Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXVIII (1933)
- Issue
- Heft 38 (12.5.1933)
- Date
- 1933-05-12
- Page
- Seite 193 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 38, 12. V. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 191 ln den Beziehungen der Volker zu den Juden ist eine Ebenbürtigkeit der Stellung nicht zu erkennen. Man vermißt hier die Grundlage jener gegenseitigen Achtung, welche durch Völkerrecht oder Verträge reguliert und gesichert zu werden pflegt. Erst wenn diese Grundlage hergestellt sein wird, wenn die Ebenbürtigkeit der Juden mit den übrigen Nationen eine Tatsache geworden ist, kann das Problem der Judenfrage als gelöst betrachtet werden. Leon Pinsker (1882) Kultur-Autonomie als Lösung? Das Problem der Eingliederung der deutschen Juden fr! den neuen deutschen Staat ist bisher noch nirgends prinzipiell angefaßt worden. Zwar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die Ausnahmebestimmungen für die Juden enthalten, und darüber hinaus wurde in öffentliehen, halböffentlichen und privaten Körperschaften und Vereinigungen aller Art der ״Arier-Paragraph“ eingcführt, hierdurch wurden jedoch die Juden lediglich geächtet und von Positionen ausgeschlossen, aber ihre Rechtsstellung und faktische Stellung wurde nicht geregelt. Die Maßnahmen lassen sich nicht im Rahmen der bisherigen Rechtsstellung der Juden unterbringen. Bis 1933 gab es ״Judengesetze“ nur in bezug auf die Formalien der Religionsgesellschaft, im übrigen galt die Be- Stimmung der Verfassung, wonach alle Staatsbürger ohne Unterschied der Rasse und Religion vor dem Gesetze gleich sind. Der neue Staat hat einen anderen Standpunkt; was wird er tun? In den letzten Tagen ist diese Frage mehrfach in der Presse erörtert worden, freilich nicht von nationalsozialistischer Seite, aber doch von Persönlichkeiten, die selbst auf dem Boden des völkischen Prinzips stehen. Der deutschnationale Reichstagsabgeordnete Prof. Freiherr von Freytagh-Loringhoven hat sich einem Vertreter der ״Wiener Neuesten Nachrichten“ gegenüber über die Judenfrage in Deutschland geäußert. Der ״Berliner Lokal-Anzeiger“ gibt die Ausführungen Frevtagh- Loringhovens folgendermaßen wieder: ״Ich möchte betonen, daß ich das Judentum gerade als fremden Stamm ansehe, damit aber keineswegs ein Werturteil abgebe. Ob die Juden besser oder schlechter sind als wir,_ kann ganz dahingestellt bleiben. Sie sind anders als wir, fühlen und denken anders, und wir können ihnen einfach aus diesem Grunde einen maßgebenden Einfluß auf unser öffentliches Leben nicht einräumen. Der unverhältnismäßig große Einfluß, den sie in den letzten vierzehn Jahren besaßen, hat tatsächlich zu einer Entdeutschung unseres Staates und unserer Kultur geführt. Ich bin von vornherein der Meinung gewesen, daß die Judenfrage gelöst werden kann nur durch eine wohldurchdachte, umfassende Gesetzgebung. Abgesehen von den nun wohl erledigten Einzelaktionen leiden auch die bisher ergangenen Gesetze an Mängeln und Lücken. Selbstverständlich messen wir für uns das Recht in An• Spruch nehmen, unsere inneren Angelegenheiten so zu regeln, wie es uns und nicht dem Ausland richtig erscheint. Meiner Ansicht nach gab und gibt es noch heute einen Weg, der dep Gegnern die Waffe aus der Hand schlägt. Ich denke J..1 . an die Möglichkeit, den Juden Kulturautonomie zu gewähren. Das heißt mit anderen Worten, daß die Juden in vollem Einklänge mit völkischen Grund- Sätzen für ein Fremdvolk erklärt werden. Sie würden das Recht erhalten, selbstverständlich unter staatlicher Aufsicht, ihre kulturellen Angelegenheiten, wie Kirche, Schule und Wohlfahrtswesen, auf dem Wege der Selbstverwaltung mit den entsprechenden