Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 81-82 (11.10.1933)
- Date
- 1933-10-11
- Page
- Seite 636 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 634 jüdische Rundschau Nr. 81/82, 11, X. 1933 Die Vorschläge eines Strafgesetzes gegen Rasseverrat Der preußische Justiz minister Kerrl 11,1t, wie wir bereits berichteten, der Reichsregierung: eine Denkschrift zur Strafrechtsreform übergeben, in welcher u. a. ein besonderes Kapitel dem Schutz der Rasse gewidmet ist. Neben dem Vorschlag eines Verbotes für Msschehen wird auch eine Strafvorschrift gegen jede geschkehtüche Vermischung zwischen Deutschen und Fremdrassigen gefordert. Strafbar sollen beide Teile sein. Die Denkschrift schlägt hierfür folgende Formulierungen vor: ״Wer es unternimmt, durch Vermischung eines Deutsehen mit einem Angehörigen fremder Blutsgemeinschaften oder Rassen, deren Fernhaltung von der deutschen Blutsgcmeinschaft durch Gesetz angeordnet worden ist, zur rassischen Verschlechterung und Zersetzung des deutschen Volkes beizutragen, macht sich des Rasseverrats schuldig. Rasseverrat liegt auch dann vor, wenn die Vermischung unter Verwendung von die Empfängnis verhütenden Mitteln begangen wird. Als besonders schwere Fälle sind auch anzusehen, wenn 1. der Rasseverrat unter arglistiger Verschweigung der Zugehörigkeit zur fremden Rasse oder Blutsgemeinschaft oder mittels einer Täuschung hierüber begangen Ist, 2. der Rasseverrat in der Ehe begangen ist, und der eine Eheteil unter arglistiger Verschweigung der Zugehftrigkeit des andern Ehcteils zur fremden Rasse oder Blutsemeinschaft oder mittels einer Täuschung hierüber zur ingeliung der Ehe verleitet worden ist. Als Nebenstrafe kann in besonders schweren Fällen auf Entziehung des Staatsbürgerrechts erkannt werden.“ Hierzu berrieikt die ,,Frankfurter Zeitung“ vom 10. 10. folgendes: Die Fntsclieidung, ob derartige Bestimmungen ge setz- 1 i f ii ei n g c f!1 11 r t wer d c n, gehören, wie die Denkschrift selb-t deutlich macht, zur Kompetenz des Rcicbskabinetts. Zur etwaigen Ausführung der Vorschläge wären zwei verschiedene ge-et/eeberisehe Malinahmen erforderlich: einmal ein Verbot der Mischehen (ein Verbot, dem keine rückwirkende Kraft zukäme), zweitens der Erlaß der zitierten Strafbestimmung. Von den Behörden selbst wird jedoch t.;!weise bereits jetzt insofern im Sinne des preußischen Vorschlages verfahren, als Beziehungen zwischen Ariern u ״ d N i c h t a r i c r n als unzulässig b e - zeichnet werden. In Offen hach wurde nach amtlicher Mitteilung der Polizei neuerdings wieder ein Nichtarier atts solchem Grunde in Schutzhaft genommen, um ihn vor der Erregung der Bevölkerung zti schützen; das beteiligte Mädchen wurde ebenfalls in Schutzhaft genommen, aber wieder entlassen. Die Pressestelle der Polizeidirektion veröffentlicht aus diesem Anlaß eine warnende Mitteilung, in der es u. a. heißt: ״Der Fall . . . gibt Anlaß, mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, daß in der heutigen Zeit der Verkehr eines Juden mit deutschen Mädchen eine Herausforderung der deutschen Bevölkerung ist. Der Herr Polizeipräsident macht darauf aufmerksam daß er, in Anbetracht des Umstandes, daß das Gesetz, welches den intimen Verkehr zwischen Juden und Deutschstämmigen als Rassenschändung verbietet und streng unter Strafe stellt, unmittelbar bevorsteht, mit der gebotenen Schärfe gegen diejenigen Juden und ״deutschen“ Mädchen einschreiten wird, die durch ein derartig schamloses, das Volkstum gefährdendes Verhalten die Bevölkerung provozieren und so die öffentliche Ruhe und Ordnung stören." In Nr. 41 der vom Preußischen Justizminister Staatsrat Hanns Kerrl herausgegebenen Zeitschrift ״Preußische Justiz“ geben die Sachbearbeiter der einzelnen Abschnitte der Denkschrift eine Uebersicht über die in ihr enthaltenen Vorschläge. Landgerichtsdirektor Grau, der den Abschnitt ״Schutz von Rasse und Volkstum" bearbeitet hat, äußert sich u. a. wie folgt: . . im nationalsozialistischen Staat, in dem die Einzelperson erst dann Wert und Daseinsberechtigung hat, wenn sie 1m Rahmen und als Glied der Volksgemeinschaft ihre Kräfte zum Wöhle des Ganzen regt, ist es selbstverständlich, daß vor dem Schutze der Einzelperson zunächst das Volkstum als solches ge-wn Angriffe auf strafrechtlichem Gebiet zu sichern ist. Volksgemeinschaft ist nach nationalsozialistischer Auffassung B l u t s g e m e i n s c h a f t. Denn nach Punkt 4 des Parteiprogramms. kann Volksgenosse und damit Staats- Bürger nur der sein, der deutschen Blutes ist. Daraus folgt, daß mich die deutsche Blutsgemeinschaff vom Standpunkte der Rasse aus gesehen geschützt werden muß. Einen solchen Rasseschutz kannte man in der vergangenen Zeit nicht. Denn wer in Verfolg der einzelpersönlichen Auffassung• den Grundsatz vertrat, daß jeder, der Menschenantlitz trage, gleich sei, der konnte nicht auf den Gedanken kommen, das in der Gemeinschaft sich verkörpernde deutsche Blut mit einem besonderen Schutz auszustatten. Der Schutz von Rasse und Volkstum muß in einem nationalsozialistischen Strafgesetzbuch einen breiten Raum einnehmen. Wegen der besonderen Bedentune dieses Schutzes muß auch der hierüber handelnde Abschnitt im üesatntaufbau möglichst weit nach vorn gerückt werden. Will man zum erstenmal in der deutschen Geschichte den Rasseschutz gesetzlich verankern, so muß man sich zuvor darüber klar werden, was eigentlich geschützt werden soll und welche Angriffe abgelehnt werden sollen. Das deutsche Volk ist int Laufe der Jahrhunderte zu einem Rassengemisch geworden; es stellt aber durch das innere Band des gemeinsamen Blutes eine Blutsgcrncinschaft dar. Es wird Aufgabe der nationalsozialistischen Staatsführung sein, den wertvollsten Teil dieses gemeinsamen Blutes, das nordische Blut, durch gesetzliche und andere behördliche Maßnahmen wieder stärker zur Geltung zu bringen. Voraussetzung für diese sogenannte Aufnordung ist aber, daß die deutsche Blutsgemeinschaft von solchem Blutstrome fürderhin freigelialten wird, der wie kein anderer zur Zer- Setzung jeder Rasse beiträgt. Der Deutsche muß deshalb von der Vermischung mit Angehörigen der jüdischen Blutsgemcinschaft wie auch mit Angehörigen jeder farbigen Rasse ferngehalten werden. Diese Fernhaltung ist strafrechtlich zu sichern, mul zwar dadurch, daß man die verbotswidrig erfolgte Vermischung als gefährlichen Angriff gegen die deutsche Blutsgemeinschaft unter schwere Strafe stellt, und daß man die weitere Einwanderung solcher dem deutschen Blute fremden Blutsträger unter Strafandrohung verbietet...