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Jüdische Rundschau · 1933-04-21 · Heft 32 (21.4.1933) · p. Seite 155

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXVIII (1933)
Issue
Heft 32 (21.4.1933)
Date
1933-04-21
Page
Seite 155 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 32, 2t. IV. 1933 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seite 155 Im Namen der christlichen Ethik Ein christlich - jüdisches Gespräch In der ,,R hcin-Mainischcn V o I k s? e i t u n g“ (RMV.) vom 4. April veröffentlicht der katholische Pfarrer I Alois Eckert einen Leitartikel 2״. Mos. 21, 2f und Matth. 5, 35 ff.“. Her Verfasser versucht eine Gegenüberstellung jüdischer und christlicher Ethik, wobei er den Satz ״Auge um Auge, Zahn um Zahn“ als jüdisches Gesetz hinstellt, das durch die christliche Ethik der Bergpredigt überwunden worden sei. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet Eckert auch das Verhalten der deutschen Christen gegenüber den deutschen Juden und macht den Christen folgenden Vorwurf: ״Die Lösung der Judenfrage, wie sie heute versucht: wird, halten wir vor unserem christlichen Gewissen nicht für richtig und nicht für gerecht, in ihrer Methode sowohl wie in ihrer sittlichen Haltung. In ihrer Methode. Die Lösung der deutschen Judenfrage kann nicht von der Rasse her gesucht und gefunden werden. Kein Men-ch darf einfach wegen seiner Rasse minderen Rechtes sein und wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse diffamiert werden. N'arh der Lehre des Christentums ist diese Zugehörigkeit zu einer Ha-sc eine göttliche Gegebenheit, die der betreffende Mensch gehorsam und dankbar anzunchmm und die der Mensch der anderen Rasse gehorsam und ehrfurchtsvoll zu respektieren hat.“ Und weiter: ״Hier geschieht deutsches Unrecht. Und Unrecht trifft auf die Dauer immer den schwerer, der cs tut, als den, der cs leidet. Gibt es tune ,,jinlivehe Moral“, die ■schuld L! an der deutsehen Narhkricg.snot, dann kann sie weder von der jüdischen Rasse aus definiert, noch einfach von der germanin heu Rasse her überwunden werden, liier liegt vielmehr primär eine Aufgabe der Christliehen Ethik. Und mir scheint, daß diese Aufgabe weiter reicht als nur bis zu den Juden.“ In der RMV. vom 13. April erwidert Martin Bnber mit einem Brief an Ernst Michel. Dieser Veröffentlichung schickt Pfarrer Eckert eine Vorbemerkung voraus, in welcher er die Zuschrift Bubers und aridere jüdische Zuschriften als eine ״Korrektur“ bezeichnet, die ״die Tendenz seines Artikels noch erheblich verstärkt“. Wir lassen hier die Antwort Bubers folgen. Was 2. Mos. 21, 24 zur Zeit der Niederschrift im Zti-arninenhang der biblischen Urkunde besagte, ist strittig. Es sind aber (insbesondere von li. Jacob in seinem Buch ״Auge um Auge'', Iter- }in 1929) gewichtige Gründe dafür geltend gemacht worden, daß cs steh uni symbolische Geldbuße-Bezeichnungen handelt, daß also jemand, der seinem Mitmenschen z. II. eine Beule beibruchte, nicht selber eine zu empfangen, sondern jenem eine ״Heule“, tl. h. die ihr entsprechende Krsatzzaldung zu leisten hatte. Nur bet einem ,Mord wird (4. Mos. 35, 31) keine Abgeltung durch ״Bcdeckungsgcld“ zugelassen. Nicht strittig jedoch, sondern eindeutig feststehend ist, daß die jüdische Tradition im Zeitalter Jesu die alttcsa.imentli ■Heu Texte eben so, also nicht im Sinn eitles ins talionis verstanden hat. Das tairmidisrhe Gesetz (Mischna, Traktat Baba Kamma VIII 1, vgl. babyl. Talmud im gleichen Traktat 84 a, Mcchilta zu 2. Mos. 21, 24) bestimmt unter Berufung aut die Schriftstellen nur Geldbußen und deren Abschätzung von den zugefiigten Verletzungen aus. Die jüdische Gemeinschaft, in der Jesus lebte, hat somit aut jeden Fall ein Vergeltungsrecht des ״Gleich um Gleich'‘ nicht gekannt. Pfarrer Eckert führt weiter einen anderen Satz der Bergpredigt an: ״Ihr habt