Höchste leisten; da• durch müssen sie aber in mancher anderer Hinsicht oft eng und einseitig sein. Daß im übrigen auch große Männer der Massensuggestion sehr leicht zum Opfer fallen, hat uns der Weltkrieg bewiesen. Wie viele gehässige und falsche Urteile wurden damals z. B. über das deutsche Volk von hervorragenden Vertretern der Feindesvölker gefällt, — Urteile, die zum großen Teil auch den früheren Ansichten derselben ״großen Männer“ kraß widersprachen! Auch bedeutende Litcraturwerke aller Völker beweisen, wie wenig sogar die genialsten Vertreter eines Volkes imstande sind, die Psyche eines anderen Volkes richtig zu erkennen und zu beurteilen. In den Romanen der großen russischen Dichter (Tolstoi,!Dostojewski, Turgenjew) wirken die Gestalten der Franzosen, der Polen, der Deutschen oft wie Zerrbilder, und umgekehrt werden in den französischen und deutschen Dichtungen die slawischen Typen meist einseitignegativ geschildert. Es scheint, als ob das richtige Verständnis der Seele eines ״Fremden“ für den Menschen überhaupt das schwierigste ist, besonders wenn cs sich um Beziehungen zwisehen Menschen gru p p e!1 handelt (das Minoritätenproblem!). Diese Tatsache ist wohl eine der psychologischen Ursachen des Antisemitismus, kann aber nicht als Rechtfertigung für ihn dienen. Dr. j. Heller HALTE LIEB... ״Wie ein Sproß von eudi sei eudi der Fremde, der bei euch gastet, / halte lieb ihn, dir gleich" (5. b.m. 19,54): wie auf Israel hin gesagt ist: ״Halte lieb deinen Genossen,׳ dir gleich" 1». b. m. 19,18), so Ist aut die Fremden hin gesagt: ״Halte Heb ihn, dir gleidi"; ״denn Fremde wart ihr im Land Ägypten“ (5. B. m. 19,34): besinnt euch, wie es in der Seele der Fremden aussieht, denn auch ihr wart Fremde im Land Ägypten! Sitra zu 19,34 (Übersetzt v. N. N. Glatter) Dieses Ergebnis leimt Dageförde in der erwähnten Abhandlung ab. In den kritischen Bemerkungen heißt es zum Schluß: ,,Welche Wirkung (lenntigc der Ka-senhlire ries Nail׳׳tvt!»<Jzi.tU3nms wk icr.epicchenden Friede auMiben, erhell' um berten daraus, daß man die-e FnlM-lieidungen ״Ime jeden Komsneiiiar sn den Zeitungen der Judentums abgedruehi lindet. indem Itd'gtiih die mr den judisehen H!!e|1n!׳!ner gtiievigeti Stellen bn itgedrueib sind. Kein Richter winl ul,er wohl;«!di nur unbewußt dazu beitrsmn wollen, (lern Judentum durch die Iritercssen des deutschen Volkes nicht hinreichend berücksichtigende Km Scheidungen eine weitere Zersetzung unseres \ulkstums zu ermügliehen.“ Das Ende der Groß-Gaglower-Siedlung Allzu populär ist die jüdische Siedlung in Groß-Gaglow niemals geworden. Nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis von Juden weiß etwas davon, daß im Jahre 1 <1)31 in diesem Dorfe, das in der Nähe von Kottbus liegt, eine jüdische Sied- 1 u n g entstand. Die Siedlung hängt ihrer Idee nach besonders eng mit dem Reichsbund jüdischer Frontsold aten zusammen, der hier ein Unternehmen begründen wollte, durch das der Nachweis geführt werden sollte, daß eine ländliehe Seßhaftmachung von Juden nicht nur in Palästina, sondem auch in Deutschland möglich sei. Neben dem Frontbund sijid noch zahlreiche andere jüdische Stellen an der Finanzierung der Siedlung beteiligt gewesen, insbesondere einige große jüdische Gemeinden. Oie Ansiedlung konnte im Jahre 1931 mit Unterstützung der staatlichen Behörden, die dem Unternehmen günstig gegenüberstanden, erfolgen, und auch die zionistischen