Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 39 (14.5.1935)
- Date
- 1935-05-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seit« 2 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 39, 14. V. 1935 waren als programmatisch beabsichtigt, als solche er• kennbar und sind als solche gegenüber zionistischen Ein- Wendungen im Gemeindevorstand aufrechterhalten worden. Sie entsprechen einer durch die Tatsachen wider• legten Auffassung. Auch wir Zionisten gehen von der Erkenntnis aus, daß für einen großen Teil der in Deutschland wohnenden Juden die Notwendigkeit besteht, hier zu bleiben und die wirtschaftliche Position zu verteidigen. Für illusionistisch aber halten wir die Auffassung, ״daß Deutschland auch die Heimat unserer Kinder sein wird“ und daß ״die Zukunft des deutschen Judentums ihre Gestaltung in Deutschland finden muß“. Wenn man uns programmatisch weiter versichert, daß diese Auffassung für Erziehung und Unterricht in der jüdischen Gemeinde maßgebend sei, so muß man es verstehen, daß wir mit unserer Ausschaltung vom Schulwesen der jüdischen Gemeinde uns nicht abfinden können. W'ir glauben, daß für die Erziehung und Berufsausbildung der jüdischen Jugend heute nicht die Auffassung richtunggebend sein darf, daß sie ihre Zukunft und Gestaltung ihres Lebens in Deutschland finden muß. Wir sind der IJeberzeugung, daß man mit dieser Grundhaltung — von allen sonstigen Einvvänden abgesehen — eine lebensuntüchtige Jugend erzieht, eine Jugend, die ihrem voraussichtlichen Schicksal — Aus- Wanderung — nicht gewachsen ist, die sich aber auch in Deutschland nicht zur■echtfinden wird. Triumphierend weist die liberale Fraktion darauf hin, daß unter ihrer Führung das Sehulwerk der jüdischen Gemeinde sich um 50 Kiassen und 2-100 Schüler vermehrt habe. Der Stolz auf dieses Werk wäre angebracht, wenn es vor dem Jahre 1933 vollbracht worden wäre; so aber bedeutet es nur, daß die Gemeinde unter dem Druck der Zeit den von uns schon immer gestellten Forderungen in weitem Maße ijachgckommen ist. Aber die Gemeinde hat wie vor 1933 so nach 1933 nichts dazu getan, unter den Eltern für die jüdische Schule zu werben, die jüdische Jugend aus den allgemeinen Schulen, in denen unter den heutigen Verhältnissen kein Platz für sie ist, heraus- und jüdischen Schulen zuzuführen. Man müßte die Gegenstatistik auf machen, wieviel Kinder heute nach in allgemeinen Schulen sind und dort am Kasseunterrieht teiliiehnien, und was die jüdische Gemeinde lut, um diese Zahl zu verlängern. Wir Zionisten sind seit vielen Jahren nicht nur für die jüdische Schule eingetreten, sondern haben auch jüdische Volksschulen begründet und in jahrelanger Arbeit Erfahrungen sammeln können. Im Schulreferat der jüdischen Gemeinde ist kein Platz für einen Zionisten; sämtliche Mitarbeiter in der Zentralverwaltung der Schulen gehören dem liberalen Kreise an. Ueberhaupt sind alle wesentlichen Dezernate in den Händen der Liberalen, außer Schule auch Wirtschaft, Wohlfahrt, Finanze n. Den Zionisten überließ man Bibliothek, Museum, Archiv, Krankenhaus. (Das als besondere Konzession eingeräumte ״stellvertretende“ Jugenddezernat hat zunächst nur informatorischen Charakter, da der ordentliche Dezernent sein Tätigkeit regelmäßig ausübt; doch soll gerade die Loyalität des Herrn Direktor Stahl hier besonders anerkannt werden.) In der Fernhaltung der Zionisten von den wesentlichen Referaten verfährt inan mit ausgesprochener Konsequenz. Als Herr R o sent 11 a 1, der trotz anerkennenswertem Eifer seine ־zahlreichen üemeindeaufgaben offenbar nicht mehr bewältigen