Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 40 (1935)
- Issue
- Heft 17 (26.2.1935)
- Date
- 1935-02-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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■&. Nr. 17, 26.11.1935 JtTDTS'C H B -~*Wf DFSfcWff« SetoS Angelo Saccrdoti Zorn Ableben des Oberrabbinera von Rom Von unserem Berichterstatter Kr. Rom, 19. Februar Das Judentum Italiens hat ein schwerer Verlust getroffen. 0r. Angelo Sacerdoti, der Oberrabbiner von Rom und zugleich der Führer des Verbandes der jüdischen Gemeinden Italiens, ist ganz überraschend im Alter von 49 Jahren nach kurzer Krankheit dahingeschieden. An einer heftigen, bösartigen Kchlkopfkrankheit. Er lag kaum acht Tage zu Bett. Und es ist erst vierzehn e Ii r. daß er das letzte Mal von Mussolini empfangen wurde und mit ihm nber aktuelle jüdische Fragen sprach. Sacerdoti ist Florentiner von Geburt. Er ist am 2. Februar 1S86 geboren und besuchte in seiner Heimatstadt Florenz das dort domizilierende italienische Rabbinatskolleg (Collegio Rabbinico Italiano), Mit jungen Jahren wurde er Rabbiner in Reggio Emilia; 1012 wurde er nach Rom versetzt. Im vergangenen Jahre konnte Sacerdoti das 25jährige Rahbinatsiubiläum feiern. Im Weltkrieg ließ er sich beim Roten Kreuz einschreiben und 1915 trat er als Freiwilliger in das italienische Heer ein, dem er als Kapellan für den jüdischen Kultus zugeteilt wurde. Er hatte Hauptmannsrang und wurde mit dem italienischen Kriegskreuz ausgezeichnet. Eine seiner hervorragendsten Leistungen war die Gründung der jüdischen Elementarschule in Rom, die den Namen des Senators Vittorio Polacco trägt. Er riet auch die jüdische Abendschule „Dario Ascarclli" ins l eben und hat sich so um die Erhaltung jüdischer Eigenart und die Verbreitung jüdischen Geistes und jüdischer Kultur in der Hauptstadt Italiens hoch verdient gemacht. Sacerdoti stand auch an der Spitze des italienischen Rabbinatskollegiums, das erst kürzlich seinen Sitz von Florenz nach Rom verlegte. Er war ferner Mitglied zahlreicher jüdischer Organisationen in der Welt. Er nahm auch an den Beratungen in Gent und London teil, die der jüdischen Flüchtlingsfürsorge gewidmet waren. Im Jahre 1929 wurde er von der italienischen Regierung als Mitglied in die legislative Kommission berufen, die die Reform der Gesetze vorzubereiten hatte, die die Ausübung des jüdischen Kultus in Italien betreffen. Es ist nicht zuletzt seinem Einfluß und seiner großen Autorität zu danken, wenn diese Reform in einer so großzügigen, wahrhaft humanen Form erfolgt ist. Der Faschismus hat, wie au dieser Stelle mehrfach berichtet wurde, den jüdischen Gemeinden in Italien eine weitgehende Selbstverwaltung gewährt und auch sonst manche Reformen eingeführt, die der Entfaltung und Pflege jüdischer Eigenart, selbstverständlich im Rahmen der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, weitesten Spielraum lassen. Der Name Sacerdotis tauchte immer dann In der Öffentlichkeit auf, wenn jüdische Fragen auf der Tagesordnung standen, und es ist kein Geheimnis, daß der Oberrabbiner von Rom die besondere Wertschätzung und das Vertrauert Mussolinis genoß. Die Nachrufe, die ihm die italienische Presse widmet, sind von wahrer Sympathie und Herzlichkeit getragen. „Lavoro Fascista" bezeichnet ihn als einen „glühenden Patrioten und treuen Faschisten, der nicht nur von seinen Glaubensgenossen aufs tiefste betrauert wird, sondern auch von all denen, die ihn kannten und schätzen lernten". Der „Popolo di Roma" nennt ihn einen „wahren Wohltäter der leidenden Menschheit". Es ist erhebend zu sehen, welcher tiefen Sympathie und Wertschätzung sich dieser Führer des italienischen Judentums weit über