Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 95 (28.11.1933)
- Date
- 1933-11-28
- Page
- Seite 869 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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933 ן Nr. 95, 28 Xf. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 867 ) > 1,c kurz Frank- [ustizrat Frank- X ״Auf-!stehend fortrags e n, das hat die Judenauf das n Deutg ״Hee- ״arganibrauchs: e ״Am“ in Men- :inschaft Anfang Stämme, Königsissendet,;sen wir reisende. 30tt und irdert zu sondern einiges r Volks- )er Kün-; Bundes nit Gott s Volkes Lebensales Unirnit den sbestand :11 gt. Die die trag an den hen festlebendig im Exil, ielbstverp ati on Emanriatisch ist 11s Israel J uverdie das hen Volk Nim hat :ieht die herauf geschlechte r ist; das über hination zuge Phase , zu dem halten zu 1 tun hat n Pathos :rdich- >hase der eder eine sich blas- Wir sind , wir sind h tind ge- Cr Elften zu Drei Eiee, in einer 11t c erfors chaft: innen die 1 uns ob, Gc-dächt-;emeinsteht Ver- Menschen e Romans chaft: Zeit stellt, rk wirken, , sondern 1 uns tut. M. Sp. Jaden Teilnahme ereinigten 1 f e r e n z e deal- 1e Aktion 11a r für;iner Enteuen Eindie Emi- 1a-Streben >01a nicht halt. Von rgentur zu dnnützige, •n« Bucheine Einrbeitenden riß geführt 5er Jüdin Rahmea heinen. Gegen Entlassung jüdischer Arbeitnehmer Die ״Berliner Volks-Zeitung" vom 23. II. berichtet über eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts in der Frage der fristlosen Entlassung von Juden. Es handelt sich bei dem Kläger, der gegen seine fristlose Entlassung Einspruch erhob, um einen Juden, der den Weltkrieg auf deutscher Seite als Offizier niitgeroacht hatte und auch verwundet wurde. Er ist Rechtsanwalt und Notar und ist wegen seiner Kriegsteiinehmcrschaft auch nach dem Bemisbeamtengesetz im Rechtsanwalts- und Notarstande geblieben. Seit 1027 war er bei einer Firma als juristischer Berater tätig. Am 1. Mai d. J. hatte die Firma ihm mitgeteilt, daß sie mit Rücksicht auf seine Z ligehörigkeit zum Judentum auf seine weiteren Dienste verzichten müsse, weil cs nicht mehr tragbar sei, seine Dienste in Anspruch zu n e h m e n. In der Begründung hatte sich die Firma auf die allgemein begonnene völkische Wiederaufbauarbeit bezogen, die ein Zusammenarbeiten mit dem Juden im Interesse der Belegschaft nicht gestattet. Das Gericht bat d i e fristlose Entlassung für ungültig erklärt und zugleich in Würdigung der iibrigert Argumente der Firma grundsätzlich festgestellt, daß die Tatsache der Zugehörigkeit eines Angestellten zur jüdisehen Rasse und seines Bekenntnisses z u r j ii - d i s c h c n Glaubens-, Volks- und Rcchtsgemeinschaff für sich allein keinen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung d a r s t e 11 e, auch unter dem Gesichtspunkt der durch die nationale Revolution erfolgten erheblichen Steigerung des National- und Rassegefiihls der deutschstämmigen Bevölkerung. Ein Arbeitgeber könne sieb Mitte Mai 1933 nicht mehr auf die Boykottbewegung des 1. April 1933 berufen, um sich eines Anstellungsvertrages fristlos zu entledigen. Weder die gesetzgeberischen Maßnahmen der Reichsregierung, noch Erklärungen der maßgebenden Steilen der NSDAP, ließen i r g e n d wie e r k e n n e n, daß die nationalsozialistische Bewegung die Entlernung sä rn 11 i c 11 e r N i c 111 a r i c r aus dem deutsehen Geschäfts- und Wirtschaftsleben erstrebe. Daher könne ein Arbeitgeber nicht unter Berufung darauf, er setze sieh sonst in Gegensatz zu den Bestrebungen der nationalsozialistischen Bewegung, die Arbeitsverträge jüdischer Angestellter fristlos lösen. Für April bis Mai 1933 möge ein Arbeitgeber nach dem damals bestehenden revolutionären Zustand berechtigt gewesen sein, dem Verlangen der Arbeitnehmerschaft naclt fristloser Entlassung jüdischer Angestellter stattzugeben. Im September 1933 könne das schon nicht mehr anerkannt werden. Vielmehr habe der Arbeitgeber die Pflicht, seine Entschlüsse unter eigener Verantwortung zu fassen und anmaßende Eingriffe von Mitgliedern der Belegschaft zurückzuweisen. (Kammer I des Berliner Arbeitsgerichts 1A. C. 583/33.) Jüdische Acrite und Privaflcassen Aus Leserkreisen wird uns geschrieben: Die Deutsche Krankenversicherung A.