Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 74 (15.9.1933)
- Date
- 1933-09-15
- Page
- Seite 523 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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1933 Nr. 74, 15. IX. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 529 1 Einndels in er- und Stellung״ lieh der lossenen ie Juden utsch- 1s dieser Isländer ich nicht s Mit* eßierung ifnahme- Fachveran ihnen ehweisen inft sind Sachliche e liebere Missec h a f t - erorganilen oder leutschen e m p - ch das 1 i e SA. egierung 1g nicht- und der r grunddie Be• ifige Erin Frage en, weil Schaffung ssedienst ster fest, ci, wenn Handelsgen, die ersenden. ige Maß lere Anlen. ti. Mittel- 4. 9. beters und leiter der op fenaufgeforbei den ng wurde chen Oe״ zukaufen, opfens in tlb seines!en unter- I s b u n d, alten. Er reiben an , daß die ndeckung chen E!eindem sie n wenden lels-Bund loch eindeutlich ndeinsteluung aufigen diesind, so um will- 1 andere f die der jrundhalin einem )ortmund ienfer jü- 1 der Besätzlichen wenn er ■ Gesetzwer kein Fel ziehen malsozia- 1 Wollens 1 können, de Besozialistier Reden nationaln werden erhaltcns der deutr Rassenringt uns Weltlik geht. Bemühen ezogenen gen; vor wir wohl sen sind, t gegen־ :n unter nzen. Zum Kongreß der europäisdien Minderheiten Am 16. d. M. soll in Bern der ״Kongreßder eure■ päischen Nationalitäten“ zusammentreten. Dieser Kongreß, der etwa 30 000000 Menschen in Europa repräsentiert, verdankt seine Entstehung der Erkenntnis, daß die nationalen Minderheitsgruppen in den verschiedenen Staaten durch weitgehende Interessengemeinschaft verbunden sind. Bei der Neugestaltung der europäischen Landkarte nach dem Weltkrieg sind eine große Anzahl von Angehörigen verschicdencr Nationalitäten — wie bei der nationalen Gemengläge unvermeidlich war — in staatliche Gebilde eingeschlossen worden, die zwar durch eine den Staat tragende Mchrhcits- Nation in ihrem Grundcharaktcr bestimmt werden, nichtsdestoweniger aber nicht als national-einheitlich angesehen W'erden können. Da die Befürchtung bestand, daß, insbesondere in Anbetracht des nach dem Krieg stark angefachten Nationalismus, die Angehörigen dieser Minderheiten in ihrer bürgerlichen Gleichberechtigung beeinträchtigt werden könnten, und die Füllrer der Minderheitsgruppen die Erhaltung ihrer nationalen Kultur und Tradition beanspruchten, wurde in den meisten Ericdensverträgen ein besonderer Schutz für diese nationalen Minderheiten statuiert und der Völkerbund als Beschwerde-Instanz eingesetzt. Wichtiger aber als die rechtliehe Sicherung war die ideelle Durchsetzung des Gcdankens eines vollen Lebensrechts der nationalen Minderheiten. Diese Forderung fußte auf der Ucberzetigung, daß es möglich und vereinbar ist, treuer und loyaler Bürger eines Staats zu sein und gleichzeitig seine volkliche Tradition, die von der des Sfaatsvolks abweicht, zu pflegen. Staatsbürgertum und bewußte Zugehörigkeit zu nationalen Minderheiten-Gruppen sind vereinbar und können sogar höchst produktiv und für den Staat wertvoll gestaltet werden. Die Organisation, die für diesen Gedanken kämpft, besteht aus Vertretern der europäischen Minderheiten, und man kann sagen, daß das solidarische Zusammengehen der Minderheiten bisher klaglos vonstatten ging. Die stärkste Gruppe innerhalb der Mlnderhciten-Bewegung sind die Deutschen, da das deutsche Volk am meisten Angehörige außerhalb der deutschstaatlichen Grenzen