Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 40 (17.5.1935)
- Date
- 1935-05-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 40, 17. V. 1935 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 3 Zum englischen Königsjubiläum Der König ״in“ Palästina J. K., London, den 9. Mai 1935 Gemeinsam mit allen Schichten der Bevölkerung nehmen die englischen Juden in großer Dankbarkeit an dem Nationalfest des Königsjubiläums teil. In den vergangenen 25 Jahren sind nicht nur englische Juden, ohne ihre Abstammung zu verleugnen, zu den höchsten Ehren im britischen Reich gelangt und immer wieder bestätigt worden (auch auf der Jubiläumstagung beider Häuser des Parlaments traten Sir Herbert Samuel und der Marquis of R e a d i n g mit repräsentativen Reden hervor), in diese Zeit fällt auch der große zahlenmäßige Aufschwung der englischen Juden heit und die bis zu einem gewissen Grade unvermeidliche Anglisierung der jüdisehen Eimvanderermassen aus dem Osten. Gleichzeitig aber ist sich die englische Judenheit auch bei diesem Anlaß der besonderen Rolle bewußt geworden, die ihr im Lande des Palästinamandatars zugefallen ist. Die Jubiläumsgabe der britischen Juden, der ,,König-Georg-V.Jubiläutnswald“ in Palästina, hat auch in der nichtjüdischen Oeffentlichkeit ganz besondere Beachtung gefunden. Dabei darf man nicht vergessen, daß Palästina im strengsten Sinne nicht zum britischen Weltreich gehört. Aber auch hier ist die Verbindung durch die Krone hergestellt. Der englische König ist vom Völkerbund mit der Verwaltung Palästinas beauftragt worden. Man könnte ihn den ״König i n Palästina“ nennen, obwohl die Analogie mit jenem ״König i n Preußen“ im übrigen nicht zutrifft. Die Verfassung, die Palästina int Jahre 1922 erhielt, ist im Buckingham-Palast, dem königlichen Schloß in London, ausgestellt (unter der Bezeichnung Palestine Order-in-Council, 1922). ln der Präambel heißt cs dort u. a.: ״Da die Alliierten und Assoziierten Mächte seine Majestät zum Mandatar für Palästina gewählt haben; und da seine Majestät kraft Vertrag, Capitulation, Bewilligung, Duldüng, Gewohnheit und kraft anderer rechtlicher Mittel Macht und Gesetzgebungsrecht innerhalb Palästinas hat: ״Geruhen seine Majestät kraft und in Ausübung der ihr gemäß der Foreign Jurisdiction Act, IS90 oder anderweitig zustehenden Machtvollkommenheiten Verordnungen zu erlassen nach und mit dem Rat seines Privy Council, und sei hiermit folgendes angeordnet . . .“ Es folgt dann der Text mit Bestimmungen über Regierung, Gesetzgebung usw., gegen dessen Ende gesagt ist, Haß seine Majestät, seine Erben und Nachfolger diese Order jederzeit widerrufen, ändern oder erweitern können. Der König ernennt den High Commissianer, dem er die Regierung und — bis zum Inkrafttreten des Legislative Couneil — die Gesetzgebung überträgt. Es bleibt seiner Majestät allerdings Vorbehalten, jederzeit die Machtvollkommenheiten des High Commissioner nach Belieben zu ändern. Außerdem kann der König jede Verordnung des High Commissioner außer Kraft setzen (durch den Kolonialminister), wenn er an Form oder Inhalt Einwände zu erheben hat. Schließlich kann seine Majestät noch direkt nach Beratung mit seinem Privy Council ״Alle Verordnungen erlassen, die ihm von Fall zu Fall notwendig