Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 24 (22.3.1935)
- Date
- 1935-03-22
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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T ii'i-i *m>v m/:i0'i SRdS Nr.24, 22.111.1935 JODISCHF RONOSCHAO Seff« 7 Die religiöse und soziale Bedeutung des Keren Kajemeth Von Rabbiner Dr. Jakob Hofftnatin, Frankfurt a. M. Das Land soll nicht auf immerdar verkauft werden, denn mein ist das Land, denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. Und im ganzen Lande eures Besitzes gebet Einlösung für das Land. Leo. 25,23—24 Die Besiedlung Erez Israels durch jüdische Menschen ist ein zentrales religiös-nationales Gebot. Eine unserer halachi- (clien Quellenschriften nennt sie eine Mizwa, die an Wichtigkeit alle übrigen Mizwot aufwiege (Sifre zu. Deut. 12, 29). Per zentralen Bedeutung Erez Israels im System des jüdischen RfliRionsgesctzes entspricht seine zentrale Stellung in der Thora. Nahezu sämtliche Thora-Ahschnitte, die von Mizwot handeln, enthalten einen Hinweis auf Erez Israel. Und wären e? auch nur die einleitenden Worte: „Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe", oder: „Wenn der Ewige, dem Gott, dich in das Land kommen läßt..." Selbst relig|(,s-ethische Gebote, die ihrem Wesen und Verpflichtungsrrrund nach in keiner Weise mit Land und Boden zusammenhängen, wie etwa das Gebot der Verehrung von Vater und Mutter oder das Gebot von der gerechten und vollkommenen Waage enthalten den Nachsatz: „Damit lange dauern deine Tage auf dem Boden, den der Ewige, dein Gott, dir piht." Auch die Propheten verweisen immer wieder und in verschiedenen Zusammenhangen auf die Besiedlung und Kultivation des Heiligen Landes. Noch eindringlicher und vor allem konkreter geschieht dies im talmudischen Schrifttum. Die religiöse Bedeutung und die religiöse Pflicht der Besiedlung und Kultivation des Landes wird da nicht nur in schwungvollen agadischen Betrachtungen und in eindringlichen agadischen Sentenzen zum Ausdruck gebracht. Sie ist auch das bestimmende Motiv vieler halachischer Vorschriften. Viele halachische Vorschriften, die verschiedenartige Lebensbereiche behandeln, beruhen auf der sie innerlich verbindenden Forderung: Die in Erez Israel lebenden jüdischen Menschen sollen im Lande verbleiben und aus den Ländern der Diaspora je mehr jüdische Menschen ins Land kommen (vgl. z. B. b. Kcth. 110 b; Git. 43 b). Das Land haben wir aber nur, wenn wir seinen Boden besitzen und ihn selber bearbeiten. Die Erwerbung und Bearbeitung des Bodens wird daher im jüdischen Schrifttum als ein heiliges religiöses Gebot gewertet. Die Ausdruckslorm: „Wenn ihr in das Land kommt und aller Art Baum zum Fruchtgenuß pflanzt", wird als religiöse Forderung aufgefaßt. Mosche sprach zum Volke: „Nehmt allesamt Hacke und Art auf die Schulter, grabt den Boden auf und legt Pflanzungen an" (Midr. r. zu Lev. IQ, 23). Auch dieses Gebot hat seinen Niederschlag in zahlreichen halachischen Normen, die den Zweck verfolgen, den arbeitenden jüdischen Menschen auf der eigenen Scholle zu erhalten. Der in Erez Israel erworbene Boden darf nicht an Fremde veräußert werden. Selbst die Verpachtung ist untersagt. Die Felder und Gärten sollen durch jüdische Hände bearbeitet werden. Dies auch deswegen, um alle an dem Boden und seinen Erzeugnissen linkenden Religionsgesetze erfüllen zu können. Eine am Schabbat nur rabbinisch verbotene Arbeit dart ausnahmsweise verrichtet werden, wenn es ohne diese nicht möglich wärt, den Erwerb eines Feldes oder Hauses in