hat. An zweiter Stelle stehen die Juden. Die Juden sind das typische Minderheitenvolk. Sie sind in allen Ländern, in denen sie leben, eine Minderheit und tragen daher alle die Nachteile und Gefahren, die mit einer Minderheitcn-Stelhmg verbunden sind. Daher haben sich die jüdisehen Gruppen bei den Friedensverhandlungen am entschiedensten für eine Form der internationalen Regelung des Minderlieiten-Schutzcs eingesetzt. Die Verträge von 1919/20 haben tatsächlich auch die jüdische Position besonders berücksiclifigt. Die Interessen der Juden geben vollständig parallel mit den Interessen anderer Minderheiten, unter denen — wie gesagt — die deutsche eine beträchtliche Rolle spielt. Man kann wohl ohne Uebertreibung sagen, daß die Minderheitenbevegung ohne die Juden ebenso undenkbar ist wie ohne die Deutschen. Denn es handelt sich hier nicht um Einzelkämpfe, sondern um die Anerkennung eines Prinzips, und dieses Prinzip ist nur dann vertretbar, wenn es allgemein, d. h. für alle gilt. Die Minderheiten-Bewegung hat sich daher auch nicht in politisch-europäische Auseinandersetzungen eingemischt; die Frage der europäischen Grenzen z. B. liegt außerhalb der Kompetenzen der Minderheiten-Bewegung. Nur wo Minderheiten in ihrer Stellung als Minderheiten bceinträchtigt wurden, mußte die Organisation der Minderheiten dies als ihre Angelegenheit empfinden. Seit Beginn der neuen Maßnahmen gegen die Juden in Deutschland, insbesondere seit Einführung der ״Nichtarier“-Gcsetzgcbung, hat sich daher in Kreisen der Minderheiten eine lebhafte Diskussion darüber cn!spönnen, w׳ie diese Praxis vom Standpunkt der Minderheiten-Bewegung zu beurfeilen sei. Das Interesse für diese Frage war bei den deutschen Minderheiten besonders groß. Führende Persönlichkeiten der deutschen Minderheiten-Bewegung sind mit Bedenken hervorgetreten. Wir haben in Nr. 56 einen Aufsatz des Balten Baron Ucxkuel! aus dem Juniheft der Zeitschrift ״Nation und Staat“ wiedergegeben, der dieser Frage gewidmet ist. Es war auch besonders lehrreich, als ein Führer der deutschen Nationalsozinlistcn der Tschechoslowakei, Abg. Jung, in einer Rede darauf hinwies, daß vom Standpunkt der Ausländsdeutschen die Judenpolitik in Deutschland nicht willkommen sei, weil sic für andere Nationen den Vorwand böte, deutsche Minderheiten zu unterdrücken. Früher war das Verhältnis zwischen Deutschen und Juden in manchen Ländern sehr freundlich. Die Interessen- Solidarität kam zum praktischen Ausdruck, z. B. bei der Bildung des Sammelblocks der Minderheiten in Polen, den seinerzeit der jüdische Angeordnete Grünbaum zusammen mit der Führung der deutschen Minderheit in Polen verwirklichte, oder in manchen Teilen Rumänien (Bukowina), wo seit Jahrzehnten deutsche und jüdische Interessen parallel gehen. Der frühere rumänische Unterstaatssekretär für das Mindcrlieitenwescii, der Deutsche Dr. Brands «11, hat gerade als nationaler Deutscher wiederholt seine Sympathien für die jüdisch-nationale Bewegung ansgesprochen. Seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutsch-!and sind jedoch auch im Auslands-Deutschtum gew a 11 i g e Veränderungen vor sich gegangen. Das Auslauds-Deutsclitum wurde von dem Elan der nationalen Bewegung initgerissen und nationalsozialistische Anschauungen sind auch im Auslands-Deutschtum heimisch geworden. Daraus ergibt sich ein neues Problem in der Beziehung von deutsehen und jüdischen Minderheitsangehörigen. Zum ersten Male ist