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Jüdische Rundschau · 1933-09-15 · Heft 74 (15.9.1933) · p. Seite 522

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 74 (15.9.1933)
Date
1933-09-15
Page
Seite 522 (sequence 2)
Language
German
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Seite 528 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 74, 15. IX. 1933 Die Stellung der nidifarisdien Aerzte Wie das V. D. Z.-Rüro meldet, ist am 1. September das Abkommen zwischen dem Hartmann-Bund deutscher Aerzie um! dem Verband privater Krankcnversicherungs-Unternelimu!1״e!1 in Kraft getreten, wonach auch bei den privaten Kr.:::i1!׳׳\v-ii-hcrungen nichtarische Aerzt e ausgeschaltet werden sollen. Infolgedessen sind Rechnungen nicluari-chcr Aerzte für Behandlungen, die nach dem 1. Se!>- tember liegen, von der Erstattung durch die Krankenversichcnii’gcn ausgeschlossen; selbstverständlich gelter! ebenso wie bei der Kassenpraxis auch für diese Aerzte die Ausnahmebestimmungen des Berufsbeamten- Gesetzes. Die für die Behandlung der Mitglieder zugt- Lssencn Aerzte sind in Verzeichnissen znsammengefaßt vorden, die bei den örtlichen Verwaltungsstellen der Krankenver- Sicherungen vorliegen und auf Wunsch auch den Mitgliedern auggehändigt werden. Nicht arische Personen oder solche, die sich als nichtarisch bezeichnen, können 11 at ü r 1 i c 11 nach wie vor auch 11 i c 111 a r i s c h e Aerzte ׳' n A nspric h 11 e 11 m e n, ohne daß ihre Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen wären. Die Ausschaltung nichtarischer Aerzte aus dem deutschen Aer/ttstand ist, nachdem jetzt auch das Abkommen mit den privaten Krankenversicherungen Gültigkeit erlangt hat, bis auf eine Reihe von Beschwerden, die noch laufen, aber keine aufschiebende Wirkung haben, im wesentlichen abgeschlossen. Die Zulassung zum Aer/testand ist allerdings bisher nur vorläufig geregelt worden, während eine einheitliche, für das grm/e Reich geltende ZulassungsOrdnung zum Aerztcstand!1 o c 11 einer s p ä t e r e n R e g c 11111 g h e d a rf, die aber erst nach {.Errichtung der Reichsar/tekamnier zu erwarten ist, ('eher die Frage, ob auch bei den Privatkassen für die Zulassung jüdischer Aer/te die A11 s n a h m t! b c s t, i m m 11 n - gen lies Bean1lengesctz.es gelten, bestand in maneben Kreisen Zweifel. Durch diese Verlautbarung ist nunmehr hl,'!!gestellt, daß Rechnungen von jüdischen Acrzten, die Alt-Aer/te (seit 1914) oder Frontkämpfer sind, von den Kassen honoriert werden, Abgewfeiene Klage Zwischen der Stadt Kassel und der ,,Wirtschaftlichen Äer/U-vcmiiigting e, V,“ zu Kassel war vor Monaten ein Vertrag obg. schlossen worden, in dem sich die Stadt u. a. vcrpflicltt!׳tc, kranke W c* 11 1 f a 11 r t s ti!11 ti r s t ü t 7־ u n g 8 e m p f a n ־ g >׳ r 11 i c 11 t ni e 11 r an n i c 111 a r i s c h e A e r z t e zu überweisen. Der von diesem Vertrag betroffene Fafliarzt I )r. I lotnbergcr, der entsprechend den Bestimmungen über die Wiederherstellung des Beriifsbeamtentums i!1 seiner Eigenschaft als Frontkämpfer und Inhaber des E. K, 1. Kl. Mitglied der Wirtschaftlichen Aerzlevercinigung e. V. goblieben war, focht die Gültigkeit des Vertrages in einer Klage vor dem Kasseler Landgericht an. Zur Begründung wies er darauf hin, daß die Bestimmu'jgen des Gesetzes über die Wiederherstellung des Bcrufsbeamtentums sinngemäß