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Jüdische Rundschau · 1935-03-12 · Heft 21 (12.3.1935) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 21 (12.3.1935)
Date
1935-03-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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mm^^mmmmmmmmmmm Hr. 2V T2. III. 1933 JÜDISCHE RURDSCHAÜ Seife 3 Pflichten der ausgebürgerten Staatenlosen Die Geltungsdauer des Gesetzes überdenWideTruf von Einbürgerungen, durch das vor allem Einbürgerungen widerrufen werden, die vom völkisch-nationalen Standpunkt aus rassisch unerwünscht erscheinen, läuft am 15. Juli dieses Jahres ab. Bei seiner Durchführung haben sich zahlreiche für die Betroffenen weitgehenden Folgen gezeigt, u.a. die, daß die Staatsangehörigkeit in einer Familie nicht immer einheitlich blieb. War z. B. die Ehefrau gebürtige Reichsdeutsche und hat sie den Mann erst nach seiner Einbürgerung geheiratet, so erfaßt die Ausbürgerung allein den Ehemann und die Kinder, während die Ehefrau Reichsdeutsche bleibt. Eine andere familienrechtlich interessante Folge ist, daß ausgebürgerte weibliche Personen, die heiraten wollen, sich ein Ehefähigkeitszeugnis beschaffen müssen. Für die Erteilung dieses Ehefähigkettszeugnisses, die mit Verwaltungskosten verbunden ist, ist das Reichsjustizministerium zuständig, denn der Minister hat sich die Erteilung von Ehefähigkeitsattesten bei Nichtariern — und um solche handelt es sich meist bei den Ausgebürgerten — selbst vorbehalten. Daß Ehefähigkeitszeugnisse nicht erteilt werden, wenn die Schließung einer Mischehe beabsichtigt wird, ist selbstverständlich. Von dem Zeitpunkt der Ausbürgerung an unterstehen die Betroffenen dem „Staatenlosenrecht". Dieses unterscheidet sich insofern vom „Fremdenrecht", als hinsichtlich der Staatenlosen im allgemeinen keine zwischenstaatlichen Gegenseitigkeitsvereinbarungen bestehen. Der Ausgebürgerte muß einen Staatenlosenausweis (Fremden paß) bei der für ihn zuständigen Polizeibehörde beantragen, sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn keine besonderen Gründe bestehen, wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Daß auch Staatenlose, nicht nur fremde Staatsangehörige, beim Vorliegen eines Ausweisungs-Tatbestandes ausgewiesen werden können, ist in Deutschland, ebenso wie in arideren Staaten, anerkanntes Recht. Gewiß ist die Durchführung einer Ausweisungsverfügung gegen einen Staatenlosen oft schwer, weil kein Heimatstaat besteht, in den er abgeschoben werden kann. Da aber zur Durchführung der Ausweisungsverfügung zu polizeilichen Beugemitteln wie Zwattgshaft und Zwangsgeld gegriffen werden kann, muß auch der Staatenlose darum besorgt sein, im Falle der Ausweisung sich die Einreiseerlaubnis in anderes Land zu beschalfen. Ebenso wie alle Reichsfremden müssen die Ausgebürgerten sich vor einer Reise ins Ausland bei der zuständigen Polizeibehörde einen Wiedereinreisesichtvcrmerk geben lassen. Sie müssen auch darauf achten, daß sie die zur Rückkehr gestellte Frist innehalten, weil sonst erhebliche Einreiseschwicrigkeiten entstehen können. Die Reisefähigkeit der Ausgebürgerten ist aber weniger durch die Vorschrift über den deutschen Rückreisesichtvermerk beschränkt, dessen Erteilung im allgemeinen eine formelle Angelegenheit ist, als dadurch, daß die ausländischen Staaten bei der Erteilung von Einreisevisen an Staatenlose sehr zurückhaltend sind. Die ausländischen Konsulate oder Paßstellen sind vielfach nicht befugt, von sich aus schon das Einreisevisum zu geben, sondern müssen erst ihre Zentralbehörde anfragen; oft wird die Stellung von Kautionen verlangt. Auch für staatenlose Palästina-Touristen ist die Erlangung des Visums schwerer als für reichsdeirtsche Palästina-Touristen. Die Reisefähigkeit der Staatenlosen ist übrigens ein Gebiet, auf dem es doch einmal zu einer generellen internationalen Regelung kommen müßte. Eine wichtige Folge der Ausbürgerung besteht auf arbeitsrechtlichem Gebiet, denn für Ausgebürgerte gelten die gleichen