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Jüdische Rundschau · 1937-11-23 · Heft 93 (23.11.1937) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
42 (1937)
Issue
Heft 93 (23.11.1937)
Date
1937-11-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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m m mPRWMR Seite 4 Zur Lage in Ungarn JOD IS CH E RUNDSCHAU__Nr. 93, 23■ XI■ 1937 Aus der Rechtsprechung Von unserem Berichterstatter Budapest, 19. November Die Budapester Judenheit stellt noch immer unter dem Eindruck der jüngsten Razzia. Solange es um die Anhaltung von Kaftanjuden, um die Zernierung von Bet- und Lehrhäusern in den östlichen Komitatcn ging, konnte Budapest ruhig schlafen: cs handelte sich ja nur um die ״üalizianer“. Seit jenem Sonntagmorgen fühlt sich auch in der Hauptstadt kein Jude seines Schlafes sicher. Nicht allein licht- und gesetzscheue Elemente wurden ja aufgescheucht, — ihre Anzahl erwies sich im Verhältnis zum aufgebotenen Apparat als ganz unbedeutend, — auch alteingesessene Patrizieriamilien, Rabbincr beider Gemeinden, Beamte, Frontkämpfer mußten sich einem peinlichen Ausweisverfahren unterziehen, um erst abends aus dem Schubhaus entlassen zu werden. Das einzige ״Rcsultat“ der Säuberungsaktion dürfte wohl darin bestehen, dal! zur Zeit Hunderte, Tausende von Juden sich beeilen, ihre Staatsangehörigkeit durchs Ministerium auch schriftlich begläubigen zu lassen. Die Prozedur ist durch die neuen politischeu Grenzen innerhalb der alten Heimat mehrfach erschwert und erfordert, — wie Dr. E. R c i!1 c r der Rechtskonsulent der orthodoxen Landeskan/Jei in ״Zsido Ujsäg“ klar ausführt, — ■einerseits, daß die Eltern des Bet reffenden von 1875 —1S7Q in Großungarn gelebt und dort Steuern gezahlt haben, andererseits, daß er selbst 4 Jahre vor dem Trianoner Vertrag, also seit 1917, im heutigen Ungarn zuständig gewesen ist oder dorthin optiert hat. Inzwischen geht die Agitation, meist von seiten der Jugend, weiter. Der Tur ul verband nahm in seinem Delegiertenlagcr in Sopron gegen die Magyarisierung jüdischer Namen Stellung und forderte die schleunige Schaffung eines GesetzartikeK der die rassische Sonderstellung der Juden ausspricht. In der Kulturabteilung desselben Verbandes wurde die Präge der Verjudung der Filmproduktiou behandelt und Graf A. Fes 10 t ich forderte die Jugend auf. Film, Theater und Presse in die: eigene Hand zu nehmen. Abg. Mecsär machte spöttische Bemerkungen über das Uebcrnandnchmen dos jüdischen Einflusses sogar bei der Organisierung des nächstjährige!! Fndiaristischeii Kongresses. Agitation schafft natürlicherweise Aktion. Da an den Universität('!! die sechswöchige ״Sclion/eit“ vorüber ist, deren Störung eventuell den Verlust eines Semesters nach sich ziehen könnte, haben die gewohnten November-Demonstrationen an den Budapester Hochschulen ihren Anfang genommen. Vorläufig geht es hier noch mäßig zu: randalierende Gruppen ziehen durch die Korridore, der Dekan weist sie zurecht und läßt durch die herheigerufene Polizei einige Ruhestörer bestrafen, der Minisier hält weiter die Ordnung aufrecht und die jüdischen Studenten meiden die Vorlesungen. Aerger scheint cs an der Rechtsakademie in E g e r (Erlau) zugegangen nt sein. Ein Dozent dieser Hochschule, Prof. Fd, M ä 1 11 ä s i, wurde wegen seines Werkes: Aufrichtige Geschichte der ungarischen Nation, in den! er Vergangenheit und Gegenwart vom extrem-nationalen Standpunkte