Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 45-46 (9.6.1933)
- Date
- 1933-06-09
- Page
- Seite 242 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2651273-2653725-2653773--23771-2686676- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 240 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 45/46, 9. VI. 1933 Die Bernheim-Petiiioxi in Genf Am 30. Mal wurde die Bernheim-PetHion und die mit dieser im Zusammenhang stehenden Fragen ausführlich im Völkerbundsrat besprochen. Die Sitzung begann damit, daß der Vertreter Irlands, Lester, als Berichterstatter seinen Bericht vorlegte. Er erinnert an die Vorbehalte, die der deutsche Vertreter hinsichtlich der Petitionsbefugnis Bernheims von Anfang an gemacht habe, und fährt fort: Eine bloße Lektüre der in der Petition erwähnten und in den Anlagen zur Petition angefügten Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen zeigt, daß in dem Maße, wie wenigstens einige dieser Bestimmungen im Gebiet von Oberschlesien angewandt wurden, diese Anwendung nicht stattfinden konnte, ohne in Widerspruch mit einer Reihe von Bestimmungen der Genter Konvention zu geraten. Es ist festzustellen, daß der deutsche Vertreter in seiner Erklärung vom 26. Mai auf die klarste und entschiedenste Weise versichert hat, daß die internationalen Verträge des Deutschen Reiches selbstverständisch durch innerdeutsche Gesetze nicht berührt wiirden. Er, Lester, glaube diese Erklärung dahin auslegen zu dürfen, daß die deutsche Regierung gewillt sei, in Ober- Schlesien die Bestimmungen der Genfer Konvention zu respektieren. Der deutsche Vertreter habe seiner Erklärung hinzugefügt, wenn in Deutsch-Oberschlesien Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Genfer Konvention erfolgt sein sollten, so könne es sich nur um irrtümliche Maßnahmen nachgeordnetcr Organe aut Grund einer falschen Auslegung der Gesetze handeln. Diese Erklärung habe wohl die Bedeutung, daß die Reichsrecierung Maßnahmen treffen werde, wonach die aügemeinen üeset/e um! Verordnungen in Obcrschlesien nur so• weit angewandt werden würden, als sie mit dem Abkommen vereinbar seien, und daß Personen, die infolge der Anwendung jener Geeei/e ihre Steilung verloren hätten oder ihren Berut ni 11t mehr ,־nisiibrn konnten, unverzüglich wieder in ihre Situation versetz( wurden. Die deutsche Regierung möge über die von ihr getroffenen Maßnahmen den Rat unterrichten. Die Frage des Schadenersatzes könne im örtlichen Verfahren be» handelt werden. Zu diesem von dem Vertreter Irlands vorgelegten Bericht gab ihr deu’sdie Vertreter, Gesandter von Keller, folgen de Erklärung ab; ״Ich bedauere, namens meiner Regierung erklären zu müssen, daß diese nicht In der Lage ist, den durch den Herrn Berichterstatter vorgelegten Bericht anzunehmen. Ich darf mich ganz allgemein auf meinen Vorbehalt ln der letzten nichtöffentlichen Sitzung bezüglich der Berechtigung des Pctonten, den Rat mit dieser Angelegenheit zu befassen, beziehen, und ich möchte in Ergänzung hierzu bemerken: Aus der Petition Bernheims seihst geht hervor, daß der Petent weder durch Abstammung noch durch ein Familienband zu Oberschlcsien gehört. Er war erst seit Verhältnismäßig kurzer Zeit in Obcrschlesien als Handelsangestcllter beschäftigt. Selbst wenn man die Hypothese zuließe, daß auf Grund seiner angeblich persönlich erlittenen Ungerechtigkeiten in OberschteHen der Petent das Recht hätte, für seine Rechte