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Jüdische Rundschau · 1935-01-08 · Heft 3 (8.1.1935) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
40 (1935)
Issue
Heft 3 (8.1.1935)
Date
1935-01-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 3, 8.1.1935 Jüdische Bevölkerungsbilanz Von Dr, Felix A. Theilhaber*) Die Volkszählung vom Juni 1933 in Süddeulschland Die süddeutschen Juden lebten beschaulich, vielfach in konservativer Einstellung in ihren Kleinstaaten, in denen schon ihre Vorfahren gewohnt halten. Die Revolution der Technik und der Wirtschaft trieb viele Mitglieder der Gemeinden des Flachlandes in die benachbarten Großstädte. Die zu viel e n Kinder gehören sagenhaften, verganfenen Zeiten an, jetzt bilden die zu wenigen die Sorge er Statistiker. Den Dörfern, denen der Nachwuchs fehlt, wird wenig Beachtung geschenkt, wenn die Schule geschlossen wird oder der Gottesdienst sieh nicht mehr aufrecht erhalten laßt. Deutlicher wird das Schicksalhafte in dem Werdegang größerer, oft altehrwürdiger Gemeinden, die, Jahrhunderte lang Kulturträger des deutschen Judentums, in ihren Mauern berühmte l.ehrstätten beherbergten und jetzt zur Bedeutungslosigkeit verurteilt werden. Im Bayeraland , . . Zu denen, die seit 1010 25—40 °o ihres Bestandes an jüdischer Bevölkerung verloren, gehören, um einige zu nennen: das altehrwürdige Regens bürg, Speyer, die historische Gemeinde vom Mittelrhein, B a m b e r g, die Großgemeinde am Übermain, F ü r t h, die l 'niversitätsstadt Erlangen, Zweibrücken und F r a n k e n 1 Ii a I in der Pfalz, Nördlinfen, Ansbach, Icluoili a usoii, die alte schwäbische iidengcmeimlc. Ms muht gegen die l'u/ahl der reduzierten Gemeinden nichts au>, wenn zwei Industrieorte: Pirmasens und A s c h a f f e n b u r g ihren Stand noch hielten. Trotz des Zuzuges oin Dorf und von den Kleinstädten und den gröliircn Orten hielten nicht einmal die Groß gemeinden ihre Vo!k>zalil. Es gab Juden in im Jahre 1925 1933 Verluit Nürnberg- Fürth 11 107 9492 lirkalSOO München 10 06S <Xl05 „ 1000 Wönburjf 2 361 2145 „ 100 Ludwi-zsl.afcn 1 241 1070 „ 170 Augslmrtr 1 208 1030 „ 75 N'iirnbirg-Furth diu fte heute hinter München rangieren. Ein Blick am die Tabelle Ivlehrt uns, dal! von den 42 000 Juden, die bei der letzten Volkszählung in Bayern ermittelt wurden, die Ikilfte in den drei Großge ueiuden leben. Es wird nicht allgemein bekannt sein, daß Hävern mit den koburgischen Gehn Jen bereits vor 100 Jahren oiuXM Juden zidilte. Während die aik'eejeine Res <>V, ening sieh v erdoppelte, hat die jüdische ein Drittel ihres Bestandes eingebüßt. Im Jahre 1025 gab es noch 40Otto Juden. Wir hatten bereits damals mit einem Rückgang \on jahrlieh etwa l •„ infolge l'ebersterblichkeit zu rechnen. Jetzt ist die jüdische lügend Bayerns trotz, ihrer schwerfälligeren Art wanderungsgeiieigter geworden. Und in Württemberg Im Jahre 1031 kamen hier, gewissermaßen als ein Rekord, auf 40 judische l.hen «I Mi-clichcii. In vielen Gegenden des Landes ist die jüdische Bevölkerung ohnedies kaum mehr sichtbar, in dem Schw ar/waldkreis lebt unter je 1000 Menschen ein Jude, im Jagst- und Donaukreis sind es deren zwei. Nur im Neckarkreis steigt ihr Anteil; hier liegt die Stadt Stuttgart mit knapp der Hälfte der württfmbergischen Juden, die einzige in Deutschland, deren jüdische Bevölkerung seit 1025 gewachsen ist, und zwar von 4000 auf 4500. Im ganzen Lande sinkt die Ziffer, 1SS0 waren es 13 000, 1025 knapp 11000 und bei der Volkszählung vom vorigen Jahre nur noch 10 000. Den Verlust bedingte auch hier zur Hälfte die Uebcrsterhhehkeit. Schon im Jahre 1028 hielt die Geburtenziffer bei 8 <>.., also beim