bewertete, und worin die Staatsanwaltschaft ״Sei!!11 äliting des ungarischen Staates" erblickte, zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Darob große Erregung in der Provinzstadt, die Demonstranten werfen sogar Steine gegen die Fenster des Oberrabbiners Salomon Schreiber, des Sohnes des berühmten Keszar Szofer, und verletzen der! 83jährigen Greis mehrfach. Dem ungarischen Judentum scheinen aber auch andere Gefahren zu drohen. Laut einem halbamtlichen Communique beabsichtigt Bürgermeister Karl Szendy — angeregt durch einen jüngst erschienenen Tendenzartikei — auf dem Budacster Rinderschlachthof die Methode der elektrischen Betau• tmg einzuführen. Voraussichtlich dürfte dies dennoch nicht ein Sc hä eh t vor bot bedeuten: hat ja das erst vor zehn Jahren geschaffene Veterinärgesetz auf Grund Wissenschaft- 1 ich er Gutachten ausdrücklich die schmerzlose Tötung bei der rituellen Schlachtung anerkannt und erlaubt. — Andererseits hat der Handclsminister die Handelskammern angewiesen, bezüglich der freien oder der an einen Befähigungsnachweis geknüpften Ausübung des Handels Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung in letzterer Richtung würde große Schichten des jüdischen Kleinbürgertums erwerbslos machen. Trotz dieser Aspekte fehlt es auch an günstigen Ersehetmmgen in! politischen Leben nicht. Abg. Dr. Tibor Eckhardt, der allsonntäglich das Land bereist, versäumt es in keiner seiner Ansprachen zu betonen, daß seine Partei der Kleinen Landwirte 11 i e!11 als antisemitisch werden könne und mit allen Mitteln den extremen Richtungen entgegenarbeiteil werde, Audi .־uiderc maßgebende Politiker, Kirchenfürsten aller christlichen Konfessionen, äußern sich in scharfen Worten gegen jede Verfeindung der Gesellschaftsgriippen. Honvedminister R ö der will von dem Heer jede Politik fernhalten, der neu beeidete Vizepräsident der königlichen Kurie Dr. Gesa Töreky sprach sich gleichfalls gegen extreme Bewegungen aus. Aus dem geistigen Leben Ein verdieii'.t'ioller Vorkämpfer der nationalen Tradition hat sieh vom Schauplatz der öffentlichen Tätigkeit zurückgezogen. Hofrat Josef V e s z i, seit einen! Vierteljahrhundert Redakteur, dann Chefredakteur des ,,Fester Lloyd“, ist an der Schwelle seines SO. Lebensjahres von diesem Posten zuriiekgefreten. Wie er selbst schreibt, fühle er sich müde ■— Ves/i. der 11 Jahre hindurch Reichstagsabgeordneter war, anläßlich seines'50. Schriftstellerjubiläumsaber als Iebenslängliches Mitglied ins Oberhaus berufen wurde, hat sein Blatt, da« angesehenste Organ Ungarns, niemals als ״Judenblatt“ betrachtet wissen wollen, hat sich aber persönlich bei jeder Gelegenheit für die fnteressen der Judenheit eingesetzt, in brillant geschriebenen Aufsätzen auch sein Bekenntnis zun! iudentum abgelegt. Jahrelang war er Vorsitzenderder Ung.-Isr. iteraturgeseilschaft. Mitten im Kampfe steht noch der Chefredakteur der ״V j s ä g“: Tho!nas»K öbor, dessen 70. Geburtstag wir schon erwähnten, und der aus diesem Anlaß von der Ung.