Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1933-11-07 · Heft 89 (7.11.1933) · p. Seite 773

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 89 (7.11.1933)
Date
1933-11-07
Page
Seite 773 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2651273-2653725-2653812--24341-2687285
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Nr. 89, 7. XI1933 jüdische Rundschau Seite 771 r 1933 1e große nde vor. zu reer Form : kritisch ge wcni- "mit der 1. V 0 s s i - -r Frage >t hierzu jie Kam!- Bewegung lere Tai- Kampf ut'h einer lureh eii״•!!gegriffen!igenlücln■ r, die im :ift, lieuie : 'vampi. •cchtcrhalinden, H :rkennen,1׳ lin, Vom Hage der Problem In dem b r i t a n - Gespann!- itik scheu! ■ntion b: - Imperium. Stellung- Schwierigölkciungiissen, eine r־Dd;laraer Araber Wissen, di״ verstopft״־, asiitie au; nalismus, an W i I - meinen das wirt- Palästina ies: ein naliir- : hat den!affen, der erscheinen ne Beviil- Fellachen tinas geht Wegs aber übst nid!׳ n“ Araber den. Und eilcll werelic Interdiese dam» iiten. Sind e vorhanvon eler rgcre Aus- :ionalpolltiman den , da insder 1110• wird auf ge seiner dem geeingestellt 1 1. Nov-, eilt stark des Manland dem p s“ von usfülirlicli Wohlfahrt (erlich ist, leben. Es!eg anzuränkisches z: ״Sturm *llung ges mit ßeeses sogen, weist dm samteinnalib c r nur bortntii Sch we i k kleben, sich an! 1cm, v ה ס c h nicht [ c t n i c I! t 1t man dm ier ander״:•!altung rot! ßombenflu״-;sehen Ausni zitieren: pricht, so- 1a handelt, 1 nur eine res in Pamuß. Wasser• T i k w a h len Grübe!) Vorarbeiter rechnet da•;rtiggesteltt Der Arierparagraph in der Kirche Im Oktoberheft der ״T h c o I o g i s c h e n B1 ä 11 e r“ (herausgegeben von Professor D. Karl Ludwig Schmidt, Bonn, Verlag der J. C, Hinrichs’schen Buchhandlung, Leipzig) ist an leitender Stelle das Gutachten der Theologischen Fakultät der Universität Marburg zum ״Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten“ in vollem Wortlaut abgedruckt. Der Theologischen Fakultät ist eine Eingabe zugegangen, worin die Pfarrer und Abgeordneten des kurhessischen Kirchentages ״um eine feierliehe und verantwortliche Belehrung der deutschen evangelischen Christenheit“ darüber bitten, ob das neue Kirchengesetz, insbesondere der Arier-Paragraph für kirchliche Beamte ״der Lehre der Heiligen Schrift, dem Evangelium von Jesus Christus und der Lehre der Apostel, dem Wesen der Sakramente, der Taufe und des heiligen Abendmahls, den ökumenischen Bekenntnissen und der Lehre der Reformation von der Erlösung durch Jesus Christus, von der Kirche und ihrem Amt, yon Taufe und Heiligem Abendmahl, sowie der Präambel der Verfassung der Deutsehen Evangelischen Kirche gemäß ist oder widerspricht.“ In dem Fakultäts-Gutachten, das die Anfrage beantwortet, werden zunächst die entsprechenden Paragraphen des Gesetzes zitiert und sodann die Antwort erteilt, daß die Fakultät die grundsätzlichen Bestimmungen der §§ 1 und 3, bzw. 11 für unvereinbar mit dem Wesen der christlichen Kirche hält. In der ausführlichen Begründung wird dargefegt, daß nach Meinung der Fakultät die genannten Bestimmungen ״die an Gottes Wort und das glaubende Gewissen gebundene Unabhängigkeit der Geistlichen in ihrer Verkündigung und Seelsorge und der Beamten der Kirche in ihrer Amtsführung“ bedrohen. Die Glieder der Kirche seien untereinander Brüder. Daher sei es untunlich, die nichtarischen Kirchenmitglieder zu Kirchenmitglicdern minderen Rechtes und minderer Würde zu machen. Es ginge nicht an, Anschauungen des Staatslebens auf das kirchliche Leben zu übertragen. Im weiteren Verlauf polemisiert dann das Gutachten gegen die in der jüngsten evangelisehen Theologie zwecks theologischer Einordnung des Nationalismus häufig verfochtene