Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 77 (26.9.1933)
- Date
- 1933-09-26
- Page
- Seite 580 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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7 ÖD ISCHE RUN DSC H AU Nr. 77, 26. IX. 1933 Nr. Sette 578' Kampf gegen den jüdischen Handel Der Genossenschaftsverband Raiffeisen in Frankfurt a. M. bzw. die Hauptabteilung HI des Hessen- Nassauisehen Bauernstandes ließen, wie die ״Frankfurter Zeitung“ vom 20. 9. meldet, den angeschlossenen Genossenschaften am 11. 9. folgendes Rundschreiben zugehen: ״Der Wiederaufbau der deutschen Volkswirtschaft kann nur gelingen, wenn die uns von der nationalen Regierung gestellten Aufgaben restlos erfüllt werden. In unserer genossensehaftlichcn Arbeit werden wir überhaupt nur zu restlosen Erfolgen kommen, wenn die Bauern Zusammenhalten und Verständnis für die gesamte genossenschaftliche Gerneinschaftsarbeit aufbringen. Der Feind für die genossenschaftlicJic' Gemeinschaftsarbeit ist nach jeder Richtung der Jude und der j ü d i ־ sehe Handel, der auch heute wieder versucht, mit allen möglichen Verlockungen an die Landwirte heranzukommen und auch an die genossenschaftlichen Funktionäre. Jegliche Verbindung mit <lcm Juden und dem jüdischen Handel läuft nicht nur jeder genossen schaffliehen Auffassung zuwider, sic ist auch ein Verstoß gegen nationalsozialistische Grundsätze. Wir verlangen aus diesem Grunde und zur Lösung der uns gestellten großen genossenschaftlichen Aufgabe, daß unsere Genossenschaften jegliche Verbindung mit d e m jüdischen 11 a n d e I im Einkauf und Verkauf u n v e r z. ü g I i c h abbreche n. Zuwiderhandlungen werden wir zu geeigneter Zeit zu ahnden wissen. Ferner verlangen wir von unseren Genossenschaftsverwaltungen, daß si e uns diejenigen L andwirte melden, die nach wie vor mit Juden bandeln. Ls ist allerdings notwendig, daß mit diesen Meldungen authentisches Beweismaterial vorgeiegt wird. Jüdische Händler, die abf a i I e nde Bemerkungen gegen unsere g e ת o ss 1• 11 s c h a i 11 i c 11 c Arbeit machen, sind ebenfalls 11 c i uns unter Vorlage des erforderlichen M a - 1 e r 1 a i s zur Anzeige zu bringen. Neuerdings ist auch fest/usfcllen, daß jüdische Firmen, um ihre Geschäfte weher betreiben zu können, sich mit christlichen yor- <1 e r m ii n n e r 11 versehen. Audi solche Vorgänge müssen uns laufend berichtet werden damit wir entsprechend einschreiten können. Der Kampf gegen das jüdische Kapital und gegen die jüdische Mißwirtschaft, d i e!111 r 7 e r s t ö r e 11 d i n unscrcrde u t s c h e n Volksiv 1 r t s c h a f t wirken, tnuß lückenlos du r ch g e - I ü h r t wer d e n.“ Zu diesem Rundschreiben des Genossenschaftsverbandes ist zu sagen, daß es gewiß verstanden werden kann, wenn Genossenschaften sich grundsätzlich gegen die Verbindüng ihrer Mitglieder mit den! freien Handel wenden, da sie ia eine weitgehende Ersetzung dieses Handels bezwecken, wogegen wir uns aber wenden müssen, ist die Heraushebung des jüdischen Handels als einer bek.