Kreise begrüßten das Experiment als einen Versuch zu einer beruflichen Umstellung. Der kleine Rahmen, in dem das Experiment erfolgte, verhinderte allerdings, dafi es stärker in der jüdischen Oeffentlichkeit in Erscheinuug trat. Etwa 24 Familien fanden sich in Groß-Gaglow zusammen; die meisten davon waren ohne Mittel, nur wenige konnten mit dem nötigen Betriebskapital beginnen. Die aufzuwendenden Mittel erreichten eine sehr bedeutende Höhe. In den vier Jahren ihres Bestehens sind nach vorsichtiger Schätzung etwa 250 000 bis 300 000 RM. von den verschiedensten Stellen in die Siedlung investiert worden. Diese Auf- Wendungen waren nötig, um den Boden zu verbessern und Hir den beabsichtigten Gemüseanbau vorzubereiten. Man wird den Siedlern die Anerkennung dafür nicht verweigern können, daß sie unter ungeheurem Fleiß und vielen Münen hier t ü c h - tige Arbeit geleistet haben. Wären die Verhältnisse in der ursprünglichen Form konstant geblieben, so wären in den ״Aus dem Laude des Völkerbundes“ Unter dieser Ueberschrift berichtet Hans Müller in der Zeitschrift ״Jugend und Recht“ vom 15. Mai 1935 über einen Arrestprozeß, den ein in der Schweiz lebender Jude gegen ein deutsches Werk vor einem Schweizer Gericht angestrengt hatte. Dieses verneinte seine Zuständigkeit, weil die Parteien im Jahre 1927 einen ausschließlichen Gerichtsstand eines deutschen Gerichts vereinbart hatten. In den Ausführungen der Begründung des gegen diese Entscheidung eingelegten Rechtsmittels wird — nach obigem Artikel — auf die inzwischen eingetretene Veränderung der Verhältnisse und Rechtsanschauungen in Deutschland hingewiesen und ausgeführt: Schon in Anbei rächt dieses Umstandes!miß cs als ausgeschlossen gelten, daß der Kckurient -.- als ausländischer Jude — in Deutschland mit Erfolg seine Ree!1tsans|!riiclu־ verfolgen kann, ganz besonders aber kann er nicht mehr unter den vollkommen veränderten Verhält-!־״-sen an eine (lerieiil■>-,1and-vereinharung gelmntlcn werden, deren t liil! igke!! ak solche bereiis bcarinen wird tmd zudem noch in <!nein Zeitpunkt getroüen wurde, in welchem der Rekurrent mit den ihm durch die Kegiineumstcllung tatsächlich erwachsenen Nachteilen — lediglich durch seine Zugehörigkeit zum Judentum bedingt — nicht rechnen konnte. Der Verfasser des angeführten Berichts bemerkt hierzu zum Schlüsse: 'Venu alle noch in Deutschland lebenden Juden genau so von der clau-aiia rebus sic stamihu, durchdrungen wären, wie e» der Rechtsanwalt Dr. Goldstern (!), Zürich — der Verfas-er obiger Ausiuhmngen ־ ־ zu sein vergibt, so können wir uns der stillen Ilofimurg biugcbcn, tlaß bald der lctzie Jude die Folgen aus dieser persönheilen Erkenntnis, daß die ״veränderten Verhältnisse in Deutschland“ seinen Aufenthalt daselbst zu einem lästigen gestalten, zieht. Berichtigung. In den Budapester Brief unseres A. F.-Berichterstatters (״Jüdische Rundschau“ Nr. 40), worin über die Alterspräsidentschaft des jüdischen Abgeordneten Paul Sandor berichtet wurde, haben wir in Klammern eingefügt, daß auch im Oberhaus ein Jude, nämlich Oberrabbi'ner Löw, Szegedin, als Alterspräsident fungiert habe. Diese Bemerkung, die nicht von unserem Berichterstatter, sondern aus Zeitungsmeldungen stammt, beruht auf einem Irrtum. Die Quelle, aus der wir die Nachricht entnommen haben, hat offenbar Oberrabbiner Löw mit dem früheren Oberhausmitglied, dem 95jährigen Oberrabbiner R. Koppel Reich