die Kreise seiner Glaubensgenossen hinaus erfreute. Sacerdoti war ein unbestritten guter Italiener, was ihn jedoch nicht hinderte, auch ein guter Zionist zu sein. Ueberali in der Welt, wo es um jüdische Fragen ging, setzte Sacerdoti seine ganze Perönlichkeit ein. 1925 fuhr er nach Palästina zur Eröffnung der Universität von Jerusalem als Vertreter der italienischen Regierung, gemeinsam mit Prof. Lattes, dem hochverdienten Gelehrten und Führer des italienischen Zionismus. Das italienische und damit zugleich das europäische Judentum verliert in Sacerdoti einen seiner taktvollsten und geschicktesten Anwälte. Es wird nicht leicht sein, für ihn einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die Beisetzung Sacerdotis erfolgte unter starker Teilnahme der jüdischen und nichtjüdischen Bevölkerung auf dem Jüdischen Friedhof von Rom. Dem Sarge folgte eine Trauergemeinde von über tausend Personen, unter ihnen zahlreiche hohe Offiziere der Armee und der faschistischen Miliz. Das Militärkommando war bei dem Leichenbegängnis Oberrabbiner Sacerdotis, der als Feldrabbiner der Armee angehört hatte, durch den Gouverneur der Stadt und Provinz Rom vertreten. Vor der Synagoge hielten der Vorsitzende des Verbandes der jüdischen Gemeinden Italiens, Advokat Sereni, und der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Rom, lng. Recanati, Trauerreden. Am offenen Grabe sprachen der 83jährige Rabbiner von Mailand, da F a n o (ein persönlicher Freund des Papstes seit der Zeit, da er Direktor der ambrosianischen Bibliothek in Mailand war), und der Leiter des Jüdischen Theologischen Seminars, Prot. Cassuto. Der König und die Regierung hatten an die Hinterbliebenen und an den jüdischen Gemeindeverband Kondolenzschreiben gerichtet. (Vgl. Bild S. 1.) Die jüdische Gemeinde- Verfassung: in Ungarn Zur ungarisch jüdischen Lamfowrinnmlnng in Budapest am 4. März 1935 Von Dr. A. Fürs t, Budapest Am '4. März tritt in Budapest die vom Kultusminister Ii 6 man einberufene Landesversammlung der ungarischen Kongreßfudenheit zusammen, deren Aufgabe es sein soll, die vom I. Landeskongreß 1868,69 geschaffenen Statuten zu ergänzen und den veränderten Verhältnissen anzupassen. Der Kongreß besteht aus 200 gewählten Delegierten, davon 100 aus der Hauptstadt, außerdem gehören ihm in amtlicher Eigenschaft an der Vertreter der neologen Judcnheit im Oberhause der Gesetzgebung, Oberrabbiner Dr. Immanuel Löw, Szeged, Rektor des Rabbinerseminars, Prof. M. Guttmann, sowie die Vorsitzenden der zehn Gemeindedistrikte. Laut dem soeben veröffentlichten Programm wird der Kongreß vom Minister oder seinem Stellvertreter im Prunhraum der Pester Israelitischen Kultusgemeinde, im sog. Goldmark-Saal, eröffnet. Vorangeht ein feierlicher Gottesdienst in der benachbarten Hauptsynagoge, bei dem Großrabbiner Dr. Simon Hevesi die Festrede hallen wird. Der nachstehende Artikel wirft einen Rückblick auf den letzten Abschnitt der Geschichte des ungarischen Judentums. Mit einer wohl in der europäischen Geschichte einzig dastehenden Begeisterung und Einstimmigkeit hat das erste verfassungsmäßige Parlament nach dem Österreich-ungarischen Ausgleich am 20. Dezember 1867 die Emanzipation der ungarischen Juden gesetzlich ausgesprochen. Der Jude war von nun an in der Ausübung seiner bürgerlichen und politischen Rechte jedem anderen Bewohner des Landes gleichgestellt. Es war dies der Abschluß eines kaum 50jährigen Emanzipationskampfes, zugleich Ausgangspunkt eines fast fabelhaften Aufstiegs, m der Juden und Judenstämmlinge an allen Gebieten des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, publizistischen Lebens teilnahmen. Für sich selbst aber hatte das ungarische Judentum