gehört, daß gesagt wurde: Du sollst deinen Nächsten lieben und deinen Feind hassen“. Es ist zu verstellen, daß die neutesramentlichc Forschung bezweifelt hat, ob die ,Worte ״und deinen Feind hassen“ von Jesus gesprochen worden sind. Im Alten Testament sind nämlich weder sie noch irgend etwas ihnen Aehnclndcs zu finden; vielmehr wird, daß man auch dem Feinde sich hilfreich erzeigen soll, 2. Mos. 23, 4 f. und an mehreren anderen Stellen in unmißdeutbarer Weise geboten. Dem Vers Mos. 19, 18, in detn die von Luther mit ״Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ übersetzten Worte — richtiger: ״Halte lieb deinen Genossen, dir gleich“ — enthalten sind, geht einer voraus, in dem es heißt: ״Hasse nicht deinen Bruder in deinem Herzen". Man hat gemeint, das Wort rea, das durch Nächster, Genosse wiedergegeben ist, beziehe siel! nur aut den Volksgenossen. Daß diese Meinung falsch ist, geht aus Stellen wie 2. Mos. 11, 2 hervor, wo rea Volksiiemdcallein bezeichnet. Rea bedeutet einfach den Menschen, mit dem man im Umkreis des gesellschaftlich־, n Zusammenlebens jeweiK unmittelbar zu tun hat. Damit aber auch ja kein Zweifel walten könne, daß das Liebcsgcbot den StamnWretnäen iw Land, den ״GusUis.sctr, mitumlaßi, heißt es unter Verwendung des gleichen Wortgefiiges 3. Mos. 19, 33 L: Wenn ein Gastsassc bei dir in eurem Lande gastet, plackt ihn nicht, wie ein Sproß von euch sei der Gastsasse, der be! euch gäbet, halte Heb ihn, ciir gleich. Und nochmals, im höchsten religiösen Pathos, 5. Mos. 10, 17 ff.: Denn ER euer Gott, er ist der Gott der Götter, der Herr der Herren, die große, die heldische, die umschauerte Gottheit, er der Anschn nicht gelten läßt und Bcschcnkung nicht annimmt, der der Waise und Witwe Recht .schafft, der den Gastsassen liebt, ihm Brot und Gewand zu geben. So liebet den Gast, denn Gastsassen wart ihr im Land Aegypten. Aber nicht bloß im Alten Testament, auch im späteren jüdisehen Schrifttum, zu Jesu Zeit und danach wird nirgends geboten oder auch nur erlaubt, den Feind zu!lassen. Das Judentum kennt, wie keine Lehre der Vergelt uiig, so auch keine Lehre des Jim-,־es. Das Wort der Bergpredigt vom Feindc-Iutß mag sich aut einen von heidnischer Vulgärmond hceinflußtcn Volk.xspruch beziehen. Der Glaubenslose ist stets geneigt, den zu hassen, in dem er seinen ״Feind“ erblickt. Wer aber im Glauben lebt, Jude oder Christ, kann sieh, wie von einem .Meister des Talmuds berichtet wird (babyl. Talmud, Traktat Megilla 28 a) an keinem Abend dem Schlaf anheim״, ben, ohne gebetet zu haben: ״Jedem werde vergeben, der mir zuleide getan hat.“ Martin Bube r. * Auch von evangelischer Seite liegt eine Aeußerung vor, die sich im Namen der christlichen Ethik gegen die heutige Handhabung der Judenfragc wendet. In der Üsterausgabe der ״F r a n k f. Zeitung“ bespricht Pfarrer Rudolf Winter mann in einem Aufsair ״Die Judenfrage und das Christcntu m“ zunächst die Anschauungen der ,,Deutschen Christen“, die den Rassengedanken als einen Teil der ״Schöpfungsordnung“ (im Sinne der dialektischen Theologie) bejahen. Demgegenüber behauptet Wintermann, die Ethik des Neuen Testaments widerspreche dieser Auffassung. Er gelangt zu folgendem Schlüsse: ״Die Judenfrage wird zur Christen frage, d. h. zu der Frage nach der Echtheit und dem Ernst unseres Christentums. Gerade wir evangelischen Christen, die ja durch 400 Jahre Landeskirchentum hindurch in engster Verbindung mit Volk und Staat gestanden sind, möchten wirklich eine positive Stellung zur nationalen Bewegung und zum neuen Reich gewinnen, ich bekenne offen, daß ich den Tag grüßen werde, an dem ich aus vollem Herzen ein ganzes, freudiges Ja sagen kann. Und ich verkenne auch nicht, daß in der völkischen Bewegung allerstärkste ethische Kräfte am Werke sind. Aber wir sind in unserem Gewissen nicht nur an unser Volk, wir sind zugleich an das