verwechselt, der zwar der älteste Mann im Oberhaus war, aber die Alterspräsidentschaft trotzdem nicht ausgeübt hat. Die Zionistische Ortsgruppe Karlsbad teilt folgendes mit: Die Wintcrtätigkcit der OG. ist beendet. Es linden jetzt Donnerstags, um 8.30 Uhr, die Sommcr-Zusammenkiinftc in dem rituell geführten Restaurant ״Kirsch“, Eger- Straße, Haus ״Lincoln“, statt, — Wizo Karlsbad. Jeden Mitt- *ochnaclunittag ab 4 Uhr, ״Cafe Freundschaftssaal“ (neben der Musikveranda). nächsten Jahren gute Ergebnisse dieser Art zu erwarten gewesen. Mit der Umstellung des Jahres 1933 begannen auch für Groß-Gaglow die eigentlichen Schwierigkeiten. Die Hoffmmgen der Siedler, daß man sie auf der Scholle belassen würde, haben sich nicht erfüllt. Die Behörden haben die R ä u m u ״ g bis' zum 1, Juni 1935 angeordnet, und demgemäß hat Anfang Mai die Versteigerung des toten und lebenden Inventars der Siedler stattgefimden. In einer Rede, die Oberpräsident Kube am 14. Mai vor der Groß-Gaglower Bauernschaft gehalten hat, machte er nach dem ״Coftbusser Anzeiger“ 11. a. folgende Ausführungen zu dieser Angelegenheit: ״ln den fünfzehn Jahren der Xachknc^-zeit sind!Tender!- tausende von deutschen Menschen aus den deutschen O.-t gehtrkii abgewamk:!!. Während mau j ü d i ■י e I! e S i e d lang e ח haute, zer-türlc man deukehe flauen!־ und Lancia! bcücröelk'ti. Schon in der Kamplzcit richtete (he na!ionahozi.dk! Ische Bcveguno hettige Angnltc gegen dir Gioß-fiaglower Siedlung, aher ein Seve ing und Grzesinski kümmerten sich nicht, darum. Wir aher -agen. (laß der B ״ d e n u ״ s e r e r II c i m a t d cuts r hon M c 11 s c h c n gehört, liier soll man deutsche Menschen ansetzen, aher nicht Juden.“ Leider ist hieraus zu entnehmen, daß der Wunsch der Juden, aus ihrer — ihnen häufig zum V o r w 11 r f gemachten — anormalen Berufssehichtung heratiszukommen, keine positive Würdigung findet. Der Weg zur Landwirtschaft wird den Juden verübelt, ebenso wie in anderen Fällen ihr Händlertuin. Vor den ehemaligen Groß-Gaglower Siedlern stellt nunmehr die Frage ihrer Zukunft, die noch völlig ungelöst ist. Die überwiegende Mehrzahl ist willens, in Palästina neu zu siedeln, doch sind die finanziellen Voraussetzungen hierfür noch ungelöst. Festzustellen ist nur, daß die 24 Familien jetzt zerstreut in kleineren und größeren Gemeinden wohnen. Abschließend muß gesagt sein, daß hier öffentliche jiidische Gelder für ein Experiment aufgewandt wurden, das auf einer Illusion beruhte. Die propagandistischen Zwecke, die manche antizionistische Oruppen mit der Sache verbanden, haben sich nicht erfüllt. N. Scheidung einer Mischehe In einer Abhandlung ״Schematisches und blutgebundenes Rechtsdenken“ berichtet Otto Dageförde in der Zeitschrift ״Jugend und Recht“ vom 15. Mai 1935 über ein bisher noch nicht veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Berlin vom November 1934, das zur Frage der Mischehen von Interesse ist. In dem entschiedenen Falle handelte es sich tun eine Ehe, die ein arischer Berliner Arzt, im Jahre 1930 mit einer Jüdin eingegangen war. Die von dem Ehemann nach dem 15. Oktober 1933 erhobene Eheanfechtungsklage wies das Landgericht Berlin ab, indem es den in den bekannten Urteilen des Reichsgerichts vom 12. Juli 1931 zum Ausdruck gekommenen Rechtsansiehten folgte und insbesonderc ausführte, daß die Frage der Rassenmischling im Jahre 1930 in weitestem Umfange an die meisten