Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 73 (14.9.1937)
- Date
- 1937-09-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 73 14 IX 1937 JODISCHE RUNDSCHAU Seit« 3 Die SchluBfolgerungen der Mandats-Kommission Wortlaut der Vorschläge an den Völkerbund Dem stenographischen Protokoll der Verhandlungen der Mandatskommission auf ihrer 32. (Außerordentliehen PaUistina-)Tagung ist der volle Wortlaut der ״vorläufigen Meinungsäußerung“ beigefügt, die die Kommission der Tagung des Völkerbundsrates unterbreitet. Diese Schlußfolgerungen, die auszugsweise in einem Gommunique des Völkerbundssekretariats bekanntgegeben worden sind (siehe ״J. R.“ Nr. 68), erörtern die Gründe, aus denen es zu der gegenwärtigen Situation gekommen ist, sowie die in Betracht Kommenden Lösungsmöglichkeiten in folgender Weise: Die Mandatarmacht, die als Ergebnis langer Erfahrung gefunden hat, daß die Bestrebungen der Araber und der Juden in Palästina in dauernd wachsendem Maße miteinander unvereinbar werden, hofft, daß es durch Teilung des Territoriums zwischen beiden entsprechend den allgemeinen Gesichtspunkten möglich sein wird, ein Regime einzuführen, das der Gerechtigkeit mehr entspricht, und den in Frage stehenden gegensätzlichen Interessen weniger widerspricht. Ein unvermeidlicher Gegensatz Die erste Frage, auf die die Kommission dem Völkerbundsrat eine Antwort zu geben hat, ist daher diejenige der Aufrechtcrhaltung des bestehenden Mandates. Obwohl die Mandatsverpflichtungen nicht miteinander unvereinbar zu sein schienen, sind die Bestrebungen von Arabern und Juden in Palästina seit der Schaffung des Mandates dauernd aufeinandergestoßen. Von welchem Volk könnte man erwarten, daß cs aufrichtig seine Zusti inmung dazu gebe, daß sein Land zur Errichtung eines Nationalhcimcs für ein anderes Volk verwendet wird, sogar wohn dadurch wesentliche materielle Vorteile zu erlangen sind? Und ist es andererseits überraschend, daß ein Volk, das fast zweitausend Jahre lang über die Erdoberfläche zerstreut war, das ihm gemachte Angebot, ein Nationalheim in dem Land seiner Väter unter dem Schutz eines mächtigen Imperiums vviederaufzubauen, eifrig begrüßt hat? Von Anfang an war es u n v e r m e i d - lieh, daß es zu einem Konflikt zwischen den Bestrebungen der Araber Palästinas, die vollständig Herren im eigenen Hause bleiben, oder besser, werden wollten, und den Juden, die ein Nationalheim in Palästina errichten, oder besser, wiedererrichten wollten, kommen würde. Schon der Wortlaut der Balfour-Deklaration und des Palästina-Mandates zeigt deutlich, daß dieser unvermeidliche Gegensatz von den Urhebern dieser Dokumente erkannt worden ist. Ebenso klar ist, daß dieser unvermeidliche Gegensatz durch Umstände, die vor zwanzig Jahren nicht vorausgesehen werden konnten, verstärkt und verschärft worden ist. Die Entstehung eines eifrigen und selbstbewußten Nationalismus ist eine Nachkricgserschcinung, die nicht auf einen einzelnen Bereich der Welt oder auf wenige Völker beschränkt geblieben ist. Darüber hinaus mußte bei den Arabern Palästinas die von ihren Nachbarn im Osten, Süden und Norden nacheinander erlangte volle politische Freiheit das ungeduldige Verlangen erwecken, auch sich von fremder Vormundschaft zu befreien. Die Verzögerung war doppelt beunruhigend, weil es nicht nur ihr Ziel war, die eigene politische Erziehung, die sie für forteschrittener hielten als diejenige ihrer Brüder, die man zur elbstverwaltung reif erklärt hatte, zu vervollkommnen, sondern mehr noch, in ihrer Mitte und an einigen ihrer heiligen Stätten die Ansiedlung einer Bevölkerung anderer Sprache und Religion und einer materiellen Kultur zu befördern, deren Errungenschaften und Entwicklungstempo sie eher beunruhigten als ihre Bewunderung hervorriefen. Was die Juden