Evangeäanx gcbtmdea, SW man mache es ans möglich, daU wir im Geiste des Evangeliums, d. h. im Geiste unbedingten sittlichen Ernstes, aber zugleich der Weite und der Liebe unsern Dienst a!n Volke tun können. Man mache das aber nicht nur uns möglich, sondern jedem, der wirklich Deutscher sein will; man fordere das Größte und Schwerste, ganze Hingabe und Treue, aber man ächte nicht um des Blutes willen Menschen, die zum Dienst bereit sind! Nicht ächten, sondern eingliedern ist, wie in aller Pädagogik, so auch im Volksleben die eine große Kunst, die wir von dem lernen sollen, für den die Osterglockcn durchs Land klingen.“ In diesem Zusammenhänge ist bemerkenswert, daß der Führer der ״Deutschen Christen“, Pfarrer Hossenfelder, soeben ins Preußische Kultusministerium berufen wurde. Die ״Deutschen Christen“ bejahen nicht nur den völkischen Rassegedanken, sie treten auch für Ausmerzung des Alten Testaments aus dem Christentum und für einen Ersatz der alfjüdischen Prophetengestalten durch Gestalten der deutsehen Sage und Geschichte ein. Judenfrage auf dem Internislen-Kongreß ln Wiesbaden wurde am 18. April der 45. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für innere!Medizin eröffnet. Die Zahl der Teilnehmer ist in diesem Jahre um etwa ein Drittel kleiner als bei den vorhergehenden Kongressen, was auf die Auswirkung der politischen Umgestaltung auf den Aerztestand ziiriiekgefiihrt wird. Da der bisherige erste Vorsitzende Professor Licht witz (Berlin) sein Amt niedergclcgt hatte, wurde die Tagung von Professor Schittenhclm (Kiel) eröffnet, der 11. a. die Beseitigung der der deutschen Rasse und Kultur durch übergroße fremdstämmige Vermischung drohenden Gefahr und Mitwirkung der deutschen Aerzteschalt an der Befriedigung des ״natürlichen Anspruchs Deutschlands auf arteigene geistige Führung“ forderte. Die Klärung der mit der Rassenkreuzung zusammenhängenden Fragen werden noch viel jähriger Forschung bedürfen; rasse- und erbbiologische Probleme seien von der Gesellschaft besonders zu berücksichtigen. Bei aller Schärfe der als notwendig erkannten Maßregeln zur Erhaltung der deutschen Rasse und Kultur würden die Verdienste und Leistungen von Persönlichkeiten wie Ehrlich, Neisser, Minkowski, Wassermann u. a. stets unangetastet bleiben und volle Anerkennung finden, doch müsse betont werden, daß für die Entwicklung dieser Männer das stete Zusammenleben rnit der deutschen Rasse und der Einfluß deutscher Lebens- und Denkart von erheblicher Bedeutung waren. Zu dieser gewundenen Rede ist zu sagen, daß kein J u d e die Bedeutung deutscher Kultur für die im deutschen Wissenscliaftsleben tätigen jüdischen Gelehrten jemals gclcugnet hat. Der Redner hätte die Frage beantworten sollen, ob die Leistungen der von ihm angeführten Namen den Anspruch Deutschlands auf ,.arteigene geislige Führung“ verletzt haben und ob die Gelehrtenwelt es billigt, daß in Zukunft auf derartige Leistungen verzichtet werden soll. Ein mannhaftes Wort in dieser wichtigen Frage wäre sicher überall begrüßt worden. _ Was sind (Viehtarier? In der ,,Voss. Ztg.“ finden wir hierüber folgende Erklärung: ״Die Erörterungen aus Anlaß der bevorstehenden Ministerkonferenz im Reichsinnenministerium haben zu vielfachen Auslegungen der Gesetzesbestimmungen über den Begriff ״Nichtarier“ geführt. Eine völlig irrtümliche Auffassung ist dabei zunächst zu korrigieren. Es war von einzelr.en Stellen als zweifelhaft bezeichnet worden, ob Wenden unter diesen Begriff fallen. Sie sind als Slawen selbstver- Stündlich als Arier zu betrachten. Wenn in dem Gesetz von Beamten nichtarischer Abkunft, ,insbesondere‘ jüdischen Beamten, gesprochen wird, so liegt der Grund wohl darin, daß man bei der Neuordnung des Benmtenkörpcrs auch für Personen mit negroidem Einschlag oder mit mongolischer Blutmischung Ausnahme- Vorschriften einführen wollte. Es wird aber auch die Frage zu erörtern sein, ob etwa bei ehemaligen A s k a r i s aus den abgetretenen deutschen Kolonialgebieten die Vorschriften des Gesetzes gelten oder ob sie unter den Begriff der Frontkämpfer fallen. Es ist ferner festzustclien, daß zwar unter den curopäischen Völkern die LJ n g a r 11 und die Finnen als ,Nichtarier‘ zu betrachten sind. Zweifellos wird aber beriicksichtigt, daß gerade zwischen diesen beiden Völkern und Deutschland alte freundschaftliche Beziehungen bestehen.