ausgesprochenen Ein-Kinder-Systetn. Inzwischen ist auch dieser Tiefstand längst unterschritten. In verschiedenen z. t. ansehnlichen Gemeinden sind überhaupt keine Geburten mehr erfolgt, ein Novum in der Geschichte der Menschheit. Aus Baden Das Jahr 1PS0. das wir bereits als einschneidenden Zeitl'iu ' I i J n RGl < in„ du suddiutsi'im Judin ku.i ingelernt 1 .1 i . i h l - I 1 l I tu hu< n<i Von dt r 7 Illing 1025 bis i< i r in Dhii lln i l kr Mistti ' rt nt erbt blich, von 210 ) if iifii ,1 h Uii i, [tie \bv\ uid>. ung in das b n il i' Iii iih d ui im R ' o ut o'im ihn 17')i die verarmt i | i i * 1 i uu1 i i ' I i h a Ii im ru h'en Rheinuf r n ' t i i v r u 1 t i b Ii i rt dm 1 i u p, in-f .11. Eine All * 1 1 i( i i n Wim ii iiiu I i < um.-Blatt" /( ' i i h i ii t i 1 / Ulli Di it-> \orhanden vi Ii i i Dil uii d t i di ii \u0 un, sproz.cß in i i mi i Ii \1 t n i Ii i i in k in,ui in den! t t, t i n z . i i t n » tu Hon i't und 100 G est'n 1 i 'u \ ii i Iii Ii Mim' im in t Karlsi il 1 1 i I in i B i I is an 'ich ge- /( , in n 1 i 'i i i,n i i Ii n I Nach den jii ' i i i I sii i> i 1 i isi d )s B'hl der berühmten Pyiamjde tur ticn Attcrsautbaii (Besetzung der Altersklassen) nicht mehr anwendbar. Es fehlt den reiferen Jahrgängen die breite Basis der Jugendlichen, es ist ein tönerner Koloß, dessen Unterbau zu versagen beginnt. Aus hessischen Landen Hessen, das vor 100 Jahren am dichtesten mit Juden besetzt war (3,5 o/o), verlor weitere 10 </o an jüdischer Bevölkerung. Gerade in Hessen gab es viele ländliche und kleinstädtische Juden, die, wie die Gemeinde von F u I d a, eine ausgesprochen konservative Haltung bewahrten. Da der Rückgang in den größeren Orten 10 "o beträgt, ist er in den kleinen um so größer. Die folgende Tabelle gibt nur einen allgemeinen Ueberblick. Es befanden sich Juden in der 1910 1933 Verluit Provinz Starkeiiburg 9 740 7 003 — 27% ,, Oberhessen 6 544 5 055 — 24% „ Rheinhessen 7 769 5 830 — 25% Insgesamt 24 053 17 888 - 25,5 % Im weiteren Deutschland Im Norden Deutschlands sind die Juden besonders sehwach vertreten. In Mecklenburg bilden die Juden — an Zahl 1000 — 0,1 i'o der Bevölkerung, in Oldenburg 0,2"». In den handeltreibenden Großstädten B r e m e n und Lübeck ist ihre absolute und relative Zahl (0,4 o0) recht niedrig geworden. Die Millionenstadt Hamburg, die 1025 20 000 Juden aufwies, bekam Zuzug aus Altona und Harburg. Die neue Volkszählung ergab gleichwohl einen Verlust von 3000 Personen. Dem Altersbau nach verteilte sich die jüdische Bevölkerung auf die Jahrgange: männlich weiblich 0—20 Jahre: 1797 1719 20-45 „ 3050 3357 über 45 „ 3155 3801 Der Statistiker weiß, daß die Altersklassen 0—21 Jahre etwa gleich stark besetzt sein müßten wie die von 20 - 15 Jahren. Die Vergreisung erfährt durch die zunehmende Abwanderung mit jedem Jahr ein weiteres Uebergewicht. Für die Juden der Hansastädte mit ihrem Welthandel ist der Anreiz, sich in der Ferne zu versuchen, besonders gegeben, für die Gemeinden um so bedeutungsvoller, da sie kein Hinterland mit kleineren Jtidensiedlungeti besitzen. Analog sind die statistischen Ergebnisse in Sachse n. Die vier Grollstädte beherbergen fast alle Juden des Landes (02 "'»). Leipzig verlor zirka 1000, Dresden 700, Chemnitz 400, Plauen 100, insgesamt 2600, so daß etwa über 20 000 Juden blieben, wohl bemerkt bis zum Juni 1033. — In demselben Jahre artete der rückläufige Prozeß in Thüringen in einer Art Landflucht aus. Bereits bei der früheren Zählung trugen die Landkreise die Hauptlast des Verlustes; der Niedergang war damals 60/0 und stieg jetzt um weitere 20 "0. Die 2900 Juden bilden nicht mehr 0,2 "0 der Bevölkerung. Ein paar Beobachtungen Aus dem Reich ist noch eine allgemeine Beobachtung zu erwähnen. Die Mischehen zwischen Jüdinnen und ("bristen haben so gut wie aufgehört, die Heiraten von Juden mit Nichtjüdinneri sind im Rückgang begriffen. Im letzten Jahre ist eine interessante Tatsache nicht gewürdigt worden. 