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Jüdische Rundschau · 1933-08-08 · Heft 63 (8.8.1933) · p. Seite 409

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 63 (8.8.1933)
Date
1933-08-08
Page
Seite 409 (sequence 5)
Language
German
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DIE JÜDISCHE SCHULE Blätter für jüdische Erziehung 8. August 1933 Beilage der ״Jüdischen Rundschau“ Nummer 3 Gegenwarfeforderungen Von Dr. Georg FI«low ’ Das Problem der jüdischen Schule befindet sich in einem Zustande der Stagnation. Zeitungsaufsätze, Versatnmhingen, private Kreise usw. befassen sich häufig damit, ohne dal! in der Sache der mindeste Fortschritt erkennbar wäre. Dabei wächst von Tag zu Tag die Notwendigkeit, die jüdischen Kinder aus einem Milieu herauszunehmen, das unabhängig vom Willen des einzelnen Lehrers Infolge der objektiven Gestaltung des Schulwesens durch den Staat zu einer Belastung ihres jugendlichen Gemütes führen muß (lehrplaninäfiiger Unterricht besonders in Geschichte, Deutsch, Rassenkunde, Teilnahme oder Nichltcilnahme an den Staatliehen Feiern und sportlichen Veranstaltungen, auch Vereinen, mit denen eine bewußte Distanzierung von der jüdischen Bevölkerung häufig verbunden ist, Verhalten beim Singen von Liedern usw.). Ein Verbleiben in der deutschen Schule wird in einer zunehmenden Zahl von Fällen das zur Ueberwindung der schweren Zeit erforderliche Selbstbewußtsein des jüdisehen Kindes gefährden, den Jugendlichen abstumpfen, seine Vitalität beeinträchtigen. Prozentnormen, die bei der Durchführung des Schulgesetzes in der nächsten Zeit rein zufällig jüdische Kinder hier in der Schule belassen, dort entfernen werden, sind mit der heute mehr denn je notwendigen Solidarität der Juden, besonders ihrer Jugend, unvereinbar. Die Inangriffnahme des jüdischen Schulwerks für die in Deutschland verbleibenden Kinder ist daher ohne Unterschied der jüdischen Richtungen ein Gebot der Stunde, und es handelt sich nur darum, die geeigneten organisatorischen und finanziehen Maßnahmen zu treffen. Dies« jüdische Stellungnahme zur Scliulfrage dürfte auch genau der grundsätzlichen Auffassung der Staatsregierung entsprechen, es müßte daher trotz aller äußeren Schwierigkeiten möglich sein, dem Gedanken der kulturellen Autonomie auf schulischem Oebiet bei den Staatsbehörden zur Anerkennung zu verhelfen. Im einzelnen kommen zunächst folgende Maßnahmen in Betracht: 1. Im Bereich der Volksschule existieren jüdische öffentliche und private Volksschulen. Ihre Erweiterung (Paralleildassen) und Netierrichtiing entsprechend Art. 146, 147 Rciehsvorlassung, dürfte keine Schwierigkeiten machen. In sie müssen die jüdischen Kinder volksschulpflichtigen Alters unterschiedslos gelenkt werden. Ihr Unterrichtsplan dürfte auch den veränderten Berufsbedürfnissen der jüdischen Jugend besser entsprechen, als der Lehrplan der höheren Schulen (Sexta aufwärts), soweit jüdische Kinder diese bisher nach Absolvierung der Grundschule besucht haben oder noch besuchen. Finanziell treffen allerdings vermutlich die Kosten der jüdischen privaten Volksschulen allein die jüdische Oesamtheit, sei es in Gestalt von Schulgeld, sei es aus jüdischen Allgemeinmiftcln. 