scheinen zur Aufrechterbaltimg des Friedens und der Ordnung in Palästina, in Uebereinstimrnung mit dem Mandat“. Beispiele dafür sind z. B. das Staatsbürgerschaftsgesefz. von 1925 und 1931, das Währungsgesetz von 1927 und Verordnungen über die heiligen Stätten und die Klagemauer. Die Rechte der Krone in Palästina sind freilich, wie überall in der britischen Verfassung, meist formeller Natur. Aber in der palästinensischen Verfassung, wie in den meisten Kronkolonien, zeigt die starke Stellung der Krone, über welche Macht diejenigen verfügen, die im Namen oder als direkte Vertreter des Königs handeln. Von der palästinensischen Judenheit (die heute schon über ein Drittel aller seiner jüdischen Untertanen umfaßt), werden König Georg die gleichen Sympathien entgegengebracht wie von allen anderen Juden im englischen Weltreich. Juden und Heeresdienst Die Zeitung ״Das Schwarze Korps“ (Organ der Reichsführung SS) veröffentlicht am 15. Mai einen Leitartikel unter der Uebcrschrift ״Für Juden ist kein Platz im Heer!“ Der Aufsatz beschäftigt sich zunächst mit der Frage des kommenden Staatsbiirgcrrcchts, das auch eine Regelung der Judenfrage in staatsrechtlicher Hinsicht darktellt. In diesem Zusammenhänge weist er auf die — von ihm übrigens nicht ganz zutreffend formulierte — Stellung der Zionisten hin und sagt, daß ״die berufliche Umschulung dieser neuen Jünger Zions auf handwerkliche und bäuerliche Tätigkeit in vollem Gange“ sei. Diese ״michlernen, ganz unscntimcntalcn Juden machten etwa drei Fünftcl ihres in Deutschland noch lebenden Volkes aus und bestanden zum großen Teil wohl aus jüngeren Elementen“. Der Artikel wendet sich dann den anderen Juden zu, von denen er sagt, sie seien ״keineswegs gewillt, die Bestrebungen um eine verbriefte und gesetzlich anerkannte Familiengemeinschaft mit dem deutschen Volk aufzugeben“. Diesen Juden wird zum Vorwurf gemacht, daß sie in den letzten 14 Jahren HOTEL Süa^A' ZÜRICH Lage, Einrichtung und Führung begründen seinen Weltruf Zimmer ab Fr. 9.— Pension ab Fr. 18.— politisch aui seiten des Liberalismus und Marxismus standen und daher ״mit ihrem Eifer zu spät kommen“. Nicht der Heeresdienst während des Weltkrieges, auf den mau sich so oft beruft, sei entscheidend, denn dies sei damals nur eine staatsrechtliche Formalität gewesen, da ja die Juden wie alle Staatsbürger zum Heeresdienst verpflichtet waren. Es sei zwecklos, ״die jüdischen Frontkämpfer mit Pathos aufzurechnen“. Entscheidend sei die politische Haltung der Juden in der Nachkriegszeit. Vom jüdischen Standpunkt müssen wir zu diesen Ausführungen folgendes bemerken: Der nationalsozialistische Staat hat_ sich grundsätzlich auf den Boden der Rassenre in heit gestellt aus einer tiefen, metaphysisch begründeten Weltanschauung über die Bedeutung des Blutes für den Aufbau von Staat und Volk. Infolge dieser Lehre sind die Juden, da sic andern Blutes sind, aus der Volksgemcinschaft ausgeschieden worden. Es ist also nicht recht verständlich, warum in diesem Artikel die Ausscheidung der Juden mit dem politischen oder sonstigen Verhalten einzelner Juden in der Nachkriegszeit begründet wird, denn die Tat- Sache der Blutszugehörigkeit besieht ja unabhängig vom Verhalten. Wir glauben, daß die jüdische Gemeinschaft im Nachkriegs-Deutsehland (so wie überall) in ihren staatsbürgerlichpolitischen Anschauungen, ebenso wie in ihren wirtschaftlichen Anschauungen stark differenziert war; wenn dies nicht deutlich zum Ausdruck kommen konnte, so liegt das hauptsachlich daran, dal) die konservativen Parteien in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern (England) stets a 111 i - semitisch waren und daher eine Betätigung der Juden auf dieser Seite von vornherein ausgeschlossen war. Käme es auf Gesinnung und Leistung (und nicht aut das Blut) an, so könnten in der Tat zahlreiche Juden, darunter auch zahlreiche Zionisten, ihre ergebene vaterländische Gesinnung unter Beweis stellen. Der Artikel des ״Schwarzen Korps“ sagt dann weiter: ״Aber auch der Vrruich, in diesen Tagen über das neue VYehrgcsctz eine Anerkennung zu c r s c h l e i - eben, die das kommende Staatsbürgerncht ver- "׳eigcrl, muß als vorgeblich bezeichnet, werden. Wir wollen diese Kehler des wilhelminischen Regimes nicht wiederholen.“ Schließlich heißt es: ״Es spricht gegen den politischen Sinn derjenigen jüdischen Organisationen, die da glauben, in einem Staate, den der National- Sozialismus geschaffen hat, jemals wieder auch nur Achselklappen tragen zu können. Man glaubte bei den Juden, sich dadurch helfen zu können, daß ntart die Bildung rein jüdischer Formationen Vorschlug. In diesem Zusammenhang sei auf das Erteil icnes prominenten Juden hingewiesen, der im Verlauf der Debatte üi cr diese Frage fest stellte, daß er im Ernstfall eine Verantwortung lur eine .solche Truppe nicht übernehmen könne. Wir wollen diese Verantwortung auch nicht übernehmen und £cben den rci>igen Juden, die sich durchaus mit uns in Reih und '׳Hed stellen wollen, den Rat, ihre Bemühungen um den Eintritt חי das Heer aufrugeben, die GestelH1ng>unweisungen für ihre Anbanger ia den Papierkorb zu werfen und heute nun dasselbe zu tun, wäs sie in den Jahren 1918 bi? 1933 unternahmen — — cs dabei bowen <1 e n zu lass e n.“ Von wem der Vorschlag rein jüdischer Formationen gemacht wurde und wer der prominente Jude ist, der die in dem Artikel erwähnte Aeußcrung getan hat, ist uns nicht bekannt. * fn der gleichen Nummer der Zeitung schreibt SS-Gruppenführer Heydrich im Rahmen einer Aufsatzreihe: ״Wandlungen unseres Kampfes*4 über das Judentum. Auch in diesem Artikel wird auf die Frage der in n erjüdischen Gruppen und das Problem der Wehrpflicht eingegangen. Der Verfasser sagt hierzu folgendes: ״Die in DeuUchUnd lebenden Judm gUcdvrn sich in 7.wci Gruppen, die Z i o n 1 י־ t e 11 und A s s i m i 1 a n t e n (die .-ich s׳üb-t bezeichnenderweise DmiM'li-Judcn nennen). Die Xi<mhu׳n vertreten einen .starken Ra>scstandpunkt und streben mit der Au-wrmderung narb Palästina die Schaltung eines eigen(׳!! ]!ideellen *־üaates an. Die A-ürnilantc n verleugnen ihre jüdische Ra-vse, indem sie entweder, auf iiire langjährige Ansü־■;dgkeii pnrhmid. Ivha11pt1׳n, ])rutsche oder nach vollzogener Taute (11 ל r i s I e n zu sein. Dioe Assnnüantrn sind es vor allen Dingen, die mit allen Arten von Loyaiitiit-erkbiningen und mit der ihrer l\as-e eigenen Auf. dringlich kr it vermehr!!, die natDnaha/.ialio tischen (11 und-atze über den Maulen 7.11 werten. Auch die Yrrkümhing der allgemeinen Wehrpflicht wr-urlitcn. sie