konnte, das für die Repräsentation nach außen wichtige Werbedezernat abgeben wollte, kam man nicht auf der! Gedanken, einen der wenig heschäftigtcn Zionisten heranzuziehen, sondern schlug zunächst Herrn G r;i t z, dann Herrn Woyda vor. Selbst vorübergehend in Urlaubsfällen traut man Zionisten wohl die Altersheime und das Hospital, nicht aber etwa eines der wichtigsten Dezernate wie Schule usw. an. Und seihst bei der Etatberatung im Vorstand, bei der aus guten Gründen nicht der zuständige Dezernent, sondem ein anderes Vorstandsmitglied zum Etatreferenten bestellt wird, wurde den Zionisten keines der Schlüsselreferate zum Bericht zugctcilt; bei Schule, Wirtschaft wurde auch, das Etatreferat liberalen Vorstandsmitgliedern Vorbehalten. Trotzdem haben sich selbstverständlich die zionistisehen und vulksparteiliclien Vorstandsmitglieder densachliehen Aufgaben, die ihnen zugeteilt wurden, nicht entzogen und es ist schon richtig, wenn die liberale Fraktion darauf hinweist, daß die sachlichen Arbeiten in ständiger Zusammenarbeit geleistet worden sind. Aber in den letzten Monaten haben unsere Vorstandsmitglieder mehrmals aus besonderem Anlaß ihre Unzufriedenheit mit der grundsätzlichen Haltung der Mehrheit zum Ausdruck gebracht und feststellen müssen, daß sie für ihre grundsätzlichen Auffassungen auf der Gegenseite kein Verständnis fanden. Die liberale Mehrheit will auch jetzt jede Auseinandersetzung über die von uns erhobenen Forderungen ablehnen; sie empfindet sie als störend, ebenso wie auch alle grundsätzlichen Aussprachen im Gemeindevorstand als überflüssige Störung empfunden wurden. Die liberale Mehrheit sucht auch jetzt noch in der letzten Nummer de$ Gemeindeblatts unsere Forderungen in den Augen der üemeindemitglieder zu diskreditieren, indem sie unter den Schlagzeilen ״Innerjüdische Politik oder Gemeinschaftsarbeit für alle Berliner Juden?“ die Erklärungen der beiden Teile verüffentlicht. Diese Alternative hält vor der Wirklichkeit nicht stand. Wir sind gewiß für Gemeinschaftsarbeit aller Juden, glauben aber, daß diese in heutiger Zeit nicht mehr ohne innerjüdische Politik, d. h. ohne innere Auseinandersetzung und Verständigung über Richtung und Ziel der jüdischen Entwicklung gcleistet werden kann. Denn sonst verbleibt es dabei, daß die Jüdische Gemeinde auf den die Zukunft be- Vor dem Urteil in Bern Im Anschluß an die in der vorausgehenden Nummer erschienenen Prozeßberichte folgt hier die Fortsetzung über die letzten Verhandlungstage. Loosll beantwortet die Fragen des Gerichts Der Obergutachter C. A. Loosli schloß seine Darlegungen mit einer Definition der Begriffe ״literarische Fälschung“ und ״Plagiat“ und mit der Beantwortung der den Gutachtern gestellten Fragen. Er bejahte die erste Frage: Sind die ״Protokolle der Weisen von Zion“ eine Fälschung? Ihre Unechtheit ergebe sich aus Form, Inhalt und Entstehungs• gcschichte. Sie seien der Form nach überhaupt keine Protokolle, sondern eine Reihe von 24 Vorträgen. Es fehle ihnen die für einen Verhandlungsbericht unerläßliche Zweckmäßigkeit. Ihr Inhalt erscheine so wirr durcheinandergeworfen, daß sie für eine ״Verfassung“ keineswegs geeignet sind. Die von den Echtheitsbefürwortern behauptete Entstehungsgeschichte erweise sich als zeitlich und sachlich unmöglich. Die zweite Frage: Sind die ״Protokolle“ ein Plagiat, wird unter Hinweis aut die wörtliche Benutzung älterer Schriften, insbesondere der ״Dialoge“ von Joly, bejaht. In Beantwortung der dritten Frage nach Quellen, Herkunft und Ürheberschati der ״Protokolle“ wies Loosli neben der Jolyschen Schrift auf