staatlichen Zuschüssen zu verwalten. Anderseits aber würde sich daraus die natürliche Schlußfolgerung ergeben, daß sie d e m deutschen Leben fernzub leiben hätten. Es wäre dann sogar ein weitgehendes Entgegenkommen, wenn ihnen eingeräumt würde, entsprechend dem Verhältnis ihrer Zahl zur deutschen Bevölkerung öffentliche Aemter zu bekleiden. Damit wäre eine unanfechtbare rechtliche Grundlage für ihre Stellung geschaffen. Es ergäben sich da von seihst weitgehende Ana 1 0 gien zur Stellung Minderheiten in gewissen Staaten, wenngleich wir an die einzelnen Bestimmungen der sögenannten Minderheitenschutzverträge nicht gebunden wären uno auch der Kontrolle des Völkerbundes nicht unterstünden.“ Zu den Ausführungen von Freytagh-Loringhoven äußert sich die ״D. A, Z.“ im letzten Montag-Leitartikel von Dr. Fritz Klein folgendermaßen: ״Ein deutschnationaler Rdchstagsabgeordnetcr hat für die Judenfrage einen praktischen Vorschlag aus״earbeitet, für einen Streitgegenstand, der wegen seiner moralischen Bedentung im inlande und seiner Rückwirkungen in die Außen- und Wirtschaftspolitik Aufmerksamkeit beansprucht, solange keine den deutschen Interessen vollkommen entsprechende Lösung gefunden ist. Er schlägt Kulturautonomie für die Juden Deutschlands vor, wie andere Minderheiten in fremden Staaten sie, zumeist erfolglos, erstreben. Der Gedanke ist ein Fortschritt; nur übersieht er, daß die kulturelle Selbstvcrwaltung ausschließlich auf bewußte und geschlossene politische oder religiöse Gemeinschaften anwendbar ist. Im f alle der deutschen Juden also nur auf einen sehr kleinen Prozentsatz, während der Gesetzgeber sich vor allem mit der oft vor Jahrzehnten erfolgten Einschmelzung der deutschen Juden auseinandersetzen muß.“ Viel ausführlicher behandelt dasselbe Problem der bekannte Schriftsteller Max Hildebert Boehm, dessen Buch ״Das eigenständige Volk“ die ״Jüdische Rundschau“ kürzlich besprochen hat, in einem Aufsatz ״Minderheiten, Judenfrage und das neue Deutschland“ in der Zeitschrift ״Der Ring“ (Heft 17). Bochm geht davon aus, daß zwischen der Judenfrage und der Lage der deutschen Minderheiten in anderen Staaten keine Analogie besteht. Er tvendet sich gegen ausländische Stimmen, wonach Deutschland, wenn es künftig im Völkerbund für die Interessen deutscher Minderheiten anderer Länder eintritt, an die Behandlung der deutschen Juden erinnert werden wird. (Diese Anschauung hat ein so prominenter Völkerbunds-Politiker wie Lord Robert Cecil, der die deutschen Bestrebungen stets unterstützt hat, dieser Tage in der »Neuen Züricher Zeitung“ und einigen anderen großen Blättern vertreten.) Im Sinne der nationalen Minderheiten-Tiieorie, so führt Boehm aus, sind die Juden in Deutschland keine Minderheit: Die nationalen Minderheiten fordern Schutz gegen Assimilation; sie wollen innerhalb der fremdvölkischen Umgebung ihr eigenes Volkstum lebendig erhalten. Die deutschen Juden hingegen wollen gerade das Gegenteil, nämlich in der Assimilation nicht gestört werden. Was die heutige deutsche Regierung betreibt, sei picht Assimilation, sondern Dissim i 1 a t i o n der Juden. ״Das Hauptübel, gegen das die sogenannten Minderheiten in den eigenen Reihen und als Tendenz ihrer Mehrheitsvölker kämpfen, ist die Begünstigung eine/ Mimikrv, die es dem Individuum ermöglicht, je nach den augenblicklichen Vorteilen einmal der Minderheit und dann wieder dem Mehrheitsvolk anzugehören. Genau dieser Zustand aber ist es, dem die heutige Mehrheit irn Deutsehen Reich gegenüber den Juden ein Ende machen will, die sich in .Schlüsselstellungen des deutschen Volkslebens hineingedrängt haben und dort als hundertprozentige Deutsehe anerkannt sein wollen.