2. Schwieriger ist die Frage des Schulbesuchs nach Absolvierung der Volksschule, soweit nicht sofort ein Uebcrgang in einen praktischen Beruf im Inland oder Ausland stattfindet, also für Kinder, deren Eltern den Wunsch und — gegebenenfalls mit Beihilfe aus allgemeinen jüdischen Mitteln — die Möglichkeit haben, ihren Kindern einen (nach den gegenwärtigen Bedürfnissen der jüdischen lugend abgewandelten, also mehr auf das Praktische gerichteten) allgemeinbildenden Unterricht noch für einige Zeit zu geben. Diese Art der Weiterbildung (neben dem Uebergang in die Berufs- Praxis) ist auch heute unentbehrlich, zumal auch die Not der Gegenwart, wie in diesem Zusammenhang bemerkt sei, nicht dazu führen darf, Kindern mit hervorragender Wissenschaftlicher Begabung den Weg zum Studium (vermutlich außerhalb Deutschlands) gänzlich zu versperren; die geistigen Leistungen des Judentums auf allen Gebieten der Wissenschaft sollien auch in Zukunft nicht völlig verloren gehen. In diesem Bereich des Bildungswesens (nach Absolvierung der Volksschule) handelt es sich darum, in jeder Weise die staatliche Genehmigung für solche, den höheren Schulen ähnelnde Schulen zu erstreben, unter evtl. Verzicht auf Examensbercehtigungen und unter eindringlichem Hinweis darauf, daß die Trennung der jüdischen Kinder von den anderen Kindern folgerichtig im Sinne der staatlichen Schul- Politik liegt, eine Verweigerung aber der Fortbildung im eigenen jüdischen Kreise und nach eigenen Bedürfnissen durch keinerlei erkennbares staatliches Interesse gerechtfertigt ist. Solange die Schulgeneiunigung nicht erreichbar ist, bleibt, als Notbehelf nur übrig, diese nicht mehr volksschulpfiichtigen Kinder in kleinen privaten Zirkeln durch ״Gruppeminterrieht“ (fälschlich Familienschuie genannt) im Sinne von g 18 der genannten Ministerialinstruktion fortzubilden, d. h. durch gemeinschaftlichen Unterricht an Kinder aus mehreren Familien durch Privatlehrer. Solch ״Gruppenunterricht“ darf nicht durch die Art der Unterrichtsgestaltung (schulmäßiger Aufbau in mehreren Klassen, Abstellung auf die Dauer usw.) tatsächlich zur ״Schule“ werden, weil sonst leicht Konflikte mit den staatlichen Schulaufsichtsbehörden entstehen können. Finanziell müßten jüdischer privater Gruppenunterricht oder jüdische Privatschulen so gestaltet werden, daß der Schuigeldbeitrag der höheren Schulen (20 RM. in Berlin) nicht überschritten wird, auch gewisse Ermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt werdet! können; soweit das Schulgeld die Selbstkosten nicht deckt, müßten die Kosten von der jüdischen Gesamtheit (Steuern, Spendenmittel) aufgebracht werden. Au! die Bedeutung dieses Schulwerks für die abgebauten jüdischen Lehrkräfte sei nebenher hingewiesen. Es kann ihnen Ideell wieder einen gewissen Lebensinhalt geben und sie materiell vor Not bewahren, der sonst oft doch mit Wohl• fahrtsunterstützung wird gesteuert werden müssen. 3. Das jüdische Schulwerk wäre unvollkommen ohne eigene, den besonderen Bedürfnisse« der Juden angepaßte Berufsschulen. Deutschland weist ein außerordentlich differenziertes Berufs- und Fachschulwesen auf, von der ge. aetzlichen Pflicht-Berufsschule an, die als Ergänzung der praktischen Berufslehre des jungen Lehrlings oder des jugend. liehen Arbeiters gedacht ist, bis zur vollen Tagesfachschule, etwa für Maschinenbau, Textilkunde, Handelslehre, Hauswirt- Schaft usw. Ein erheblicher Teil dieser Schulen, besonders die Tagesschulen, sind Waldschulen, d. h. der Besuch ist von der freien Entschließung des Besuchers abhängig. Die Wahlschulen fallen sämtlich unter das Ueberfüllungsgesetz vom 25. 