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Jüdische Rundschau · 1933-06-27 · Heft 51 (27.6.1933) · p. Seite 288

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 51 (27.6.1933)
Date
1933-06-27
Page
Seite 288 (sequence 4)
Language
German
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Seite 286 JÜDISCH! RUNDSCHAU Nr. 51, 27. VI. 1933 Wirlschaftskampf gegen Juden Die ,Oberschlesische Wirtschaft“, Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer für die Provinz Obersclilcsien (Beuthen), veröffentlicht in ihrem Juniheft eine Rede des Vorsitzenden, Bcrgassessor R a d m a n n, in der konstituicrcnden Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer ain 7. Juni 1933. Im Verlauf dieser Rede kam der neue Vorsitzende der Handelskammer auch auf die Judenfrage zu sprechen und machte dazu die folgenden Ausführungen: ״Wir Nationalsozialisten glauben, daß eine jüdische Weltpolitik und Welhvirtschaftspolitik gegen uns Deutsche getrieben wird. Seit den Tagen der Emanzipation befindet sich das Judentum iin Angriff auf die deutsche Wirtschaft. Es ist dabei gleichgültig־, ob dieser Angriff nach den Plänen der Protokolle der Weisen van Zion oder rein instinktmäßig erfolgt. Seine Wirkungen haben wir alle zu spüren bekommen. Nur die im Nationalsozialismus g<s bildete Einheitsfront der deutschen Wirtschaft kann die verbrecherischen Pläne des Weltjudentums vereiteln. Zum ersten Male seit Jahrhunderten wird der Kampf gegen das Judentum auch auf dem Gebiete der Wirtschaft geführt. Er wird geführt mit einer Disziplin, wie sie einzig in der Weltgeschichte dasteht. Gerade diese Disziplin wird uns den Erfolg bringen, den alle anderen antisemitischen Bewegungen in den vergangenen Jahrhunderten nicht anfweiscn konnten, eben weil sie ohne Disziplin gegen das Judentum ankämpften. Daß wir diese Disziplin halten können, haben wir mit in erster Linie dem Kampfbund des gewerblichen Mittelstandes, dem heutigen deutschen Wirtschaftsbund, zu verdanken. Diese_ Organisation ist die stärkste Stütze des Nationalsozialismus im Frontkampf mit dem Judentum. Ich möchte daher die hier in der Handelskammer vertretenen Gruppen der Industrie und des Bergbau- und Hüttenwesens bitten, diese Tatsache stets zu berücksichtigen und die Ständegemeinschaft vom I. Mai 1033 nicht 711 vergessen. Wenn es in den letzten Wochen vielleicht auch an einzelnen Stellen in dem Kampf, den der deutsche Mittelstand gegen das Judentum direkt oder indirekt führt, zu gewissen Ueberspitzungen gekommen ist, so wollen Sie das bitte verstehen. Es lag dies einfach daran, daß man eben in den zuständigen Ministerien die Sicherheitsventile nicht öffnete. Es ist dann kein Wunder, wenn unten durcheinander gefahren wird. Die Provokationen des Weltjudentums haben in keiner Weise nachgelassen. Gerade unser Oberschlesien wird durch diese Provokationen besonders betroffen. Der Fall des Juden Bernheim, der sich grundlos beim Völkerbund über unser Ohersclilesien beschwert, kennzeichnet diese jüdische Unverfrorenheit in ganz besonderem Maße. Das möge hier ein für allemal festgestellt werden, daß der neue Vorstand der Industrie- und Handelskammer Oberschlesien in Oppeln sich in keiner Weise von irgendwelchen Juden ins Bockshorn jagen lassen wird. Ich glaube wohl in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich hier zum Ausdruck bringe, daß die Oberschlesische Industrie- und Handelskammer freie Bahn für die nationalsozialistischen Wirtschaftspolitiker und Verständnis für den Nationalsozialismus in den Ministerien fordert, die nicht von Nationalsozialisten geführt werden.