Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 91 (14.11.1933)
- Date
- 1933-11-14
- Page
- Seite 803 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 91, 14; XI: 1933 füDlSCHE RUNDSCHAU Seite 801 den und die Erfahrung habe gezeigt, daß diese Gründe weiter bestehen. England müsse, um die arabischen Beftirch• turtgen zu zerstreuen, und befriedigende Beziehungen zwisehen Arabern und Engländern herzustellen, schnell die erwünschte Lösung des Problems finden, um den Ausbruch der Krise zu vermeiden. Auch die Wohlfahrt Transjordaniejis erfordere es, daß diese Befürchtungen zerstreut werden. High Commission er Wauchope erklärt in seinem Antwortschreiben, er wisse es zu würdigen, daß der Emir soviel Besorgnis angesichts der Lage zum Ausdruck gebracht und ein Memorandum zugestellt habe, das sorgfältig geprüft worden sei. Die jüdische Einwanderung, so heißt es in dem ,Schreiben weiter, sei ausschließlich auf der Wirtschaftliehen Aufnahmefähigkeit des Landes aufgebaut. Das Memorandum werde dem Colonial Office zugesandt werden und er hoffe, daß die Regierung Seiner Majestät es ebenso sorgfältig prüfen werde, wie er selbst es getan habe, und die ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen treffen werde, um die Befürchtungen der Araber zu zerstreuen. Emir Abdullah ist dieser Tage nach Jerusalem gekommen, wo er eine längere Unterredung mit dem High Commissioner hatte. Es verlautet, daß in dem Gespräch vor allem Fragen der öffentlichen Sicherheit in Transjordanien behandelt wurden. Assimilation und Renationaiisienmg arabischer Denker Anläßlich des Erscheinens einer hebräischen Uebersetzunj von Emir al Richanis bekanntem großen Werke ״Die Könige Arabiens“ macht M. Assaf in der Wochenschritt ״Turan“ einige interessante Bemerkungen über den ״westlichen Komplex“ arabischer Denker: Bevor die extreme Nationalbewegung die gebildeten Schichten der Araber erfaßte, bejahten sic ohne Bedenken die westliche Kultur und assimilierten sich kulturell völlig an den Westen, Aber das Erstarken des nationalen Bewußtseins machte dem ein Ende. Das Streben, sich mit einer eigenen Kultur zu identifizieren, stand itn Zwiespalt mit der westlichen Bildung des modernen Arabers. So entstand ein ״westlicher Komplex“ der besonders hervortritt, wenn moderne arabische Schriftsteller über das arabische Volk und seine Länder schreiben. Emir al Richani ist mehr als alle andern arabischen Schriftsteller mit der westlichen Kultur verbunden. Er bat die Hälfte seines Lebens in den Vereinigten Staaten gelebt, die Grundlage seiner . Bildung ist westlich. Seine Frau ist Amerikanerin. und er ist zugleich englischer und arabischer Schrift- Steller. ■Er lebt im Westen und strebt nach Osten. Al Richani meint, daß seine Erziehung ihn zum arabisehen Nationalismus untauglich gemacht habe. Er wuchs im Libanon aut und alles, was er von Arabern und ihrer Ge• schichte wußte, waren die Drohungen, mit denen die Mütter ihre Kinder schreckten: ״Sei ruhig, sonst kommt ein Beduine.“ Als er sein Vaterland verließ, empfand er für die Araber, denen er durch Sprache und Blut verbunden war, nichts als Furcht. Er war damals 12 Jahre alt und kannte von allen Völkern nur das französische. Er wußte, daß Frankreich das größte, erhabenste und reichste Land sei, der Ursprung der Kultur des Lichts und der Schönheit. Es ist eine Ironie des Schicksals, daß es gerade ein west- Hoher Schriftsteller (Carlyle) war, der ihn, als er größer wurde, zu den Arabern zurückführte. Jetzt begannen seine Bemühungen tyn die Heimat, um ihre Geschichte, ihre Kultur, ihre Politik. Erst nach Jahren leidenschaftlicher Bemühungen gelangt er ans Ziel. Pathetisch schreibt er am Ende des Vorworts zu den _ ״Königen Arabiens“: ״Ich wende mich an meine Brüder in Syrien, Aegypten und Amerika und sage ihnen: arbeitet mit mir, und ich werde euch zu dem Schatz zurückführen, von dern ihr euch durch die Europäisierung und die Amerikanisierung entfernt habt, kommt mit mir, und ich werde euch zu unsern Wunderländern und unserm erhabenen Volk zurückführen.