“ Hier liegt in der Tat der entscheidende Unterschied zwischen dem Grundgedanken des Minderheiten-Rechtes und den Tendenzen, die die Mehrheit des deutschen Judentums bisher vertreten hat. Aber was wir in Deutschland durchmachen, ist nicht nur ״Dissimilation“, nicht nur Ausscheidung aus dem deutschen Volkstum, sondern Beseitigung jeder individuellen bürgerlichen Gleichberechtigttng. Es kann einem so genauen Kenner des Minderheiten-Rechtes doch nicht entgangen sein, daß der Schutz des Volkstums ein zusätzliches Recht der Minderheiten ist, durch das die bürgerliche Gleichberechtigung nicht eingeschränkt werden darf. In allen Völkerrechtliehen Dokumenten, die die Rechtsquelle des modernen Minderheitenrechtes bilden, wird dies ausdrücklich und unmißverständlich betont. So z. B. heißt es in Abschnitt V des 3. Teiles des Friedensvertrages mit Oesterreich von St. Germain, der von dem Schutz der Minderheiten handelt, ausdrücklich: Artikel 63 — Oesterreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Oesterreichs ohne Unterschied der Ciehart, Staatszugehörigkeit, Sprache. Rasse oder Religion vollen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren . . . Artikel 66 —■ Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der!Lasse, Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte. Unterschiede in Rcligion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichisehen Staatsangehörigen beim Genuß der bürgerli Tien und politischen Rechte nachteilig sein, wie namentlich bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemfern und Würden oder bei den verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten ... Artikel 67 — Ot'terrekhische Staatsangehörige, die einer Minderheit nach Rasse, Religion oder Sprache an.gehören, genießen dieselbe Behandlung und dieselben Garantien, rechtlich und faktisch, wie die anderen österreichischen Staatsangehörigen . . . In dem Staatsvertrag vom 28. Juni 1919, in welchem Polen sich zum Schutze der Minderheiten verpflichtet hat, lautet Art. 8: ״Die polnischen Staatsangehörigen, die einer ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheit angehören, genießen die gleiche Behandlung und die gleichen rechtlichen und tatsächlichen Garantien wie die anderen polnischen Staatsangehörige n. Sie haben insbesondere dis gleiche Recht, auf ihre Kosten Wohlfahrts-, religiöse oder soziale Einrichtungen, Schulen und andere Erziehungsanstalten zu schaffen, zu leiten und zu beaufsichtigen, mit dem Rechte, hier freien Gebrauch von ihrer eigenen Sprache zu machen und ihre Religion frei zu betätigen.“ Aus diesen Bestimmungen geht klar hervor, daß die Gleichberechtigung aller Bürger durch den Minderheitenschütz nicht beeinträchtigt werden soll. Wahrscheinlich wird sich trotzdem in der Praxis eine Sonderstellung ergeben, ja sogar von Seiten der Minderheit selbst wird vielfach Zurückhaltung geübt werden. Aber so radikalen Maßnahmen wie die deutschen Juden war keine Minderheit bisher ausgesetzt. Bochm stellt zum Schluß seines Artikels eine Frage, die im Zusammenhang mit dem eingangs erwähnten Elaborat Freytagh-Loringhovens besondere Aktualität besitzt. Er will von den deutschen Juden wissen: ״Könnt und wollt ihr euch als eine Volksgruppe eigenen Stammes und eigener Art vom deutsch חי Volk trennen? Sucht ihr tragbare Formen, um in Deutschen Reich eurem vom unscrlgen verschiedenen Volkstum artgerecht und traditionsgetreu leben zu können?