1 m Jahre 1031 übertraf die Zahl d e r Mischehen in ganz. Deutschland d i e der rein jüdischen ums Doppelte. Damit war die jüdische Famiii enbildung in vollster und schnellster Auflösung. Die deutsche Judcnheit war in das Stadium der Verschmelzung eingetreten. Nunmehr hat sie den Weg zur Gemeinschaft der Lebenshaltung wieder beschritten und das persönliche Interesse des Einzelnen am jüdischen Schicksal ist intensiviert worden. Ein Blick in die Verteilung der 1033 in Deutschland ermittelten 500 000 Juden ergibt folgendes; es wohnten Juden In Prozent der Bevölkerung 1.8 0.7 0.5 0.4 0.2 in absoluter Zahl 354 000 25 508 25 705 17172 77 177 *) Siehe den ten Aufsat/ in Nr. 02 vom 16. 11. 1034. In Orten über 100 000 Einwohnern 50 000- 100 000 „ 20 000 - 50 000 „ 10 000 — 20 000 „ weniger ■!• 10 000 „ Der Rückgang der Dorf- und Kleinstadtjuden umfaßte 20 000 Personen oder 20 o/o ihres Bestandes, in weiten Gegenden ist die gesamte Jugend über 15 Jahre in die Städte oder ins Ausland gewandert. Wenn momentan die deutschen Juden 15 "<> in Orten unter 10(MX) Einwohnern aufweisen, so teilen sich Dorf und Kleinstadt in diese Ziffer. Aber der Nachwuchs des Landjudentums ist in der Großstadt oder im Ausland. Ein geburteiifretidiges Landjudentum oder wenigstens eine Bevölkerungsschicht, die sich zu einem stärkeren Nachwuchs durchringen könnte, ist nicht mehr vorhanden. Das Recht des jüdischen Arbeitnehmers Ungerechtfertigte Entlassung Das Arbeitsgericht Berlin hat am 20. November 1034 ein Urteil gefällt, das die bisherige Rechtsprechung über die Entlassung jüdischer A t b e i t n e h m e r nach dem Umbruch des Jahres 1933 bestätigt und in verschiedenen Punkten ergänzt. Der Klager, ein ungarischer, seit Jahrzehnten in Deutschland ansässiger Jude, war '20 Jahre lang ununterbrochen im Betriebe der Beklagten tatig gewesen. Ende Oktober 1934 hat die beklagte Firma ihm gekündigt. Zur Begründung dieser Kündigung hat sie im Prozesse vorgetragen, daß sie zu 99 «... Druckaufträge von Behörden habe. Sie könne also einen N ichtarier nicht beschäftigen. Außerdem bestimme ihre Betriebsordnung, daß grundsätzlich nur Angehörige der Deutsche n Arbeitsfront eingestellt werden sollen. Der Kläger behauptete dagegen, daß die Arbeitsordnung damit nur einen Grundsatz an sich aufstelle; außerdem beziehe er sich nur auf Neucinstelhingen, nicht auf Entlassungen alter Mitarbeiter. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und die Kündigung als nicht betriebsbedingt und unbillig hart angesehen. In der B e g r ü u d u n g des Lirteils wird ausgeführt, daß der Kläger früher Mitglied der Deutschen Arbeitsfront gewesen, jetzt aber als Ni,klarier ausgeschieden sei. Es sei gleichgültig, daß die Aufträge, die die Beklagte in ihrer Druckerei ausführe, zu 99 «;<, von Behörden stammen. „Die Beklagte ist eine im privaten Wirtschaftsleben stehende Druckerei, auf sie findet die Ariergesetzgebung keine Anwendung. Der Reichsminister des Innern, Frick, hat in der „Juristischen Wochenschrift" 1934, Heft 1, angeführt: Es sei verboten, die Ariergesetzgebung auf Gebiete auszudehnen, für die sie nicht bestimmt sei. Also selbst, wenn auftraggebeude Behörden den Wunsch auf Entlassung des Klägers ausgedrückt hätten — sie haben es nicht getan — wäre das belanglos gewesen. Die Beklagte hätte dann auf den Erlaß des Rcichsministers des Innern hinweisen müssen. Das