-G. versendet an ihre sämtlichen .Mitglieder neue allgemeine Ver- Sicherungsbedingungen mit einer Postkarte, auf der der Ver- Sicherungsnehmer den neuen Bedingungen z.ustifttmen soll, fn einem Begleitschreiben wird erklärt, es handle sich um eine geringfügige Abänderung der Tarife teilweise zugunsten des Versicherungsnehmers, und einzelner Bedingungen, deren genaue Lektüre empfohlen wird. Wohl die wenigsten Ver- Sicherungsnehmer vergleichen die drei umgedruckten Seiten Bedingungen mit den früheren Bedingungen und es entgeht ihnen dann der äußerst wichtige § 16 Ziffer 4, der lautet: ״Die Erstattung von Rechnungen bestimmter Aerzte kann abgelehnt werden. Eine solche Maßnahme ist den Versicherungsnehmern des betreffenden Bezirkes oder Landteils durch besondere schriftliche Mitteilung bekanntzumachert und an «Jen Verwaltungsstellen sichtbar auszuhängen. Von der Zustimmung der Mitteilung an erlischt die Verpflichtung der Gesell- Schaft für die Erstattung der Kosten von Behandlungen, die von jenem Zeitpunkt an durch den betreffenden Arzt neu aufgenommen werden,“ Es besteht in weiten Kreisen die Befürchtung, daß diese Bedingung zu dem Zwecke gemacht ist, um die jüdi sehen Aerzte weiter auszuschalten. Vielen Versicherungsnehmern dürfte diese Möglichkeit der Satzungsänderung entgangen sein, und es wäre daher zu empfehlen, daß auf der Karle das Einverständnis nur mit der Einschränkung erklärt wird, daß man § 16 Ziffer 4 der allgemeinen Ver- Sicherungsbedingungen ablehnt. In früheren Verlautbarungen wurde ausdrücklich betont, daß von den Versicherungskassen die Rechnungen jüdischer Aerzte honoriert werden, wenn cs sich um die Behandlung von Niehtariern handelt. Der oben zitierte Paragraph könnte eine Handhabe bieten, um von diesem allgemeinen Grundsatz abzugehen. Keine Sonderbehandlang von Jaden bei Aaktionen Au rieh, 24. November. (J. T.A.) Gelegentlich der Abhaltung von Versteigerungen und Verpachtungen durch einen beeidigten ostfriesischen Auktionator ist es dadurch zu Ausschreitungeti gekommen, daß dieser Auktionator Aufträge von einer nichtarischen Person angenommen hatte. Der stellvertretende Regierungspräsident in Aurich weist infolgedessen in einem Schreiben an die Ortspolizeibehörden seines Bezirks darauf hin, daß ein beeidigter Auktionator alle Aufträge, ganz gleich, ob sie von Ariern oder Nichtariern kommen, annehmen muß, es sei denn, daß es sich um einen unvollständigen oder nicht zweifelsfreien Auftrag handle. Dies ergebe sich einmal aus seiner Beamteneigenschaft, zum anderen aber auch aus der nur beschränkten Anzahl der zugelassenen amtlichen Auktionatoren, ferner aus den Vorschriften für die beeidigten Auktionatoren in Ostfriesland und Harliugerland, sowie im Regierungsbezirk Osnabrück vom 19. Juli 1902. Die Juden int Marldverkehr In einem Erlaß an die maßgebenden Behörden ordnete der württembergische Wirtschafts minister Dr. Lehnicl. lt. ״Frankfurter Ztg.“ vom 21. 