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Jüdische Rundschau · 1933-12-01 · Heft 96 (1.12.1933) · p. Seite 885

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 96 (1.12.1933)
Date
1933-12-01
Page
Seite 885 (sequence 5)
Language
German
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3 Nr. 96, 1. XII. 1933 jüdische Rundschau Seite 883 ו dem t 400 liaHct t das i sich >cit«rman eucrn, n Arht an in der g der ri und keilen 1t der Kolorbelter zierlge lösche die ochen.;heilen :r Zu- Dinge bisher 1. Die Rechen wir 1. Wir : neue Türken :gehenst ihre Leute s und!ringen!ringen Genee mehr dahin Seiten ler die nsamen len?.. - tragen? 1, noch; letzte einem elangcn ׳inkomen, und ״natiosondern e jede die die sind, diesem e, ohne :n. Der meiner d trotzirmundten wir können,!reinilfe der ommens rt schatt- Es gibt!zügigen ber aus dasselbe ,•en zum en v e r ■ ter dem; keinen Die Lage der Neuordnung der ״Arbeitsfront״ Durch die soeben erfolgte Umbildung der ״Deutschen Arbeitsfront“ jst auch die Situation des Arbeitnehmers än ein neues Stadium getreten. Bekanntlich xvurde nach der Auflösung der Gewerkschaften die ״Deutsche Arbeitsfront“ gegründet, die gewisse Funktionen der Gewerkschaften iit>ernahm, jedoch nicht ais rechtliche Nachfolgerin der Gewerkschäften angesehen wurde. Für die jüdischen Arbeitnehmer, die ia die neuen, der Arbeitsfront eingegliederten Verbände nicht auf genommen wurden, entstand dadurch eine schwierige Situation, weil sie trotz jahrelanger Bcitragslcistung zu bestimmten Angestelltcn-Vcrbiindcn nunmehr keine verbandsmäßige Vertretung ihrer sozial-politischen Interessen be* saßen. Dieser Sachverhalt hat dazu geführt, daß die Frage aufgeworfen wurde, wie nun die jüdischen Arbeitnehmer in den Gesamtaufbau einztigliedern sind. Der Gedanke der G r ii 11 ■ düng jüdischer Arbeitnehmer-Verbände lag nahe, doch wäre es verfrüht gewesen, konkrete Schritte in dieser Richtung zu unternehmen, ehe die Umorganisierung zu ihrem vollen Abschluß gelangt ist. Es muß ausdrücklich darauf verwiesen werden, daß eine Gruppe, die sich ״Bund der Arbeitnehmer“ nennt und in Berlin mehrere Versammln!!- gen veranstaltet hat, keinerlei wie immer geartete Autorisation besitzt. Es handelt sich um eine rein private Vereinigung, für die auch die jüdischen öffentlichen Instanzen keine Verantwortung tragen. Die zuständige Stelle der ״Rcichsvertretimg der deutschen Juden“ z. B. hat auf Grund ihrer genauen Kenntnis des Materials die jüdischen Arbeitnehmer aufgefor* dert, sich von vorschnellen Verbindungen mit solchen privaten Gruppen fernzuhalten, da unter Umständen hieraus Nachteile für sic entstehen könnten. (Vgl. such den Artikel in Nr. 94 der ״J. R.“.) So begreiflich es ist, daß die jüdischen Arbeitnehmer und speziell die jüdischen Arbeitslosen heute von schweren Existenzsorgen geplagt sind und daher den Drang nach aktivem Eingreifen haben, so dürfen hieraus doch nicht falsche Konsequenzen gezogen werden, die nur zum Schaden der Sache sein könnten. Dagegen muß an die Reichs- Vertretung der deutschen Juden die energische Aufforderung gerichtet werden, der Sache der Arbeitnehmer mehr aktive Initiative als bisher zuzuwenden. Die Umbildung der Arbeitsfront in eine nur ״erzieherische und ideelle Aufgaben“ verwaltende Organisation läßt erkennen, daß ein endgültiges Urteil über die Situation nicht abgegeben werden kann. Offiziell wird erklärt, daß