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Jüdische Rundschau · 1933-11-17 · Heft 92 (17.11.1933) · p. Seite 817

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 92 (17.11.1933)
Date
1933-11-17
Page
Seite 817 (sequence 5)
Language
German
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NTr. 92, 17 XL 1933 jüdische Rundschau Seite 815 Die jüdische Berufsbetätigung in Deutschland Die Möglichkeiten der beruflichen Betätigung in Deutschland sind für die «luden durch die Ereignisse des ■Jahres 19.33 auf einen teilweise ganz neuen Boden gestellt worden. Gewiß war die berufliche Struktur des deutschen ■I u d e 11 tu m s bereits in den letzten .!!ihren sdnverwicgcnden Veränderungen nusgeset/.t, die nicht zuletzt auf Einflüsse ge- »ellschaitlicher Art zimk’kzulührcn waren, die von da• Umwelt auf den wirtschaftenden Juden ausgingen. Eine entscheidende Beeinflussung der I .age, vor der die Mehrzahl der erwerbstätigen Juden in Deutschland steht, hat aber erst die Uebernalime der Regierung durch die nationalsozialistische Bewegung und die damit verbundenen gesetzgeberischen und gesell schalt liehen Veränderungen gebracht. Weilen wir heute einen Blick auf die Entwicklung dieses Jahres, so ist festzustcllen, dal! nach der Umgestaltung die deutschen Juden viele wirtschaftliche Positionen eingebüßt haben, doch scheint, nach den Kundgebungen der maßgebenden Stellen nunmehr die Absieht zu bestellen, innerhalb der durch die neue Gesetzgebung gezogenen Grenzen den deutschen Juden die Möglichkeit der ■wirlschaftliehcn Betätigung zu gewähren. Diese grundlegende Tatsache ist durch eine ganze Reihe von Verordnungen bzw. Stellungnahmen wichtiger Instanzen feslgclegl. Nachdem durch den Boykott am 1. April das jüdische Erwerbsleben betroffen worden war, sollte nach den gegebenen Anordnungen der Normalzustand wiederhergestellt werden. So stellte damals die Reichsregierung fest, daß der deutsche Abwehr-Boykott gegen die Greuel Propaganda im Ausland überflüssig geworden ist. Späterhin erließ die politische Zentralkommission der NSDAP, eine Anordnung, die sich gegen Eingriffe in Wirtsehuftsunternehmungen wandte, wodurch naturgemäß auch jüdische Unternehmungen in der Stabilität ihrer Betriebsfübrungj geschützt wurden, ln der gleichen Richtung bewegt sich ein Erlaß des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vorn 20. September gegen unbefugte Eingriffe in Einzelhandelsbctriebe und ein Erlaß des Reichs- Wirtschaftsministers vom ü. September, in welchem auch das Verbot gegenüber Kommunalbeainten, in;jüdischen Warenhausern zu kuufen, sowie die Annonccnspcrre bürgerlicher Zeitungen gegenüber jüdischen Kaufhäusern bekämpft wurde. Das Reichsw irtschaftsrninislerium hatte sich schon vorher gegen Boykottmaßnahmen aller Art gewandt. Schließlich ist ein Erlaß des Preußischen Ministeriums des Innern vom 26. Oktober gegen unbefugte Eingriffe in die Wirtschaft in diesem Zusammenhänge zu erwähnen. Die Juden in Ober- Schlesien wurden 1(. Mitteilung des Oppelner Rcgicrungs- Präsidenten ausdrücklich gegen wirtschaftliche Schlechter- Stellung auf Grund der Genfer Konvention geschützt. So ist es wohl auch zu verstehen, wenn Reichspropagandaminister Dr. Goebbels vor kurzem in