den Artikel 147 der Genfer Konvention geltend zu machen. Ist er keinesfalls berechtigt, über generelle Fragen und die Anwendbarkeit deutscher Gesetze In Oberschlesien Beschwerde zu führen, da diese Gesetze ihn in keiner Wehe berühren. Er kann unter keinem Gesichtspunkt, weder dem der Geburt nach, noch dem seines Lebens, als berechtigter Vertreter allgemeiner Interessen der oberschlesischen Bevölkerung angesehen werden. Er Ist weder Beamter, noch Rechtsanwalt, noch Arzt, noch Vater von Schulkindern. Im übrigen Ist, ganz abgesehen von der Unzuständigkeit des Petenten, eine Beschwerde dieser Art schon deshalb nicht möglich, weil hinsichtlich der Anwendung dieser Gesetze in Obcrschlesien noch keinerlei endgültige Tatsache geschaffen worden ist. Trotzdem hiernach der Rat überhauot nicht ordnungsgemäß mit dieser Sache befaßt ist und trotzdem infolgedessen die deutsche Regierung an sich nicht verpflichtet ist, sich zu dieser Frage sachlich zu äußern, hat sie aus eigener Initiative und aus nolitischen Gründen, um allen Mißverstandnissen vorzubeugon, die dem Rat bekannte Erklärung abgegeben, nämlich daß die internationalen Verträge des Deutsehen Reiches selbstverständlich durch innerpolitische Gcsetze nicht berührt werden und daß, wenn in Oberschlesien Handlungen gegen die Bestimmungen der Genfer Konvention erfolgt sein sollten, cs sich nur um irrtümliche Maßnahmen nachgeordneter Organe auf Grund einer falschen Auslegung der Gesetze handeln könne. Der vorliegende Bericht trägt dieser Rechts- und Sachlage nicht Rechnung, da er die Frag« der Anwendung der fraglichen Gesetze in Oberschlesien aufnimmt und daran bestimmte sachliche Feststellungen und Forderungvn knüpft. Selbstverständlich hält die deutsche Regierung die abgegebene Erklärung aufrecht; sie ist aber der Ansicht, daß der Rat sich damit hätte begnügen müssen, von der deutschen Erklärung Akt zu nehmen und damit die Beschwerde in ihren allgemeinen Ausführungen als erledigt zu erklären. Was den Fall Bernheim anbelangt, so ist die Frage der Zugehörigkeit des Petenten zur Minderheit noch nicht genügend geklärt. Die deutsche Regierung hat die nötige Unter- Buchung in jeder Hinsicht bereits eingeleitet und ist gegebenenfalls bereit, den Fall in Uebereinstimmung mit den Be- Stimmungen der Konvention im lokalen Verfahren zu regeln.“ Der Vorsitzende, Signor Biancheri, machte nach diesen Ausführungen des deutschen Vertreters den Vorschlag, da die deutsche Regierung Bernheims Recht auf eine Petition an den Völkerbund bestreite, solle diese einer Juristen- K o m m i s s i o :1 zur Prüfung der deutschen Einwinde überwiesen werden. Der Berichterstatter Lester erklärte sich mit diesem Vorschlagunter der Voraussetzung einverstanden, daß der Völkerbundsrat weiter tage, so daß, falls die Juristen-Kommission die Petition Bentheims als zulässig erachte, die ganze Angelegenheit innerhalb der nächsten acht bis vierzehn Tage wieder vor den Rat kommen könne. Captain E d e n, Unterstaatssekretär Im britischen Außenministerium, stimmte der Einsetzung der Juristen-Kommission zu, wandte sich aber gegen die Ausführungen der deutschen Delegation. Paul-Boncour, der französische Außenminister, erklärte, die Ratsmitglieder fühlen sich wie in einem schweren Gewissenskonflikt, weil sie sich nur mit der Lage der Juden in Obcrschlesien befassen sollen. Wir können an dem Schicksal der Juden von ganz Deutschland nicht desinteressiert