Bestimmungen wie für ausländische Arbeitnehmer. Sie müssen also, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, sich einen Befreiungsschein oder eine Arbeitskarte beschaffen. Nach der amtlichen Zulassungsordnung zu den Krankenkassen für Aerzte und der für Zahnärzte und Dentisten ist der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit einer der Gründe, die zum Verlust der Kassen führen. Auch hinsichtlich der Verleihung des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer und Kriegsteilnehmer gilt für die Ausgebürgerten Sonderrecht. Im Gegensatz zu fremden Staatsangehörigen, die im deutschen Heer gekämpft haben, oder zu Reichsdeutschen — einschließlich der weiter Eingebürgerten —, die im österreichisch-ungarischen Heere dienten, kann den Ausgebürgerten das Ehrenkreuz nicht verliehen werden. Dies ergibt sich aus der neuesten Fassung der Ehrenkreuzbestimmungen. Die Mehrheit der Ausgebürgerten, die vor ihrer Einbürgerung meist zum polnischen, österreichischen, tschechischen, ungarischen, rumänischen oder russischen Staat gehörten, werden voraussichtlich immer staatenlos bleiben, soweit sie weiter in Deutschland leben. Nur ausnahmsweise ist die Möglichkeit vorhanden, die frühere Staatsangehörig-kcit, auf die der Ausgebürgerte oft ausdrücklich verzichtet hat, wieder zu erlangen. Die Zahl der in Deutschland lebenden staatenlosen Juden - denn die Ausbürgerung erfolgt ja räch der Begründung des Gesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen in den meisten Fällen aus rassepolitischen Ortinden — erfährt damit eine beträchtliche Erhöhung. Anders liegen die Verhältnisse bei den Auswanderern, vor allem bei denen nach Palästina. Erwerben sie doch vielfach nach mehrjährigem Wohnsitz im neuen Lande gewöhnlich auch dessen Staatsangehörigkeit. Schließlich sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, daß eine einmal erfolgte Ausbürgerung mit ^-genannten „Rechtsmitteln" nicht angefochten werden kann. Trotzdem ist eine Rücknahme der Ausbiirgerungsverfügnng verwaltungsrechtlich möglich. Sie wird aber nur ausnahmsweise wegen besonderer Umstände in Frage kommen, so B., wenn nachträglich etwa noch Frontkämpferurkunden beigebracht werden Tcönnen oder besondere Verdienste um nationale Belange nachgewiesen werden. Oberregierungsrat a. D. R. Kempner Ein Inserat Der „Angriff" (Berlin) veröffentlicht in seiner Nummer v°m 7. Marz folgendes Inserat: Antisemiten werden zwrrltx Aufklärung zur Mitarbeit für XS- Presse gebeten, sich täglich persönlich oder schrilllicli in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 17 bis 20 Uhr bei Schmidt, Hotel Manegoki, Saarlaiidstr. 80, zu melden. An Angeboten wird es wohl diesem Inserenten nicht fehlen. Haben nichtarische Mitglieder _ *.......w des GDA Versorgungsansprüche? Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts Ueber eine wichtige Vorentscheidung des Kammergerichtes in der Frage der Versorgungsansprüche nichtarischer Mitglieder der früheren Gewerkschaften berichtet die „Frankf. Ztg." vom 10. d. M. Das Problem der nichtarischen Mitglieder der früheren Gewerkschaften, die infolge des Arierparagraphen nicht in die ansonsten als Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaften fungierende „Deutsche Arbeitsfront" übernommen wurden, ist bisher praktisch noch ungelöst. Denn diese Mitglieder, die jahrelang Mitglieds- bzw. Versicherungsbeiträge gezahlt haben, konnten nun bei eintretender Versorgungsbediirftigkeit ihren Anspruch nicht geltend machen. Nun hat (lt. „Frankf. Ztg.") ein nichtarisches Mitglied des früheren „Gewerkschaftsbundes der Angestellten" (GDA) eine Klage gegen den GDA auf Zahlung der Altershilfc eingeleitet, zu der eine rechtlich recht bedeutsame Vorentscheidung des Kammergerichts vorliegt. (23 W 8089/34; 212 As 78 34.) Das Kammergericht hat dem Kläger das Armenrecht bewilligt, was unter den seit einiger Zeit geltenden verschärften Bestimmungen nur möglich ist, wenn die Klage „hinreichend Aussicht auf Erfolg" bietet. Femer wurde in der Begründung