Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 67 (24.8.1937)
- Date
- 1937-08-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 67,24. VIII. 1937 JÜDISCHE RUNDSCHAU Seit« 5 Befdilüffe des Kongreffes Das Budget der Jewish Agency Das vom Kongreß angenommene Budget, über das wir bereits kurz zusanimengefaßt berichteten: setzt sich wie folgt zusammen: Einnahmen £P Einnahmen des Keren Hajessod 300 00(1 Einziehung von Außenständen in Palästina 10 000 Einnahmen aus Bodenverkauf lOO(K) Einnahmen vom Einwanderungsdepartement 15 000 Einnahmen der Abteilung für die Ansiedlung von •Juden aus Deutschland _30 000 Ausgaben Zahlungen ä conto Anleihe und Schulden 50 500 Ausgaben des Keren Hajessod 23 000 Departement für landwirtschaftliche Kolonisation 75 000 Versuchsstation 12 000 Einwanderungsdepartement 23 000 Hachscharah außerhalb Palästinas 11 000 Arbeitsdepartement 20 000 Hilfswirtschaften und Wohnungsbau für Arbeiter 15 000 Politisches Departement 25 00(1 Departement für Handel und Industrie 6 000 Institut für Wirtschaftsforsclmng 4 500 Erziehungsvvesen 25 00(1 Bialik-Institut 3 000 Technikum und technische Erziehung 1 000 Religiöse Bedürfnisse 1 500 Administration 13 000 Anteil am Londoner Budget 9 000 Verschiedene Budgets (Pensionen, Abfindungen, Statistik usw.) 8 500 Allgemeine Reserve 9 000 Anteil am Budget der Abteilung für die Ansiedlung von Juden aus Deutschland 30 OOP Insgesamt 365 000 Finanzen und Wirtschaft Zum Posten Kolonisations-Departement Der Kongreß beauftragt die Exekutive der Jewish Agency, bei der Festsetzung der Details des Landwirtschaftlichen Budgets folgende Vorschläge zu behandeln, die durch verschiedene Körperschaften vorgebracht wurden: a) Vorschlag der Wizo und der Moazath Hapoaloth auf Beteiligung der Agency an der Erhaltung der Arbeiterinnen- Wirtschaften, b) Beteiligung am Budget der landwirtschaftlichen Abteilung des Verbandes Lemaan Tozereth Haarcz, C) wegen finanzieller Hilfe zur Förderung des Exports der Produktion der gemischten Landwirtschaft und der Auf- Speicherung landwirtschaftlicher Produkte und Festsetzung der Beteiligungssummen an jedem der einzelnen Posten. Zum Posten Arbeits-Departement Der Kongreß nimmt die Mitteilung der Jewish Agency zur Kenntnis, daß sie besondere Anstrengungen macht, um ehestens einen speziellen Betrag außerhalb des regulären Budgets zu erhalten, der für die dringenden Bedürfnisse auf dem Gebiet der Arbeit und Sicherheit bestimmt sein und von dem ein Betrag von CP 5000 zunächst für einen Garantiefonds zur Schaffung von weiteren Arbeitsmöglichkeilen gesichert werden soll. Zum Posten Handel und Industrie Der Kongreß empfiehlt der Exekutive der Jewish Agency, falls die regulären Einnahmen die im Budget festgesetzten Beträge übersteigen würden, den Uebcrschuß in erster Reihe zur Erhöhung von Krediten für die Industrie bis zu einer Maximalsumme von CP 20 000 zu verwenden. Zum Posten Erziehung Der Kongreß übergibt der Exekutive der Jewish Agency die Gesuche, die von der Vereinigung der Jemeniten in Erez Israel und von anderen Körperschaften in bezug auf das Erziehungswesen für die jemenitischen Kinder eingegangen sind und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Exekutive der •Jewish Agency diese Gesuche, zusammen mit der Leitung des Waad Letimi, die für das Erziehungswesen in Erez Israel verantwortlich ist, in Rücksicht ziehen wird. Zum Posten Mossad Bialik Der Kongreß beschließt, daß das detaillierte Budget des Mossad Bialik wie die Budgets der verschiedenen Departements einer Bestätigung