Erez Israel rechtskräftig zu vollziehen. Keiner anderen Mizwa zuliebe ' cart ein rabhinisches Schabbatverbot aufgehoben werden. Im/ig und allein um der Besiedlung und Kultivation Erez 'sraeis willen haben unsere alten Weisen eine Ausnahme statuiert (Ab. Zera 20 b; Git. 47 a; ibid 8b u. Tos. Z. St.; Baha kama 80 b). Schon diese wenigen Hinweise rarrende religiöse Bedeutung eines en/r; und allein dem Zwecke dient, den in Erez Israel er reich baren Boden zu erlösen und zu erwerben und für jüdische Arbeit und nur jüdische Arbeit bereitzustellen und dadurch die wichtigste Voraussetzung für die bleibende Besiedlung des Landes durch produktiv arbeitende jüdische Menschen zu schaffen. Zwei Faktoren müssen die Grundlage des jüdischen Aufbauwerkes bleiben: der jüdische Boden und die jüdische Arbeit. Der wirksamste daiiiit dieser beiden Faktoren ist der Keren Kajemeth Lejisrael. In diesem Zusammenhang soll noch ein Gesichtspunkt gewürdigt werden. Durch die Förderung des KKL wird jedem die Möglichkeit geboten, teilzuhaben an dem in Erez Israel erworbenen Grund und Boden. Von dem Stammvater Jakob berichtet die Thora, daß er, in die Heimat zurückgekehrt, ein Stück Feldes gekauft habe (Gen. 33, 19). Wenn die Thora einen an sich belanglosen Bodenkauf verzeichnet, S" geschieht dies nur, meint Rabbi Abraham Ihn Esra in seinem Kommentar, um die bevorzugte Stellung Erez Israels hervorzuheben. Wer ansehnlichen Bodenbesitz in Erez Israel erwirbt, erwirbt sich gleichsam einen Anteil an der zukünftigen Welt. Wir sehen also, von der Heiligkeit Erez Israels ergriffen, schwingt sich selbst der rationellste unserer aiien Bibcici klärer zu irrationalen Wertungen und Erklärungen äut. Bodenbesitz, in Erez Israel zu erwerben, ist freilich Jijeht jedem möglich, aber jedem ist es möglich, durch ' "terstüt/ung und Förderung des KKL Anteil zu haben an dem durch diesen Fonds erworbenen Boden. Seinen letzten und tiefsten Sinn hat der KKL in seinem religiös-sozialen Inhalt. Dieser Inhalt ist wertvolles biblisches Gedankengut. Er knüpft an den großen und schöpferischen Gedanken an, der den herrlichen sozialen Gesetzen der Thora, insbesondere dem Jobel-, Schemirta- und dem Erlösungsgesetz — d. i. das Gesetz vom Rückkaufsrecht ('es Verkäufers — zugrunde liegt. An den Gedanken Cimlich, daß der Boden in Erez Israel Gottes Eigentum sei «nd auch nach der Besitzergreifung durch einzelne Besitzer Gottes Eigentum bleibe, „... denn mein ist das Land, denn 'r,mde und Beisassen seid ihr bei mir." Die Thora bejaht «».ist durchaus das Privateigentum. Die persönliche Freiheit bedingt auch das Recht, Eigentum zu erwerben. Der Erwerbs- Wd^e darf frei über den Ertrag seiner Arbeit verfügen. Allein der nationale Boden, die wichtigste Vorbedingung ,ur den Besitz des Landes und das Verbleiben im Lande «owie das wichtigste Produktionsmittel in einem ackerbautreibenden Staate und als solches der wichtigste Regulator des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, sollte nicht unbeschrankt und auf immer seinen Besitzern zu eigen gegeben Jjfden. Der Käufer des Bodens war letzthin nur der Pachter pcs Bodens. Er konnte lange Zeit, bis zu 40 Jahren, im B«dz und Genuß des Bodens bleiben. Er hatte also Anreiz den Boden zu verbessern und seinen Ertrag zu er- ""hen. Aber im Jobcljahrc ging der Boden bedingungslos *n den ursprünglichen Besitzer zurück. Dadurch wurde die Anhäufung von Besitzungen auf der einen Seite und völlige Hfsitzlocimlich auf der anderen Seite verhütet. Dadurch *'Ur(|e in größeren Zci'ab&tänden