den Roman Biarritz von üoedsche und aut ״La France Juive“ von Edouard Drumont hin. Die vierte Frage, in welcher Beziehung die ״Protokolle“ zum Zionistenkongreß 1897 in Basel stehen, wird folgendermaßen beantwortet: In gar keiner als in der von den Fälschern und ■Echtheltsbefürwortern unerwiesen behaupteten. Schließlich bejahte Loosli die fünfte Frage, ob die ״Protokolle“ unter den Begriff der Schundliteratur fallen. Es folgte eine Replik von Gutachter Fleischhauer und eine Erklärung des Obergutachters Loosli sowie das Schlußwort Professor Dr. Baumgartens zur Gesamtexpertise. Die Plädoyers Nachdem der Gerichtspräsident die Gesamtexpertise für abgeschlossen erklärt und neue Beweisanträge des Verteidigers des Angeschuldigtcn Silvio Schnell, Rechtsanwalts Ruef, abgelehnt hatte, begann der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Brunschvig, mit seinem Plädoyer. Er schilderte zunächst die Vorgeschichte des Straffalls und gab einen Ueberblick über die Verbreitung der ״Protokolle“. Aus der äußeren Geschichte vor diesem Prozeß hob Rechtsanwalt Brunschvig den Vergleich heraus, der vor einem Berliner Gericht zwischen Graf Reventlow und dem angeblichen Verfasser der ״Protokolle“, Achad Haam, geschlossen wurde. Schon vor Jahren hatte in diesem Vergleich Graf Reventlow es bedauert, Achad Haam die Verfasserschaft der ״Protokolle“ zugeschoben zu haben. Trotz dieser richterlichen Entscheidüng aber spiele die angebliche Verfasserschaft Achad Haams jetzt wieder eine große Rolle. Das Plädoyer beschäftigte sich nunmehr eingehend mit einer Analyse des ״Protokoll“-Inhalts. Rechtsanwalt Brunschvig wies darauf hin, wie unerklärlich es wäre, daß d i e Verfasser der ״Protokolle“ 1897 in Basel in den ersten Tagen des Zionistenkongresses von Palästina und den Plänen der Zionisten, die doch fälschlicherweise zu den ״Protok o 11“ - V e rf as s ern gemacht würden, nicht mit einer einzigen Silbe gesprochen hätten. Hier Hege ein entscheidender Beweis der Fälschung vor. Der Anwalt beschäftigte sich sodann eingehend mit dem Gutachten Fleischhauers und zeigte, daß ein großer Teil der von dem Gutachter gebrauchten Zitate infolge Loslösung aus dem Zusammenhang in einem Sinne gebraucht wurde, der ihrer wahren Bedeutung entgegengesetzt ist, daß diese Zitate nicht aus dem Original geschöpft, sondern fast durchweg aus antisemitischen Handbüchern stammen. Nachdem der Vorsitzende mitgeteiit hatte, daß auch der Strafanzeige gegen Wladimir Burzeff wegen wissentlich falscher Zeugenaussage keine weitere Folge gegeben werden wird, legte der Anwalt der Kläger die Haltlosigkeit der Behauptungen über die sogenannte Schandungsangelegenheit des Oberrabbiners Dr. Veilchenfeld dar. Sodann wandte er sich dem Talmud-Problem zu. ״Wir dulden es nicht“, erklärte R.-A. Brunschvig, ״daß der Talmud als ein Lehrbuch für Heuchler und Betrüger ausgegeben werde.“ Die Anträge der Kläger Der Vertreter der Klägerschaft stellte folgende Anträge: die Beschuldigten Theodor Fischer und Silvio Schnell nach Artikel 14, 15 und 16 des bernischen Gesetzes zu be• strafen; zweitens die inkriminierten Schriften, insbesondere die Zionistischen ״Protokolle“, zu konfiszieren und ferner den Beschuldigten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Gegenüber den Beschuldigten Haller, Dr. Meyer und Ebersold wurden von den Privatklägern aus ״staatsbeständlichen Gründen“ keine Anträge gestellt, sondern die Entscheidung dem Gericht überlassen. In der am II. Mai durchgefiihrten Verhandlung hielt Professor Dr. Matti als Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemcindebundes