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Jüdische Rundschau · 1935-03-15 · Heft 22 (15.3.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 22 (15.3.1935)
Date
1935-03-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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11 feite 4 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 22, 15. IH. 193J Interessantes Urteil eines Arbeitsgerichts ^3 Kündigung einer jüdischen Angestellten Die „Frankf. Ztg." vom 12. d. ML berichtet folgenden Fall: In einer W i c s b a d e n c r F i r tn a war seit sieben Jahren «ine jüdische Angestellte, zuletzt als Einkäuferin, beschäftigt. Anfang Juli kündigte die Firma der Angestellten für Ende Dezember 1034, weil die Firma von der Kreisleitung der NSDAP, ein Schreiben erhalten hatte, in dem es u. a. hieß: „Wir sind in Zukunft nicht mehr in der Lage, weiterhin Ihr Kunde zu sein, wie wir auch den Parteigenossen sowie den Angehörigen unserer Gliederungen in Zukunft länger nicht mehr zumuten können, in einer Firma Einkäufe zu tatigen, die noch jüdische Angestellte beschäftigt. Wir sind daher genötigt, zum Schutze unserer Parteigenossen die geeigneten Maßnahmen zu ergTeifen, falls Sie nicht gewillt sind, die Konsequenzen betr. Ihrer jüdischen Angestellten zu ziehen." Die jüdische Angestellte, die für einen 71jährigen Vater und einen Schwerkriegsbeschädigten Bruder zu sorgen hat, hielt die Kündigung für unzulässig und rief die Vermittlung des Vertrauensrats der Firma an, der jedoch eine Vermittlung ablehnte. Darauf klagte die Angestellte auf Widerruf der Kündigung, weil diese iingeset/- lkh und .sittenwidrig sei; denn sie sei seit Jahren als Einkäuferin tätig gewesen, sei bei etwa hundert Angestellten der Firma die einzige n i e h t a r i s c h e Angestellte und komme mit dem Publikum nie in Berührung. Weiter berief sich die Klägerin auf wiederholte Erlasse der zuständigen Regierungsstellen, in denen E ingriffe in einen Fi e t r i c b von Stellen a u H e i h a 1 b des Betriebs für unzulässig erklärt wurden; die Kreisleitung habe demnach kein Recht gehabt, von der Firma die Entlassung der Klägerin zu verlangen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hatte die Klage abgewiesen mit der Ii e g r ü n d u n g, dali die Kündigung zwar erfolgt sei, weil die Kreisleitung der Finna die Entlassung der jüdischen Angestellten nahegelegt habe, wenn die Firma die angedrohten Nachteile vermeiden wolle. Die Grunde für die Kündigung s< ien aber weder gesetzwidrig' noch sittenwidrig, weil die Kündigungerfolgt sei, um einem schweren peschäftlichen Schaden zu eingehen. Die Klägerin könne nicht verlangen, daß die Firma ihre eigenen berechtigten Belange hinter die der Klägerin zunickstelle und die Rechtmälligkeit des Schreibens der Kreisleitung nachprüfe. Die Kündigung sei daher durch die Betriebsverhältnisse bedingt gewesen. Gegen dieses Erteil legte die Klägerin Berufung beim l.andesarbcitsgericht Frankfurt «in, hatte aber auch hier keinen Erfolg. Die Berufung wurde zurückgewiesen, nachdem die beklagte Firma erklärt hatte, das Schreiben der Kreisleitung sei nur der letzte Anstoß zur Kündigung der Klägerin gewesen. Bereits vorher hätten viele Kunden damit gedroht, daß sie nicht weiter bei der Firma kaufen würden, wenn die jüdische Angestellte noch länger beschäftigt werde; die Firma habe nicht ihre Existenz und damit gleichzeitig die von hundert Angestellten aufs Spiel setzen können, um eine einzige Angestellte in ihrer Stellung zu halten. Die Berufung wurde vom Landesarbeitsgericht tt a. mit folgender Begründung verworfen: Wohl wi *s anerkannten Rechts, daß eine Kündigung wegen ihrer Motive aii tonwidrlg und nichtig sein