וmpfenswerten Gruppe. Eine derartige Stellungnahme gegen einzelne Unternehnumgen entspricht gewiß nicht den Tendenzen zur Beruhigung und Festigung der Wirtschaft. Gegen den jüdischen Getreidehandel In der Eröffnungssitzung des Deutschen Getreideh a n d e I s- und Miillertages in München erklärte der Leiter der Hauptabteilung IV des Reichsnährstandes, Vize- Präsident Daß 1er,. der die Grüße des Reichsc'rnährüngs-■ ministers überbracht-e, das Ehrenschild des deutschen Land- Händlers und des deutschen Müllers werde wieder kristallhell erglänzen, wenn die Schande des überkapitalistischen Judentuins von diesem weggew'ischt worden sei. Aut der am 22. September im Rahmen des Getreide- Handels- und Müllertages stattgefundenen Reichskundgebung des Deutschen L a n d h a!1 d e I s b u nd es führte Hauptgeschiutsführcr Friedlich F i c!1 i n g e r, wie der ,,Völkische Beobachter“ berichtet, u.;1. aus: ,,Wir sehen die Judenfrage nicht von der Rapitalseite, sondern von der moralischen Seite an. Die ehr!i<!1en Händler seien in Mißkredit gekommen, weil in ihren Reihen der Parasit war, der weder Idealismus noch Volkseeineinsdiaft kannte, sondern nur den Geldbeutel.“ Vizepräsident D a II 1 e r erklärte, der Jude, der zu allen Zeiten ohne Idealismus gewesen und cH׳m es nur um das Geld gegangen sei. werde im Deutschen Landhandclsbund ziclhcw ußt ausgeschlossen. Die Entlassung jüdischer Angestellter Lin f ז r t eil des Lau d rsar b e i t s g « r i c h tc s Berlin (101, S. SIS 33) stellt lest, daß unter den heutigen Verhältnissm grundsätzlich davon ausziigehen sei, daß die Zuge- Hörigkeit eines Angestellten zur indischen Rasse einen Grund zur fristlosen Aufhebung des Dienstverhältnisses ״bilden kann'‘, wobei natürlich die Besonderheiten des Einzelfalles zu prüfen seien. Da: gleiche Landesarbeitsgeridit hat (102, S. 80233־) festgesk• |!t, daß die fristlose Entlassung eines jüdischen Angestellten dann gerechtfertigt sei, wenn es einem Warenhaus als christlichem Unternehmen ״angesichts der geänderte7 ״eii Verhältnisse unmöglich“ sei, einen jüdischen Angestellten bei sich weiterzubeschäftigen. Die Fortsetzung des Dienstverhältnisses sei dann unzumutbar. Wenn jedoch ein jüdischer Angestellter in einem Privatbetriebe wegen seiner Rassen Zugehörigkeit fristlos entlassen werde, dann könne ihm in Anlehnung an das Berufsbeamtengesetz aus Gründen sozialer Gerechtigkeit und Billigkeit zur Vermeidung von Härten eine Ausgleichsentschädigung zuerkannt werden. Rückwirkende Anwendung des Beralsbeamtengesetzes Wie amtlich mitgeteilt wird, genehmigte das Reichskabinett am 22. September Acndcrungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7• April 1933, wodurch Zweifelsfragen geklärt werden, die sich aus der bisherigen Fassung des Gesetzes ergeben haben. Die Vor- Schriften des Gesetzes werden ausgedehnt auf Beamte, die vor dem 8. April 1933 ausgeschieden sind. Ferner wird durch diese Ergänzungsbestimmungen die Möglichkeit ge• schaffe!■, die Fälle, in denen die Prüfung bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist, bis rum 31. März 1934 zu Ende zu bringen. Wie die ״Bayrische Staatszeitung'‘ berichtet, hat die Ortsgruppenleitung Elbersroth der NSDAP• folgendes venaufbart: Juden ist der Zutritt zur Orlschaff und den zur Ortsgruppe gehörenden Ortschaften verbeten. Ebenso ist der Handelsverkehr mit Juden strengstens untersagt. Wer Dein! luden kauft oder an Juden verkauft, ist ein Volksverräter, kann infolgedessen nicht mehr als Volksgenosse oetrachtet werden und hat die daraus entstehenden Folgen selbst zu tragen. »Deutsches Geschäft'1' Mit der Frage der Begriffsbestimmung ״Deutsches Geschäft“ beschäftig sich ein Vertreter des Reichsstandes des deutschen Handels, Dr, Staege Berlin, in der von Dr. von Rentein herausgegebenen Zeitschrift ״Die Neue Wirt• schaf t“. Er betont, daß das Geschäft eines