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Jüdische Rundschau · 1933-11-03 · Heft 88 (3.11.1933) · p. Seite 751

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 88 (3.11.1933)
Date
1933-11-03
Page
Seite 751 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 88, 3. XI. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 749 ־'< f. 1933 er 1933!ichen ja• 1 k r e i c h der Bera• cn Ko:: jüdischen teilnahm e besonder• lieh groll ie in den;enommen and Maß• Interesse, eidend als :n. In den daß das iteln seine Nachricht twicklun; Zentral- ’aris und 5 Komitee igen T ä - :n Bericht k, daß er n und im Anbetracht sehen Oe• 1!1 g der hmen und :r Bericht her waren ’on dieser :itng vom 1iden sich aus ande-;n Unter• pro Kopf ohnen in deren!11■!1 der Be- :n. Davon stellte, 49 ekommen. der Orgaediirftigen lieber-!eisen aufkreisen in Auswandt•■!derer er•; für die 5 Komitee es Anstelzu ver•!Tiitees für nzösischer srbrauchte!b 540 009 fiten 1101 nen fehlt, darf aber ein cn;- Berichtsvecke der melt, und ie Summe rieht, daß anteil aus n, so gc- Schwierigchtig eint, sondern ÄQge von!ziehendes heinenden ,ans ver•;inen und rt. 1 Zukunft >rge sehr e ßedürfeicht werlleidenden usnahmcn n können, org e für Teil von!r schwer, sorgt für Lage der derer. Sie ckreise in Hoffnung, ־k in be- und die Zentralin großen nderer ist fskomitee isgegeben . Marcus, n großen!gen, der urt insbemodernen t so recht rtavs', des Elemente :hen Trades jimgesichert, . Er trat mit aller 1 hierüber 1 ganzes arbeiten. melt und md allem 1er Reihe :ts verhältauch, wie jüdischen rhunderts geftihlsoe, Der Minderheiten - Begriff Der Chef des Außenpolitischen Amtes der NSDAP, Alfred Rosenberg, hielt am 30. Oktober im Berliner Sportpalast eine Rede, in der er sich u. a. mit der Aufrollung der Juden frage in Genf beschäftigte. Die ״Vossische Zeitung“ berichtet hierüber folgendes: Ein mit dürftigen Mitteln cingela lieber Versuch, die deutsche Regierung in iaternutionali■ Verwicklungen zu stürzen, sei die Aufrollung der Jiidenfrage als eine M mrlerhei lenangclegenlicit in (ienf -rh. Rosenberg bck>1Ue mit Entschiedenheit die vor, Deutschland von jeher vertretene These, daß eine eigene Sprache und eine gemeinsame Kulturgeschichte erst das Recht aut M i n d erheiten b e 11 a ndlung gewähren können. Wenn das Judentum sich entschließen würde, sich zu einer gemeinsamen Sprache zu bekennen und auf einem gesonderten Territorium in Deutschland zu leben, dann erst wären die Vorbedingungen für die Anerkennung einer jüdischen Minderheit geschaffen, (iläubi- <׳rr im Minderheitenstreir sei Deutschland. Diese Aetiüerungen sind für die deutschen Juden insofern bedeutsam, als hier als Kriterium der Minderheit im wesentliehen kultureile Elemente (Sprache und Kulturgeschickte) genannt werden. Wir haben stets die Ansicht vertreten, daß die deutschen Juden als besondere Gruppe Liegriff lieh einen Falt eigener Art darstellen, der nicht ohne weiteres auf die gleiche Ebene gestellt werden kann wie die ״normalen“ Minderheiten. Immerhin zeigt Rosenbergs Definition, daß in gewissen Punkten eine Ueberschneidung des Minderlieifcnbegriffcs mit der Definition, die man den deutschen Juden geben könnte, eintritt, während etwa bei der Frage der eigenen Sprache den deutschen Juden dieses Kriterium fehlt. Nicht ganz verständlich ist es allerdings, wie Rosenberg dann dazu kommt, die Forderung eines geson- (I e r t e n Territoriums als Voraussetzung der Minderneitsbehandlung aufzustellen. Die Praxis der Minderheitenpolitik zeigt doch unzählige Fälle, in denen Atinderheiten