sein Plädoyer. Er bezeichnete es als eine Notwendigkeit für die Schweiz, die seit einiger Zeit dort aufgekommenen extremen Formen antisemitischer Propaganda zu beseitigen. Nachdem er sich mit der Frage der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten bcschäftigt hatte, erklärte Prof. Matti, daß die eingeklagte Schrift nach Inhalt und Ziel unter den Begriff der Schundlitera■ t u r falle und verwies in diesem Zusammenhang aut das Urteil des Bundesgerichts in Sachen des ״Eisernen Besen‘■ gegen den St. Galler Regierungsrat, in welchem das Bundesgericht in bezug auf den ״Eisernen Besen“ ähnliche Erwägungen zieht. Nach Prof. Matti kam der Verteidiger der Angeklagten Dr. Mever und Haller, Dr. Ursprung, zu Wort und stellte den Antrag auf Freispruch, Zuerkennung einer Entschädigung an seine Mandanten und Abweisung sämtlicher Begehren der Privatklägerschaft. Nach Darlegung der Gedankengänge der Erneuerungsbewegungen in der Schweiz in bezug auf die Judenfrage gab der Verteidiger zum Schlüsse seines Plädoyers der Hoffnung Ausdruck, die gedruckte Expertise Fleischhauers werde bald in jedem Schweizer Hause Einlaß finden. * Weitere Prozesse? Der ״Völkische Beobachter“ vom 12. Mai berichtet unter der Ueberschrift: ״Eine Reihe neuer Prozesse zu erwarten“ folgendes: ״Gleichviel Sbcr, wann das Urteil gefällt wird, und gleichvif!, wie dieses Urteil ausfällt, kann man jetzt schon sagen, daß damit der Streit um die Protokolle und um die damit zusammenhängenden Fragenkomplexe keineswegs beendet sein dürfte, vielmehr besteht alle Aussicht, daß ein ganzer Rattenkönig von neuen Prozessen ent. stehen wird. Ein erster Prozeß ist übrigens schon angesagt: Oberst, leutnant Fleischhauer hat für Dienstag, den 14. Mai, est Vorladung erhalten, kt einem Verfahren wegen ״Ehrverletzung“ » erscheinen, das anscheinend von frcimaurcrischer Seite gegen Fr. eingeleitet wurde, und womit sein dringender Wunsch in EriüDimg gegangen Ist, »ich gegen die freimaurerische Behauptung öffentlich wehren zu können, daß er falsche Zitate angeführt habe.“ Der politische Status der indischen Juden Auch ein Beitrag: zur Judenfrage Eine interessante Streitfrage ist bei den Kommissionsberatungen über die India-Bill im englischen Unterhaus aufgetaucht. Es handelt sich dabei um die Steilung der in Indien lebenden Juden, und zwar in der Frage des Stimmrechtes, bei dem die Frage aufgetaucht ist, ob die Juden innerhalb der europäischen Wahlkurie oder innerhalb der allgemeiner! Kurie zu wählen haben. Die Juden in Indien zerfallen in zwei Gruppen, lind zwar einmal in die britischen Untertanen sefardisch-jüdischer Geineinde/ugehörigkeit nebst den Juden palästinensischer Staats- Zugehörigkeit und auf der anderen Seite in die Bne Israel, die schwarzen Cochin-Juden und Personen gemischter jüdischer und nichtcuropäischer Abstammung. Im Unterhaus wurde der Wunsch ausgesprochen, daß die erstgenannte Gruppe Stimmrecht als Europäer haben sollte, da diese Juden überall als Europäer gelten und im gesellschaftlichen Leben Indiens auch durchaus so behandelt werden. Sie beanspruchen auch selbst auf Grund ihrer rassischen Stellung den politischen Status von Europäern, ln der Diskussion wurde u. a. von Colonel Wedgwood darauf hingewiesen, daß England ein Interesse daran habe, die Zahl der dort lebenden Engländer zu erhöhen; die Regierung müsse daher diese Angelegenheit im eigenen Interesse überprüfen. Von anderer Seite wurde noch weitergehend verlangt, daß auch die sogenannten schwarzen Cochin-Juden den Status als Europäer bekommen, da das Wort ״schwarz“ mit