Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1935-03-26 · Heft 25 (26.3.1935) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 25 (26.3.1935)
Date
1935-03-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2653827-2653852--26594-2687988
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

^fBR^ ■ip^^^™^^™ ■!.■!.. ' 4 £\ ni Seite 2 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 25, 26. III. 1935 tfMl f| * f dadurch erhärtet, daß deutsch-jüdische UnlversitHtsprofessoreu im Rahmen der Reorganisation der Universität Istanbul neue Anstellungen gefunden haben. Die Judeafrage in der Türkei ist nur von dem Minderheitenproblem aus zu erfassen. Das Mlnderhaitanproblem Oemiß einem historisch entstandenen fremdenfeindlichen Zug des türkischen Nationalgcfühls wirkt die türkische Minderheitenpolitik nun in zweifacher Richtung; Auf der einen Seite entwickelt sie die Tendenz, die Minoritäten gewissen Beschränkungen zu unterwerfen; auf der anderen zeigt sich da? Bestreben, fremde nationale Gruppen allmählich dem Türkentum zu assimilieren. Die Beschränkungen der Minderheiten richten sich gleichmäßig «cgen Griechen, Armenier. Kurden, Bulgaren und Juden türkischer Staatsangehörigkeit. Ob nur die Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft getroffen werden sollen, oder oh die Tendenz besteht, auch Nichtarier etwa im Sinne der deutschen Gesetzgebung zu erfassen, ist schwer zu entscheiden. Beispielsweise ist mir bekannt, daß spaniolische Juden, die zum Islam übergetreten sind, vereinzelt hohe Beamtenposten bekleiden. Auf der anderen Seite ist bemerkenswert, daß die Angehörigen der Dönmes, einer Sekte, die religionsmäßig dem Islam, rassenmäßig aber dem Judentum angehört, regelmäßig ähnlichen Beschränkungen wie die Juden unterliegen. Hervorzuheben ist, daß nach der Verfassung der türkischen Republik zwar der Grundsatz der Paritat für alle Minderheiten gilt, durch eine Reihe administrativer Maßregeln gegen die Minoritäten aber der Lebensraum auch der türkischen Juden stark beschrankt ist. So werden in Justiz und Verwaltung keine Juden angestellt. Die bereits Beschäftigten sind mit geringer Pension entlassen worden. Bei den Ranken und gemischtwirtschaftlichen Betriehen müssen mindestens t>0 " . der Angestellten rassenmäßig Türken «ein. Die den zugelassenen Hundertsat/ übersteigenden Angehörigen der Minderheiten sind bereits aus den Betriehen entfernt. Sie fri-.:en ihr Lehen in der Hauptsache durch Kleinhandel. Zurücksetzungen der Minderheiten finden sich auch im Heerwesen. Trotz der allgemeinen Dienstpflicht ist eine Beförderung von Juden aiM-esrhlossen. Ueberdies vertraut man ihnen keine Waffen an, .so daß sie nur zu Pionierarbeiten und ähnlichen Beschäftigungen ausgebildet werden. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die türkischen Juden ui ihrer wirtschaftlichen Betätigung auf den Handel, die freien Berufe und die Landwirt j-c haft beschränkt sind, wobei freilich eine Verwertung der letzteren .Möglichkeit mangels einer jüdischen Landbevölkerung praktisch ausscheidet. Was ist „sittenwidrig"? JC^Ä^f^ ^yBfct^tJSI^l^U ]^^4ER^H^^E^ ^i»^fi9ÄIJ ^^U^^eJ^MJ^UJ^^^frHl <^^i^lDJ^|^^^^JiS'Jt^E^Ji^^^^^^'J3^ Assimüationspolitik Als /weite Seite der türkischen Minoritätenpolitik hat sich, wie schon angedeutet, die Tendenz entwickelt, fremde Gemeinschaften in den eigenen Volkskörper aufzunehmen und einzugliedern. Während man heute in Deutschland die Assimilation Amicrsra-'-dger als