könne; alxrr im vorliegenden Kall ici die Kündigung aus wirtschaftliehen Gründen erfolgt, um die angedrohten schweren geschäftlichen Nachteile zu vermeiden. Eine solch,: aus triftigen Erwägungen erfolgte Kündigung sei nicht sittenwidrig. Der Hegriff des Anstandsgefühls der hillig und gerecht denkenden Volksgenossen unterliege einer Wandlung, und l>ci ihm sei der nat km.ila«ialisli»chcn Weltanschauung ein«; maßgebliche Hedeutung beim messen. Heute empfinde die Mehrheit der deutschen Volksgenossen es nicht als sittenwidrig, wenn eine arische Firma bei der herrschenden Arbeitslosigkeit die einzige jüdische Angestellte, die ein hohes Gehalt beziehe und die einem deutschen Arbeitslosen den l'latz versperre, aus dem Betriebe eniferne, um an ihre Stelle einen arbcit*l»scn, national zuverlawägen deui-chen Volksgenossen einzustellen. Dm Berufungsgericht, wi in Uelx-iritittimmung mit dem Vorderrichter der Ansicht, daß die Klägerin nicht mit dem Einwand gehört werden könne, die beklagte Firma hätte sich einem ungesetzlichen Druck und einer rechtswidrigen Einmischung der betriebsfremden Kreisleitung widersetzen und den Schutt der vorgesetzten Stellen (nämlich der Gau- und Reichsleittmg, des Reichswirtschaftsniinisicrkims und des Reichsarbeitsministeriums) anrufen müssen. Auch hier müsse betont werden, daß es sich um eine weltanschauliche Frage handle, bei der auch keine vorgesetzte Behörde eine untergeordnete Stelle zu einer anderen Auffassung zwingen könne. Auch hätte die Firma den sich voraussichtlich lange Monate hinziehenden Entscheid der vorgesetzten Instanzen nicht ohne schwerste Gefahren für den Fortbestand der Firma abwarten können; denn selbst wenn die Besehwerde Erfolg gehabt hätte, hätte niemand verhindern können, daß die Parteimitglieder das Geschäft weiter mieden. Der Beklagten könne daher kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß sie sich widerstandslos dem Ansinnen der Kreisleitung getilgt ha!x\ Da ein weiteres Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht gegeben ist, ist das Urteil rechtskräftig. Wir hören immer, die Judenpolitik des Nationalsozialismus bezwecke, den „übermäfligen Einfluß der Juden in Staat und Kultur" nt beseitigen, dagegen bleibe dem Juden, der sich nichts zuschulden kommen läßt, die Möglichkeit der Betätigung in der Wirtschaft, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Im vorliegenden Fall handelt es sich anscheinend nicht um eine Person, die Einfluß auf „Staat und Kultur" genommen hat, und augenscheinlich lag auch gegen sie nichts vor außer ihrer Zugehörigkeit zum Judentum. Wenn sogar ein solcher relativ unwichtiger und politisch gewiß belangloser Posten aus „weltanschaulichen" Gründen nicht von einer Jüdin bekleidet werden kann (obwohl sie u. a. einen kriegsbeschädigten Bruder ernähren muß), dann ist dies eine überaus eingeschränkte Interpretation der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkett, die den Juden eingeräumt wurde. „Beim Juden wird Unanständigkeit vermutet" Ein Artikel der Zeitschrift „Deutsches Recht" In dem Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Jurhdcn „Deutsches Recht" vom 10. März 1935 wird in der Kritischen Umschau darüber berichtet, daß ein bei einem Obcrlandesgericht zugelassener jüdischer Anwalt, der sich seit 103$ in London auf den Beruf des Rabbiners vorbereite, mit Zustimmung des Landgerichts- bzw. Oberiandesgerich<«-piäsidenten von seinem am Landgericht desselben Ories als Anwalt zugelassenen Bruder vertreten werde; auf diese Wci-.e sei der in London lebende Auw alt weiter bei dem (icricht in Deutschland zugelassen und habe sich seine deutsche Einkommensquelle erhalten. Nach § 21 der Rechtsanwaltsordnung