11. an, daß nach einem Runderlaß des Reichswirtschaftsministers eine unterschiedliche Behandlung von arischen und nichtarischen oder nicht rein arischen Unternehmen oder Gewerbetreibenden innerhalb der Wirtschaft untunlich und undurchführbar sei. Aus diesem (.!runde seien auf diesem Gebiet für Nichtarier auch keinerlei Ausnahmegesetze erlassen. Nichtarische Gewerbetreibende seien daher grundsätzlich a u c 11 zu Messen und Märkten rn i t den gleichen Rechten wie andere Besucher zuzulassen. Es sei ihnen der gleiche Schutz wie diesen gegen unberechtigte Eingriffe zu gewähren. In einem von der Freien und Hansastadt Lübeck und dem in die Deutsche Arbeitsfront eingegliederten Deutschen Büro- und Behördenangestellteriverband vor kurzem abge- 8chlossenen Tarifvertrag wird festgesetzt, daß Nichtarier in den Staatsbetrieben Lübecks nicht angestellt werden dürfen. Die Vorgänge in der Kirche Die Auseinandersetzung innerhalb der e v a n g e I i sehen Kirche Deutschlands ist noch nicht abgeschlossen. Nach den letzten Meldungen haben sich eine ganze Reihe von Gruppen und Persönlichkeiten von der Reichsleitung der Deutschen Christen losgesagt. Die Verfügung des Reichsbischofs _ und des Kirchenministeriums, wonach u. a. auch der Arier- Paragraph zunächst nicht durchgeführt werden soll, bedeutet noch keine endgültige Regelung der Frage. Dies beweist die in der Vorwoche in Weimar abgehaltene Hauptversammlung der Organisation der Deutschen Christen, in der, nach Zeitungsmeidungen, die Opposition gegen die Reiclisleitung gezwungen worden sei, die Tagung zu verlassen. Es ist für den Außenstehenden nicht ganz leicht zu beurteilen, welche Strömungen in den einzelnen kirchlichen Gruppen für ihr Verhalten maßgebend sind. Es hat den Anschein, daß die meisten der oppositionellen Gruppen gegen die Reichsleitung der Deutschen Christen darum Stellung nehmen, weil sie trotz der Erklärungen des Reichsleiters eine Erschütterung der biblischen (auch alttestamcntliehen) Grundlagen des Christentums befürchten; doch scheint es auch andere oppositionelle Gruppen zu geben, die gerade umgekehrt der Reiclisleitung verübeln, daß sie!lieh t g enügend energisch für eine Befreiung des christlichen Glaubens von fremdrassigen Elementen und für eine Germanisierung des Christentums «intritt. Aus diesen Schwierigkeiten scheint nun zunächst der Ausweg angestrebt zu werden, durch einen Aufschub der Entscheidung in den wichitgsten Streitfragen Zeit für eine neuerliche Klärung und Einigung zu gewinnen. In den durch den Evangelischen Pressedienst verbreiteten ״N a c 11 r i c h - ten aus der Glaubensbewegung Deutscher C. h r i s t c n“ veröffentlicht der Landesbischof H o s s e ת f e 1 - der eine Erklärung, in der er u. a. darauf hinweist, daß er verboten habe, ״daß in der Glaubcnsbewegung die umstrittene Frage des Alten Testamentes zur Zeit wie mit einem Seziermesser nach allen Seiten zerspaltend erörtert wird.“ Wie die ״Frankfurter Zeitung" vom 14. November mitteilt, wurde von den ausländischen e v a n g e I i s c 11 e 11 Kirchen ein gemeinsames Schreiben an den Reichsbischof veranlaßt, in dem die Bedenken gegen den Arierparagraphen in der Kirche und gegen die Gefahr des Gewissenszwanges zum Ausdruck kamen. Hiergegen hat sieh Landesbischof Flossenfelder in der oben erwähnten Erklärung gewendet. Das ״Katholische Kirchcnblatt für das Bistum Berlin" vom 26. 11. nimmt zu den Vorgängen in der evangelischen Kirche Stellung. Nach einem Bericht über die Ereignisse sagt das Blatt u. a. folgendes: ״Wir begrüßen die unzweideutige Stellungnahme zugunsten der Bibel als Quelle der Offenbarungen Gottes und die entschiedene Absage an eine Bewegung, die den Namen Glauben ganz zu Unrecht führt, weil sie das geoffenharte Oottcsworl als solches in seinem ganzen Umfange aufheben will und, wie wir schon früher betonten, vom übernatürlichen Christentum auch nicht eine Spur übrig läßt. In der Kampffront gegen dies« Bewegung, die in gleicher Weise gegen die katholische Kirche sich richtet, stehen wir Seite an Seite mit dem gläubigen evangelischer! Volksteil.