einer Wahlrede in Dresden erklärte, daß die Reiehsregicrnng das an der Judenfrage gelöst habe, was zu lösen war, und sie nun ad acta gelegt hat. Diese Erklärungen — und zahlreiche andere Aeußet'ungcn, die in der gleichen Richtung laufen —, können nur so aufgefaßt werden, daß die deutschen Juden unter den sillgcmeinen Voraussetzungen, die für die nationalsozialistische Staatsführung Geltung haken, die Möglichkeit haben sollen, ihre Existenz zu sichern. Besonders wichtig ist dabei die Situation, in der sieh die im Handel tätigen deutschen Juden befinden. Der ״Reichsstand des Deutschen Handels“ hat erklärt, daß es den Juden als Gastvolk gestattet sei, in Deutschland Handelsgeschäfte zu betreiben. Die Unterschob düng zwischen arischen und nichtarischen Geschäften wird vom Reichsministerium lür Volksaufklärung und Propaganda bekämpft, welches betont, daß kein Grund zu Sondermaßnahmen solange vorliegt, als ein Geschäftsmann nicht gegen die bestehenden Gesetze verstößt. Für die Vergehung ölfentlicher Aufträge sind die Richtlinien des Ilcieliswirtsehaftsministers vom 19. ■Juni maßgebend, wonach die Bescheinigung als ״Deutsches Unternehmen“ hierfür gegenstandslos ist. Ein weiterer Erlaß des Reichsvirtschnftsministers richtet sich gegen die Unterscheidung von arischen und nichlarisehen Firmen innerhalb der Wirtschaft wegen der dadurch möglich werdenden Störung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Ist so die rechtliche Stellung des jüdischen Kaufmanns in Deutschland geklärt, so darf doch nicht übersehen werden, daß erhebliche Strömungen vorhanden sind, welche verlangen, daß die G e s c 11 ii f t s 1 e i t u n g e n der in a ß - gebenden Firmen in arische Münde gelegt werden, um so den jüdischen Einfluß in der Wirtselm ft zu beseitigen. Dazu kommt, daß im Verfolg der neuen Wirt- Schaftspolitik die Sphäre der freien Wirtschaft überhaupt sehr stark eingeengt wurde. Jüdische Firmen sind von der Lieferung auf Bcdarfsdcckungsschcinc und Ehestandsdarlehen ausgeschlossen. Besonders an den kleineren Orten des Reiches ist die Abwchrstimmung der Bevölkerung gegen Käufe in jüdischen Geschäften noch keineswegs geschwunden. Verfolgt man die Lokalpresse, so ist zu beobachten, daß diese Stirninung auch jetzt noch genährt wird. All diese Tatsachen haben die Lage derjenigen Teile der jüdischen Bevölkerung» die im Handel tütig sind, sehr erschwert. Man darf wohl annchmen, daß es wenig Juden gehen wird, die von neuem als selbständige Unternehmer in! Handel eine Existenz suchen. Das gilt nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für den G r o ß h a n d e I, das V crtrctcrgcwc 11 ־) e lind andere Zweige mehr. Eine besondere Komplikation entsteht dadurch, daß die Waren- und Kaufhäuser sowie die (!roßu n l e r ri e h 111 11 n g e n des Ei nzcl 11 a n d e 1 s zu einem 'Peil in jüdischem Besitz waren oder doch als ״jüdisch“ galten, und daß der gegen diese Betriebsformen geführte Kampf des Mittelstandes in Deutschland einen stark a n t i - jüdischen Charakter nnnsihm. Gegen diese L'nternchniungcn richtet sich ein starker Kimiidicrurgsdruek, der an sich in seiner! wirtschaftlichen Motiven mit der Juden 1111״* nicht primär zu tun hat, aller trotzdem insbesondere im