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Jüdische Rundschau · 1933-10-17 · Heft 83 (17.10.1933) · p. Seite 659

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 83 (17.10.1933)
Date
1933-10-17
Page
Seite 659 (sequence 3)
Language
German
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1933 Nr 83, 17. X. 1933 jüdische Rundschau Seite 657 e unter• r e i c 11 s die Um• er wen!■ die He-;eien bis ein aus n s t e 1 - ulten ist, u f e n t - und muß , die U!1- Iten, daß •t schafts• ilgranten nur an- ׳n Arbeit ipheit in privat-,;!! igranten, ren Pari■ 1er nicht ßlich die :hwierirn a t i 0 - :häftigm en, und :höpfuir: irch si!’a rehenden 4 setzui. seiner Quot e ann ent- ׳ für die ien oder 'de dann ern und; t U e 1 I e werden alt sei::; 11 irgenddie Kongeitcy in | der Exepolitische I ibteilung, n leiten, unter der chaffenen her Jue n a t o r | Dr. Rupiabteilung | itrie und Für diel n b a u m [ von Dr. mg gegen sxvirt des | wohnten, rnommen. I Vrlosoroii I vsky und I sich mit[ r Bodillyl erdenken,!. Stavskvl gung und Blich der ן Zeuge :: I itpunktes Verdaelr rlosorof f: u der er | r Schrift- 11 Unterorden, er 1 en, da er I e, vorher für seineI Abrede, | Auch ei! Teßler, iner V■ I rklärt, er |;schnitten, rt, in!int behandeln | 1, die 7ur nisaleim-r will, sich | im Lokal I : der Ver-J itrit, dem! aus den s blutge nd seinen | nßöffn und Is mit bc 1 Zimn!e ortier des , Stavsk: ekommcn,| losen gcbe somit urt a, M izeß stab deutsch« Beamten׳ irfen, dal ungen n \ r Prozeß, usfübri׳ I chluß ge■ ן die An׳ Palästina-Aufbau und Weltmeinung Victor Jacobson über die Paläsiinadebaiien in Genf s. n. Paris, 15. Oktober 1933. Jahrcsversammlnug des Völker- 11 Nach Schließung der bundes kehrte das Mitglied der Zionistischen Exekutive und Vertreter der permanenten Agentur der Jewish Agency for iiiles1 ine beim Völkerbunde Dr. Victor Jacobson auf der Reise nach London in seinen Wohnort Paris zurück, wo ich Gelegenheit nahm, ihn über seine Eindrücke aus CJettl zu befragen. Die erste Frage lautete: ״Sind Sic mit dem Ausgang der Palästina-Debatte in der Generalversammlung des Völkerbundes zufrieden?" Antwort: ״Die Palästinafrage ist in der Generalversammhing des Völkerbundes zum ersten Male in umfassend politisclier Weise behandelt worden, d. 11. nicht wie nach dem Unglück im Jahre 1939, wo die Debatte eigentlich wie eine Fcileidsknndgebung klang. Man hat sachkundig von unserem Werk, vom neuen Palästina gesprochen und den jüdischen Leistungen im Aufbauwerk Anerkennung gezollt. Aus der Rede des Norwegers Lange, des Berichterstatters in der Vollversammlung, leuchtete diese Anerkennung in schönen Worten hervor. Herr Lange wird im Völkerbunde das ״Gewissen Europas“ genannt. Seine Worte verdienen also die weiteste Verbreitung; er sagte: ״Ich möchte . . . Ihre Aufmerksamkeit auf den Artikel lenken, der sich auf das Pa- Jiistinamandat bezieht. Diese Seite der Mandatsfragen fand das spezielle Interesse verschiedener Mitglieder der Sechsten Kommission. Fast alle, die in ihr das Wort ergriffen, wiesen besonders auf die Fortschritte hin, welche in jenem Gebiet erzielt wurden, und auf den wachsenden Wohlstand, den man in jenem Lande festzustellen vermag. In dieser Hinsicht machte Mr. Ormsby-Gore namens der britischen Regierung charakteristische Angaben. Ich bin der Ansicht, daß wir allen Grund haben, der Mandatarniacht Glück zu wünschen zu ihrem Erfolg, die Interessen jenes Teiles der Bevölkerung, der nicht zur jüdischen Gemeinschaft im Lande gehört, in Einklang zu bringen mit den Pflichten, die sie gegenüber der jüdischen Gemeinschaft, entsprechend dem Art. 2 des Mandates hat.