muß eine Zulassung zurückgenommen weiden, wenn der Rechtsanwalt seinen Wohnsitz am Orte seiner Zulassung aufgibt. Andererseits kann nach § '3 a.a.O. die Stellvertretung eines an der Ausübung seines Berufes zeitweise verhinderten Rechtsanwalts einem andeien Rechtsanwalt übertragen werden. Auf (irund dieser let/teicn Bestimmung hatten die <'ierichtspräsidenten durch den Bruder zugelassen; da diese Regelung immer nur während der Justi/minister zu- \i,ii Anfang an ein Zeitraum über ein Jahr für die Behinderung genannt worden wäre. Im Zusammenhang mit dem eingehenden Bericht dieses Falles heißt es in den mit „Hutig" unterschriebenen Ausführungen der Zeitschrift ..Deutsches Recht" u. a.: antragsgemäß die \ ertretung sie waren hierfür zuständig, für fi Monate erbeten wurde. Standig gewesen wäre, wenn „Ks CiM r! Gr., tifs n es Kunst ist Hcr Gpset/Iichle e H, daß jenfs Knrh. Bufh-'ahcns in, Niezen d^s jiet; ,1er h-n der G« etzei ud, kei rs und die man ohne weiteres als i '„> nriTcich'sen kann. In dieser r jlnemsen'tcr-, bedeute! die reine •'••m seiner Kas^e, und wir wissen, . •nuiiene Ausdruck der Technik des :n aie'ern /wecke dient, ab dem Ich Setiaden aller and-Trn Volker." Es folgt der Bericht über den Fall der beiden Anwälte, dann heißt es u. a.: an ihm Ist, daß die beiden Juden ihre Rechnung nicht, wie man hätte erwarten dürfen, ohne den Wirt gemacht haben, sondern mit ihm. Es ist zu verstehen, wenn eine Behörde einmal getäuscht wird. Weniger verzeihlieh ist es schon, wenn sie sich durch einen Juden täuschen läßt. Denn während bei einem Volksgenossen die Anständigkeit präsumiert werden kann, muß beim Juden wie b ei jedem Rassenfeinde die Unanständigkeit vermutet und die Anständigkeit für jeden einzelnen Fall bewiesen werden. Eine deutsche Behörde, die es mit einem Juden zu tun hat, muß daher wissen, wessen sie sich zu versehen hat; sie muß sich darauf vorbereiten, daß der Jude versuchen wird, sie zu täuschen. Gelingt die Täuschung dennoch, so kann sie doch häufig in einem späteren Zeitpunkt erkannt werden. So auch in diesem Falle. (Sperrungen von uns — Red. „J. R.".) Daß die Behörden im Verkehr mit unbescholtenen Juden von vornherein von der Vermutung der Unanständigkeit ausgehen sollen und die Anständigkeit, die ein Jude für sich in Anspruch nimmt, „bewiesen" werden soll, ist ein Vorschlag, der ein juristisches Kuriosum darstellen würde. Eine „Juden-Nummer'1 des WB Die Anzeigen-Abteilung Aachen des „Westdeutschen Beobachters" Köln, versendet ein Flugblatt, worin mitgeteilt wird, daß die Zeitung am 23. März eine Sondernummer herausbringt unter dem Titel: „Judenwirts chaft oder judenfreie Wirtschaft?" Der Zweck dieser Sondernummer sei es, „dem gewaltigen Leserkreis des Westdeutschen Beobachters in sachlicher Art die jüdischen Fragen in all ihren Erscheinungen eindringlichst vor Augen zu führen". — Die Zeitung fordert nun alle deutschen Einzelhändler auf, an dieser „Demonstration deutschesten Abwehrwillens" teilzunehmen, und zwar durch Aufgabe einer Anzeige. Die Sonderausgabe, die in dem Schreiben kurz die „Juden-Nummer des Westdeutschen Beobachters" genannt wird, soll, so heifit es, den Zusammenhalf, die Leistungsfähigkeit und den Tatwillen des deutschen Einzelhändlers zum Ausdruck bringen. Die Werbung des „Westdeutschen Beobachters" in Aachen wird vom Gauwirtschaftsberater und von einem Ratsherrn der Stadt unterstützt. ..... d.ti. .... auf der Hand, s Anwendung; einer dern sie liegt ii dieser lir-iimnni: «tabenin'crprr Recht jten i. de., vermin! ginnt voikt-t-häilH mit dem X n i i e der hier ge« hildei u sieh hier um eine Gesetzesumgehung handelt, liegt eihstn i .i uiilheh ii gl die Umgehung nicht in der