Hin• blick auf die .Angestellten zu einem Teile Juden betrifft. — Es kann nicht verkannt werden, daß all diese Tatsachen hei jüdischen Firmen des Einzelhandels zu großen Umsatzeinhußen geführt haben, so daß die I i f] u i de Substanz, dieser Betriebe stark vermindert worden ist. Da es rum unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsbeschaffung in erster Linie darauf ankommt, volkswirtschaftliche Kapitalverluste überhaupt zu vermeiden und, wie die nationalsozialistische Zeitschrift ״Die deutsche Volkswirtschaft“ schrieb, ״den bestehenden Wirfschnftsappnrnt voll und ganz niisznmü/on“, so wäre im Hinblick hieraut dort, wo es unvermeidlich scheint, höchstens ein organischer Umbau in den Knpitalhcsitz.vcrhühnissen zweckmäßig. Trotz aller dieser Talsuchen haben unter dem Druck der Uinsatzslookung zahlreiche jüdische Unternehmer den Weg der .sogenannten ״Gleichschaltung“ betreten, d. h. sie haben die Vctfügungsgcwalt über ihr Unternehmen in arische Hände gelegt. Ein zwingender wirtschaftlicher Notstand, wenn auch kein rechtlicher Zwang, mag hierfür bezüglich solcher jüdischen Unternehmungen, wie etwa der Schwachstrom- und Kabel Industrie, geltend gemacht werden, die in ihrem Ahsinz ausschlaggehend auf Bestellungen der öffentlichen Hand angewiesen sind und dabei von arischen Firmen derselben Branche konkurrenziert werden. Das einzige bleibende Ergebnis vorschneller ״Gleichsch«Hungen“ dagegen ist: die Vord r a ngung j ii d i s c 11 e r Unternehmer 11 n d A n g 0 - stell tcr aus ihren Erwerbsplätzen, ohne Gewahr auch mir für die volkswirtschaftliche Kapitalserhaltung. Gegenüber derartigen übereilten Maßnahmen muß daher verlangt werden, daß dort, wo die wirtschaftlichen und außerwirtschaf11ichen Voraussetzungen endgültig verschoben sind, wenigstens eine allmähliche .Abwicklung im allscitigcn Irdcressc erfolgt um schwerwiegende Kapitalverluste zu vermeiden, die weder im Interesse des Einzelnen noch der Allgemeinheit liegen. Die hierfür erforderlichen Institutionen zu schaffen, diiiTte eine wuchtige Aufgabe aller daran interessierten Kreise sein. Nicht weniger bedeutsam als die Frage, in welcher I.a״e sich die jüdischen Handelstreibenden befinden, ist das Prob I e m der jüdischen Angestellten. Am und na•!! dem Boykott-Tage sind eine große Zahl jüdischer Angestellter entlassen worden. Es sind hieraus eine Menge Arbeitsgerichtlieber Prozesse entstanden, die allerdings bisher noch zu keiner einheitlichen Judikatur geführt haben. Besonders wii'litig ist ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts, welches feststellte, daß ,jüdische Angestellte im Hinblick auf den Bovkott vom 1. A pri I nicht fristlos entlassen werde ri durften. Ein Urteil des l.andcsarhcitsgerichts Dortmund wies darauf hin. daß die Reichsregierung nicht, die Entfernung sämtlicher jüdischer Angestellten aus dem Wirtschaftsichen erstrebt und in dieser Hinsicht auch keinerlei gesetzliche Bestimmungen getroffen hat. Diese Feststellung beleuchtet in der Tat die Situation sehr klar. Es ist nicht zu verkennen, duß im Laufe dieses Jahres eine sehr große Zahl von jüdischen Angestellten ihre Stellungen verloren hat. Uhwohl ihre Betätigung also in keiner Weise gesetzlich eingeschränkt ist, und obwohl