“ Herr Lange zitierte hierauf wörtlich Ar(. 2 des Mandats und fuhr fort: ״Ich bin der Ansicht, daß wir zu den Glückwünschen für die Mandatarmacht auch Glückwünsche für die Jewish Agency hinzufügen sollten, die trotz der großen Schwierigkeiten, denen sie sich gegeniibergesiellt sah, ihre erhabene Aufgabe in wundervoller und zufriedenstellender Weise erfüllt hat.“ Nach dieser Erklärung und in gewissem Sinne durch die Rede des französischen Senators Lucien Hubert wurde die jüdische Leistung unterstrichen. Der französische Senator sah sich zwar auch bemüßigt, auf die Tatsache hinzuweisen, daß Palästina zu klein sei, um alle Juden der Welt und auch nur einen großen Teil der Weltjudenlieit aufzunehmen. Außer dieser bekannten Tatsache erwähnte er auch, daß Palästina die Heimat dreier Weltreligionen sei, um dann unumivunden zu erklären, daß er sich der Ansicht von Dr. Bcncsch voll und ganz, anschließe, Dr. Benesch hatte in der Sechsten Kommission auf die Notwendigkeit hingewiesen, Palästina als einen Aufnahmeraum für jüdische Flüchtlinge in Betracht zu ziehe n. Sie verstehen, daß es uns vor daß Palästina nicht nur als eine Lösung sehen Sehnsüchte behandelt werde, sondern großen konstruktiven Planes, der Judennot allem daran lag, unserer idcologials ein Teil eines zu steuern.“ ״Welches sind Ihre Eindrücke über die Palästina-Debatte der Sechsten Kommission?" Antwort: ״Die Debatte in der Sechsten Kommission war eine richtige Einführung zu dem oben erwähnten Abschluß in der Vollversammlung. Besonders wichtig war der Umstand, daß der englische Vertreter Ormsby-Gore, der Paläslina aus eigener Anschauung gut kennt, erklärt hat, daß Palästina prosperiere und dementsprechend ciie Anzahl der jüdischen Einwanderer in dem ersten Halbjahre 1933, verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, sich zu verdreifachen vermochte. Das berechtigt uns zur Annahme, daß in diesem Jahre mindestens 39 000 jüdische Einwanderer nach Palästina kommen werden. Von Wichtigkeit war die von mir bei der Beantwortung Ihrer ersten Frage erwähnte Aeußenmg von Dr. Benesch. Sehr wichtig war die Rede des polnischen Vertreters Graf Raczynski, der darauf hinwies, daß für Polen die Judenfrage und die mit ihr verbundene Frage von Pa- 1;istiiia und Zionismus eine Frage d e r a k t u e i 1 e n Politik ist und keine graue Theorie.“ ״Was denken Sie über die Zubunfisarbeit in Genf?" Antwort: ״Die Erfahrungen dieses Jahres legen der neuen Exekutive die Verpflichtung auf, ununterbrochen das Bild des aufstrebenden Palästina ganz und voll zu entrollen. Es handelt sich nicht um Reklame oder leere Dcinonstration, sondern um etwas anderes. Wir wissen seit Theodor Herzl: Der Zionismus kann nur in einer Atmosphäre von allgemeinem Wohlwollen gedeihen. Eines ist schon erreicht: die Erkenntnis nämlich, daß die Judenfrage und der Zionismus keine lokalen Fragen sind, sondern, wieder wie Herzl uns gelehrt, Welt-Fragen, die nur durch Kooperation der bctci'igten Völker einer Lösung nähergebracht werden können. Wir sind überzeugt, daß das große Wunder, das das heutige Palästina darstcllt, für uns sprechen wird und uns die Sympathie der Mandatarniacht und die aktive Unter- Stützung der öffentlichen Meinung zu sichern vermag. Auf Grund der reellen Interessen Palästinas und des Nahen Orients werden wir auch imstande sein, Brücken zwischen uns and den Arabern zu schaffen. Das ist in aller Kürze, wie mir scheint, die Bilanz von Genf in bezug auf die dort geführten Palästinadebatten.