die Plattform der Autoemanzipation, einer seelischen Gleichgewichtsstellung zur Umwelt noch nicht gefunden. Als der Schöpfer der Emanzipation, Baron Joset von Eötvös, kaum einige Monate nach obigem Par- Der fünfzigjährige „Cowboy". Dieser Tage feiert man in Amerika und im Osten den 50. Geburtstag des jiddischen Romanciers A. R a b o i. Raboi ist in Polen geboren, aber «hon als kleines Kind nach Bessarabien gekommen und als Aveiundzwanzigjähriger nach Amerika ausgewandert. In New »ork hielt er es nicht lange aus, es zog ihn wieder „zur erde", er wurde so etwas wie ein Cowboy auf einer großen Pferdefarm im Staate Nord-Dakota. Erst kurz vor dem Kriege begann er zu schreiben und wurde der jüdische Heimatdichter Bessarabiens. In seinen Romanen und Novellen, besonders in dem Buch „Herr Goldenberg", das seinen Namen .bekannt gemacht hat, stellt er nicht weniger realistisch als die Iindischen Klassiker dem armselig kleinstädtischen Leben der Satiren von Mendele und der humoristischen Novellen Schalem Alejchems das einfache, gesunde, „sorglose, satte, ausgeschlafene Leben" bessarabischer Landjuden gegenüber. In aen letzten Jahren hat sich Raboi mehr und mehr der Beschreibung der sozialen Zustände irn jüdischen Amerika zugewendet X» der nächsten Nummer hegt'nnt die „Jüdische Rundschau" mit dem Ähdruch einer Erzählung von Jizchah Tora?: „7RÄUM IM ABGRUND" Ein reicher und vielbeschäftigter jüdischer Industrieller unserer Zeit, em Mann von weitem Horizont und sorgfältiger Bildung, erfahrt durch ein eigentümliches Erlebnis die wahren Abgründe und liefen des Lehens und der Seele lamentsbeschluß die gesamte Judenheit Ungarns und Siebenbürgens zu einem „allgemeinen Kongreß" berief, damit derselbe sich nach eigener Einsicht und Eigenmächtigkeit die entsprechende Organisation nach innen und nach außen schaffe, da entbrannte ein Wahlkampf, der nach allen Regeln und Finten ungarischer Wahlkortesie geführt wurde, aber die jungen Politiker hatten doch nur einen Schlachtruf: Hie Fortschritt, hie Tradition! Auch der emanzipierte Jude lebte nur in seinem Judentum: Der eine fand es reformbedürftig, weil in seinen äußeren Formen vernachlässigt, der andere fühlte es durch die unbedeutendsten Aenderungen in seinem Wesen bedroht. Die Gegensätze verdichteten sich beim Kongreß zum Schiboleth des „Schulchan Aruch" und die Parteien schieden unversöhnt voneinander. Die Kongreßstatuten wurden nur von einem Teile der Gemeinden angenommen und veralteten schon in ihrer Jugend, weil das Leben sie nicht mit frischem Blute erfüllte. Die Sezessionisten, die Orthodoxen, schufen sich 1871 mit königlicher Genehmigung eine eigene Organisation, die nach einer Generation, im Jahre 1905, ebenfalls neuere, straffere Formen annehmen mußte. Aber noch immer war das Judentum als Konfession staatlich nicht anerkannt, nicht „rezipiert", wie der in Ungarn übliche Ausdruck lautet. Derselbe stammt aus jenen, das 17. und 18. Jahrhundert ausfüllenden Kriegen und Kämpfen der Protestanten um die Glaubensfreiheit, die 1790 zu einer Gleichberechtigung der protestantischen Kirchen führten. Letztere erhielten die „Autonomie", ihre kirchlichen und Schulangelegenheiten durch eigene Gesetzgebung regeln zu können. Eine derartige „Rezeption" des Judentums schwebte bereits den Gesetzesschöpfern von 1867 vor Augen, zum Gesetz wurde sie aber erst 1905, als die Durchführung der Zivilehe die Reziprozität der Konfessionen erforderte. Die letzte Fackel fast des erlöschenden Liberalismus! Denn schon rufen die mit den kirchenpolitischen Reformen einhergehenden Kämpfe den Klerus in die Schranken, die neugebildete „Volkspartei" schreibt die Revision dieses Gesetzes auf ihre Fahnen und