auch Anwendung finden sollten bei den Entscheidungen über die Zulassung von nichtarisehen Aerzten zur Kassenpraxis. Es sei daher ein Verstoß gegen die geltenden gesetzlichen Vor-, Schriften, wenn der Vorstand der Vereinigung einen Vertrag abschließe, durch den ihre nichtarisehen Mitglieder wärtechaftlich geschädigt würden. Das Landgericht hat die Klage des Facharztes ab gewiesen, Nach den Satzungen der Wirtschaftlichen Aerzte- Vereinigung sei der Vorstand zur Abschlicßung von Verträgen berechtigt. Der mit der Stadt Kassel abgeschlossene Vcrtrag stelle sich als Maßnahme einer freien Berufs- Organisation dar, über die dem Gericht eine Entsclieidung nicht zustehe, zumal die Satzungen der Wirtschaftliehen .Aerzteverciuigung e. V. dein Kläger noch andere Schritte als eine Anrufung des ordentlichen Gerichts offen ließen. Starwesen und Judenfrage In einer Ansprache vor den städtischen Theaferintrndarrten Preußens entwickelte .Ministerpräsident Goering Riehtlinien für den Neuaufbau des deutschen Theaters und die Gestaltung des künftigen Spitdpkmes. wobei er auch Personalfragen erörterte. Dabei erklärte der Ministerpräsident, daß er den Stur 111 gegen das Starwesen nur insoweit mitmadic, als er sich gegen den jüdischen Begriff des ,,gemanagefeii“ Stars wendet; soweit er sich gegen den überragenden Persönlichkeitswert richte, lehne er dieser! Sturm ah. Dazu ist vom jüdischen Standpunkt zu bemerken, daß unzählige Juden diese Auffassung des Ministerpräsidenten• in diesem!,unkt teilen. Die Unterscheidung zwischen echter Kunst und Reklame-Mache ist unahliiingig von der Zugehörigkci*. zum Judentum. Die Mehrheit der Juden Fiat ein lein es F׳ ־■'finden für echte Kunst wer! 1־ umi ist ebensowenig vcran! wortli, h für jüdische Manager, die die Kunst als Vorwand zum (:escliii fteiuachen nehmen, wie andere Gemeinschaft en für ihre Kunstagenten oder Taiirii-Produzenten. ״Profitgeist" und ״Rachegeisi" Unter der Ueberschrift: ״Pro füg ei st siegt über den R a c 11 c g c i s t“ berichten mehrere deutsche Zeitungen über das lande der Genfer Weitkonferenz. In diesem Bericht wird hei der Besprechung der in Genf gefaßten Entschließungen u. a. gesagt: ״Die wichtigste Entschließung gilt der Boykotffnge deutscher Waren, Aus der beabsichtigten offenen Boykottansagc ist nichts geworden. Der Profitgeist hat noch einmal den Sieg über den Raehegeist Israels davongetragen.1“ Zu dieser Art der Darstellung sei eine Bemerkung ge* stattet: Wir begrüßen es, wenn Vertreter des ausländischen iKlentunis erkennen, daß der Sache der deutschen Juden mit Foykotlresolutionen nicht gedient ist. Worauf es vielmehr ankommt, ist die konstruktive Hilfe für die Teile des dortsehen Judentums, die durch die letzten Ereignisse entwurzelt worden sind. Die Ablehnung eines Boykotts seitens ans• ländischer Juden ist in der Erkenntnis begründet, daß Boykott überhaupt keine zweckmäßige Waffe ist und die Konsequenzen nicht abzusehen wären, wollte man gegensciiiye Wirtschaftsbeziehungen gänzlich politischen Tendenzen unterordncn. Es ist unbillig, eine Feststellung solcher Art mb einer Schmäh u n g zu verbinden, wie sie in dem Wort ״Profitgeist“ liegt. Sind die ausländischen Juden für den Boykott, so heißt es ״frache Boykotthetze“; sind sie gegen den Boykott, dann werden sie als Träger des ״Profitgeistes“ verhöhnt. Was hätten die so schreibenden