die ״maferiellen und sozialpolitischen Aufgaben“ in ״erhalb der zu schaffenden berufsständischcn Verbände ihre Bearbeitung finde!! werden. Die berufsständische Organisation ist noch nicht abgeschlossen. In der Veröffentlichung über die Umwandlung der Arbeitsfront wird auf den Aufbau des Reichskulturkarnmer-Gesetzes verwiesen, in dem uns vor allem interessierenden Punkt, nämlieh bezüglich der Stellung der Juden, ist das Reichskulturkammer-Gesetz insofern wichtig, als dort die Zwangszugehörigkeit aller Berufstätigen zu den betreffenden Verbänden statuiert wird, ohne daß der Arier -Paragraph hierbei fest gelegt wird. Lediglich in dem Schriftleiter- Gesetz ist der Arier-Paragraph cingeführt. Die Logik des berufsständischen Aufbaus erfordert, daß alle Berufsgenossen Angehörige der Verbände sind, so daß Ummehr 1 ben zu 1 die und tn. fische in der meigung unserer geringen Palästina kkchren. d neues! aufzu- und 1 Wideren nach gen ein izen. Firmenwahrheii und Arierprinzip In der ״Rheinisch-Mainischen Wirtschaftszeitung'‘, Heft 2, Frankfurt beschäftigt sich Dr. Emil Studt mit der Frage der Firmenwahrheit. Er weist darauf hin, daß besonderes Interesse in der Gegenwart die Firmenzusätze ״d e u t s c h“ und ״national“ besäßen. Neuere Gerichtsentscheidungen haben die Bezeichnung ״deutsche“ Gesellschaft davon abhängig gemacht, daß es sich um ein Unternehmen mit einem ausgedehnten Geschäftsbetrieb im ganzen Reiche handeln und das Stammkapital eine entsprechende Höhe haben müsse (Be- Schluß des Landgerichts I Berlin vom 12. Mai 1933). Die Industrie- und Handelskammer Berlin hat in zwei kürzlich ergangenen Gutachten das Vorliegen der erwähnten Voraus- Setzungen ausdrücklich verlangt und darüber hinaus gefordert, daß die Hervorhebung der deutschen Wesensart des Unternehmens dem Ausland gegenüber notwendig ist oder daß das Unternehmen gegenüber gleichartigen ausländischen Untemehmungen als ein besonderes ״deutsches“ Unternehmen gekennzeichnet werden soll. Diesem Gutachten schloß sich das Berliner Amtsgericht an und beanstandete entsprechend die liandclsregisterlichen Neuanmeldungcn. Diese Praxis dürfte den Anschauungen des Nationalsozialismus gerecht werden, wenn ferner die Forderung aufgestellt würde, daß es sich in jedem Falle um ein deutsches (arisches) Unternehmen handeln müsse, wobei sich allerdings sofort die Frage erhebe, was eine deutsche Firma sei. Darüber aber gebe es heute drei Ansichten. Deutsch sei eine Firma, wenn die Inhaber der Unternehmung und das gesamte Personal seit drei Generationen arisch sind und das Kapital sich in arischen Händen befindet. Die zweite Ansicht begnügt sich damit, nichtarische Elemente in der Unfernehtmmg־sfüh. rang entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil zurückzudrängen, und die dritte Auffassung erblickt das Kriterium darin, daß ״deutsche Waren־“ produziert werden, d. h. Waren, die von deutschen Arbeitern aus deutschen Rohstoffen hcrgestellt w׳erden. Aehnlich wie das Wort ״deutsch“ müsse auch der Zu- Satz ״national“ durch die künftige Jndikatur geschützt werden, wobei nicht nur die neueinzutragenden, sondern auch die bereits vorgenommenen Registereintragungen unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammern zu übeTpriifen seien. Christliche Symbole and (Bätsche Geschäfte Die NS-Hago-Kreisleitung Mainz hat bekanntgegeben, daß im Hinblick auf die Einstellung weiter