territorial zerstreut leben und gerade iin Hinblick auf diese Zerstreuung besonders schutzbedürftig sind. Dies gilt insbesondere auch für eine Reihe von deutschen Volks-!umsgruppen. Jedenfalls zeigt sich auch an diesen Ausführttngen die Schwierigkeit der zutreffenden Minderheiten- Definition. Worauf es letzten Endes ankommt, ist aber viel weniger diese Begriffsbestimmung, als die Fixierung der Stellung, die den nicht dein staatsbiidenden Volke angehörenden Gruppen zukommt, wobei sowohl Reibungen /wischen den Gruppen ausgeschlossen werden sollen wie auch das Lebens recht der betreffenden Gruppen selbst zu gewährleisten ist. fm übrigen besteht vielfach der Irrtum, daß durch die I völkerrechtlichen Verträge nur ״nationale Minderheiten“ geschützt sind, ln Wahrheit kennt das offizielleVölkerrecht den Begriff der ״nationalen“ Minderheit überhaupt nicht. Vielmehr ist in den betreffenden internationalen Instrumenten, u. zw. für Polen (Staatsvertrag vom 28. VI. 1919), fttr Bulgarien (Friedcnsvertrag von Neuilly vom 27. XL 1919), für Deutsch-Oesterreich (Staatsvertrag von St. Germain vom 10. IX. 1919), für Rumänien (Vertrag vom 9. XII. 1919), für die Türkei (Friedensvertrag von Shvrcs), für Ungarn (Friedens-;ertrag von Trianon vom 4. VI. 1920), für Jugoslawien und die Tschechoslowakei (beide vom 10. IX. 1919) die Rede stets von ״Minderheiten nach Rasse, Sprache oder Religion“. Daraus geht hervor, daß durch die erwähnten Verträge alle Gruppen geschützt werden sollen, die sich entweder durch Rasse oder durch Sprache oder durch Religion von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterscheiden und dadurch zu einer Gruppe sui generis werden. Von einem eigenen Territorium ist in den Völkerrechtliehen Bestimmungen nicht die Rede. Was nun die Juden eines einzelnen Landes betrifft, so ist wohl die Frage ihrer Sonderstellung von der Frage abhängig, ob der betreffende Staat in der rechtlichen oder tatsächliciien Behändhing seiner Bürger überhaupt Unterschiede nach ״Rasse, Sprache oder Religion“ macht. Wo z. B. wie in England diese Momente nicht politisch ins Gewicht fallen, gibt es auch keine Sonderstellung der Juden, obwohl gerade der englische Vertreter in Genf darauf hinwies, daß die Juden in allen Ländern eine ,,Minorität der Rasse“ darstellen. In Deutschland aber, wo die Rassenzugehörigkeit zu einem politisch und rechtlich relevanten Kriterium wurde, ist eben jene Situation ״sui generis“ entstanden, von der anläßlich der letzten Genfer Debatten die Rede war. Nichiarischc Medizm~Siudcnien Seit einigen Tagen hängt am Mitteilungsbrett der Berlin er Universität und in den wissenschaftlichen lnstituten folgende Bekanntmachung aus: 1 m־d!i( h-Wübeliiisl'iilveisit;it 957/33 Der Herr Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und I olkshüdun״ hat rnügctcilt, daß n i c 11 U r i s c h e Medizin- 'tudierendc mit der Erteilung der Approbation nicht rechnen Minnen. I)a das medizinische und zulmmedizinisehe Dokiordiplom 1■׳ch den bestehenden Vorschriften mir Reich sa US lii ndc rn "ime Rücksicht darauf, ob und wann sie die deutsche Approbation aß Arzt (Zahnarzt) erhalten, au-gchändigi «•irrl, bleibt reichsdeutschen iiiclitarisclicn Kandidaten, dir das Doktordiplom vor Erlangung der (Icutselten Approbation als Arzt (Zahnarzt) haben wollen, nur übrig,!1 I die d e u t s c he R e i c 1; s a n g e h ö r i g k e i t z u verzieh ten und ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit gemäß 55 18 — 24 des Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetzes vom 22. Juli 1913 zu beantragen. Der