innerhalb des Deutschen Reiches ein Minderheitenproblem akut geworden, und die auslandsdeutschcn Minderheiten stehen nun vor der für sie sicherlich überaus schweren Entscheidung, wie sie sich zu diesem Problem stellen sollen. Es ist verstandlieb, daß die Ausländsdeutschen sich solidarisch fühlen mit dem neuen Deutschland, zumal, da dieses ja nicht als eine staatliche, sondern als eine ״Volksdeutsche“ Bewegung auftritt. Bei mehreren Gelegenheiten haben führende Persönlichkeifen des neuen Deutschland die überragende Bedeutung des volksdeutsehen Gedankens, der mit dem Mindcrheitcn-Prcblem aufs engste zusainmenhängt, betont. Erst am letzten Sonntag hat Vize- Kanzler von Papen laut Presseberichten in seiner Rede vor der deutschen Jugend ansgeführt: ״Die Niederhaltung andersvölkischer Gruppen innerhalb der eigenen Grenzen kann niemals ein innerpolitischer Gewinn sein.“ Es ist selbstvcrständlieh, daß das neue Deutschland, indem cs für seine Minderheiten eintritt, das Prinzip der Minderheiten-Rechte als solches bejahen muß. Ebenso klar ist es aber, daß die Auslandsdetrtscheu als Minderheit, die sie in ihrem Staate sind, das Prinzip der Gleichberechtigung von Minderheits-Angehörigen nicht einfach aufgeben können. Aus diesem Dilemma ist ein Ausweg zu finden kaum möglich. Daher steht der bevorstehende Minderheiten-Kongreß im Zeichen einer schweren Krise. Schon seit einiger Zeit werden Verhandlungen zwischen den Führern der einzelnen Minderheiten-Gruppen gepflogen, um zu versuchen, eine befriedigende Lösung zu finden, damit die einheitliche Minderheiten-Bewegung gerettet wird. Innerhalb der Vertreter der jüdischen Minderheiten scheint man jedoch die Situation für ausweglos zu halten, so daß, um heftige Konfliktc zu vermeiden, «1er Plan erwogen wurde, daß die jüdisehen Minderheiten-Vertreter dem Kongreß fernbleäben. Es ist dabei zu beachten, daß deutsche Juden in dieser Organisation überhaupt nicht vertreten sind. Die deutschen Juden bildeten bis zum Frühjahr 1933 keine ״Minderheit“, weder nach der tatsächlichen Lage, noch nach ihrem eigenen Willen. Innerhalb des liberalen Staates, der dem einzelnen Bürger individuell die volle Gleichberechtigung verlieh und nach seiner Gruppenzugehörigkeit nicht fragte, gab es im staatsrechtlichen Sinne keine jüdische Minderheit. Das ist jetzt anders geworden, da die neuen staatlichen Gesetze ausdrücklich von der Gruppe der ״Nichtarier“ sprechen und der einzelne jüdische Staatsbürger in seiner Rechtsstellung durch seine Gruppcnzugeliörigkeit bestimmt ist. Die Stellung der Juden in Deutschland ist im Laufe der nationalen Revolution erschlittert worden, hat aber eine definitive Regelung noch nicht gefunden. Trotzdem stehen die jüdischen Minderheitcn-Vcrtreter anderer Länder auf dem Standpunkt, daß der Kongreß der Minderheiten sich zur deutschen Judenfrage äußern muß. Die jüdischen Minderheiten-Vertreter gehen dabei wohl auch von der Anschauung aus, daß, wenn die Minderheiten-Bewegung an diesen Ereignissen wortlos vorüberginge, ihre eigenen Regiemngen darin einen Freibrief erblicken könnten, um auch ge• gen ihre Minderheiten verschiedene Ausnahmebestimmungen zu treffen. Wogegen hier gekämpft wird, ist also nicht nur die Benachteiligung der Juden in Deutschland, sondern das PrinzipdeTÄusnahmebehandlungvonMinderheits- Angehörigen überhaupt. Bis zur Stunde ist es noch ungewiß, welch.es Schicksal der Mfnderheitcn-Kongrcft in Genf haben wird, lieber das