Theorie, Rasse und Volkstum seien als ״Schöpfungsordnungen Gottes“ zu betrachten und daher auch im Sinne der Kirche zu schützen. In dieser^ Auffassung, so schreibt die Fakultät, ״tritt die Verehrung von Geschaffenen! an die Stelle der Verehrung des Schöpfers“. Von besonderem Interesse ist der Schlußteil des Gutachtens, der ganz allgemein die religionsgeschichtliehe Bedeutung des jüdische nV 01 kes hervorhebt und sich dagegen wendet, daß die unlösbare Verknüpfung des Christentums mit Menschen jüdischer Rasse in Frage gestellt wird. Hierüber heißt es in dein Gutachten: ״Es ist unbestreitbar, daß Gott sein Wort in der Welt nicht nur im Alten, sondern auch im Neuen Testament durch Juden verkündigt und seinen Sohn aus den Juden erwählt hat. Die Versuche, in Jesus einen arischen Menschen zu erkennen, sind ohne jede geschichtliche Grundläge und bleiben zudem wirkungslos, da seine Botschaft Ge setz und Propheten der Juden als Gottes Offenbarung voraus setzt und seine Apostez jedenfalls Juden waren. Seiner Geburt aus Davids Stamm mit dem Hinweis auf seine Gottessohnschaft die hcilsgcschichtliche Bedeutung absprechen, heißt den Glanbenssim! der Gottessohnschaft völlig mißverstehen. Aus der Kreuzigung Jesu durch das jüdische Volk einen Grund für die Entrechtung von Christen jüdischer Abstammung zu machen, ist pharisäische Verirrung. Mit alledem wird die Heilsgeschichte, die Gott geschehen ließ, von Menschen gerichtet, die sich ihrer schämen, und der Dienst der Weltgeister neben dein Christi aufgerichtet.“ Während uns, die wir jüdische Angelegenheiten zu vertreten haben, die Frage der Steilung der Christen jüdischer Abstammung (getauften Juden) innerhalb der christlichen Kirche nichts angeht, ist doch auch für uns als Juden dieses hier publizierte evangelisch-theologische Gutachten von großer prinzipieller und geradezu historischer Bedeutung. Das Gutachten bezieht sich lediglich auf den inneren Bereich der Kirche, also nicht auf die Stellung der Juden in Staat und Gesellschaft. Man wird aber nicht an der Tatsache vorübergehen können, daß die hier als christlich erklärte Einstellung zur Rassenfrage, das Bekenntnis zur Autonomie des religiösen Eigenbezirkes und schließlich die Feststellung der jüdischen Mitwirkung bei der Entstehung des Christentums, auch für die allgemeine Grundgesinnung der dem Christentum angehörigen Mensehen, die unsere Mitbürger bilden, von tiefer Wirkung sein müßte. Dasselbe Heft der ״Theologischen Blätter“ enthält noch einen weiteren Beitrag zu demselben Thema. Hier handelt es sich nicht um ein Fakultäts-Gutachten, sondern um eine Kundgebung einzelner Theologen. Der Beitrag ist überschrieben ״Neues Testament und Rassenfrage“ und kommt an Hand der Quellen zu dem Resultat, daß die christliche Kirche nach dem Neuen Testament eine ״Kirche aus Juden und Heiden“ ist, die sich sichtbar in einer Gemeinde zusammenfinden. Innerhalb dieser Gemeinde sei, wie gleichfalls mit Zitaten belegt wird, kein Unterschied zwischen Christen jüdischer oder heidnischer Abstammung zu machen. Eine christliche Kirche dürfe in ihrer Lehre diesen Standpunkt nicht aufgeben. Diese Erklärung wurde, wie aus der Veröffentlichung hervorgeht, einer Reihe von Theologen zur Unterschrift zugesandt. Jedoch werden nur die Unterschriften veröffentlicht, die bis zum 5• Oktober 1933 eingelaufen waren. Es sind dies folgende Theologen: Bauer, Göttingen; Brandt, Bethel; Bultmann, Marbürg; Dcißmann, Berlin; j&eißner, Greifswald; Fitzer, Breslau; Heim, Tübingen; Jeremias, Greifswald; Jülicher, Marburg; Juncker, Königsberg; Lietzmann, Berlin: Lohmeyer, Breslau; Lueken, Frankfurt a. M.; Lütgert, Berlin; Oepke, Leipzig; Schlier, Marburg; K. L. Schmidt, Bonn; Schmitz, Münster; Schniewind, Königsberg; von Soden, Marburg; Windisch, Kiel. Christliches Spezialgeschäft Das Landgericht in Breslau hat, laut ״Vossischcr Zeitung“ vom 4. 