Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 65 (17.8.1937)
- Date
- 1937-08-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 65, 17. VIII. 1937 Ungarisches Landjudentum Von unserem Berichterstatter Wir berichteten in einer Reihe von Aufsätzen über die Lage der ungarischen Juden (s. ״Jüdische Randschau“ Nr. 59 bis 64). Es handelte sich dabei um Reiseberichte, die in der Hauptsache auf Grund von Eindrücken in Budapest abgefaßt waren, wo über die Hälfte der ungarischen Juden lebt. Als Ergänzung zu diesen Berichten veröffentlichen wir nachstehend eine Schilderung unseres ständigen Budapester Korrespondenten, die com Leben der Juden in einem ungarischen Landbezirk handelt. (Redaktion) z. Zt. M ä d, Anfang August 1937 Scharf glüht die Augustsonne auf die vulkangebildeten, welligen Kuppen und Hügel der Hegyalja (zu Deutsch: des Berg-Unterlandes), auf denen in milder Sülle und wildem Feuer der Tokajer wächst. Gelblich-bläulich reift die edle ■Traube aut den hochgebundenen Reben; sie bleibt aber bis tiet in den Herbst, oft bis November, an den Stöcken, um dort zu Trockenbeeren zu ״faulen“, aus denen durch Aufguß der echte Ausbruch hergestellt wird. Zwischen Dörfchen und Städtchen schlängelt sich staubig-sandig die Landstraße dahin, hie und da begegnen wir einem Fuhrwerke; von jedem zweiten grüßt uns ein Gesicht: bärtig, mit Schläfenlocken. Mit verblüffender Genauigkeit nennt uns unser Fuhrmann die Eigentümer jedes einzelnen Weingartens: neben den Namen der vornehmsten Adelsgeschlechter solche jüdischer Besitzer, oft miteinander im Besitz abwechselnd, neben weitaus gedehnten Kirchengütern Kleinbcsitz dörfischer Landwirte oder Kramer. Früher besaß fast jeder Jude dieser Gegend seinen Weingarten, war Eigcnbnuer und Äusschenker. Unzählige jüdische Weinfirmen vermittelten de״ Hegyaijaer ■Wein nach dem Inlande und den benachbarten Ländern des Ostens. Heute sind diese Gebiete politisch-wirtschaftlich ahgeschnitten, der Weinbau zurückgegangen, vom ehemaligen Wohl stand kaum Spuren vorh sind zu Vermittlern herabgest Erwerben zugeweiulet. sonnverbranntes jüdisches Der Schummes von Mäd anden. Selbständige Kaufleute mken oder haben sich neuen Schon am Budapester Bahnhof waren uns in den nach den Peripherien gehenden N'achmittagsziigcn Waggons aufgefallen, die der Schaffner als ״abonniert'־ bezeichnete. Zwisehen hochgescliieiiteten Schachteln und Bündeln hockten armselige Händkrgestalten, die hier ihr karges Mittagmahl, Brot mit Zwiebeln, verzehrten. Es sind die sog. ״Schlepper“, die früh morgens oder in der Nacht nach der Hauptstadt gefahren waren, um im Auftrag ihrer Landsleute dort Einkäufe zu besorgen, Kommissionen zu erledigen und nun heimwärts eilen — denn morgen geht es wieder denselben Weg. Gelegenheitshändler also, Luftexistenzen, Konkurrenten jener hauptstädtischen Geschäftsreisenden und Agenten, die — in den Gegenzügen — morgens Budapest verlassen, in den Provinzstädten Kunden sammeln, ihre Waren absetzen und abends in ihr Heim zurückkehren. Budapest ist nicht Ungarn, aber Mittelpunkt und Motor des Landes. Müde zieht unser Gefährt durch die Hauptgasse eines Landstädtchens. In scheinbar brüderlicher Eintracht reihen sich christliche und jüdische Gewölbe aneinander; die letzteren in überwiegender Mehrzahl. Wir befinden uns in der Heimat Kossuths, Hier gab es auch in den bewegten Zeiten Tis/a- Eszlärs oder der Nachkricgsrevolutinnen keine Exzesse, keine ״Judenfrage“. Gemeinsames Interesse am Weingesehäft ver* bindet den Juden mit der Landbevölkerung, sie sind aufeinander angewiesen. Die Juden, wohl meist aus den östlichen Grenzländern der Habsburger Monarchie stammend, leben seit zwei Jahrhunderten an Ort und Stelle, sprechen ein tadelloses Ungarisch (neben ihrem Jargon) and sehen mit leiser Geringschätzung auf den jüngeren Einwanderer hinab. Ihre Kleidung ist durchgehends die ,,deutsche", nur am Schabbat kommt hier und dort der umgurtete Kaftan mit dem pelzverbrämten ״Strcimel‘‘ zum Vorschein. .