Ausiuhmcvoiselitni, wie der des § 25 a.a.O., soni der norm ai i vis| ischen Handhabung g. Sei ,,M une je -eizliclie Vorschrift der Huchitioti fn ij.;. i.i, heu wird, lieginnl die auf -de gesinnte n Sinnes zu ctiiMiren. Das heißt: sie bell zu werd. ii. I l.tfs die V o 1 k s s c h ä d 1 i e h k e i t e n d e s J ti ,1 e n im» ni rn e n f ä I 1 t, dafür dient 1 ab eindrucksvolles Beispiel. Das Traurigste Das Alte Testament. Der Fränkische Kurier", Nürnberg, vom 11. März veröffentlicht einen Bericht über eine Kundgebung der NS. Frauenschaft itt Nürnberg, bei der auch Gauleiter Julius Streicher sprach. Im Verlauf seiner Rede sagte er, dem Bericht der erwähnten Zeitung zufolge u. a.: „Die köstlichen Perlen, die im Alten Testament zu finden sind, stammen von Menschen, die ihren Ursprung im Norden hatten, der Unrat, der dazu gefügt wurde, stammt aus jüdischem Geist." Geburtstag« Ein Sechzigjähriger Die Jubiläen der ersten Ocneration unserer Bewehr?! häufen sich. Nun wird — Purim — Gronemann 60. Man! könnte geneigt sein, das Geburtsdatum (Purim) als ein Svm. bol für diesen Witzbold zu nehmen, würde damit aber dem I eigentlichen Wesen Gronemanns Unrecht tun, denn im Kern I seines Wesens ist er bei aller Liebe zur Ironie und zum Wit2 ein weicher, gütiger, wohlwollender und treuer Mensch, Aus Rabbitterhause stammend — der Vater schon einer der wenigen Rabbiner Deutschlands, die sich dem Protest gegen Elerzl nicht anschlössen — von reichem jüdischem Wissen erfüllt, war Gronemann in der Herzischen Periode einer der ersten und aktivsten Vorkämpfer unserer Idee in Deutschland, und hat, unterstützt durch seine Rednergabe und sein scharf geschliffenes Wort, viel zur Verbreitung des Zionismus in Deutsehland beigetragen. Delegierter fast auf j allen Kongressen, wiederholt Mitglied des A.-C, später, so. i lange dieses Institut existiert, Vorsitzender des Kongrell, gerichts, dessen unbestechliche Rechtlichkeit und Geschick j zur Versöhnung der schärfsten Gegensätze und zum Ausj gleich der wldcrstrebcndsten Interessen allgemein bekannt und anerkannt, ist er, der Verfasser jüdischer humoristischer Ro. mane, von zionistischen repräsentativen und Arbeitstagungen | kaum wegzudenken. Möge auch für ihn aus dem „Tohuwabohu" der jetzigen Zeit das Leben durch die Möglichkeit beglückender und fruchtbarer Tätigkeit für unser Volk in Erez Israel gekrönt werden, Dr. Fritz Simon Ein Fünfzigjähriger Dr. Georg Herlitz, der dieser Tage sein 50. Lebens, jähr erreicht, ist allen Zionisten und auch vielen Nichtzionisten, die sich mit der wissenschaftlichen Bearbeitung der jüdischen Gegenwart beschäftigen, als der stets hilfsbereite und auf allen Gebieten des jüdischen Wissens beschlagene Leiter des Zio. nistischen Archivs (früher Berlin, jetzt in Jerusalem) wohl, bekannt. Abhold allen politischen Streitigkeiten, war Herlitz überall zu finden, wo es sachliche Arbeit zu leisten galt. Nicht nur im Zionismus, sondern auch in freien jüdischen Organisationen, wie U. O. B. B., war er als aktiver Mitarbeiter stets geschätzt; besonders bekannt wurde er als einer der Initiatoren und Herausgeber des fünfbändigen „Jüdischen Lexikons, I Das Archiv ist im wahrsten Sinne sein persönliches Werk und I Verdienst. Seine engeren Kollegen schätzen Herlitz als den | idealen Typus des zionistischen Beamten, als einen Mann von Charakter, Pflichttreue und stets bereiter Kollegialität. Dr. Herlitz hat das von vielen erstrebte Ziel erreicht, indem er ohne Trennung von seiner ganz auf seine Person gestellten Arbeit nach Palästina übersiedeln konnte und dort mit seiner Familie eine neue Heimat gefunden hat. Die Sympathien, die ihm zu seinem 50. Geburtstag zuteil werden, beweisen