Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 42 (26.5.1933)
- Date
- 1933-05-26
- Page
- Seite 222 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 220 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 42, 26. V. 1933 Martin Buber über die Jüdische Schule Dieser Abend kam zur rechten Zeit. ״Zar trostbedürftig rechten Zeit“ — wie unser Stammesgenosse Heine in ahnlichem Augenblicke einmal sagte. Am Sonntag Abend sprach in der übervollen Aula der Knabenvolksschule der Jüdischen Gemeinde Martin Buber vor einem Kreise jüdischer Lehrer und Lehrerinnen über ״Bildungsziel und ßildungsmcthodcn der jüdischen Schule“. Wenn hier und anderswo in diesen Tagen laut und peinvoll die Führer des deutschen Judentums vermißt wurden, so fühlte man jetzt beim ersten Worte: hier spricht der Mann, der! die jüdische Gesamtheit braucht — jetzt mehr braucht ,als je vorher. Ziel des Abends ist nicht, wie Buber gleich im Anfang hervorliob, ״Erbauung“ oder ״Erhebung“. Grundlagen zu neuem Handeln sollen gegeben werden. Denn eine neue Situation, die uns alle als Unbcreitete traf, fordert gebieterisch unsere Antwort. Erst in Worten — dann, so Gott ־will, in Taten. Noch ist wirtschaftlich keine einheitliche Antwort möglich; aber kulturell ist uns eine Antwort möglich, die vom Moment ausgehend doch nicht in ihm verhaftet bleibt, ln dieser Stunde gilt es nicht nur Nothilfe zu leisten, sondern ein Geschlecht zu erziehen, das dieser Not gewachsen ist. Das ist unser Bildungsziel. Buber faßt den Begriff der ״Bildung“ ernst und tief, wie ihn etwa einst Hamann, Herder, Humboldt faßten. Damals entstand das Bild des weltoffenen Menschen als Vorbild der Erziehung, das aus der hohen Zeit deutscher Kultur stammt, aber in seinen Zerfallserscheinungen am Ende des 19. Jahrhunderts jene uns allen noch wohlbekannte ״allgemeine Bildung“ zeitigte. Kein ״Bild“ mehr, keine gemeinsame Schau lag ihr zugrunde. Wir leben in einer Zeit, die ein neues ״Bild“ aufzurichten strebt. Deutschland versucht im Augenblicke das Bild des völkische« Menschen aufzurichten. Darauf mus-en wir reichsdeutschen Juden die Antwort geben. Keine Antwort wird uns taugen, die sinnlos nach Schatten jagend, der verlorenen ״allgemeinen Bildung“ nachtrauert׳, aber auch keine jüdisch-völkische Antwort, die nur reaktiv wäre. Wir brauchen eine aktive Antwort, die unsere Wirklichkeit, unsere L i 1! m a 1 i g k e i t erfaßt. Wir sind Israel: darin liegt die Einmaligkeit unserer Existenz, die Einheit von (Hauben und Volk — aber auch zugleich die Verflochtenheit in die Kultur der Volker. — Dali wir nicht als Israel, in dieser Einheit und Ganzheit, von de« Völkern rezipiert wurden, darin lag der verhängnisvolle Irrtum der Assimilation, an dessen Eo!ge:1 wir heute noch, kranken. Wir erleben heute ein bis jetzt für uns Unvorstellbares: die Labilität der Geschichte. Unsere Antwort darauf mul» von Unerschütterlichem atisgclien, das in uns lebt und uns fähig ztim Wider* stände macht: von den U r k r ä f t e!1 unseres jüdischen Daseins. Gewiß, es gab ein Verwur/eltsein in Deutschland; heute ist nicht unser Zusammenhang mit deutscher Kultur, aber wohl unsere Verwurzelung in dieser Kultur erschüttert. Fragt Eure Kinder, ob sie noch jene Selbstverständlichkeit