Bevölkcrungskreise herangetragen sei, so daß ihnen Gelegenheit gegeben war, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, und der Kläger, als er eine Jüdin geheiratet habe, sich sicherlich Wer den Sckeke 1 zahlt, ermöglicht den organischen Aufbau von Erez Israel als gebildeter Großstädter ebenfalls mit diesen Fragen befaßt habe; außerdem habe er die sechsmonatige Anfechtungsfrist, die nach dein Urteil des Reichsgerichts vom 15, April bis 15. Oktober 1933 laufe, versäumt. Die beklagte Ehefrau hatte im Wege der Widerklage Scheidung verlangt, weil ihr nicht zugemutet werden könne, die Ehe mit ihrem Ehemanne fortzusetzen, wenn dieser in der rassischen Abstammung seiner Ehefrau eine Belastung für ihn erblicke. Das Landgericht Berlin hat diesem Scheid 11 ngsbegehren stattgegeben und hierzu folgendes ausgeführt: ״Hatte der Kläger die niehlari-ehc Beklagte in Kenntnis dieser ihrer Figeti-rhati gehen au׳! und damit zu erkennen gegeben, daß es seiner zVuUa.s-ung durchaus entspreche, eine Jüdin zu! Frau und stur Lebensgefährtin zu haben, 80 sei ihm nicht das Recht zu/ubilligeii, später, als Anfang 1933 durch äußere l’uwäude, nämlich den Sieg des Natiomdsü/kdisintis, die bisherige rechtliche und gescllsehaitliehe Gleichberechtigung der jüdischen Rasse und damit, der Beklagten in Deutsehl;,!!(! aulhör!(;1, die Beklagte durch Nie h! urh'U; g zu beleidigen lind ihr den cliell! ■Iten Verkehr zu verweigern. Dieses!'erhallen müßte vielmehr als eine schwere Verletzung der durch die Ehe he• gründeten Pflichten (furch den Kläger angesehen werden, die der Beklagten nicht zumutbar sei.“ Demgemäß wurde die Ehe geschieden und der Kläger für allein schuldig erklärt. Bezeichnung Jude im Wettbewerb Das Landgericht in Hamburg hat unter dem 20. April (ine einstweilige Verfügung erlassen, durch die einer Firma verholen wird, die Eigenschaft ibies Konkurrenten als Jude im Wettbewerb 111 der eigenen Werbung zu gebrauchen. Es handelt sich dabei tim folgenden Tatbestand: Die Kunden einer Sehlafziinmerfahrik erhielten ein Schreiben, in dein es hieß: ״Die Annahme von Ehestandsdarlehen verpflichten, beim arischen Hersteller zu kaufen. Pflicht ist es, den christlichen Unternehmer zu stützen, darum kaufe nicht heim Juden. Prüfen hie daraufhin ihre Einkaufsquellen in Schlafzimmern. Sie kaufen von dem Juden W. Mit deutschem Gruß! Lin Nationalsozialist für Alle.״ In diesem Schreiben war der I linweis auf die Firma W. handschriftlich ausgefülit. Eine i landschrifteiivergleicliung führte zur Feststellung des Urhebers des Schreibens. Die Firma Wh beantragte nun eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der ferneren Versendung dieser und ähnlicher Schreiben. Sie führte zur Begründung ihres Antrages aus, es handele sieh bei dieser Werbung darum, für das eigene Geschäft in unzulässiger Weise Nutzen zu ziehen. Völlig unberechtigt sei es z.u behaupten, die Annahme von Ehestandsdarlehen verpflichte die Firma, die ihren Kunden auf diese Scheine Ware liefere, nur von arischen Herstellern zu kaufen. Ferner werde die unrichtige Behauptung autgestellt, es sei Pflicht christlicher Unternehmer, nicht bei Juden zu kaufen, was den mehrfachen bekannten Erlassen von Regierungsstellen widerspräche. Außerdem wurde. Bezug enommen auf die Entscheidung des Reichsgerichts im 146. and der Entscheidungssammlung S. 178, wo gegen die Ver- Wendung der Rassenzugehörigkeit bei der Werbung Stellung genommen wird. Ein unlauteres Gebaren sei darin zu sehen, daß der Satz ״Sie kaufen beim Juden W.