“ Als Juden sind wir verpflichtet, der Auffassung des Herrn Redners entgegenzutreten. Es ist nicht richtig, daß sich das iudentum seit der Emanzipation ״im Angriff auf die deutsche Wirtschaft“ befindet, vielmehr haben deutsche Juden in ehrlicher Arbeit am Wirtschaftsleben teilgenommen, und ebenso wie die übrige Bevölkerung haben sie ihre Verdienste an dem Aufschwung der Wirtschaft in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, der im wesentlichen bis zum Weltkrieg angehalten bat. Wir sind überzeugt, daß sich an Hand der Wirtschaftsgeschichte der letzten hundert Jahre diese Behauptung ebenso nachweisen ließe, wie oft bewiesen worden ist, daß die ״Protokolle der Weisen von Zion“ eine Fälschung im Anschluß an ein über 60 Jahre altes französisches satirisches Pamphlet sind. Würde der Redner sich eingehender mit diesen Tatsachen beschäftigt haben, so würde er sicherlich nicht dazu gelangen, von ״verbrecherischen Plänen des Weltjudentums“ zu sprechen. Insofern der Redner sich zum Schluß gegen die Ministerien wendet, die nicht von Nationalsozialisten geführt werden, ist es nicht unsere Sache, dazu Stellung zu nehmen. Der deutsche Vertreter in Genf, Gesandter von Keller, hat bei der Ratstagung erklärt, daß nachgeordncte Stellen in Ober- Schlesien Intentionen der Reichsregierung oft irrtümlich mißdeutet haben. Wir nehmen an, daß der Vorsitzende der Handclskammer sich nicht derartige Mißdeutungen zu eigen machen, sondern mir in allgemeiner Form seine Anschauung über die Wirtschaftspolitik zum Ausdruck bringen wollte. Kenntlichmachung arischer Geschäfte Demnächst sollen offizielle Schilder zur Kenntlichmachung arischer Geschäfte ausgegeben werden. Hierzu teilt die Nationalsozialistische Korrespondenz mit: Auf Grund der Verfügungen des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, vom 10. Mai und IS. Mai d. J. gibt der N.-S.-WirtschafIshund bekannt: Die Schilder ״Deutsche Geschäfte“ werden nur an arische Firmen nach den vom Nationalsozialist!־ sehen (kutschen Wirtscliaftsbund und der Selbsthilfe-Arbeifsgemeinsehaft der SA. gemeinsam aufgestellten Bedingungen gegen eine Jahresgebühr verliehen. Die Schilder sind unter Glas im Mctallrahmen und stellen das Symbol des neuen Deutschland dar: Eine aufgehende strahlende Sonne mit Hakenkreuz, davor als Hüter ein sitzender schwärzer Adler, darunter ,,Deutsches Geschäft“. Die Rückseite jedes Schildes muß den Stempel der vorgenannten SA.-Stelle und laufende Nummer tragen. Zugleich gilt die bildliche Ausführung als Warenzeichen der deutschen Mittelslandsgeschäfte und ist besonders bei der SA.-Selbsthilfe-Arbcitsgcmcinschaft zu beantragen. Die Verteilung für das gesamte Reichsgebiet wird durch die Selbst• hilfe-Arbeitsgemeinschaft der SA. vorgenommen. Diese Mitteilungen sind in verschiedenen Zeitungen abgedruckt. In der ״Mainzer Tageszeitung“ finden wir dazu einen Aufruf der lokalen Stelle "des ״Kampfbund des gewerbliehen Mittelstandes“, worin es u. a. heißt: ״Es darf kein deutsches Geschäft mehr in Groß-Mainz geben, das nicht ekennzeichnet ist. In den nächsten Tagen wird durch A.-Leute eine Kontrolle vorgenommen werden. Nur jetzt gibt es ein aufrichtiges und mutiges Bekenntnis, nicht aber auch noch später, wenn das ,Deutsche Geschäft‘ restlos gesiegt hat.