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Jüdische Rundschau · 1933-08-15 · Heft 65 (15.8.1933) · p. Seite 431

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 65 (15.8.1933)
Date
1933-08-15
Page
Seite 431 (sequence 3)
Language
German
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»33 jüdische Rundschau Seite 429 / Nr. 65,15. Vm. 1933 Ihranchtfgt, wesen fprobe mtheit (. Der fs des CU 101• rabend piisses :legenbrtgen :inerlei r nicht 8. Juli ibe an Polizei einen len er stinen- 1 wurg und lassen. Kaution inzelne gesetzt nichts 1 bishe! •gebnis n dar: 137 eregierte ch der omitee len, 76 likalen :hecho- Uten lisrachi : Rest-!B Misrte des Vom ißungsdenden wurden chschaen der derung völliger mise’Awoge der las bis- Hapoel ganisa-!gehenzu eristisehe ־meldet stlscher 1 Frau :ichnetc t s c h - darauf m ihre r Jung- 1g und (Haifa: en, die alästina e Frau tuis n Chief S Kuraversitiit stattete nstituts a Pläne r. Nach;rde ein ilterung ng van er, die wurden, ir H e - jeschafschung, für Oe- Reiches in den kufbrinlen, um haffung sichern ekannticksicht dnern 103 150 2, hatte chulden ich den rährung uf vo« Die lege des lOdischen Arbeitnehmers Die Entlassungen jüdischer Angestellter Arbeifjgerlchtlldhe Entscheidungen . Wir haben in der vorigen Nummer eine interessante und wichtige Entscheidung des Arbeitsgerichts veröffentlicht, die dahin geht, daß jüdische Abstammung kein ausreichender Grund zur fristlosen Entlassung von Angestellten ist. Nunmehr veröffentlicht die ״Frankfurter Zeitung“ vom 13, d. M, eine Reihe weiterer bedeutsamer Entscbeidungen dieser Art. Die Zeitung leitet die zitierten Fälle mit folgender Betrachtung ein: In den_ Monaten vor dem Abschluß der Revolution und vor allem im Gefolge des Boykott-Tages vom 1. April sind vielfach Arbeitnehmer nichtarischer Abstammung von ihren Brotgebern kurzerhand -- also fristlos — entlassen worden. ohne daß hierfür ein anderer Grund als die Rasse- Zugehörigkeit des Entlassenen geltend gemacht werden konnte. Ebenso wurde versucht, langfristige Lehrverträge mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Folge war häufig eine Klage der Betroffenen. Es liegt zurzeit bereits eine Fülle arbeitsgerichtlicher Entscheidungen aus solchen Streitigkeiten vor. Unter dem Eindruck der Boykottbewegung und angesichts der Schwierigkeit, ohne nähere Anhaltspunkte dem Recht, das kraft Revolution geschaffen wurde, bestimmte Grenzen zu setzen, scheint zunächst eine Anzahl von Urteilen e1¥angen zu sein, weiche den nichtarischen Arbeitnehmer praktisch fast schutzlos machten, Dafür nur ein einzelnes Beispiel; in einer Entscheidung vom 27. April heißt es u. a.: ״Die fristlose Entlassung des Klägers (eines jüdischen Angestellten. Red.) anläßlich der Boykottbewegung zur Abwehr der Greuelpropaganda im Ausland steift im Zusammenhang mit der nationalen Revolution des deutschen Volkes. Die Maßnahmen sind durch die gewonnene Revolution rechtlieh sanktioniert.“ (Urteil des .Arbeitsgerichts Berlin, Kainmer Sa, vom 27. 4. — 8a A C. 265/33.) Das Bild ändert sich jedoch mit der zunehmenden Distanz vom Boykott-Tage, mit den Erlassen, Aufrufen und Kundgebungen der maßgebenden Regierungsstellen, welche Eingriffe in die Wirtschaft und in die Betriebe verbieten. Die Gerichte werten dies alsbald als Beweis dafür, daß die bestehenden Gesetze nicht durch lokale Anordnungen kraft revolutionären Rechts durchbrochen werden dürfen. Vor allem wird die vorher in einigen Fällen mindestens indirekt febilligte Rechtsanschauung, die bloße Rassezugehörigkeit iide einen Grund zur fristlosen Entlassung, nunmehr, soweit wir sehen, durchweg verneint. Die Ansicht, daß der Arbeitgeber nichtarischen Arbeitnehmern gegenüber etwa von der weiteren Einhaltung