“ noch hinzugefügt worden sei. Die erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts bemerkte hierzu, daß der Hinweis einer arischen Firma, bei dem Konkurrenzunternehmen arbeite jüdisches Kapital, nur ganz ausnahmsweise den Erfordernissen des lauteren Wettbewerbs entspräche. Die beklagte Firma erwiderte darauf, daß aus dem Namen W. nicht ohne weiteres die jüdische Inhaberschaft zu erkennen sei, und daß sie die Abnehmer nur über die unbestrittene Zugehörigkeit des Firnieninhabers zum nichtarischen Bevölkerungsteil habe aufklären wollen. Das Gericht trat in der Begründung der einstweiligen Verfügung den Ausführungen der antragstelleiiden jüdischen Firma bei. Die Bezeichnung ״deutsch“ In Firmennamen Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, daß die Bezeichnung ״d e u t s c Ir• immer mehr in der Bedeutung von arisch verstanden werde. Fs sei daher unzulässig für ein Unternehmen mit jüdischen Inhabern, diese Bezeichnung zu gebrauchen, es sei denn, daß der in die Firma aufgenommene Familienname der Inhaber für jedermann klar und deutlich die nichtarische Abstammung ergibt. ״Warnungsschild und Kunstwerk“ Unter der Ueberschrift ״Warnun^ssehikl um! Kunstwerk“ schreibt die ״Fränkische Ta^CN/eitung“, Nürnberg: ״IVr Hiir־1״nn< ktrr tl<-r t hmu-indc ( M., u1d>,!ch,!׳׳tv;! k-anit Fmth in Ihn um, hub insu׳!!■!,!!!! i::t ו fh!!i 'ו:■ bs.!,;hU-r;(!!:Müllen, die diu i'.ii־w.י!:nur und in-hwm<Iure diu ihm tu am di*.' hin\\־u:M.־n *oik'It, dm ill IK'S 1 tiUbUhl. ttiiin >;»* I 11[! dt .11 Jud1:1 * ׳ > m1 1־d :ז u I! i.tchcil, Solch(' 1 aiein .stellen m Oh: 11, ld,u 1 ,!dn, h und Allenberg, Ihu-i MhimungwAuM sulli in 1!<>!׳־})!,t-1 ik uimn aim! w-j1״.»mtri1 Bauern, einen feint n Juden und eine Kuh da!ז ■ < 1 ־ Hmivi .,il/t >1:1 grämt aui eiticru Stein und >׳״h! /!!, wie;hin du! J: 1 h־ m h!e ׳.״ htmMc Kuh wegführ!. Umer der I HUnl.!־-!:!, in folgender Spruuh angebracht: ,Schau!. I.utiU', euch den Ihm,■in an. wu’.rh Leid der Jud ihm angetanh Ei.tuuif und 11׳ >lz-.uhn.;t/un i s!,rnmm um der WYrk-'iiue des bekannten Nürnberger Bi'dh.mcm Hugo /.־eglui, \1in11vrg. die Malerekn und Be-ehrilhing v׳׳n Kunsnna'ei' Karl U.mge, Nürnberg. Hie Schilder -־־ind ein Kunstwerk und zugleieh ein wühlen sichtbares Warnuiig-ypichcn hir diu Eimvidnici'wh.115 und die lU.iuchcr der Uwnninlu Ohouebdrh. IN v!iho luuv keiue Oeimunde mehr gehen, in der die EinwohnersehdU nkhi bnenUUh vor dem ewig.m Juden gewarnt wird. Wenn nun in Form von Schildern gewarnt wird, dann mtilj au«־h auf Ktp1־dsi,1n ein Hauptaugenmerk gelegt werden; flenn ciuens bilden S< hdder in der Ar! dui he־Mg1־n ein Kunstwerk für die Gemeinde und anderer'■ 1ts Kt dem einheim!ח־1!1י!י und in so schwerem K,v!-denzkan1j׳f liegenden kumthamlwerk e!v\;1aulgehollen.'‘ Bei einer Mattagung der Amts- und Ortsgruppenleiter Dresden - Stadt und -Land kündigte — einem Bcrieht des ״Freiheitskampf׳‘ zufolge —- Kreisleiter Walter unter stürmischem Beifall ,.eine demnächst im Kreise I ) r e s d e n diircltztifiihrende grolle Aufkiärungsaktion gegen die Weltpest des Judentums an.“ In Bad Honnef( a. RI1. sind Plakate über den Straßen angebracht mit dem Text: ״Für Juden ist in Bad Honncff kein Platz!“ 9JM Wf wuü Qqj m»W©$sar!{e!4£־ pikante h׳ass£* »:־ס»!>9!i.&t,18a»״■)!;.,.י: .*וון%*■. ■ •'׳׳:■' $4(/DECOv *4i>£SAll