Bevölkerungskreise zum bevorstehenden Weihnachtsfest alle nkhtehristliehen Geschäftsmhaber ersucht werden, bei Dekorationen oder Geschäftsreklame die Verwendung christlicher Sy inbole zu unterlassen. Dasselbe gilt für den Verkauf christlicher Kuitgcgenstäiide und Symbole, der nichtchristliehen Geschäften untersagt wird. — Auch in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung in Bebra wurde von Orts- ..ruppenleiter Braun gefordert, daß den nichtarischen Geschäftsicuten die Verwendung christlicher Weihuachtszeichen zu Reklamezwecken nicht mehr gestattet werden soll. Nach einer Anordnung des Leiters des Organisationsaintes der ״Deutschen Arbeitsfront“, Selzncr, können nunmehr Ein zelmitglieder in die ״D e u t s c h e A r h e i t s f r o n t“ auf genonimen werden. Zur Aufnahme ist die Erfüllung des Arier- Paragraphen notwendig. Wie der ״Ueberblick“, das Organ des Reichsverbandes der Mittel- und Großbetriebe des deutschen Einzelhandels, mitteilt, ist die ״Selbsthilfe-Arbeitsgemeinschaft“, die bisher den Vertrieb der Schilder ״Deutsches Geschäft“ durchaufgelöst, ArbeitnehtF er auch die jüdischen Berufsgenossen nicht ausgeschlossen werden können. Hiernach würde sich dann ergeben, daß auch deren materielle und sozialpolitische Interessen in diesen Berufsverbänden ihr Vertretungsorgan fänden. Vom jüdischen Standpunkt muß gewiß der Wunsch ausgesprochen werden, daß den jüdischen Berufstätigen diese Gleichstellung mit allen anderen Berufstätigen eingeTäumt wird. Dies würde auch den Erklärungen maßgebender Männer der Regierung, daß sieb in wirtschaftlichen Dingen die Unterscheidung zwischen Ariern und Nichtariern nicht durchführen läßt, entsprechen. Die weitere Entwicklung der sozialpolitischen Gesetzgebung wird zweifellos auch über diesen Punkt Klarheit bringen. Reichsarbeitsgerichl gegen generelle fristlose Entlassung Ein arischer Unternehmer hatte, wie die ״Reichsgerichtsbriefe“ melden, einen leitenden jüdischen Angestellten fristlos entlassen, weil der gegen sein Geschäft durchgeführte Boykott offensichtli h nur wegen der Person des ortsbekannten nichtarischen Angesteliten erfolgt sei. Die Weiterbeschäftigung eines wegen seines Judentums unmöglich gewordenen Angestellten — so führte der Arbeitgeber zur Begründung an — auf die Gefahr hin, erhebliche Vermögensverluste zu erleiden und alles Prestige zu verlieren, könne einem arischen Unternehmer nicht zugemutet werden. Der fristlos entlassene Angestellte berief sich auf Billigkeitsgrundsätze und verlangte die Einhaltung seines bis Ende 1939 laufenden schriftlichen Vertrages. Das Landesarbcitsgericht Frankfurt a. O. verurteilte den Arbeitgeber zur Einhaltung des Vertrages. Es führte aus, daß die von der Gesetzgebung und öffentlichen Meinung anerkannte Teildenz zur Zurückdräugung des Judentums dem Arbeitgeber an sich einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung von Juden liefern könne. Indessen müsse der einzelne Fall immer dahin geprüft werden, ob dem Arbeitgeber die Vertragsfortsetzung unter den veränderten Zeitverhältnissen zuzumuten sei oder nicht, so daß nicht in ausnahmsloser Allgemeinheit gesagt werden könne, daß jüdische Angestellte aus leitender Stcl- I un j fristlos entfernt werden dürften. Im gegebenen Falle hätte der Arbeitgeber einen Niedergang des unter jüdischer Leitung stehenden Geschäfts nicht befürchten müssen. Hinzu komme, daß eine Wiederholung