zersetzend empfindet, geht also die türkische Politik den umgekehrten Weg der Entnationalisierung der Minderheiten durch Assimilation. Ihre kulturelle Ausgehöhltheit macht naturgemäß die türkischen Juden diesen Bestrebungen zugänglich. Gewisse Erscheinungen bilden die Symptome ihrer inneren Ass-imilatlonsbereitschaft. Hierher gehören die Ausgabe eines hebräischen Gebetbuches in lateinischen Lettern in Anlehnung an die amtliche türkische Einführung der lateinischen Schrift/eichen statt der arabischen, ferner die Gründung eines türkisch-jüdischen Sprachvereins, sowie die bevorstehende Türkisierung der jüdischen Familiennamen. Maßregeln, die im Zuge der rellgionsfelndüchen türkischen Kulturpolitik ergangen sind, unterstützen die assimilatorische Bewegung. In die Gruppe dieser Erscheinungen gehören die gegen alle Konfessionen gerichtete Beseitigung des Religionsunterrichts an den Schulen und das Verbot, neue Kirchen, Moscheen oder Synagogen zu bauen. Bisher war es deshalb nicht möglich, für die 30 000 Juden von Pera eine Zentralsynagoge zu errichten. Trotzdem hat der Assimilaiionsprozeß noch nicht den Grad erreicht, der den westeuropäischen Ländern entspricht. Bezeichnend hierfür ist die Tatsache, daß das Türkische sich bisher nicht zur Umgangssprache der Juden entwickelt hat, sondern unter den sefardischen Juden spaniolisch und französisch, unter den asehkenasiscdien Juden deutsch überwiegt. Die Grunde für das nur langsame Fortschreiten des Assimilationsvorcranges liegen darin, daß eine moderne türkische Kultur erst in Bildung begriffen ist. Zwar werden in der Türkei des Ga/i alle nur möglichen Anstrengungen zur huropäisierung des Landes und Hebung seines kulturellen Niveaus gemacht. Aber da ein derartiger Neubildungsprozeß Generat.oncn dauert, fehlt jedenfalls gegenwärtig den türkischen Juden ein fest umrissenes Ziel, auf das sie ihr Asiimilationsstrchen richten können. Hieraus resultiert eine eigenartige Erscheinung, die in der Afsimilationsgeschichte des jüdischen Volkes einen Sondertatbestand darstellt. Während sich im allgemeinen das Thema <ter jüdischen Assimilationsgeschichte in der Alternative: Assimilation an das Wirtsvolk oder Gruppierung auf nationaler Grundlage erschöpft, ist unter den türkischen Juden, besonders in ihren besser gestellten Schichten, der Versuch zu beobachten, sich an eine fremde Zivilisation anzulehnen, die nicht der Umgebung, sondern der Welt Europas angehört. Von innerer Aufnahme westlicher Kultur kann bei diesem Vorgang freilich keine Rede sein. Alles erschöpft sich in Nachahmungen der äußeren Zivilisationsfornien des Westens: Europäische Eleganz wird möglichst überboten, das Französische verdrängt mehr und mehr das Spaniolische und die Gfistigkeit setzt sich aus flacher europäischer Halbbildung zusammen. Diese oberflächliche Uebertünchung nähert den Durchschnittstyp des besser «ituierten türkischen Juden stark dem nichtjüdischen europäiilerten „Levantiner". Beide stellen nach ihrer inneren Haltung unglückselige Zwitter aus Oit und West dar. Es ist nicht der schlechteste Teil der jüdischen Jugend in der Türkei, der diesen schmerzlichen Zwiespalt empfindet und deshalb seinen Weg in der Idee des Zionismus sucht. Obwohl nationaljüdische Organisationen nicht bestehen, ist doch festzustellen, daß die Abwanderung, deren Ziel in der Hauptsache Frankreich und die südamerikanischen Staaten waren, sich in den letzten beiden Jahren steigend nach Palästina wendet. Am Scheideweg« So