“ (Sperrungen von uns. — Red. ״J. R.") Inneres Leben und äußere Drangsal Brief aus Polen (Von unserem Korrespondenten.) —g. Warschau, 4. Okt. 1933. Auch in Polen haben die diesjährigen hohen Feiertage viele Juden, die dem Judentum bereits vollständig entfremdet waren, an ihre Abstammung erinnert. In den Synagogen herrschte großer Andrang, und man merkte überall eine tiefernste Stimmung. In Warschau meldeten sich beim Rabbinat manche, die bereits ihren Glauben gewechselt haben, um zum Judentum zurückzukehren. Eine tiefe Wandlung scheint die assimilierten Kreise nucl! bei uns zu erfassen, zurzeit noch nicht alle, aber deutliehe Symptome seines Durchbruchs sind schon bemerkbar. Man müßte leugnen, wenn man hierfür in erster Linie innere Motive anfüliren wollte. F.s ist auch hier der Druck von außen, der viele an ihr Judenschicksal erinnert, dem sie nicht entrinnen können. Sorgt doch die polnische N a t i o - naldcmokratie dafür, daß kein Jude, der auf irgendeinem vorgeschobenen Posten steht, sein Judentum verheimliehen kann. Ihre Presseorgane sind in den letzten Wochen bemüht, möglichst viele solcher Namen zu publizieren und nur die Judenstämmlinge in ihren eigenen Reihen werden verschwiegen. Die ukrainischen Antisemiten in den Ostgebieten, namentlich in Ostgalizien, begnügen sich schon lange nicht mit derartigen Maßnahmen. Seit Jahren besteht in diesen Gegenden ein scharfer Boykott gegen die Juden und in den letz.ten Monaten wiederholten sich in Ostgalizien zahlreiche Terrorakte gegen die Juden seitens der Ukrainer. — In Ostgalizien gibt es noch zahlreiche Dorfjuden, die schwer arbeiten und kaum ihr Dasein fristen können. Vor dem Weltkriege war das Einvernehmen mit den ukrainischen Bauern ein gules. Die Hetze der ukrainischen Nationalisten kehrte sich nach dem Kriege gegen diese Juden, mit dem Ziele, sie vollständig zu vertreiben. Die zionistische Bewegung in Polen steht noch unter dem Eindrücke des Prager Kongresses. Er wird von den Parteien je nach ihrer Stellung uuf dem Kongrosse beurteilt. Und eine überparteiischo Stimme, die Licht und Schatten nicht nach Parteiscliablone verteilen würde, ist kaurn hörbar. Die Allgemeinen Zionisten Galiziens haben (mit Ausnab me Dr. Michael Ringels) den Kongreß scharf verurteilt und auf den Parteiratssitzungen in Kraknu und Lemberg der neuen Exekutive eine, wenn auch sachliche, Opposition angekündigt. In O s t g a 1 i z i e n ist man etwas kriegerischer gestimmt, aber auch hier wurde als selbstverständlich die unbedingte Teilnahme an den Sammlungen für die Fonds erklärt. Charakteristisch ist, daß auf der Parteiratssitzung in Lemberg eine Resolution eingebracht (wenn auch nicht angenommen) wurde, worin der Austritt aus dem Weltverbande der Allgemeinen Zionisten verlangt wird. Die Rndjkalisierung nach rechts macht liier bei den Allgemeinen Zionisten Fortschritte und die Exekutive des Weltvcrbandes der Allgemeinen Zionisten, die am 15. Oktober in Krakau Zusammentritt, steht vor wichtigen Entscheidungen. Die Allgemeinen Zionisten in Kongreßpolen, die vom Ahg. Grünbnum geführt werden (und es sind jetzt nicht nur Angehörige der ״Radikalen“), stehen geschlossen hinter der neuen Exekutive und erwarten zuversichtlich, daß gerade diese Exekutive eine breite Volks-Alijuh, die auch den Mittelstand umfaßt, unterstützen •werde.