Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 85 (24.10.1933)
- Date
- 1933-10-24
- Page
- Seite 695 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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1933 Nr 824 )ל X. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 693 von ver- Andrang■ viele in er be- Schüler, 1g-, b7.w. tericlk'n ne 11 men sondern ־ e r daza erchenden und vnr It erholvinismus wo das wissen. Werte dienheit eiste• letzten en über Aufgabe Gemeinn“ (Galisse eine h immer n Erfor- ו abhiinsct Forr Judenjetzt mit nammen 11 1 ת i c!1 llei fortie ersten — diese werden. Juden n Land- 1; r 7 i ■■■ men, der jüdischer gab sich, jüdische jüdischen ndu» die belsbaus ־ichts 1n end enthl dieser in m e ndie Vertu Nach• : nächste I m I u ח .nen du 11 g יli die der für die n dürfte II Volks- 11 Zwerg- Jen ver• hulcn zu sgestaliet;eignet en Jüdische reits 1h’■ ehandebt. rung von «ntspre- Teilu :h ferner n Trii! tlich der ßzügigen er enge! en Juden rstiitzimß estaltetcu 11111111mm!!׳!" Reklame läfte ver• brächten. i«r nach ־. Schmitt chaft sieh ח־ alle *' :er zu den Uten rauf aus• sic!: ander der ,wider p r ü c h e katezu m ver• Die lokale Selbstverwaltung in Palästina Das neue Munfzipalitatengeseiz Von unserem palästinensischen Korrespondenten. gl. Tei-Awiw, 10. Oktober 1933. Seit der Uebernahme des Mandates durch England ist die Frage der Beteiligung der Bevölkerung am Rei m e d e s Landes nicht von der Tagesordnung verschwunden. Das Mandat stellte England nicht nur di« Verwaltung des Landes als Aufgabe, sondern auch die Vorbereitung der Einheimischen zur Sclbstregierung zugleich mit der Schaffung entsprechender Bedingungen für die Schaffung eines jüdischen Nationalhcimcs. In der Tat hat sich das Oberkonimissariat in verschiedener Weise zusammen mit dem Koloni-alanit mit Plänen für die Einführung von Sclbstverwaltungsinstitutionen beschäftigt. Jedoch sind alledieseVersucheolinenennenswerte Resultate geblieben. Wenn schon in andern Mandatsländern der Uebergang von dem fremden Regime zu einer Selbstverwaltung der einheimischen Bevölkerung auf erliebliche Schwierigkeiten stieß (siehe vor allem Syrien), so wtirden die Dinge in Palästina noch kompliziert durch die Gegensätzc zwischen Juden und Arabern und die verschiedenen Anschaumigen über eine dem Lande gemäße Verwaltungsform, lis heute ist in allen entscheidenden Regierungsfragen das öberk ommissaria.t ausschlaggel end und seine Machtvollkommenheit praktisch so gut wie unbeschränkt. Der bestellende Advisory Council, die beratende Körperschaft des High Cominissioners, bestellt aus den Chefs der verschiedenen Regierungsdepartements, bringt also in keiner Weise die Ansichten der Bevölkerung zym Ausdruck. Es besteht auch keinerlei offizieller Kanal, durch den diese Ansichten, wenn sie formuliert werden, vor die Regierung gebracht werden können. Ein gewisser Ersatz dafür ist dadurch geschaffen, daß die J e wi s h Agency als die Vertretung der Judenheit offiziell im Mandat als solche anerkannt ist und in dauerndem Kontakt mit den Behörden steht; daß andererseits die arabische Exekuti v e, eine Vertretung der Araber, die auf den allgemeinen arabischen Konferenzen gewählt wird, ebenfalls »ne gewisse Verbindung mit dem Oberkommissariat besitzt und wenn auch nicht de jure, so doch de facto als eine Ezqrositur der arabisehen Öffentlichkeit fungiert. Die Bemühungen um eine palästinensisch« Selbstverwaltung gehen in zwei Richtungen: die eine zielt auf eine Beschränkung der Machtvollkommenheiten der Regierung in den zentralen Institutionen. Als erster Schritt auf diesem Wege wird die Einsetzung