des Boykotts kaum anzunehmen sei und da ß die Kundschaft sich auch nicht am Judentum des Angestellten stoße, dem übrigens als bewährtem Kriegsteilnehmer die persönliche Achtung nicht zu versagen sei. — Nunmehr hat das Reichsarbeitsgericht zu dem Fall im gleichen Sinne Stellung genommen. Aus der Begründüng ist von Interesse; Vom Rechtsstandpunkt aus ist die Frage des zur fristlosen Entlassung berechtigten Grundes immer nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dazu gehört allerdings auch der Umstand, daß ein Angestellter nichtarischcr Abstammung ist. Alles das hat aber das LAG. zusammen mit den übrigen Tatsachen gewürdigt, so daß seine abschließende Annahme der mangelnden Berechtigung zur fristlosen Entlassung rechtlich jedenfalls nicht beanstandet wetden kann. (RAG. 220/33. ׳ 28. Oktober 1933.) Das Arierprinzip bei Schütten and Geschworenen 111 der Zeitschrift ״Deutsche Justiz“ vom 23. November ist Im Rahmen einer ״Wochenschau“ (Verfasser I)r. Krug) folgende Ausführung enthalten: ״Für die Aufstellung der Urlisten über die als Schöffen oder Geschworenen in Frage kommenden Pe r s 0 n e n, die bis zum 1. Aug. 1934 erfolgen muß, hat der Preußische Justizminister Riehtlinien erlassen. Darin ist nochmals ausdrücklich gesagt, daß Nichtarier und volksfeindliche Personen als Schöffen und Geschworene nicht mehr in Frage kommen. Sollen grundsätzlich alle Bevölkerungskreise und Berufsgruppen zsvar gleichmäßig zum Laienriclrteranvt herangezogen werden, so können volksfeindliche. Personen darunter keinen Platz haben, da sie sich außerhalb der Volksgemeinschaft stellen und damit auch ihrer Rechte verlustig gehen. EbensowäTees einunerträglicher Gedanke, wenn Nichtarier über Deutsche mitrichten sollten, während umgekehrt Nichtarier die Aburteilung durch rein mit Ariern besetzte Gerichte ohne weiteres eins eben werden, da sie im deutschen Lande auch nur arischdeutsche Staatsdiener erwarten können. Diese Bestimmung entspricht daher der allgemeinen Volksauffassung.“ Makkabäer und ״Parasitenvolk״ Anläßlich der Aufführung von Handels Oratorium ״Juda Ma ccabäus“ richtet die Philharmonische Gesellschaft Bremens an die ״Bremer Nachrichten“ eine Zuschrift, in der es u. a. heißt: ״Jedem der grollen 11 :indrl״:hr!1 Oratorien liegt die Dar- Stellung und der reine Ainlrurk eint׳', grollen, starken Ideals zugrunde. Heim Judas Männleins i-t es die strahlende Verherrlichung des Führcrged.uikeiis . . . Wen! käme nicht der Gedanke, dall eben dieses Leid wir I)eüUc!1en diirchmachen mußten, bis;meti uns der ersehnte .Führer kam? Dali das deutsche Volk ebenso gläubig zu seinem Führer emporbückt, urid ihm heißen Herzens dankt? An solelicr liotrarlitunggweise kann auch nichts ändern, dnü die Handlung bei dem sehr streit '0 »ten ä 1 t t e s t a tu e n t a r! s e 111׳ H A o I k der M a c c 3 b ה er lieg t, das keine s w e g s g 1 e i e 11 z u s e I!tu ist m i t dem Par a s i t e ה v 0 I k der heutigen ,.J 11 tl t 11”, sondern ebens o 1 e i d e n s e 11 a f L 1 i c h 1 ii r sei n n a t i o 11 a 1 e s Freih e i t s i d e a I, für sei n e 11 Hei m a tboden gekämpft hat wie alle anderen Völker;1 u c h.