“ Zu diesem Kommentar ist zu sagen, daß praktisch der Begriff des ,,Nichtariers“ wohl n u r in bezug auf Juden von Belang sein dürfte. _ In Dänemark... Aus Kopenhagen wird berichtet: Die Entscheidung des Haager Gerichtshofes, derzufolge Dänemark ein bisher unter norwegischer Herrschaft gestandenes Gebiet an der ostgrönländischen Küste zugesprochen wurde, ist, wie die gesamte dänische Presse hervorhebt, auf die Bemüh'.mr ■ :! des Chefs der Völkerrechtsabteilung im dänischen Ministerium des Aeußern, Dr. Georg Cohn, zurückzuführen. Im Zusammenhang mit dem Erfolg des jüdischen Rechtsgelehrten weisen die Kopcnhagener Zeitungen darauf hin, daß die Juden eine besondere Begabung für die Rechtswissenschaff haben. Diese Begabung sei im vorliegenden Falle dem Staate zugute gekommen. An unsere Leser! Die ״Jüdische Rundschau“ hat In den letzten Wochen eine unübersehbare Fülle von Zuschriften erhalten, die die Zustimmung zu unserer Stellungnahme zum Ausdruck bringen und uns überdies in vielen Fällen Anregungen aller Art, insbesondere über die Möglichkeiten der Verbreitung der ״Jüdischen Rundschau“, übermitteln. Da wir außerstande sind, auf alle diese Zuschriften und Briefe einzeln zu antworten, danken wir auf diesem Wege allen Einsendern. Es Ist uns Überaus wertvoll, auf diese Weise in direkten Kontakt mit unseren Lesern zu kommen, und die uns gegebenen Anregungen werden sorgfaltig geprüft und nach Möglichkeit durchgeführt. Wir hoffen, bei unseren Lesern Verständnis zu finden, wenn wir sagen, daß die Fülle der jetzt vor uns stehenden Arbeit es uns nicht möglich macht, auf Jeden Brief so ausführlich zu antworten, wie es uns eigentlich Bedürfnis wäre. Wir bitten unsere Leser auch weiterhin um ihre Mithilfe bei der Verbreitung der ״Jüdischen Rundschau“ und um Mitteilung ihrer Meinungen und Anregungen. Redaktion und Verlag der Jüdischen Rundschau Die Jüdische Gemeinde antwortet Wir erhalten nachstehende Zuschrift: Vorstand der Jüdischen Gemeinde. Berlin, 16. April 1933. Redaktion der ״Jüdischen Rundschau“ Berlin W- 15 Sehr geehrte Herren! Die Nummer 30/31 Ihrer Zeitschrift vom 13. 4. 1933 enthält einen Aufsatz unter dem Titel: ״Was tut die Jüdische Gemeinde?“, der sich mit der letzten Nummer unseres Ge* mcindeblattes befaßt. Die dort gemachten Ausführungen sind verständlich, aber nicht berechtigt. Sie sind verständlich, weil bei Ihnen offenbar nicht bekannt ist, daß das Gemeindeblatf bisher in einem Druckverfahren hergestellt ist, das dazu zwang, den Redak* tionsschluß mehrere Wochen vor Erscheinen der Nummer vor* zunchmen. Infolgedessen enthielt die letzte Nummer zum großen Teil Beiträge, die der Situation und der Stimmung der Gemeindemitglicder während des Erscheinens wenig gerecht werden konnten. Es war technisch nur noch möglich, die beiden ersten Seiten und das Einlageblatt einzuschieben und den Gemeindemitgliedern die dringendsten Mitteilungen zu machen. Es ist erwogen worden, den ganzen übrigen Inhalt der Nummer überhaupt nicht erscheinen zu lassen. Hiervon mußte jedoch abgesehen werden, weil der Text mit Mitteilungen z. B. über die Gottesdienste durchsetzt war, die nicht zurückbleiben durften. Der Gcmeindevorstand hat beschlossen, den Umständen dadurch Rechnung zu tragen, daß in der kommenden Woche eine Sondernummer herausgegeben wird, auf deren lnhalt wir verweisen. Wie die