eines Gesetzgebenden Rates angesehen, die den gewählten Vertretern der palästinensischen Bürgerschaft ein Mitbestimmungsrecht in der Regierung sichern würde. Das Oberkommissariat steht diesem Vorschlag nicht ohne Sympathien gegenüber, hat auch im Laufe der jahre verschiedene Versuche zu seiner Durchführung gemacht, die aber immer 3m Widerstand irgendeines Teiles der Bevölkerung scheiterten. Der Plan ist auch jetzt aktuell und dürfte eventuell noch im Laufe dieses Winters zur Sprache kommen. Unter den Juden steht man meistenteils diesem Gesetzgebenden Rat mit Mißtrauen gegenüber. Man fürchtet eine Majorisierung durch die Araber und hofft, eine Aenderung in der zentralen Regierungsform hinausschieben zu können, bis sich die numerischen Kräfteverhältnisse im Lande geändert haben werderi. Nur eine kleine Gruppe, die sich im allgemeinen viel mit dem Problem einer Verständigung zwischen Juden und Arabern beschäftigt, ist für die Idee eines Gesetzgebenden Rates eingetreten. Die lokale Selbstverwaltung dagegen, also eine Ausweitung der Rechte der Stadtverwaltungen, wird von den Juden seit langem als ein Bedürfnis empfunden. Es wird vielfach dahin argumentiert, daß lü«r, im engeren Rahmen einer städtisehen Wirtschaft, das nötige Verständnis und die Routine für die Führung öffentlicher Angelegenheiten erworben werden kann und daß dann später nach dem gründlichen Ausbau der lokalen Selbstverwaltungen auch eine zentrale Selbstregierung geschaffen werden könnte. So hat man gerade in jüdischen Kreisen den Entwurf für ein neues Munizipalitä tengesetz mit Interesse erwartet. Nach Veröffentlichung des Gesetzes hat sich aber sowohl unter Arabern als auch unter Juden eine scharfe Gegnerschaft erhoben, und es gehen eine Reihe von Memoranden an die Regierung ab, die Aenderungen verlangen. Was auf den ersten Blick bei dem Entwurf in die Augen Rillt, sind die außerordentlich weiten Befugnisse der Regierung. Der Oberkommissar, bzw. der Distriktskommissar liält die finanzielle und öffentliche Kontrolle der Stadt- Verwaltungen völlig in der Hand. Er hat das Recht, gewählte Stadträte aufzulösen, Neuwahlen auszuschreiben, an Stelle des gewählten Rates eine von ihm eingesetzte Kommission zu befufen, die Wahlbezirke und die Zahl der von ihnen entsandten Stadtverordneten zu bestimmen, die Wahlkommission zu ernennen, das Budget einer Stadt zu bestätigen und auch zu andern. Der Bücherrevisor der Regierung, den jede Stadt anzusteilen hat, besitzt außerordentliche Vollmachten und Zugang zu allen Dokumenten und Büchern. Gegen diese weiten Befugnisse der Regierung hat sich die Oeffentliclikeit in erster Reihe gewendet. Die Bürgernieister beriefen sofort eine Konferenz ein und protestierten in erster Reihe gegen die Iteschränkung ihrer Rechte (sie sollen von der Regierung ernennbar und absetzbar sein). Die Bürgernicistcr sämtlicher Ortschaft»^ die als Munizipalitäten anerkannt sind, sind A r a be r mit Ausnahmen von T el - A w i w, das nur jüdische Bürger hat. Der Bürgermeister von Tei-Awiw hat sich an der Aktion seiner arabischen Kollegen nicht beteiligt, weil Tei-Awiw besondere Forderungen zu stellen hat und es sich für die Juden nicht um die Stellung der Bürgermeister, sondern äic der Stadtverwaltungen als solche handelt. Für Tel- Awiw geht es vor allem um eine noch größere Verbreiterung des Wahlrechts und um die Einbeziehung zusätzlicher Arbeitsgebiete, die in dem Gesetz nicht in die Kompetenz der Stadtverwaltun- Rcri einbezogen sind. Hieihin gehört vor allem die Erhaltung und Verwaltung von Krankenhäusern und Schulen. Unter palästinensischen Verhältnissen ist ein Gesetz der lokalen