“ Wenn die oben genannte Gesellschaft glaubt, sich bei der Oeffentlichkeit entschuldigen zu müssen, weil sie ein Kunstwerk auf führt, dessen Stoff der jüdisch en Geschichte entnommen ist, so ist das iltre Angelegenheit. Die Tatsache, daß die größten Künstler aller Zeiten, darunter auch viele Deutsche, sich durch Gestalten der jüdischen Geschichte zu unvergänglichen Schöpfungen inspirieren ließen, bleibt besteiien. Wir müssen aber bedauern, daß man einen solchen Anlaß zu Seifenhieben auf das heutige ״Parasitenvolk der Juden“ benützt. Die heutigen Juden sind die -- durch ein beispielloses Schicksal 11 indurrhgegangi'nen Nachkommen der Makkabäer, und sie haben eine neue Generalion, die w i e d er ein J u d e 11 t u 111 m a k k a b ä i s c 11 c r P r a g u n g h e r a 11 f f u h r e n will und dafiir sich einsetzt. Das wichtigste Element des Makkabäergeistes, das Bek e n 11 e r t 11 m und die Treue zu den alten, großen Idealen, hat das ״Parasiten! olk“', wenn auch in anderen Formen, immer bewahrt. Zur Lage der jüdischen Acrzte Wir berichteten bereits darüber, daß nichtarische Acrzte in Städten über 100(100 Einwohner nicht mehr bei den Kassen zugelasscn werden dürfen. Als Begründung der neuen Verordnung wird dem Hüro des Vereins Deutscher Zeitungs- Verleger von unterrichteter■ Seite mitgeteilt, daß es der Sinn der Vorschrift sei, das Mißverhältnis zu beseitigen, das auf dem Gebiete der Zulassung nichtarischer Acrzte in den Großstädten noch immer be-tehe. So seien z. B. in Berlin noch etwa 00 Prozent aller zur Kassenpraxis zugelassenen Acrzte Nichtarier, während an sich der normale Anteil der Nichtarier vielleicht bei einer Grenze von 5 Prozent liegen solle. Ob ini Hinblick auf die für nichtarische Frontkämpfer usw. schon getroffene Ausnahmeregelung dieses zahlenmäßige Mißverhältnis überhaupt irgendeinen Ausgleich ermöglicht, darüber könne zurzeit noch nichts gesagt werden. Diejenigen Nichtarier, die nach den einschlägigen Bestimmungen an sich berechtigt wären, zugelasscn zu werden, hätten jetzt noch die Möglichkeit, sich an die kleineren Plätze zu wenden, wo das AI iß Verhältnis nicht s o g r o ß sei. Diesen Ausführungen fügt die ״Frankfurter Zeitung“ vom 28. November hinzu, daß sich die Verhältnisse bei denjenigen nichtarischen Aerzten, die nach den geltenden Bestimmungen zur Kassenpraxis zugelassen bleiben, an sich verschieden gestaltet haben. Zum Teil hat sich dabei aber auch eine Entwicklung angebahnt, bei der nichtarische Acrzte trotz der Zulassung zum Beruf praktisch in ihrer Bctätigungsmoglichkeit in einem außerordentlich starken Umfange!ahm gelegt sind. Mitteilungen darüber kommen vor allem aus dem Kreise der Fach- und Spezialärzte (oder z. B. auch von nichtarischen Leitern von Laboratorien), soweit sie auf eine Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, mit arischen Kollegen usw. angewiesen sind, weil solcher Zusammenarbeit vielfach die berufsständischen Anordnungen c n t g e g e n s t e h e n. Verheimlichte jüdische Abstammung ln einer Offenbacher Lederfabrik war vom Treuhänder der Arbeit ein Lierr Mamroth zum ״Beauftragten für die nationalsozialistische Bewegung“ bestellt worden. Nachtraglieh stellte sich heraus, daß sich Mamroth dieses Amt durch die unwahre Angabe erschlichen hatte, er sei arischer A bst a in m t!!1 ß. Der Treuhänder widerrief daraufhin die Bestellung; gegen Mamroth wurde Strafantrag gestellt. Vor dem Soiiiiergenclit in Darmstadt, behauptete Mamroth, ihm sei seine jüdische Abstammung n i c 111 b c k a n n t g e w 1׳ s e!1; mehrere Zeugen widerlegten aber diese Behauptung, so daß Mamroth zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Minister Frick zur Judenfrage <.9 Der ״Illustrierte Beobachte!