bleiben. Paul-Boncour schildert an Hand vieler Einzeltatsachen, wie Frankreich in der Vergangenheit für die Rechte der Juden In verschiedenen Ländern eingetreten ist. Er erinnerte Deutsch- Und an seine auf der Friedenskonferenz 1919 übernommenen Verpflichtungen, alle innerhalb der deutschen Grenzen lebenden Minderheiten gerecht und fair zu behandeln. Der polnische Vertreter Raczinsky stellte die Behauptung auf, Deutschland sei immer für die liberalste Interpretation der Minderheitenklauseln eingetreten, wenn es sich um andere Länder handelte. Jetzt befindet sich Deutschland in einer völlig anderen Position. Die uns vorliegende Frage kann nicht auf Oberschlesien beschränkt werden. Es Ist eine moralische Pflicht, von Deutschland Rechtsgleichheit für die I Juden in allen Teilen des Landes zu fordern. Deutschland habe sich hierzu durch den Friedensvertrag von 1919 und durch den Völkerbundsbeschluß von 1922 verpflichtet. Der spanische Außenminister, Z u I u e 11 a, sprach den Wunsch aus, daß die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber seinen nationalen Minderheiten vollauf durchgeführt werden. Darüber hinaus beobachtet Spanien mit tiefstem Mitgefühl und mit mütterlicher Anteilnahme das Schicksal der Tausende und aber Tausende von Juden, die vor mehreren Jahrhunderten gezwungen wurden, Spanien zu verlassen. Der Vertreter Norwegens, Lange, führte aus, Norwegen betrachte es als moralische Pflicht des Völkerbundes, daß dieser die jüdische Frage nicht nur für Obcrschlesien, sondern für ganz Deutschland behandle. Deutschland könne nicht behaupten, daß dies eine interne Frage sei, denn in der Welt seien heute alle Fragen, besonders aber die jüdische, von internationalem Charakter. Nachdem im weiteren Verlaut der Debatte die Vertreter Guatemalas und der T schechoslowakei sowie der Berichterstatter Lester gesprochen hatten, erhob sich noch einmal der deutsche Vertreter, Gesandter von Keller, zu längeren Darlegungen. Er stellte zunächst fest, daß in der Debatte Fragen berührt worden seien, die nicht Gegenstand einer Diskussion des Rates bilden dürften. Aus diesen! Grunde könne er auch in keine Diskussion über die Frage eintreten, ob die jüdische Bevölkerung im Reiche den Charakter einer Minderheit habe oder nicht. Was die in der Debatte gemachten allgemeinen Bemerkungen über die Bedeutung des Minderheitenschutzes angehe, so könne er sic grundlegend unterschreiben, im Laufe der Dehalte sei der Akzent auf die Grundsätze der Morai und der Zivilisation mit einer Emphase gelegt worden, wie man sie bei früheren Anlässen in Minderlieitcnangelegenheifcn vielfach vermißt habe. Er müsse daran erinnern, wie die Beschwerden europäischer Minderheiten in lebenswichtigen Fragen über das ihnen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen der Minderheitenschutzverträge zugefügte Unrecht vor dem Forum des Völkerbundes behandelt worden seien. Der deutsche Vertreter schloß seine Ausführungen mit der Erklärung, daß er sich bezüglich des Vorschlages des Berichterstatters der Stimme enthalte. Nachdem der Berichterstatter kurz den Vorwurf, der Rat habe seine Pflicht in der Vergangenheit nicht erfüllt, zurückgewiesen hatte, stimmte der Volkerbundsrat schließlich den Vorschlägen Lesters zu. Die Fragen, über die der Juristen- Ausschuß ein Gutachten zu formulieren hat, sind folgende: 1. Ist Herr Bernheim berechtigt, eine Petition vorzubringen? 