1!., einer offenen Handelsgesellschaft, in der ein Gesellschafter getaufter Sohn eines Nichta riers war, die Bezeichnung ״Christliches Spezialgeschäft“ untersagt. Der Beschlull, dessen Inhalt in der ״Preußischen Justiz1‘ mitgeteilt wird, stellt fest, dal! der betreffende Gesellschafter zwar evangelisch sei, gleichwohl aber nichtarischer Rasse, ■Gerade auf die Rassenzugehörigkeit komme es aber entscheidend an. Deshalb sei die Bezeichnung ״Christliches Spezialgeschäft“ irreführend und zugleich Sittenwidrig, da sie nach den übrigen Beweisen zu Zwecken des Wettbewerbes geführt sei. Winterhilfe in Danzig. In Nr. 87 der ״Jüdischen Rundschau“ veröffentlichten ■wir eine Notiz über die Winterhilfe in Danzig. Wie uns der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Danzig hierzu mitteilt, ist die Abtrennung der jüdischen Winterhilfe von dem staatlich organisierten Winterhilfswerk auf ausdrücklichen Wunsch der Synagogen-Gemeinde erfolgt. Andernfalls wäre ihr die Möglichkeit genommen gewesen, auch für die sehr zahlreichen bedürftigen Juden nicht-Danziger Staatsangehörigkeit zu sorgen. Jüdische Anwälte und Armensachen Aus Anwaltskreisen wird uns geschrieben: Die Gleichstellung der zugelassen gebliebenen jüdischen Rechtsanwälte mit den nichtjüdischen ist bisher noch nicht durchgeführt worden auf dem Gebiete der sogenannten Armensaehen. Unbemittelte Parteien erhalten bekanntlich für solche Prozesse, in welchen die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Grund einer Vor- Prüfung der Sache durch das Gericht einen Rechtsanwalt beigeordnet. Der Rechtsanwalt wird nach Abschluß der Sache aus der Staatskasse entschädigt. Die Entschädigung deckt sich nicht mit der Höhe der Gebühren, die der Auwalt in von der Partei honorierten Sachen zu beanspruchen hat, sondern ist erheblich niedriger. Nichtsdestoweniger fällt natürlich, zumal in der heutigen Zeit, für jeden Anwalt die Einnahme aus den Armensachen erheblich ins Gewicht. Bei gleichmäßiger Verteilung der Armensachen kann ein Anwalt z. B. in Berlin zurzeit auf etwa 6—8 Armensachen im Jahre rechnen. Die Verteilung der Armensachen erfolgte früher in regelmäßigem Turnus. Wenn eine Partei die Zuordnung eines bestimmten Anwalts wünschte und dieser sich zur Uebernahme der Sache bereit erklärte, so wurde ihr dieser Anwalt vom Gericht beigeordnet. Die Gerichte haben sich jetzt noch nicht wieder dazu entschließen können, auch jüdischen Anwälten Armensachen zuzuteilen. Entsprechende Anträge wurden ausdrücklich mit der Begründung abgelehnt, daß die Beiordnung eines Nichtariers nicht erfolgen könne. Dieses Verhalten steht im Gegensatz zu der Tatsache, daß die zugelassen gebliebenen jüdischen Anwälte sonst vor Gericht in einwandfreiester Weise ihrem Beruf nachgehen können und ihre Beziehungen zu den Richtern dieselben sachlichen und korrekten sind wie früher, Es wäre wünschenswert, daß diese Benachtcilung, für die sachliche Gründe nicht erfindlich sind, beseitigt würde. Nidiiarisdie Testament*Vollstrecker Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluß vom 9. Okt. 1933 entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts erklärt, daß nichtarische Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen werden können. In dem Beschluß (Dtsch. Recht, S. 2106) heißt es u. a.: ״Es sei zu berücksichtigen, daß der Testamentsvoll- Strecker seinem ganzen Wesen nach Organ der Rechtspflege sei, die nach den Grundsätzen der ne,uen Staatsform — abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen — nur noch von Ariern auszuüben sei, Aus staatspolitischen Erwägungen, die auch das bürgerliche