durch die Exekutive der Jewish Agency bedarf. Aus dem Budget des Mossad Bialik für das •Jahr 5698 wird die Exekutive folgende Beträge sichern: a) einen Betrag zwischen CP 500 und £P 700 für die Institution auf den Namen des verstorbenen Rabbi Kuk, b) einen Betrag bis £P 500 zur Stärkung der kulturellen Arbeit unter den Erwachsenen in Erez Israel, die durch die kulturelle Abteilung des Waad Leumi durchgeführt wird. Zum Posten Budget London Der Kongreß bestätigt die Beteiligung am Londoner Budget mit einem Betrage von £P 9000 und fordert vom Keren Kajcmetli, eine Beteiligung daran auf einen Betrag von £P 6000 zu übernehmen. Zum Posten Verschiedenes Der Kongreß übergibt der Exekutive der Jewish Agency die an die Finanzkommission gestellten Forderungen betreffend Subventionen für das Informationsbüro des American Economic Board, für ״Habimah“ und ״Obel“, für die Sport- Vereinigungen Makkabi und Hapoel, für die Gewerbeschule aut 'Namen von Max Fine, mit der Empfehlung, daß die Exekutive nach Möglichkeit diese Gesuche mit dem Posten ״Verschiedenes־‘ des allgemeinen Budgets befriedigen soll. Zum Posten Reserve Der Kongreß nimmt die Erklärung der Exekutive der Jewish Agency zur Kenntnis, daß sie die Reserve von £P 9000 im Budget für 5698 für Investitionen in Bizzur, in der landwirtschaftlichen Bank und für Gewährung von Krediten für industriezwecke verwenden wird. Zum Posten ״Verschiedene Budgets“ In Würdigung der besonderen Leistungen der Kupath Cholim (Krankenkasse) der Allgemeinen Arbeiter-Organisation im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Eroberung von neuen Kolonisationspunkten, beschließt der Kongreß, dal) die Exekutive der Jewish Agency aus den Budgets der verschiedenen Departements entsprechende Beträge für die Kupath Cholin! sicherstellen möge, als Gegendienst für deren Leistungen, welche sie durch Erfüllung verschiedener über den Rahmen der normalen Arbeit der Kupath Cholim hinausgehenden Aufgaben vollbracht hat und vollbringen wird. Zum allgemeinen Budget Indem der Kongreß das Budget für 5698 akzeptiert, hält er es für notwendig, die Aufmerksamkeit der Zionistischen Weltorganisation darauf zu lenken, daß bei der gegenwärtigen Lage im Lande und im Zionismus der Umfang dieses Budgets die notwendigsten Bedürfnisse auf dem Gebiete der Sicherheit, der Arbeit und der Befestigung der neuen Eroberungspunkte im Lande keinesfalls befriedigen kann. Der Kongreß fordert vom jüdischen Volke, die Anstrengungen für die Schaffung von weiteren Arbeitsmöglichkeiten entsprechend der Forderung der Stunde zu erhöhen. Budget der Zionistischen Organisation Der Kongreß findet, daß das von dem Organisations- Departement der Zionistischen Exekutive vorgeschlagene Budget einer gründlichen Prüfung bedarf und beschließt, die Bearbeitung des Budgets, die evenlöelle Vornahme von Acndcrungcn und die Bestätigung desselben der Exekutive der Zionistischen Organisation zu übergeben, die es dem Zionistischen Aktions-Comite zur Bestätigung vorzulcgcn hat. Die Kolonisationsgesellschaft Der Kongreß drückt seine Genugtuung über die Gründüng der Kolonisationsgesellschaft bei der Jewish Agency und über deren erste Arbeiten aus. Der Kongreß fordert die Exekutive der Jewish Agency auf, die erforderlichen Bemühungen für Erhöhung der Mittel der Gesellschaft zu machen, um ihr die Ausgestaltung zu einer zentralen Gesellschaft für landwirtschaftliche Kolonisation in Erez Israel zu ermögliehen. Die Arbeit der Kolonisationsgesellschaft soll in liebercinstimmung mit den vom Kongreß und seinen autoritativen