“ Nur Arier als Heilpraktiker. Bei einer Tagung der NS.- Fachmarinschaft der bayerischen Heilpraktiker in München am 16. d. M. hielt nach einem Bericht des Berliner ״Montag“ der Kommissar der ärztlichen Spitzen verbände, Dr. Wagn e r, eine Rede, in der ct ausführte, daß die Heilpraktiker als Stand anerkannt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Heilpraktiker-Gesetz ausgearbeitet, das dem Rdclisinnenniinisterium vorliege und vom Kabinett bereits genehmigt wurde. Nach diesen! Gesetz werden in Zukunft neben Aerzten auch Heilpraktiker staatlich zugelassen, mit Ausnahme gewisser Spezialgebiete. Heilpraktiker können nur Volksgenossen arischer Abkunft sein. ״Germanischer and jüdischer Geist“ in der Wissenschaft Der Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, Professor Johannes Stark, äußerte sich in einem Vortrag über Nationalsozialismus und Wissenschaft u. a. auch über die Art, wie seiner Auffassung nach germanischer b 1: \v. jüd i s c h e r Geist im Bereich der Wissenschaft sich a u s w i r k e n. Der germanische Geist, erklärte Professor Stark, strebe nach objektiver Wahrheit. Fast alle großen Forseher seien Germanen, sie seien die eigentlichen Schöpfer der Naturwissenschaften, insbesondere der Phy• ik. Dctrigegenüber sei d e r j ü d i s c h « Geist n i c I! t a u f die Sach e, sondern auf das Ich eingestellt. Er neigt zur Bitduriß von Theorien und zur Dogmatik. Während der Germane sich mit der Feststellung begnüge, treibe der Jude Propaganda für seine Lehre. Das wirke sich auch in der Wissenschaft aus. Er wolle die Verdienste jüdischer Forsc'• nicht herahsetzen. Viele von ihnen hälfen wertvolle Arbeit geleistet, solange sie nur nach germanischer Art im Hinblick auf die Sache gearbeitet hätten. Aber während der letzten drei Jahrzehnte insbesondere habe in der Physik und Mathematik der jüdische Geist seinen dogmatischen Stempel aufgedrückt. Der Exponent sei Einstein. Die nationalsozialistische Regierung wünsche die Wahrheit der Forschung. Es seien lediglich allgemeine Maßnahmen des Staates zur Zuriiekdrängung des jüdischen Einflusses auch in der Wissenschaft ditrchgcführt worden. Die Zeiten seien vorüber, in denen ein Forscher, der nicht zu der Gruppe der jüdisch Geführten gehöre, keine Aussicht habe, einen Lehrstuhl zu bekommen. — Wir haben unsererseits stets betont, daß die Denkweise jüdischer Forscher sich in manchen [*linkten von derjenigen niehljüdischer Denker ahliebt, sei cs daß hierfür rassische oder historische Gründe maßgebend sind. Gegenüber dieser Feststellung ist aber zu kon-datiereii, daß eine schematische Klassifizierung der hier vorhandenen Dmiktvpeii vorerst jedenfalls niehf möglich ist. Der Stand unserer Frkenntms auf diesem Gebiete erlaubt uns heute mir ganz allgemeine Fest- Stellungen, die insbesondere nicht zu B e w e r 111 11 g e 11 Anlaß gehen können. Weihnacht*Werbung und Arierprinzip Die I 11 (1 11 s i r i e - u ri d H a n d e 1 s k a m r!1 er zu F) resden und die (iewerbekammer zu Dresden haben im F.invernehmen mit den maßgebenden Kreisen des Einzelhandels und der Ein/elhandelsverbändi' nach einem Bericht der Fachzeitung ,,Der Scliuhmarkt“, Frankfurt a. M., vom 2(1.11. eine Regelung über den Weinnaehtsverkauf getroffen, in der u. a. folgendes gesagt wird: ״Von den nichtarischen Geschäften wird erwartet, daß sie in der obengenannten Zeit (27. 11. 3 3 bis 3. 1. 