Verbalten der jüdischen Minderheiten-Vertreter liegt folgende Nachrieht vor: Genf, 11. September. (J.T. A.) Nach Beratung mit den Vertretern der jüdischen Minderheiten in Polen, Rumänien, Lettland, Litauen, Tschechoslowakei und Bulgarien hat der Vorsitzende des Comite des Delegations Juives, Leo Motzkin, an den Präsidenten des Kongresses der europäischen Nationalitäten (Minderiicitenkongreß), Dr. Wilfan, ein Schreiben gerichtet, in dem die ßedingungen für die Teilnahme der Vertreter der jüdischen Minderheiten an der nächsten am 16. September beginnenden Tagung des Kongresses ultimativ formuliert werden. Die Teilnahme der jüdischen Vertreter ain Kongreß wird in dem Schreiben Motzkins davon abhängig gemacht, daß die Lage der Juden in Deutschland auf dem Kongreß ungehindert erörtert werden und daß eine Ent- Schließung cingcbracht werden könne, in der die Benachteiligung der Juden in Deutschland mißbilligt wird. Motzkin betont, daß diese Bedingungen schon ein Kompromiß darstellen, das weitere Verhandlungen nicht mehr zulasse, da die Hälfte der jüdischen Delegierten dafür eingetreten sei, daß die jüdischen Vertreter dem Minderiicitenkongreß unter allen Umständen Fernbleiben. Sollten somit die in diesem Schreiben erhobenen Forderungen nicht vollständig erfüllt werden, so sei eine Beteiligung der Juden am Kongreß unmöglich. Hierzu wird noch weiter gemeldet, daß auf dem Kongreß der Judenfrage ein besonderer Punkt der Tagesordnung gcwidmet werden soll, dessen Bezeichnung noch nicht cndgültig fcststcht. Die provisorische Formulierung lautet: ״Nationale Dissimilierung und Nationaliiätenrecht“. Mit dieser Re- Zeichnung soll das Problem erfaßt werden, das dadurch entsteht, daß ein Mehrhcitsvolk gewisse Minderheitengruppen national zu dissimilieren (d.h. die Assimilation rückgängig zu machen) sucht. Ob die jüdischen Vertreter sich mit dieser Lösung einverstanden erklärt haben, ist noch nicht bekannt. Vom jüdischen Standpunkt ebenso wie vom Standpunkt der europäischen Minderheiten-Bewegung überhaupt muß die Zuspitzung dieses Konflikts aufrichtig bedauert werden. Das Fernbleiben der Juden würde dem Kongreß sehr viel von seiner Ueberzeugungskraft nehmen. Dies liegt aber nicht im Interesse derjenigen Länder, die Minderheiten-Interessen zu vertreten haben, am allerwenigsten also im Interesse des deutschen Volkes, das für seine Minderheiten einen nicht immer leichten Kampf zu führen hat. Man muß daher die Hoffnung aussprerhen, daß sich noch im letzten Moment eine befriedigende Lösung ergeben wird. ★ Ein französischer Antrag in Genf? Ehe TU meldet aus Genf vom 12. September: ״In hiesigen französischen Kreisen wird das Geröcht verbreitet, daß in der bevorstehenden Vollversammlung des Völkerbundes eine Ausdehnung 11 er vertraglichen Min 11 er heiten- Schutz Verpflichtungen auf sämtlich eStaaten zur Verhandlung gelangen werde. Eine bestimmte Regierung, die am Minderheitenproblem direkt nicht interessiert sei, soll die Absicht haben, einen entsprechenden Antrag im Völkerbund einzubringen. Dieser Plan soll bereits die grundsätzliche Unterstützung zahlreicher Regierungen gefunden haben. In amtlichen Kreisen des Vöikerbundssekretariats ist von einer derartigen Absicht bisher nichts bekannt. Offenbar handelt es sich zunächst nur um einen Versuchsballon aus polnischen und französischen Kreisen. Derartigen Plänen liegt zweifellos der alleinige Wunsch zugrunde, die deutsche Regierung zur Annahme eines Minderheitenschutzvertrages zu zwingen, um damit der Behandlung der Judenfragein Deutschland eine neue internationale Wendung geben zu können.