betrifft, so hat die Judenfeindschaff, der sie in steigendem Maße in Teilen Europas ausgesetzt waren, wo sie in der Vergangenheit mehr Gastfreund- Schaft fanden, naturgemäß ihren Wunsch verstärkt, der Not zu entrinnen, und damit die Zahl derjenigen vervielfacht, die von Palästina Rettung und die ihnen anderwärts versagte moralische Genugtuung erwarteten. Die Haltung Englands Diese Umstände waren sicherlich nicht geeignet, die Verwaltung Palästinas unter dem Mandatssystem zu erleichtern. Schon der Erfolg des zionistischen Expcrimcntes an sich ~ etwa 350000 Einwanderer in siebzehn Jahren, prosperierende landwirtschaftliche, industrielle und kommerzielle Unternehmungen, öffentliche Finanzen, deren Uebcrschiisse eben dieser Entwicklung zu verdanken waren — hat die Feindschaft der Führer der arabischen Bewegung erweckt und führte sogar zu der Beunruhigung einer Mandatarmacht, die bestrebt war, gute Beziehungen zu der mohammedanischen Welt aufrechtzuerhalten. Die Unruhen von 1036 haben gezeigt, wie ausgebreitet und intensiv die Feindschaft der Araber gegenüber jüdischer Einwanderung war, und die notgedrungen von der Mandatarmacht ergriffenen Repressivmaßnahmen haben nur ihren Zweifel daran verstärkt, daß es möglich sei, das Mandat ohne dauernde Gewaltanwendung durclmifiihrcn. Niemand zieht die Schwierigkeiten in Zweifel, die mit der Durchführung des Mandates verbunden sind. Sie machen in gewissem Maße den Versuch der Mandatarmacht, das Gleichgewicht zwischen den gegensätzlichen Bestrebungen der beiden Bevölkerungselemente herzustellen sowie gewisse Schwankungen in ihrer Politik erklärlieh. Diese Schwankungen haben dazu beigetragen, die Araber zu dem Glauben zu ermutigen, daß sie durch Gewaltanwendung die Einstellung der jüdischen Einwanderung herbeiführen könnten. Das jetzige Mandat ist fast undurchführbar geworden, sobald von einer britischen Kgl. Kommission, die mit der doppelten Autorität ihrer Unparteilichkeit und Einmütigkeit sprach, und von der Regierung der Mandatarmacht selbst öffentlich erklärt worden war, daß es undurchführbar sei. Insofern die Hindernisse, die seiner richtigen Durchführting heute im Wege stellen, Faktoren zugeschrieben werden könnten, die dem Territorium fremd sind, erwähnt sie die Kommission hier nur zu Bcrichts/.wccken; nur falls der Teilungsplan oder eine andere Politik, die in Betracht gezogen werden Könnte, sich als undurchführbar erweisen sollte, wiirden diese Befrachtungen über die Vergangenheit wieder aktuell werden. Die Mandatarmacht wird zweifellos um so mehr geneigt sein, sich an sie zu erinnern, als sie durch ihren akkreditierten Vertreter anerkannt hat, daß die egeniiber den beiden gegnerischen Parteien bisher befolgte oiitik höchster Versöhnlichkeit ergebnislos geblieben ist. Voraussetzungen einer Teilung Die Kommission hält es darum der Mühe wert, die Prüfung der Vor- und Nachteile einer neuen territorialtn Lösung fortzusetzen. Es erscheint durchaus natürlieh und rechtmäßig, daß die Mandatarmacht, die mit Recht bemüht ist, den gegensätzlichen Bestrebungen der Juden und Araber in Palästina Genüge zu tun, und der dies durch die Einsetzung einer gemeinsamen Verwaltung für das ganze Land nicht gelungen ist, ermächtigt wird, die Einführung eines Regimes, bei dem jeder dieser Bestrebungen in einem Teil des Landes entsprochen werden soll, in der einen oder anderen Form zu erwägen. Diese Genugtuung kann natürlich keine vollständige sein. Für die Araber bringt jede Teilung notwendigerweise die Aufgabe eines Teiles eines Gebietes mit sich, das sie für ihren Erbbesitz halten. Für die Juden könnte sie neben einer Einengung des Rahmens ihres, wie sie behaupten, schon durch die Abtrennung Transjordaniens im Jahre 1022 begrenzten Nationalheims, eine neuerliche Herabsetzung seiner