34) hei ihrer Werbung von der Verwendung christlicher Symbole (z. B. Christbauin, deutsche .Märehenbilder, Weihnachtsengel) absehen 11 ml auf das religiöse Empfinden der christlichen Bevölkerung Rücksicht nehmen." Wir glauben nicht, daß diese Aufforderung mit den Intentionen iibereinstimmt, die in der Frage des Wiederaufbaus der Wirtschaft von den maßgebenden Instanzen verfolgt werden. Gerade das Weihnachtsgeschäft, das dem gesamten Einzelhandel zugute kommen kann, dient der wirtschaftlichen Belebung in hohem Grade. Fis ist daher wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, für einzelne Gnippen von Geschäften eine Sonderstellung auf dem Gebiete der Werbung zu verlangen, die nur dazu dienen kann, die betreffenden Firmen in gewisser Weise zu kennzeichnen. Eine andere Frage ist, ob jüdische Geschäftsinhaber von sich aus auf dem Standpunkt stehen, aus Gründen des Taktes auf manche Symbole in der Werbung zu verzichten. Prozentzahlen gehen falsches Bild: Der jüdische Bevölkerungsanieü in Deutschland Das Problem des zahlenmäßigen Anteils der Jaden an der deutschen Bevölkerung und seiner Entwicklung hat in den Diskussionen dieses Jahres vielfach zu Irrtürnern Anlaß gegeben, fn der letzten Zeit wurden mehrfach statistisehe Veröffentlichungen über den Anteil der Juden am deutschert Leben von deutschen Zeitungen zur Grundlage einer übertriebenen Einschätzung des ,,jüdischen Einflusses“ benutzt■ Ganz besonders sind falsche Perspektiven dadurch entstanden, daß man sich begnügt hat, für die Entwicklung Prozentziffern anzu führen, die aber auf sehr kl eineu Grundzahlen beruhten. Dadurch konnten ganz zufällige, absolut genommen geringfügige Schwankungen zu sehr hohen Prozentzahlen führen. Auch kann jüdische Stnlislik nicht auf Grund bloßer Ziffern, ohne Berücksichtigung der■ soziologischen Zusammenhänge bewertet werden. Die nachstehenden Ausführungen eines Mitarbeiters, die allerdings mangels neuerer Zahlen die Volkszählung vorn Jahre 1925 zur Basis haben, beleuchten an Hand einiger Beispiele diese frage. Natürlich wird man hierbei berücksich- Ilgen müssen, daß inzwischen ganz erhebliche Veränderungen vor sich gegangen sind. (Red.) Entgegen der Schätzung eines Statistikers von Rang wie Segali stieg die Zahl der Juden im D e u ts c 11 e n Reich von 1910—1925 nicht bis auf etwa 620 01)0, sie sank vielmehr gegenüber der Zählung vom Dezember 1910 auf der gleichen Gebietseinheit wie 1925 um 51 019 und beträgt (ohne die 3749 im Saargebiet) 564 379, also etwa so viel wie im Jahre 1880 in dem damaligen weit größeren Umfang des Reiches. In diesem Jahr 1 SSO kamen 124 Juden auf je 10 000 Einwohner, 1910 waren es noch 93, 1925 nur noch 90. Die Minderung ist nicht in allen Bundesstaaten in glciehern Schritt gegangen. Im Freistaat Hessen z. B. sank sie von 29,7 pro Tausend im Jahre 1880 über 18,3 pro Tausend im Jahre 1910 auf 15,2 pro Tausend im Jahre 1925 (Grundzahl 1925: 20 401), in Bayern in derselben Zeitspanne nur von 10,4 pro Tausend über 8 pro Tausend, 1910 auf 6,7 pro Tausend (Grundzahl 1925: 49 125); etwa konstant blieben die Zahlen in Baden. 1910: 25 896 12 pro Tausend» 1925: 24 064 10 =־ pro Tausend. Eine Steigerung zeigen nur Sachsen, wo der jüdische Anteil von 13 pro Tausend 1880, über 36 pro Tausend 1910, auf 47 pro Tausend 1925 stieg (Ortuidzahl 1925: 23 252), und Preußen, wo der jüdische Anteil, der 1880 noch 13,34 pro Tausend betrug, 1910 auf 10,36 pro Tausend sank, 1925 daun auf 10,58 pro Tausend stieg (Grundzähl 1925 : 403 969). Eine Steigerung also um nur 12 Juden mehr auf hunderttausend der Gesamtbevölkerung. Nicht in allen Teilen Preußens entspricht die jüdische ßevölkertingsbewegung der der Gesamtbevölkerung. Nach Silbergleit (Die Bevöikerungs- und Berufsverhältnisse der Juden in Preußen. Berlin 1930) nahm diese in allen Provinzen zu, während die Zahl der Juden in den Provinzen