vertraglicher Verpflichtung entbunden sei, lassen die Gerichte ebensowenig gelten, wie die Behauptung, daß die Firma das Risiko, welches Ihr aus der Weiter- Beschäftigung von Nichtariern erwächst, einfach auf diese Angestellten abwälzen dürfe. Auch der Hinweis auf Boykottdrohungen, auf Forderungen lokaler Instanzen oder der Belegscnaft reicht nun nicht mehr aus. Die Gerichte prüfen, ob diese Drohungen ernst zu nehmen waren, ob sie über den Boykott-Tag hinaus eine Gefahr bildeten, ob die Nachteile nicht überhaupt so gering waren, daß die Firma sie in Kaut nehmen mußte. Weiter wird untersucht, ob der Ar• beitgeber auch von sich aus alles Mögliche getan habe, um seine nichtarischen Arbeitnehmer zu schützen, sei es z. B. durch zeitweise Beurlaubung, sei es durch Aufklärungsversuche gegenüber der Belegscnaft usw. In der Regel scheinen diese Prüfungen, wenigstens nach den uns vorhegenden Entscheidungen, zuungunsten der Firma auszufallen. Endlich aber wird sogar festgestelit, daß eine Zwangslage hier nur Tatsachen, jedoch überhaupt keine Rechtsfolgen schaffe, d. h., daß dem Entlassenen auch in solchem Falle die Bezüge bis zum fristgerechten Ablauf des Vertrages weiterzuzahlen seien. Einige Beispiele: Rassezugehörigkeit ist kein Grund zur fristlosen Entlassung. (Diese Feststellung ist besonders bedeutsam, da ein ״wichtiger Grund“ zur fristlosen Entlassung im Sinne des Gesetzes nicht notwendig ein Verschulden voraussetzt): ״Der Umstand' allein, 'daß die Klägerin zur jüdischer! Rasse gehört und sich zur jüdischen Glaubens-, Volks- und Rechtsgemeinschalt bekennt, reicht nicht zur fristlosen Entlassung aus.“ (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, Kammer 6 a, vom 17. Mai. — 6 a A.C. 354/33.) — Aehnlich in fast allen anderen Entscheidungen. Sorgfaltspflichten de« Arbeitgebers. ״Wäre rechtzeitig vorher eine genügend« Aufklärung erfolgt . , ״ so wäre das Geschäft von dem Boykott nicht betroffen worden. Denn der Boykott richtete sich nicht gegen die christlichen Geschäftsinhaber, die nur jüdische Angestellte beschäftigen. Aus diesem Grunde ist auch in Zukunft nicht zu befürchten, daß das Gcschüft der Beklagten lediglich deshalb, weil es von einem jüdischen Angestellten geleitet wird, boykottiert werden ■würde ... Es ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde die nach Aufhebung des Boykotts vorgenommene Aufklärungstätigkeit uftmöglieh gewesen wäre, wenn der Kläger das Geschäft weitergelcitet hätte." (Arbeitsgericht in Cottbus, Urteil vom 8. Mai — A.C. 227/33.) ״Daß der Boykott zeitlich begrenzt war, wußte man aus allen Zeitungen und aus dem Rundfunk. Auch der Inhaber der Beklagten mußte es wissen. Er konnte dem Kläger einige Tage Urlaub geben , , , und konnte die weitere Entwicklung abwarten.“ (Urteil des Landesarbeitsgerichts Gleiwitz vom 27. Juni — 9. S. 103/33. — A.C. 183/3.) Der Arbeitgeber darf 311 Risiko nicht einfach abwlhten. ״Mit ihren Verhandlungen mit der Zentralboykottstelle verfolgte die Beklagte den Zweck, sich vor finanziellen Schäden zu bewahren. Das konnte aber nicht auf Koste n' eines großen Teils ihrer Angestellten geschehen, vielmehr hat die Beklagte, da sie vorher keine Bedenken gehabt hat, in solch großer Zahl jüdische Angestellte einzustellen und an leitender Stelle zu beschäftigen, nunmehr auch selbst hierfür die Folgen auf sich zu nehmen. Es ist nicht angängig, daß die Beklagte einen drohenden finanziellen Schaden, den sie etwa selbst mitverursacht hat, nun dadurch vor» sich abwenden will, daß sie ihn als wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung betrachtet. Auch die dazu kommende schlechte finanziehe Lage der Beklagten kann daran nichts ändern.