2. Ist Herr Bernheim berechtigt, Fragen allgemeiner Natur in einer Petition aufzuwerfen? Die Juristenkommission stellte sich auf den Standpunkt, daß die erhobenen Einwände zu verneinet! seien und die Petition zulässig sei. Daraufhin wurde am 6. Juni die Angelegenheit nochmals im Völkerhundrat behandelt. Der deutsche Vertreter im Völkcrbunclsrat, Gesandter von Kel- I e r, gab gleich zu Beginn der Sitzung die Erklärung ab, daß er durch die Beweisführung des Juristenausschusses nicht überzeugt worden sei lind daß er infolgedessen sich bei der Abstimmung über den Bericht der Stimme enthalten werde. Der deutsche Vertreter führte hierzu u. a, aus: ״Das vorliegende Juristengutachten stellt sich in der von ihm behandelten Rechtsfrage auf einen anderen Standpunkt, als ich ihn bei der Erörterung im Rate eingenommen hatte. Wenn man die Auffassung des Juristen-Gutachtens zugrunde legt, so würden allerdings die ln der vorigen 'ätzung von mir gegen den _ Bericht geltend gemachten Bedenken in wesentliehet Hinsicht beseitigt sein. Bei aller Hochachtung für die drei hervorragenden Juristen darf ich dennoch mit aller Offenheit Ragen, daß ihre Beweisführung mich nicht überzeugen konnte, zumal in dem Gutachten auf die von mir bet dem Komitee vorgehrachten einzelnen Argumente nicht näher eingegangen worden ist. Obwohl ich nicht überzeugt bin, hegrüße ich dennoch!oval die gute Tradition, daß, wenn der Rat zweifelhafte Rechtsfragen durch unparteiische juristische Experten prüfen läßt, die Stellungnahme dieser Experten nicht einfach beiseite geschoben wird. Ich darf jedoch noch zwei Bemerkungen hinzufügen, eine, die sich auf die zur Entscheidung stehende Angelegenheit bezieht, und eine andere, die allgemeinerer Art ist und sich auf zukünftige Fälle bezieht, ln der Angelegenheit selbst hat die deutsche Regierung, wie ich nochmals betonen möchte, von Anfang an ohne alle Rücksicht auf Fragen des Verfahrens den Standpunkt eingenommen, daß sie sich an die internationalen Verträge, und somit auch an die Genfer Konvention gebunden hält, und daß etwaige Maßnahmen nachgeordneter Behörden, die mit dem Abkommen nicht in Einklang stehen, korrigiert würden. Ich kann aber wiederholen, und möchte nachdrücklieh betonen, daß nach Auffassung der deutschen Regierungdadurch die ganze Debatte von Anfang an gegenstandslos gewesen ist. immerhin lege ich Wert darauf, meine frühere Erklärung nochmals ausdrücklich zu bestätigen. Weiterhin möchte ich bemerken, daß sich die Mitglieder des Rates, wenn sie sich jetzt auf den Standpunkt des Juristen- Gutachtens stellen, der Tatsache bewußt sein müssen, daß sie sich — da es sich um die Praxis des Minderheitenschutzes in Oberschlesien handelt — zugunsten eines Grund- Satzes von weittragender Bedeutung aussprechen. Es Ist selbstverständlich, daß in Zukunft bei allen Beschwerden, ganz gleichgültig, gegen wen sie sich richten mögen, nach diesem Grundsatz verfahren wird. Darauf erstattete der irländische Delegierte Lester seinen etwas gemilderten Bericht and erklärte zum Schluß wie gewöhnlich in ähnlichen Fällen, daß die deutsche Regierung den Rat nun über ihre Entscheidungen und Maßnahmen zur unverzüglichen Wiederherstellung der normalen Situation derjenigen Personen, die infolge der Zugehörigkeit zur Minderheit ihren Beruf nicht hätten ausüben können, In Kenntnis setzen wolle. Mit den Stimmenthaltungen Deutschlands und Italiens wurden nach längerer Debatte der Bericht und das