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Jüdische Rundschau · 1933-06-20 · Heft 49 (20.6.1933) · p. Seite 272

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 49 (20.6.1933)
Date
1933-06-20
Page
Seite 272 (sequence 4)
Language
German
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Seite 270 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 49. 20. VI. 1933 Bummel durch die Budenstadt der Anglo«Palesiine Exhibition Von Anaie Mainz. London, Juni 1933. Diese eigenartige ״exhibitioh“ zeigt, ihren vielfachen Zielen gemäß, ein vielfältiges Gesicht. England und Palästina; Messe, Wohltätigkeitsbazar, Museum, das alles findet sich vereinigt in der riesigen bahnhofähnlichen Agricultural Hall. Kaum verirrt sich der Blick bis nach oben, wie unter freiem Himmel geht man spazieren in den volksbelebten Palästinagassen mit ihren weißen Bazaren aus Holz und Pappe. In der Eingangshalle, der Vorstadt sozusagen, und dann weiter,. im Stadtsüden, geht es im großen und ganzen noch europäisch zu. Englische Ledertaschen weisen solide Pracht, Sheffield zeigt Brot-, Obst-, Kuchen- Taschen- und sonstige altberühmte Messer. Heißwasser, vom neuesten Patentofen erhitzt, strömt in eine schneeweiße Wanne und ladet ztim Bade. Sodann, der Ucbcrgang: Meßbuden englischer Firmen, doch mit .Oricntwarc. Türkisches Konfekt, dessen Hersteller sich poetisch ״Tastern Dreatn Works“ nennen. Orientteppiche und -schmuck. Es folgen die großen Reisegesellschaften, die mit hinreißenden Plakattexten zum Besuch des Heiligen Landes wie des Orients im allgemeinen einladen. Wir schlendern weiter, die Atmosphäre wird immer ortentalischer, sogar die Londoner Sonne brennt mit ungewohnter Glut in das dichter werdende Gewühl. Die jüdischen Bazarbuden sind umdrängt: Bücher, Blumen, Erfrischungen, Spielwaren stellen — zugunsten der deutschen Palästina-Wanderer — zum Verkauf. Das Geschäft geht flott, die freiwilligen Verkätiferinncn, blauweil! angetan, walten eifrig, erhitzt, vergnügt, ihrer Aemter, Macht nichts, daß der Blumenstrauß nicht gcrade elegant verpackt ist. ״Und versagt die Kellnerin bei der Menge der Bestellungen, so helfen die Gäste ihrem untrainierten Gedächtnis mit mnemotechnischen Ratschlägen freundlich nach. Ein jeder ist froh, sich auf die kühlende Eiscream-Inscl gerettet zu haben. Ein Knabentrupp sucht soeben zu landen. Wer sind die netten Jungen in ihrer knappen, eleganten, blauweißer! Livree? Zunächst denkt man an Pagcn-Helfcr. Irrtum: es sind auswärtige Gaste, Schüler eines zionistischen Instituts in Brighton. Sicher, die Reise lohnt sich. Wen von ihnen locken nicht die friedlichen Wettkämpfe der modernen Tel- Awiwer Makkabäer! — Freudig so wie der junge palästinensische Gärtner vor ihren Augen werden auch sie vielleicht eines Tages ihre Pflanzenschützlinge betreuen. Mancher auch mag als zukünftiger Orangenbauer voll Eifer den Stand der Citrus-Industrie mit seinen Fruchtsorten, Saftgläsern und mm statistischen Tabellen studieren. Tabellen spielen in dieser Ausstellung eine glückliche Rolle. Zahlen beweisen. Und die Zahlen des f. N.