“ (Urteil des Arbeitsgerichts in Dortmund vom 14. Juni — 3 A, C, 316/33J ״In keinem Falle ist jedoch erwiesen, daß ... ein derartiger Schaden entstanden wäre, daß ... der Beklagten die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten war .., Hinzu kommt, daß die Kläger ihre Existenz verlieren, während es sich bei der Beklagten immerhin um ein nicht kleines Unternehmen handelt ., (Urteil des Arbeitsgerichts in Ratibor von» 5. Mai — A. C. 183/33.) Die Berufung auf Eingriffe von außen reicht nicht aus. ״Nun macht die Beklagte zwar geltend, sie sei ... unter Androliung des Boykotts, des Streiks und der Verhaftung der Vorstandsmitglieder durch die SA und ihre Einlieieruag in ein Konzentrationslager gezwungen worden, die frVdosc Eatenng ajmiägtecks und durchzuführen. (Es handelt sich dabei um Vorgänge, die Sm Zusammenhang!nit dem Boykott des 1. April Ständern Red.) Hierbei ist übersehen, daß sie nur zur Vornahme oder Unterlassung von Handlungen gezwungen werden konnte, nicht aber zur Herbeiführung von Rechtsfolgen, wenn die Handlungen als Rechtshandlungen nicht geeignet waren, die beabsichtigten Rechtsfolgen nach sich zu riehen... Aus dem gleichen Grunde kann die Beklagte sich auch nicht darauf berufen, daß sie nach den Satzungen ihres Arbeitgeberverbandes, dessen Mitglied sie ist, verpflichtet gewesen sei, die von diesem gegebenen Anweisungen, also im vorliegenden Falle die fristlose Ent- Jassung, auszusprechen und durchzufiihren.“ (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, Kammer 6a vom 17. Mai — 6a A. C. 354/33.) ״Wenn einzelne untergeordnete Organe, wie Betriebszellenleitcr und ähnliche, im Oebereifer gegenteilige Forderungen an die Arbeitgeber stellen, ja selbst wenn .,. von der hiesigen Leitung der NSBO erklärt sein sollte, daß der jetzt laufende Boykott nicht eher aufhören ■würde, bis jeder jüdische Angestellte, sei es in leitender oder in geringerer Stellung, mit sofortiger Wirkung entfernt sei, so würde dies nur eine der Disziplinlosigkeiten sein, die durch die wiederholten Bekanntmachungen der Parteileitung und der preußischen Minister gerügt worden sind. ... Das Berufungsgericht ist auch der Ueberzeugung, daß derartige Erklärungen, wie die Beklagte hier behauptet, von den verantwortlichen Leitern der NSBO nicht abgegeben worden sind, da sie mit den ausdrücklichen Erklärungen der Führer in Widerspruch stehen, daß es sich vielmehr um Aeußersingen irgendeines Mitgliedes der NSBO in einer der Versammlungen handelt ... Jedenfalls genügen derartige Acußerungen oder auch Forderungen einz.elner Betriebszellenleitcr nicht, um die fristlose Entlassung von jüdischen Angestellten zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber, an den solche Forderungen gestellt werden, muß eben den Mut aufbringen, ihnen unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit und die gegenteilige Aeußcrung der Führer entgegenzu treten, und selbst gewisse Nachteile in Kauf rehinen. ... Dasselbe gilt auch, wenn die übrigen anderen Angestellten die Weiterarbeit mit einem anderen jüdischen Angestellten ablehnen und deshalb die sofortige Entlassung gemeinsam fordern sollten.“ (Urteil der I. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Dortmund vom 4. Juli — X. 1. S. 66/33.) Zweierlei ist hinzuzufügen: Vor allem ist zu beachten, daß seit der Zeit, in der solche Entscheidungen ergangen sind, die Verbote unbefugter Eingriffe, die Bemühungen um eine Beruhigung der Wirtschaft und um eine Beseitigung eigenmächtiger Sonderaktionen noch verstärkt worden sind. Auch dies dürfte auf die Urteilsfindung der Gerichte nach den eben gegebenen Beispielen wohl von Einfluß sein. Uebrigens erging bereits am 12. Mai neben den zitierten Entscheidungen eine weitere des Arbeitsgerichts in Münster (A. C. 424/33), in Reicher der