“ Es ist heute noch nicht möglich, für das deutsche Judentum eine Antwort zu geben; für die meisten dcutsehen Juden, die in der Assimilations-Ideologie aufgewnchsen sind, ist die Problemstellung neu. Wir hoffen, daß die zuständigen Instanzen des deutschen Judentums sich endlieh doch mit dieser zentralen Frage beschäftigen und von sich aus die Initiative ergreifen werden. (Vorläufig ist davon wenig zu merken.) Was uns betrifft, so möchten wir zum ersten Teil von ßoehms Frage folgendes bemerken: Es hängt heute nicht mehr von den Juden a b, oh sie sich als eigene Volksgruppe fühlen wollen oder nicht; sie sind tatsächlich bereits aus dem deutschen Volk ausgegliedert, und da sie nicht alle auswandern können, da sie mit Deutschland verwachsen sind und in diesem Staat leben wollen, so m u ß für sie als Staatsbürger eine neue Lebensform gefunden werden. Obwohl also die Anhänger des Assimilations- Judentums anders denken mögen als wir, bleibt auch ihnen heute nichts übrig, als auf dem Gegehenen neu aufzubauen. Da dies so liegt, glauben wir, die zweite Frage bejahen zu können: Wir wollen eine ehrliche Auseinandersetzung, auf Grund deren das Zusammenleben zwischen Juden und Nichtjuden wieder erträglich wird. Daß es so, wie es jetzt ist, nicht weiter gehen kann, verstehen Nichtjuden ebenso wie Juden. Im Rahmen einer solchen Lösung wird es möglich sein, die Juden in ihrer eigenen Sphäre zu verwurzeln. Es ließe sich ein Weg finden, die jüdische Frage, die heute von größter Tragweite für Deutschland ist, in einer ihrer Eigenart entsprechenden neuen Form zu regeln und damit viel Konfliktstoff zu beseitigen. Nach einer bereits vorhandenen Schablone wird man dabei um so weniger verfahren können, als auch das Problem einen Sonderfall darstellt. Sudetendeiilsche Nationalsozialisten zur Judenfrage in Deutschland (Von unserem Korrespondenten.) h. I. Prag, 10. Mai 1933. Wir haben bereits in Nr. 32 und 35 der ״J. R.“ auf den starken Widerhall hingewiesen, den die durch die Um- Wandlung in DeuUcV.rmd ‘ akut gewordene _ Judenfrage bei den außerhalb Deutschlands wohnenden Minderheiten hcrvorgerufcn hat, u. a. auch an! die Stimme des deutschen nationalsozialistischen Senator i)r. J e s s e r, der aus der offiziellen Haltung der deutschen Regierung zu den Minderheiten in Deutschland Rückwirkungen für die deutschen Minderheiten in den europäischen Ländern befürchtete. Nun hat zu derselben Frage der Führer der sudeteiideutschen Nationalsozialisten, A hg. Ing. Jung, der zu den Gründern und ideologischen Wegbereitern der nationalsozialistischen Bewegung 'überhaupt gUnrt. Stellung genommen. In einer Sitzung der Gesamtleitung der deutschen nationalsozialistisehen Parte! in der Tschechoslowakei erstattete er einen Bericht, worin er erklärte, die Partei könne und wolle sich in die inneren Vorgänge in Deutschland nicht einmengen. ״Trotzdem“, fuhr Jung in der ihm eigenen Sprache fort, ״sagen wir von dieser Steile aus in rein fre1nni:״.hat't• liebem Ton als Verfechter derselben Weltanschauung wie als Ausländsdeutsche, daß hei jedem scharfen Griff ins Wespemiot der jüdischen Frage die Wirkling auf das Ausland und die tiiivcnneidlirhen Auswirkungen für das Deutschtum außerhalb der Reichsgrcn/eii nicht 1 m m e r g i! n s t i g waren. Wir merken diese Dinge vielleicht eher und schärfer als die Reichsdeutschen. Das Deutschtum außerhalb der Reiclisgrenzcn bekommt jede außenpolitische Schwächung des Deutschen Reiches zuerst zu spüren.