deutschen, d. h. arischen Kaufmannes mit Kapital fraglos ein deutsches Unternehmen sei. Niemand werde auch aut den Gedanken kommen, ein solches Geschäft dann nicht mehr als deutsch zu bezeichnen, wenn dieser Kaufmann sich ein Leihkapital, ein Darlehen von einem fremdstämmigen Reich sangehöri gen oder einem Ausländer beschafft habe. Von Bedeutung sei mir, ob durch die Tatsache an sich an der Begriffsbestimmung ״Deutsches Geschäft“ etwas geändert werde. Notfalls müsse man eine Offenbarung«- pflicht einführen, um festzustellen, ob fremdstämmiges oder ausländisches Kapital im Geschäft arbeitet Die unmittelbare Beteiligung des Geldgebers am Geschäft in Form einer Gescllschaftsgründung werde jedoch häufig zu einer Einflußnähme dieses Kapitals führen, jedenfalls, sofern es sich um die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft handelt. Dagegen werde die stille Beteiligung die Geschäftsführung dem eigentlichen Unternehmer überlassen. Bei den Kapitalgesellschatten, Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht und Aktiengesellschaften sei es vollends so, daß das Kapital den maßgebenden Einfluß ausübe. Die Anteilsinbaber oder Aktionäre wählten mit Kapitalsmehrheit Vorstand oder Geschäftsführer, erteilten der Geschäftsleitung Entlastung und könnten sie gegebenenfalls abberufen. Es beeinflusse also derjenige maßgeblich dieses Unternehmen, der die Mehrheit der Aktien oder Geschäftsanteile besitzt. Sei dieser Kapitalist fremdstämmig oder Ausländer, könne man von ihm nicht ohne weiteres erwarten, daß er den Gesichtspunkten der neuen Wirtschaftsordnung in Deutschland Rechnung trage, und daß er seine individualistische Auffassung zugunsten des Grundsatzes ״Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ aufgibt oder einschränkt. Daraus würde bei unerbittlicher Folgerichtigkeit der Schluß zu ziehen sein, daß solchen Unternehmungen die Bezeichnung ״Deutsches Geschäft“ versagt werden müsse. Das hieße jedoch unter den heutigen Verhältnissen eine Verkümmerung von Geschäften, die mit ausländischem Kapital arbeiteil. Der Geschädigte wäre die deutsche Wirtschaft und der deutsche Arbeitnehmer, Die deutsche Wirtschaft könne auf den Zufluß ausländischen Kapitals nicht verzichten, abgesehen von dann ebenfalls entstehenden Störungen! im Handel mit dem Ausland. Es könne also die Versagung der Bezeichnung ,,Deutsches Geschäft“ für solche Unternehmungen nicht das geeignete Mittel sein, Der Einfluß fremden Kapitals müsse vielmehr von der personalen Seite her auf das der deutschen Volksgemeinschaft zuträgliche Maß beschränkt werden. Es müsse verlangt werden, daß auch der ausländische bzw. nichtdeutsche Geldgeber die G e s c h ä f t s 1 e i tu n g in deutsehe Hände legt und auch den Aufsichtsrat so zusammensetzt, daß den bestimmenden Einfluß deutschstämmige Mitglieder ausüben. Dann sei die Gefahr beseitigt, daß das in den Unternehmen arbeitende ausländische Kapital sich in einer den deutschen Belangen abträglichen Weise auswirkt. Es seien gesetzgeberische Maßnahmen am Platze, die den deutschhandelnden Geschäftsleiter vor der Willkür des ausländischen Kapitals schützen. Bis dahin müsse solchen Unternehmungen die Bezeichnung ״Deutsches Geschäft“ versagt bleiben. Unternehmungen, die von Fremdstämmigen, wenn auch Reichsangehörigen, geleitet werden, könnten nicht als deutsche Geschäfte bezeichnet werden. Rassenknnde in den Schul •AbscfifnßprOfangen Der P reu Bi sc 11 e K u 11 u s