gegenwärtigen Verhältnisse überhaupt allen Anlaß geben sollten, Differenzen innerhalb der verschiedenen Richtungen des Judentums zurückzustellen, so glauben wir auch, daß in der in Ihrem Aufsatz weiter behandelten Schulfrage in der allernächsten Zeit eine Regelung sich finden lassen wird, die den Wünschen aller Richtungen entgegenkommt. Der Gcmeindevorstand hat bereits Mittel hierfür bereitgestellt. Umfassende Vorbereitungen sind im Gange. Mit vorzüglicher Hochachtung Vorstand der Jüdischen Gemeinde. W 01 f f. * Wir bringen den vorstehenden Brief mit besonderer Freude zun! Abdruck, da wir daraus entnehmen, daß auch die Gey meinde sich den gegenwärtigen Notwendigkeiten nicht verschließt Besonders der letzte Absatz des Briefes wird jeden Leser mit größter Genugtuung erfüllen und die jüdische Oeffcntlichkcit sieht mit großen Erwartungen den hier angekündigten Maßnahmen der Gemeinde entgegen. Niemand wird es aufrichtiger begrüßen als wir, wenn durch eine Ak* tivität der Gemeinde in der angeführten Richtung auch die ״Differenzen innerhalb der verschiedenen Richtungen des Judentums" zum Verschwinden gebracht werden. Die jüdischen Rechtsanwälte ״Wir lassen uns nichts abwinseln" ״Die Prüfung dürfte jahrelang dauern“ Die ״DAZ“ berichtet aus München vom 19. d. M'.: ״ln einer großen Kundgebung nationalsozialistischer Juristen im Zirkus Krone in München erklärte der preußisehe Justizminister K e r r 1, es sei nicht seine Aufgabe, sich den Kopf über das Schicksal der Juden zu zerbrechen, die durch das neue Gesetz um ihre seitherige Tätigkeit kämen, nach allen Verfolgungen und der Ausnahmebelnndlung, die die nationalsozialistische Bewegung erfahren habe. Die Justizminister der beiden größten deutschen Lander hätten heute einen untrennbaren Bund geschlossen, gemeinsam deutsches Recht schaffen zu helfen und die rasscfremden Juden aus den Gerichtssäien zu entfernen. Die Prüfung, wer nach dem Reichsgesvtz von den jüdischen Anwälten künftig noch zugehssen werden könne, werde so gründlich vorgenommen, daß sie jahrelang dauern dürfte. Der baverische Justizminister Dr. Frank beton'e ebenfalls, es liege nicht in der Absicht des Reichsgesetzes, das g r o ß e Z i c I der Beseitigung der Juden aus der deutschen Rechtspflege zu beeinträchtigen. Wir lassen uns nichts, so rief Frank aus, von unserem Programm ab* winseln. Wir haben vor der Geschichte ein Recht zur Härte. Ministerialdirektor F r e i s 1 e r erklärte, die Bundesgenossen in der Rcichsregierung dürften unter keinen Umständen in dieser Frage glauben, den Nationalsozialisten in den Arm fallen zu können.“ Aus diesen Reden geht hervor, daß die hie und da verbreiteten optimistischen Ansichten über das Endergebnis der jetzigen Rechtsanwalts-Neuordnung irrig sein dürften. * ״V. B.“ meldet: Der Bund nationalsozialistischer Juristen, dem die nationalsozialistischen Patentanwälte angehören, teill mit, daß von ihm im Einvernehmen mit dem Reichspatentamf Schritte in die Wege geleitet worden sind, um die Zulassung der jüdischen Patentanwälte in ähnlicher Weise zu regeln, wie dies bei den Rechtsanwälten geschehen ist Die Reichsvertretung der jüdischen Landesverbände hat bei sich einen ״Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau“ errichtet, der die Arbeit auf allen Gebieten der wirtschaftlichen und sozialen Hilfe leitet. Der Zentralausschuß ist die einzige SamnielstelSc für die Beschaffung und Verteilung aller Mittel, insbesondere auch dem Ausland gegenüber. Dem Zentralausschuß, in dem die maßgebenden zentralen jüdischen Organisationen mitarbeiten, gehören an die Herren Rabb. Dr. Baeck (Vorsitzender), Landgerichtsrat Dr. Lilienthal (Geschäftsführer), Alfred Berger Dr. Georg Landauer, Direktor Stahl, Dr. Ludwig Tietz, Dipl.-Ing. Bruno Woyda, Dr. Karl Melchior und Dr. Mark Wischnitzer. I

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