der Antisemitismus, der nach der Jahrhundertwende sporadisch, nach dem Kriege systematisch einsetzt, läßt sich von seinen Angriffen kaum dadurch abhalten, daß dieselben gegen eine „rezipierte" Glaubensgenossenschaft gerichtet sind. Positive Vorteile hatte die Rezeption der Judenheit nur wenige gebracht, da die gesetzlich vorgeschriebene materielle Unterstützung der Gemeinden, ihrer Rabbiner und Institutionen stets in ziemlich unbedeutender Weise erfolgte. Als Erklärung und Entschuldigung galt gewöhnlich: die jüdische Gemeinschaft hätte kein selbstgewähltes, anerkanntes Forum, mit dem die Staatsgewalt verhandeln und rechtskräftige Verträge abschließen könne. Es fehle ihm mit einem Worte die Selbstregierung. Die Autonomie, die logische und rechtliche Folge der Rezeption, wird wohl schon als Ziel des 1868/69er Kongresses in der ministeriellen Eröffnungsrede hingestellt, spätere Regierungserlässe, auch staatsoberhäuptliche Enuntiationen ermangeln niemals, auf dieses Anrecht der „israelitischen Konfession" hinzuweisen, aber gleichzeitig versäumt der Staat nicht, strittige Verwaltungs-, Organisations- und Unterrichtsfragen nach eigenem Gesetz und Gutdünken zu regeln. Die Fiktion der „einheitlichen Autonomie" wird zur Zweiheit, ja Dreiheit, als die Fraktionen, — zuletzt die Status quo-Partei — selbständige Standlager beziehen, und verflüchtigt sich gar zur Jilusioa, *ls t» das nette Oberhaus der ungarischen Gesetz- Dr. Julius Becker, der, wie bereits gemeldet, als Nachfolger Victor Jacobsons, Vertreter der Jewish Agcncy heiin Völkerbund in Gen/ geworden ist, hol dieser Tage sein neues Amt angetreten. gebung nicht ein Vertreter des Judentums berufen wird, wie die Regierung es geplant hatte, sondern zwei Rabbiner der zwei Konfessionen. Wie löst nun der für die am 4. März zusammentretende Landesversammlung angefertigte „Statiitenentwurl und der vom Obtrfiskal der Pester Isr. Kultusgemeinde, Dr. Ernst Munkäcsi, vorliegende, eingehende „Motivenhericht" die Frage der Selbstregierung? Nicht ganz ohne Kompromiß und Konzcs:ionen, wie es die Praxis eben erfordert. Die Gemeindeautonomie beruht auf den selbständigen, voneinander unabhängigen Körperschaften der Linzel- oder kreisgemeüiden, die aber im Interesse der Gesamtheit durch einen in drei Stuten zentralistisch aufgebauten und den modernen Prinzipien der parlamentarischen Verantwortlichkeit angepaßten Verwaltungsorganismus in ihrer Tätigkeit überwacht, zugleich angespornt werden. Differenzen /wischen Gemeinden, ihren Mitgliedern und Beamten, Steuerfragen sollen von nun an nur durch die eleu konfessionellen Behörden angeschlossenen Gerichte, auch im Appellationswege erledigt werden, wobei Rechte und Wurde der Rabbiner eine besondere Berücksichtigung erfahren. Schulwesen und Schulleutc unterstehen staatlicher Aufsicht, im Disziplinarverfahren gegen letztere ist vorläufig Staat und Gemeinde gleichmäßig beteiligt. Im Sinne der der Regierung zustellenden Oberaufsicht (ius supremae inspeetionis) müssen die Statuten der einzelnen Gemeinden weiter behufs Bestätigung dem Kultusminister vorgelegt werden, andererseits sind die öffentlichen Behörden verpflichtet, den Gemeinde-, Distrikt- und l.aiidesorgaucn der jüdischen Konfessionen zur Durchführung ihrer Beschlüsse, Anordnungen und Gerichtsurteile Rechtshilfe und Beistand zu leisten. Ein wichtiger Schritt in der Richtung, die konfessionelle Autonomie zu befestigen, geschah durch die Wiederherstellung des seit 1868 ruhenden gesetzgebenden Organs, das in der aus 200, indirekt gewählten Landesvertretern bestehenden Landesrepräsentanz seine Verkörperung findet. Dasselbe soll nicht nur die gesamte Religionsgenossenschaft vertreten und