^ Der ״Misrochi" hat dagegen eine scharfe Kampfstellung der neuen Exekutive gegenüber eingenommen. Nicht nur der Parteirat des polnischen ״Misrachi“ hat sich gegen die neue Exekutive ausgesprochen, auch seine Teilnahme am Keren Hajcssod hat er abgesagt, die Mitarbeit am Keren Kajemcth von der Annahme seines Ultimatums an das Jerusalemer Direktorium betreffs Einhaltung ritueller Vorschriften auf den Böden des KKL abhängig gemacht. Diese Stellung des Misrachi wird hier scharf verurteilt. Die Palästina-Stimmung hat breite Kreise des orthodoxen Judentums, auch des in der A g u d a h organisierten, erfaßt. Die Agudah in Polen hat unter dem Druck ihrer Jugend bereits einige II a c h s c h a r a h punkte für Chaluzim und auch für religiöse Chaluzioth eingerichtet und schickt sich an, eine energische Palästinaarbeit nufzunclunen. Es scheint überhaupt, daß die Jugend das krankhafte jüdische Parteigefüge, besonders in Polen, zu sanieren hcrufen ist. Davon legte die vor einigen 'Tagen in Lodz tagende zweite Weltkonferenz der ״Gordoniah“ Zeugnis ah. Von einer kleinen Jugendorganisation vor neun Jahren wuchs sie zu einer starken Jugendbewegung, die in den meisten Ländern der jüdischen Masscnsicdlung über 32 000 Mitglieder zählt und in Palästina bereits in zehn Kwuzoth angesiedelt ist. Es war ein zionistisches Erlchnis, dieser Tagung beizuwohnen und zu hören, was und wie eine neue zionistische Jugend zu den Problemen des Judentums und Europas, des Aufbaus und des Galuthlebens zu sagen hat. Es war keine Ueherliebung, wenn die Führer dieser Bewegung davon sprachen, daß es Aufgabe der vereinigten zionistischen Jugendverbünde sei, über die Köpfe der gegenwärtigen Parteiführer hinweg eine einheitliche Ilewegung zu schaffen. Es scheint, daß die heranreifende zionistische Generntion, besonders in Polen, vor Aufgaben steht, die wegweisend sein können. Wenn sich alle Jugendverbände dessen bewußt sein werden, dann kann jnau a״f einen großen Aufschwung der Bewegung hoffen. Die ״Alten“ werden am besten tun, wenn sie der Jugend die Erfüllung dieser großen Aufgaben ermöglichen. BOdierei-Richlliniea in Thüringen Das Thüringische V o 1 k s b i I d u ת gs m i n 1 s f e - riuin veröffentlicht Richtlinien für die Ueberprüfung der volkstümlichen Büchereien. Als oberster Auswahlgrundsatz für die schöne Literatur wird angeführt, daß nur auf dem Boden der blut- und artbedingten Volksgemeinschaft stehende Dichter und Schriftsteller in die deutsche Bücherei gehören. ,,Dichtungen dürfen nicht nur nach ihren formal-ästhetischen und literarischen Werfen, sondern müssen gleichzeitig, ja in Zweifelsfällen in erster Linie nach ihren volksmäßigen Charakter- und Gesinnungswerten beurteilt werden. Das artfeindliche, gemeinschaftsauflösende und Volkszerstörende Schrifttum ist aus dem Bestand der Büchereien zu entfernen. Als artfeindliche Literatur sind die zersetzenden Erzeugnisse jüdischen Geistes ausztischalten.“ Bezüglich der wissenschaftlichen Literatur werden in den Richtlinien eine ganze Reihe auszuschaltender Kategorien angegeben, darunter ״ausgesprochene überalistisch-demokratisclie Tendenz- und Gesinnungsliteratur jiidisch-literatenhafter Prägung“ und Veröffentlichungen der Freud’schcn Psychoanalyse. Gleichzeitig werden die Listen derjenigen Schriftsteiler veröffentlicht, deren Werke aus den Büchereien auszuschalten sind. Es handelt sich zum großen Teile um jüdische Autoren, Auf Veranlassung des preußischen Kultusminisfers ist 11. .Berliner Tageblatt“ vom 6. 