der Umwelt kennen, wie wir sie kannten! [in Wachen und im Traum werden sie Luch die Antwort nicht schuldig bleiben. Wer da wünscht, daß sein Kind jene Daseins-Bejahung kennt, ohne die es nimmermehr gedeihen kann, für den gibt’ es nur einen Weg: die Erziehung aus den Urkräften des j ii d i - sehen Wesens her. Dann erst wird dem Menschen jenes Daheimsein im Sinn des Lebens zuteil, das alles Geschehen, auch das Schlimmste, von innen heraus überwindet. Drei Dinge — die eigentlich nur Eins sind — suchen dies Ziel im Unterricht zu erreichen. Die formende Kraft der hebräischen Bibel, die jede Uebersetzöng hinter sieh läßt, vermittelt die Ruhe in einer neuen Wirklichkeit, die sich zum Treiben des Tags verhält wie die Allgewalt Gottes zum Irren der Menschen. — Dazu kommt unsere eigene Konzeption der Jüdischen Geschichte: Erkenntnis des Dialogs zwischen Dort und Hier, zwischen Ewigkeit und Augenblick. Dann wird uns auch das Heute nicht sinnlos sein — nein: wir erkennen dann, daß es uns fordert, jeden Einzelnen von uns. Zu unserer Sprache und zu unserer Geschichte kommt als Drittes unsere Verbundenheit mit dem (Hauben, die uns auch heute nicht verläßt. Unsere jüdische Schule soll keine Schule sein, die nur deshalb die jüdischen Kinder sammelt, weil sie anderswo nicht Unterkommen können; auch keine, deren jüdischer Inhalt sich in einzelnen Fächern erschöpft. Sondern ihrem Wesen nach jüdisch soll diese Schule sein; jüdisch iin Lernen und jüdisch im Spielen. Das ganze Lehen des Kindes soll sie erfassen. Dazu gehört auch die jüdische Lehrerpersönlichkeit, wie wir sie uns denken. Von hier aus erledigt sieh auch die Frage nach dem sogenannten ״Religionsunterricht“. Dieser widerspruchsvolle und unjüdische Begriff wird bei «ns schwinden und einer Durchdringung des ganzen Lehens Platz machen;־ einer ״J u - dentumskund e“, die unsere ganze Wirklichkeit des gegenwärtigen Judentums umfaßt: ■alle unsere Fragen, Schwächen und Losungsversuche; vor allem auch die Fragen der jüdischen Renaissance in Palästina. Einzelne Fragen gaben Anlaß, das Bild, das diese Grund- Linien zeichneten, noch zu verdeutlichen. Es ergab sich, daß als Aufgabe des heutigen Tages die Ausgestaltung der Jiidisehen Volksschulen in Buhers Sinne erscheint. ״Helfen! Helfen!“ war der Schhißruf des Abends, der seinem Anfang entsprach. Möge die jüdische Gesamtheit den Ruf des Führers verstehen! das war die Hoffnung, mit der uns dieser Abend entließ. Studiendirektor |)r. Gutmann, der Prof. Buber mit warmen Worten begrüßt hatte, sprach den Dank der ergriffenen Hörer aus und kündigte an, daß die nächste Beratung der Schulfragen am 29. Mai stattfinden werde. Bath Hillel. ״Keine Menschen mit Rückgratverkrümmung“ Die ״Junge Front, Wochenzcitung ins Deutsche Jungvo!k“, Düsseldorf, Hauptorgan der westdeutschen kathalischen Jugendbünde, veröffentlicht in ihrer Ausgabe vom 2U Mai an leitender Stelle einen Aufsatz. ״Juden in Deutschlan d“, worin der Artikel der ״J ü d i s c h e n Rundschau“ vom 4. April ,,Tragt ihn mit Stolz, den gelben Fleck“ ausführlich zitiert wird. Die Zeitung, die selbst aut nationaler, volkstums-bejahcndcr Grundlage steht, schreibt im Anschluß an diesen Artikel der ״Jüdischen Rundschau“ u. a. folgendes: ״Es ist notwendig und heilsam für die Deutschen aller parteipolitischen und konfessionellen Richtungen, daß sie den Ernst, mit dem von diesen zionistischen Kreisen hier die Judenfrage aufgegriffen ist, und die echte Vertiefung der Gewissensforschung beachten. Denn wir wollen ja schließlich in Deutschland keine Menschen mit Rückgratverkrümmung, sondern aufrechte und innerlich gerade und überzeugte Männer und Frau« n.