Selbstverwaltung, das für alle Gegenden und alle Teile vier Bevölkerung Geltung haben soll, sehr schwierig zu konstruicren. Im ganzen sind in dem Entwurf 23 Städte aufgezählt, die unter die Verordnung fallen. Unter diesen 23 Orten findet sich jedoch einerseits T el-Awiw, das einen Spezial- Charakter hat und die großen Städte mit gemischter Bevölkerung wie Jerusalem und H a i f a, andererseits kleine Orte 111 it wenigen. Tausenden von Einwohnern, wie Mejdel oder Beth Jala, die einen ganz niedrigen Lebensstandard haben und sehr wenig entwickelt sind. Aus dem Gesetz ersieht man deutlich, daß sich die Regierung dieser Schwierigkeit wohl bewußt war. Sie hat Tei-Awiw, der jüdischen, in rasendem Tempo wachsenden Stadt, eine Spezialstellun g gegeben. Bisher war sie nur ״Township“, hatte also noch geringere Rechte als eine Munizipalität und hat erst jetzt diesen letzteren Status bekommen. Die Stadt hat als einzige «las Wahlrecht für Frauen; in anderen Orten kann das nur eingeführt werden, wenn der Oberkommissar durch zwei Drittel des Stadtrats darum ersucht wird. Sie hat Wahlrecht auch für Ausländer, während in anderen Orten nur palästinensische Bürger wählen und gewählt werden können. In diesem Punkte ergibt sich eine große Schwierigkeit. Nicht nur in Tei-Awiw, sondern auch in den jüdisch-arabischen Städten Haifa und Jerusalem gibt es eine sehr große Anzahl von Einwohnern, dieausländischeStaatsangehörige sind. Es sind zum großen Teil Juden, vor allem Ein- Wanderer, die noch keine Möglichkeit gehabt haben, die hiesige Staatsbürgerschaft anzunehmen, aber auch — vor allen! in dem international gefärbten Jerusalem — Engländer, Griechen, Arnienier, Nationalitäten verschiedenster Art. Sie alle haben jedoch Interesse an einer Beteiligung in der lokalen Selbstverwaltung. Das Gesetz, sieht für den Bedarfsfall die Ernennung von je zwei Vertretern dieser ausländischen Staatsangehörigen im Stadtrat durch den High Commissicner vor. Damit wird aber die Frage nur angeschnitten und keineswegs gelöst. Für die Juden vermindert sieh zudem ihr Gewicht in der Verwaltung von Haifa und Jerusalem um ein beträchtliches. Audi in anderen Punkten sieht man, daß die Verfasser des Entwurfes sicli der Verscliiedenartigkeit der Orte, für die ihr Gesetz Geltung haben soll, bewußt waren. Es werden Bestimmungen für den Fall getroffen, daß in einem Ort keine Bank bestellt, in dem die städtischen Gelder deponiert werden könreu; es werden Direktiven gegeben für Wähler, die nicht schreiben und lesen können und nicht fähig sind, die von ihnen gewünsditen Kandidaten mit einem Kreuz zu bezeichnen. Der Unterschied im Standard der Erziehung, des Komforts, der Bauten, des Verkehrs, der geschäftlichen und kulturellen Ent- Wicklung ist eben in Tei-Awiw und einem der kleinen abseits liegenden arabischen Orte außerordentlich groß. Und trotz aller Bemühungen ist auch der vorliegende Gesetzentwurf nie 11t «lastisch genug, um den bestehenden Bedingungen gezecht zu werden. In Tei-Awiw besteht noch Aussicht, sich ■wenigstens notdürftig auch mit diesem mangelhaften Gesetz einzurichten; vielleicht ist die Regierung auch bereit, diese und jene Zugeständnisse zu machen. In J er 11 s a 1 e in u 11 d H a 1 f a dagegen dürften sich die Komplikationen häufen. Jerusalem hat ohnedies eine trübe Geschichte seiner Stadtverwaltung. Die jiidisehen Stadtverordneten sind seit langem zuriiekgetreten und verlangen eine umfassende Reform des Verwaltungsapparates, in Haifa lagen die Dinge bisher besser, es gab eine relativ zufriedensteilende Zusammenarbeit zwischen Juden und Arabern und die Geschäfte wickelten sich ohne allzugroße