Zeitungen gesagt, wenn der ״Rachegeist Israels“ den Sieg davongefragen hätte? Der ״Dortmunder General-Anzeiger1׳ meldet aus Unna: Den Juden ist wegen ihres provozierenden Verhaltens laut Magistratsbeschluß das Baden in dec Städtischen Badeanstalt verboten worden. Schutz für alle zugelassenen Anwälte Der Reichskommissar für Justiz und bayerische Justizminister Dr. Frank hat zwei wichtige Erlasse gegen unberechtigte Eingriffe auf dem Gebiet der Justiz herausgegeben. Der eine Erlaß betont, daß sich immer noch nichtstaatliche Organisationen oder Einzelpersonen das Recht anmaßen, in die staatliche Befehlsgewalt ein zugreifen, indem sie von den Beamten direkt oder indirekt den Eintritt in irgendwelche Organisationen, Beitragsleist ungeil oder sonstige Spenden dafür, Verzicht auf Dienstbezüge, Theaterabonnements usw. fordern. Der Minister erklärt, daß er solche Eingriffe in den Hoheitsbereich der Justizverwaltung unter keinen Umständen dulden werde und verbietet den Beamten, solchen unberechtigten Anordnungen Folge zu leisten. Er erwartet von ihnen, daß sie allen Versuchen, ihre persönliche Entschlußfreiheit unzulässig zu beschränken, mit Entschiedenheit entgegentreten, lind sichert ihnen seine Unterstützung zu. Der zweite Erlaß an die Generalstaatsanwälte bei den bayerischen Oberlandesgerichten wäll die Rechtsanwälte und ihren Beruf vor ungesetzlichen Eingrif- Sen schützen. Er betont, daß in gleicher Weise auch der nichtarische Anwalt, dessen Zulassung aufrechterhalten worden ist, schon im Interesse der Rechtssicherheit und der arischen Anwaltsaiigestellten den Schutz des Staates für eine ungestörte Ausübung des Berufes beanspruchen könne. Die Generalstaatsanwäite werden daher angewiesen, ein besonderes Augenmerk darauf zu lenken, daß der Anwalt in der Ausiibung seines Berufes weder gehindert, bedroht oder sonst beeinflußt, noch wegen pflichtgemäßer Berufshandlungen von irgendeiner Seite zur Verantwortung gezogen werde. Ucbergriffe dieser Art, woher sie auch kommen mögen, sollen rücksichtslos und unnachsichtig verfolgt werden. * Diese Erlasse des Rcichsjustizkommissars sind besonders zu begrüßen, da in der letzten Zeit durch verschiedene Kundgeklingen in der Presse und seitens einzelner juristischer Verbände Beunruhigung entstanden ist, die insbesondere die kiinftige Arbeitsmöglichkeit der zu gelassenen jüdischen Anwalte betrifft. So z. B. haben wir in Nr. (W/70 einen in der ״Hessischen Volks wacht“ erschienenen Artikel von Dr. Oswald Freister wiedergegeben, der voy der Beschäftigung jüdischer Anwälte warnte; im Anschluß an diesen Artikel war eine Fiste von arischen Firmen veröffentlicht, die sich nichtarischer Rechtsanwälte bedient. Eine ähnliche Kundgebung erließ der Gaufiihrer des nationalsozialistischen Juristenbundes S c h r o e r-Wuppertal. Diese Kundgebungen nationalsozialistischer Anwälte widersprechen zweifellos dem Willen des Gesetzgebers. Denn indem die von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze (im Anschluß an das Beamtengesetz) Ausnahmen für Frontkämpfer, Altanwälfe usw. machten, bezweckten sie zweifellos, diesen Personen eine Ausübung ihres Berufes zu ermöglichen, denn sonst wären die Ausnahmebestimmungen überflüssig gewesen. Die Erlasse des Reichsjustizminisfers Frank bestätigen diese Auffassung. Dr. Frank ist kein Judenfreund und hat bei vielen Gelegenheiten