-Isr. Literaturgesellschaft in einer unter Vorsitz Direktor A, Wertheimers sämtliche Kreise der literarischen und gesellschaftliehen Oeffentliclikeit vereinenden Festsitzung gefeiert wurde. Ein melancholischer Grundton klingt mit, wenn zwei andere Vertreter der ״alten Garde“, zwei Meister der Farbe, jetzt zu gleicher Zeit ihre Werke ausstellen. Philipp Szenes war Lotz-Schüler, studierte dann in Deutschland und Frankreich, von wo er in seinen Genrebildern als einer der ersten die plein-air-Ktinst heimbrachte. Besonders beliebt waren seine Porträts (Franz Josef, Vazsonvi, P. Sändor). Auch in biblischen Kompositionen versuchte er sich. Wilhelm Perlrott-Csaba ist jünger, frischer. Er bezog seine Ideen aus Paris, malte immer flott und farbig, auch seine jüngsten beiden Bildnisse, die er für das Jüdische Landesmuseum schuf. — Der dritte, größte ungarische Porträtist, der eben jetzt mit dem Tode ringende, international anerkannte Philipp Laszlö hat wohl dem Ungartum und Judentum den Rücken gekehrt. (Bei Kriegsausbruch wurde er Engländer.) Dennoch nennt ihn Ministerpräsident Daränyi in seiner großen Radioansprachc alt die Ungarn des Auslandes nebst anderen Judenabkömmlingen unter den größten Söhnen des Vaterlandes. Das Jüdische Museum aber beherbergt eine seiner verblüffendsten Schöpfungen: das Konterfei seines Freundes und jüdischen Kunstgenossen, Ford, Katona, auf Karton improvisiert hin- Tarnung eines jüdischen Vermittlers Die Rechtsprechung hat ergeben, daß Tarnungen von Juden im Geschäftsleben unter verschiedenen Gesichtspunkten mit den Gesetzen in Widerspruch stehen können. Ein Scheinverkauf eines jüdischen Geschäfts an einen arischen Angestellten, weiter die Verschleierung eines jüdisch klingenden Namens bei einer nichtjüdisch klingenden Firma eines jüdischen Geschäftsinhabers führten zur Bestrafung wegen unlauteren Wettbewerbs. (Vgl. ״J. R.“ vom 17. 9. 1937.) Mehrfach erörtert sind auch die Anfechtungstpöglichkeiten, die sielt ergeben, wenn im Geschäftsverkehr ein Vertragsteil von dem jüdischen Vertragsgegner über die Rassezugehörigkeit getäuscht wird oder sich hierüber infolge sonstiger Umstände im Irrtum befindet, wobei es allerdings auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und eine allgemeine Ofteribarungspflicht der Zugehörigkeit zur jüdisehen Rasse nicht gegeben ist. (Vgl. ״J. R.“ vom 17. 8. 1937.) Mit einer andersgearteten Verschleierung der nichtarischen Herkunft beschäftigte sich ein Strafprozeß gegen einen jüdischen Vermittler. Dieser hatte mit mehreren Firmen Verträge abgeschlossen, mit denen diese ihm die Vertretung oder das alleinige Vorkaufsrecht für Geschäfte mit der Reichsbahn übertrugen und ihm Vollmachten erteilten. Für erzielte Vertragsabschlüsse wurden ihm Provisionen zugesichert. Für die vom Angeklagten der Reichsbahn ein gereichten schrittliehen Angebote verwendete er Bogen dieser Firmen und Unterzeichnete diese Schreiben unter den Firmenbezeichnungen mit den Namen der Firmeninhaber mit Zusatz eines ״p.“ oder eines anderen unleserlichen Zeichens, auch z. T. mit unleserliehen Namenszügen. .Der Angeklagte wurde wegen schwerer Urkundenfälsch ung bestraft׳. Seine Revision ist vom Reichsgericht zurückgewiesen worden. Nach den Urteilsfeststellungen wollte der Angeklagte einmal seine Verniittlereigenschaft gegenüber der Reichsbahn verschleiern, weil die Angebote verschiedener Fabrikate und Leistungen desselben Vertreters geringere Aussichten hatten als die Unmittelbar von einzelnen Firmen ausgehenden Angeböte. Außerdem wollte er seine Rassezugehörigkeit verbergen; denn es bestand — •wie auch sonst bei öffentliehen Betrieben — bei der Reichsbahn das Bestreben, J u - den bei der Vergebung von Aufträgen aus• zu schalte n und die Mittel, die fiir diese Aufträge zur Verfügung stehen, Ariern zufließen zu lassen. Nach der Fest- Stellung der Strafkammer