steht das türkische Judentum — ein wirtschaftlich' und kulturell degeneriertes Judentum — heute am Scheidewege: Es hat die Wahl zwischen der Anlehnung an die westliche Kultur, der Assimilation an das Türkentum und der Besinnung auf die eigene Nationalität. Prognosen sind schwierig, da die Faktoren für die weitere Entwicklung unsicher sind. Sicher erscheint mir nur soviel, daß die Assimilation in die Kulturen Europas sich auf die Dauer als ungangbarer Weg erweisen wird, ja, schon erwiesen hat. Ob «Ich eine Assimilation an das Türkentum vollziehen wird, hängt im wesentlichen davon ab, ob es gelingen wird, die Grundsteine In Nr. 22 der „Jüdischen Rundschau" berichteten wir über ein Urteil des Landesarbeitsgcricrrtcs Frankfurt a. M., daß die Entlassung einer jüdischen Angestellten, die von der Kreisleitung der NSDAP, bei einer Wiesbadener Firma gefordert worden war, gerechtfertigt sei. Die Kreisleitung harte der Firma mitgeteilt, daß sie, sowie die Parteigenossen und ihre Angehörigen nicht bei einer Firma kaufen könnten, die noch jüdische Angestellte beschäftigt. Infolgedessen war die einzige Jüdin unter etwa 100 Angestellten entlassen worden, obwohl sie geltend machte, daß sie für einen 71 jährigen Vater und einen schwer kriegsbeschäd igten Bruder zu sorgen hat. Das Landesarbeitsgericht erklärte in der von uns veröffentlichten LJrteilsbegründung, die Entlassung sei nicht sittenwidrig. Der Begriff des Anstandsgefühls unterliege einer Wandlung, und heute sei bei der Beurteilung dessen, was anständig ist, der nationalsozialistischen Weltanschauung eine maßgebende Bedeutung beizumessen. Wir haben angesichts dieses Urteils die Frage aufgeworfen, welcher Betätigungsraum nach dieser Entscheidung den Juden denn überhaupt noch bleiben könne, da Ja auf die in Rede stehende jüdische Angestellte die häufig gebrauchte Formulierung, der übermäßige Einfluß der Juden auf „Staat und Kultur" müsse gebrochen werden, augenscheinlich nicht zutrifft. Mit der erwähnten Urteilsbegründung befaßt sich nun ein Leitartikel der „Frankfurter Zeitung" vom 23. März. Der Verfasser (R. K.) stellt Betrachtungen über die von dem Urteil erwähnte Wandlung des Anstand*- b e g r i f f s an. Es sei, so führt er aus, richtig, daß Dinge, die noch von unsern Eltern unschicklich empfunden worden wären, heute nicht mehr als unanständig gelten, so z. B. in der Mode. Bei dem Urteil aber handle es sich um eine ganz bestimmte Auffassung des Begriffs „sittenwidrig1', und dazu — meint R. K. — sei folgendes zu sagen: „Was wir alt gute Sitte im Verhältnis tu unseren Mitmenschen cmp<ind«i, was wir im täglichen Leben ihm gegenüber alü anständig empfinden, mag sich ott unbemerkt — im Verlauf langer Zeiträume verändern, wobei wir hoffen wollen, daß «g, sich stets zugunsten einer Verschärfung unserer ffewissenspflirlitea verändert. Die Politik mag dann, zumal In Zeiten grundsliiriwnder Aenderimgeii, tehr leicht in Widerspruch dazu kommen, denn obwohl auch sie nie, auch nicht ira kleinen, einer ethischen Verankerung eritraten kann, ist sie tut die Erreichung Ix-itimmter staatlicher Zwecke allgestellt, die oft nur bei stärkstem und rückiichtt- I o t c ra Einsatz erreichbar sein werden. Es ist immer im Ablauf der Geschichte üblich gewesen, solchen Zweckhandlungen einen möglichst freundlichen Anschein zu gehen, aber da« ist Sache der Politiker und nicht etwa der Richter. Keinesfalls ist e* nötig, dali diese deshalb lest eingewurzelte sittliche Begriffe preisgeben. Eine politische Tat. oder ein unlx-ugsamer politischer Wille spricht und wirkt für »ich telbtt —, die Wächter unserer Begriffe von guter Sitte und öffentlichem Anstand würden sich, wenn sie mit »wirken vernichten, lediglich der Aufgabe gegenü!