seine Abneigung gegen jüdische Juristen ausgesprochen. Wenn er als Reichsiustizkornmissar jetzt einen Schutz für die zugelassenen jüdischen Anwälte anerkennt, so ist damit endgüitig klargestellt, daß es im Sinne der von der Regierung durchgeführten Neuordnung liegt, die zu gelassenen jüdisehen Rechtsanwälte in ihrer Amtsaus Übung allen anderen Anwälten vollkommen gleichz u s t e 11 e n. Zur Lage der jüdischen Angestellten Die Rechtslage der jüdischen Angestellten, die früher Mitglieder des GDA waren, ist leider noch immer nicht gcklärt. Nach der jetzt geübten Praxis wurden die jüdischen Mitglieder des GDA. hei der Auflösung der Verbände und der Ue her füll rtnig der Mitglieder auf den deutschen Handlungsgchilfenverhaiid einfach gelöscht, weil dieser Verband nach § 3, 4 der Verbandssatzung keine Mitglieder jüdischer Abstammung haben darf. Durch diese Regelung sind in Einzelfällen große Härten entstanden. Uns wäre! z. B. aus Leserkreisen ein Fall geschildert, wo ein öl jähriger Mann, Kriegsbeschädigter, 38 fahre zahlendes Mitglied des ODA., die Mitteilung erhielt, daß der DFIV, an ihn als Nichtarier weder Stclhingplosenuntcrstützung noch Aitershilfe zahlen könne. In einem anderen Fall wurde einem trüberen jüdischen Mitglied seitens der Verhandsleitung geschrieben, er möge sich wegen Unterstützung an seine reichen Glaubensgenossen wenden, da die luden bisher in Deutschland übermäßige Vorteile genossen hätten. Wir könnet! nicht glauben, daß dies bereits eine endgültige Regelung der schwebenden Fragen darstellt. Es ist vor einiger Zeit in Aussicht gestellt worden, daß die Frage der jüdischen Angestellten bzw. für diese neu zu schaffenden Verbände, noch geregelt werden wird. Wir nehmen an, daß hierbei auch die Frage der Rechtsanspräche der ehemaligen Mitglieder, die jahrelang ihre Beiträge gezahlt haben, überprüft werden wird. ״Relchsbezugsquellen.“ Das bei der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei bestehende ״Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze“ (früher innerhalb der Rcichsfiihrung des Kampfhundes des gewerblichen Mittelstandes) hat eine Abteilung ,,R e i c h s b e z u gs q u e 1 - len“ angegliedert, die ein Reichsbezugsouelien-Verzeichnis für den Einzelhandel herausgibt, ln diesem Verzeichnis werden die ״deutschen Unternehmungen“ gegen eine Vergütung von 15 RM. eingetragen. Es ist anzunehmen, daß dieses Verzeichnis ein Behelf sein soll, um jüdische Geschäftsleute als Bezugsquellen ausziischalten. Obwohl es sich liier anscheinend um eine private Aktion handelt, muß doch vom jüdischen Standpunkt die Befürchtung ausgesprochen werden, daß jüdisehen Geschäftsleuten unabhängig von ihrer sachlichen Leistung ihre Existenz erschwert wird. Dadurch werden aber auch zahlreiche andere Wirtschaftsfaktoren mitbetroffen, so daß durch solche Aktionen die von allen gewünschte Beruhigung des Wirtschaftslebens, für die auch der Reichswirtschaftsminister immer wieder eintritt, nicht gefördert wird. Keine Denkschrift des Heiligen Stuhls. Englische und französische Blätter melden über das Konkordat, daß der Heilige Stuhl eine Denkschrift an das Deutsche Reich gerichtet habe. In diesem Memorandum soll die Behandlung der Juden in Deutschland eine Roll« spielen. Wie von deutscher zuständiger Stelle hierzu mitgeteilt wird, ist eine solche Denkschrift nicht vorhanden. Die Judentrage