“ Aber das Buch ״Die Könige Arabiens“ zeigt, wie sehr Europa und Amerika den Verfasser beeinflußt haben. Sein Maßstab, mit dem er die historischen Ereignisse mißt und sfine Theorien, die er seiner Betrachtung zugrunde legt, sind rein europäisch. Dies wird von M. Assaf an einer Fülle von Beispielen bewiesen. Politik des Vorderen Orient* Anläßlich der letzten Ereignisse in Palästina hat sich die Aufmerksamkeit wieder stärker als zuvor den politischen Problcmen des Vorderen Orients zugewandt. Auch wer als Zionist seit Jahren die Vorgänge in Palästina und den Nachbarländern verfolgt, ist nicht immer genau darüber unterrichtet, welche Kräfte dort am Werke sind und wie die sieb im Orient vollziehenden Entwicklungen einzuschätzen sind. Noch viel weniger aber wissen Personen, die erst kürzlich ihr Interesse Palästina zugewandt haben, über die größeren historischen, politischen und ökonomischen Zusammenhänge Bescheid. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß der Frankfurter Sozietäts-Verlag auf das (von uns bereits bei seinem Erscheinen gewürdigte) Buch ״Natio nalismus und Imperialismus im Vorderen Ori e nt“ von Hans Kohn neuerlich aufmerksam macht und sich bereitgefunden hat, den Preis des Buches erheblich herabzusetzen (früher 11 RM, jetzt 6 RM.). Das Buch ist in deutscher Sprache die einzige zusammen fassende Darstellung der letzten zehn Jahre vorderorjentalischer Geschichte. Es werden darin die Vorgänge in Aegypten, Syrien, Palästina, Transjordanien, Arabien und Irak an der Hand des Quellenmaterials dargestcllt. Im Mittelpunkt des Ringens dieser zehn Jahre steht der Kampf um die Selbstverwaltung der einzelnen Länder, ln dem Jahrzehnt nach dem Weltkrieg hat sich die arabische Nationalbewegung teilweise ganz nach europäischen Vorbildem aufgebaut, und aus der Tatsache dieser Verwestlichung ergeben sich natürlich eine ganze Reihe kultureller und ökonomiseber Probleme *eben den politischen. Dieses an sich schon hochinteressante und für die Geschichte unserer Gegenwart überaus wichtige Thema wird für uns Juden besonders bedcutungsvoll, weil Palästina, das Land des Jüdischen Nationalheims, mitten in dieser werdenden Welt liegt. So ist denn auch eüi rfauptkapitel des Buches Palästina gewidmet. Das Pa- 1 ä s iiin a ־ K a pi t el ist ein Versuch, den arabischen und den jüdischen Standpunkt objektiv einander gegenüberzustellen. Dabei wird auch ein Bild der jüdischen Aufbauarbeit und der jüdischen Leistungen während dieses Jahrzehnts gegeben. Der Verfasser hat es nicht für seine Aufgabe gehalten den Stoff tendenziös in dieser oder jener Richtung zu'bearbeiten. Sein wissenschaftlicher Zweck war vielmehr, das Material zu sammeln und für alle, die sich informieren wollen, ein zuverlässiges Bild zu geben. Daß das Buch auch durch die schriftstellerische Begabung des Verfassers ein überaus an- *Übendes Werk geworden ist, sei nur nebenbei hinzugefügt. * •־׳ g’auben, daß in diesem Moment so mancher unserer Leser **cidiesem Buch greifen wird. Die Rechtsstellung des Nichtariers In Heft 43 der ״Juristischen Wochenschrift“ (Herausgeber Reichsjustizkommissar Dr. Frank) veröffentlicht Dr. Fr om herz (Mannheim) einen Beitrag über das Problem ״Rücktritt von Verlagsverträgen mit nichtarischenVerfasser n“. Worum es sich dabei handclt, erläutert der Verfasser folgendermaßen: ״Für Verleger wissenschaftlicher Werke jeder Art, t. B. solcher aus dem Gebiete des Rechts, der Mathematik oder Chemie, ist bei der heutigen Wichtigkeit der Rassen trage die Möglichkeit der Verl rajslusitng von der allergrößten wirtschattliclierj Bedeutung. Wird der Absatz von Werken nichtarischer Verfasser schon äußerlich durch den Ausschluß von Besprechung in maßgebenden Zeitschriften aufs äußerste erschwert, so wird der Vertrieb durch die tiefgreifende Besinnung des deutsehen Volkes auf seine germanische Rasse und die allgemeine Ablehnung nicht arischer Beimischung gerade im Gebiete des Geisteslcbens des Volkes geradezu unmöglich gemacht. Die Aus- Scheidung niclitariseher Mitarbeiter an Sammelwerken, von wcldien ihnen ein bestimmter Abschnitt an Zeitschriften, für welche ihnen die Leistung von Beiträgen aus einem bestimmten Teilgebiet, einer bestimmten Eigenart, übertragen ist, ist heute eine der wichtigsten Fragen des Verlagsrechts.'' Der Verfasser ist der Meinung, daß solche Verträge infolge der geänderten Verhältnisse nach dem ״Grundsatz von Treu und Glauben“ gelöst werden können. Handelt es sich bei Mitarbeitern von Zeitschriften um ein einfaches Kündigungsrecht, so liegt das Problem bei Verlagsverträgen nach Meinung des Autors folgendermaßen: Der Verlagsvertrag ist ein aus Dienstvertrag und Werkvertrag zusammengesetzter gemischter Vertrag. Da es sieh jedoch um die Herbeiführung eines ״geistig höherstehenden, wissenschaftlichen Erfolges“ handelt, so müsse die Kündigung auch ohne wichtigen Grund möglich sein, weil ״derartige Dienstleistungen stets nur auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen“. •— ״Ist dieses Vertrauensverhältnis aber, wie das hier schlechthin nicht zu verkennen ist, gestört“, so müsse ein Rücktrittsrecht gewährt sein. Das verlangt ״die aus der grundlegend veränderten geistigen Einstellung des Volkes folgende Berücksichtigung der Regeln über die Maßgeblichkeit von Treu und Glauben im Verkehr“. Der Verfasser kommt daher zu dem Schluß: ״Hieraus ergibt sich bei allen oben erwähnten Vertragsarten gegen niclrtarische •Mitarbeiter, Verfasser und Autoren das Recht zum Rücktritt vom Vertra g.“ Am Schluß des Artikels teilt der Verfasser mit, ״daß eine größere Anzahl von Verlagsverträgen bereits im Wege der Vereinbarung zur Lösung gelangt ist“. Er fügt hinzu: ״Daß hieraus ein Nachteil für die Allgemeinheit entstehe, ist nicht anzunfhitien•“ Es handelt sich hier natürlich mir um die private Ansicht des Verfassers dieses Artikels. Dennoch ist diese Anschauungsweise charakteristisch für die Stellung, die nichtarischen geistigen Ar, beiter n im heutigen Deutschland von weiten Kreisen zugewiesen wird. In demselben Heft der ״Juristischen Wochenschrift“ äußert sich Landgerichtsrat Dr. Jung zu dem Thema ״D i e Auflösung der Ehe zwischen Ariern und Nichta r i e r n“. Der Verfasser meint, daß eine Auflösung von Mischehen nach der Entwicklung der Dinge unter Umständen einem dringenden Bedürfnis entsprechen kann, weil es für den arischen Teil als unerträgliche Last erscheinen könne, in Anbetracht der sich hieraus ergebenden Nachteile die Ehe mit dein nichtarischen Teil fortzusetzen. Aber auch für den nichta r i s c h e n Teil könne cssclnvertragbar sein, die ״h i s dahin auf den Gesichtspunkten der äffe ntliehen Gleichberechtigung und der gesells c h a f t! i c h e 11 Gleichachtung aufgebaute Ehe“ bei den veränderten Verhältnissen forfzuführen und dadurch dem arischen Teil Opfer zuzumuten. Der Verfasser des Aufsatzes kommt zu dem Resultat, daß bei Mischehen, die vor dem Siege der nationalen Revolution geschlossen sind, eine Anfechtungsmöglichkeit nicht gegeben ist, aber auch das