Aufnahmefähigkeit mit sich bringen. Jede Lösung, die sich als annehmbar erweisen soll, müßte daher den Arabern eine möglichst geringe Zahl von Plätzen nehmen, auf die sie besonderen Wert legen, weil sie sie jetzt bewohnen oder aus religiösen Gründen. Weiter müßten die den Juden zugeteilten Gebiete genügend groß, fruchtbar und in bezug auf See- und Landverkehr gut gelegen sein, um intensiver Wirtschaftlicher Entwicklung und infolgedessen dichter und schneller Besiedlung fähig zu sein. Die kollektive Notlage der «Inden Es ist klar, daß die Grenzziehung, wie klug und gerecht sie vorgenommen werden mag, mit denselben gegensätzlichen Bestrebungen in Konflikt kommen wird, denen die Mandatarmacht den Mißerfolg ihres Mandatsregimes zuschreibt. Bei der Durchführung dieser Abgrenzung wird man natürlich daran denken, daß die individuellen Leiden, die mit der politischen Unterwerfung unter fremde Herren verbunden sein könnten, vermutlich für alle die gleichen sein werden, lind daß sie durch das von den neuen Herren gezeigte Maß von Duldung und das von ihnen eingeführte wirtschaftliche Regime gemildert oder erschwert werden könne. Aber man sollte auch dessen eingedenk sein, daß die kollektive Notläge, von Arabern und Juden sich nicht miteinander vergleichen läßt, da den ersteren weite Räume des Nahen Ostens, ehemals Wohnsitz einer zahlreichen Bevölkerung und Heimstätte einer glänzenden Zivilisation, offenstehen, während die Welt in steigendem Maße fiir die Niederlassung der letzteren verschlossen wird. Wird der Teilungsplan durchgeführt, dann wird sein Erfolg mehr von seiner Auswirkung auf die Beziehungen zwischen Arabern und Juden, als von der angenommenen territorialen Lösung abhängen. Iri diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß die Nachbarschaft eines jüdisehen Palästina vom Standpunkt der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der arabischen Nation um so vorteilhafter und um so weniger beunruhigend sein würde, je prosperierender und je mehr geeignet es sein wird, seine Bewohn er durch Erfüllung ihrer Bestrebungen zu beruhigen. Darüber hinaus wäre das Los der in der ganzen arabischen Welt zerstreuten Juden um so gesicherter, je weniger die Araber Anlaß haben werden, sich über die innere Politik des jüdischen Staates gegenüber seinen Untertanen anderen Volkstums zu beklagen und je beruhigter sie über die Ziele seiner Außenpolitik sein werden. Der Bevölkerungsaustausch Die Kommission würde ihrer Pflicht nicht entsprechen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Rates nicht auf das heikle Problem des Transfers von Bevölkern ngsteilen von einem Territorium in das andere lenken würde, wie es im Fall der Teilung notwendig sein könnte. Damit sichergestefit werde, daß die Vorteile eines solchen Transfers seine Nachteile überwiegen, muß besondere Sorgfalt darauf verwendet werden, daß er mit größter Fairneß durchgeführt wird. Die heiligen Stätten Was den Vorschlag betrifft, die heiligen Stätten der Herrschaft von Arabern und Juden zu entziehen und sie einem besonderen Regime zu unterwerfen, glaubt die Kommission, daß eine solche Maßnahme dem allgemeinen Frieden nur größten Vorteil bringen könnte, vorausgesetzt, daß dieses Regime auf Artikel 28 des gegenwärtigen Mandates beruht. Die Kommission hält es im Lichte dieser Erwägungen nicht für notwendig, den von der Kgl. Kommission vorgeschlagenen Teilungsplan genauer zu prüfen. Die Meinungsäußerung, die abzugehen sie berufen ist, wird nur vorläufigen Charakter tragen. Außerdem hat die Mandatarmacht, nachdem sie diesen Plan in seinen Hauptzügcn durch ihre Erklärung vom Juli 1037 gutgeheißen hat, seither, insbesondere nach den Parlamcntsdebatten, die die Veröffentlichung der Erklärung ausgelöst hat, den Wunsch gezeigt, sich in dieser Hinsicht