sich nutzbar rm machen. Die v!m rhemahgen ()iicdrn'U des Heu rlaub! ei Standes geiuhnen Verbände ( Reich du! nd jiidi-cher fT'oni- Soldaten und Verband na! if>na!dci1t m'her Juden) bah:■!! seit Wrkinulung des (,.o-a-t zes nicht-, u n v er׳ - u c h 1. gelassen, die Einlreziehung der Juden in die WVhrma• ■!!! zu errrh־hrn. Obwohl der ein/One Jude, d! r dumieninicht an der «leutsehen Wehrpilieht intcre--!ert Dt, kein׳• behindere Neigung zeig!, die Anforderungen des Snldaienlrleuis imiwiibg aut >1ei! zu!!׳■liimn, wird er dmd! daschade Yopgrhcn der W-rhamlwiubrer um p י > I i! i - e 11 c r Ziele wegen zur Irmv iüigeu Meldung gediangid‘ Im weiteren Verlauf des Artikels werden dann neben den offen arbeitenden ,Juden־()rganisationen*‘ noch die ״von der jüdischen Weltorganisation geführten t lilfs- und Zweekverbände" genannt, als welche der Verfasser 11. a. die Freimaurerlogen und den Bolschewismus betrachtet, eine These, die vom jüdischen Standpunkt nicht als zutreffend anerkannt werden kann, da die große Masse der Juden weder mit dem Freimaurcrtum, noch mit dem Bolschewismus irgend etwas zu tun hat. Es ist aber für uns Juden von großer Wichtigkeit, Kenntnis davon zu nehmen, wie in so maßgebenden Kreisen das Problem der Teilnahme von Juden am Heeresdienst beurteilt wird. ZWEI GRUNDSÄTZE ״Halte Heb deinen Genossen, ✓ dir gleich3) ״. B. M. 19, 18) Rabbi Akiba sagt: Das Ist der grobe Grundsatz der Tora. Ben AsaJ sagt: Es heißt: ״Dies ist die Urkunde der Zeugungen Adams, des Mensdien. / Am Tag, da Gott den Menschen erschuf, machte er ihn in Gottes Gleichnis1) ״. B. M 2, 1) dieser Grundsatz ist gröber noch als jener! Sifra zu 19, IS (Uebers. v. N. N. (Hetzer) Sprache und Nationalität Prag, 14. Mai. (JTA.) Das Bezirksgericht 4 cpliti hatte eine deutsch eingebrachte Privatklage abgewiesen, weil die Partei auf die Frage nach ihrer Nationalität geantwortet hatte, sie gehöre national zum jüdischen Volk, zähle sich aber sprachlich zur deutschen sprachlichen Minderheit. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Privatklage, da der Privatkläger der jüdischen Minderheit angehöre und diese kein sprachliches Minderheitciirecht besitzt, in der Staatssprache hatte üiaeireicht werden müssen. Der gegen diese Entscheidung erhobenen Sprachenbeschwerde wurde vom Krcisgerivlit.-präsidcnten keine Folge gegeben. Gegen diese Entscheidung erhob der Privatkläger Beschwerde an das ()bergorichtspräsidimn Prag. Dieses hat der Beschwerde vollinhaltlich s I a I t g e g e b e 11 und ausgeführt: ״Die Sprache pflegt allerdings in der Regel als hauptsächliches Kennzeichen der nationalen Zugehörigkeit zu gelten, um! die nationale Zugehörigkeit deckt sieh in der Regel mit der sprachlichen Zugehörigkeit. Bei den Angehörigen der jüdiselten Nationalität j>t dies nicht der Fall, da die jüdische Sprache in dem im § 21 Abs. I des des. Sh Fl hervorgehobenen Verkehr nicht gebraucht wird. Fs müssen daher die Angehörigen der jüdischen ,Nationalität entweder Angehirrige der Staatssprache oder irgendeiner Minderheitenspräche sein. Das Gesetz fuhrt de-halb auch neben 11er nationaleti Zugehörigkeit die sprachliche Zugehörigkeit besonders an.