“ Die bisher in Mannheim bestandene Volks 11 ochschule, die seit ihrer i. J. 1927 erfolgten Gründung unter der ehrenamtlichen Leitung des nunmehr beurlaubten Dozenten der Mannheimer Handelshochschule Dr. Paul Eppstein stand, wird in eine ״Deutsche Schule“ umgewanddt Infolgedessen wird auch die der Volkshochschule atigegliederte ״Bernhard-Kahn-Lesehalle“ aufgelöst, zu deren Unterhaltung der New Yorker Bankier und gebürtige Mannheimer Kahn bisher einen bedeutenden Zuschuß gegeben hatte. Ist Judentum ein Entlassungsgrund? Von Hermann Struck, Köln. In Nr. 49 der ״Jüd. Rundschau“ vom 20. Juni 1933 ist die Rechtslage der jüdischen Angestellten im Hinblick auf die Duldung fristloser Entlassung nach den Ausführungen von Dr. Theodor Kohlfing in den ״Blättern für Arbeitsrecht“ (Nr. 11) dargcstellt. Da eine Stellungnahme der Schriftleitung der ״Jüdischen Rundschau“ dazu nicht erfolgt ist, könnte von manchem an der Frage Interessierten, besonders von Angestellten privatwirtschaftlicher Betriebe, angenommen werden, daß die fristlose Entlassung in den angeführten iwd allen ähnlich gelagerten Fällen anerkannt werden müsse uaid es deshalb zwecklos wäre, die Hilfe der zuständigen Gerichte in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist zunächst zu sagen, daß es kaum zwei Rechtefälle, selbst auf dem engumschriebenen Gebiet, gibt, die die gleichen Tatbestandsmerkmale aufweisen. Es sollte schon deshalb im Einzelfalle der Versuch nicht unterbleiben, die wirtschaftliche Schädigung fristloser Entlassung abzuwehren. Dann aber ist ja auch das Recht, das diese Materie regelt, und das in den#§6) 70—72 des Handelsgesetzbuches behandelt ist, noch ohne Einschränkung in Geltung, so daß jeder Fall von hier ausgehend zu prüfen wäre. Von besonderer Bedeutung erscheint mir hierbei, daß (§ 70) das Dienstverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann gekündigt werden kann, ״wenn ein wichtiger Grund vorliegt“. Was als wichtiger Grund für den Prinzipal, die fristlose Kündigung auszusprechen, angesehen wird, ist in § 72 in vier verschiedenen Punkten des näheren erläutert. Alle vier Punkte haben ater das gemeinsam, daß es Umstände sein müssen, die im Verhalten des Angestellten liegen, wobei es zwar unerheblich ist, ob es ein schuldhaftes Verhalten (Untreue usw.) ist oder nicht {Krankheit usw.). Im Hinblick hierauf erscheint es mir abwegig, daß der ״wichtige Grund“ etwa in einem ״Verlangen der NSBO-“ gesehen werden könnte, das jedenfalls außerhalb des ״Verhaltens“ des Angestellten selbst liegt. Wenn auch die besprochenen Entscheidungen das Verlangen der NSBO. zu fristloser Entlassung als wichtigen Grund bejähen, so besteht doch Aussicht, hiergegen mit Erfolg anzugehen. Es kommt hinzu, daß, soweit sich jetzt schon überblicken läßt, die rechtliche Sonderstellung des Juden, soweit sie die Anwendung des geltenden Rechts betrifft, in ausdrücklichen Verfügungen der Reichsregierung niedergelegt ist, so daß es nicht genügt, den bloßen Sinn dieser Verfügungen aut Rechtsfälle auszudehnen, über die derartige Verfügungen nicht ergangen sind. Bei der Prüfung des Ein/.elfalles mag der Betroffene also stets zunächst nach vorstehenden Gesichtspunkten entscheiden, ob die Hilfe der Gerichte angezeigt ist oder nicht, keinesfalls aber ohne diese Prüfung kampflos kapitulieren. Man darf auch