zum Ausdruck gebracht, daß der Fall möglicherweise unter das neue „Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche" falle (das sich auf Nachteile bezieht, die den einzelnen durch politische Vorgänge der nationalsozialistischen Erhebung zugefügt worden sind). Danach würde dann der Reichsinnenminister nach billigem Ermessen zu entscheiden haben, ob das Verfahren seinen Gang nehmen soll, ob es auszusetzen ist oder ob sonst ein Ausgleich stattfinden soll. Aus der Be.gr ti n d u n g des Beschlüsse nehmen, daß das Kammergcrieht. eine Klage ist gegen \s. a. zu tutden GDA. für möglich erklärt, da eine .-Htzung-geniiiße Auflösung nicht erfolgt sei, und die Klage auch dann stall hall «ei, wenn .sich der ODA. in Liquidation befinde. Daß der Kläger zulegt keine (Schräge mehr gezahlt hal>e. könne ihm nicht entgegengehalten werden, da man srinc Beiträge ja nicht hal>e entgegennehmen wollen. Auch aus der Satzung des GDA. lasse sich nicht entnehmen, daß ein klagbarer Anspruch nicht bestehe. Die Bestimmung der Satzung, dail der Autsiohtsrat endgültig über die Gewährung von Allershiilc entscheide, gehe über den Rahmen der Vcrcitisatitonomie hinaus und sei also rechtsunwirksam, wenn sie mehr als den (.'harakicr einer Vorentscheidung annehme. Für rcchtsimwitksim hält das Kammergcrieht auch die Satzung«. Bestimmung, daß ,,eln Rechtsanspruch aut die Altershilte nicht besteht". Wenn der Verein sich an das giotje Publikum wende und, wie hier, le-te Regeln für die Zuteilung der Beträge aufgestellt hal>e, s o sei a n z u n e h m e n. d a ti b e .-, t i m m t e Mitglieder oder Gruppen n i < h t ohne weiteres nach d e m \V i I I e n i! e s Vorstandes sollte n a u s g <• s ('blossen werden dürfen. Ks lüge also nahe, anzunehmen, daß diese Vorschrift schlechtweg wirkungslos sei, weil sie versuche, eine Anwendung des Gesetzes iilier die privaten Versicheriingsunternchmungen zu verhindern. Falls man alter det Vorseht itt Bedeutung beilege, könne es höchstens die sein, daß der Verein -ich die Möglich, keil wahren wollte, alle Mitglieder nur gle zu befriedigen, falls sein Vermögen nicht aber die Befriedigung zu verwt igem, lalU Vc Dalür, daß kein V'ennögen vorhanden sei. -r halt gegclien. Im übrigen biet«' die Recht aoi'l;'» 'g auch deshalb Aussieht, aut Krlnlg, weil der KUger den l\v<-u'n.il.oi .pruch gellend machen wolle, daß man ihm jenen Teil seiner Bein.tgr zurückzahle, der billigcrweisc als < o ^cr.icislung uir die in Auswahl gcsicihc Altcfshillc anzusehen '.ei. Mit diesem Beschluß ist zunächst nur die Frage des Armen rechts entschieden und damit nun Ausdruck gebracht, daß das Kammergcrieht der Ansieht ist, die Klage habe „hinreichende Aussicht auf E r f o I g". I leber den Anspruch selbst ist dadurch noch nicht entschieden. Ein großer Teil jüdischer Arbeitnehmer wird dem weiteren Ergebnis dieser Rechtssache mit großem Interesse entgegensehen. i c h in ä ß i g prozentual n-ieiehen sollte, oder ea'cn überhaupt fehle, oan ..Ttsieiehender Arilin Alter von 78 Jahren ist in B i a! y s t o k der dortige Uoerrabbiner David F a j a n s, ein Führer der Misrachi-Beu«?ung, gestorben. Zeitschriftenschau In der März-Nummer der Londoner „Contemporary Review" veröffentlicht Sir Herbert S a m u e I unter dem Titel „Philosophie, Religion und die gegenwärtige Weltlage" einen größeren Aufsatz, in dem er sich gegen die Entgt-istigung und Entseelung der Welt wendet und es als eine Notwendigkeit bezeichnet, daß die Menschen wieder zu den großen Ideen der Philosophie und der Religion zurückkehren. „Wir wollen", so schließt er, „den Glauben aufrecht erhalten, daß es der Philosophie, zusammen mit ihren Schwestern Religion und Wissenschaft, gelingen wird, die Wege zu ebnen, die der Mensch beschreiten muß — und zwar zum erstenmal in der vollen Bewußtheit seines Tuns und seines Weges. Es gibt Wege, die zu einer besseren Gesellschaftsordnung, als es die unsere ist, führen — einer Gesellschaft, in der es Würde und Tätigkeit im Leben des Einzelnen geben wird, Einfachheit