juristische Gutachten angenommen. ״Denfsdic Jutienfrage and Pal&slfnaslcdtand“ DR. GEORG LANDAUER «pricht über diese■ Thema am 13• Juni, abend» 8J/8 Uhr, im grofien Saal de* logeahtmeft Kleistitrafie 10 Berliner Zionistische Vereinigung Gruppe Savignyplatz Groppe Wittenbergplatx Judenfrage ״an sich" Aus Paris wird uns geschrieben: Natürlich kann man kein soziologisches Problem in der Praxis, losgelöst von allen Bindungen mit tausend Gegebenhelfen, behandeln. Und darum ist es begreiflich, wenn intern und extern bei der Betrachtung der auf die Juden bezugliehen Vorgänge in Deutschland Empfindungen mitschwingen und Vorstellungen verflochten werden, die mit dem, was sich jetzt als ״Judenfrage“ in Deutschland manifestiert, nur sehr mittelbar in Zusammenhang stehen. Aus der Erkenntnis dieser Sachlage haben die Wortführer der Z. V. f. D. mit vollem Recht Einspruch dagegen erhoben, daß Tatbestände des jüdisch-deutschen Lebens in einen illegitimen Konnex mit Ressentiments und Absichten gebracht werden, die mit Juden und Judentum nichts zu tun haben. Diese entschiedene Zurückweisung von Versuchen, jüdische Not und Sonderinteressen politischer und wirtschaftlicher Art durcheinander zu mengen, ist bei allen, die die Judenfrage ״an sich“ schon seit langem diagnostiziert und eine spezifische Therapie in die Wege geleitet haben, keine gelegentliche Aeußerung, sondern eine Grundeinsteilung, aus welcher eine empfindliche Wachsamkeit hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der deutsch-jüdischen Frage stehenden Aeußerungen fließt. In welchem Maße eine derartige Haltung angebracht ist, lehren einige Erscheinungen außerhalb der Reichsgrenzen. Die deutsche Emigration, die im Laufe der letzten Monate außer Landes gegangen ist, tut das, was Emigranten zu allen Zeiten getan haben: sie gründen Komitees, sie bilden Konventikei, sie suchen Anschluß an politische Gruppen im Auslande, sic geben Pamphlete und Zeitungen heraus. Mögen sie treiben und lassen, was sie wollen: als Juden interessiert uns das alles sehr wenig und fordert nicht unsere Stellungnahme heraus. Als historisch geschulte Menschen wissen wir, daß cs sich um Vorgänge handelt, die stets Begleiterscheinung von tiefgreifenden Umwälzungen in irgendeinem Lande waren. Aber in den Kundgebungen dieser Emigranten, in ihren Zeitschriften und sonstigen Publikationen wird ein fatales Quiproquo offen• bar: es wird eine Verbindung zwischen bestimmten politischen Richtungen und den Juden schlechthin als gegeben hingestcllt, die absolut nicht existiert. Es wird wieder eine Tarnung und Verschleierung des Sachverhaltes vorgenommen — vielleicht manchmal nur aus mangelnder Einsicht —, gegen die man sich mit der größten Schärfe wenden muß. Die Juden in Deutschland erleiden ihr Schicksal nicht, weil sie Marxisten oder Pazifisten, nicht weil sie Liberale oder Zionisten sind, nicht weil sie für oder gegen den ״totaien Staat“, sondern weil sie Juden sind. Wenn Juden aus Deutschland in der letzten Zeit auswandern mußten oder in der Zukunft auswandern werden, so geschah das, wenige Ausnahmen in Abzug gebracht, darum, und wird darum geschehen, weil diese Juden in Deutschland in ihrer Eigen- Schaft ais Juden nicht mehr leben wollen. Es ist die Judenfrage ״an sich“, die in den letzten Monaten 1n Deutschland sinnfällig wurde. Eine gewollte oder gutgläubige Verschleierung dieses Tatbestandes ist unstatthalt. Es geht nicht an, daß