Hautfarbe im rassi-vhen Sinn nichts zu tun habe. Die Regierung, die von Ormsby-Gore vertreten wurde, wandte sich gegen diese Vorschläge. Ihr Vertreter sagte, es sei unmöglich, eine einzelne jüdische Gemeinschaft von den übrigen Juden zu trennen. Es bestehe kein Grund, 2000 Juden in Kalkutta auszusondern und sie eine eigene Kategorie bilden ru lassen. Der Wunsch der Juden gehe dahin, daß die Judenheit als einheitliches Ganzes aufgefallt werde. Englands Bemühungen in Palästina seien darauf gerichtet, daß kein Unterschied zwischen Juden gemacht werde, gleichgültig aus welchem Teil der Welt sie kommen. Es sei nicht möglich, einzelne Juden, die eine hohe soziale Stellung ein nehmen, ande rs zu behandeln als alle übrigen Juden. Daher müsse die Frage grundsätzlich überprüft werden. Die Haltung Englands gegenüber dem jüdischen Volke sei sowohl in Indien wie auch im ganzen Reiche durchaus freundlich. Der Antrag selbst, der in dieser Frage eingebracht war, wurde hierauf zurückgezogen und die Sache wird neu überprüft werden. Es scheint uns, daß die Angelegenheit jedoch eine größere Bedeutung hat, als sie im Hinblick auf den betroffenen Personenkreis, der nicht allzu groß ist, zu haben scheint. Auch hier ,wieder zeigt es sich, in welcher besonderen Situation das jüdische Volk in allen Teilen der Welt lebt. Der Standpunkt der englischen Rf• gierung ist gewiß schlüssig, wenn sie sagt, daß sie es ablehne, zwischen Juden verschiedener sozialer Stellung oder Herkunft Unterschiede auf dem Gebiete des politischen Status zu machen. Andererseits ist es zu verstehen, daß die sefardischen Juden in Indien nicht auf die politischen Rechte als Europäer verzichten wollen. Damit taucht die Frage auf, ob und in welcher Form es möglich ist, den politischen Status der Juden in Indien so zu gestalten, daß einerseits keine Differenzierung zwischen Juden vorgenommen wird und andererseits keine schwerwiegende Benachteihgung einzelner jüdischer Gruppen eintritt. Es wird interessant sein, wie diese Frage bei den weiteren Beratungen det India-Bill gelöst werden wird. stimmenden Arbeitsgebieten z. B. des Schulwesens, der Berufsberatung und der Berufsausbildung immer nur gerade das tut, wozu sie durch den Druck der Verhältnisse genötigt wird, daß sie also den Tatsachen nachhinkt, statt sie führend zu gestalten. Die Männer, denen in dieser Stunde die Führung des deutschen Judentums obliegt, müssen den Mut haben, die geschichtliche Situation, in der sich die deutschen Juden befinden, zu erkennen und aus dieser Erkenntnis K״n־e :uenzen für die Leitung der ihnen anvertrauten Körperschaften «1 ziehen. Die zionistische Bewegung erhebt den Anspruch, die Neugestaltung des deutschen Judentums entscheidend zu beeinflussen, wahrhaftig nicht aus politischem Ehrgeiz, Prestige- oder Propagandabedürfnis, sondern aus dem Gefühl der Sorge und der Gesamtverantwortung für die deutschen Juden. Das Verlangen nach gleichberechtigter Mitwirkung bei der Führung der Berliner Jüdischen Gemeinde ist keine Friedensstörung, wenn die liberale Fraktion diese Forderung ablehnt, verkennt sie die Zeichen der Zeit und stellt sich der notwendigen Einigung der Judenheit entgegen. Ilauptschriftlciter: Dr. Robert W e 11 s c h, Bcrlin-Charlottenburg 9■ Stellvertreter: Kurt Loewenstein, Berlin W IS. Anicigcnleitertn und verantwortlich für den Inhalt der Anieigen: Rut Pose ner, Berlin W 30. Gültig: Anzeigen-Preisliste 2 vom 1. Januar jj Verlag und Anccigtnverwaltung: Jüdische Rundschau, Berlin ■>׳ Meinekentr. 10, D.-A. April 34 914 — Druck: Siegfried Scholen!, Berlin-Schöncberg.