immer wieder ein rrejeilr.cr sozialer Ausgleich und eine Erneuerung des sozialen w,e,is überhaupt herbeigeführt. ,. . Diesen Thora-Gcdankcn griff der KKL auf und modi- «Jierte ihn und konkretisierte ihn In Beziehung auf die Nationaler Boden — Ein unerschütterliches Bollwerk! genügen, um die Überfonds aufzuzeigen, der Das Werk des jüdischen Aufbaus in Palästina befindet sich heute in einem Zustand, für den es in der bisherigen Geschichte unserer Kolonisation kaum ein Gleichnis gibt. In der verwirrenden Fülle der Geschehnisse ist es auch für einen Zionisten nicht immer leicht, jene Grundlinien zu erkennen, die noch vor kurzer Zeit für uns alle sichtbar waren und die — trotz allem, was sie zu verwischen scheinen — weiterbestehen. Unter den großen Problemen des Landes ragt heute das Bodenproblem stärker als je empor und beeinflußt alle Zweige des jüdischen Aufbaus. Mit einer Einmütigkeit, die uns heute fast legendär erscheint, hat die ganze zionistische Oeffcntlichkeit unmittelbar nach dem Kriege sich dafür eingesetzt, daß der Boden Palästinas „nationalisiert" werden soll, und der feierliche Beschluß der Londoner Jahreskonferenz von 1920 „den Boden, auf dem die jüdische Kolonisation erfolgt, in das Gemeineigentum des jüdischen Volkes zu überführen und den Keren Kajemeth zum Träger der Bodenpolitik in Stadt und Land" zu machen, war der starke Ausdruck dieser Einmütigkeit. Dieser Beschluß bedeutete keineswegs den Ausschluß jeder privaten Bodenkaufstätigkeit, der Kauf von Boden durch Private sollte gefördert, jedoch so reguliert werden, daß spekulative Tendenzen, die auf Kosten der Gesamtheit eine kleine, unproduktive Schicht bereichern, ausgeschaltet sind. Leider ist es anders gekommen, und die Verfechter einer ungehemmten privaten Bodenkaufstätigkeit glauben darauf hinweisen zu können, daß das Instrument unserer Bodenpolitik, nämlich der KKL, versagt hat. Zwei Seiten einer Münze Boden und Arbelt Von A. D. Gordon Aus einem Aufsatz des palästinensischen Arbeiterführers. (Hapoei Haiair 1911) In unserm Innersien Ist es mit Blut und Tränen eingegraben: »Erlösung des Landes', und nicht nur des ganzen »Landes* mii einem Schlag, sondern jedes einzelnen Stück Bodens, Jedes einzelnen Dunems In Ihm. Der Dunam Ist unser Trachten, bei Tag und bei Nacht. Zu dieser Handvoll Erde gehört aber noch etwas: dafe sie durch unsere Arme bearbeitet, durch den Schweiß unseres Antlitzes, durch unser Blut und unsere TrSnen getrankt werde. Der Dunam an sich, ohne diese Zugabe, beengt, bei all seiner großen Bedeutung, unseren Atem und erbittert unser Leben. Wenn die Zahl derer, die zu dieser Erkenntnis gelangen, sich allmählich vergrößerte, wenn diese Erkenntnis Immer klarer, starker und tiefer würde; wenn den Dunam Im Verein mit unserer Hönde Arbelt —- unserer Hönde Arbeit Im Verein mit dem Dunam ablöste: dann könnten wir dies als den Ausgangspunkt einer neuen Epoche unserer Arbelt in Palastina und unserer gesamten nationalen Arbelt betrachten — einer Periode der wahren Wiedergeburt. Einen neuen Geist könnten wir darin erblicken oder besser: das uns fehlende Wesentliche. Erlösung des Landes und — Arbelt. Wer sBhe darin nicht zwei Selten einer Münze? Die Sache ist ganz klar und einfach, und wer möchte sie nicht verstehen? Aber schon die alten Welsen sagten, dafe gerade die einfachste Sache am schwersten zu begreifen ist. Es wird in letzter Zeit oft gesagt, daß die Bodenerwerbungen des KKL gegenüber den von privater Seite erworbenen Bodenflächen unbedeutend sind. Dazu braucht nur auf die