hinzufügen, daß die Entwicklung noch 1'ni Fluß ist und täglich Wandlungen erfährt, so daß es auch deshalb zweckmäßig erscheint, den Versuch gerichtlicher Entscheidung nicht zu unterlassen. Ausschaltung jüdischer Aerzte Das ״KVA“ (Mitteilungsblatt der Städtischen Kranken- Versicherungs-Anstalt zu Berlin) bringt in seiner Juni- Nummer folgende Veröffentlichung: Erstattung von Rechnungen jüdischer Aerzte ״Bereits in den Rundverfügungen A Nr. 155 und A Nr. 157 an die Abteilungen, betreffend den Boykott gegen das Judentum, ist als Auffassung des Ober- Bürgermeisters und der Krankenversiclierungsanstalt bekanntgegeben worden, daß es selbstverständliche nationale Pflicht der Mitglieder und Mitversicherten der Kranken- Versicherungsanstalt ist, nicht neu in die Behandlung jiidischer Aerzte zu treten und weiterhin bei bereite be* gonnener Behandlung bei solchen Aerzten sich zu überlegen, ob die Behandlung bei diesen fortgesetzt werden muß. Den Mitgliedern selbst ist seinerzeit durch eine Pressenotiz entsprechende Mitteilung gemacht worden. Trotzdem gibt es noch viele Mitglieder, die anscheinend mit Rücksicht darauf, daß auf Grund der zurzeit noch geltenden Satzung der Krankenversicherungsanstalt auch die Rechnungen jüdischer Aerzte erstattet werden, dieser nationalen Pflicht nicht nachkommen. Es wird deshalb daraut aufmerksam gemacht, daß bei einer Aenderung der Satzung, die in nächster Zeit zu erwarten ist, der Artikel 12II Abschnitt B dahin abgeändert werden wird, daß freie Arztwahl nur unter den reich sangehörigen Aerzten arischer Abstammung besteht. Die gleiche Bestimmung wird auch getroffen werden bezüglich der Kliniken und Heilstätten. Mitglieder und ihre mitversicherten Angehörigen, die vor finanziellen Schäden sich schützen wollen, werden deshalb nicht neu in die Behandlung jüdischer Aerzte, Zahnärzte (auch Dentisten) treten und, soweit sie in der Behandlung solcher sind, diese zum baldmöglichsten Zeitpunkt abschließen. Rechnungen jüdischer Aerzte usw. für Behandlungen nach diesem Zeitpunkt werden grundsätzlich nicht mehr erstattet werden. Das gleiche gilt sinngemäß für Kosten aus Verordnungen solcher Aerzte. Hafemann, Kommissarischer Vorsitzender der Städtischen Kranken- Versicherungsanstalt zu Berlin.“ (Sperrungen von uns. — Red.) Diese Verfügung spricht von ״Boykott gegen das Judentum“, obwohl dieser Boykatt am 2. April auf Veranlassung der Reichsregierung für beendet erklärt wurde. Durch diese Maßnahmen wird ein Teil der jüdischen Aerzteschaft, die sich des vollen Vertrauens ihrer Patienten erfreute, materiell schwer getroffen. # Wie die ״Frankfurter Zeitung“ mitteilt, hat der Frank׳• furter Aerzteverband für freie Arztwahl seinen Mitgliedern niclitarischer Abstammung ein Schreiben zugehen lassen, in dem sie verständigt werden, daß ihre Zulassung zu den RVO.-Kassen auf Grund der Verordnung des Reichsarbeitsministers vom 22. 4. 