auf dem Rücken der Juden und hinter dem Deckmantel der jüdischen Not, die in jüdischen Kreisen des Auslandes Mitgefühl und Hilfsbereitschaft erzeugt, politische Geschäfte irgend welcher Art gemacht werden. Wenn es vielleicht auch nicht möglich ist, diesen Geschäftemachern,.pichtjüdischen und jüdischen, welche von der Existenz einer Judenfrage als solcher entweder nichts wissen oder aus verschicdenen Gründen nichts wissen wollen, ihr Handwerk zu legen, so ist es doch vor! Nutzen, daß wir Juden, mit deren Interessen Schindluder getrieben wird, uns über diesen Sachverhalt klar werden. Unser Bestreben muß sein, auch aus der tragischen Situation, in der wir uns jetzt in Deutschland bcfinden, heilsame Erkenntnisse zu ziehen und sie in die weitesten Kreise unserer Volksgenossen zu tragen. Und die wesentlichste Erkenntnis der Stunde ist: Was im Hinblick auf die Juden im Deutschen Reiche der nationalen Erhebung vor sich geht, ist eine Manifcstation der ״Judenfrage an sich“. Die Vorkommnisse sind kein Sonderfall der jüdischen Golusgeschichte. Die im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen zur An- Wendung gebrachten Methoden mögen einmalig, mögen ein Sonderfall sein, bedingt durch Spezifika der deutsch-jüdisehen und der deutschen Entwicklung und durch den derzeitigen Stand der in der Welt herrschenden Verhältnisse; die Vorkommnisse selbst sind nur abgewandelte säkulare Erfahrungen unseres bald zweitausendjährigen Exils. s. n. Presseschau In der Londoner ״Times“ vom 2. Juni veröffentlicht Enid Bagnold einen ausführlichen Aufsatz über ihre Reiseeindrücke in Deutschland. Die Verfasserin ist, wie auch vor! deutschen Zeitungen anerkannt wurde, bemüht, dem National- Sozialismus, den sie natürlich mit den Auge!! eines Außenstehenden sieht, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sie stellt fest, daß sich in Deutschland eine gewaltige s e el i s c I! e Wiedergeburt vollzieht und daß die Bewegung einen ungeheuren Elan besitzt. Die Nationalsozialisten seien bereit, für ihre Sache Opfer zu bringen. Ein Nationalsozialist habe ihr gesagt: ״Wir werden uns jeder Sache fügen, der Beschränkling der Freiheit, dem Verlust an Vermögen und was sonst erforderlich Ist, wenn die Bewegung es verlangt, ich selbst als Exporteur und Importeur leide außerordentlich wegen der Austreibung der Juden und des Abbruches meiner Beziehungen im Ausland. Aber wenn ich auch ruiniert werde, werde ich es ertragen für die Bewegung.״ In dieser ungebrochenen Gläubigkeit sieht die Verfasserin die große Bedeutung des Nationalsozialismus. Sie beschreibt dann das starke Lebensgefühl und Rassegefühl der Nationalsozialisten und fährt fort: ״Die Juden hassen sie, weil sie dieses Rassengefühl stören. Im übrigen hängt es von der Natur des jeweiligen Redners ab, warum jeder die Juden haßt... Der junge Nationalsozialist gerät ins Kochen, wenn er einen Juden nur sieht; er liebt nicht das Wissen, das Alter in des Juden Auge.“ Die Hitler-Bewegung ist, so fährt die Verfasserin fort, eine Jugendbewegung, ein freudiges Bekennerfum. Aut der Reise habe ihr ein gebildeter jüdischer Fabrikant in sehr gemäßigter und toleranter Weise seine Ansichten über den National- Sozialismus vorgetragen. Ais sie sich dann zu einem jungen Mädchen umkehrte und sie fragte, ob sie der Bewegung angehöre, antwortete diese ohne jedes weitere Argument: Ja. Es klang, so schließt die Verfasserin, wie ein Freudenruf.