habe auch bei den Verhandlungen um das Konkordat niemal* eine Rolfe gespielt« Nlciitarler In Fachverbänden Wie der Pressedienst des deutschen Einzelhandels meldet, hat der Reichsstand des Handels in einem Rundschreiben folgendermaßen zur Nichtarier- und Ausländerfrage Stellung genommen: ״Es besteht Veranlassung, eine grundsätzliche Stellung״ nähme zu der Juden- und Ausländerfrage hinsichtlich der Zugehörigkeit zu Verbänden den dem RDH, angeschlossenen Organisationen und Firmen bekanntzugeben. Die nationalsozialistische Bewegung betrachtet die Juden als G a 51 v o 1 k, dem es gestattet ist, in Deutschland Handelsgeschäfte zu betreiben. Aus dieser Einstellung ergibt sich logisch, daß Juden und Ausländer nicht In die Leitung deutscher Handelsverbände, auch nicht als Geschäftsführer, hlnelngehören; wohl aber als Mitglieder in die Fachverbünde. Solange seitens der Regierung keine anderen Richtlinien gegeben werden, sind Aufnahmegesuche ausländischer und jüdischer Firmen in die Fachverbände nicht abzu lehnen: es sei denn, daß man ihnen von vornherein schon unehrenhafte Handlungen nachwcisen kann. /Mitglieder jüdischer oder ausländischer Herkunft sind auch zu den Mitgliederversammlungen einzuladen. Sachliche I Anfragen sind zu beantworten, eventuell vorkommende Ueber- 1 griffe unsachlicher Art zu unterbinden und derartige Misse- I täter aus den Versammlungen zu entfernen« I Dieses gilt natürlich nur für die freiwirtschaff - I liehe!1 Verbände, wie sie im RDH. und seinen Unterorgani- I sationen zusammengefaßt sind; keinesfalls haben Juden oder 1 Ausländer zu irgendwelchen Organisationen der deutschen I nationalsozialistischen Bewegung Zutritt. Es wird emp- I fohlen, daß die christlichen Firmen sich das I Warenzeichen mieten, welches durch die SA. I zur Ausgabe gelang t.“ I * I In Ergänzung zu den am 19. Juli von der Reichsregierung I erlassenen Richtlinien betreffend die Berücksichtigung nicht- 1 arischer Firmen bei Vergebung öffentlicher Aufträge und der I damals ergangenen Weisung, daß unbeschadet der grund- I sätzlichen Bevorzugung deutschstämmiger Firmen die Be- I schaffungssfellcn ohne besonderen Anlaß weitschweifige Er- I mittlungen nach der Ariereigenschaft der in Frage 1 kommenden Personen nicht anstellen sollen, weil I damit dem vordringlichen Interesse der Arbeitsbeschaffung I nicht gedient werde, stellt nunmehr, wie der ״Pressedienst 1 des Einzelhandels“ meldet, der Reiehswirtschaftsminister fest. I daß es mit diesem Grundsatz unvereinbar sei, wenn einzelne Beschaffungsstellen an die Industrie- und Handelskamtnern usw. formular- und listenmäßige Anfragen, die teilweise Hunderte von Firmennamen enthalten, übersenden. Derartige Anfragen sind auf das wirklich notwendige Maß zu beschränken. In jedem Einzelfal! muß der besondere Anlaß der Anfrage ausdrücklich hervorgehoben werden. Aus dem Hopfcnhandcl In dem Hopfenbaugebiet von Hersbruck (westl. Mittelfrankeiü wird, wie die ״Frankfurter Zeitung" vom 14. 9. berichtet, auf Anordnung des Hersbrucker Bürgermeisters und Landtarsabgerodneten Sperber, der gleichzeitig Kreisleiter der NSDAP, ist, die Ausschaltung jüdischer Hopfenhändler eingcleitct. Oie Ortsgruppenfülirer sind aufgefordert ■worden, zu verhindern, daß jüdische Einkäufer bei den Bauern Hopfen kaufen können. In diesem Zusammenhang wurde der Auffassung Ausdruck gegeben, daß ״die deutschen Ge״ schäfte vollauf in der Lage sind, den Ernteertrag aufzukaufen, so daß kein Hopfenbauer um den Absatz seines Hopfens in Sorge zu sein braucht.