Rektor Fischer. Diese Bekanntmachung wird in jüdischen Kreisen Befremden erregen. Die wenigen Nichtarier, welchen der Weiterbesuch der Universität gestattet wurde, haben im guten Glauben aut eine gleiche Behandlung mit den arischen Kollegen ihr Studium fortgesetzt und sind ins Examen gegangen, um später eine — wenn auch den Verhältnissen nach äußerst erschwerte — Existcn/möglichkcit in Deutschland zu finden. Nun ergibt sich, daß sie mit der Approbation nicht rechnen können. Wenn man weiter die Aushändigung des Doktordiploms abhängig machen will von der Aufgabe der d e titschen S t a a t s z u g e 1t ö r i g k e i t, so ist zu berucksichtigen, daß mit der Aufgabe der Staatsangchörigkeit auch die Praktizierungsmöglichkeit fortfällt. Kein Taufschein für Aegypten erforderlich. Vor einiger Zeit hat das Kö 11 iglich-Aegyp tische Konsulat in Berlin von den Antragstellern für die Erteilung eines ägyptischen Visums für die Durchreise, zum Besuch oder zu dauerndem Aufenthalt in Aegypten außer den üblichen Bescheinlgungen, die zur Erteilung des Visums erforderlich sind, die Vorlage des T aufschcins verlangt. Diese Bestimmung, die eine höchst befremdende Diskriminierung gegen jüdische Reisende darsteüte, ist, wie uns jetzt mitgeteilt wurde, nunmehr wieder aufgehoben worden. Nichtarische A.erzte und Wohlfahrtspraxis Das WSN-Biiro meldet: Das Kasseler Landgericht fällte gegen den Facharzt Dr. Otto Hornberger (Kassel), der nichtarischer Abstammung ist, ein Urteil, das wegen seiner allgemeinen Bedeutung Beachtung verdient. Dr. Hornberger hatte gegen die ״Wirtschaftliche Aerztevereinigung“ eine Feststellungsklage erhoben, weil der zwischen dieser und der Stadt Kassel abgeschlossene Vertrag bestimmte, daß Aerzten nichtarischer Abstammung die Zulassung zur Behandlung der städtischen Wohlfahrtsunterstiitziingsempfänger, Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen entzogen wird. Trotzdem der Kläger evangelisch getauft ist, der Schwiegersohn eines evangelischen Pfarrers ist, und sich im Weltkrieg das E. K. I tmd E. K. II erworben hat, aber semitischer Abstammung ist, stellt das Urteil fest, daß die Entscheidung der Wirtschaftliehen Aerztevereinigung zu Recht bestellt. Wohl wiirden die nichtarischen Frontkämpfer in der Ausübung ihres Berufs nicht behindert und würden auch zu den Krankenkassen zugelassen, aber sie hätten keinen Anspruch, bei Vergebung von Dienstleistungen, die durch den Staat oder durch die Komtnunalbehörden bezahlt werden, Berücksichtigung zu finden. Aus diesen Gründen wurde die Klage abgewiesen. Gegen unbefugte Eingriffe Der preußische Minister des Innern hat am 26. Oktober einen Erlaß an die Ober- und Regierungspräsidenten herausgegeben, in dem es heißt: ״Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirischaftsminister weisen in einem Runderlaß vom 21. Oktober 1933 darauf hin, daß noch immer Fälle gemeldet würden, in denen unberufene Kreise in die Verhältnisse der einzelnen Betriebe eingreifen, indem sie auf Zusammensetzung der Belegschaft und auf die Entlassung von sogenannten Doppelverdienern einen Einfluß zu gewinnen versuchen. Von Regierungsseite ist mehrfach betont worden, daß derartige Eingriffe in die Wirtschaft nicht mehr länger geduldet werden können. Ich erwarte daher von den tiachgeordneten Behörden, daß sie mit Nachdruck und Tatkraft diesen Mißständen entgegentreten lind die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des gesetzlichen Zustandes treffen. Kein Betriebsführer ist verpflichtet, Verordnungen und Anordnungen von Stellen Folge zu leisten, die nicht durch Gesetz oder die Regierung dazu berufen sind.