-F,, des Keren Hajessod beweisen mit den steigenden Ziffern ihrer scheinbar so nüchternen Kolumnen den phantastischen Aufbau eines kleinen kostbaren Landes nach Kapital, Bevölkerung. Handel und Industrie. Warenstände, Photos, auch ein Film, bringen die abstrakten Zahlenwerte lebendig vor Augen. . Die größere Menge der Besucher wird naturgemäß von der kulturellen Abteilung angelockt. Am schönsten die Stände der Jewish Agency und des Omanut- Verlags mit Kinderbüchern und -spielen, ein Zattberlädchen, ein Nürnberger Trichter für die vielen, die heute eifrig und eilig hebräisch lernen. Wie man auf kleinstem Raum ein großes Programm demonstriert, zeigt uns der Wizo-Stand. Nahalaler Mädchen auf dem Felde, häusliche Arbeit und Kinderpflege in der Mutterschule, der Mutterschule Vorderasiens, alles im Photo, das Mustergärtchen der Wanderiehrerinnen dagegen in natura auf winzigem Bodengeviert. Zu guter Letzt die Altertums- und völkerrechtliche Abteihing, gleichsam die theoretische Seite der Ausstellung. Besinnlieh die Schau und — auch der Betrachter, nun frei von Kauffieber, frei von wirtschaftspolitischen Erwägungen. Antike Tongefäße, wenn auch dem heiligen Boden entnommen, ganze Vitrinen voll, sind nicht ganz zu Unrecht wenig populär. Beredter sprechen die Mosaikkopien aus Bet-Alpha von biblischer Geschichte dem, der in solch altem Bilderbuche lesen mag. Ein plastisches Modell des zweiten Tempels erfreut die Realisten und wen erfreute nicht das aquarellierte Riesenkupfer: ,the Land of Canaan“ mit einem Sonderbild der ״City of Jerusalem“ vom Jahre 1683, ein paar Minuten Geduld und die krausen Zeichen sind entziffert; dies dürfte bei den alten Codices in samaritanischer Schrift den allermeisten nicht so glatt gelingen. Dafür kommt selbst ein Kind auf seine Rechnung (von einem Schilling Eintrittspreis) in der ethnographischen Schau, die die Vergangenheit mit der Gegenwart verbindet. Sfiehprohen einheimischer Kultur vom Feuerstein zum Streichholz, ein seltsam gestalteter Pflug, eine Kamelhaarumwickelte Beduinenspindel, ein hennenförrniger Wasserkrug, eine bunte Menge orientalischen Gerätes, als Hintergrund eine verblüffend lebendige Photomontage palästinensischer Typen und Kostüme. Dann noch gesondert, fast wie ein Scherz, die talergroßen Fez- und Turbanmodelle aller Stämme und Stände, über vierzig Stück, in der Vitrine sauber reihenweis geordnet, Leihgabe einer Sammlerin. Viel noch ließe sich berichten, Altes und Neues, Großes und Kleines, Eigenes und Fremdes, das uns die alte neue Heimat wieder nahebringen soll. — Doch ein ״Bummel'• ist kein Katalog. _ Eine Palästina-Anleihe? Wie die J. T. A. erfährt, beabsichtigt die Palästina-Regierung, binnen kurzem eine Anleihe von einigen Millionen Pfund zur Förderung der Landwirtschaft und Landsicdlung in Palästina, aber auch für eine Reihe anderer Zwecke aufzunehmen. Mit Hilfe dieser Anleihe soll der sogenannte French-Plan zum Teil verwirklicht werden. Auf Anfragen beim Colonial Office wurde bisher weder eine Bestätigung noch ein Dementi erlangt. Wie die hebräische Tageszeitung ״Haarez“ mitteilt, soll die 2i/;,-MilIione11-Pfund-Anlcihe, die die Palästina-Regierung aufzunehmen beabsichtigt, zur Durchführung folgender Arbeiten ver«• endet werden: Wasserversorgung Jerusalems 300000 Pfund; Kanalisation in Jerusalem 200 000 Pfund; Errichtung eines Hauptpostgebäudes in Jerusalem 500000 Pfund; für eine Agrarbank 500 000 Pfund; Ansiedlung landloser Araber 500 000 Pfund; je 150 000 Pfund zum Ausbau des Jaffaer Hafens, für Wasserversorgung und Kanalisation in Haita und für Wasserversorgung in den Dörfern. Hilfsaktion zugunsten deutscher Juden New York, 15. Juni. (J. T. A.) Der