“ Gegen Anprangerung in der Presse Wie W. T. B. berichtet, hat der Chef der Bayerischen Staats kanzlei eine Bekanntmachung erlassen, in der es u. a. heißt: In einzelnen Zeitungen finden sich förmliche ״P r a n g c r t a f e 111“. auf denen mißliebige Leute öffentlich gebrnndmarkt und der allgemeinen Verachtung preisgegeben werden sollen. Derartige Angriffe gegen Einzelpersonen sind nicht Aufgabe einer Presse, die verantwortungsbewußt a1״ Aufbau des neuen Deutschland mitarbeifen will. Herab• würdigende Angriffe gegen Beamte wegen ihrer amtlichen Tätigkeit, Boykottierung und Streitigkeiten zwischen ein-?einen Unternehmungen in persönlichen und geschäftlichen ׳ragen gehören nicht in die Zeitung, Die nationale Regierung verlangt vielmehr, daß ihr solche Tatsachen unmittelbar und nicht durch die Presse mitgeteilt werden. Die Regierung hat die Machtmittel zum Einschreiten gegen Volkssclüidlinge und wird sie rücksichtslos gebrauchen. Die Schriftleitungen "־erden daher nachdrücklich aufgefordert, ihre Zeitungen derartigen persönlichen Angriffen künftig?u verschließen. Andernfalls soll mit den Mitteln der Pressepolizei gegen die Schriftleitungen vorgegangen werden. Warnung vor Belästigung von Juden Der Polizeipräsident für das oberschlesische Industriegebiet, Brlgadefilhrer Rainshorn, erließ folgende Bekanntmachung: ״Es ist mir in letzter Zeit gemeldet worden, daß Staatsbürger jüdischen Glaubens durchRowdys und unkontrollierbare Elemente nachts belästigt und teilweise auch geschlagen worden sind. Ich wanne jeden, sich auch nur im geringsten an Staatsbürgern jüdischen Glaubens zu vergreifen, und mache darauf aufmerksam, daß ich solche Personen, die bei derartigen Handlungen betroffen werden, In ein Konzentrationslager schaffen werde. Alien SA.-Männern befehle ich, darauf zu achten, daß Derartiges nicht geschieht, und solche Leute sofort festzunehmen und dem nächsten Polizcibcamten zu übergeben." Eine aafgehobene Ansnahme-Behandlung Gelegentlich des Erntedankfestes auf dem Bückeberg bei Hameln erschien in der ״Deister- und Weserzeitun!;“ eine Bekanntmachung des Oberbürgermeisters der Stadt Hameln, in der u. a. folgendes gesagt wurde: ״Dm die Versorgung der während des Rcichserntcilankfestes sich in hiesiger Stadt ansaramcinclcn Fremden w ermöglichen, wird irn öffentlichen Interesse nachstehendes augcordtict: 1. An Sonntag, dem 1. Oktober, wird der Geschäftsverkehr in offenen, nicht jüdischen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Zeit von 9 bis 11.30 Uhr zügeln ssen. 2. Am 29. und 30. September und 2. Oktober wird der Ges<hsftsvcrkehr in offenen, nicht jüdischen Verkaufsstellen unbeschränkt zugelassen.“ Auf Veranlassung der jüdischen Inhaber offener Vcrkaufsslellen in der Stadt Hameln wurde gegen diese Anordnung Beschwerde beim Oberpräsidenhcn in Hannover eingelegt. Dieser gab die Sache zuständigkcitshalbcr an die Regierung in Hannover weiter, und die Regierung hat sich mit dem zuständigen Preußischen Minister in Verbindung gesetzt. Auf Veranlassung des Herrn Ministers ist die erste Anordnung aufgehoben worden, und es wurde eine ahgeänderte Bekanntmachung erlassen, in der das Offenhalten tier Läden für sämtliche Geschäfte, d. 11. also auch die jüdischen, zugelassen wurde. Gegen Eingriffe and Boykott im Einzelhandel Die Sicherung des Wirtschaftsfriedens ist eines der Ziete, die für die weitere Gestaltung der deutschen Volks- Wirtschaft entscheidend sind. Das Preußische Minister i tun fiir Wirtschaft und Arbeit sucht diesem Ziele durch einen Runderlaß vom 20. 