“ Juden im ״Hans Wcsfmar״FiIm" Die ,,Königsberger Allgemeine Zeitung“ vorn 27. Oktober veröffentlicht unter der Ueberschrift ״Neuer Hereinfall der Greuelfabrikanten“ folgende Nachricht: Eine der vielen, nach dem Verbot des Horst-Wessel- Filmes von jüdischer Seite in die Weltpresse lancierten Lügen legt die Vermutung nahe, daß der Grund dieses Verbotes des Horst-Wessel-Filmes zu suchen sei in der amtlichen Beanstandung der jüdischen Szenen des Filmes. Diese Verdrehung der Tatsachen stützt sich auf die in der Weltpresse geflissentlich verbreitete Legende, daß Juden von der SA. mit der Waffe in der Hand zur Mitwirkung im Filme gezwungen worden seien. (Im Original gesperrt. — A. d. R. ״J, R.“) Der Auslandspressechef der NSDAP., Dr. II anf st a e n gl, hat daraufhin, wie die ״NSZ.-Rheinfront“ mitteilt, folgende Riehtigstellung in der ״Chikagö Daily News“ veranlaßt: ״Franz Wenzler, der Regisseur des Horst-Wessel-Filmes, dementierte heute, daß Juden zur Mitwirkung in dem Film gezwungen worden seien, wie früher behauptet worden war. Drei Juden wurden für Hauptrollen und 14 für Nebenrollen engagiert. Sie wurden jedoch sämtlich für ihre Mitwirkung bezahlt, und zwar in gleicher Höhe, wie die arischen Mitwirkenden. Sie sind auch nicht gezwungen worden, in dem Film mitzuspielcn. Die in Nebenrollen beschäftigten Schauspieler erhielten den übliehen Satz von 15.— RM. täglich. Jener Schauspieler, der die jüdische Hauptrolle spielte, erhielt 2000.— RM. für seine Mit- Wirkung in dem Film, ein anderer jüdischer Schauspieler 900.-- RM. und ein Dritter 700.— RM. Die Juden, die in den Straßenszenen rnitgewirkt haben, waren einfache Zuschauer, die aus Neugierde hinzugekommen waren, angelockt durch die Musik der vorbeimarschirrenden Nationalsozialisten. Ihre Zahl erklärt sich aus der Tatsache, daß diese Szenen in der Grenadier- Straße, einem jüdischen Viertel, aufgenomnien winden. Auch dies-• Juden wurden nicht gezwungen, mitzuwirken.“ Angesichts der Tatsache, daß der ursprünglich verbotene Film jetzt unter einem neutralen Namen ,,Hans Westntar, einer von vielen“ umgearbeitet wird, gewinnt die hier angeführte Publikation erhöhtes Interesse. Man erfährt daratts auch in Deutschland, daß bei der Herstellung dieses Films Juden rnitgewirkt haben. Da, — nach dem Buch von Hanns Heinz Ewers, das auch bei dem neuen Film als Vorlage zitiert wird, zu schließen —, die Juden in diesem Film keineswegs eine rühmliche Rolle spielen und die Szenen, in denen Juden Vorkommen, Anlaß zu einer antijüdischen Stimmung im Kinotheater geben können, erscheint es vom jüdischen Standpunkt überaus seltsam, ■daß sich Juden zu einer Darstellung, die eine Verächtlichmachung des Judenttims bewirken könnte, bereitgefunden haben, in der obigen Publikation werden die Hon orare angeführt, die diesen Juden für ihr Auftreten gezahlt worden sind. Sollte die Vermutung, daß hier in einem aktuell politischen Filnt Juden in Rollen, die für das Judentum nicht ehrenvoll sind, für Geld mitgewirkt haben, zutreffen, dann wäre hier in der Tat ein Beispiel jüdischer Selbstverleugnung gegeben, das vom Standpunkt der jüdischen Gesamtheit höchst bedauerlieh ist. Warschau, 25. Oktober. (J.T. A.) Bei den Nachforschlingen nach den Urhebern des gegen die polnisch-jüdische Zeitung ״Nasz Przeglad“ versuchten Bombenattentats hat die Polizei eine geheime Terrororganisation entdeckt. Der Sitz der Organisation, die den Namen Nationalrevolutioniirer Verband führt, befand sich im Hause der nationalistischeu Organisation Ohwiepol. Fünf Mitglieder des Geheimburtdes wurden verhaftet. Il!!ll!lllilli!!l!!!!lll!ll!!l!lll!l!ll!!l1!l!l!lll!!!!!l!ll!!l!ii!lllll!l!l!!illlilill!llll!llll!1l!il!ll!ll!