seit dem l!5. Mai auf Grund einer Anordnung des Führers der Arbeitsfront ihre Iris! - lose E 11 t 1 n s s 11 11 g a n f keinen Fall in e 11 1' als gerechtfertigt erscheint, darf man doch annehinvn, daß insbesondere hei Neueinstelbingen die Position der jüilisehen Arbeitnehmer eine ungünstige ist. Die (Reichs■ hak tin ׳׳ zahlreicher Großbetriebe, z. H. der Warenhäuser und Banken, hat nach der personellen Seite dahin geführt, daß eine sehr große Zahl jüdischer Angestellter entlassen wurde, und bot zugleich den Kreis der Beiriehe, die unter jüdischer l ei! nag stehen und daher eher geneigt sind, jüdische Angestellte;1111-11 in Zukunft zu beschäftigen, erheblich eingeschränkt. So erli'cuüch datier die Mitteilung des Reiehsavboils- und Rciclis- Wirtschaftsniinisters vom 21. Oktober ist, die noch ein'i'al Versuche der Einflußnahme von Stellen innerhalb und außerhalb der Betriebe auf die Zusammensetzung der Betriebe untersagt, so seinmuß m;«11 erkennen, daß in Zukunft mir ei" ’!'eil derjenigen Juden» die bisher als Angestellte ihre Existenz landen, dies weiter tun kann. Zwei andere wichtige Bcrufskutcgorien sind im wesentliehen von den neuen gesetzgeberischen und gesellschaftlichen Maßnahmen nicht betrofien worden, soweit es sieh um die Stellung der Juden handelt : Hand vv c 1• k und Industrie. Die Zahl der im Handwerk tätigen ■Juden ist in Deutschland verhältnismäßig gering, so daß hier eine besondere IToldematik nicht entstanden ist. Erst recht gilt dies von der 1 ndustriearbe it ersehn ft, in der die Juden mir zu einem ganz, geringen Teile zu finden sind. In dem Maße, in welchem andere Berufe für den deutschen Juden unzugänglich werden, wird es daher notwendig sein, mit aller Energie den Versuch zu machen, auf diesen Gebieten einet׳ größeren Zahl jüdischer Menschen .\rbeitsmöglichkeiton zu erschließen. F.twas anders liegt es auf dem Gebiet der Landwirtsc ha ft, in der bekanntlich durch die Einführung des Reichserhltofreclues besonders scharfe Arierbcstimniungen vorlumden sind. Immerhin betreffen diese nur einen bestimmten T\ p der in der Liindwirtschafl Tätigen, so daß an sich die Möglichkeit besteht, daß Jaden auf diesem Gebiete arbeiten. Wie groß man die Möglichkeiten einschätzt, die auf eine Unterhringung jüdischer Menschen in der Landwirtschaft Deutsch lands ahziclen, ist allerdings eine andere Frage, die an dieser Stelle nicht erörtert werden kann. Zu einem praktisch!ilr die Zukunft völligen Ausschluß der Juden ist es demgegenüber aul dein Gebiete der Rea m t e n l ii t i g k e i t im I Dienste vm! Staut, Land, Gemeinde und der von ihnen abhängigen Körperscbalten und Unternelummgen gekommen. Diese Regelung gilt neben den Beumteiiberulcn für alle Arten der Berufsa usiilning, durch welche öffentliche Interes-en in irgendeiner Form berührt werden. Die ״Vossische Zeitung" vom 25. Oktober 19315 gibt darüber folgende kurze Zusammenfassung: ,,Bezüglich der Aufnahme auf aßen Sehulgattungen mit Ausnahme der Volksschulen und aul den Hochschulen und Universitäten sind sic insofern gewissen Beschränkungen untcrw ui־ len, als der Anteil der Srluiler nicht arischer Ahstammmig unter der Gesamtzahl der llesiicher jeder Sehule am! jeder Fakultät den Anteil der hieI!tarier