“ Kleine Nachrichten Die Artikel, die unter dem Titel ״Die I i <| 11 i d a t i o n der deutsch e n J 11 tl e 11 f r a g e" im ״Völkischen Beobachter" erschienen sind, wurden auch von der Westfalischen Lantles/citung" in Dortmund abgedriickt, wobei als Verfasser Dr. Otto Heu e r, Berlin, genannt wird. Da es in den Städtischen Badeanstalten von U1 in wegen der Anwesenheit von Juden verschiedentlich zu Mißhelligkeiten gekommen sei, hat die Stadtverwaltung den Zutritt zu den Städtischen Badeanstalten für Juden gesperrt. In Nürnberg findet augenblicklich eine Ausstellung ״Deutsche V o I k s h e i I k u 11 d e“ statt, die am letzten Sonntag durch Gaideiter Julius Streicher eröffnet wurde. Die ״Fränkische Tageszeitung“ vom 13. 5. zitiert aus seiner Rede u. a. folgenden Satz: ״Juden haben uns in eine Denkweise hineingebracht, die von Gott, vom Natürlichen zum Teufel und damit zum Unnatürlichen geführt hat!“ Die ״Fränkische Tageszeitung“ in Nürnberg berichtet von einem Biwak des Nürnberger 111 f a n t e r i e - R e g i - ginicnts auf dem Eichelberg bei Auerbach. ״Ein Dorf, eine kleine Stadt, für sich entstand, — so schreibt das Blatt—, deren Gassen buntes Leben füllte. Und wie das in Frauken selbstverständlich ist, so zierten auch hier viele Lager- und Zelteingänge die berühmten Tafeln: ״Juden haben hier keinen Zutritt!“ ״Ist das nicht prächtiger Humor“, so schreibt die ״Fränkische Tageszeitung“, ״in dem ein Stuck Weltanschauung eingcschlossen Pt?!“ Durch königliches Dekret wurde der jüdische Gelehrte Prof, (iino F a 11 o /um Mitglied der Königlichen Wissenschädlichen Akademie in T u r i n ernannt Prof. Fano ist eine hervorragende Autorität auf dem Gebiet der Physik und Mathematik. Im Palazzo Doria in Rom wird demnächst eine Aus- Stellung von Ilandzcichiumgcn und Radierungen Max Lieberiiiatins eröffnet. Juden und Flaggenfrage. Die ״Nationaiso/ialisfisclie Schlesische 'I ages/eitung", Breslau, berichtet unter der l ieberschrill ״Wie sich die Juden tarnen wollten“ u. a. folgendes Vorkommnis vom 1. Mai: ״Bei dem Mammut-Warenhaus am Tauentzienpla(/ nahmen zahlreiche Volksgenossen gegen die Beflagguitg mit Hakcnkreu/iahnen :Stellung. I s sammelte sich bald eine empörte Volksmenge, die -turini-ch die Einziclnmg der F a 11 n e n d e r B e w e g u u g v o n <1 i e s e in T c m p e I b a u d e s j 11 d i s c h e n K a p i t a I s forderte. Die (ieschaftsleitung war klug genug, -dieser I ordorung rechtzeitig nachzukomtmni.“ — Da bereits vor dem I. ,Mai der Flaggcn-Erlal) bekanntgegehen wurde, der den Juden das Hissen der Reichsflaggen untersagt, so wäre es unverstündlich, daß ein jüdisches Geschäft, falls es sich wirklich um ein solches handeln sollte, in dieser Weise geflaggt hat. ZUR HERZL-FEIER IN BUDAPEST?מויןדזךון־ייי WWW ׳irjr’iV;■*> •#!»יי!(•**IS - .*׳•] “• Wut״■ 'g י«***.-׳ UmffM ־/:׳« ■ז Das Gebäude der Fester Israelitischen Kultusgemeinde, das an der Stelle steht, wo einst Herzls Geburtsstälte stand. In dem Gebäude sind das Jüdische Museum und die Gemeinde-Bibliothek untergebracht. In dem Museum gibt es eine besondere Herzl-Wund mit Denkwürdigkeiten aus Herzls und Nordaus Leben. Die Herzl-Feier, über die wir an anderer Stelle berichten, fand im Goldmark-Saal dieses Hauses stall, — Das zweite Bild zeigt das Herzl-Rclief von .־!. Gardos, dessen Anbringung an dem Gebäude beantragt wird. I'haio: Fürst ßudaP<1t