hatte der Angeklagte dies gewußt und auch deshalb die Einschaltung seiner Person aß Vermittler vor der Reichsbahn verborgen halten wollen. geworfen, dennoch von vollendeter Technik und Charakteristik. Der 20. Jahrestag der Baifour-Dekiaration wurde Im Herzl-Saai feierlich begangen. Nach poetischen Einleitungs- Worten von Dr. J. Patai hielt der verantwortliche Redakteur des Pester Lloyd, Dr. Georg Kecskemöti, den Festvortrag: ״Von Bälfour bis zum Judenstaat“, in dem er mit tiefer politischer Einsicht die Bedeutung und die Phasen dieser 20 Jahre schilderte. — Eine Anerkennung der ungarischen zionistischen Arbeit bedeutet die Erwählung des Vorsitzen• den der Zionistischen Landesorganisation, Dr., Julius M i k 16 s, zum Ratsmitglied im Ausschuß' der Jewish Agency. Dr. A. F. IN ALLER KURZE Der sächsische Volksbildungsmiiiister hat angeordnet, daß vom 1. Dezember d. J. ab an den höheren Schulen kein hebräischer Sprachunterricht mehr erteilt werden soll. In der Lehr- und Prüfungsordnung für die G_vm• nasien sollen alle Anweisungen, die sich auf den hebräischen Unterricht beziehen, gestrichen werden. Die Verwendung der Unterschrift ״Mit deutschem Gruß“ durch jüdische Werbungtreibende ist vom Werberat der deutschen Wirtschaft für unzulässig erklärt worden, weil sie geeignet ist, über die jüdische Eigenschaft hinwegzutäuschen. In Prag wurde eine Ausstellung über die Entwicklung des Zionismus eröffnet. Die Ausstellung ist von Dr. Walter Koliner organisiert. Die Eröffnungsrede hielt Abg. Goldstein. Der polnische Pen-Klub hat den Vorschlag abgelehnt, jüdische Mitglieder auszuschließen. Die litauische Regierung lud einige jüdische Vertreter ein, an dem Komitee teilzunehmen, das die Feiern zum 20. Gründungstag der litauischen Republik vorbereiten soll. In Florenz fand auf dem jüdischen Friedhof eine Gedenkfeier für die jüdischen Gefallenen des Faschismus während der faschistischen Revolution statt. In Kanada machte sich eine starke antijüdische Pro• paganda mit Flugblättern bemerkbar. In Mexiko gaben hohe Regierungsvertreter die Ver• Sicherung ab, daß die dort vorgeschiagenen antijüdischen Maßnahmen keinerlei Aussicht auf Annahme int Parlament haben. Der Verlag Ullstein hat seinen Namen In ״Deutscher Verlag“ geändert. Marc Chagall erhielt von der Jury der Internationalen Ausstellung in Paris für ein Gemälde, das im jüdischen Kultur-Pavil!0!1 ausgestellt war, eine goldene Medaille. Jaromir Weinbergers musikalische Tragödie ״Wallenstein“ (tschechisches Libretto von Kares, übersetzt von Max B r 0 d) wurde am 18. d. M. in der Wiener Staatsoper uraufgeführt. Das Werk fand eine freundliche Aufnahme, doch wird in der Kritik der führenden Zeitungen die Problematik des Versuchs einer Vertonung des Stoffes eines Schiller- Dramas lebhaft erörtert. Weinberger, dessen frühere Oper ״Schwanda der Dudelsackpfeifer“ bekannt ist, hat hier neue musikdramatische Wege beschritten. Die Aufführung des Werkes, das dem Bundeskanzler gewidmet ist, war unter Leitung von Kapellmeister Wolfgang Martin sehr glanzvoll. Besonders gerühmt wird die Inszenierung durch Dr. Lothar W a 11 e r s t e i n. Nachtrag. Zu dem Artikel über ״Hebraika44 In Nr. 90 ist nachzutragen, daß unter den Lehrbüchern das fünfbändige Lehrbuch von Moses Goldmann (Sefatenu-Verlag) noch besonders erwähnenswert erscheint. Ferner ist zu dem Artikel über ״Belletristik“ in der gleichen Nummer nachträglich der vortreffliche Novellenband ״Der