Einspruch eines jüdischen Dekorateurs gegen seine fristgerecht erfolgte Kündigung für gerechtfertigt erklärt und die Kündigung gemäß § 84 BGB. als ״eine unbillige, nicht durch das Verhalten des Arbeitnehmers oder durch die Verhältnisse des Betriebes bedingte Härte“ beurteilt wurde. Endlich hat das Landesarbeitsgericht fn Dortmund in seinem schon zitierten Urteil eine grundsätzliche, weit über den Einzelfall hinausgehende Antwort auf die Behauptung gegeben, es sei das Ziel der nationalsozialistischen Bewegung, sämtliche Nichtarier aus dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben zu entfernen. Diese Antwort ist unmißverständlich: ״Auch der weitere Einwand 'der Beklagten, daß sie mit der Besdiäftigung jüdischer Angestellter sich in Gegensatz zti den Bestiebungen der nationalsozialistischen Bewegung setze, greift nicht durch. Ihre Behauptung, daß 'die natlcnalsozialirtische Bewegung die Entfernung sämtlicher Nichtarier aus dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben erstrebe, trifft nicht in, steht sowohl mit den gesetzlichen Maßnahmen, wie mit den Erklärungen der NSDAP In Widerspruch. .״, Daß die Relchsregierung nicht idle Entfernung sämt-!!eher;Qdischer Angestellten ans dem Wirtschaftsleben erstrebt, geht einmal daraus hervor, daß in dieser Hinsicht überhaupt keine gesetzlichen Maßnahmen getroffen worden sind. ,.. Gegen die Behauptung der Beklagtenüber das Ziel der nationalsozialistischen Bewegung spricht vor allem aber auch die Erklärung der maßgebenden Stelle der Partei, die sich gegen die Entfernung der jüdischen Kursmakler wendete, das Eingreifen der Parteileltung z. B. ln Bielefeld, als von einem untergeordneten Organ in einem Geschäft die Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten gefordert und veranlaßt worden ist. Vor allem spricht aber auch dagegen, die vom Kläger angeführte Erklärung in dem offiziellen Blatte der NSDAP, dem ״Völkischen Beobachter“ vom 20. Mai 19J3, worin die im Ausland verbreiteten Nachrichten, daß in den geschäftlichen sowie industriellen Betrieben Deutschlands keine jüdischen Angesteliten mehr geduldet würden, als ln allen Teilen für unwahr und hetzerische Lüge bezeichnet worden ist. Aus diesen Umständen, sowohl den gesetzgeberischen Maßnahmen, wie den Erklärungen maßgebender Sieben der NSDAP gibt also unzweideutig hervor, daß nicht etwa die Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten aus den Privatbetrieben, noch dazu unter Verletzung der Verträge erstrebt wird.“ Die ״Frankf. Ztg.“ schließt die Wiedergabe vom Urteils- Zitaten mit folgender Bemerkung ab: Naturgemäß ist die Frage der wirtschaftlichen Existenz nichtarischer Arbeitnehmer auf die Dauer durch Prozesse vor den Arbe i tsg e richten nicht zu lösen. Immerhin dürfte es von den Betroffenen und Gefährdeten als nicht unbeträchtliche Erleichterung empfunden werden, daß sie gegenüber lokalem Druck und unbefugten Eingriffen, weiche der gesetzlichen Grundlage entbehren, auch von den Arbeitsgerienten Schutz erhoffen dürfen. Hilaire Beloc tritt für die Juden ein. Vor einigen Jahren hat in Deutschland das Buch des englischen Kalholiken Hilaire Belloc ״Die Juden“ größere Aufmerksamkeit gefunden. Belloc ist der ideologische Führer des englischen Antisemitismus gewesen. Sein Buch, das freilich in England als das Erzeugnis eines etwas eigenbrötlerischen, wenn auch literarisch hochstehenden Schriftstellers ohne alle politisehen oder gefühlsmäßig ideologischen Folgen im Volke blieb, wurde in Deutschland von Theodor Häcker zustimmend herausgegeben und später von deutscher antisemitischer Seite wiederholt zitiert. Es ist daheT bemerkenswert, daß Hilaire Belloc in einer englisch-katholischen Zeitschrift ״The Univers“ jetzt sehr ablehnend zu der