Instanzen bestätigten Kolonisationsplänen geführt werden. Der Kongreß macht es der Exekutive zur Pflicht, ihm und dem Zionistischen Aktions-Comite die Berichte der Ge- Seilschaft vorzulegen, an deren Errichtung sich die Agency beteiligt. Der Kongreß konstatiert mit Genugtuung die Gründung der Gesellschaft ״B i /. z u r“ durch die Jewish Agency zusanimen mit dem Arbeitslosenfonds der allgemeinen Arbeiter- Organisation. Der Kongreß würdigt die wichtigen Leistungen, welche die Gesellschaft während ihres kurzen Bestandes auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung erzielt hat, und bittet die Exekutive, die notwendigen Maßnahmen für Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft und für den Absatz ihrer Obligationen zu ergreifen. Der Kongreß drückt der Exekutive der Jewish Agency und der Angio Palestine Bank seine Anerkennung aus für die Mithilfe an der Gründung der Jüdischen Landwirtschafts bank und nimmt mit Genugtuung die Erklärung über die Erhöhung des Kapitals dieser Bank durch die Auglo Palestine Bank und den Keren Hajessod zur Kenntnis. Landwirtschaftliche Kolonisation 1. Neue Kolonisation a) Der Kongreß entbietet seine Grüße allen Siedlungsgruppen, die in den letzten zwei Jahren Boden in Besitz genommen haben. Das außerordentliche Anwachsen dieser Alijah hat große Begeisterung hervorgerufen und die jiidische Bevölkerung im Lande und in der Galuth ermutigt. In einer Zeit der böswilligsten Anschläge auf unser Werk und während der blutigen Unruhen, in denen die Chaluzim unseres Jischuw mit größtem Heldenmut auf ihrem Posten ausharrten, war diese gesteigerte Leistung die mutigste und dem Geiste unserer Arbeit im Lande entsprechendste Antwort. Die Tage der Besitzergreifung des Biadens von: Tel Amal, Hassadeh, Bcth Jossef, Maos (die Kreise Raananah, Massad, Akiha, Pctach Tikwah, ßaincssilah, Akibn Chederah, Tirath Zwi, Bartelem, Ejn Hakore, Massadah, Jokneam, Moleded, Mischmar Haschloscha, Bamir, Hamakkahi Hazair, Uschah Aleph, Uschah Beth, Klar Menachem, Hasoreah und Irgun Efrajim) werden als Tage großer Leistungen in die Renaissancegeschichte unseres Volkes eingehen. Mögen ihnen noch viele andere folgen und sicheren Hort dem Volke und Zuflucht den ahertaiisenden seiner Söhne bieten, die sich nach einem freien Heimatland und nach schöpferischer Arbeit sehnen! b) Der Kongreß bestätigt die allgemeinen Grundz.üge des Arbeitsprogramms, das vom landwirtschaftlichen Kolonisatlonsdepartement unterbreitet wurde, um annähernd eineinhaib Millionen Pfund für die Ansiedlung und Einordnung von ungefähr 3600 Familien aller Arten von Siedlern, die gegemvärtig Boden in Besitz genommen haben, aufzubringen, und zwar für: Organisation der landvvirtschaftliehen Arbeiter, Hapoel Hamisrachi, Allgemeine Zionistische Jugend, Mittelstand, Jemeniten, Griechische Olim, Arbeiter der orientalischen Gemeinden usw., und beauftragt die Exekutive, dafür Sorge zu tragen, daß dieser Plan auf Grund des Kolonisationsschlüssels und der für jede einzelne Siedlungsgruppe noch auszuarbeitenden Bewirtschaftungspläne verwirklicht werde. c) Der Kongreß fordert von der Exekutive, daß sie alle Siedlungsgruppen, die sich im Stadium der Besitzergreifung befinden, ehestens in normale Besitzverhältnissc überleitet. Die Exekutive ist verpflichtet, für die Ausrüstung und Vergrößerung der Zahl der Siedlerfamilien sowie im besonderen für den Ausbau der Straßenverbindungen der neuen Siedhingen im Emek Beth-Schean und den übrigen Siedlungsrayonen Sorge zu tragen. d) Die besondere Lage, in der sich jetzt die zionistische Arbeit befindet, bedingt eine landwirtschaftliche Siedlungstätigkeit in erweiterten Ausmaßen. Der Kongreß beauftragt die Exekutive und den Keren Hajessod, für die Errichtung und den Ausbau der neu eroberten Siedlungspunkte besondere Geldmittel aufzubringen, und appelliert an das jiidische Volk und an die treuen Anhänger unserer Bewegung in der ganzen Welt, die größten Anstrengungen zu machen und alle Kräfte für die Durchführung eines umfangreichen Siedlungswcrkes zu mobilisieren. 