“ Dieser TU-Meldung sind folgende Bemerkungen angeschlossen: ״Seit langer Zeit fordert bereits die polnische Regierung, daß die nach dem Weltkrieg den neugegründeten Staaten auferlegten Minderheitenschutzverträge auch auf Deutschland ausgedehnt werden. Bisher hat sich jedoch die polnische Regierung lediglich auf allgemeine Hinweise beschränkt, ohne einen formulierten Antrag beim Völkerbund cinzubringen. Hierbei ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, daß die Minderheitenschutzverträge Polens, der Kleinen Entente und der baltischen Staaten diesen von den Großmächten als eine entscheidende Bedingung ihrer Staats- Erfindung auf erlegt wurden, um damit nach außen Um Zions willen will itfi nicht schweigen, und um Jerusalems willen nicht ruhen, Bis wie Lichtglanz ihr Recht hervorbricht und ihr Heil wie eine brennende Fackel. Und die Völker werden deine Gerechtigkeit sehen und alle Könige deine Herrlichkeit... <Jes. 62, 1—2) Au! der Haftara ßir Sabbath, 16־. Sept. die Eingliederung der nach Millionen zählenden deutschen Minderheiten in diesen Staaten zu rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich eine Macht einen derartigen Schritt vor dem Völkerbund unternehmen wird. Selbstverständlich ist der Völkerbund nicht in der Lage, Deutschlatid zur Annahme eines Mindcrheitcnschiitzvcrtragcs zu zuin■ gen, zumal die bisherige Behandlung der zahlenmäßig außerordentlich geringen Minderheiten in Deutschland die Ucbernähme neuer Mindcrheitcnschutzverpfüchtimgen durch Deutschland in keiner Weise notwendig macht.“ Zu diesem Kommentar wäre Iiin/uzufügcn, daß alle Staaten, denen die Minderheitenklausel auferlegt wor• den ist, darunter z. B. die Tschechoslowakei, seit Jahren schon aus P r e s t i g e gr ii n d e n die Ausdehnung der formellen Mindcrheiienschutzverpflid:hing auf alle Staaten fordern, damit nicht der Eindruck entstehe, als ob der Völkerbund einen Un* tcrschicd zwischen reiferen (und daher nicht kontrollierten) und unreiferen (daher der Kontrolle bedürftigen) Staaten (in bezug auf die Minderheiteiibehandhmg) macht. Zur Frage der Führung Die Haltung des C. V. ln der ״C, - V. - Z e i t 11 n g“ vom 11. September äußert sich der Vorsitzende des C.-V., Justizr.it Julius Brodnitz, unter dem Titel ״linigkcit“ über das Problem der Führung der deutschen Juden. Im Verlaut des Artikels schreibt er 11. a.i ״Wir verkennen nicht die Berechtigung der Unterschiede der Anschauungen vom Wesen und der Richtung des deutsehen Judentums, Seine Gruppen werden aut eine lebendige und sachlich« Auseinandersetzung nicht zu verzichten brauchen. Die Not der Stunde ist aber zu gm", als daß eine der Gruppen den Anspruch auf alleinige 'Führung des deutsehen Judentums erheben durfte. Nur' eine Führung, hinter der alle Richtungen steilen, die im!.eben der deutschen Juden Bedeutung haben, wird der iticlitjüdisclien Welt gegenüber wirksam die deutschen Juden vertreten können. Nur sie wird auch für das deutsche Judentum selber eine wirkliche Autorität darstellen.,.. Welches wird der Weg der Führung des deutschen Judentums sein? Sie wird, unbekümmert um alle Lehrmcinungen, den harten Tatsachen furchtlos ins Antlitz sehen. Ohne dem Gewesenen nachzutrauern, wird sie eine Politik des Tatsächlichen treiben. Sie wird nur eine nüchterne und doch gewaltige