“ Die Zeitung wendet sich dann rze^en die Entlassung kleiner und mittlerer Angestellter, bezeichnet die ,,geistig entwurzelten Juden“ als Hatipterreger des Antisemitismus und hebt die Bedeutung der Buber-Roscnzweigschen Bibelüber- Setzung hervor. Des Los der nictiizugdAsseneii Anwälte Ein Leser unseres Blattes sendet uns die Abschrift eines Zirkulars, das der Vorstand der Anwaltskammer Düss e 1 d o r f an alle Kammermitglieder geschickt hat und das die Richtlinien über den V erkehr mit nichtarischen Parteien und nicht mehr zu gelassenen nichtarischen Rechtsanwälten enthält. Dieses Zirkular, datiert vom 15. Mai 1933 und unterschrieben vom Vorsitzenden des Vor- Standes der Anwaltskammer Düsseldorf, besteht aus folgenden zehn Punkten (sämtliche Sperrungen von uns): 1״. Es ist zulässig, die Vertretung niehtsrischer Parteien zu übernchm en. 2. Es ist standeswi drig, Mandate von nicht mehr zugelassenen mehtarisrhen Rechtsanwälten anzunehmen. Es muß vielmehr in jedem einzelnen Fall gefordert werden, daß die Partei selbst, die bisher von einem nichtarischen Rechtsanwalt vertreten war, an einen arischen Rechtsanwalt hcrantritt und ihn um ihre Vertretung ersucht. Auch die Akten müssen von der Partei selbst iiberbracht werden. 3. Es ist standeswidrig, die Praxis eines nicht mehr zugelasscnen Rechtsanwalts ganz oder teilweise zu übernehmen, desgleichen dessen Büro oder Mobiliar. Angestellte nichtarischer Rechtsanwälte dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes des örtliehen Anwalts Vereins eingestellt werden. 4. Es ist standeswidrig, nicht arische ehemalige Rechtsanwälte als Bürovorsteher oder sonstwie zu beschäftigen. 5. Standeswidrig ist jeder berufliche Verkehr mit nicht mehr zugelasscnen nichtarischen Anwälten. Dazu gehört insbesondere auch die Annahme von Mandaten 'durch Vermittlung eines nicht mehr zugelasscnen nichtarischen Rechtsanwalts. Ausgenommen sind Zustellungen und sonstige Maßnahmen, die in laufenden Sachen notwendigerweise zur Abwendung wesentlieber Nachteile für oigcjie Mandanten den Genannten gegenüber vorgenommen werden müssen. 6. Bei Ucbcrmthme von Mandaten, die bisher nichlansche Rechtsanwälte hatten, ist in allen Fällen Vorschuß cinzufor- (lern in Höhe der noch nicht fällig gewordenen Gebühren. Durch den \V erhsel des Rechtsanwalts dürfen den Parteien Mehrkosten nicht entstellen. Nur in besonders umfangreichen und schwierigen Sachen sind Ausnahmen, d. h. Vereinbarung eines Sonderhonorars, dies aber nur mit Genehmigung des Vorstandes des örtlichen Anwaltsvcrcins zulässig. 7. Assoziationen und Biirogemeinschaften zwisehen arischen und nichtarischen Rechtsanwält e ti sind sofort aufzulösen. 8. Das Verbleiben der weiterhin zugelasscnen nicht arisehe n R e cht r, anwiill« in »len örtlichen Anwaltsvereinen erscheint nicht mehr angängig, clren sowenig ihre Teilnahme oder Vertretung im Kartell, wo ein solches besteht. 