an der rciclisdeutschen Bevölkerung nicht übersteigen darf. Personen niehtarischer Abstammung können n ii ■111 Beamte werden, wozu auch die I,ehret־ nUer Grade redmen. Ferner können sie nicht zum Notariat, zur Rechtsanwaltschaft, als Patenta״wall oder Steuerberater und auch nicht als Arzt, Zahnnrzi oder Dentist zur Kassenpraxis /׳״gelassen werden. Nach dem bäuerlichen firbholrocht v 1 ml 15. Mai J933, S 2 Abs. 2 sind sie weiter dauernd unbillig, als Besitzer eines Erbhofes Bauern z.u sei», und können auch nicht die Rechte für sich in Anspruch nehmen, die das Gesetz dem Besitzer eines Erbhofes xmvcisl." Die Zusammenfassung der ״Vossisehen Zeitung“ ist ergiinzungsfähig noch in Hem Sinne, daß die gleichen Einsehränkungen wie für Beamte auch u. a. für Angestellte von Behörden und staatsabliämgigen Wii'tschal’tsbcu'iebcn, Filmschaffende, Schriftleiter und weitere Angehörige von Berufen gelten, die in irgendeiner Beziehung zu öffentlichen Belangen stehen. Der;*111 JO. Januar 1933 Vorgefundene Bestand an jüdischen Angehörigen ölientlic•her Bc-rutc, wozu in erster Linie neben den Beamten Rechtsanwälte, Patenta n w alte, sowie A e r z I e und Z. a ii n ä r z t c in ihrer Eigenschaft als Kassenärzte gehören, ist in folgender AV eise zu behandeln: An sich sind Nielitarier zur Bekleidung fillentlicher Berufe unlähig gleich solchen, die sich in siaalsfemdliebem, insbesondere kuimr.unistisch-marxistisciiem Sinne betätigt haben. Hingegen gilt eine Ausnahme bezüglich Vork r i e g s Re a in t e r, F r 0 11 t k ä in p I er, sowie Eltern und Kinder von K r i e g s g e 1':1 1 1 e!1 e n. Diese dulden (wenn sie nicht gleichzeitig unter eine der andern Atisschlußkategorien fallen) ihre Benne weiter ausühen, wenngleich im Rahmen der Vom ■111 ungsrelnrin Serset/ungeii in den Hubes1!111(1 und an derwei; ige Bes! häftignng unter Auirr 1 literhal! ting der Amtsbe/eiehuung zulässig sind. Aber auch ihnen wurden Einsehränkungen in der I■irru INausiilmng aulcrlegt : so können nichtarisclie Anwälte l.e ine Arinenrcchtsin.u'daie und nichtarische 5 liiinlelsuchen übernehmen. NiJn ari-che 1׳ rollt kämpfer dürfen nicht Vertrauensärzte sein. Der Bescliriinkuag liegt ein (iedanheiu'ang zug! umlc, welchen das haudgerient in Kassel Ende Oktober IHR:» wie lolgt au.-gcdi'ikkt hat: ״Wohl würden die nicht ari scheu l rontkünip Irr in der Ausübung ihres Berufes nicht behindert und würden auch zu den Krankenka-sen zageiassen, aber sie hätten keinen Anspruch bei V ergehnng von Dienstleistungen, die Jure!! den Steint oder durch die Kommnnalhe! Orden bezahlt werden, Ifcriirksiclitigiing zu linden," Oper im Kulturbund ״Figaros Hochzeit״ Im Berliner Theater Um es gleich vorweg*«nehmen: Diese Aufführung vor. ״Figaros Hochzeit“ (Premiere am 11. November) war ei;1 Ehrenabend des Kulturbundes, ein ehrlich verdienter Erfolg. Man stelle sich vor, was es bedeutet: ein The,•11 er und Opernensemble aus dem Boden zu stampfen, ohne Tradidou und eingeschulten Apparat, unter den ungünstigsten Bedingungen; welches Maß von Energie, Organisation und ktinst- Wischern Enthusiasmus dazu gehört, wie viele Klippen zu umsegeln sind, — dann wird man ermessen, daß hier in kurzer Zeit eine große Leistung vollbracht worden ist. Das