in den Sitten. Macht im Staate und Frieden in der Welt." In der gleichen Zeitschrift befindet sich ein Aufsatz „Gelehrte im Exil" von Professor Ernest B a r k e r, der sich mit dem Schicksal der aus Deutschland emigrierten Wissenschaftler befaßt und insbesondere ausführlich über die Tätigkeit der engtischen Hilfsinstitution „Academic Assistance Council" (bei der der Autor führend tätig ist), berichtet. Für die Wissenschaftler, die ja zu einem hohen Prozentsatz aus Juden bestehen, haben, wie Barker rühmend hervorhebt, vor allem zwei Gemeinschaften sich eingesetzt: die englischen Professoren haben freiwillig einen Teil ihres Gehalts geopfert und die englische Judenheit hat beträchtliche Summen aufgebracht. Ein großer Teil der Akademiker konnte in England oder in den Kolonien untergebracht werden. Besonders interessant sind die Schluf'bemerkttngeti des Verfassers, in denen er die Frage aufwirft, ob diese Fremden eine Gefahr für das wissenschaftliche Leben Englands seien. Er betont, daß kein deutscher Wissenschaftler, der einen Arbeitsplatz erhalten habe, dadurch einen Engländer verdrängt oder irgendwie benachteiligt habe; ja, der Verfasser bewertet diesen Zuzug sogar sehr positiv, wie sich aus den folgenden Sätzen ergibt: „Sie werden unseren Universitäten neue Kräfte zuführen, die andernfalls nicht da sein würden; sie werden unseren Dozenten den Anstoß zu einer neuen Oemeinschaftlichkeit (companionship) und den Nutzen neuer Forschungsmethoden und neuer Gesichtspunkte geben. Geben ist oft Empfangen, denn es gibt keine Freigebigkeit, wie Shakespeare sagt, die so beschaffen ist, daß, „je mehr ich dir gebe, um so mehr ich habe." N. Das neue Heft der Zeitschrift „Die Internationale K u n s t w c 11" erschien als Doppelheft Januar Februar, und zwar, wie der Verlag M. Schulz, Prag VII, mitteilt, wegen einer schweren Erkrankung des Herausgebers Adolf Donath. Das reichhaltige Heft enthält u. a. einen Aufsatz über „Das Museum in Tel-Awiw" von Gusti Pcrlmann. Es heißt darin: Das Museum „besitzt eine erstrangige Sammlung von Gemälden, plastischen Werken und über fünftausend graphischen Blättern. Vorläufig ist es nicht möglich, diese Sammlungen nach einem endgültigen Programm zu ordnen, weil das Material ständig durch Spenden vergrößert wird. Aus diesem Grunde können die Räume diese Fülle nicht mehr fassen, und es wurde bereits der große An- und Umbau des Gebäudes in Angriff genommen. Das Museum soll auch später einen Teil der Neuausgrabungen beherbergen und eine kunstgewerbliche und folkloristische Abteilung angliedern. Es ist das Verdienst des Letters des Museums, Dr. Karl Schwarz, daß das Prinzip, nur das Beste zu zeigen, um jeder Kritik standhalten zu können, herrschend ist." Im weiteren Verlaut des Artikels werden dann die Werke aufgezählt, die im Museum enthalten sind und einzelne Werke ausführlich gewürdigt, z. B. die Bilder von Liehermann, das Gemälde „Die jüdische Hochzeit" von Jozef Israels, ferner die zehn im Museum vorhandenen Werke von Lesser Urv, darunter „Jacob segnet Benjamin", drei Werke von Corinth usw. Die Zeitschrift bringt auch Abbildungen mehrerer im Tel- Awiwer Museum vorhandener Gemälde, sowie eine schöne Darstellung eines Inucnraumcs. Das Heft enthält ferner Beiträge über die Neuordnung im Pariser Lottvre von Fritz A. Bernstein, über Quelitz von Dora Landau (Lissabon), über die katalanischen Kunstsammlungen in Barcelona und viele andere für den Kunstliebhaber interessanten Beiträge, darunter eine internationale Chronik. - Seltsam berührt uns die Notiz über den Tod von Liebermann, die erst nach Redaktionsschluß eingefügt wurde. Diese Notiz ist in einem Ton gehalten, der weder des sonstigen Niveaus der Kunstzeitschrift, noch des Herausgebers Adolf Donath würdig ist. Es ist nicht leicht begreiflich, wer für diese Taktlosigkeit verantwortlich ist Makkabi-Bankett in London London, im März. (JTA) Im Savoy-Hotcl fand ein Bankett zu Ehren der britischen Teilnehmer an der Makkabiah in Palästina statt. Unter den (iästen befanden sich Lord Melchett, Lord Strabolghi, Sir Herbert Samuel, Sir Herbert Cohen, Prof. Brodetsky, Präsident des Board of Deputies Neville Laski, Vorsitzender des Britischen Maccabi Lt.