9. Nichtzugelassene nichtarische Rechtsanwälte sind als Schiedsrichter abzulchnen. Sollten sie sich als Rechtskonsulenten niederlassen oder betätigen, so gilt: jeder berufliche und außerberufliche Verkehr mit ihnen natürlich erst recht als standeswidrig. 10. Was vorstehend über das Verhalten gegenüber nicht mehr zugelasscnen, nichtarischen Rechtsanwälten gesagt ist, gilt in gleieher Weise gegenüber allen Rechtsanwälten, gegen welche aus anderen Gründen als wegen ihrer Rassenzugehörigkeit ein Vertrctungsvc! bot erlassen worden ist oder wird, oder die von der Rechtsanwalt. Schaft ausgeschlossen worden sind.“ Dieses Zirkular ist auch vom Gesichtspunkt derjenigen, die die Juden aus der Rechtspflege verdrängen wollen, unverständlich. Es geht daraus hervor, daß man den jüdischen Rechtsanwälten, die ihren Beruf und ihre Lebens- Stellung verloren haben, jede Möglichkeit entziehen will, auch in einer niedrigeren sozialen Funktion, etwa als Büroangestellte, ihren Lebensunterhalt zu erwerben. Ohnedies würde es wahrscheinlich nur in einzelnen Fällen einem derartigen abgebauten Rechtsanwalt gelungen sein, sich wenigstens durch Hilfsarbeiter! ein bescheidenes Einkommen zur Erhaltung seiner Familie in ehrlicher Weise und völlig im Rahmen der gegenwärtigen Bestimmungen zu verschaffen. Ganz abgesehen von allen politischen Gesichtspunkten, müßte die Menschlichkeit gebieten, Personen, die schuldlos (nur wegen ihrer Rasseiizugehörigkeit) in vorgeschrittenem Alter ihre Berufe verloren haben, wenigstens irgendeine andere Erwerbsmöglichkeit zu lassen und sie nicht ins völlige Elend zu stoßen. Auch die zugelassenen nichtarischen Anwälte werden hier übrigens zu Berufsgenossen zweiter Klasse gemacht. Znm Beamtengesetz Auf einer Fahnenweihe der Frankfurter Beamtenschaft machte der jetzt ernannte Reichsstatthalter für Hessen, Sprenger, der langjährige Führer der nationalsozialistischen Beamten, bemerkenswerte Aeußerungen über das neue Beamtengesetz. Das gegenwärtige Beamtengesetz, meinte Sprenger, sei nur ein Gesetz des Ueberganges, Das Grundgesetz stehe in den 25 Program mp unkten der NSDAP, geschrieben. Deutscher Beamter könne nur sein, wer d e u t - sehen Blutes sei und wer die Voraussetzungen erfülle, die seine Partei für ihn verlange. Das würde bedeuten, daß die vollständige Aus- Schaltung aller Juden (also auch der jetzt als Frontkämpfer 0. ä. geduldeten) aus dem Beamtentum beabsichtigt ist. W81 ist ״Fremdstämmigkeit"? Die ״Vossische Zeitung“ erhielt im Anschluß an einen von ihr veröffentlichten Artikel über ״Deutsches Bauernrecht“ eine Zuschrift des Preußischen Justizministeriums (gezeichnet von Ministerialdirektor Freisler), worin es heißt: ״Zunächst ist u. a. In dem Artikel die Frage gestellt, ob die Heirat eines Bauern mit einer Italienerin als einer Nichtdeutschen und Nichtgermanin die Nachkommen dauernd unfähig macht, Bauern zu *ein. Ich darf darauf hinweisen, daß die Fragestellung an sich zu Schlüssen führen kann, die nicht erwünscht und auch nicht berechtigt *ind. Die endgültige Fassung des Gesetzes sieht ausdrücklich vor, daß deutsches und stammesgleiches Blut gleichbehandelt wird. Sie werden bereits dieser Andeutung entnehmen, daß die