4 33 mit• seinen bekannte« Beschränkungen. Die Schaffung jüdischer Waldschulen auf diesem Gebiet wird in. folge der materiellen Schwierigkeiten nur in bescheidenem Maße möglich sein, so wünschenswert gerade ihre Errichtung jetzt unter dem Gesichtspunkt der Förderung der jüdischen Berufsumschichtung und der Vorbereitung der jüdischen Jugend für die Tätigkeit im Ausland, besonders in Palästina, wäre. Leichter zu verwirklichen ist wohl die Schaffung jüdischer privater ״Berufsschulen“, d. h. von P!licht- 8 c h u I e n, die nicht unter das Ueberfüllungsgesetz fallen, also in Preußen von Schulen im Sinne des preußischen Gesetzes betreffend die Erweiterung der Berufs-(F0rtbildungs-)Sclu1tpflicht vom 2. 7. 33 (die Materie ist landesgesetzlich geregelt). Hier handelt es sich um die oben angedeutete Ergänzung*- schule für den jugendlichen Arbeitnehmer, der in der Haupt- Sache in der praktischen Berufstätigkeit, besonders als Lehrling, steckt. Nach § 1 des genannten Gesetzes kann die Berutsschulpflicht durch Ortsstatut für alle unter 18 Jahre alten, nicht mehr volksschulpflichticen Jugendlichen eingeführt werden, wie dies z. B. in Berlin und in vielen anderen Orten geschehen ist. Die Berufsschule dieser Art ist etwa in Berlin gegliedert in kaufmännische, gewerbliche, hauswirtschaftliche Schulen (neben zahlreichen vollen Fachschulen für Spezialbcnifc), gctrennt für Jungen und Mädchen (Hauswirtschaft nur für Mädchen), die Klassen zu 30—40 Schülern mit 6—8 Stunden in der Woche (für Mädchen Hauswirtschaft auch in den nicht rein hauswirtschaftlichen Berufsschulen). An der rechtliehen Möglichkeit und Zulässigkeit privater jüdischer Berufsschulen dürfte kein Zweifel sein. Jüdische Berufsschulen, deren Träger die Gemeinde oder ein privater Verein sein könnte, müßten zunächst für einige Klassen, etwa für die kaufmännische männliche und weibliche Jugend, unter der jüdische Lehrlinge besonders zahlreich vertreten sind, errichtet werden. Finanziell ist die Berufsschule, die zu einem erheblichen Anteil aus pauschalen Arbeitgeberbeiträgen der einzelnen Betriebe finanziert wird, für die Schüler unentgeltlich. Ob es möglich ist, die für die jüdischen Lehrlinge vom einzelnen Arbeitgeber gezahlten Beiträge für eine jüdische Schule zu erhalten, wird zu prüfen sein. Die Kosten für diese Art von Berufsschulen sind nicht allzu hoch (Beispiel: 40 Wochen ׳— ohne Ferien — zu 8 Stunden zu etwa 3 RM. Lehrerhonorar gleich 1000 RM. im Jahr, dazu die nicht sehr hohen sächliehen Kosten für kaufmännische Schulen, falls vorhandene Räume benutzt werden können, während allerdings der hauswirtschaftliche Unterricht mehr sächliche Unkosten mit sich bringt). Schließlich sei auch hier daraut hingewiesen, was die Errichtung jüdischer Berufsschulen ideell und materiell für die abgebauten hochqualifizierten jüdischen Berufsschullehrer (vorwiegend Frauen) bedeutet. Zusammenfassend ergeben sich folgende Gcgenvarts-Forderungen: 1. Förderung des Besuchs der jüdischen Volksschule; 2. Aktion für die Genehmigung jüdischer, allgemeinbildender Schulen für nicht mehr volksschulpflichtige Kinder, provisorisch Einrichtung von privatem ״Gruppenunterrieht";.