“ Während der Hersbrucker Bürgermeister innerhalb seines Einflußbereichs den Hopfen -Einkauf jüdischer Firmen unterbindet, bemüht sich der Deutsche Landhandelsbund, diese Firmen aus dem Hopfen - V e r k a u f auszuschalten. Er hat zu diesem Zweck am 8. September ein Rundschreiben an die Brauindustrie versandt, in dem er darauf hinweist, daß die Brauereien es durch ihre Einkaufspolitik bei der Eindeckung mit Hopfen in der Hand haben, den Einfluß des arischen Eiements innerhalb der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem sie sich bei den Käufen in größtem Maße an arische Firmen wenden und sich der Vermittlung der im Deutschen Landhandeis-Bund zusatn inengeschlossenen Makler bedienen. Weltanschauung und Politik Die nationalsozialistische Judenpolitik ist, wie noch einmal auf dem Nürnberger Parteikongreß der NSDAP, deutlich gezeigt wurde, eine Konsequenz der rassischen Grundeinstei- 11mg, auf der sich die nationalsozialistische Weltanschauung aufbaut. Wenn die deutschen Juden von den Auswirkungen dieser Lehre in der Staatspolitik hart betroffen worden sind, so besieht für sie das Bewußtsein, daß es sich nicht um willkürlicHe Maßnahmen handelt, die ebenso gut gegen andere Gruppen der Bevölkerung sich hätten richten oder auf die der nationalsozialistische Staat ohne Aenderung seiner Grundhaitung hätte verzichten können. Sehr gut kommt dies in einem Artikel des katholischen Blattes ״Treraonia“ in Dortmund vom 0. September zum Ausdruck, die anläßlich der Genfer jüdischen Konferenz u. a. schreibt: ״Der Nationalsozialismus, dessen Fundament in der Betoming von Rasseund Blut eine seiner grundsätzlichen Quadern hat, würde sich selbst aufgeben, wenn er auf den Arierparagraphen, wo er in der Gesetzgebitng Anwendung findet, verzichten würde. Auch wer kein Antisemit ist, kann diese Feststellung nicht in Zweifel ziehen oder bestreiten. Die gewaltige Manifestation nationalsozialistischcr Weltanschauung und nationalsozialistischen Wollens in Nürnberg hat niemanden darüber in Zweifel lassen können, was für eine prinzipielle und überragende Bede u tung die Rassenfrage in der nationalsozialistisehen Politik hat.“ Eine solche Feststellung, die durch die Nürnberger Reden fraglos gerechtfertigt ist, ist wichtig, weil aus manchen nationalsozialistischen Aeußerungen die Deutung herausgelesen werden könnte, als ob eine bestimmte Art des jüdischen Verhaltens erst den Anlaß zu den Maßnahmen zur Ausgliederung der deutscher. Juden gegeben hätte. Die tiefe Verankerung der Rassenlehre im Bewußtsein der herrschenden Bewegung zwingt uns Juden, daran zu glauben, daß es liier um Fragen der Weltanschauung und nicht um opportunistische Politik geht. Wir müssen diese Sachlage respektieren und unser Bemühen muß darauf gerichtet sein, j n n e r h a 1 b des so gezogenen Rahmens eine Verbesserung unserer Position zu erringen; vor allem durch die Anerkennung des Grundsatzes, daß wir wohl andersartig, darum aber nicht die Inkarnation des Bösen sind. Das Rassenprinzip ist u. E. durchaus vereinbar mit gegenseitigem Respekt und mit ruhigem Zusammenleben unter Wahrung der durch das Rassenprinzip gesetzten Grenzen.

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