größere Bewegungsfreiheit voran behalten. Für eine ״politische Lehrzeit“ Die Kommission spricht sich zwar grundsätzlich für die Prüfung einer Lösung aus, die mit einer Tel• iung Palästinas verbunden ist, wendet sich aber trotzdem gegen die Absicht, sofort zwei neue unabhängige Staaten zu schaffen. Das Protokoll der Tagung der Mandatskommission enthält ferner die Erklärungen, die Kolonienminister Ormsby- Gore im Verlaufe dieser Tagung zu Einzelheiten des Teilungsplanes der Kgl. Kommission abgegeben hat. Wir haben hierüber bereits auszugsweise auf Grund eines Berichtes der ״Times“ in der vorigen Ausgabe berichtet. USA und Palästina Die Aussprache wurde mit Darlegungen des Kolonienministers Ormsby-Gore über das Paiästina-Abkommen zwischen England und den Vereinigten Staaten vom Jahre 1924 eingeleitet. Die Regierung des Vereinigten Königreiches, so führte der Minister aus, ist ein Mandatar des Völkerbundes und darum war der erste Schritt eher beim Völkerbund als bei der Regierung der Vereinigten Staaten zu unternehmen. Wenn die Haltung des Völkerbundes zu dieser ganzen Politik klarer sein wird, wird eine Beratung zwischen den Regierungen Englands und Amerikas not wendig sein. Der wesentliche Inhalt des englisch-amerikanischen Abkommens ist eine Wiedergabe des Mandats gewesen, und es ist unwahrscheinlich, dal im Falle einer Aenderung des Man- Versucht mau sich vorzustellen, was solche Staaten sein würden, so wird man zugeben, daß es ihnen voraussichtlich schwer fallen wird, von Anfang an alle von der Kommission festgelegten und vom Völkerbundsrat 1931 gebilligten Erfordernisse zu erfüllen. Könnte irgendeiner von ihnen von seiner Gründung an mit einer ״festgesetzten Regierung und einer Verwaltung, die fähig ist, die regelmäßige Funktion wichliger Regierungsdienste aufrecht zu erhalten“ versehen werden; könnten sie ״der Atrfrcchterhalfung ihrer territorialen Un- Versehrtheit und politischen Unabhängigkeit fähig“ sein; könnten sie fähig sein, ״den Öffentlichen Frieden in dem ganzen Territorium aufrecht zu erhalten“; würden sie ״die nötigen Fhiaiizquellen zur regelmäßigen Erfüllung normaler Regierungs״ erfordernissc zur Verfügung haben“ oder ״Gesetze und eine Rechtsorganisation besitzen, die allen gleiche und geregelte Rechtssprechung bietet“? Die Kommission hält darum eine Verlängerung der durch das Mandat geschaffenen politischen Lehrzeit sowohl für den neuen arabischen wie für den neuen jüdischen Staat für un* bedingt wichtig. Diese Lehrzeit kann in zweierlei For» inen durcligcführt werden. Zeitweilige Kantonisienmg — Es läßt sich vorstellen, daß die beiden Staaten für eine auf Grund von Erfahrung festzusetzende Zeit frei Genuß innerer Autonomie in sehr weitem Umfang provisorisch unter einem Regime zusammengefaßt werden könnten, entsprechend demjenigen, das von der Kgl. Kommission unter der Be- Zeichnung ״K a n t o n i s i e r u n g“ abgelelint worden ist. Jeder der beiden Kantone hätte das Recht, sich nach ei geneu Wünschen zu organisieren, vorausgesetzt, daß er an den jeder Form guter Regierung zugrundeliegenden Prinzipien festhält, insbesondere, daß er die Rechte von Untertanen des anderen Kantons, die in seinem Territorium wohnen, respektiert. Gemeinsame Angelegenheiten, wie Landesverteidigung, auswärtige Angelegenheiten und vermutlich auch Zollpolitik würden in den Händen einer Körperschaft liegen, in der unter dem Vorsitz der Mandatarmacht beide Teile paritätisch vertreten sind. Es müßte notwendigerweise den Untertanen des einen Kantons freistehen, sich in dem Territorium des anderen niederzulassen, denn die beiden Kantone sollen von Anfang an das Recht haben, die Einwanderung zu regeln, wie sie es für richtig halten. Die Kgl. Kommission hat in ihrem Berieht die Nachteile einer ״Kantonisierung“ als Dauerlösung