den Wunsch für ein weiteres befriedigendes und fruchtbares Leben zum Nutzen des Volkes und Landes. Die Vcrsorßungs-Ansprüche ehemaliger GDA-jVUtgllcder, Zu der in der vorigen Nummer der „Jücl. Rundschau" veröffentlichten Entscheidung des Kammergerichts bezüglich der Ansprüche ehemaliger jüdischer Mitglieder der Gewerkschaften bzw. des GDA, worin gesagt wurde, daB der Fall möglicherweise unter das neue „Gesetz über den j Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche" fällt, wird uns aus juristischen Kreisen geschrieben: Es ist notwendig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der in der Vorentscheidung des Kammergerichts erwähnte Eventuaiar.- spruch auf Grund des Gesetzes über den Ausgleich bürgcrliclirechtlicher Ansprüche erlischt, wenn er nicht bis zum 31. d. M. in einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Weise oder durch ein Armenrechtsgesuch gerichtlich geltend gemacht wird. Es würde also nicht genügen, etwa die Entscheidung in dem in der „Jüdischen Rundschau" zitierten Einzelfall abzuwarten, sondern für den Fall, daß die Austragung dieser Angelegenheit im Sinne des erwähnten Gesetzes erfolgt, könnten andere Anspruchsberechtigte nur dann Aussicht auf eine ähnliche Behandlung haben, wenn sie vor dem 31. d. M. ihre Ansprüche durch Einreichung einer Klage oder einen Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls oder eines Armcnrechtsgcsuches geltend gemacht haben. Auflösung einer kirchlichen Gemeinschaft. Die Hamburger Polizeibehörde teilt mit: „Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 ist die Evangelisch-kirchliche Gemeinschaft' in Hamburg für das gesamte hambtirgische Staatsgebiet verboten und aufgelöst worden. Das Verbot ist erfolgt, weil der Prediger der Gemeinde, der vom jüdischen zum evangelischen Glauben übergetreten wao unter dem Deckmantel des Christentums einen unheilvollen talmudisch-jüdischen, ja sogar gesundheitsgefährdenden Einfluß auf deutsche Volksgenossen ausgeübt hat. Er hat von der Gemeinde, die ihn nur als den armen, unterstützungsbedürftigen Prediger kannte, Geld und Sachspenden jeder Art angenommen, so daß er sich ein Vermögen von über 60 000 Mark zusammentragen konnte." Palästina-Bilder in Nürnberg. Wie uns aus Nürnberg berichtet wird, zeigt das dortige Kaiser-Panorama in der Woche vom 11. bis 17. März Bilder des neuen Palästina. Wie aus dem Programm hervorgeht, werden unter insgesamt 50 Bildern auch zahlreiche Bilder von der jüdischen Arbeit gezeigt, z. B. gibt es neun Bilder von Nahalal, 17 Bilder von Tel Avviw, je zwei Bilder von Rischon le-Zion und Rcchoboth, und innerhalb der Serie Haifa wird u. a. auch die Herzlstraße, das Technikum und die Realschule gezeigt. Die übrigen Bilder zeigen Landschaften und einige Punkte von christlichem Interesse. Es ist erfreulich, daß gerade in Nürnberg, dem Zentrum einer scharfen antiiüdischen Agitation, die Bevölkerung Gelegenheit hat, sich durch Augenschein von der gewaltigen Aufbauarbeit zu überzeugen, die Juden in Palästina geleistet haben. BERTHOLD NEUMANN JB PIANOS-RADIO iTT KurfQrstondamm 805 J 1 Bismarck 371« 1 Peppmftller wascht («glich« Art Hatiiwäiche schonend (Stadt* und PiandwUcht) BMMMAsomrci Karl Peppmöiier a.m.s.H. BartlnNU, N«m Hochi.tr. 20 . Di Wedding 1331 NIM •MNMW M UMOTMI MM MM RUNDFUNK Hermann Rahmer & Co. Kurfiirttendamm 54/SS . B 4 5726 frleichU'rtfi Zahlungsbedingungen, unvprbtnHI Vcfuhfuny Ani«lg«n und Ankündigung«« In der „Jffldltchan Rundschau" Hnd«n dl« grfttt« B«a<htung. vtumEfz K-.ufbt.reohti-itiny, Stirnman u. Reparaturen ttÄiiin,<lh,"»l,ttM nuuiv|auch jüdi-*- ZANDER» Alt.Mo.blt Ml / C * Tapeten A. 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