9. zu dienen, der im ״Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung•‘ vom 4. 10. abgedruckt ist. In diesem Runderlaß wird unter Punkt 2 folgendes angeordnet: ,.Eingriffe Unbefugter in Emzelhand( Lbetric be find mit allen Miltcln zu verhindern. Gegen Personen, die sich solcher Eingriffe schuldig machen, ist mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen oder Strafanzeigen vorzugehen.“ Damit ist ausdrücklich festgestellt, daß innerhalb der durch die Gesetzgebung gezogenen Grenzen die Disposition«- freiheit des Einzelhändlers gewahrt bleibt und daß es fiir bestimmte Gruppen des Einzelhandels keinerlei Sonderbehandlurig gibt. Dieser Gesichtspunkt kommt auch dadurch besonders stark zum Ausdruck, daß in Punkt 1 des erwähnten Rundcrlasses, der sich mit dem Abbau der selbständigen Handwerksbelriebe in Warenhäusern beschäftigt, auf einen Runderlaß des Reichswirtschaftsministers vom 1. 9, Bezug genommen wird. In diesem Runderlaß, der gleichfalls an der obengenannten Stelle abgedruckt ist, heißt es u. a. (mit Bezug auf die Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte usw.) wie folgt: . Im Interesse der Erhaltung der fraglichen Untemchrrmngcn als Arbeitsstätten einer sehr großen Zahl deutscher Angestolllcr und Arbeiter und als ArbeitsvcrmiUler für eine noch weit größere Zahl von ihnen sind Boykotts und andere Maßnah inen, die sie im Geschäftsverkehr mit ihren I.ieferanten oder ihren Abnehmern behindern (r. B. Aufstellung von Schwarzen oder Weißen I.istcn, Nichtaufnahme in Bezugsquellcnregistcr, Inseratensperren, Abschrecken der Kundschaft durch PoMenstchcn, Flughllitter- Plakate, Warnungen, photographische Aufnahme der Küufer oder deren Belästigungen in anderer Form, 11. ü ) oder eine Einflußnalitnc im Sinne der Aufgabe bestimmter Warenarten oder Betrichszweige von jedermann zu unterlassen. Eingriffe rlicser Art sind im übrigen allen Angehörigen, Dienststellen und Einneblungen der NSDAP, und den ihr nahestehenden Organisationen bereits durch Befehl des Stellvertreters des Führers, Rudolf I leß, vom 8. Juli 1933 sowie durch einen weiteren Befehl vom 8, August 1933 nachdriirklichst untersagt worden.“ Wie der ״Fränkische Kurier“ in Nürnberg vom fi. 10. mitteilt, wurde in Amschwanp (Raver. Wald) in der letzten Gemeinderatssitzunsg auf Antrag einstimmig der Be- Schluß gefaßt: ״V i e h j 11 d e n und jüdischen Immobilicnhändlern ist der Zutritt zu unserem Ortschafts bereich künftighin verboten.“ An den Oriseingängen ist dies durch Anbringung von Tafeln mit vorstehendem Inhalt kenntlich zu machen. i!!IIIIMII!lllllllllll!llllllllllll!l!llllllllllli!ll!lllllllliim | ענג שבת | 1 HEBRÄISCHER abend | 1 Sonnabend, den 21. X., 20 V! Uhr 1 | Gr. Saal des Logenhanscs, Kleislstr. 10 | j§ Ansprachen: Dr. S. Kaliko, Dr. E. Sereni jj g Rezitationen: (Hebräisch und Deutsch) 9 Ü Edith Herrnstadt - Octtinßen: Psalmen, g 9 Max Kunutski: Gedichte von Bialik g §f Musik: Mascha Binjakowski: Llebräische 3 g Lieder; Marcel Noe; E. Holodcnko: 9 g (Klavier), Nigunim von J. Engel §| g Eintrittskarten zu 50 Pfennig in der B. Z. V., in 9 | den Hebräischen Kursen und an der Abendkasse. g | Berliner Zionistische Vereinigung | g Kulturabteilung §§ MlIHWIlllBliaillimiHIMIIIBIBIWHHIIIMWBIIIWIMIIttWniimMlWIiMHiifimiBmillilMaiiilllMIHHimilHIHlimiM Die Entlassung jüdischer Angestellter . A,m!sמ״, ־«* Landgerichtsrat Dr. Roh!fing, Vorsitzen• י״”, 7״, Arbeitsgericht Berlin, hat in der ״Juristischen Wochensehrift“ eine Darstellung der sich aus der infolge wT. P°dt1schen Ereignisse eingetretenen Entlassungen von jiKiisci/en Arbeitnehmern ergebenden Rechtsfragen vevöffent- Bei einer Auswertung der bisher gefällten Entsr/heidungen für zukünftige Streitfälle muß demnach Zwischen den Entlassungen untersclii eden werden, die vor dem Io. Mai d. J,, und denen, die in der darauf folgenden Zeit ausgesprochen worden sind. Dabei handelt es sich lim Entlassungen, die auf Veranlassung der NSBO. erfolgten. Am 18. Mai hatte der Führer der Arbeitsfront angeordnet, daß Eingriffe in Privatbetriebe zu unterlassen seien. Nach diesem Zeitpunkt konnte eine fristlose Kiindi- &״״$ jüdischer Angestellter auf Verlangen der 1-1 n1c^ mehr als gerechtfertigt erscheinen. In der Beurtci.ung solcher fristloser Entlassungen während der Zeit zwischen dem 1. April und dem 18. Mai hat z. B. das Ber- , -r Arbeitsgericht anders entschieden als einzelne west- <AH1tsche Arbeitsgerichte. Nach der westdeutschen Auffassung) wäre auch die Entlasung vor dem 18. Mai mit Rücksicht1) aut die später erfolgte Anordnung des Führers der Arbcits-' front unzulässig; nach der Berliner Auffassung dagegen kommt es auf die Verhältnisse an, die zur Zeit der Kündigung geherrscht haben. Bei der fristloser! Entlassung wird in der Rechtsprechung zwischen jüdischen und arischen, Betrieben unterschieden. Soweit es sich nicht um Einwirkungen der NSBO. auf den Arbeitgeber bandelte, konnte der jüdische Arbeitgeber seinen jüdischen Angestellten nicht mit Rücksicht auf die Boykottbewegung fristlos entlassen. Beim arischen Betrieb wird die Steilung des Angestellten innerhalb des Betriebes berücksichtigt. Bei kurzen Kündigungsfristen soll dem Arbeitgeber die Innehaltung der Kündigungsfrist zngemutet werden. In offenen Verkaufsgeschaffen, die eventuell mit Rücksicht auf ihre arische Kundschalt an der Entfernung jüdischer Angestellter interessiert sein können, soll versucht werden, diese nach Möglichkeit an einer anderen Stelle im Betrieb unterzubringen, falls es sich nicht um einen ganz kleinen Betrieb handelt. Bei leitenden Angestellten, bei Reisenden in exponierter Stellung, bei Geschäftsführern von Vereinen und Verbänden ist zu beriicksichligen, ob dem Arbeitgeber aus der Weiterbcscliäftigung ein Schaden erwachsen könnte. In allen Fällen durfte die fristlose Kündigung nur in einem angemessenen Zeitraum, nach dem Einsetzen der Boykotthewegung, ausgesproclien werden. Falls der Arbeitgeber den jüdischen Angestellten noch längere Zeit danach behalten oder ihn erst nach dem 30. Januar dieses Jahres eingestellt hat, kann er die fristlose Kündigung nicht mehr mit dem Boykott begründen. Bei Einspruch skia gen jüdischer A n g c s t e 11 ־ ter ״gegen fristgemäße Kündigung kann sich der jüdische Angestellte nicht aal den Schutz des Betriebs-1 rätegesetzes berufen. Das Betriebsrätegesetz schütze den Angestellten gegen Entlassungen, die wegen seiner Konfession oder mit Rücksicht auf seine politische Ueberzeugtmg erfolgt seien. Die Judenfrage sei aber keine Bekenntnis-, sondern eine Rassenfrage; das Betriebsrätegesetz habe die Rassenfrage nicht in den Streit hinein gezogen; infolgedesen werde die Rasscnzugehörigkeit dadurch auch nicht geschützt. Da für derartige Einspruchsklagen die Zu- Stimmung des Betriebsrates Voraussetzung ist, mußte auch geprüft werden, wie sich der Betriebsrat gegenüber den Anträgen jüdischer Angestellter zu verhalten hat. Er ist zunächst verpflichtet, den Einspruch des gekündigten Angestellten