2. Der Keren Kajcmeth Lejisrael Der Kongreß entbietet seine Grüße dem KKL, der es allen hemmenden Maßregeln zum Trotz verstanden hat, seine Arbeit fortzusetzen und neue Gebiete für die nationale Kolonisation zu gewinnen. Der Kongreß fordert die zionistische Bewegung auf, ihre Mitarbeit für den KKL zu verstärken, um inm die Durchführung seiner wichtigen Aufgaben in dieser für jede zionistische Institution entscheidenden Stunde zu ermöglichen. 3. Kolonisationsgesellschaft Der Kongreß unterstreicht die Erfolge der Anfangstätigkeit der Kolonisationsgesellschaft und drückt den Wunsch aus, die Gesellschaft möge die Konzentrierung des für die Durchführung des Siedlungsplanes der Jewish Agency erforderlichen Kapitals in die Wege leiten. 4. Landwirtschaftsrat Der Kongreß fordert nochmals die Exekutive auf, dem Kolonisationsdcpartcment einen Landwirfschaftsrat, bestehend aus Experten und landwirtschaftlichen Fachleuten des Landes, anzugliedern. 5. Kolonisierung des Mittelstandes a) Der Kongreß begrüßt den Uebergang von Mittelstandlern mit Eigenkapital zu selbständiger landwirtschaftlicher Arbeit und stellt mit Genugtuung fest, daß die kolonisatorische Tätigkeit durch die Errichtung einer Anzahl von Siedlurigen durch den Mittelstand im Lande eine Verstärkung erfährt. b) Der Kongreß lenkt die Aufmerksamkeit der Exekutive auf die Notwendigkeit, die Kolonisationsbewegung des MitteIslantlcs durch einen zweckentsprechenden Kredit für den Ausbau der iii letzter Zeit geschaffenen Wirtschaftspositionen und für die Fortsetzung der kolonisatorischen Tätigkeit zu unterstützen. c) Im Einklang mit den besonderen Verhältnissen dieser Kolonisationsart ist die Exekutive verpflichtet, ihren Kolonisationsapparat diesen Erfordernissen an/upassen. d) Der Kongreß ersucht die Exekutive, für die Be- Schaffung der Mittel zur Vergrößerung des Aktienkapitals der ״Rassco-( iesellschaft“ Sorge /!! tragen, c1) Der Kongreß bestätig;( die Mitteilung der Exekutive über die Kapitalvergroßerung der jüdischen Landwirtsehaltsbank. 6. Jemenitische Siedlungen Der Kongreß beauftragt die Exekutive, den Ausbau der landwirtschaftlichen Siedlungen der Jemeniten zu Ende zu führen. 7. Arbeitc-rinnen-Wirtschaft a) Wizo-Wirtschaftcn und Arbcifcrinncnräte: Der Kongreß unterstreicht die von der Zionistischen Organisation, den Arbeiterinnenriiteii und der Wi/o im Laufe von 15 Jahren fortgesetzten Bemühungen, Arbeiterinnen wirtschaften zu errichten, die jährlich mehr als '250 Mädchen für die Landarbeit ausbilden. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, sich an der Erhaltung und dein Ausbau dieser Wirtschaften zu beteiligen. b) Arbeiterinnen-Wirtschaft des Hapoel Hamisrachi: Der Kongreß überträgt der Exekutive die Aufgabe, ihren Anteil an der Erhaltung der Arbeiterinneriwirtschaft des Hapoel Hamisrachi nach erfolgter Uebcrnrüfung ihrer Wirtschaftslage festzusetzen. 