Gericht vermag also keine irgendwie gearteten, hinreichenden Gründe für die Entlassung des Klägers, der 20 Jahre zur vollsten Zufriedenheit der Beklagten seinen Dienst versehen hat, zu finden." Eine Ehrung Die „Saale-Zeitung", Halle, vom 29. Dezember berichtet, dal) die spanischen Behörden in Palcncia (still wohl heißen Valencia, Red.) einen Platz nach Benito L c w i n benannt haben, einem Deutschen, der sich durch die Errichtung mehrerer Zuckerfabriken in Spanien einen Namen gemacht hat und die maschinelle Einrichtung seinerzeit bei einer Maschinenfabrik in Halle bestellte. Die Zeitung nennt diesen Kaut einen „vom echten deutschen Unternchmcrgeist getragenen Entschluß" und teilt ferner mit, daß gelegentlich einer Feier anläßlich der Ehrung der Oberbürgermeister von Palcncia an den spanischen Regierungschef und an den deutschen Botschafter telegraphierte, um die großen Verdienste Lewins hervorzuheben. Lehren der Geschichte Zwischen Recht und Gerechtigkeit In früheren Jahrhunderten der europäischen Geschichte waren Träger des politischen Geschehens im Bewußtsein der Zeitgenossen nur verhältnismäßig kteine Kreise: Kaiser und Papst, Fürsten und Stände bildeten die wesentlichen Kräfte, die sich politisch aniteinander maßen, und die große Masse der Bevölkerung nahm mehr oder weniger passiv an den Geschehnissen ihrer Zeit teil, ohne sich selbst als Träger der Vorgänge zu empfinden. Erst seit der Renaissance machte sich, zunächst tastend und dann in immer rascherem Tempo und tieferem Vorstoß in das soziale Leben die aktive Beteiligung der Völker an der Politik bemerkbar, und in dem Grade, in dem sich das nationale Bewußtsein bildete, in dem die Nationen Europas erwachten und sich innerlich konsolidierten, wurde die Erkenntnis lebendig, daß die Politik von den Völkern und für die Völker geführt wird. Vollends seit der Französischen Revolution wurden aus den früheren dynastischen Bestrebungen Angelegenheiten der Nationen, und Kriege wurden zu Volkskriegen. Die Nation and die Umwelt In dieser Erscheinung liegt etwas Tieferes verborgen. In der gleichen Zeit nämlich, in der das Bewußtsein der nationalen Eigenart erwachte, in der der Blick nach rückwärts in die eigene Geschichte zu schweifen begann und die Sprache als vornehmstes Band der nationalen Tradition gepflegt wurde, verstärkten sich auch die internationalen Verbindungen zwischen den Völkern, wuchs durch den gegenseitigen Konnex materieller und geistiger Art die gegenseitige Abschleifung auf allen Gebieten zivilisatorischer Art und entstand so spontan das Gefühl dafür, daß das Volk in seiner Eigenart nur in einem Zusammenhange besteht und bestehen kann, der über seine Grenzen hinausgeht, so daß die innere Ausgestaltung des nationalen Lebens untrennbar verknüpft ist mit der Regelung der Beziehungen zu den anderen Völkern der Welt. So wurden Innen- und Außenpolitik nicht nur in engerem Sinne, sondern bis weit hinein in Bezirke des kulturellen Lebens zu unlöslich miteinander verknüpften Gebieten, und die Frage nach dem Bestehen von Volk und Staat wird mit dem Problem der übernationalen und zwischenstaatlichen Beziehungen verknüpft. Frieden und Völkerrecm Wir sehen dies etwa in der deutschen Wissenschaft« liehen Literatur mit aller Klarheit seit den Tagen der Natur« r e c Ii 11 e r bis in unsere Zeit. Es ist kein Zufall, daß immer wieder darauf hingewiesen wird, wie stark die Gestaltung der Völkerrechtsbeziehungen von der Regelung des innerstaatlichen Lebens abhängt. Diesem Gedanken hat vor kurzem Prof. Dr. Carl Schmitt in einem Vortrag Ausdruck gegeben, der an der Deutschen Hochschule für Politik gehalten wurde und sich mit dem Thema: „Nationalsozialismus und Völkerrecht" beschäftigte. Schmitt weist darin einleitend darauf hin, daß es „keine zwischenstaatliche Ordnung ohne innerstaatliche Ordnung gibt". Damit befindet er sich in der Gesellschaft eigentlich aller geistigen Väter des völkerrechtlichen Denkens; hat doch auch etwa Kant in seiner durch alle Zeiten hindurch aktuellen Schrift: „Zum ewigen Frieden" sich mit der bürgerlichen Verfassung der Staaten als Beweis seiner Forderung nach zwischenstaatlichen Abmachungen, die auf die Sicherung des Friedens abzielen, beschäftigt. Für uns Juden haben diese Auseinandersetzungen in erster Linie geistige Bedeutung. Wir haben in allen Perioden unserer Geschichte empfunden, welche Bedeutung die Regelung der Verhältnisse zwischen den Völkern besitzen, sowohl in unserer Jahrtausende währenden Diasporaexistenz, die immer wieder eine Zeit der Wanderung von Land zu Land, von Volk zu Volk war, wie auch in unserer klassischen Geschichte, als Israel als Volk zwischen den Großmächten der damaligen Welt lebte und von den Beziehungen zwischen ihnen aufs stärkste berührt wurde. Die großartige Vision des prophetischen J u d e n t u m s von dem kommenden Zustand des friedlichen Ncbeneinandcrlebcns der Völker entsprach daher einem tiefen Bedürfnis unseres Volkes, und wir empfinden auch heute, so sehr wir wissen, daß die Welt bis in unsere Tage hinein in erster Linie durch Macht regiert wird undj dal! tlie Auseinandersetzungen zwischen den Nationen einem Spiel der Kräfte gleichen, die sie in der Welt einzusetzien haben, mit Stolz jene prophetische Forderung als unsere eigene Hoffnung und als Mahnung nicht nur an uns selbst, sondern an die gesamte Kiilturmenschheit. Die Idee der Gerechtigkeit Damit allerdings ist diese Frage in ein Gebiet zurück1verlegt, in das die letzten Werte unseres Denkens gehören. Als eine echte religiöse Forderung ist das prophetische Wort in die antike Welt hineiugerufen worden, nicht motiviert durch die zufälligen Umstände einer Zeit und die Lage des eigenen Volkes, sondern als Forderung! eines Ethos, das nicht aus Willkür so und nicht anders dargestellt wurde, sondern dem Kündenden offenbart war. In der Neuzeit ist dieser Gedanke wiederum im Naturrecht aufgetaucht. Friede, Freiheit und Gleichheit all dessen, was ein MenseLicnantlitz trägt, als höchste Ideale anzuerkennen, wurde als der Natur des Menschengeschlechtes entsprechend dargestellt, mochte nun diese Natur von den einen als gottgegeben oder von anderen als ein in sich selbst beruhender Prozeß der Vernunft betrachtet werden. Die Erörterungen über den letzten Grund des Reclits überhaupt und besonders die Rechtfertigung des Völkerrechtes sind seitdem nicht mehr abgerissen. Heute geht es um die Frage des ,,richtigen" Rechtes, weil ein tiefes Gefühl in uns sich sagt, daß das positive Recht, das im Leben des Einzelnen wie der Völker gilt, mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit in Einklang stehen müsse. In dem erwähnten Vortrag von Carl Schmitt wird zwar der „Ausweg in abstrakt vernunft- oder naturrechtliche Forderungen, in eine utopische Moral oder ein richtiges Recht" abgelehnt, aber auf der anderen Seite wird betont, daß es „Grundrechte der Staaten und Völker gibt, die eine Völkerrechtsgemeinschaft überhaupt erst möglich machen". Und Schmitt geht „von dem selbstverständlichsten aller Grundrechte, dem Recht auf eigene Existenz" aus. Audi wenn er fragt, was die „Gerechtigkeitssubstanz." sei, die dem Betrieb des Völkerrechts in unserer Zeit zugrunde liege, so zeigt sich hierin, daß man, von welchem Standpunkt man auch die Fraee der

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