Unternehmen, um das es sich handelt, ist eigenartig. Eine Oper des jüdischen Kulturbundes! Auf dem Gebiet der Oper spielt die Problematik, die in dem Wort ״jüdisch“ liegt, keine Rolle. Während im Schauspiel die Bühne iti einem gewissen Sinn als ״moralische Anstalt*‘ betrachtet werden kann, so daß durch die Auswahl der Stücke und die Zusammenset/.ittjg des Repertoires auch Weltanschauliches, ja in gewissem Sinne ״Politisches“ neben dem rein Künstlerischen zur Geltung kommen kann, ist dies bei der Oper mir in sehr vermindertem Maße der Fall. Nur ganz wenige Opern der Weltliteratur (etwa gewisse Werke Richard Wagners) können als Gesinnungs-Kundgebungen betrachtet werden,aber auch bei ihnen ist das verbindende Moment der Kunst stärker als aller Partikularismus. Echte nationale Kunst, die sich in Musikwerken ausdrückt, wird in ihrer Bedeutung übernational sein. Wenn nun ein nationales Kunstinstitut gute Arbeit leisten will, so wird sie sich auf diesem Gebiete darin ausdrückcn, die vollendeten Werke des nationalen Genius eines anderen Volkes in ihrer Eigenart zu erfassen und durch das Medium menschlicher Gemeinsamkeit, die alle Nationen verbindet, nachfühlend wiederzugeben. So fassen auch wir Natinnaljiiden Kimstaufgaben auf. Eine ״jüdische“ Oper gibt es bis heute nicht (gibt cs ja auch im eigentlichen ׳Sinne noch kein jüdisches Drama). Eine Auswahl etwa unter dem Gesichls- Punkt jüdischer Komponisten oder jüdischen Stoffes vorzunehmen, wäre kleinlich und würde gerade von nationaljüdisch denkenden Menschen nicht gebilligt werden. Wenn in Berlin -- zum ersten Maie außerhalb ' Palästinas der Versuch gemacht wird, eine jüdische Oper zu begründen, so liegt das .Jüdische“ in den Allsführenden und in dem Publikum, die hier freilich, wo etwas l ,natisgesproclienes die Atmosphäre des ganzen Hauses erfüllt, in hesondi• rs eigen,׳irliger Weise eine Gemeinde bi,1den. Das Werk, das gespielt wird, ist weder jüdisch, noch hat es mit Judentum auch mir das Geringste zu tun (cs sei denn, daß man daran erinnern wollte, daß der Tondichter von ״Figaros Hochzeit“, Da Ponte, ein sephardiseher Jude, und;11.-0, obwohl später getauft, jedenfalls Nielitarier war: Mozart verband sieh ebenso mit einem nichtarischen Textdichter wie unter den Heutigen Richard Strauß, dessen bedeutendste Opcriitcxte bekanntlich von dem Nielitarier Hugo von Hoffm:!nnsthal stammen). Dennoch merkt man sofort, in einem ״jüdischen“ Theater zu sein. Im Zwischenakt sagte jemand: Hier bähen wir plötzlich ein jüdisches Nationaltheater, Das ist gewiß übertrieben, aber es ist ein eigentümliches Erlebnis, eine ״Indiscretion" des Bewußtseins Viele, die mitten drin stellen, werden es vielleicht gar nicht wollen. Aber so ist es. Was erwarten wir von der Oper des jüdischen Kulturblindes? Wir Juden stellen ehrfurchtsvoll vor jedem grollen Kunstwerk, wir 1u׳l11n.