zu prüfen; anderseits muß er für Ruhe und Frieden im Betrieb sorgen. Alle diese Entscheidungen beziehen sich auf solche Fälle, in denen sich der Arbeitgeber zur Entlassung entschlossen hjrite• Gmz anders ist die Rechtslage, wenn der Arbeitgeber die jüdischen Angestellten weiterbeschäftigt oder neu eingestellt hat. F>ic Weiterbeschäftigung nach Beginn der Boykottbewcgting ist ihm ja durch die bereits erwähnte Anordnung des Führers der Arbeitsfront freigestellt. Auch die Neucinstcllung unterliegt nicht der Kon-! trolle des Betriebsrates oder der NSBO., falls nicht mit einer der beiden Körperschaften ausdrücklich F.instellungsrichtlinien vereinbart worden sind. Solche Vereinbarungen, sind sehr selten. Eine rechtliche Bedeutung könnte die Ein- Stellung jüdischer Arbeitnehmer für den Arbeitgeber nur dann erlangen, wenn im Betrieb abgebaut werden muß, und wenn es sich für den Betriebsrat darum handelt, Einspruchsklagen arischer Arbeitnehmer zu prüfen. Schließlich ist in letzter Zeit auch die Frage der Prozeß Vertretung vor den Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit der Zulassung oder Ablehnung jüdischer Vcrhandsvertrcter erörtert worden. Es handelt sich in der Praxis nur um die angcstellten Vertreter der Arbeitgeber- Verbände, da die Arbeitnehmer-Verbände ohnehin keine iüdischen Verbandssekretäre beschäftigten. Eine Kammer des Berliner Arbeitsgerichts hat entschieden, daß in solchen Fällen die gleichen Grundsätze anzuwenden seien, die der Gesetzgeber bei der Zulassung zum Anwaltsberuf angewendet habe., Sie hat den jüdischen Vertreter eines Arbeitgeberverbandes nicht zugclasscn. Dieses Zulassungsverbat bezieht sich aber nur auf angestellte Verbands Vertreter, die ja nach dem Arbeitsgerichtsgesetz auch vor der zweiten Instanz dieselben Rechte genießen wie der Anwalt. Es hat keine Bedeutung fiir solche Personen, die für andere aus Gefälligkeit und nicht geschäftsmäßig vor den Arbeitsgerichten auftreten. Ganz besonders bleibt es jedem jüdischen Angestellten unbenommen, sich in seinem Prozeß vor der ersten Instanz von befreundeten jüdischen Personen vertreten zu lassen, oder sic als Beistand heranzuziehen. Von den Arbeitsgerichten Das Landesarbeitsgericht Duisburg-Hamborn hat in einer Berufungsvcrhandlung am 21. September 1933 ein interessantes Urteil gefällt. Fs handelt sich dabei um die Entlassung einer Angestellten eines Warenhauses wegen staatsfeindlicher Gesinnung. Die Entlassung war seinerzeit auf Veranlassung der Betriebszelle der NSBO. erfolgt, und die betreffende Firma, die sich zunächst geweigert hatte, die Kündigung auszusprcclien, war dieser Forderung schließlich nachgckomincn. Nachdem das Arbeitsgericht sich auf den Standpunkt der entlassenen Angestellten gestellt und die fristlose Entlassung als ungerechtfertigt bezeichnet batte, hat das Landesarbeitsgericht dieses Urteil abgeändert und die Klage der entlassenen Angestellten abgewiesen, interessant ist nun aus den Entscheidungsgründen, daß das Gericht die Ucberzcußtmg gewonnen hat, ״daß die Beklagte der Auffassung war, die Entlassung zur Vermeidung vr»n Eingriffen in ihren Betrieb ausspreehen zu müssen. Sie durfte auch dieser L'eberzeugung sein. Als jüdisches Kaufhaus konnte sie in der Zeit der Boykotthewegung Eingriffe in ihren Betrieb erwarten, wenn sie sich der Forderung nicht tügte.“ — Diese Stellungnahme des Gerichtes dürfte im Rahmen der verschiedenen auf diesem Gebiete ergan• genen Urteile von besonderem Interesse sein.

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