Ostpreußen, Pommern, Grenzmark, Hannover und in Hohenz«llern abnahm. Daß der Drang der Juden nach den Groß- Städten besonders stark ist, ist ebenso bekannt, wie es die wirtschaftlichen und die geschäftlichen Triebfedern sind, die ihn noch über den der Gesamtbevölkerung hinaus steigern. So war in den 20 preußischen Großstädten die Gesamtbevölkerung 1925 gegen 1911) um 9,7 vom Hundert, die Judensclraft jedoch um 17,8 pro Hundert gestiegen, so daß 1925 auf 11141021 Großstädter 201 230 Juden kamen, d. h. auf je 10000 Großstädter 264 Juden gegen 216 im Jahre 1910. Diese Steigerung von 18 Juden auf 10 000 Einwohner innerhalb eines halben Menschenalters isi sehr geringfügig, namentlich wenn man damit vergleicht, daß statistisch die prozentuale Steigerung der jüdischen Reihe fast doppelt so hoch ist als die der Reihe der Gesamtbevölkerung. Diese Dis k r e p a 11 z :׳ w i s c 11 e n G r 1111 c j / a!1! e!1 u :1 <1 Verh ä! t n i s 7 a!1 l e n ist ein W a r 11 11 n g s z e ic hen! Will man mit Zahlen nicht nur trefflich streiten und mit ihnen ein System bereiten, so müssen s t e t s di e (i r u n d zahl e 11 h c r a n g e / 0 g e ti werden. Wir finden z. B., daß gegenüber!910 die Zahl der Juden in der Provinz. Schleswig-Holstein um 25.4 pro Hundert, in der Stadt Hamborn gar um 129,8 vom Hundert gestiegen ist. Fine lebendige Vorstellung dieser fast phantastisch anmutenden Steigerung können wir uns erst machen, wenn wir feststelleu, daß die Mehrung in Schleswig-Holstein 811, in Hamborn sogar mir 462 Seelen betrug! In Oberhausen bewirkte eine Zunahme von 100 Juden, in Kiel eine solche von 78 deren Steigerung um 14,8 pro Hundert! Einige weitere Beispiele, Breslau: Zunahme der Gesamtbevölkerung 1910• 1925: 8,2 vom Hundert, die der Juden 15 pro Hundert, Grundzahlen: Vermehrung der Oesamtbevölkerung um ■12 160, der Jude»! um 3028. Magdeburg: Zunahme der Gesamtbevölkerung 5,1 vom Hundert, der Juden 27,8 vom Hundert. Grundzahlen: 14 330 und 513. Altona: Zunahme der Gesamtbevölkerung 7,5 vom Hundert, der Juden 32,1 vom Hundert. Grundzahlen: 13 025 und 585. Da der Anteil der Juden in dem mit Altona eine Stadt bildenden Hamburg von 19,2 pro Hundert auf 17,3 vom Hundert gesunken ist, kann er in Altona schon durch Umzüge aus einer Straße in die andere zugenommen haben. Der ״Wasserkopf“ Berlin umfaßte 1925 mit 172672 über zwei Fünfte! aller Juden in Preußen, über ein Drittel aller Juden im Reich. 1920 ist nun durch Eingemeindungen ein an Umfang und Bevölkerung gegenüber dem Vorkriegs- Berlin völlig verändertes Groß-Berlin geschaffen worden. Nach den Berechnungen Silbergleits betrug die Zahl der Juden auf der Groß-Berlin entsprechenden Fläche 1910: 141007. Die Zunahme der Juden betrug also 28 665, rund 10 w. 14. der Zurahme der Gesamtbevölkerung mit 289 907, Ihr Anteil stieg damit von 38,6 pro Tausend auf 42,9 pro Tausend. Will man weitere Vergleichszahlen heran/ieheir, muß man etwa auf das Jahr 1885 zuriiekgehen, wo Berlin eigentlich au der Flofjäger-Allee aufhörte und fast alle Juden in Berlin seihst wohnten. Der Anteil der Juden betrug damals 48,9 pro Tausend. Das ergibt 1925: 43 Juden mehr auf 1(1000 Einwohner als 1910, jedoch 10 weniger als 1883. Die Schwankungen sind also in sich minimal. Mit 4,3 pro Hundert Juden hat Berlin keineswegs den höchsten Anteil der Juden in Preußen, ihn haben zwei kleine Landstädte: im Westen, im Regierungsbezirk Kassel, Schlüchtern, im Osten, in der Grenzmark, Krojanke. Ihre rund 300 Juden machen fast 10 vom Hundert der Gesamtbevölkerung aus. Von den 29 Großstädten übertrifft Frankfurt a. M. mit 6,4 vom Hundert (Grundzahl 29 385 Juden) Berlin. Breslau mit 4,2 vom Hundert (Grundzahl 23 240) erreicht es fast. Dr. H.