“ (f)iese Bemerkungen sollten auch M. H, Boehm, auf dessen Ausführungen wir an anderer Stelle eingehen, zu denken geben. Sie zeigen, daß in der Welt der Wirk- I i c 11 k e i t der Zusammenhang zwischen Minoritätenpolitik und ludcnfrage nicht so einfach wegzutlieorefkieren ist. •— A. d.'R.) Der jüdische Arzt Ein Abonnent der ״Jüd. Rundschau“ sendet uns eine Nummer des ״A e r 7. tehlattcs der Provinz Br and e n b n r g , Grenzmark und Pommer n“, das ihm als Arzt gratis ins Haus geschickt wurde. In dieser Zeitschrift (Nr. 13) stellt folgender Artikel: Fort mit den jüdische« Aerzten! Die völlige Entfernung der Juden aus den akademischen Berufen notwendig! nie freien akademischen Berufe, insbesondere die Aerzte, kommen mi! wehesten Kroßen der Rrvoikerung in |)er-fin,1iche Beruhrtir.g un.rl nehmen als Acre:־ ihren Patienlen geeeniiher eine \ ertraucn-u 1 Ituiig ein, die ihnen Einfluß auf die Denkweise dieser Krei-e einräum'. Der Piovinzi.dvfiruand der Aerzte Brandenburg, hält es daher r in urr-eren! vo]kä׳-rhen Stau! nir undenkbar, daß ein Jude rlie Mogli 31!.;e 11!uh Mt, da- « G i f t i 1! >1 i sehen D r n k e n > auf ehest n! Wem ■ a u - / u -113 um. Dur׳!1 < lie r <•!)׳■ r j 11 d 1 1 n £ Fi u n״tre it ir; r i it ׳ |ä > i! If r i ti e;1 . 1 P 15 D r u t -■־ a 11 1 f a s -11 י n £ in wc die! 1 Kreise de ״׳ ׳r!'!ei■ m Brriifc dein j ti 11 i י c h c ׳ n G 1' י r 1! ii 1 1 >g i s ז ht reit ß5 י: -wFhe ■11. Pi1׳•«"'!' Gei-a י; muß u-, un M'tV ■in A. ׳rzle-land nie זסי.} ־ llgt um 1 jed e Mü lirhki'ii M'incr \\";r׳ lerkei 1 r! m1'־״׳t i et werden. Mi! M'härf Ben Mit■«' hl ist tlie Km ruption. sO w< di ..ie ׳ h n 11 einwdi Ubj ’1ז׳-׳ i-t, aus׳ ’״rru s tu \V ir •tit -dun Am 7־tV ir.rd ern daher A 1 t - ר> r h! u h all• ' 1 I tl (I c 11 vo n dur arziii < hei 1 B-. h.uidiun^ ck• Ute eh ¬ץ V! dk.g ens. ■e n. w 0 i l ei v r | ude d L t i 1 ׳!!; k! n a 1 i o n d r 1 , Ü £ 5‘ 11 n d d < B et r! 1 £ U S i 3!. F, -rner imdern w i r eil 1e st r nfrci'ht liehe Br 1 ״ inmun IF fl ie V« ■1• ge!1e n und Veilm■. ■ht■״. die mi! der Vertrauen el!ung der ׳ frei rn Bern!׳.' 7n-a rninenha n. rn 11 Zu du haus und s׳ ".f. Stiper Erd ךיח!יו!־־>!7 der H h:u׳1 י .:••Übungwrkiul ■־>nG be-tl ran. Vk ir Ac י r 710 toi ׳dern aiU ' nati om!h vblki ■■־eh׳ un B enir-a־) rejani -ation 11■׳ de. D׳ uf «rb m Kt t ׳. h<o iül, 31״ uuscia r F; uc Fr י in: l a 111 '• 1!!’ loßen. Dr ■ R ״pi י i n. M. d. R., Kf>!1!mi"׳ar im 1' ro vinz ialverband der Aerzte der Provinzen Brand( tiburg und Grenzmark. (Sperrungen von uns. — Red. ״J. R.“) Dazu muß gesagt werden: Nach dem Zeugnis von Millionen 11 i c h t j ü d i s c h c r Patienten aller Schichten und Berufe gibt es unzählige jüdische Aerzte, die wegen ihrer idealen Berufsauffassung, wegen ihrer Menschlichkeit, teilnehmenden Güte und unermiidlichen Fürsorge anerkannt und verehrt werden. Am 1. April, dem Tag des Boykotts, gab es überall Vertrauens- Kundgebungen für jüdische Aerzte und Beweise der Sympatliic und Anhänglichkeit, die nicht durch ״Lüge und Betrug“ erworben sein können. Wenn es ״Geschäftsgeist“ auch bei Acr/tcn gib; so ist er nicht auf Juden beschränkt* Daß aber Aerzte, gestützt auf einen politischen Machtkämpf, gegen jüdische Kollegen, die sich nicht wehren können, derartige Beleidigungen richten, wird von uns als eine tieftraurige Entgleisung empfunden. In der ״Zeitschrift für öffentliches Recht“, 13. Band, Heft 1 (Verlag Julius Springer) erschien eine 60 Seiten lange Arbeit ״Die Entwicklung der Mandatsgebiete zur Unabhängigkeit“ von Moritz Bileski. Diese Arbeit ist eine zusammenfassende Darstellung des gesamten juristischen, staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Materials in bezug auf die Entwicklung und praktische Anwendung des Mandatssystems in den letzten zehn Jahren. Mit Rücksicht auf die' Unabhängigkeitserklärung des Irak und auf die bevorstehende Emanzipation Syriens gewinnt diese Arbeit im Augenblick ein besonders aktuelles Interesse, da sie auch das Material zur Beurteilung der noch übrigbleibenden Mattdate, insbesondere des Palästina-Mandats bietet. Zu einem gründlichen Studium der allgemeinen Unterlagen der modernen zionistischen Politik ist Bileskis Abhandlung unentbehrlich.