Reibungen ab. Jetzt in der Zeit des großen Wachstums, das auch Jerusalem und Haifa ergreift, einer steigenden Bautätigkeit und industriellen Entwicklung wachsen naturgemäß aucli die Aufgaben der munizipalen Verwaltung, und es ist von lebenswichtiger Bedeutung, daß die neu zu wählenden Körperschaften wirklich arbeitsfähig sind. Die Verhandlungen mit der Regierung sind noch im Gange, und es sind noch verschiedene Aenderungen des Entwurfes zu erwarten, ehe er endgültig zum Gesetz wird. Sehr groß dürften die Aenderungen jedoch nicht sein. Immer noch wird die Einflußmöglichkeit des englischen Beamtentums auf die Verwaltung der Städte umfassend bleiben. Bei dem nötigen Takt, einer gewissen Zurückhaltung, Eingreifen nur in unbedingt nötigen Fällen, zugleich jedoch Verhinderung von Miß- Wirtschaft und Korruption, kann die Behörde die ihr gegebenen Befugnisse auch zum Guten wenden und statt eines Hemmschuhes ein Förderer der Entwicklung der städtischen Selbst- Verwaltung werden. Vor dem Abschluß der Arlosoroit-VoranlersachaRg Jaffa, 19. Oktober. (J.T. A.) Die Vernehmungen im Vorvcrtahren gegen die der Teilnahme an der Ermordung Dr. Chaim Arlosoroffs beschuldigten Revisionisten Stavski, Rosenblatt und Acln-Meir sind so weit gediehen, daß der Vertreter der Anklage, Poli/eiinspektor Shitrit, in der arn 19. Oktober stattgefundenen Verhandlung den Abschluß des Vorverfahrens o 11 n e Vernehmung weiterer Zeugen beantragen konnte. Diesem Antrag widersprach der Verteidiger Rechtsanwalt Kaisermann, der auf Vortage der vom Gericht noch nicht geprüften schriftlichen Zeugenaussagen und auf Vernehmung von drei weiteren Zeugen bestand. Der Vorsitzende setzte nochmals «inen Termin zur Zeugenvernehmung für den 1. November fest. In den ersten Novembertagen wird cs sich entscheiden, ob das Hauptverfalircn wegen!Mordes fesp. Verabredung zum Mord gegen die Beschuldigten eröffnet werden wird. — Am 18. und 19. Oktober wurden zwei Zeugen, Frau Hazan, die Gattin des Hauswirts von Stavski, und Achi-Meir in Tei-Awiw, und der junge Arbeiter Portnoi aus Kfar Saba vernommen. Frau Hazan hatte sich zu den Widersprüchen zu äußern, die zwischen den Aussagen, die sie vor Eröffnung der gerichtliehen Voruntersuchung bei der Polizei, und denjenigen, die sie später gemacht hat, insbesondere bezüglich des Zeitpunkts bestellen, in dem sie angeblich Aclii-Meir in seinem Zimmer gesellen hat. Die Aussage P o r 111 o i s bestätigte die Angaben, die der Beschuldigte Rosenblatt bezüglich seines Alibis gemacht hat. Portnoi erklärte, Rosenblatt sei in der Mordnacht in Kfar Saba gewesen und habe erst am Sonnabend um 8 Uhr morgens erfahren, daß Dr. Arlosoroff ermordet wurde. IJortnoi schildert« im einzelnen, wo Rosenblatt am 16. Juni und insbesondere am Abend dieses Tages gewesen war und was er in dieser Zeit getan hat. Auf eine Frage Rosenblatts erklärte Polizciinspektor Shitrit, er stelle es nicht in Abrede, daß die belastenden Mitteilungen über Rosenbiatt ihm von der aus dein Brith Trumpcldor ausgeschlossenen Rifka Feigin gemacht wurden. Zu einer erregten Szene kam es, als Aba Achi-Meir heftig dagegen protestierte, daß er noch immer gefangen gehalten werde. Der Richter lehnte die Haftentlassung Achi-Meirs ab. Befreiung vom Rassenunterricht. Aus Simmem (Hans- Tück) wird uns berichtet: Der hiesige Religionsichrer Unikower, dessen vierzehnjähriger Sohn die hiesige evangelische Volksschule besucht, bat um Befreiung seines Sohnes vom Unterricht in Rassenkunde mit der Begründung, daß sein Sohn der jüdischen Rasse angehöre unu deshalb vom Unterricht in arischer Rassenlehre befreit werden möchte, ähnlich, wie