m i n i$ t e r hat bis zur endgültigen Regelung der Lehraufgaben angeordnet, daß in den Absclilußklassen sämtlicher Schulen Vererbungslehre, Rassenkunde, Familienkunde und Bevölkernngspolitik sofort in das Unterrichtsprogramm aufzunehmen sind. Ferner sind in sämtlichen Abschlußprüfungen diese Stoffe für jeden Schüler zum pflichtmäßiger« Prüfungspcbict gemacht worden, von dem niemand befreit werden darf. Der Minister behält sich vor, sich durch besondere Beauftragte bei den Reifeprüfungen von der geleisteten Arbeit und dem Prüfungsergebnis zu überzeugen und bei unzureichendem Ergebnis nötigenfalls die Prüfung dieser Gebiete wiederholen zu lassen. Arierparagraph für Schulkonzessionen. Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Im privaten Schul- oder Fortbildungsunterricht wird jetzt nach einem Erlaß des preußischen Kultusministers ebenfalls dafür Sorge getragen, daß der gesamte öffentliche Unterricht künftig nur von national zuverlässigen Lehrkräften erteilt wird. Bei Anträgen auf Erteilung von Unterrichtserlaubnisscheinen oder deren Verlängerung sowie bei Anträgen auf Erteilung einer Privatschulkonzession ist nach diesem Erlaß, soweit es sich um deutsche Reichsangehörige handelt, in Zukunft ebenfalls zu prüfen, ob der Antragsteller arischer Abstammu ng ist. Bewerber niciitarischer Abstamm ung werden nach diesem Erlaß im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Be• rufsbeamtentum s vom 7. April künftig nicht mehr zu gelassen werden. Die Ausnahmen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums treffen aber auch hier zu. Weiter können solche Antragsteller nicht mehr zugelassen werden, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr für einen jederzeit rückhaltlosen Einsatz für den nationalen Staat bieten. Diese Grundsätze gelten auch für bestehende Konzessionen, für die eine Prüfung bis zum 31. März 1934 vorgenommen werden soll. Wird allerdings der Unterricht an nichtarische Kinder erteilt, so findet der Erlaß, soweit es sich um den Arierparagraphen hand e 11, keine Anwendung. Der Regierungspräsident von Schleswig veröffentlicht 1t. ״Frankfurter Zeitung“ vom 20. 9, folgende Mitteilung: ״Bei Besichtigung und Prüfung des Religionsunterrichtes stellten meine Sachbearbeiter fest, daß immer noch die Geschichte von Isaaks Opferung behandelt wird. Ohne Rücksicht auf bevorstehende Aenderung des alttestamentlichen Stoffes im Lehrplan der Schulen ordne ich an, daß die genannte Geschichte schon jetzt im Lehrplan zu streichen ist, da die in ihr vertretene Gottesanschauung undeutsch ist.“ Der Preußische Kultusminister hat an die ihm nachgeordneten Behörden einen Erlaß herausgegeben, dem zufolge in Zukunft innerhalb des ihm unterstellten Arbeitsbereiches die Genehmigung zur Anfertigung von 1,'cbtbildaufnahmen nur noch arischen Pzessejllustrationsfirmen erteilt werden darf. Dieser Erlaß findet aut ausländische Finnen keine Anwendung. Das Stadtratskollegium in Nürnberg hat It. ״Voss. Ztg.