1933 mit 1. Juli 1933 für beendet erklärt wird. Dem Schreiben ist eine Anlage beigefügt, welche die formellen Bestimmungen über die Beschwerdemöglichkeit mitteilt. Demzufolge scheiden über 100 jüdische Aerzte und Aerztinnen aus der Kassenpraxis aus. Am 26. d. M. veröffentlicht die ״Frankfurter Zeitung“ hierzu noch eine auf Gpind des Pressegesetzes ihr zugesandte Zuschrift des Kommissars für die ärztlichen Angelegenheiten der Provinz Hessen-Nassau, Dr. Strebei, worin einem Kornmentar der ״Frankfurter Zeitung“, wonach durch die Streichung von 109 Kassenärzten die ärztliche Versorgung der Versicherten in Frage gestellt wäre, entgegengetreten wird. Der Kommissar teilt mit, daß von den 526 Kassenärzten in Frankfurt 269 ״nicht deutschstämmig“ sind. Von diesen scheiden 100 aus, die in einer dem Schreiben beigelegten und gleichfalls veröffentlichten Liste namentlich angeführt werden. Auch nach diesem Ausscheiden sei noch eine fast dreifache Ueberbejetzung mit Kassenärzten festzuatellea- Von der Woche TU. meldet: Der Stadtrat München beschloß aul Antrag der nationalsozialistischen Fraktion, die Gräber Kurt E i s n e r s im Münchner Ostfriedhof und Gustav L a n - dauers im Waldfriedhof sofort zu beseitigen. Die Gräber werden als erloschen erklärt und die Denkmäler abgetragen. Die Asche der beiden Toten wird der jüdischen Kultusge meindc zur Verfügung gestellt. Der preußische Justizminister hat soeben seine Anfang April erlassenen Verfügungen, durch die er jüdischen Notaren die Enthaltung von der Ausübung ihres Amtes bis zur anderweitigen Regelung aufgegeben hatte, durch eine neue Verfügung wieder aufgehoben. Danach können die Notare, soweit sie inzwischen nicht ihr Amt verloren haben und auch nicht durch ein Vertretungsverbot betroffen sind, ihr Amt wieder ausüben. Die endgültige Ent- Scheidung, ob der einzelne Notar sein Amt behält, wird״ nach Prüfung der im Berufsbeamtengesetz aufgestellten Voraussetzungen getroffen werden. In einer Pressekonferenz erklärte Staatskommissar Hink e I bezüglich der künftigen Berücksichtigung von Ausländern oder nichtarischen Künstlern im deutschen Theaterlebcn, es würden bei den Staats- und städtischen Theatern im allgemeinen die Richtlinien des Beamtengesetzes gelten. Den Privattheatern sei die Beschäftigung von _ Nichtariern freigestellt, wie es überhaupt den nichtarischen Künstlern unbenommen sein soll, freischaffend tätig zu sein. Die Regierung sei überzeugt, daß die Erziehung des Volkes zu gesundem Denken und der geschärfte Instinkt gegenüber all diesen Problemen ,zur Ablehnung art- und wesensfremder Produktion führen werde. Wie amtlich mitgeteilt wird, hat das geheime Staatsolizeiamt die Berliner Tageszeitung ״Der Reichsbote“ is zum 5. Juli wegen eines unter der Ueberschrift ״Kreuzzug des Geistes“ erschienenen Artikels, in dem die Behändlung der Judenfrage unter der nationalen Regierung kritisiert wurde, verboten, ln dein'Artikel wurde eine böswillige Verächtlichmachung der Reichsregierung erblickt. Zur Gleichschaltung der Gewerkschaften Aus Leserkreisen wird uns geschrieben: In diesen Tagen haben die Mitglieder der Gewerkschäften ein gedrucktes Rundschreiben bekommen, in dem sie über die Ueberfiihrung derselben in die Berufsverbände der Nationalsozialistischen Angestelltenschaft (NSA) orientiert wurden. In diesem Rundschreiben heißt es: ״Juden und Fremdrassige können die Mitgliedschaft in den neuen Verbänden nicht erwerben.