hervorgehoben. Diese Nachteile wären jedoch nicht die gleichen, wenn es sich um ein vorübergehendes Regime handeln würde. oder zwei besondere Mandate Es läßt sich auch vorstellen, daß die beiden aus der Teilung hervorgehenden neuen Einheiten voneinander v ö I - lig unabhängig werden, daß aber eine jede unter Mandat bleibt, bis sie den hinreichenden Nachweis ihrer Fähigkeit, sich selbst zu regieren, erbracht hat. Der geeignete Augenblick, um Selbstregierung zu gewähren, müßte nicht notwendigerweise für beide Staaten derselbe sein. Die Vorteile und Nachteile dieser beiden Lösungen —• provisorische Kantonisienmg oder zwei Mandate — wurden von der Kommission im Laufe ihrer Beratungen erwogen. Anerkennung iür England Der Wunsch der Kommission, nutzbringend zu der von der Mandatarmacht in Palästina erfüllten schweren Aufgabe beizutragen, hat sie gezwungen, ihre Ansichten über die bisher befolgte Politik offen dar/uiegen. Die Kommission ist darum um so mehr darauf betlacht, auf die Gefühle hinzmveisen, die die Haltung der Regimmg des Vereinigten Königreiches in ihr erweckt haben. Durch die geduldige Hingabe an die Aufgabe der Kommission und durch den während der ganzen langen und genauen Besprechungen mit ihr bewiesenen Geist loyaler Zusammenarbeit haben sich die akkreditierten Vertreter ihre lebhafte Dankbarkeit erworben. Was die Mandatarmacht selbst betrifft, so muß die Sorgsamkeit, mit der sie fast zwanzig Jahre lang sich bemüht hat, die in Palästina honseheinlen gegensätzlichen Gefühle zu beruhigen, in jedermann, der guten Willens ist, um so mehr Bewunderung erwecken, als dies in einer Welt geschah, in der unbarmherzige Gewalt oft die Stimme der Menschlichkeit erstickt. Mögen die Juden, die allzu oft und ohne Berechtigung Ungeduld über <ien Verzug und das Zögern gezeigt haben, das die Mandatar macht dem Aufbau ihres Nationalbeims entgegenzubringen sich genötigt gesehen hat, sich fragen, ob es eine andere Nation gibt, von der sie so wenig Leid erfahren haben und der sie generationen* lang so viele Wohltaten verdanken. Mögen die Araber, deren Gegnerschaft gegen etwas leicht verständlich ist, das dennoch eine Sache hollerer Gerechtigkeit ist, die nicht ohne Opfer von ihrer Seite durcligcführt werden kann, des Ur- Sprungs ihrer nationalen Befreiung eingedenk sein. Sicherlich hätte es ohne die Bemühungen Englands kein Jüdisches Natio* nalheim gegeben; ebenso aber hätte es oline sie an der Schwelle des 20. Jahrhunderts keine tiiiabliängigcn arabischen Staaten gegeben. dates die Regierung der Vereinigten Staaten auf einer Konvention bestehen würde, die auf dem alten und nicht auf dem neuen Mandat beruht. Der Minister setzte weiter auseinander, daß die Stellung der Vereinigten Staaten in dieser Sache, abgesehen von der in Frage stehenden Konvention, eine etwas andere sei als die der alliierten Mächte, denn Amerika habe sich im Weltkriege mit der Türkei nicht im Kriegszustand befunden. Im Gegensatz zu anderen Mandaten, bei denen die Mandatarmacht von den alliierten und assoziierten Mächten, darunter auch die Vereinigten Staaten, ausgewählt wurde, ist das Palästina-Mandat Großbritannien von den wichtigsten alliierten Mächten allein übertragen worden. Die Namen der neuen Staaten Der Kolonienmiiii^fer sprach dann über die Namen der geplanten Staaten. Der jüdische Staat werde sich Erez Is» raei nennen wollen, der arabische dürfte es vorziehen, sich als Süd-Syrien statt als Felestine zu bezeichnen. Er per« sönlich sei dafür, daß der Name Palestine für das Stän« dige Mandatsgebiet beibehalten werde. Er nehme drei Arten von Postmark eil in Aussicht: Erez Israel mit zwei ge* kreuzten Dreiecken für den jüdischen Staat; Süd-Syrien moglicherweise mit dem Porträt des Emirs, des Königs oder des Die Erklärungen Ormsby-Gores I