Tatsache verwiesen zu werden, daß der KKL seit 1920 mehr Boden erworben hat, als alle übrigen Faktoren, die sich damit befaßten. Von rund 21000 Dunam ist sein Bodenbesitz auf 350 000 Dunam gestiegen. Aber diese rein quantitative Vermehrung ist nicht das Wichtigste. Wenn der größte Teil des Emek Jesreel, unserer „neuen Kornkammer", die Haifa-Akkobucht und Emek Chefer (Wadi- Chawarith) in jüdischem Besitz sind und bisher über hundert neue Siedlungspunkte dort entstehen konnten, so wäre das ohne eine planmäßige und — trotz aller Schwierigkeiten — stetig fortschreitende Bodenpolitik nicht möglich gewesen. Man sagt, daß der KKL der volksschädigenden Spekulation in den Städten machtlos gegenübersteht. Dies gilt allerdings heute in der Hauptsache für Tel- A w i w, nicht aber für die anderen Städte, vor allem nicht für Haifa an jener Stelle, wo die Entwicklung begonnen hat — in der Haifa-Bucht. Wenn an diesem volks- und weltwirtschaftlich wichtigsten Punkte Paliistinas, wo I ebensraum für Hunderttausende vorhanden ist, eine großartige Entwicklung eingesetzt hat, die durch Spekulation und äußere Dinge nicht gestört werden kann, so ist das nur dem Umstand zu danken, daß der Volksboden des KKL die unerschütterliche Grundlage abgibt. Die Bodenpreise sind /war durch die Bodenspekulation unberechtigt in die Höhe getrieben worden. Es gibt aber auch eine natürliche Wertstcigrrung, die z. B. beim Boden des KKL durch die Arbeit der Gemeinschaft zustande kommt und die unser Volksvermögen, das sind die aus Heilern und Pfennigen gesammelten und in Palästina investierten Volksspenden, allmählich verdoppelt haben. Aussichten, an die vielleicht vor einem Jahre noch nicht zu denken war, haben sich eröffnet. Die Pachtrente, insbesondere vom städtischen Boden in der Haifabucht, fängt an, im größeren Ausmaß zu fließen, und der Zeitpunkt ist nicht fern, wo die Finanzierung neuer Bodenerwerbungen nicht ausschließlich durch die Spenden erfolgen wird. Die Jahre 1933 und 1931 haben fast hunderttausend jüdische Einwanderer ins Land gebracht. Der KKL war darauf nicht vorbereitet, obwohl seine Leiter und engeren Mitarbeiter die Notwendigkeit der Schaffung von Bodenreserven schon zu einer Zeit gefordert haben, wo die jüdische Einwanderung nur ein winziger Bruchteil der heutigen Masseneinwanderung war. Ein paar hundert Dunam Baugrund in Tel-Awiw, einige zchntausende Dunam landwirtschaftlicher Boden an jenen Stellen, wo sich heute die Kolonisation konzentriert, hätte die Auswüchse der Spekulation verhindert, Hunderttausende von Pfunden unseres Volksvermögens gespart und viele brennende Probleme von heute gelöst. Immer- .hin kann man feststellen, daß der „Ruf des Bodens" heute lauter ertönt als früher, verstärkt durch jene Tausende, die darauf warten, auf der Scholle des Volkes ein Leben produktiver Eigenarbeit zu führen. Dieser Ruf hat auch im Gallith ein Echo gefunden. Die Jahreseinnahmen für 5091 waren größer als in jedem vorhergehenden Jahr und auch das neue Jahr 5695 weist für das erste Vierteljahr Rekordeinnahmen auf. Die jüdischen Massen in vieien Ländern blicken mit Hoffnung auf das aufblühende Palästina und erkennen, daß vieles versäumt wurde, was man durch verdoppelte Anstrengungen gutmachen muß. Es ist schwerer geworden in Palästina und im Gallith, aber bei allen vorhandenen Schwierigkeiten sollen wir niemals die Möglichkeiten übersehen. Für eine Kon/entrierung unserer Kräfte sind die sichtbaren Erfolge unserer nationalen Bodenpolitik in Palastina ein starker Faktor. Adolf P o 11 a k