8. Erweiterung des Agendenkreises des landwirtschaftlichen Kolonisationsdepartements Der Kongreß beauftragt die Exekutive, den Agendenkreis des landwirtschaftlichen Kolonisationsdepartements zu erweifern durch Einbeziehung der stetigen Obsorge für die Bediirfnissc der jüdischen Landwirtschaft aller Kategorien im Lande und durch tatkräftige Mithilfe in den Fragen der Beschaffung von Absatzmärkten, Einlagerung der Erzeugnisse, der Anleihen, des Zolls, der Steuern, der Verbindungswege, des Transportes, der Unterstützung verschiedener Forschungsinstitutionen und in allen anderen land Wirtschaftliehen Fragen, sowie einen Weg ausfindig zu machen, um die Agenden der verschiedenen Institutionen im Lande auf diesem Gebiete in Einklang zu bringen. 9. Eroberung von Arbeitsmärkten a) Der Kongreß verfolgt mit großer Besorgnis das Ansteigen des lm[>ortes fremder landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der eine Reihe von Produktionszweigen der gemischten l.andwirtschaft bedroht, und beauftragt die Exekutive, von der Regierung die Ueberprüfung der bestehenden Handelsverträge und ihre Angleichung an die Interessen der Landwirtschaft zu fordern, sowie gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaftserzeugnisse vor der lJehcrflutung durch den aus* ländischen Warenmarkt zu treffen. b) Die vorhandene Auslegung des Art. 18 des Mandats gibt die palästinensischen Markte der Ueberflutung durch ausländische Waren preis, zum Schaden des palästinensischen Produzenten. Der schädliche Einfluß des erwähnten Artikels auf die ökonomische Entwicklung des Landes wurde auch von der Kgl. Kommission hervorgehoben. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, energische Schritte einzuleiten, um eine Abänderung der Interpretation des erwähnten Artikels durchzusetzen. c) Der Kongreß erblickt in der Förderung und Regelung der in- und ausländischen Marktverhältnisse für die heimischen landwirtschaftlichen Produkte den Maßstab für die wichtigsten Mittel zur Förderung und Entwicklung der gemischten Landwirtschaft im l ande und beauftragt die Exekutive, diese Aufgabe auf sich zu nehmen und die marktregelnden Institutionen der landwirtschaftlichen Siedlungen in ihren Bemühungen, die ausländischen Märkte zu erobern, aufs wirksamste zu unterstützen. 10. Verband zur Förderung von Tozereth Haarez Der Kongreß unterstreicht die Leistungen des Verbandes zur Förderung von Tozereth Haarez und seines Landwirtschattsdcpartements, die besonders in den letzten Jahren eine Steigerung des Bedarfes an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Festigung der Position der heimischen Produkte auf den Märkten bewirkten. Der Kongreß erblickt in dieser Institution ein wertvolles Instrument zur Verstärkung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion und beauftragt die Exekutive, diese Arbeit fortzusetzen und zu unterstützen, 11. Palestine Land Development Company Der Kongreß stellt mit Genugtuung fest, daß es der P, L. ü. (... der offiziellen Institution der Zionistischen Organisation für Bodenverkauf, gelungen ist, ihr Aktienkapital in den zwei letzten Jahren zu verdreifachen und auf £ 3001)00 zu erhöhen. Der Kongreß wendet sich an die neue Exekutive mit der Bitte, die P. L. D. C, in ihren Bestrebungen zu unterstützen, ihr Kapital im Einklang mit den ihr zufallcnden neuen Aufgaben immer mehr zu vergrößern. 12. Gesellschaft ״Nir“ Im Hinblick aut den großen Nutzen, den die ״Nir״ G. m. b. H. der Arbeiterkolonisationsbewegung aller Kategorien bringt, empfiehlt der Kongreß der Exekutive, der Gesellschaft die Mittel zur Vergrößerung ihres Aktienkapitals zu beschaffen, um ihr die Erweiterung ihres Tätigkeitsgebictes zu ermöglichen.