Recht zu leiten haben, wird daher im Regelfall ein wichtiger Grund zur Entlassung des Testamentsvollstreckers, sofern einer der Beteiligten «inen Entlassungsantrag stellt, schon anzunehmen sein, wenn der Testamentsvollstrecker einer anderen Rasse als der arischen angehört. Dieser Annahme steht auch die zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht entgegen, ebensowenig wie die Errichtung des Testaments erst nach dem Regierungsantritt Adolf Hitlers oder die Nichtzugehörigkeit des Erblassers zur NSDAP. Erstes Grundgesetz des neuen Staates sei, unbeschadet der gesetzlich?!!gelassenen Ausnahmefälle, die Ausschaltung aller Fremdrassigen aus öffentlichen Actntem und Funktionen, deren Träger, wie auch der Testamentsvoll- Strecker, über Wohl und Wehe deutscher Menschen zu befinden habe.“ «Auskunft nur für Deutsche״ In Berlin existiert eine ״Gemeinnützige Rechtsberatungssteile des Berliner Anwalt-Vereins E. V.“, iiber deren Arbeit im Berliner Anwalts-Blatt vom Oktober von Rechtsanwalt Wolfgang Herclier berichtet wird. Es wird in dem Bericht geschildert, wie ein Mann, der mit einem Rechtskonsulenten schlechte Erfahrungen gemacht hat, zu dieser Stelle kommt, ln der Schilderung heißt es u. a.*. ״Lins gefiel ihm von vornherein: Kr war aller SA-Mann und halte ״ich 1928 mit den Koinnnmi-len herumgocldagen. Für die Kommune halle er nie etwas übrig gehabt, (mit- .•,eidank. Da hing ein grolle״ Bildnis, des Führer־ und (k; hinter eine 1 Dkeiikreuzfahnc. Die Juden hatten aho äugens e h c i 11 I i c h hier nichts z u ־ u c h e n. Das erweckte \ ertrauen in ihm, und als er dann noch ein Sehild las. wonai 11 nur ] ) eilt: sehe n A u s k u 11 t t e ז t e i 1 t wurde, t ra׳ er!ni t ander! .■n an einen TKuh hc r.m. wo man i hm zunächst mit teilte. dd Li d Auskunft. 50 Pien nige Kinschrei! >c1־*ebiihr koste. AK « er 4 na ui antwortete־, er sei erurrl )'los und 1 iahe nicht-“, ward: 1 ihm die M uteiluug. daÜ dann die Auskunft. auch koMerdos er! e; 11 nur׳! c. Er ir.1 ״tc, oh es doiiii richtige Rechtsanwälte w a ren. diu ln er Au-kut; ■ft erteiltcn. den 11 zu Reu :hUkonsulcnttui w elfte er nie hi wieder!un, die ('* usulU 'halt hatte , er im Magen. Der Aut duht!Keimte erwiderte i hm. iiber 400 arische Reel 1 1 s a n w ä 1! c hätten sich dazu verbunden, den deut-ehen unl)״mi!tellen Wilhsgcno-ison nie ln nur imriKgelt liehen Recht-r.it zu citeikn. sondern ihnen auch, darüber hinaus unentgeltlich zu hellen, soweit es irgend möglich w׳.,re und es würden noch immer mehr -\nwälle ilaztikommeir.“ Wie man aus diesem Bericht ersieht, handelt es sich hier um eine Stelle, die beiderseits — auf seiten der Auskunft erteilenden Anwälte wie im Hinblick auf die Ratsuchenden — Jaden ausschließt. Es ist bemerkenswert, daß dies bei einer durchaus soziale Tendenzen verfolgenden FJnrichtung der Fall ist. «Judenreme Reichsbank״ Unter diesem Titel schreibt die ״Deutsche Wochenschau", Berlin, vom 4. d. M.: ״Die außerordentliche Generalversammlunp der Reichsbank, in der der Reichsbankpräsident Dr. Schacht die Aendcrungen des Bankgesctzes vom 30. August 1924 und der Satzung der Reichsbank zur Annahme brachte, hat im Zentralausschuß Aetiderungen vorgenommen, die recht bemerkenswert sind. Die Judenbankiers Hirsch! and und Sobernheim sind aus der Reichsbank ausgeschieden. An ihre Stelle traten Männer wie Wilhelm Börger, der Treuhänder der Arbeit für das rheinische Industriegebiet, der Beauftragte für Wirtschaftsfragen in der Reichskanzlei, Wilhelm Keppler und andere deutschbewulite Vertreter des Bankfaches. Man wird sich vielleicht wundern, daß die beiden jüdischen Bankiers sich bis jetzt im Zentralausschuß zu halfen vermochten. Die Tatsache, daß diese notwendige Ausbootung erst jetzt erfolgt, wird am schlagkräftigsten alle Lügen' von Judenverfolgungen entkräften.