י',.'"' '" י י 3. Schaffung jüdischer Berufsschulen für jüdische Lehrlinge. Die Erziehung der Erzieher Von Hilde Ottenhcimer Innerhalb der pädagogischen Bewegung der Gegenwart gewinnt die Frage der Erzieher besondere Bedeutung, da es von ihrer Persönlichkeit und pädagogischen Befähigung abhängt, ob das jüdische Kind trotz der Unruhe und Gespaltenheit im deutschen Judentum, das für sein Wachstum so notwendige Gefühl von Geborgenheit und Ruhe erleben kann. Eine der Hauptaufgaben des neugegründeten Erziehungsaus- Schusses ist daher selbst vielmehr eine pädagogische als eine organisatorische: ob ihm nämlich diese Erziehung der Erzieher gelingen wird. Zunächst: wer ist Erzieher? Gewiß nicht nur der jüdische Lehrer und die Lehrerin, sondern auch Jugendpfleger, Er- Ziehungsfürsorgerinnen, Kindergärtnerinnen und -hortnerinnen und Jugendleiterinnen. Denn sie alle haben es, wenn auch unter Erfüllung der verschiedenster! Aufgaben, doch immer mit dem Kind und dem Jugendlichen zu tun, ihre Arbeit ist also eine pädagogische. Die Ausbildung muß also für alle unter den gleichen Gesichtspunkten und auf demselben Boden erfolgen. Ausschlaggebend ist dabei das Erziehungsziel. Da der Talmud für die Mehrzahl der deutschen Juden ln der Gegenwart keine Lebensgrundlage bedeutet — da sie Ihn gar nicht kennen — muß eine andere Basis hierfür gesucht werden. Martin Bub er sprach vor kurzem von der Einheit von Glauben und Volk, deren Konkretisierung er in der Kenntnis der hebräischen Bibel und der jüdischen Geschichte sieht. Ein etwas umfassenderes, nicht nur durch das Lernen, also in der Schule, zu verwirklichendes Erziehungsziel hat er in einer der letzten Nummern der ״Jüd. Rundschau“ formuliert, wo er von den Urkräften des jüdisehen Daseins spricht, und auch Dr. Baeck hat auf die erzieherische Bedeutung des Lebensstils und der Gemeinschaftserlebnisse des Judentums hingewiesen (im Handbuch der Pädagoglk, herausgegeben von Mohl-Bellet, Langensalza 1930). Auf jeden Fall ist eine Ausbildung von Erziehern ohne die Verständigung über ein Bildungsziel aus dem Wesen des Judentums heraus undenkbar. Die wichtigste Aufgabe einer solchen Ausbildung ist die Vermittlung der geistigen Grundlagen des Judentu ms. Die Wissenschaft des Judentums ist groß und reichhaltig genug, um durch ihre besten Kenner auf dem Wege über die Erziehung der Erzieher der Praxis und dem Leben erschlossen zu werden und nicht Alleinbesitz: einer verhältnismäfiig kleinen Schicht zu bleiben. Man denke nur an die jüdische Philosophie und Geschichte, an die Soziologie und Anthropologie, Psychologie, Wirtschaftswissenschaft, Statistik, an die jüdische Pädagogik und Hygiene, um von all dem gar nicht zu reden, was mit der Religion und Religionsausübung zusammenhängt. Das reiche Schrifttum des Judentums auf allen diesen Gebieten könnte durch Aufstellung eines entsprechenden Katalogs für weitere Kreise lebendig gemacht werden, das gesprochene Wort ergänzen und vor allem der eigenen Weiterbildung dienen. Erst auf diesem Boden erfolgt die Differenzierung je nach den praktischen Aufgaben. Aber auch liier liegt als einigender Gedanke zugrunde, daß das Leben einer jüdischen Gemeinde viel Ächniichkeit mit dem Familienleben hat, daß also für ein Ganzes ausgebildet wird. Und ob man in einer Familie oder in der Gemeinde, in einer Anstalt oder Organisation oder in der praktischen Arbeit und Verwaltung, ob mit Rücksicht auf private Erwerbstätigkeit oder im Dienst der Allgemeinheit tätig sein will, immer hat man es mit dem einzelnen Kind oder mit Gruppen von Kindern zu tun. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgt die theoretisehe und praktische Ausbildung: die Aneignung der notwendigen Fachkenntnissc für den Unterricht durch die Lehrer und der technischen Kenntnisse zur Beschäftigung der Kinder durch die Erziehungsfürsorger. Auf jeden Fall muß nach der erfolgten Teilung in fachlicher Hinsicht der Schwerpunkt in der praktischen Arbeit liegen. Und eine letzte Stufe der Ausbildung würde es sein, wenn die praktisch und organisatorisch veranlagten künftigen Erzieher eine Zeitlang nur praktisch in den Schulen, in einzelnen Familien, oder in entsprechenden Biidungs- und sozialen Betrieben mitarbeiten, die theoretisch Begabten Gelegenheit zur wissenschaftlichen Vertiefung des von ihnen gewählten Gebiets erhalten. Daß der Begriff der Erziehung und des Erziehers weit und tief genug gefaßt werden möge, ist im Interesse unserer Kinder zu wünschen, und es ist auch kein Novum. in der pädagogischen Entwicklung, wenn Lehrer und Er/ichungsfürsorger prinzipiell die gleiche Ausbildung erhalten. Naturwissenschaftlicher Unterricht in der jüdischen Schule Von H. Z. Silberstcln. Die jüdische Schule hat die Pflicht, das jüdische Kulturgut der jungen Generation zu überliefern. Diese Pflicht muß heute besonders nachdrücklich betont werden, in einer Situation, da Massen nach dem Judenland zuriiekkehren, bevor sie zum Judentum zuriiekgekehrt sind und die Gefahr einer ״Levantinisierung“ uns unmittelbar bedroht. Wir können uns also nicht darauf beschränken, in einem Deutsch-, Gesehiclifs- oder Religionsunterricht jüdisches zu lehren; vielmehr muß der Gesamtunterricht, mul bandle es sich um scheinbar so weit abseits liegende Dinge wie die Natur- Wissenschaften, jüdisch geformt und durcharbeitet sein. Es gibt oder gab ein bestimmtes Verhältnis des jüdisehen Menschen zur Natur, eine bestimmte Wertung des Kreatürlichen, wie wir dies aus der Literatur, insbesondere dem Tenach, Talmud und den Midraschim erschließen können. Ich halte es für notwendig, daß der jüdische naturwissensehaftliche Lehrer über diese innert* Einstellung des klassisehen Judentums zur Natur orientiert ist; denn wenn er sie erfaßt hat, so kann er trotz oder gerade bei kritischer Ein- Stellung zu einem Wciterbildner und IJeberlicfercr werden. Einige Beispiele seien herausgegriffen. Wenn im Biologieunterricht die Entwicklungslehre besprochen wird, hat man von seiten einer Schülerschaft, die dazu erzogen ist, das Tenachwort ernst und wichtig zu nehmen, die Frage nach dem Sinn des ״Bereschith-bara“, des Schöpfungsberichtes zu erwarten. Bei der Beantwortung sollte sich der Lehrer vor allen platten Anbiederungsversuchen hüten und cs vermeiden, an dem Genesis-I.