deutschen Art der Behandlung der Judenfrage Stellung nimmt. Belloc, der übrigens, wie andere Antisemiten, nie ein Deutschenfreund war, fordert zum Protest gegen die Behandlung der Juden in Deutschland auf. Es ist jedenfalls eine seltsame Erscheinung, einen Antisemiten gegen die Betätigung antisemitischer Theorien protestieren zu sehen. Jüdische Händler werden In München künftighin nach einem Beschluß des Hauptausschusses des Stadtrats in den Versteigerungssaa! des städtischen Leihamtes nicht mehr zugelassen, ebenso nicht mehr zum Oktoberfest und den Dulten (Messen). Das Kulturproblem der deutschen Juden Von Josef Horowitz, Frankfurt a. M. Zu dem in Nr. 60 der ״Jüdischen Rundschau“ veröffcntlichten Aufsatz von Moritz Goldstern geht uns u. a. eine Erwiderung aus den Kreisen der zionistischen Jugendbewegung zu, die wir nachstehend als Beitrag zur Diskussion dieses sicherlich für das deutsche Judentum hochwichtigen Themas zum Abdruck bringen. Red. Wir können unser Kulturproblem nicht isoliert von unserem politischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schicksal betrachten. Dieses Schicksal führt abwärts, wenn wir es nicht verstehen, unsere bisherigen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen in entscheidender Weise zu wandeln. Nur diejenigen Juden, die in dem Aufbau von Erez Israel zur neuen jüdischen Heimat die endgültige Lösung unserer Nöte sehen, werden m. E. etwas Positives zu unserer Kulturtrage aussagen können. Es lassen sich heute mehrere Reaktionen im deutschen Judentum auf die neue deutsche Entwicklung feststcllen. Ein großer Teil der älteren Generation, z« stark in seinen bisherigen Anschauungen verhaftet, nimmt die Ereignisse hin, ohne irgendwelche Abänderungen in der geistigen Welt vornehmen zu können. Diese Menschen bleiben gedanklich und gefühlsmäßig bei ihrem alten Weltbild, obwohl die Veränderung ihrer tatsächlichen Lage eine Revision gebieterisch fordert. Von ihnen können wir keine Antwort erwarten. Andere versuchen ihr Jüdisch-Scin zu bagatellisieren und bieten sich der herrschenden Ordnung als gleichgesinnte Deutsche zufällig jüdischer Konfession oder Abstammung an. Auch sie können uns nichts sagen. Die große Mehrheit des deutschen Judentums reagiert anders. Sie spürt die Ausgliedcrung aus dein deutschen Leben zwar schmerzlich genug, weil sie durch einen jahrhundertelangen Prozeß in dieses Leben einbezogen wird, als daß eine neue Einordnung sofort möglich wäre, aber sie empfindet ihr Judesein nicht als eine Diskriminierung, sondern als echtes, trotz aller Schwierigkeiten bejahtes Schicksal. Nun begnügen sich aber heute viele deutsche Juden mit einem ״Trutzjudentum“. wie ich cs nennen möchte. Als Juden ausgegliedert, reihen sie sich in die jüdische Gemeinschaft ein־ mit der sie sich bisher nur lose verbunden fühlten. Es gelingt ihnen aber nicht, dieser Rückkehr einen tieferen Sinn zu geben. Sie wollen als bewußte, stolze und gerade Juden leben, sie sehen aber noch nicht daß dies heute nur mit ganz neuen und eigenartigen Perspektiven möglich ist. Die Stellungnahme dieser zahlenmäßig nicht unbedeutenden, mcnschlieh zum Teil besonders hochstehenden Kreise in der drängenden Aufgabe der Zeit ist deshalb oft widerspruchsvoll, unklar und ohne eigentliche Perspektiven. Man möchte weder in gesellschaftlicher, noch in geistiger Beziehung in das mittelalterliche jüdische Ghetto zurückkehren, man sieht aber für sich und für die deutsche Juden als solche kaum eine andere Zukunft, und so kommt man denn zu innerlich Widerspruchsvollen Lösungen unseres Kulturproblems, wie etwa Moritz Gold stein in dem Aufsatz ״Ku 11urg h e11o“, wo als Parole nichts anderes ausgegeben werden kann, als ״weiterzutreiben, was wir schon immer getrieben