er als Angehöriger der jüdischen Religion aucii von der Teilnahme am christlichen Religionsunterricht dispensiert ist. Diesem Ersuchen ist von der Schulleitung ohne Zögern stattgegeben worden. Statistik Die Zahl der jüdischen Frontkämpfer Die Zeitungen melden: Uebtr die Frage der Beteiligung der deutschen Juden am Weltkriege hat der Präsident des Reichsarchivs (01gendes Schreiben an den Preußischen Minister des Innern gerichtet: ״Die einzige amtliche Statistik über die Beteiligung der Juden am Kriege wurde vom ehemaligen Preußischer! Kriegsministerium im Dezember 1916 aulgcslcllt und im Januar 1917 erg.mzt. Sie erstreckt sich also nur über 2■» Kriegsjatue und beruht nicht auf rassenmäßiger, sondern au( religiöser Grundlage. Wenn daher auch die Fragen des Ministeriums nach der Zahl der jüdischen Frontkämpfer und der jüdischen Gefallen en im Weltkriege nicht beantwortet werden können, so bieten die 1'rozcntzalilcn der Statistik: 0,6 v. II. Juden im Feldheere (davon 22 v. II. nicht mit der W afle) und 0,3 v. II. Anteil der Juden an den öinalk'iu-11 immerhin einen zuverlässigen Anhalt auch für die Jkurleilung des jüdischen Anteils in bezug aut die gesamte Dauer des Weltkrieges, «Ja sieh an dem prozentualen Verhältnis wesentliches nicht mehr geändert haben kann. Die jüdische Literatur kommt natürlich zu anderen Ergebnissen. Die amtliche Statistik ist nach dem Kriege in dem Buche ,,Franz Oppenheimer, J )10 Judenslatisttk d, 3 1’r. Kr.•Min.־‘ als tendenziös ungegnUen vvonkn. Oeing ■gonober rst zu betonen, daß die Statistik ur.-prünglkI! li-cliglüh zur I11!״rm.1ti11<׳ des Kriegsininislet i «uns selbst gedacht va«. Der ,,KeieL-bu;1d J ud: o'her' Front- Soldaten“ Lat im Jahre 1932 ein < ied! nk! <1! ׳1׳ ..Oie ja-1! ״:! ••׳!! GelaUcht'ii'״ liciausgegeben, 11.1s auf ö׳.ite 419 gi.tubka:! zu mariieti sucht, daß vor! d n int Buche enthaltenen -Vuucn 10 13-! I«!u'«!<Un־h nachgewiesen seien. Damit ergibt sieh aikisings ga-g.m d.c amthehc Statistik ein ganz gewaltiger 1' Btet.cluc d. Wenn d;e Statistik für den 1. November 1916 die Zahl der Gefallenen mit 906 62» —■ davon 3411 Juden — angibt. tolgt mit der bir der» gesamten Ktirg tes!ge-Uc-!!n-n Totrn/ubt v׳t a 1843 308 ein für ehe Juden ss:hr gaumig gerechneter Anteil voa ä’CDü Gciahenen, wähn nd das jüdische Gedenkbuch eine un! annähernd die 1 labte gicücte Zahl bringt. Diese Zahl lißt sieh nur dadurch erklären, daß das jüdische Gedenkhuch zttm Teil auf nssfnmäüi jer Grundläge beruht, während es hei der von iimt nur auf 555 000 bez.iiferlen (ifsyi n! zahl der Jude:! in 1 )«■ui-.:bland die r c 1 1 g > <>!1 s 11! ä ß ige Zügelten igle it rechnet Zu der Vermutung des Briefes, daß die Liste des R. J. F. wahrscheinlich zum Teil auf rassischer Grundlage beruhe, während die amtliche Zählung von 1916 mir Gefabene jiidischer Religion erfasse, wird uns vom R. J. F. mitgetcilt, diese Auffassung komme nicht in!•rage. Es werde auch zu ihrer Begründung in dem Briefe keine Tatsache angeführt. Der k. J. F. hat die Namen durch Umfrage hei den jüdischen Gemeinden und jüdischen Organisationen erhalten, außerdem hat er diese Liste vielt,ach öurdigepnift Die Namen sind ausschließlich solche deutscher Soldaten jüdischer Religion. Der k.J. F. erklärt, daß er auf der unbedingten Richtigkeit seiner Liste besteht und zu jeglicher Nachprüfung, die infolge der Anordnung der Liste sehr erleichtert ist, jederzeit gern zur Verfügung steht. * Durcl! den Brief des Reichsarchivs wird eines der traurigsten Kapitel in der Argumentation der um ihre Position in Deutschland ringenden deutschen Juden neu angeschnitten. Alle jüdischen Familien, die teure