>crgestellt sehen, die dabei unnötig von ihnen selbst heraiugeritsenen Wursacln möglichst bald wieder einpflanzen zu müigeft, — ehe «ie verdorren. Wenn ein Arbeitgeber mit einem Angestellten zufrieden ist, und wenn dieser sj beschaffen ict und sieh so verhält, wie es unseren Gesetzen des Rechts und der Sitte entspricht, wenn aber gleichwohl von der Politik her bestimmte Gründe (worunter auch die Rassefragen zu rechnen sind) geltend gemacht werden, die den Arbeitgeber vcr»nl.n»cn »ollen, da» Treueverhältnis zu brechen, dann sollte, man sich nicht auf philosophische Begriffe berufen, sondern auf feststehende Konseguenzen von Politik und Macht." Sieherlich wird ein jüdischer Angestellter, der sich nichts zuschulden kommen ließ und seit Jahren seiner Firma treue Dienste leistet, nicht der Ansicht sein können, dafi et „anständig" sei, ihn zu entlassen. Aber hier wirken, wi« die „Frankfurter Zeitung" mit Recht sagt, nicht Erwägungen der Menschlichkeit, sondern die Gesetze der Macht. Dies ergibt sich auch aus einem andern Fall, den die „Frankfurter Zeitung" meldet: Das Arbeitsgericht Frankfurt a. M. hatte über die Klage eines nicht.irischen Angestellten «t entscheiden, der im Zusammenhang mit den Schildern ..Deutsches Geschäft" von »einer Firm« friitgemäC gekündigt worden war und der die» Kündigung als unbillig hart anfocht. Das Urteil ist dabei besonders dadurch bemerkenswert, daß die Begründung sich eingehend auf die Verhältnisse in Frankfurt a. M. stützt. Die beklagte Firma hatte das Schild „Deutsches Geschäft" m ihre» Ladenlokal bereits angebracht. Es drohte ihr die Em. liehung de» Schilde», da nicht nur die Inhaber der Finna, «widern auch die Angestellten arisch sein müßten, während der Kläger, der als Buchhalter bei der Firma tätig war, nichtarisch« Ab»tammuag war. Der Kläger berief sich vor dem Arbeitsgericht darauf, daß er leine Mutter und «Inen arbcittloien Bruder mit zu •rnlhrtn hab«, daB er kein Vermögen besitze und als Jude und älterer Angestellter keine Stellung mehr linden würde. Die Kennzeichnung „Deutsches Geschäft" sei auch in vielen anderen Städten nicht üblich. Die Anbringung: des Schildes beruhe weiter auf privater Initiative; ein parteiamtlicher Charakter komme narr, Feststellung maßgeblicher Stellen der NSDAP, den Schildern nidit. zu. Schließlich »ei er selbst im Innenbetrieb beschäftigt und komme mit dem Publikum nicht in Berührung. Die beklagte Firma brachte vor, sie sei gezwungen, das Schilei „Deutsches Geschäft" anbringen zu hissen, da sie sonst als nicht arische Firma gelten könne, zumal die früheren Inhaber nichtarisch gewesen seien. Dadurch würde das Geschäft leiden und es entsieht die Gefahr, daß weitere arische Angestellte entlassen werden müßten. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Aus den KnUcheidungsgründcn; In Frankfurt a. M. seien die Schilder „Deut .dies Geschäft** allgemein verbreitet; nach der in der Uctülkerung verbreiteten Ansicht, sei damit die Bedeutung verbunden, d.S Geschäftsinhaber und Angestellte arisch seien. Da der arische, aiio der grSBte Teil der Bevölkerung bestrebt sei, seine Einkäufe In arischen Geschälten zu tätigen, wäre für die Firma, wenn sie auf die Kennzeichnung verzichtet hätte, die Gefahr eines erheblichen UmiatzrOckgangea entstanden, >o daß dann Angestellte hätten entlassen werden müssen oder daß da« Geschäft »ogar hätte gant schllcBen müssen. Ks sei unerheblich, ob die Bezeichnung „Deutsches Geschäft* auch in anderen Orten Deutschlands üblich sei, denn in Frankfurt hätte die Beklagte nicht darauf verzichten können. Ebensowenig komme es darauf an, ob anderwärts unter „deutsch" nur Unter, nehmen mit rein arischer Gefolgschaft oder auch solche mit teilweise nichtarischen Angestellten verstanden würden. Endlich könne es dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung „Deutsche* Geschäft parteiamtlichen Ursprungs sei oder nicht. Denn es sei im vorliegenden Falle einzig und allein ausschlaggebend, wie es hier in Frankfurt a. M. verstanden werde, wenn die Beklagte diese; Bezeichnung Wiste; Angesichts der Gefahr, der die Firma Ihm einem Verficht auf (Iis Schild ausgesetzt gewesen wäre, sei die Kündigung durch die Virhllltnisse den Betriebe» bedingt. Wohl stelle die Kündigung für dm Kläger eine große Härte dar; trotzdem könne angesichts i'.er der Firma d rollenden Gefahr nicht von einer unbilligen Härte im Sinne des Gesetzes gesprochen werden. Dieses Urteil ist unter zwei Gesichtspunkten interessant Auf der einen Seite wirft es ein Licht auf die Situation derjenigen Geschäfte, die zur Anbringung des Schildes „Deutsches Geschäft" nicht legitimiert sind, weil der Gcschäftsinhaber oder auch nur einer der Angestellten nichtarisch ist; das Gericht ist der Meinung, daß solche Geschäfte wirtschaftlich erheblich benachteiligt sind, was schwer in Einklang zu bringen Ist mit den von der Staatsführung vr-rkündeten Grundsätzen der wirtschaftlichen Gleichberechtigung, die erst kürzlich von Staatskommissar Dr. Lippert der amerikanischen Handelskammer in Berlin gegenüber deklariert wurde. Auf der andern Seite muß jeder Unbefangene anerkennen, daß für jüdische Angestellte im Geschäftsbetrieb, also gänzlich unpolitische Personen, die durch schwere und treue Arbeit ihren bescheidenen Lebensunterhalt verdienen wollen, die Situation fast ausweglos wird, wenn der Standpunkt des Frankfurter Arbeitsgerichts maßgebend ist. Das Arbeitsgericht erkeimt selbst an, daß für den entlassenen Angestellten eine „große Harte" vorliegt. Es sei aber, so meint das Gericht, keine unbillige Härte, sondern eine Notwendigkeit. Die Situation der mit Entlassung bedrohten jüdischen Angestellten erscheint um so schwieriger, wenn man bedenkt, daß in den den beiden zitierten Urteilen zugrunde liegenden Fällen die hntlassung nicht auf den freien Willen des Geschäftsinhabers zurückgeht, sondern durch andere Instanzen veranlaßt ist, die gemäß wiederholten Versicherungen der Sfaatsstelkn zu Eingriffen in den innern Gang des Betriebes nicht befugt sind, aber doch anscheinend die Möglichkeit haben, in indirekter Weise einzuwirken. zu einem neuen, kulturschöpf erischen Türkentum zu legen. Die Frage ist dann freilich, ob die Türkei die Juden nicht nach vollzogener Assimilation doch zurückweisen wird. Das Schicksal der Dönmes, von denen oben die Rede war, der fremdenfeindliche Zug des türkischen NationalgcfilMs und Parallelen aus der Assimilationsgeschichte des Judentums anderwart» lassen et befürchten. Auch die Assimilation an das Türkentum wird für die türkischen Juden einen dornenvollen Weg bilden. So bleibt schließlich das Zurückfinden zur eigenen Nationalität. Es fehlt zwar an zionistischen Organisationen. Aber