Scheidungsrecht genüge nicht, da dieses auf dem Verschuldensprinzip aufgebaut ist und die Rassenverschiedenheit natürlich keinem der Ehegatten ״als eine schuldhafte eheliche Verfehlung zugereehnet werden kann“. Der Verfasser meint daher, matt müsse von dem Versetiuldeiisgrundsatz abgehen und allein die Tat- Sache d er Verschiedenrassigkeit der E h c g a tten als Scheidungsgrundlage ansehen, wobei dann allerdings aus Billigkeifsgründen die Unterhaltspflicht demjenigen Eheteil, der die Auflösung der Ehe fordert, aufzubürden wäre. Schließlich wendet sich der Verfasser gegen einen in einer früheren Nummer der ״Juristischen Wochenschrift“ erschienenen Aufsatz von Wöhrmann, der in jedem Fall dem arisehen Ehegatten ein A n f e c 111 u 11 g s r e c 111 geben will, wobei der nichtarische Teil jeglichen Unterhaltsanspruches verlustig ginge — was nach Ansicht von Landgerichtsrat Jung eine unbillige Härte wäre und auch im Ausland nicht als eine Recbjslösung betrachtet würde. Auch diese Abhandlung ist ein charakteristischer Beitrag zur Beurteilung der Steilung der Juden im heutigen Deutschland. Interessant ist besonders die Hervorhebung Jungs, daß der nicht arische Eheteil nicht mehr ״öffentliche Cileichbercelitigung und gesellschaftliche Gleicliaclitung“ genieße. Die neue in Deutschland maßgebende Lcbensansehauung greift tief in die Bezirke des persönlichen Lebens hinein, und zwar gerade bei solchen Juden, die sich gefühlsmäßig und gewohnheitsmäßig weit vom Judentum entfernt halte•!. Wer im Judentum w u r z e 11, wird!11 sich seihst d a s B e w n I! t s e i n Die ״Jüdische Rundschau“ am Morgen Seit Dienstag, dem 7. November, wird die ״Jüdische Rundschau“ unseren Abonnenten in Groß-Berlin bereits mit der Frütipost zugestellt. Dementsprechend ist auch im Reiche — je nach den Entfernungen und Postverhällnissen — die ,,Jüdische Rundschau“ um einen halben Tag früher in den Händen der Leser. Zahlreiche Zuschriften aus unserem Leserkreis beweisen uns, daß es mit großer Freude vermerkt wurde, daß die ״Jüdische Rundschau“ bereits auf dem Frühstückstisch liegt und während der Fahrt zur Arbeitsstätte gelesen werden kann. Bel unpünktlicher Zustellung bitten wir, sich zuerst an den Briefträger bzw. an das Besfellposlamt zu wenden und erst bei ausbleibendem Erfolg an uns. Verlag und Vertrieb*-Abteilung der ,Jüdischen Rundschau“ Jligh Commissioner UVifir/iopr verläßt das Srluff ״Lnncaxtrian Prmce*'■bei der feierlichen Himveihuntj des ihn ent von Haifa tragen, daß — wie im in e r die U in •w e 11 zeitweise dar ü b er denk e — e r a u f m e n s e It I i e h e O 1 e i c h acht u!1 g u n v e r 1 i e r b a r e n A ח s ין r 11 c h hat. * Die Scheidung von Mischehen Daß die im vorstehenden Artikel behandelte Frage der Scheidungsmfit’HchUcit von Mischehen noch keineswegs geklärt ist, beweist auch die im folgenden wiedergegebene Erörterung: In der Zeitschrift ״Deutsche Justiz“ (bisher ״Preußische Justiz“) vom <). 11. wird in einer ״Wochenschau“ von Dr. Krug u. a. folgendes zum Thema der rechtlichen Beurteilung von Mischehen gesagt: ״Die Presse hat sich in diesen Tagen wieder mit der Frage der Scheidung von Mischehen beschäftigt. Angeknüpft wurde die Erörterung an einen Aufsatz in der ״luristischen Wochenschrift“ und einen im ״Deutschen Recht“. Ls wird dort ein Unterschied gemacht zwischen den Ehen, die vor dem 15. April 1933 und. denen, die danach geschlossen sind. Bei den Mischehen, die nach dem 15. April geschlossen sind, ist davon auszugehen, daß den Ehepartnern das Rasseproblem mit all seinen Folgerungen bekannt war, da nach diesem Zeitpunkt eine Kenntnis dieses Problems in der Allgemeinheit vorausgesetzt werden kann. Mit Recht