^ Sprechstunden der Redaktion: Dienstag und Mittwoch 4—6 Uhr nachmittags, Freitags 10-12 Uhr vormittags. Wir bitten, diese Zeiten unbedingt einzuhalten. Redaktion der Jüdischen Rundschau. IIIIIII!ili(IIIIIIII!lll!(lll!!llt«ltltlllt!llllllM Walter Rathenau Der ״Volk. Beobachter‘1 vom 31. Oktober berichtet über eine Feier, die in Saaleck bei der Einweihung eines Grabmals für Oberleutnant zur See Kern und Leutnant Fischer, die im Jahre 1922 Walter Rathen au getötet hatten, stattfand. In dem Bericht finden sich 11. a. folgende Sätze: ״Wie war cs doch? Damals 1922, <111- Vaterland war verraten, die Wehr zerschlagen, die Sklaven!/( tte nysrhmied. t. Feigheit tarnte sieh als Freiheit, Mindernvertinkeit als Gleichheit, und skrupellosester Materialismus ward Brüder] tri ihr it scheißen, Die Verräter wurden zu Bonzen, die Lumpen pd.!üblen sieh Steher in schwellenden Sesseln, eben zeig Juda die Maske der ..Mcnsvhliebe“ von seiner feiste» Fratze, ־-.!and .tut und knüpfte das Günjvlband an die Wichte der Bonzokratie. wollte, <Utj .-ie Marionetten wurden seines Willens. Jehuda [tatet! Hin Mann war der Exponent dieser 1 len •cliai'l: Walter 1( ג I 111■ ns 11. Sein Wille regiert, sein Wille Ließ: Tod der dein sollen Ra-se!“ Man mag den damaligen Außenminister Rathenau heute politisch bekämpfen, seine Handlungen als verfehlt bezeichnen und sagen, daß er als Jude diese Stellung nicht hätte entnehmen dürfen. Eines stellt demgegenüber fest: Rathenau war ein deutscher Patriot, der 1 i't r d a s d e u t s c h e Volk lebte und sein Bestes bergab. Gerade wir, die wir seine Stellung unter jüdischen Gesichtspunkten ablehnten, müssen dies gegenüber derartigen Angriffen betonen. Vom jüdischen Schulwesen Die K e i c h v e r t r e t!1!1 g der L) e u t s c h c n Juden teilt mit: Vor kurzem fand unter Vorsitz von Professor Dr. El bogen die Sitzung desjenigen Unterausschusses des Eryiehutigsaiistsehusses der R.eichsvet tret nng statt, der sich insbesondere mit der Gestaltung des Lehrplans der jüdisehen .Schulen und den damit zusammenhängenden Fragen (Lehrbücher, Lehrerforthiklung nsw.) zu befassen hat. 111 sehr eingehenden Beratungen wurde ein dem Altsschult vorliegender Entwurf ftu־ Richtlinien zur Aufs t e I I it n g v o n L e 11 r p 1 a ne ח a!1 j ü d i s c h e!1 Volksschulen üurchberateu. Es wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, möglichst in allen Fachern die besonderen jüdischen Anknüpfungspunkte und Querverbindungen herauszuarbeifrii. Dies soll in organischer, ans dem allgemeinen Unterrichtsstoff sielt ergehender Weise durchgcführt werden. Der Ausschuß sprach sich einmütig dafür aus, daß einheitlich c Richtlinien altsgearbeitet werden. Es soll ein Rahmen geschaffen werden, der entsprechend den jeweiligen besonderen Bedürfnissen ausgefüllt werden kann. Um die in der Sitzung gegebenen zahlreichen Anregungen zu verarbeiten, ist eine Kommission eingesetzt worden, die schnellstens das Ergebnis ihrer Beratungen vorlegen soll. Der Ausschuß befaßte sich dann mit der Frage der Erfassung und jüdischen Fortbildung der schulentlassenen Jugend, insbesondere soweit sie nicht in Bünden organisiert ist. Als besondere Aufgabe auf diesem Gebiet wurde die Herattsgabe kurzer instruktiver Schriften über bestimmte jüdische Themen bezeichnet, die den jungen Menschen als Grundlage für Ausspracheabende und gemeinsame Weiterarbeit dienen können. Die