ihrer Stimme nach außen Ausdruck geben, es ist auch berufen und berechtigt, die eigene Organisation, so oft es nötig, den Bedürfnissen der Zeit anzupassen und auszubauen. Das soll auch bei der bevorstehenden, verfassungsschaffenden Tagung des „Kongresses" geschehen. Freilich wird die Lebensfähigkeit und -Wichtigkeit einer Gesetzgebung', die mit großer juridischer Umsicht und Sorgfalt vorbereitet wurde, erst durch die Zeit erwiesen werden. Doch nicht die vollkommenste Fassung der Paragraphen, nicht der bei allen Ver. waltungskörpern betonte Einfluß der Rabbiner, nicht der geregelte Gottesdienst oder das ins Gleichgewicht gebrachte Budget der Gemeinden wird eine segensreichere Zukunft der ungarischen Judenheit herbeiführen und sichern. Es ist der Geist, der sich den Körper schafft: diesen ernsten, idealen, jüdischen Geist gilt es in Schule und Genieindestube, bei Laien und Geistlichen zu pflegen, zum Dtirchbruch zu helfen! * Aus Anlaß des Kongresses veranstaltet das im neuen Kulturpalais untergebrachte Jüdische Museum eine retrospektive Kongreß-Ausstellung, in dein die wichtigsten l,'rkunden und Schriften der ungarischen Judenbefreiung seit dem 18. Jahrhundert in Original oder Kopie ausgestellt sind. Im Mittelpunkt steht der 186$'60er Kongreß selbst mit seinem ganz an parlamentarische Formen erinnernden Wahlapparat, seinen in die Hunderte gehenden Broschüren und Streitschriften der orthodoxen und fortschrittlichen Partei, sowie den in den Witzblättern jener Zeit festgehaltenen recht interessanten Karikaturen des Kongresses. Palästinafragen im Unterhaus London, 20. Februar. (JTA.) In der am 2«. Februar abgehaltenen Sitzung des Unterhauses fragte der Abgeordnete Wedgwood den Minister für die Kolonien, ob er vom High Commissioner für Palästina einen Bericht über die V e r t e i 1 u n g d e r A m t s o b I i e g e n Ii e i t e n zwischen dem arabischen Bürgermeister und de m i ü - dischen Vize -Bürgermeister der Stadt Je. rusalcm einfordern wolle; ferner, ob der Minister dafür Sorge tragen wolle, daß bei Neuernenming von Stadträten nur in England gebürtige Personen berücksichtigt werden. Kolonienminister Sir Philip Cunliffc-Lister antwortete: „Ich verstehe, daß der erste Teil der Frage sich aut die vorgeschlagene Regelung der Geschäftsführung des Jerusalemer Gemeinderats bei Abwesenheit des Bürgermeisters bezieht. Die Lage ist die, daß der High Commissioner die Entscheidung getroffen hat, zwei Vtze-Bürgenneistcr, einen Juden und einen Christen, zu ernennen, und bestimmt hat, daß der jüdische Vize-Bürgermeister jedesmal den Bürger, meister, wenn dieser wegen Krankheit oder aus anderen* Gründen nicht anwesend sein sollte, zu vertreten hat. Seit seiner Ernennung ist der Bürgermeister seinem Amt noch nicht ferngeblieben. Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so habe ich das geehrte Mitglied des Hauses bereits bei zwei Gelegenheiten dahin informiert, daß ich nicht gewillt bin, in die t r e i e Entscheidung des High Commissioner bei der Ernennung weiterer Stadtverordneter einzugreifen. Sir Arthur Wauchope hat mir vor kurzem mitgeteilt, er beabsichtige nicht, Ernennungen vorzunehmen, bevor er nicht gesehen habe, wie die Stadtvertretungen in Jerusalem und Haifa funktionieren. Erst dann wolle er erwägen, ob er von seiner Ernennungsbefugnis Oc brauch machen solle oder nicht." I*? ► ge* t- :hs lern ps KSer- Jitf tobech tt« ava er de hei st its» ifti U •rs> lihl rrt -& *; Sl es le? nji 1.-! 3» lila io Oy r- ■»* it hw- *■< H s , \ f» r ■ t i f i i t n Frau Adele Benedikt, die Witwe von Moritz Benedikt, des früheren Herausgehers und Chefredakteurs der Wiener „Neuen Freien Presse", ist im 87. Lebensjahr gestorben.