Klärung der von Ihnen gestellten Fragen sich aus dem Gesetz absolut eindeutig ergibt•“ Diese Erklärung ist darum interessant, weil hier der Begriff des ״stammesgleichen Blutes“ eingeführt wird, wodurch der Begriff der ״Fremdstämmigkeit", der in verschiedenen deutschen Gesetzen eine Rolle spielt, negativ definiert wird. Es geht daraus hervor, daß diese Terminologie nur den einen Sinn hat, den Begriff ״jüd i s c h“ zu umschreiben. Da Neger und Mongolen in Deutschland nur in den seltensten Fällen in Betracht kommen, wendet sich die auf ,,Fremdstämmige״ bezügliche Gesetzgebung praktisch ausschließlich gegen Juden, ״Immigrationsländer“ Der ״Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau“ gibt ״Informationsblätter“ heraus, deren zweites Heft soeben erschienen ist. Die ״Informationsblätter“ enthalten Nachrichten über die Organisation der verschiedenen Hilfsaktionen, sowie Auszüge aus den für die verschiedenen Berufe wichtigen Gesetze und Verordnungen. Interessant ist die Rubrik ״Wanderung“, die neben der Wiedergabe eines!> a last in a- Berichtes der ״Frankfurter Zeitung“!01• gende Nachrichten enthält: Arbeitsannahme für Ausländer ln Belgien: Darüber wird mitgeteilt, daß eine Arbeitserlaubnis des Belgischen Arbeitsministerimns erforderlich ist, die nur von dem Arbeitgeber unter eingehender Begründung angefordert werden Rann. Einreise-Erlaubnis für Argentinien: nämlich für solche Personen, die bereits früher in Argentinien ansässig waren. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Reichsangehörige in Französisch-Marokko und Tanger: Die Vertreter deutscher Firmen und Reedereien erhalten in der französischen Zone Marokkos beschränkte Aufenthaltsbewilligung. Lebens- und LohnverhMlfnisse in Guatemala: Die Lebens Verhältnisse sind außerordentlich teuer. Vor einer Uebersiedlung muß gewarnt werden. Arbeitsmöglichkeiten für Deutsche in Persien: Vor der Zuwanderung deutscher Arbeitskräfte muß gewarnt werden. Niederlassung von jüdischen Aerzten und Anwälten in Aegypten: Die hierauf bezüglichen Mitteilungen englischer Zeitungen sind falsch. Aegypten hat sich nicht bereit erklärt, jüdische Aerzte und Anwälte aufzunehmen. Das ist das Bild, das sich ergibt. Es ist für die Menschen, die auswandern wollen oder müssen, nicht gerade erhebend. Aber cs charakterisiert zugleich die Einstellung und Tätigkeit der mit diesen Fragen beschäftigten jüdischen Organisationen, die die Verhältnisse in Guatemala, Persien und ähnlichen Ländern untersuchen, um festzustellen, daß man dorthin nicht auswandern kann, um mit solchen Nachrichten Papier zu bedrucken und den Anschein einer Tätigkeit zu erwecken, um gleichzeitig von der einzigen realen Eitiwanderungsmöglichkeit, die für Juden heute besteht, nämlich Palästina, abzulenken. Wir begegnen im jüdischen Leben heute immer wieder der grotesken Erscheinung, daß man aus parteilicher Voreingenommenheit und aus Unfähigkeit zu ehrlichem Eingeständnis eines früheren Irrtums selbst in der gegenwärtigen Notlage die Sond erst eil ung, die Palästina für die Juden hat, vertuschen will. Das nennt man dann ״Neutralität“. Das Nachsehen hat der fürsorgebedürftige Jude. Leute, die selbst als Bittsteller ins Palästina-Amt kommen und nicht nur um die Ermög lichung der