“ Hiermit sind die jüdischen Angestellten aus den Berufsverbänden, in denen sie zum Teil seit Jahrzehnten Mitglieder waren, ausgeschieden. Die Rechte, die sie durch ihre langjährigen Beitragszahlungcn erworben haben, sind ihnen verlorengegangen. Die juristischen und sozialen Einrichtungen, die sie mit ihren Beiträgen haben aufbaueii helfen, stehen ihnen nicht mehr zur Verfügung. Diese Maßnahme bedeutet viel mehr, als es auf den ersten Anblick schein!. Es droht, daß die deutsch-jüdischen Angestellten ihre staatsbürgerlichen Rechte verlieren. Das ״Arbeitertum“, das amtliche Organ der Deutschen Arbeitsfront, schreibt in seiner Nummer 8 vom 15. Juni u. a.: ״... denn künftig gilt nur der etwas im neuen Deutschland, der im Besitz des Staatsbürgerrechts ist. Die Verleihung dieses so wichtigen Staatsbürgerrechtes, welches regelrecht verdient werden muß, ist aber abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Organisation der ״Deutschen Arbeitsfronf“.“ Die exakte Bedeutung dieses Satzes ist zwar noch unklar, aber es geht das eine daraus hervor, daß der Ausschluß aus der Arbeitsfront den Verlust wichtiger Rechte bedingt. In derselben Nummer des ״A r b e i te rt u m“ heißt es: ״Denn darüber besteht wohl kein Zweifel, daß später nur der Arbeit erhalten kann, der Mitglied der ״Deutschen Arbeitsfront“ ist.“ Durch die Durchfiihrung dieser Maßnahme käme der deutsche Jude in eine wirtschaftliche Situation, deren Folgenschwere heute noch gar nicht zu übersehen ist, deren Folgen aber weit schlimmer sein werden als die Ausschaltung der Aerzte, Juristen und Beamten. Es ist Aufgabe der jüdischen Organisationen, dieser drohenden wirtschaftlichen und politischen Schlechterstellung, die einem großen Teil der deutschen Juden droht, schon heute durch entsprechende Schritte vorzubeugen. Gegen jüdische Artisten aus Deutschland DAZ. meldet aus Amsterdam: Der Vorstand der Niederländischen Artistenorganisation hat das folgende Telegramm an den Arbeitsminister und an die Stadtverwaltungen von Amsterdam, Rotterdam und Haag gerichtet: ״Im Hinblick auf die allgemeine Notlage der holländischen Artisten protestiert die Niederländische Artistenorganisation stärkstens gegen das Auftreten von aus Deutschland geflohenen Artisten, die hier unter dem Namen ״Das Kabarett der Prominenten“ ein Ensemble begründet haben, und Vorstellungen in Amsterdam, Rotterdam, im Haag und an anderen Plätzen geben. Sie ersucht die Behörden, Maßnahmen hiergegen zu ergreifen.“ Das erwähnte ״Kabarett der Prominenten“ setzt sich aus Efim Schachmeisters Jazzband, dem Komponisten Willy Rosen, Kammersänger Eduard Lichtenstein sowie den Artisten Willy Stettner, Hilde Wörner, Marion Taal, Edith Harrys und Max Peltini zusammen. Als Regisseur fungiert Dr. Franz Mirow und als geschäftliche Leiter der Tournee zeichnen Ernst Levy und Richard Markus. Rosens Operette ״Der Chauffeur meiner Frau“ wird jetzt in Holland als ״Weltpremiere“ aufgeführt. Das Arier-Prinzip im Deutschen Waüenriog Das ״Hamburger Tageblatt" meldet: Die Beauftragten der NSDAP, haben an den Vorort des Allgemeinen Deutschen Waffenrings, der die Zusammenfassung aller waffenstudentis chen Verbände in Zukunft darstellen wird, folgende Mitteilung gelangen lassen: ״Einem Wunsche des Fierm Reichskanzlers und Führers der NSDAP, folgend, teilen wir Ihnen hierdurch mit, daß bei der Durchführung der Ehrengesetze des Allgemeinen Deutschen Waffenrings der Arierparagraph in der aktiven Gliederung jeden Verbandes ohne Ausnahme durchzuführen ist, jedoch ist bei den AH.-Verbänden in einzelnen Fällen, die von den einzelnen Verbandsleitungen geprüft und der Führung der Deutschen Studentenschaft mitgeteilt werden, im Sinne des S 3 des Oesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und der dazu ergangenen Durchführungsbe- Stimmungen zu verfahren.“

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