im Gegensatz zur Westjudcnheit wird der Weg zum Nationaljudentum doch dadurch erleichtert, daB die türkischen Juden sich noch nicht völlig assimiliert haben. Ihre Andersartigkeit gegenüber den Türken wird ihnen auch durch die minderheitsfeindlichen Maßregeln immer neu zum Bewußtsein gebracht und das Gefühl für nationale Eigenart wird angesichts der griechischen und armenischen Gruppen gestärkt. Ferner haben die jüngsten Exzesse weiteste Kreise des türkischen Judentums aus ihrem Schlaf herausgerissen. Das Empfinden für die Notwendigkeit einer Aendcrimg der Gesamtlage steigert sich. Man beginnt die Probleme zu ahnen; die Jugend beginnt bereits sie ztt sehen. Der Palästiuaircdanke breitet sich aus. Er gewinnt durch die raumliche Nähe Palästinas und die nicht übermäßigen Unterschiede zwischen der Landschaft und den äußeren Verhältnissen der Türkei und Palästinas schnell an Popularität. Vereinzelt setzen schon unabhängig von äußerem Druck aus Idealismus Abwanderungen nach Palästina ein Assimilation oder Besinnung auf eigene Nationalität — das ist die Schicksalsfrage des Judentums in der Türkei. Es ist zugleich die Schicksalsfrage des gesamten Judentums. IUupUchrlftMtars Dr. Robert Welt seh, Bcriin-Charlottsatarf * Stcllmtrctsri Kurt Lo« wenstaio, Berlin W 15. Anzcigetüeitarin und rertntworttleh für dan Anzeigenteil t Halens Chanelner, Berlin N 84, Vertag und Attfeigenverwultungt JfJdUcht Rundschau, G.m.b.H., Berlin W 18, Memekestr. 10. D.-A. Februar 1935: 58 463. — Druckt Siegfried Schöten. BerUn-SchÖMberg, Die Vertretung: vor den Arbeitsgerichten Durch ein Gesetz zur Abänderung des Arbeitsgerichtsgesetze« vom 20. März 1935 ist § 11 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der die Vertretung der Parteien vor den Arbeitsgerichten regelt, geändert worden. Während bisher «ie Vertretung durch Rechtsanwälte, die im Einzelfalle von der Deutschen Arbeitsfront zur Vertretung einer Partei ermächtig worden waren, sowie von den Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront wahrgenommen wurde, eine Prozcbpartei. die z. B. ihrer N i c h t a r i e r e i g e n s c h a 11 der Deutschen Arbeitsfront nicht angehörte, also nicht durcli die Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront vertreten wurde, ist durch die Abänderung des Gesetzes die Möglichkeit gegeben, daß in den Fällen, wo eine Prozeßvcrtretunjr durch die Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront nicht in Betracht kommt, der Vorsitzende cles Arbeitsgerichts einen Rechtsanwalt oder eine andere geeignete Person als Prozeßbevollmächtigten oder Beistand nir die Partei zulassen kann. Der Reichsarbeitsminister kann itn Einvernehmen mit dein Reichsminister der Justiz bindende Richtlinien für die Zulassung erlassen. Di« Vorbereitungen zur Makkablah Tel-Awfw, 24. Marz. (JTA.) Auf dem Stadion m Strand von Tel-Awlw werden fieberhaft die letzten Vorbereitungen zw zweiten Makkablah getroffen. Das Stadiott ist bedeutend erweitert worden und besitzt jetzt ein Spielfeld, <j 110 m lang und TO m breit ist, zwei halbkreisförmige UerflnU* platze für Diskuswerfen, Spnmgübungen und andere icicni athletische Sportarten und eine 400-m-l.aufbahn, die '.<*' " breit Ist und auf der sechs Laufer gleichzeitig starten konm Die Tribünen haben über 7000 Sitzplätze und über 40 000 Min platze. Etwa 1000 jüdische Sportsleute aus dem Ausland wenn" an der zweiten Makkablah teilnehmen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.