Aufgabe kennen: Erhaltung und Sicherung der Existenz des deutschen Judentums. Sie wird nicht von Repräsentanten einzelner Gruppen gebildet werden. Wer in die Führung des deutschen Judentums berufen wird, wird sich als Vertreter der Gesamtheit fühlen müssen. ... Es werden also nicht Parteiführer die Führung bilden dürfen, sondern Einzelpersonlichkciten. Diese müssen fällig sein, Erfahrung im jüdischen!.eben mit Unbekümmertheit um Partei- Schablonen zu verbinden, sie müssen geeignet sein, aus sich selbst heraus Autorität darzustellen, verantwortlich nicht der Gruppe, sondern der Gesamtheit. Sie werden hierbei getragen werden von den wahrhaft lebendigen Kräften der Gemeinschaft. Sie werden mit allem Nachdruck bestrebt sein, tatkräftige und aufrechte Menschen zur Arbeit hcran/uziehen, gleichgültig, ob sie bisher dem Gefüge der Organisationen ferngestanden haben oder nicht. Vor allem werden sie sich der Hilfe der lugend versichern, deren Zukunft ihre wesentliehe Arbeit gilt. Der Zusammenschluß des deutschen Judentums drängt. Wertvollste Zeit ist schon ungenützt verstrichen. Die jüdische (!)Öffentlichkeit erwartet von ihren Führern Erkenntnis der Stunde und Schnelligkeit im Handeln. Kleinlicher Streit um Einzelheiten eines Programms und um die Form; der Führung würde van niemandem verstanden werden.“ Sokolow Casl des Präsidenten Masaryk Pra g, 10. Septemher. (J.T. A.) Am S. September wurde der Präsident der Zionistischen Organisation und der Jcwish Agency Nahum Sokolow vom Präsidenten Masarvk in dessen Sommcrrcsidcnz Topolciankv in längerer Audienz, die sehr herzlich verlief, empfangen. Von Topolciankv begab sich Sokolow zum Kuraufenthalt nach Bad Pistyan. Am folgenden Tage ließ Präsident Masarvk an Sokolow die Einladung ergehen, bei ihm das Weekend im Familienkreise zu ver• bringen. Sokolow folgte mit seinen Töchtern der Einladung und weilt gegenwärtig in Topolciankv, wo sich zur Zeit auch der tschechoslowakische Gesandte in London, Jan Masarvk, der Sohn des Präsidenten, und der tschechoslowakische Gesandte in Paris, Stephan Ocinsky, aufhalten. Die beschuldigten Revisionisten Am 12. 9, fand, wie J.T, A. aus Jaffa meidet, eine Ver• handlung im Untersiichungsvcrfahren gegen die Revisionisten statt, die vor einiger Zeit bei einer Razzia verhaftet wurden und wegen Gchcimbünddei angeklagt sind. Es kam allerhand krauses Zeug zum Vorschein; die Dokumente dieser Terroristen scheinen zu beweisen, daß man es dabei mit Wirrköpfen zu tun hat. Achimeir gab dem ״Doar Hajom“ eine Erklärung, er wolle sich wegen der ihm von Juden zugefügten Kränkungen taufen lassen. Die Zeugin Rachel Mark aus Jerusalem verwei• gerte die Aussage, wie dies auch schon in den früheren Verhandlungen die Rcvjsionistin Raja B er mann getan hatte. Der Richter machte die Zeugin darauf aufmerksam, daß sie sich durch diese Weigerung der gerichtlichen Verfolgung durch das Distriktsgericht ausset/.te. Hierauf verlas der Staatsanwalt eine von der Zeugin bei der Polizei gemachte Aussagef in der sie zugegeben hatte, daß die Beschuldigten Dviri, Hornstein und Svorai am 28. 5. eine vom deutschen Konsulat entfernte Flagge zu Achimcir gebracht haben. Die Zeugin bemerkte hierzu, dies sei ein nationalistischer, aber kein terroristischer Akt gewesen. Nachdem noch Polueimspektor Golfer über Dokumente berichtet hatte, die im׳ Besitze von Dviri und Hornstein gefunden worden waren, wurde die Verhandlung aut den 26. 9. vertagt. _