“ Im Landes muse um von Hannover wurde eine neue Abteilung für Rassenpflege eröffnet, die zur Aufklärung in Rassenfragen bestimmt ist, Fs werden die biologischen Grundlagen der Rassenkunde, die verschiedenen Rassentvpen und die Folgen der Rassenversdilechterung gezeigt. Aus dem Lager der «Reform״ Die Vorgänge bei den einzelnen religiösen Grup• pierungen des deutschen Judentums, die sozusagen eine Widerspiegelung der geistigen Gesamtsituation der Juden darstellen, sind auch für den von Interesse, der in den Religionsstreit nicht cingreifen möchte. Der Zionismus als solcher kann sich nicht mit bestimmten religiösen Auffassungen vom udentum identifizieren und hat bekanntlich in seinen Reihen, ,ertreter der verschiedensten religiösen Gruppen. Trotz dieser Grundauffassung ist für den deutschen Zionismus eine besondere Lage dadurch gegeben, daß gewisse religiöse Strömungen innerhalb des deutschen Judentums im Laufe der Zeit eine weltliche, unrcligiöse F ä r - bung angenommen haben, weil sie mit einer bestimmten religiösen Haltung Ziele verfolgten, die die äußere Lcbensgcstaltung der Juden betrafen, ja weil sie religiös begründete Maßnahmen, z. R. die Ausgestaltung des Gottesdienstes, als Mittel itn Kampf der Juden um ihre äußere Steilung irre Staats- und Oesellschaftslcben benutzten. So ist es dazu gekommen, daß der jüdische Liberalismus in seiner von der alteren Generation vertretenen Form politisch gewissermaßen ein Gegenspieler des Zionismus geworden ist, obwohl es gewiß zahlreiche Zionisten gibt, die religiös auf dem Bodcrt des liberalen Judentum stehen. Von zionistischer Seite ist infolge dieser Kampfposition oft der Fehler gemacht worden, eine religiösliberale Haltung als unvereinbar mit dem Bekenntnis zum nationalen Judentum zu bezeichnen. Dahei macht nta!t den Fehler, die politische Seite des spezifischen religiösen Liberalismus, wie er in Deutschland an ft ritt, zu verwechseln mit einer religiös-liberalen Haltung au sieh. Allerdings muß matt die bedauerliche Feststellung machen, daß es gewisse radikale Kreise des religiösen Liberalismus gibt, die auch heute noch nach dem Zusammenbruch der oli tischen Hof!!111!1 ״ e 1;. die der Liberalismus in erkennt!!! g der tatsächlich wirksamen historischen Kräfte unter seiften ,Anhängen! erweckt hat, nicht davon ablasse!!, ihre religiöse Auffassung politisch zu verbrämen. Dies kam z. B. bei einer .Antrittspredigt zum Ausdruck, die von Rabbiner Dr. Gottschalk anläßlich seiner Einführung bei der B e r 1 i n e r R e ( o r m g e m e i n de gehalten wurde. Dis* Reform war in Deutschland in der Zeit, als sie entstand, ein Versuch, einen Damm gegen die damalige Flucht aus dem Judentum aufzurichten. Ihre Gründer waren von dem Willen beseelt, einen jüdischen Zusammenhalt herzustellen, der die aus dem Judentum herausdrängenden Kräfte zurückhalten sollte. Ob sie bei ihrem Vorhaben immer den richtigen Weg gegangen sind, ist: eine andere Frage, ja man darf wohl feststellen, (laß die historische Entwicklung den Gründern der Reform in Deutschland nicht recht gegeben hat. Sie sind bei uns nur eine kleine Gruppe geblieben, während die Masse der deutschen Juden einer milderen Form des liberalen Judentums zuströmte. Anders ist dies z, B. in den angelsächsischen Ländern. Dort hat die Reform außerordentliche Bedeutung gewonnen, und zwar sowohl in quantitativer Hinsicht wie auch in bezug auf das von ihr Geleistete. In den Vereinigten Staaten bilden die Reformgenieinden vielfach das wichtigste Zentrum des jüdischen Lebens, sie sind nicht nur religiös orientiert, sondern zugleich ein Mittelpunkt des gesamten gesellschaftlichen Lebens der Juden, die sie so vor dem Atoniisiertwerden