“ einstimmig den Ausschluß der Juden aus dem Städtisehen Leihamt beschlossen, das heißt, es dürfen den Juden weder Darlehen gewährt werden, noch ist ihnen die Teilnahme an Versteigerungen im Leihamt gest attei. Jiddisch Anläßlich des Neujahrs-Feiertages brachte der ״V ö 1 kl sehe Beobachter“ in seiner Berliner Ausgabe vom 21. September folgenden Artikel: Wo» ist das? Zum Ersten: Dus kummende Jor sol Dir brengen Leben in Pernuse, Zifiiedenheit in Schülern. Zum Zwoten: Sol dich der Eibischtcr benschen mit a maseltik Jor. Zum Dritten: Grise in herzliche winsche lim naien Jor mit Gesind, Masel in Aslache (wo, bitte?). Noch mehr gefällig? — Wir Deutschen finden dieses Gauneridiom zum Ko — na. also zum Kofierpacken. Wer glaubt, das sei Zigcunerwclsch, der irrt. Diese ekelhafte, mit verhunzten deutschen Brocken frech gemischte Sprache nennt sich Jiddisch. Wir keinnen uns nicht dagegen wehren, wenn diese Rasse die deutsche Sprache mißbraucht, aber mit der Bevorzugung und Förderung dieser Auch - Sprache durch deutsche Staatseinrichtungen ist Schluß gemacht, Die obigen drei Sprachproben gehören zu einem Dutzend vom ehemaligen Reichspostminister Schiitzel mit unsympathischem Vorständim ausgesuchten jüdischen Glückwünschen zum jüdischen Neujahr, das am 21. September steigt. Früher genossen die Juden tatsächlich das einzigartige Vorrecht zu spottbilligen Sätzen ihre ״Glückwünsche‘‘ einander zuzudrahten 1 Selbstverständlich . ist damit aufgeräumt und wenn Juden nunmehr sich zum Neujahr etwas zu telegraphieren haben, müssen diese ungebetenen Gäste dafür ebenso zahlen wie jeder, der den Tclcgraphendienst in Anspruch ninnnt. Aber vergessen soll das Systcmamtsblatt des Reichspostministcriums Nr. 77 vom 20. September 1929 denn doch nicht sein! Wir wollen diese Vorhaltung des ״Völkischen Beobachters“ nicht allzu schwer nehmen. Denn was zunächst die Frage der Post Verbilligung betrifft, so beruhte diese unseres Erachtens auf keiner Sympathie für die Juden und am wenigsten für die jiddische Sprache, sondern, einfach aul dem Bestreben, durch Erteilung von Vorzugspreisen die an diesem Tage übliche Ucbermittlung von Glückwünschen auch für die deutsche Reichspost geschäftlich auszuwerten. Die Reichspost handelte hier nach kaufmännischen Grund- Sätzen, die wir in allen Ländern und bei allen Völkern bei solchen Gelegenheiten antreffen: einein Bevölkerungsteil, der eine erhebliche Kundschaft darstellt, pflegt auch ein geschäftliches Entgegenkommen bewiesen zu werden. Viel ernster aber scheint uns die Art und Weise, wie sich der ״Völkische Beobachter“ hier mit der jiddischen Sprache auseinandersetzt. Er spricht von ״verhunzten deutsehen Brocken“, wo es sich doch in den meisten Fällen um nichts anderes handelt als um altes deutsches Sprach gut, das sich in seinen alten Formen hier besonders rein erhalten hat, oft auch um dialektartige Umbildungen und Zusammenziehungen, die deutschen Ursprungs sind. Zufällig hat die ״Jüdische Rundschau“ gerade in ihrer vorigen Nummer den Aufsatz 1000״ Worte Jiddisch“ veröf)entlieht, der in dieser Hinsicht auch Uninformierten einige Aufklärungen gibt. Wir können uns natürlich nicht dagegen wehren, daß man uns Juden jetzt einen Vorwurf daraus macht, daß wir tausend Jahre lang deutsches Sprachgut auch in slawischer Umgebung erhalten und z.u einer eigentümlichen Sprache entwickelt naben. Es ist nichts Seltenes auch in Europa, daß aus Mischungen verschiedener Elemente neue Sprächet» bervorgegangen «i«d. -Daß dieses Phijnomen von deutscher Seit« nicht als eine Wichtige, -zumindest hochinteressante Bestätigung deutsch-kultureller Einfiußmö.glichkeit gewertet wird, sondern daß die Bewahrer dieses deutschen Kulturgutes noch um dieser Treue willen herabgesetzt werden, zeigt die ungeheure psychologische Verworrenheit des deutsch-jüdischen Problems. Für Erleichterung jüdischer Einwanderung nach Nordamerika New York, 18. September. (J. T. A.) Der