-Wort“ in seiner lapidaren Einfachheit zu deuteln (und etwa Evolutionsgedanken hineinzulesen). W0111 aber ergibt sieh hierbei die Gelegenheit, auf uralte mythische Vorstellungen hinzuweisen, die sich zahlreich in Bibel und Talmud zerstreut finden; Hinweise auf ein sich empörendes (!), sich ordnendes Chaos, Hinweise auf einen Kampf Gottes mit dem Chaos, das er zum Kosmos im Sinne Genesis I. erst gestaltet (die hebräische Vorbildung unserer 15—16jährigen muß es ermöglichen, hierbei immer mit dem Urtext zu arbeiten). Als Ergebnis solcher Besprechung mag formuliert werden, daß der Genesis-Bericht nicht als naturwissenschaftlicher Tatsachenbericht, sondern als ein auf bestimmten ethischen Prinzipien aufgebautes W e 11 e ח s c h e 111 a zu verstehen ist, das, auf einer ganz anderen Ebene liegend, mit dem wissenschaftlichen Evolution*- gedanken nicht kollidieren kann. Die Eigentümlichkeit des Judentums, die in der Prävalenz ethischer Konstruktionen zum Ausdruck kommt, muß vor allem den jüdischen Geschichtsunterricht klarlegen (Buch Schottin!, Schrnucl, Meiachim). Aber auch außerhalb der geschichtlichen und literarischen Sphäre ergibt sich oft genug Gelegenheit, diese ganz charakteristische Seite antikjüdischer Geisteshaltung dem Verständnis des Jugendlichen nahezubringen•. Wenn in der Biologie die Rassenfrage zur Erörterung gelangt, darf die talmudisclie Erklärung der Tatsache eines ersten Menschen nicht fehlen: Trotz ihrer gemeinsamen Abkunft, sagt der Talmud, sind die Menschen mißgünstig, wie wäre es erst, wenn sie von zwei Urvätern abstammten! Wenn im Physik■ oder Chemicunterricht der Elementbegriff durchgenommen wird, mag inan darauf liinweisen, daß auch die jüdische Tradition Urelemente kennt, die ״vor der Welt“ bestanden, nämlich Feuer. Wasser, Luft; aber man erzähle auch, wie scharf diese, wohl von den Griechen kommende Vorstellung, seitens eines R. Oamaliel abgciehnt wird. Es ist üblich, im naturwissenschaftlichen Unterricht gelegentlich zu betonen, daß das Experiment eigentlich eine Erfindung des modernen Menschen sei; man macht auf die verächtliche Art aufmerksam, mit der Plutarch von den ״Chemikern“ als Salbenköchen und niedrigen Handwerkern spricht. Da ist ausgezeichnete Gelegenheit, zu zeigen, daß der Begriff des niedrigen Handwerks im antiken Judentum nicht existiert. Ferner kann man den Schülern an Hand eines Berichtes aus Bcreschith-Raba (s, Sefer Haagadah von Bialik und Rawnitzki, in dem sich eine Fülle in Frage kommender Stellen aus Talmud und Midrasch finden; Buch 6, IX, 132) begreiflich machen, aus welchen ganz anderen Motiven das antike Judentum zu einer systematischen Naturforschung nicht gelangte; ja, sie sogar ablehnte. Damit ist nun keineswegs gesagt, daß das Judentum der Natur entfremdet war. Naturverbundenheit ist bei einem seßhaften Volke Selbstverständlichkeit, und es bedarf nicht erst literarischer Beweise. Bemerkenswert aber, und für einen naturwissenschaftliehen Lehrer wissenswert, ist die Weite der Auffassung, die sich gelegentlich in der Ablehnung des anthropozentrischen Standpunktes kundgibt, Den jungen Menschen aus der Enge anthropozentrischer Auffassungen herauszuführen, ihnen den Eigenwert fremdartigen Lebens erfaßbar zu machen, ist ja eine wesentliche Aufgabe naturwissenschaftlichen Unterrichts. Das sind jedoch Dinge, die nicht lehrbar sind, sondern Frucht einer langen stetigen Beschäftigung mit der Natur. Jugendliciieii, die auf der Fahrt, im Landheim oder bei der Gartenarbeit gelernt haben, auch auf die fremdartigen Stimmen des Waldes usw• zu hören, kann man die drastische talmudische

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