Gezeichnete“ von ’Jakob Picard (Jüdische Buchvereinigung, Berlin) zu erwähnen. Preisausschreiben Blaue Beitragskarte 1938/39, Pie Reichs- Vertretung (Zentralwohlfahrtsstelle) macht noch einmal auf das vor einiger Zeit ve-«ö'V׳!tlichte Preisausschreiben für die Wohlfahrtsmarken der ״Blauen Beitragskarte“ aufmerksam. Der letzte Termin für die Einsendung der Entwürfe ist der IQ. Dezember, Die Feststellung der blutmäßigen Abstammung Die Frage, ob und inwieweit in Zweilelsfällen die blutmäßige Abstammung ehelicher und unehelicher Kinder im Wege des Zivilprozesses durch Urteil festgestellt werden kann, ist von den Gerichten verschieden beantwortet worden (vgl. 11־. a. ״jüdische Rundschau“ von! 23. Dezember 1936 und 7. August 1936). Das Reichsgericht hat neuerdings zu dieser Rechtsfrage in bejahendem Sinne Stellung genomln dem behandelten Falle hatte eine im Jahre 1913 unehelich geborene Klägerin, bezüglich deren ein im Kriege gefallener Jude die uneheliche Vaterschaft anerkannt hatte, behauptet und auf Feststellung geklagt, daß in Wirklichkeit ein von ihr benannter anderer, und zwar deutschblütiger Mann, ihr Erzeuger ist. Da die Mutier der Klägerin Arierin ist, ist die Klägerin bisher als Mischling angesehen worden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen hat das Reichsgericht durch Urteil vom 14. Oktober 1937 — IV. 94. 37 — dieser auf Fest- Stellung der blutsinäßigcn Abstammung gerichteten Klage dieses angeblichen Mischlings in sofern zum Erfolg ver- Rolfen, als eine neuerliche Verhandlung angeordnet und ausgesprochen worden ist, daß eine solche Klage eine sogenannte Statusklage ist, die das Bestehen des blutsverwandtschaftlichcn Bandes der wirklichen Vaterschaft zur Voraus- Setzung hat und als gewöhnliche Feststellungsklage zulässig und beim Landgericht zu erheben ist. Das Reichsgericht bcmerkt ausdrücklich, daß zu der Ansicht des Oberlandesgerichts, daß eine solche Klage auf Feststellung der blutsmäßigen Ahstammung im ordentlichen Prozeßwege überhaupt nicht verfolgt werden könne, vom Reichsgericht bereits in entgegengesetzt » tem Sinne entschieden worden ist und bei dieser Auffass ung verblieben wird. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei Rassenschande. Erfolgt bei Rassenschande eine Verurteilung zu einer Zuchthausstrafc, so kann, wie neben jeder Zuchthausstrafe, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Da das Blutschutzgesetz wahlweise Gefängnis oder Zuchthaus für Rassenschande androht, kann jedoch bei einer Verurteiiung zu einer Gefängnisstrafe, wie ein Urteil des Reichsgeriebts vom 20. 9. 37 ausspricht, nicht daneben auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Dies wäre nach dem Strafgesetzbuch nur zulässig, wenn infolge Annahme mildernder Umstände an Stelle von Zuchthaus «ine Gefängnisstrafe treten darf. Hollands Fremdenrecht Von unserem Berichterstatter R. L. D e n H a a g, 19. November Der Zweiten Kammer ist das Antwortmemorandum der Regierung zum Justizetat zugegangen. Darin wird mitgeteilt, daß die Kommission, die mit der Vorbereitung eines Gesetz- «ntwurfs zur Regelung des Fremdenrecbts beaultragt war, ihre Arbeiten beendet habe. Die Regierung fttfbe Jedoch noch nicht endgültig zu dem Entwurf Stellung ge- :nommen. Der Minister weist dann darauf hin, daß die Behauptung, daß auf diesem Gebiete Zustände herrschten, die mit allen Normen von Recht und Menschlichkeit im Wider- Spruch stünden, unbegründet sei. Bei