ist daraus die Folgerung gezogen, daß in diesen Ehen die Tatsache der nichtarischen Abstammung eines Ehegatten von dem andern Ehegatten nicht zu einem Sclieidungs- «der Anfeelitungsgrund verwendet werden kann, es sei denn, daß irrtümlich oder infolge arglistiger Täuschung die Rassen- Verschiedenheit nicht bekannt war, da es Treu und Glauben widersprechen würde, wenn jemand sich dem Folgen einer Handlung, deren Tragweite er zu überschauen in der Lage war, entziehen könnte. So klar also in diesen Fällen die Frage beantwortet werden kann, so schwer füllt die Beantwortung bei Mischehen, die vor dem 15. April 1D'33 geschlossen sind. Auf der einen Seite wird bei diesen Mischehen betont, daß die Möglichkeit im Interesse des deutschen Volkes und seiner rassischen Verbesserung gegeben werden müsse, einen ״Irrtum״ von früher zu berichtigen. Auf der andern Seite wird den! entgegcngchalten, daß dadurch eine unbillige Härte gegenüber dem nichtarischen Ehegatten einlrate, wenn er schon lange in treuer Ehegeineiiischaft zu dein andern gestanden habe, besonders aber, wem! Kinder vorhanden seien, wodurch zugleich auch das staatliche Interesse an der Zukunft dieser Kinder verletzt werde. Beide Auffassungen können gute Gründe für sich anführen, beiden stellen aber auch gewichtige entgegen, Wie sich die Gerichte, die sich wohl in einer Reihe von Fällen damit zu beschäftigen haben werden, mit ihnen auseitiandersetzen, steht noch dahin. J:s dürfte wohl kaum möglich sein, daß hierbei Grundsätze gefunden werden, die eindeutig für alle Fälle zutreffen. Die Rechtssicherheit, deren Erhaltung die staatlichen Behänge besonders verlangen, wie auch die Vermeidung von Unbilligkeiten, die hei der grundsätzlichen Regelung nicht vermeidbar wären und die das Vertrauen in die Justiz gefährden könnten, werden es vielmehr ratsam erscheinen lassen, von Fall zu Fall zu entscheiden. Erst dann werden die sich gegenüberst ebenden Gründe in der richtigen Weise abgewogen werden kö!1 nen •and wird danach entschieden werden können, was in dein jeweils vorliegenden Falle unter Berücksichtigung aller gegebenen Umstände im Vordergründe steht, die Verbesserung der Rasse, die Erhaitung der Rechtssicherheit oder, bei Ausschaltung beider, die menschliche Rücksichtnahme.“ Maßnahmen gegen ״Rassenschändung״ Der Polizeipräsident von Harburg •Wilhelmsburg gibt bekannt: Am Sonnabend wurden der nichtarisclie kaufmännische Angestellte R. und eine 20־jährige deutsch-christliche Verkäuferin durch die SA. der Polizei übergeben. Die SA. hatte festgestellt, daß die beiden ein Liebesverhältnis unterhielten, beide zusammen in der Wohnung des Liebhabers angetroffen und zur Polizei geleitet, wo beide ihre Schande eingcstamlen haben. R. befindet sich in Schutzhaft und wird aus Harburg entfernt werden. Die Polizei weist alle, die es aiigeht, eindringlich darauf hin, daß gegen Rassenschändung in Zukunft, auch solange das geplante Gesetz noch nicht besteht, aufs schärfste eingeschritten wird. Aricrbesiimmungen bei der Reichsbahn Die Aenderungen der Personalordnung der Deutschen Reichsbahn- G es 11 Isc 11 a f t werden jetzt bekanntgegeben. Wer nichtarischer Abstammung oder mit einer Frau nichtarisclier Abstammung verheiratet ist, darf als Beamter nicht berufen werden. Beamte arischer Abstammung, die mit einer t rau nichtarisclier Abstammung die Ehe ein״ eben, sind zu entlassen. Wenn dringende Rücksichten der Reichsbahn es erfordern, kann der Generaldirektor in Einzelfähen Ausnahmen zulassen. In Zweifelsfällen ist über den Begriff ״arisch“ durch Vermittlung der Hauptverwaltung ein Gutachten des beim Reichsinnenniinister bestellten Sachverständigen für Rassenforschung einzuholen.