vom Jewish Joint Distribution Committee of America Ende Mai beschlossene Drive zur Aufbringung von zwei Millionen Dollar für das Hiltswerk zugunsten deutscher Juden wurde am 14. Juni in New York mit einem Bankett, auf dem der Gouverneur des Staates New York, Herbert H. Lehma n, und der frühere Botschafter Guggenheim als Hauptredner auftraten, eröffnet. Auf dem Bankett wurden 250000 Dollar für den Hilfsfonds gezeichnet. Der Vorsitzende der Konferenz, James N. Rosenberg, erklärte bei dieser Gelegenheit, das Joint Distribution Committee befasse sich ähnlich wie das Rote Kreuz und andere derartige Organisationen durchaus nicht mit politischen Angelegenheiten; die Konferenz werde sich ausschließlich auf die Erörterung von Fragen, die mit unmittelbarer Hilleleistung Zusammenhängen, beschränken. Das Mißgeschick des ״Berliner Tageblatt" Das ״Berliner Tageblatt“ brachte am 17. d. M. in großer Aufmachung einen Bericht aus Paris unter der Ucberschrift: ״Mutige Geste des Berliner Tageblattes — Bedeutsames Pariser Urteil über die ״Brücke“; darin wird die Reklametrommcl für das ״B. T," gerührt, indem wiedergegeben wird, was die Pariser Zeitung ״L’Oeuvre“ über die letzte Juden- Diskussion in der ״Brücke“ des ״B. T.“ (vgl. ״Jüd, Rundschau“ Nr. 47) schrieb. Nach langer Bemühung ist es offenbar dem ״B, T.“ gelungen, eine rühmende Besprechung dieser ,,Brücke“ durclizusetzcn, nachdem bereits früher von den Ausländskorrespondenten verlangt worden war, Belichte über solche ״Erfolge“ des ״B. T.“ zu liefern. ״L’Oeuvre“ soll nun — nach dem Bericht des ״B. T.“ — geschrieben haben, die Verteidigung der Juden werde in der ״Brücke“ ״mit großer Noblesse des Tones“ unternommen, wobei u. a. die Namen Zarnow und Dyes als Nationalsozialisten lobend genannt werden. Dann heißt es im ״B. T.“: ״L’Oeuvre“ schließt seinen Artikel mit weiteren warmen Worten der Anerkennung für das ״Berliner Tageblatt“ und mit kritischen Bemerkungen über den deutschen Antisemitismus und seine heutigen Ausdrucksformen, die Deutschlands Ansehen in der Welt schweren Abbruch tun.“ Am nächsten Tag, am 18. Juni, veröffentlicht das ״Tageblatt" nun in Fettdruck folgenden Artikel, der einem jüdischen Publikum wörtlich bekanntzuwerden verdient. ״Unsere Antwort an das ,Oeuvre‘. In unserer gestrigen Morgennummer hatten wir an dieser Stelle unter der Ueberschrlft ,Mutige Geste des Berliner Tageblatts‘ einen Artikel der Pariser Zeitung ,L’Ocuvre‘ auszugsweise wiedergegeben, in dem ganz einseitig und entgegen unseren eigenen Absichten und Auffassungen Stellung zu unserer Pfingstnummer ,Die Brücke‘ genommen wird. Bedauerlicherweise ist dieser Artikel ohne eigene Prüfung und Stellungnahme zum Abdruck gebracht worden. Wir halten es deshalb für unsere Pflicht, auf diese Ausführungen folgendes zu erwidern: Zunächst Ist es unrichtig, wenn In dem Artikel des ,Oeuvre‘ behauptet wird, daß auch Vorkämpfer des National- Sozialismus in der ,Brücke‘ zum Wort gekommen seien. Gottfried Zarnow, der Verfasser der bekannten Schrift ,Gefesselte Justiz‘, gehört der Nationalsozialistischen Partei erst seit dem Jahre 1932 an, spielt aber in der Partei- Organisation keine Rolle. Seine Ausführungen sind überdies in tendenziöser Form vom ,Oeuvre‘ benutzt worden. Dr. Wilhelm A. Dyes ist überhaupt nicht Nationalsozialist. Diese Feststellungen sind wesentlich, da aus der Dar- Stellung des ,Oeuvre‘ eine beabsichtigte Irreführung gelesen werden kann, als ob die nationalsozialistische Bewegung bezüglich ihrer Vorkämpfer ihre eigenen Prinzipien aufgeben und verleugnen wolle. Wenn wir auch ln der Frage des Antisemitismus unsere eigene Auffassung haben, so haben wir dabei doch auch stets betont, daß die antisemitische Bewegung Infolge des Verhaltens zahlreicher, an prominenter Stelle stehender Juden starken Widerhall Im deutschen Volke finden mußte. Das ,Oeuvre‘ stellt fn seinem Artikel die Dinge so dar, als ob alle Juden schlechthin Unschuldsengel seien und als ob der furor teutonlcus ohne jede Veranlassung sich auf wehrlose Menschen stürze. So liegen die Dinge nicht. Und durch eine derartige unrichtige oder einseitige Dar- Stellung wird der Lage des deutschen Judentums nicht gedient. Wie ja gerade aus der ,Brücke‘ hervorgehl, haben objektiv denkende Juden ln Deutschland selbst zugegeben, daß der Antisemitismus zu einem großen Teil durch das Verhalten ihrer Glaubensgenossen verständlich geworden ist; sic versuchen nun, indem sie Verständnis für die nationalsozialistischen Gedankenginge in Ihren Kreisen zu verbreiten suchen, «inen neuen Ausgleich In Deutschland zu schaffen, ln ihrem eigensten Interesse sollte auch das Ausland durch eine verständige Haltung dazu beitragen, daß diese Bemühungen Erfolg haben.“ Dieses Nachwort wird wohl genügen, um das ״Berliner Tageblatt“ endgültig für jüdische Leser unmöglich zu machen. Gewiß, der ״furor teutonicus“ hat sich nicht ״ohne jede Veranlassung auf wehrlose Menschen gestürzt“; das ״Bert. Tageblatt“ als verunglücktes ״Judenblatt“ hat diesen Beweis reichlich erbracht. Jüdische Interessen können auch im neuen Deutschland nur offen und arrfrecht, ohne geschäftliche Nebenzwecke, vertreten werden. Ke ״Judenpresse“ von einst ist dazu untauglich. Die für den 18. 3. M. angekündigte ״Brück'e", die die Fortsetzung der Judendebatte bringen sollte (und in der ,,C.-V.-Zeitung“ in einem Rieseninserat den Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Voraus angepriesen und kostenlos angeboten wird), konnte, wie das ״B. T.“ mitteilt, aus technischen Gründen nicht erscheinen. ln MI g d a 1 am Tiberias-See!st es zu einem Zusammenstoß zwischen Mitgliedern des Brifh Trumpeldor und Angehörigen der Histadruth Haowdim, die die Entfernung der Revisionisten von der Arbeitsstätte forderten, gekommen. Auf beiden Seiten gab es einige Verletzte. Mehrere Mitglieder der Histadruth wurden verhaftet. An unsere Abonnenten! Die Abonnements-Gebühren für das 3. Kalenderquartal, bzw. für Monat Juli, werden jetzt fällig. Wir werden uns deshalb erlauben, die Abonnements-Gebühren für die kommende Bezugszeit wie üblich in den nächsten Tagen durch Nachnahme einzuziehen. Wir wären für pünktliche Einlösung dankbar und weisen darauf hin, dafe durch rechtzeitige Zahlung der Gebühren am besten eine Verzögerung in der Belieferung vermieden wird. Diejenigen unserer Abonnenten, die, auf ausdrückliehen Wunsch, keine Nachnahme zugestellt bekommen, ersuchen wir höfl., den Betrag auf unser Postscheckkonto Berlin 173 92 zu überweisen. Berlin, im Juni 1933. Verlag ״Jüdische Rundschau" Berlin W15, Meinekestraße 10 Ist Judentum ein Entlassungsgrund? ln den ״Blättern für Arbeitsrecht'‘ (Nr. 11) befaßt sich Dr. Theodor Roh 1 fing mit der Rechtsstellung des Arbeitnehmers jüdischer Rasse und kommt dabei zu nachstehendem