10. das ״Mendelssohn- Zimmer“ der preußischen Staatsbibliothek in Berlin jetzt umbenannt worden in ״Meistersaal der Musikabteilung“, ״Im Rate der Völker“ s. n. Gent. 3. Oktober 1933. Theodor Herzl hätte das noch erleben können. In seinem 74. Lebensjahre hätte er die Verwirklichung seiner Erkenntnis, die er im Alter von 35 Jahren ausdrückte, zu sehen vermocht. Die Judenfrage, sagte er, ist eine nationale Frage und ihre Lösung kann nur im Rate der Nationen erfolgen. N unmehr steht die Judenfrage auf der Tagesordnung der Weltmeinung. Die Genter Eingeborenen behaupten mit Stolz, ihre Stadt sei Weltmetropole. Leider stimmt diese Behauptung nicht ganz. Es ist vorderhand noch eine Fiktion, vom Völkerbund als’von einem Souverän der souveränen Völker zu sprechen. Und wer weiß, oh die Sociötö des Natrons jemals die Regierung der Regierungen werden wird? Vorläufig ist der Völkerbund eine ״moralische“ Instanz oder besser gesagt, er versucht mit Anstand und Würde diese Rolle zu spielen. Skeptiker und Schmäher meinen, es würde in Gent geheuchelt. Das ist nicht ganz zutreffend. Aber wenn dieses Urteil auch nur in einem gewissen Maße richtig wäre, so darf man nicht vergessen, daß in dem Bedürfnis der Nationen, sich geläutert zu präsentieren, eine große Sehnsucht liegt oder — nach einem Worte von Talleyrand — eine Huldigung, die die Sünde der Tugend zollt. Letzten Endes somit der Wunsch gut zu sein, recht zu tun und Unrecht zu verhüten. ln Gent bekommen die einzelnen Länder Gesichter. Die Bezeichnungen, die man beim Geographieunterricht in der Schule kennen gelernt hat, verlieren ihren Sinn. Spanien z. B. ist nicht mehr das Land der Carmen und des Tajo, sondern Spanien hat eine Glatze. Die anderen Länder sind nicht ״groß“, weil sie eine große Bevölkerungszahl haben, sondern weil ihr Vertreter baumlang seine Umgebung überragt. Das milde, süße Frankreich hat einen grauen Wuschelkopt und so der Reihe nach. Hierbei vollzieht sich im Besucher Genfer Tagungen eine merkwürdige Wandlung. Auge in Auge den Männern gegenüber gestellt, die in ihrer Heimat die Macht repräsentieren, beginnt man zuweilen zu zweifeln, ob die Welt vernünftig regiert wird. Man wird skeptisch in bezug auf menschliche Einrichtungen und meint richtig zu sehen, wenn man sich sagt, daß eigentlich sehr wenig Verstand und manchmal auch sehr wenig Charakter dazu gehören, um ein Mächtiger dieser Welt zu werden. Hat man sich aber in Gent eingelebt und gelernt zu übersehen, daß der Außenminister X. eigentlich wenig sympatliiseh ist und der Premierminister Y. nicht gerade das Sinnbild menschlicher Vollkommenheit, dann gelangt man allmählich zu einsichtigerer Beurteilung: Hinter der Glatze irgendeines Außenministers stecken doch kluge und manchmal auch edle Gedanken, und er selbst ist mir unzulänglicher Repräsentant von Kräften und Absichten, die repräsentabler sind, als der, der sie vertritt. Man lernt lächerliche Bügelfalten und komische Gamaschen von Staatsmännern übersehen. Und versteht, daß die Welt, in der wir leben, wenn auch nicht, wie Leibniz sagte, die beste aller Welten ist, so doch diejenige, in der wir sind und mit der wir zu rechnen haben. Natürlich haben viele Staatsmänner, die in den drei Tagen der Genfer Judendebatten ihre Stimme für die jüdische Geme in schaft erhoben haben, das aus Opportunität getan. Sicherlieh ist auch die jüdische Gemeinschaft, wie alles, was in Genf Gegenstand der Beratungen bildet, zunächst für die Beteiligten eine Figur in einem Schachspiele, das in erster Linie ein egoistisches ist. Trotzdem aber darf man nicht verkennen und auch nicht übersehen, daß einzelne Staatsmänner aus den edelsten Motiven, jenseits von persönlichem Interesse, von Antipathie und Sympathie, für uns in die Schranken traten. Es!st nicht nur ein macchiaveliistischer, sondern auch ein oft berechtigter Standpunkt, in politischen Affären Mißtrauen zu hegen, und bei jedermann Selbstsucht vorauszusetzen. Wer so prozediert, wird in 95 von 100 Fällen einen richtigen Weg eingeschlagen haben. Aber in fünf von 100 Fällen ginge man bei derartiger Einstellung fehl. Jakob Wassermann sagt Irgendwo: ״Glaubet mir, meine Freunde, das Böse als solches existiert.