Vorsitzende der Immigrationskommissioii des Repräsentantenhauses, Kongreßmitglied Samuel Die lest ein, hat sich an Präsident Roosevelt mit dem Ersuchen gewandt, die von Präsident Hoover erlassenen Einwanderungsvorschriften so abzuändern, daß ״unter entsprechenden Sicherungen“ politische Flüchtlinge und aus konfessionellen Gründen aus Deutschland Aus- . als bisher gehandhabt werden. Der Präsident wird aufgefordert, gegen den Bürokratismus in Einwanderungsfragen Stething zu nehmen und zunächst die Erlaubnis zur Einwanderung von tausend jüdischen Kindern, die von amerikanischen Bürgern adoptiert w erden sollen, zu geben. Dickstein weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß infolge der Hoover-Verordnung 75 000 deutsche Staatsangehörige, die auf Grund des Quotengesetzes Anspruch auf Einwanderung gehabt hätten, verhindert worden sind, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. Niederlassnogsschwlerlfkeilen für jüdische Aerzle In Spanisch-Marokko Wir erhalten von einem Leser unseres Blattes aus T e- 111 a n (Spanisch-Marokko) folgende Zuschrift, die zeigt, welche Schwierigkeiten für die Niederlassung jüdischer Aerzte aus Deutschland dort bestehen: ״Im Mai und Juni dieses Jahres wurde auf Veranlassung der Hicem in Paris die Frage der Niederlassungsmögiichkei* für jüdische Aerzte in Spanisch-Marokko untersucht. An sich war die Niederlassungsmöglichkeit gemäß der Akte von Algeciras aus dem Jahre 1929 ohne weiteres möglich. Aut Grund der Unterhandlung־«! mit den hiesigen Gemeinden wurden dann von der Hicem vier Aerzte und ein Zahnarö hierher geschickt. Im Juli wurden von diesen Aerzten die Niederlassungsgesuche bei der Regierung eingereicht. Wäh• rend früher in einer Woche alle Formalitäten erledigt waren, wurde jetzt die Eintragung ins Arztregisfer vorläufig ganz gesperrt. Am. 8. August wurde ein neues Dekreit im ״Bulletin official“ publiziert, das die rechtliche läge völlig ändert Während vorher das Recht zur Niederlassung bestand, muß jetzt eine spezielle Genehmigung der Regierung erteilt werden. Nach Aeußerungen maßgeblicher Stellen ist dieses Ge• setz erlassen worden, um einen zu starken Ansturm jüdischer Aerzte aus Deutschland zu verhindern. Ob diejenigen, di« mm schon zum Teil über zwei Monate hier sind, die Geneh• migung bekommen, ist, obwohl sich die jüdischen Gemeinden intensiv für sie einsetzen, sehr zweifelhaft,“ Die nächste Nummer erscheint ■in 29. September In der folgenden Woche erscheint wegen der Feiertage nur eine Doppelnummer am 4. Oktober. SchluB der Inserate«; ■nnahmet Frett*g, den 29. September. י■;,' י• Di Irak e A hiebt erfolgt Lage t zur V christl pöisch Anlaß nachzu daß s 1 Minor i hebuni frage Fi wenig! tel du hältnis eine e fellos iminge rang, im gre Teilen zählun uiiwes! die g neugie Ghettc Mädcli Seitdei Friihel willig! kei 11 ausgec der O charak ist mi große die jü! besaß, von ' Bagda Umfan daß s Vergai und d wechs! die V1 meerg auch gemeii Ai Städte rühmli sehen durch den is Rut. C in ihr Indien Aktiv! flikten den g große! schaft die Ju nach ׳ l-andst Namer als ei! Weise Stand fast ui licli ii gar ni Di Irak in der liehe f gleich; Juden Juden zusam 100 00( wohne beiden rend! verteil D Hinbli zur Ti den ii Orient tet si! Bevöll Bagda eine! geistig ser V! G«m ei Bagda in der rühme stamm י יי e r j Einflu Sache rung i dem 1> Hände wird. Leicht allem sich 1 di« fr dem ) und E den n dem werde Außer Opfer D ldeolo