bewahren. Dort gibt es auch keinen Gegen• satz zwischen Reform und Zionismus, im Gegenteil, ein großer Teil der Reformrabbiner und der in diesen Gemeinden zusammengefaßten Juden sind zugleich aktive Träger der zionistischen Arbeit. Bei uns ist man von einem solchen Zustand weit entfernt. In der erwähnten Predigt von Dr. Gottschalk waren die politischen Elemente weitgehend vorherrschend. Man konnte es begrüßen, wenn zu Beginn der Predigt gesagt wurde, daß im Gotteshaus nur Religion und nichts sonst gepredigt werden sollte. Leider wurde dieses Versprechen nicht gehalten. Wenn etwa darauf hingewiesen wurde, daß diejenigen Juden, die unter den heutigen Verhältnissen Deutschland verlassen, 1111״ r e 1 i g i ö s“ handeln, dann wurde der Redner, so scheint uns, der Lage dieser Menschen nicht gerecht und stellte einen Zusammenhang her, dessen Begrimdunq nicht ersichtlich ist. Wenn weiterhin Patriot i s m u s mit Religion g 1 e t c!1 g e s e t z t wird, so erscheint uns eine derartige Darlegung doch allzu sehr ad ustim delphini verfaßt. Ueberhaitpt beschäftigte sich ein großer Teil der Predigt mit der Frage Deutschtum und Juci e n 11! ra und kam dahei zu Resultaten, die man gewiß anerkennen kann, soweit es sich um die persönliche Meinitng des Redners handelt, die aller absolut nichts mit der ״rein religiösen‘• Haltung jüdischer Menschen zu tun haben. Es ist interessant, daß von liberaler Seite unlangst der Vorwurf gegen / i o rt i s t i s c!1 e Rabbi- 11er gemacht wurde, sic mißbrauchten die Kanzel zu politischen Zwecken und verkündeten von ihr herab zionistische Lehren; ja inan ging sogar so weit, den Gem e i n d e v o r s t a n d zum Einschreiten aufzufordern. Nimmt man den zionistischen Rabbinern gegenüber eine solche Stelhing ein, so sollte man im eigenen Lager desto vorsichtiger sein und sich hüten, scharf pointierte politische Anschauungen in der Predigt aiis/tidnicken! Allerdings — ob das Publikum auch der Reformgemeinde die vorhin skizzierte,(! Ansichten billigt, ist eine Frage anderer Art. Wir glauben, dafi die Erlebnisse der jüngstere Vergangenheit auch diese Menschen gepackt haben. Viele von ihnen sind nachdenklich geworden und empfinden deutlich, daß die alten Parteigrenzen im Judentum flüssig geworden sind, daß insbesondere der religiöse Liberalismus in allen seinen Schattierungen daran interessiert ist, iiber sich selbst nachzudenken und die Frage zu stellen, ob die weitgehend opportunistisch zu verstehende Verbindung seiner religiösen Haltung mit politischen Axiomen unlösbar ist, oder ob auch der religiös-liberale Jude sich auf den Boden einer lebendigen jüdischen Zukunft zu stellen vermag. oe. Kleine Nachrichten Die“ Preußische Staatsregierung hat den Direktor des Orientalischen Seminars, Universitätsprofessor Eugen Mitt■ woch, wieder in sein Amt zurückberufen. Professor Mittwoch ist der einzige Gelehrte, der das Aetliiopische — die Sprache des Kaiserreichs Abessinien und der dortigen Falaschas — in Wort und Schrift beherrscht Vor einiger Zeit hatte der Stadtrat München beschlossen, nichtarischen Personen den Eintritt zu den städtisehen Badeanstalten zu verwehren. Verschiedene jüdischc Abonnenten haben demzufolge um Rückzahlung־ der zuviei gezahlten Beträge ersucht; nunmehr teilt ihnen die Direktion׳ der Städtischen Badeanstalten München schriftlich mit, daß vorläufig in Zukunft auch Nichtariern der Bestich der Münchener Städtischen Bäder gestattet bleibe, weswegen sich die Rückzahlung erübrige. Wie uns aus Leserkreisen geschrieben wird, ist an den Eingängen des Städtchen Schleusingen in Thüringen am Straßenrand folgendes Schild angebracht: ,,Juden sind in S c 11 1 e usingen nicht erwünscht“.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.