BdÜM^ 2ionUiUcUe> v'eAeiniquHfy fiU du* IUmh ItaietnüU JfyUu&d Am 20. März erhielten alle Mitglieder der BZV. ein Schreiben des Ilauptvorstandes, in welchem sie zur Mitarbeit an der Purim-Peßach-Carnpagne für den Keren Kajemeth Lejisrael verpflichtet wurden. Der Ilauptvorstand erwartet von allen Mitgliedern der BZV., daß sie unverzüglich mit der Sammlung in ihrem jüdischen Freundeskreise beginnen und das auferlegte Mindestkontingent bis zum 7. April tatsächlich aufbringen. Am 7. April zwischen 9 und 1 Uhr vormittags werden ehrenamtliche Mitarbeiter der B/.V. den gesammelten Betrag, den Quillungsblock und die eigenen Spenden unserer Mitglieder persönlich abholen. Die Fortsetzung der Alijah, die wirkliche Seßhaftmachung der eingewanderten Massen in Palästina sind nur möglich, wenn wir die Basis für die Erweiterung unseres Kolonisationswerkes schaffen. Der KKL soll die Möglichkeil l>ekommen, neue Ländereien zu erwerben, Ameliörationen durchzuführen, das Land aufzuforsten und die so wichtige Wasserversorgung zu sichern. Anläßlich der Purim-Peßach-Campagne müssen die Berliner Zionisten den ernsthaften Versuch machen, die Juden darüber aufzuklären, daß das Werk in Palästina lediglich mit WoW....Alen und Anerkennung nicht weitergebaut werden kann. Persönliche Opfer und persönliche Arbeitsleistung waren und sind die gestaltenden Kräfte unserer Bewegung. Diese Kräfte xu wecken und zusammenzufassen ist die Aufgabe unserer Aktion. BERLINER ZIONISTISCHE VEREINIGUNG. Der Hauptvorsland. Volksgemeinschaft. Er nationalisiert den Boden Erez Israels. Der aus den Mitteln der jüdischen Volksgemeinschaft erworbene Boden bleibt Eigentum der Volksgemeinschaft. Ein Mehrfaches wird dadurch erreicht. Der Boden ist unveräußerlich und verbleibt in jüdischem Besitz. Dem Bodenschacher und der Bodenspekulation wird die Grundlage entzogen. Bei der Zuteilung des Bodens kann nach dem Prinzip der ausgleichenden sozialen Gerechtigkeit verfahren werden. Denn jedem wir* nur soviel Boden in Erbpacht gegeben, wieviel er mit Hilfe seiner Familienangehörigen bearbeiten kann und wieviel ihm und seiner Familie bei He'ßi^er und sachkundiger Arbeit ein Existenzminimum zu h'eci ver sa;. Die Stärkung des KKL bedeutet daher die Förderung der sozialen Gerechtigkeit im Lande der Thora. Träger der jüdischen Bodenpolitik ist der Keren Kajemeth Lejisrael. Er will durch Verwendung freiwilliger Volksspenden den Boden in Erez Israel in jüdischen, unveräußerlichen Volksbesitz überführen, die Absiedlung mittelloser jüdischer sclbstarbeitender Elemente ermöglichen, durch Vergebung von Boden an den Mittelstand mittelständische Siedlungen auf dem Lande und Handwerk und Industrie in der Stadt fördern, den Boden ausschließlich in Erbpacht und Erbbaurecht vergeben, die jüdische Arbeit sichern, die Nutzung des Bodens überwachen und der Spekulation entgegenwirken. Stellcng«^ •hlung n >-18Uht, 0 Uhr, fö» C 10 UM amm) srs" irrz fje« Wirtgreiche worden ihängig Volkser Verden die chnung welche kutsch •' heut« u. a.a ihrer r Jude \risches :bt ist nicht» erklärt: Vpl fy' onders» norali- Gefühl n dem} ufstiegf;reitet, esenon dieses titsche enrurri 5 JU- /urdei»; jüdiht alle dische me.ru ufhör« ischer* kern.,1" : über Feind Uf! *< %- I ä*ura"#S%t| t des d Ge« desr , über« s.. aus en t;- 8 der Juder! luden udeniartin kein sehen : von Meer Väter ver- Wer und aujr daß tdenigen, Freiörse: äfts- •men ieut- Leo Capihrer und itere .soon" zuiden Gau nter Iner ätcr, lach iter in zia- :ntfien au- Ifen je-, ihr elf dias oreilten 3* *g. mät