Uebcrsiedlung bitten, sondern zugleich eine An- Stellung, womöglich in einem zionistischen Amt in Palästina, haben möchten, reden, schreiben und handeln vor ihren jüdischen Anhängern so, als ob Palästina nicht existierte oder nur ein zwischen Guatemala und Persien cinzuraiigierendes Auswanderungsland wäre. Diese Unehrlichkeit und parteipolitische Beschränktheit muß mit aller Entschiedenheit gebrandmarkt werden. Dieses System führt dazu, daß jüdische Gelder für gan z sinnlose Zwecke vergeudet werden, während der produktiven Verwendung für Palästina, die immer neue Einwandcrungsmöglichkeiten erschließen könnte, unsachliche Schwierigkeiten gemacht werden. Wir haben die Zusammen- Stellung des Informationsblattes des ״Zentralausschusses“ hier nicht wiedergegeben, um gegen den Zcntralausschuß einen Vorwurf zu erheben, sondern weil wir glauben, daß bei objektiver Betrachtung dieser Publikation sich klar ergibt, daß statt der Rubrik ״Wanderung“ die lauter fiktive Informationen enthält, eine gut ausgestaltete Rubrik ״P a - 1 ä s ti n a-Ar b ei t“ für die Mitarbeiter des Zentralaus Schusses viel fruchtbarer sein könnte. .- -a—1 *Gesetzliche Sterilisierung“ In den ״Aerztlichen Mitteilungen“, herausegeben vom Verband der Aerzte Deutschlands (Hartmann- und), Nr. 20 vom 20. Mai, wird ein Aufsatz ״Gesetzliche Sterilisierung“ von Med.-Rat Dr. L. Vellguth ver&ifentlicht, worin im Sinne der Rassenhygiene ein Gesetz gefordert wird, das unter Umständen die Sterilisierung von Menschen gestattet. Die Sterilisierung dürfe aber nur in bestimmten kollektiv bezeichnefen Fällen erfolgen. Der Verfasser schreibt: ״Zu diesem Zweck soll im folgenden versucht werden, größere Gruppen von Minderwertigen unter einem bcstimmten äußeren, leicht zu erkennenden Merkmal zu vereinigen. Es sei dazu die Einteilung zugrunde gelegt, die sich mir bei der Registratur der Minderwertigen meines Dienstbezirkes bewährt hat. Es sind folgende sieben Gruppen: 1. Schwachsinnige, 2. Geisteskranke, 3. Epileptiker, 4. Unsoziale (Kriminelle), 5. Taubstumme, 6. körperliche Schwächlinge (Tuberkulose), 7. Fremdrassig e.“ liri ■weiteren Verlauf des Artikels begründet er seine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Gruppen. Zu Punkt 7. heißt es: ״Die Einsickerung fremdrassigen Blutes in den Organismus unseres Volkes wollen wir nach Möglichkeit verhindern. Juden, Neger, Mongolen und dergleichen Völker können also straffrei mit ihrem Willen sterilisiert werden, ganz gleich, ob sie gesund sind oder krank.“ Da aber die Sterilisation nicht zwangsweise erfolgen soll, sondern nur mit Zustimmung der betreffenden Menschen, so muß man ״dieselbe den Leuten irgendwie schmackhaft machen“. Das wird dann im einzelnen ausgeführt, indem vor allem materielle Vorteile in Aussicht gestellt werden, Dazu heißt es: ״Ebenso könnte den Fremdrassigen der Entschluß zu einer Sterilisation durch eine nicht zu geringe Prämie leichter gemacht werden. Kosten dürften den Sterilisierten nicht entstehen.“ Es ist wohl einzigartig in der Welt, daß in diesem Zusammenhang bei der Zusammenstellung verschiedener Arten von ״B a 11 a s t - M en sch e n“ die ״Fremdrassigen“ (lies Juden) in dieser Weise eingereiht werden. .. .-.. . ׳..... Beachten Sie unseren Inseratenteil