Ergebnis: ״Für die einzelnen arischen Betriebe ist nun folgende Rechtslage für die Berechtigung der fristlosen Entlassung maßgebend: a) bei offenen Verkaufsgeschäften: Die Wandlung der Anschauungen hat dazu geführt, daß das Publikum es ablehnt oder nur ungern von einem jüdisehen Verkäufer bedient sein will. Die Ablehnung durch den Käuferkreis kann zu einer schweren Geschäftsschädigung führen, so daß das Verbleiben eines jüdischen Verkäufers eine Gefährdung für den Bestand des Geschäfts bedeutet und die fristlose Kündigung aus wichtigeren Gründen rechtfertigt. Dieses ist aber nur in Kleinbetrieben zu bejahen, wo eine Versetzung des Angestellten an eine andere Stelle nicht tnöglieh ist, die ihn mit dem Kundenkreis nicht in Berührung bringt. Weiter muß vorausgesetzt werden, daß sich der Kundenkreis überwiegend aus deutschstämmigen Personen zusammensetzt und die Einstellung des jüdischen Arbeitnehmers vor dem 30. Januar 1933 geschah. b) in Bürobetrieben kommt es auf die Art der Tätigkeit an. Lohnbuchhalter, Schreiber und ähnliche Angestellte mit untergeordneter Tätigkeit kommen selten mit dem Publikum in Berührung. Hier entfällt das Recht des Arbeitgebers zur fristlosen Entlassung. Anders ist dieses bei leitenden Angestellten, deren Tätig- Reit gerade darin besteht, den Aufgabenkreis des Betriebs durch Verhandlungen mit außenstehenden Personen zu erweitern und den Auftragsbestand aufrecht zu erhalten. Hier ist es denkbar, daß Behörden, die Auftraggeber solcher in arischen Händen befindlicher Firmen sind, wegen der Zugehörigkeit der leitenden Angestellten die Verhandlung über eine Auftragserteilung ablehnen. Ist eine anderweitige Beschäftigung der leitenden Angestellten, z. B. durch liebertragung der Organisationsleitung des Innenbetriebs, nicht tnöglieh, so kann leicht die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit diesen leitenden Angestellten eine Gefährdung des Bestandes der Firma bedeuten. c) bei Reisenden: Sind die Reisenden nur gegen Provision ohne Garantie eines Fixums.und ohne Ersatz ihrer Spesen angestellt, so ist es zunächst ihr Schade, wenn sie keine Aufträge erhalten. Von Bedeutung ist aber hier die Dauer der Kündigungsfrist. Die Ablehnung von Aufträgen kann aber unter Umständen die Firma schädigen, weil Konkurrenzbetriebe durch Konkurrenzartikel ihr zuvorkommen können. Ist die Kündigungsfrist länger als ein Monat, so besteht die Gefahr, daß der arische Arbeitgeber vom Markt zuriiekgedrängt wird, in diesem Falle hat er ein Recht zur fristlosen Kündigung. Das Kündigungsrecht greift besonders da Platz, wo der Reisende gleichzeitig Bezirksvertreter ist und der Arbeitgeber, wenn er selbst oder durch einen anderen Angestellten den Bezirk bereisen läßt, für jedes in dem Bezirk zustandegekommene Gcschätt die Provision zahlen muß (g 89 BGB.). Voraussetzung ist aber, daß der Auftragsbestand gerade wegen der Zugehörigkeit des Reisenden zur jüdischen Rasse erheblich zurückgeht. Man denke an Reisende auf dem Lande, wo der Landwirt jede Bestellung an einen jüdischen Vertreter ablehnt Besondere Schwierigkeiten sind bei der fristlosen Entlassung auf Veranlassung der Belegschaft oder der NSBO. entstanden, wenn der Arbeitgeber die fristlose Entlassung selbst nicht wünschte. Richtig ist zunächst, daß nur durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, nicht aber der Betriebsvertretung