׳n es auf und erhallen 1ms an ihm, wir bezeugen unseren Dank durch den künstlerischen Frust, mit dem wir die Arbeit daran und die VC'idergabe in Angriff nehmen. Ein ״jüdischer“ Figaro soll eben ein richtiger Figaro sein, das ist Flur für den jüdischen Namen. Vielleicht ist es kein Zufall, daß man ״Figaros Hochzeit“ gewählt hat, dieses schlechthin vollendete Meisterstück der Heiterkeit, der leicht beschwingten Laune und edlen Grazie; mau wollte den absoluten Kontrast zu jüdischer Schicksalhaftigkeit geben, und zeigen, daß Juden dies darstellen und sich auch daran freuen können. Der Kulturbund hat es daran nicht fehlen lassen. Kurt Singer, der Vorsitzende des Kulturtnmdes, der seihst Regie führte, brachte das Werk zu besonderer dramatischer Wirkung. Abgesehen von einigen neuartigen Regie-Einfällen, vermochte er durch eine straffe Zusammenfassung, durch kluge Lenkung des Zusammenspiels und durch richtig angebrachte Kürzungen eine Aufführung zustande zu bringen, die sich auch vor kritisehen Augen sehen lassen kann. (Auf die zweite Arie der Gräfin verzichtet man freilich ungern.) Die musikalische Leitung lag in den Händen von Josef Rost• 11 stock, der das 1 •Werk mit großer Sorgfalt einstudiert hatte. Er erwies sich ate Dirigent von Format, der alle Feinheiten der PartiUir zur Geltung brachte, wobei ihm ein liociimn gigcs - wenn auch teilweise zu schwach hesvt/es ׳ (»!ehester zur Verfngtini־׳ -:mul. Die Aut lulirung hatte zündenden E.l;1n. die Ensembles waren um feinster Präzision. Das Opernpersonal des Kulturbundes, das /um ersten Male debütierte, umfaßt /war keine Stars, bestellt aber durchwegs aus Saugern, die ihren .Aufgaben voll gewachsen sind. An erster Stelle ist Frit/i | 1) k 1 zu nennen, die als Susaima stimmlich und darstellerisch auf der Hohe war und ihr Bestes in der sehr schön gesungenen Roseriarie gab. Fritz L e e!1 11 e r als Graf zeigte sieb, als ein Bariton von weicher Stimmtarbuiig und großer Gesanyskuiuir. Aach V'cra Al o i e!1 a ((iraiin) hat einen gut klingenden Sopran, doch schien sie nicht immer ganz, frei von Befangenheit und geriet manc!1 mal ins Trer.nliereu. Ein sehr anmutiger Chmtbrn und eine kuhivierte hange!in ist Susanne Stein. Walter ü I i t /. k i fügte sich als Figaro vortrefflich ein. In Nebenrollen wirken Anna L i p i n, Erich Fuchs (der den Witz mit der ״Mamme“ lieber wieder streichen sollte), Marcel Noe (ein launischer . Basilio), List־- lotte Jacobv mit. Die Bühnenbilder von Heinz Gondel! geben dem Ganzen eine würdige Umrahmung. Mancher originelle' Einfall (wie z. B. die Bloßlegung von Ciierubins Versteck), und die geschickte Ra1u11a״s11ut.׳tmg sind wohl auch aul sein Konto zu setze«. Der Kulturbund hat mit diesem Opemabend seinen Mitgliedern eine Leistung geboten, die höchste^ Anerkennung verdient. Es wäre nun aber an der Zeit, daß er in seinen Konzertprogrammen sich auch der jüdischen Musik annimmt, deren besonders liebevolle Pflege — selbstverständlich neben dem großen Ges.iintgebiet der Musik — man von ihm erwarten sollte. ־ Mi. Jüdische Buchvereiriigung. Zur Frage der G r ii 11 d 11 n g einer jüdisch e 11 Buc 11 v e re i n i g 1! n g _ \vi rcl uns milgeteilt: Fine jüdische Bnchvcreiiiigung ist in Bildung. Sie wird in Fühlung mit allen grollen jüdischen Orga nisationeu imtl unter Mitarbeit aller jüdischen Verleger und Sortimatter in besonderer Starke das Bedürfnis des jüdischen 1 esers int deutschen Kulturkreis be friedigen. Sie hat mit einer kürzlich in die Oelfentlichkeit getretene״ Gründung privater Art nichts zu tun, ^23950

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