Angehörige im Kriege verloren haben und deren Andenken hochhaitcn, dürften es stets als peinlich empfunden haben, wenn man die Ziffer der gefallenen Juden als ein Argument der politischen Diskussion verwendete. Gegen Statistiken dieser Art läßt sich auch rein sachlich vieles einwenden. So z. B. dürfte nicht die Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung der Gesamtzahl der Nichtjuden gegenübergestellt werden, sondern man müßte die entsprechenden sozialc» und ökono mischen Schic liten zum Vergleich hcranzielien. Die Juden sind —־ nicht durch eigene Schuld — vorwiegend Großstädter, in bestimmten beruflichen Kategorien zusammengedrängt, außerdem ist der Altersaufbau der Juden auch schon während des Krieges ein anderer gewesen als bei der übrigen Bevölkerung, bei der die junger, Jahrgänge relativ stärker vertreten waren. Jede schematische Statistik muß daher ein falsches Bild ergeben. Trotzdem haben die Juden die Untersuchung nicht zu scheuen, wie sich bei dem Rechtsanwälte- und Aerztegesetz gezeigt hat, wo ein viel größerer Prozentsatz auf die Ausnahmcbdiandlung als Frontkämpfer Anspruch erheben konnte als offenbar erwartet worden war. Aber ganz abgesehen von solchen Erwägungen, drängt sich, uns bedrückend der Gedanke auf: wie muß die Position der deutschen Juden im Vaterland beschaffen sein, wenn derartige Statistiken überhaupt zu einem Diskussionsstoff werden können! Welches:!Mißtrauen liegt darin, daß man uns die Toten nachreclinet! Wie weit ist das alles von wirklicher ״Gleichberechtigung‘‘ entfernt, nicht erst heute, sondern schon zur Zeit der Statistik von 1D17! Ganz abgesehen davon, was für unsere Stellung in Deutschland aus der nun neu begonnenen Diskussion herauskoinmt, — zur Erkenntnis der Judenfrage kann auch diese Angelegenheit beitragen, wenn man nur die Dinge sehen will, wie sie wirklich sind. Landeskonferenz des Keren Hajessod fn Holland. Am 15. Oktober fand in Utrecht «ine Landeskonferenz des Holländischen Keren Hajessod statt, welche von Delegierten und Vertrauensleuten aus allen Teilen des Landes beschickt war. Den Vorsitz führte das Mitglied des Hohen niederländischen Rates, Dr, L. E. V iss er (Den Haag). Das Mitglied des Kuratoriums, Dr. B. A. Kahn (Amsterdam), erstattete ein Referat über die Bedeutung des nationalen Kapitals beim Palästina-Aufbau; der!delegierte des Keren Hajessod, Dr. Otto A b e 1 e s, welcher das Werk des Keren Hajessod in Holland leitet, berichtete über den Prager Zionistenkongrdi und die Tagung des Councils, und die Leiterin des Keren Hajcssod-Büros für Holland, Cathricn Asser, sprach über die Propagandaarbeit des Keren Hajessod in Holland. Als Gast wohnte der Tagung Justizrat Dr. Max Bodenhe im er bei, der vom Vorsitzenden als zionistischer Vor- Kämpfer warm begrüßt wurde. Dr. Bodenheitner hielt eine Ansprache, in der er für den Keren Hajessod eintrat. Den Teilnehmern an der Konferenz lag «in Rechenschaftsbericht vor, aus dem hervorgeht, daß die Zahl der holländischen Juden, welche zuin Keren Hajessod beitragen, während des letzten Jahres in erheblichem Maße gestiegen ist. So ist z. B. in Amsterdam eine Erhöhung ihrer Zahl um 120 0;״ zu verzeichnen. In der Diskussion über die Referate kam einhellig der Willen zum Ausdruck, daß der Keren Hajessod mit aller Tatkraft gefördert werden muß. Es ist zu erwarten, daß nach dieser Beratung, bei welcher so zahlreiche jüdische Gemeinden des Landes vertreten waren, der Keren Hajessod in Holland «ineil neuen Aufschwung nimmt. — Am Vorabend der Tagung fand in Utrecht eine öffentliche Ver- Sammlung statt, bei welcher die Herren Dr. Kahn und Dr.. Abeles sprachen.