der Beurteilung der Frage dürfe auch nicht außer acht gelassen werden, daß nicht ausschließlich auf die Interessen der betroffenen Ausländer geachtet werden dürfe, sondern daß ־ — vor allem in diesen Zeiten großen Zustroms von allerlei fremden Eiementen — die Interessen der öffentlichen Ordnung eine wichtige Rolle spielen müßten. Auch die Regierung sei der Ansicht, daß im Prinzip das beschränkte Gebiet Hollands für die eigene Bevölkerung reserviert bleiben müsse. Das solle jedoch keineswegs heißen, daß sie, davon abgesehen, Bedenken gegen jede Aufnahme guter Elemente aus dem Auslande habe; in der Vergangenheit hätten Auswanderer aus der Fremde zum Aufblühen Hollands in nicht unwesentlichem Maße mit beigetragen. ln Rotterdam wurde das hundertjährige Bestehen des ״Gestiebt voor Israelitische oude lieden en zieken“, des Altersheims und Krankenhauses, gefeiert. Der Bürger- Dieister der Stadt, der mit Mitgliedern der Gemeindeverwaltung erschienen war, teilte dem Vorsitzenden der Stiftungsverwaltung, S, S. B os man, seine Ernennung zum Ritter im Orden von Oranje-Nassau mit. In den Konzertsälen waren die bekanntesten jüdischen Künstler zu hören. Unter der Leitung von Issay Dobrowen spielten Emanuei Feuentnann das Violinkonzert von Dvorak und M y r a Heß das zweite Klavierkonzert von Brahms — beide mit dem Haager Residenz- Orchester. Arthur Schnabel gab einen Klavierabend. Zum ersten Male spielte auch sein Sohn Karl Ulrich, der in Amsterdam viel Beifall fand. Um die Teilung. Am 18. November fand in einem der vornehmsten Londoner Hotels der 84. Literarische Lunch der Buchfirma Foyle statt, der •diesmal ״dem heiligen Land“ gewidmet war. Es kamen 1500 Menschen, natürlich hauptsächlich Juden. Am Ehrentische sah man u. a. Lady Allenby, Dr. Celina Sokolow, den arabischen Minister Sheikh Hafiz Wahba, Oberrabb, Dr. Hertz, Lord und Lady Meichett und Mr. George Antonius. Nachdem der Vorsitzende Sir Ronald Storrs die Ehrengäste eingefülirt und auf die große Bedeutung des Palästina-Problems hingewiesen hatte, ergriff als erster Rabb. Dr. Perlzweig, Sekretär der englischen Zionistischen Organisation, das Wort. Er führte aus, daß bevor die Juden nach Palästina kamen, das Land öde und verwüstet war. Erst sie haben es kultiviert und die von den Arabern verlassenen, versumpften und von Malaria verseuchten Gebiete in fruchtbares Land verwandelt. Es ist nicht die Absicht der Juden, die Araber zu vertreiben; sie wollen vielmehr mit ihnen und den Engländern in Frieden leben. John Philby führte hierauf aus, daß die Juden kein historisches Recht auf Palästina hätten. Das Land gehörte ihnen nicht, sie waren nur einmal einer der vielen sendtischen Stämme, die dort lebten. Sie sind also auch jetzt nur Eroberer. Aber auch England hat kein Recht auf Palästina. Es steht England also nicht zu, den Juden irgendwelche Versprechungen zu machen. Die Balfour-Dekfaration ist undurchführbar. Die einzige Möglichkeit ist eine Teilung des Landes. Eva Leszynsky׳ (Die ״Jüdische Rundschau“ übernahm vor kurzem aus der Presse die Mitteilung, daß John Philby auf der Reise nach Saudien In Jerusalem eingetroffen ist. Wie sich inzwischen hcrausstelltc, war diese Meldung unrichtig. Die Reise von Philby nach Saudien über Jerusalem war zwar angekündigt, kam aber zunächst nicht zustande, wie schon aus dem Bericht über seinen Vortrag in London hervorgeht. - Red.)

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