“ veröffentlicht ein Gespräch von Charlotte Köhn-Behrens mit Rekhsinnenminister Dr. Frick über die Rassenfrage. In dieser Unterhaltung wurde u. a. folgende Frage an Dr. Frick gerichtet: ״Wollen Sie, hochverehrter Herr Minister, uns, bitte, sagen, welche grundlegenden Gedanken zu den Maßnahmen gegen das Judentum veranlaßt haben, da uns das Ausland in dieser Frage so wenig Verständnis entgegenbringt?“ Der Minister erwiderte hierauf folgendes: ״Jedes Volk schafft schic Kultur auf Grund seines rassiscii bedingten Erbgutes. Die rassische Zusammensetzung des Juden weicht aber von der des Deutschen weitgehend ab. Folglich mußte eine Einflußnahme des Judentums auf die deutsche Weltanschauung und Sitte zerstörend wirken. Die Beispiele, die wir in den letzten Jahren auf dem Gebiete des Theaters, der Kunst, der Literatur usw. erlebt haben, sind warnende Zeugen des zersetzenden jitdisclien Einflusses. Doch am schwersten für unser Volk tragbar war die jüdische politische Führung, die ja letzten Endes wieder nur eine Folge des allgemeinen Einflusses des Judentums war. Man geht wohl nicht fehl, wenn man sagt, schon vor dein Kriege und im Kriege war der jiidisehe Einfluß über das Parlament und zum Teil auch über Fürstenhöfe auf die deutschen Regierungen so groß, daß wir diesen Einwirkungen viele Fehler zuschrciben müssen, die von unseren Regierungen gemacht worden sind, aber nach der Revolte von 1918 wurde die jüdische Herrschaft so offen ausgeübt, daß Deutschbliitige von der Mitbestimmung über Deutschlands Schicksal fast ausgeschlossen waren. ... Darum waren unsere Maßnahmen gegen das Judentum berechtigt als Abwehrkampf für das Lehen der Nation. Sie sollen unser Volk wieder frei machen und damit den Weg bahnen für ungehemmte Entfaltung des wertvollen deutschen Erbgutes, das im deutschen Volke noch vorhanden ist. Auf diesem Wege können wir uns auch nicht beirren lassen, wenn andere Völker uns nicht verstehen, weil kein Volk der Welt so schwer um sein Dasein zu ringen hat wie das deutsche!“ Im «•eiteren Verlaufe des Gesprächs wurde die Frage gestellt, in wie starkem Maße und in welchem Lebensalter der Jugend die Rassenfrage nahegebracht werden solle und oh das Schulwesen dementsprechend umgestellt werden müsse. Hierzu sagte Dr. Frick: ״Der Rassegedanke kann und muß in zweierlei Form in die Jugend hineingetragen werden: gefühlsmäßig und verstandesmäflig. Die durchaus im Vordergrund stehende gefühlsmäßigc Erziehung zu Rassegedanken kann schon in frühester Jugend einsetzen. Es muß schon heim Kind erreicht werden, daß es alles rassenmäßig Fremde ganz i n s t i n k t m ä ß i g a bl eh nt. Die verstandesmäßige Schulung in Rassen hrgiene kann natürlich erst später einsetzen; es muß aber unbedingt gefordert werden, daß jeder deutsche Junge und jedes deutsche Mädchen beim Verlassen der Schule über die wichtigsten Fragen der Vercrhungslehre lind Rassenhygiene unterrichtet ist. Eine Um- Stellung des Schulwesens wird in mehrfacher Hinsicht notwendig sein. Die Schule hat nicht mehr als einzige oder auch nur höchste Aufgabe die der Wissensvermittlung, sondern darüber hinaus in ungleich stärkerem Maße als früher die der charakterlichen Erziehung. Der Unterricht hat durchwegs unter dem Leitbild des deutschen Erbgutes zu erfolgen.“

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