oder des Zellenobmanns jüdische Arbeitnehmer entlassen werden können. Zuzustimmen ist deshalb dem Erlaß vom 11. Mai 1933 — 13 AC 312/33 —, der dem von der NSBO. eingesetzten Personalleiter und dem Betriebsrat das Recht abspricht, im Namen des Geschäftsführers, und zwar gegen dessen Willen, die Kündigung auszusprechen. Damit eine solche Kündigung im Rechtssinne vorliegt, muß sie ausdrücklich vom Arbeitgeber wiederholt werden. Fügt sich der Arbeitgeber dem Verlangen der NSBO. oder der Gauleitung zur Entlassung jüdischer Arbeitnehmer, so kommt es darauf an, ob dieses Verlangen einen wichtigen Grund 1m Sinne der §§ 70 HOB., 133a und b GewO., darstellt. Hier haben sich — und mit Recht — einzelne Kammern auf den Standpunkt gestellt, daß unter Umständen der wichtige Grund zu bejahen ist. So ist z. B. das Urteil vom 2. Mai 1933 (3 AC 322/33) aus: ״Aus der Aussage des Zeugen ... und des. Direktors ..... der als Beauftragter der NSDAP, die Beseitigung des jüdischen Elements in der chemischen Industrie vornimmt, ergibt sich, daß mit allem Nachdruck die sofortige Entlassung der jüdischen Angestellten, also auch der Klägerin, aus dem Betrieb der chemischen Industrie verlangt wird. Als Gefahren, die dem Betrieb der Angeklagten im Fall der Weigerung der fristlosen Entlassung drohen, sind geschildert worden der Widerstand der Betriebsvertretung und der Belegschaft, der Boykott der Kunden, die Festnähme der für die Nichtentlassung verantwortlichen Angestellten sowie auch Nachteile bei der behördlichen Ent- Scheidung über Zulassung von Präparaten, die von der Beklagten hcrgestellt wurden. Angesichts dieses politischen unabänderliehen Drucks, der sich in wirtschaftlich Verhängnisvoller Weise für den Betrieb auswirken muß, ist der Beklagten nicht zuzumuten, diesem Druck aussichtslosen Widerstand entgegenzusetzen und das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fortzusetzen.“ Noch weiter geht die E. vom 27. April 1933 (8a AC 265/33), in der ausgeführt wird: ״Die fristlose Entlassung des Klägers anläßlich der Borkottbewegung zur Abwehr der öreuelpropaganda im Auslande steht im Zusammenhang mit der nationalen Revolution des deutschen Volkes. Die Maßnahmen sind durch die gewonnene Revolution rechtlich sanktioniert. Es müssen für ihre rechtliche Beurteilung dieselben Grundsätze gelten, die das Reichsgericht für die Revolution von 1918 zur Anwendung gebracht hat (RGZ. 100, 27). Kann der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die Zusammensetzung der Belegschaft damit rechnen, daß die Weiterbeschäftigung Störungen im Betrieb und Ausschreitungen gegen den Kläger verursachen wird, so ist bei einer derartigen Mißliebigkeit des jüdischen Angestellten bei der Arbeiterschaft die fristlose Entlassung gerechtfertigt.“ Diesen Entscheidungen ist zuzustimmen. Da es bei der Kündigung darauf ankommt, ob sie in dem Zeitpunkt der Erklärung wirksam war, ist es nicht entscheidend, ob nachträglich die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zumutbar geworden ist.“ Wie der Dortmunder ״Generalanzeiger“ mitfeilt, bat der Dortmunder Polizeipräsident den Verein selbständiger jüdischer Handwerker Dortmund-Stadt und Umgegend auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 28. 2. 1933 verboten. Jegliche Tätigkdt im Interesse dieses .Vereins hat zu unterbleiben,

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