-Col. J. IL Lcvcy, Präsident des Maccabi Irland 'A. N e w m a n, Generalsekretär des Makkabi- Weitverbandes Dr. K. F. Jaeobowitz. u. a. m. Lord Melchett richtete einen flammenden Appell an die englische Judenheit, die II. Makkabiah in den Mittelpunkt ihrer Arbeit für die nächsten Wochen zu stellen. Sir Herbert Samuel sagte, daß die Makkabi-Bewcgung den größten Wert für die physische Erneuerung des jüdischen Volkes habe und in engster Verbindung mit der großartigen Mission stehe, welche die Judenheit augenblicklich in Palästina erfülle. Mr. Neville Laski erklärte, er sei stets ein Anhänger der Jugendbewegung, deren hervorragender Exponent der Makkabi ist, gewesen. Es wäre bemerkenswert, daß die Juden, die im Sport verhältnismäßig ohne Tradition seien, in den letzten Jahren so bedeutsame Erfolge erzielt hätten. Lord Strabolghi wies darauf hin, daß die Erfolge jüdischer Boxer besonders in der englischen Öffentlichkeit einen viel größeren Eindruck gemacht hätten, als die anerkannten Leistungen jüdischer Wissenschaftler und Künstler. Der jüdische Sport diene dazu, die Kluft, die zwischen Juden und Nichtjudcn leider immer noch bestände, durch das Gefühl gegenseitiger Achtung zu überbrücken. Was die "moderne Judenheit zu leisten imstande sei, zeige am besten der neue Tvp des jüdischen Menschen in Palästina, der nicht nur jung, sondern auch schön sei. Im Anschluß an die Reden wurde der Film der ersten Makkabiah gezeigt und zwei Mitglieder des britischen Teams führten Fechtkämpfe vor. Die polnische Wahlreform Warschau, 8. März. (JTA.) In der Verfassungskommission des polnischen Sejm wies der jüdische Abgeordnete Dr. Rotten streich darauf hin, daß durch das Mchrheitswahlsystem nach englischem Muster, wie es in der projektierten neuen Verfassung vorgesehen ist, die Wahl von Vertretern der jüdischen Bevölkerung unmöglich und damit die drei M i I I i o n e n J u d e n P o I c n s m u n d tot gemacht werden würden. Dr. Rottenstreich protestierte gegen diesen Plan, der die Juden einer parlamentarischen Vertretung berauben würde und forderte die Beibehaltung des Proportional Wahlrechtes. Im Zeichen der Masaryk-Feier Aus Anlaß des 85. Geburtstages Masaryk.s hat ein Präger Komitee, bestehend aus Dr. Josef Popper, Präsident des Obersten Rates des Verbandes der jüdischen Kultusgemeinden und Mitglied des Administrative Committec der Jewish Agency, Dr. Maxim Reiner, Präsklent der Präger jüdischen Gemeinde, und Abgeordneter Dr. Augelo Goldstein einen Aufruf erlassen, worin eine gemeinsame Aktion zur Ehrung des Präsidenten durch Errichtung eines jüdischen zentralen Sozial-Instituts in Prag und der Masaryk-Kolonie in Palästina angekündigt wird. Dieser Aufruf ist darum bemerkenswert, weil alle Gruppen des Prager Judentums, einschließlich der bisher der Palästinasache ablehnend gegenüberstehenden tschechischen Assimilanten, hier vertreten sind. In dem Aufruf wird festgestellt, daß vor der jüdischen Gemeinschaft zwei große Aufgaben stehen, die Erhaltung des Judentums in der Diaspora und der Aufbau Palästinas. Straßenumbenennungen. Fn Frankfurt a. M. ist der B ö r n c p I a t z in „Dominikanerplatz" und die Börnestraße in „Großer Wallgraben" umbenannt worden. Die Börnestraße ist der nördlichste Teil der alten Frankfurter Judengasse, in der das Geburtshaus und ein Teil des Bankgebäudes der Rothschilds noch heute stehen. Die Umbenennung der „Judengasse" in „Börnestraße" und des früheren „Judenmarktes", wo sich der alte, nicht mehr benutzte jüdische Friedhof befindet, in „Börneplatz" erfolgte zum Andenken des in Frankfurt a. M. geborenen Dichters in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Ein Denkmal, das Börne von der Stadt in den Frankfurter Anlagen schon im Jahre 1877 gesetzt worden ist, wurde entfernt tk

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