“ Woraus folgt, nach der Beweisform ״e confrario: ״Das Gute als solches existiert auch.“ Und als Jude konnte man in den letzten Tagen in Genf die tröstliche Erfahrung machen, es gibt edle Männer, die geradezu als das Gewissen der Menschheit angesprochen werden können. Womit gesagt ist, man soll im Getriebe der politischen Arbeit nicht nach starren Formeln bei der Behandlung der Partner Vorgehen. Neben Opportunität und Selbstsucht gibt es auch Ethik, Menschlichkeit und allumfassende Liebe, und wenn nur ein Gerechter in Sodom und Gomorrha ist... Man darf das. was in Genf von und über uns gesagt wurde, nicht überschätzen. Zunächst sind es nur Worte, leider neben großen Worten auch kleine, und von Taten sieht man nicht viel, und kann sie auch noch nicht erwarten. Es wäre jedoch arge Selbsttäuschung, wollte man das Heil für sich von anderen erhoffen. Theodor Herzl hatte auch hierin die richtige Einsicht: ״Ein Volk kann sich nur selber helfen, und kann es das nicht, so ist ihm nicht zu helfen.“ Die wirklich erlösende Tat kann nur Von uns selbst kommen, und diese Mühe wird uns weder von England, noch von Frankreich, noch von Deutschland oder Polen und vor keinem anderen Lande dieser Welt abgenommen werden. Die Selbsthilfe kann sich jedoch nur in einer Atmosphäre des Wohlwollens vollziehen. Man darf in den Bestrebungen, sich selbst zu erlösen, nicht von anderen gestört werden. Wohl dem Volke, das bei derlei Bemühung von den Mit- Völkern unterstützt wird. Und in dieser Hinsicht liegt der Wert der Judendebatten in Genf beschlossen. Aus dem Munde vieler Nationen haben wir erfahren, daß man die Bedeutung des Judenproblems als eines Weltproblems zu begreifen beginnt. Das Eis der Gleichgültigkeit gegenüber der weltpolitischen Judenfrage ist gebrochen. Wir haben einen neuen Start. Erfreulich ist, daß sich dies alles in einer ruhigen Atmosphäre vollzog. Wie überhaupt die Hauptbedeutung Gents darin liegt, daß man dort höflicher, menschlicher, g"‘ ‘ ’ ־ ־'־ “׳' '׳“ ’ J“■ """u Trotzdem hat man die Empfindling, als ob aut ihm dicke Teppiche lägen, die es unmöglich machen, dröhnend zu stampfen, auch wenn man anstatt ziviiistischcr Halbschuhe nägelbeschlagene Soldatenstiefel an den Füßen trüge. Die Selbstbeherrschung, die man sich in Genf auferlegen muß. und die man sich in Sachen der Juden fast allgemein auferlegt hat, ist förderlich gewesen. Was sollen starke Worte, was sollen Sticheleien nützen, wenn man ein ernstes und notwendiges Werk gestalten will? Politik ist kein heiteres, munteres Spiel, und darum ist es gut, man läßt Sentiments und Ressentiments beiseite. Das ist in Genf geschehen. Und, wie ich glaube, nicht zu unserem Schaden. Wird das Schicksal eines Volkes letzten Endes in Konferenzsälen bestimmt? Kein Zweifel: Verhandlungen, Abmachungen, Versprechungen und das ganze Drum und Dran, welches den Ertrag; internationaler Koniercnzen ausmacht, ist