haben“ und ״am Geist festzuhaltcn“. Nim — ebensowenig wie die deutschen Juden, wenn sie weiterbestehen wollen, ihre alten Berufe, ihr altes Leben fortsetzen können, ebensowenig wird das in kultureller Hinsicht möglich sein. Die gesellschaftliche Umschichtung, der Uebergang zu den arbeitenden Berufen, wandelt auch unsere kulturellen Bedürfnisse und fordert eine neue kulturelle Orientierung. So wichtig und wesentlich auch für die junge nach Palästina gewanderte jüdische Generation die tiefen Werte der deutschen Kultur sind, so klar muß sie erkennen, daß ihre Einordnung in das neue Leben in Palästina nur möglich ist, wenn sie selbst T räger d erwerdend en hebräischen Kultur in Palästina wird. Die vollkommene Aneignung der hebräischen Sprache — nicht als zusätzliche Sprache, sondern als eigene Sprache —weist die Richtung der neuen kulturellen Orientierung. Vertiefung in die geschiehtliehe und neuzeitliche hebräische Literatur unseres Volkes, Eindringen in die jüdische Geschichte der Vergangenheit und Gegenwart, das ist der große Bildungsstoff, mit dem sich die Masse der deutschen Juden seit Jahrzehnten kaum mehr beschäftigt hat und der als lohnende und dringliche Aufgabe vor ihr liegt. Alle können wir das vorhandene neue Volksleben in Palästina durch die hebräische Zeitung, durch die hebräische Zeitschrift, durch das hebräische Buch miterieben. Versteht man unsere jüdische Nationalbewegung — den Zionismus — nicht nur als eine Aenderung unserer Ansichten darüber, ob die Juden eine Religionsgemeinschaft seien oder eine zerstreute Nation, die ihre jüdische Heimat erst aufbauen müsse, sondern nimmt sie als das, was sie wirklich ist, eine große jüdische Erneuerungsbewegung, die den einzelnen Menschen in geistiger wie in gesellschaftlicher Hinsicht umformt und von ihm tägliche Arbeit an sich verlangt, so ist unsere Kulturfrage prinzipiell gelöst. Dann heißt es nicht ״weitertreiben, wie bisher“, sondern dann gilt es, neu zu beginnen. Die Richtung unserer neuen Kultur weist auf Palästina; ihre neue Sprache, unsere neu zu erwerbende Sprache ist Hebräisch, ihr Inhalt eine Synthese unserer europäisch-deutsch gefärbten Kultur und alter und neuer jüdischer Kulturelemente. Mehr darüber ansnisagen ist unmöglich. Bindungen und unser tiefes Interesse für deutsche Geschichte, Kultur, Kunst und Wissenschaft, unsere innere Anteünahme an der deutschen Zukunft werden und wollen wir nicht aufgeben. Aber unser jüdisches Schicksal kann nur dann sinnvoll getragen und fruchtbar gestaltet werden, wenn wir aus unserer jüdisch-kulturellen Not herausfinden zu einem neuen einheitlichen jüdisch-hebräischen Leben. Das ist ein langsamer und schwerer Weg, der harte Arbeit in der ersten Zeit und manche geistige Entsagung in sich einschließt. Viele Menschen der älteren Generation werden ihn nicht bis zu Ende gehen können, aber schon der Beginn des Weges wird sie weiterführen. Die jungen können aber wieder ganze Juden werden, nicht nur Erinnerungs-, Ab• stammungs- und ״Schicksalsjuden“, sondern Juden, die sich auch kulturell in das erneuerte jüdische Volk eingliedern. Neues Einwanderer-Heim fn Jerusalem. Die Bne- Brith-Loge in Jerusalem hat sich, wie uns von Herrn Martin Jacob aus Jerusalem geschrieben wird, wegen der erheblichen Einwanderung, die sich auch nach Jerusalem richtet, veranlaßt gesehen, für die Neueinwanderer eine aus• reichende Unterkunft zu schaffen. Den Angekormnenen werden in den ersten Tagen sehr gut eingerichtete Räume zur yerfiigutig gestellt, und zwar neben Schlafgelegenheit Speisezimmer, Bad, Bibliothek usw. Die Eröffnung dieser neuen Institution in Jerusalem stellt eine wesentliche Erleichterung für die Neucintrcffcnden dar.

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