weiteren Maßnahmen auf diesem Gebiet sollen in Zusammenarbeit mit dem Reichsausschuß der jüdischen Jugendverbände getroffen werden. Die Synagogengemeinden sind aut die Wichtigkeit der vorliegenden Aufgabe hingewiesen und um möglichste Förderung der Jugendverbände ersucht worden. Schließlich wurde noch die Frage der etwaigen Errichtung einer jüdischen Handels- und Gewerbeschule behandelt. Zunächst sollen nähere Unterlagen für ein solches Projekt beschafft werden. Keine Bevorzugung der Reformgemeinde. Zu unserer in der Rubrik ,,Briefe an die Redaktion“ in Nr. 86 vom 27. Oktober veröffentlichten Bemerkung, betreffend Bevor/ug 11 n g d e r R e f o r m g e in e i!1 d e bei der Ztiteihing von Räumen für Schulklassen, teilt uns die Jüdische Reform-Gemeinde mit, daß die von uns dort wiedergegebene. Information nicht /. u t r e f f e. ,,Wir haben“ — so heißt cs iri dem Briefe der Rcformgemeitule — ,,für unsere Schulklassen nicht einen einzigen Raum der Gein e i 11 d e in Anspruch g e 11 o nt in e 11.“ . Die uns von einem sonst sehr gut informierten Gewährsmann zltgekommene ,Nachricht besagte, daß ein Haus der Gemeinde in der Knrfürstenstraße der Re form-( iemeintle für ihre Schule von der Gemeinde zur Verfügung gestellt worden sei. Auf Grund des Briefes der Reform-Gemeinde ist demnach fest/ustcllen, daß die- Reform-Gemeinde keine der Gemeinde gehörigen Räume in Anspruch genommen hat. Vorträge im Kulturbund. Das ״Problem der Religion in der Philosophie der Gegenwart“ erfuhr durch Prof. Julius Guttmann in einem eingehenden Vortrag seine Dar- Stellung und kritische Beleuchtung. Die Philosophie der letzten Jahrzehnte bedeutet ein neues Aiisetzeii der philosophischen Arbeit; es ist ein Gären und Suchet! spürbar, das zu eitlem wesentlichen Teil aus der Kulturkrise heraus verstanden werden muß. So ergibt sich mit dem Versuch, das allgemeine philosophische Denken auf eine neue Grundläge zu stellen, zwangsläufig auch die Notwendigkeit, die Stellung zur Religion zu revidieren. Noch vor 20 Jahren galt der Neukantianismus (repräsentiert vor allem durch Hermann Cohen) als bestimmend, der die Auffassung von der Religion der Vernunft vertrat, sie als die Vollendung der objektiven Ideen des Geistes betrachtete. Demgegenüber bestritt die Opposition (die Intuitionsphilosophie), daß die Vernun ft nun Religiösen führt, dies vermöge vielmehr nur die Intuition. Sittlichkeit entspringe nicht den Kategorien der Vernunft, sondern sei unmittelbares Erleben. Gott ist das ״Geheimnis“, das Numinose, das ״ganz Andre“. Der Haupt- Vertreter dieser Lehre ist bekanntlich Rudolf Otto. — In seiner Kritik dieser Lehre bestritt Prof. Guttmann, daß das Phänomen Religion hier völlig richtig beschrieben sei. Lieber das Göttliche selbst vermöge Otto nur Formales untt Negatives auszusagen, wodurch er eben nur eine Seite des Tatbestandes erfasse. Tatsächlich jedoch ist nach der Meinung des Vortragenden das religiöse Phänomen ambivalent, es ist sowohl rational als auch irrational, und erst diese zusammenfassende Betrachtung mache ein Verstehen möglich. — fn einem Rezitationsabend sprach vor einem lauschenden Hörerkreis Edith Herrnstadt - Oettingen einzelne Kapitel aus Schalom Aschs ״Petersburg", Werfels ״Barbara“ und Josef Roths ״Hiob“. Die Gestaltungskraft der Künstlerin zauberte die Menschen dieser Werke bluthaft vor Augen und schuf Dialoge, bei denen man zeitweise nicht merkte, daß sic nur eine einzige Person sprach. Lebhafter Beifall dankte der Vortragenden für zwei schöne Stunden. N.

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