- Freilich sind die ״Aufklärungsversnche“ der jüngeren Zeit nicht spurlos am Bauer vorübergegangen, dennoch bewahrt er im allgemeinen dem Nachbar gegenüber ein wohl re.-1־r viert-differenziert cs, aber wohlwollendes Verhalten. Von auswärts stammen die Plakate, die zeitweise an mul in den jüdischen Häusern erscheinen, die antisemitische Presse faulet m erster Reihe bei der städtischen Intelligenz Anklnng und Vcrbrcitung. Im Wahlkampf spielt der Numerus clausus bereits seine Rolle und am Marktplatz des Ortes prangt nett und sauber die ״Hangya“ (Ameise), das staatlich subventionierte Geschäft der Genossenschaften, offen für jedermann. Memento und Mittel des jüdischen Ruins! Wir wählen uns einen größeren Marktflecken zum Standort, in vergangenen Zeiten ein Zentrum der Hegyaijaer Judenheit: Mäd, dessen Jude auch in der ungarischen Anekdotenliteratur eine bekannte Figur ist, ״Jetzt sind wir dort, wo der Mäder Jude“ — sagt das Sprichwort. Am Marktplatz des Ortes hat ein Wanderzirkus sein Zelt aufgeschlagen, um die altersschwachen Schranken drängt sich die Jugend. Viel blonde, rötliche, auch schwarze Judettköpfe unter ihnen; je kleiner der Knirps, desto länger die Schiäfenlockcn, die bis unter das Kinn hinabhüngen. Im stattlichsten Gebäude des Ortes, in der staatlichen Volksschule mit ihren 12 Lehrsälen, werden die ABC-Schiitzen aller drei Konfessionen gemeinsam in die Anfänge der Wissenschaft eingeführt. Dabei bedeutet diese Anstalt ein besonderes Unikum im Lande. Noch in früheren Jahren, als die jüdischen Kinder fast die Hälfte der Schüler ausmachten, hatte sie die vorgeschriebenen zwei Halbferialtage der Woche zusammcngclegt und so den Schabbat schulfrei gestaltet. So hält sie es bis heute, wodurch sie eine eigene jüdische Volksschule angeblich überflüssig macht. Herrscht ja in den konservativen Kreisen dieser Gegend die Mentalität vor: die Andersartigkeit des Christliehen Lehrers werde vom jüdischen Kinde als Fremdes empfunden und abgewiesen, die Gesetzesübertretungen eines jüdischen Erziehers könnten dagegen durch Angewöhnung verheerend wirken. Unsere Mäder Jungen freilich verlassen um vier Uhr nur zu dem Zwecke die Schule, um sofort in den benachbarten Cliedcr zu eilen, wo sie bis zum Abend in Thora und Talmud unterwiesen werden. Knapp an die Schule grenzt der jüdische Schul- und Tempelhof, ein mit Rasen bewachsener, abschüssiger Tummelplatz für klein und groß. Oben aber in einsamer Höhe thront, monumental-massiv, mit hoehgeschwungener barocker Stirnwand, das Gotteshaus, alle übrigen Häuser des Ortes überragend, wie die Vorschrift des Schulchan Aruch lautet. Das Innere mit seinen vier, die Empore flankierenden, die mächtige Deckenwölbting tragenden Säulen erinnert an die Große Synagoge in Wilna — cn miniature. Als Jahreszahl ihrer Erbauung oder Erneuerung lesen wir 1794 oberhalb des Einganges, aber mindestens 50—60 Jahre älter sind die Bücher, auch manche Tempclschätze dieser einst zahlreichen, wohlhabenden Gemeinde, deren Rabbinatssitz angeblich vom Rat der Vierländersynode verwaltet wurde. Heute haben andere Gemeinden der Hegyalja Mfid überfltigelt. So die Bezirksstadt S z c r cn c s mit einer ansehnliehen Jeschiwa, auch A ba n j - S z ä n tö, dessen Rabbi intclligcntc Jugend in den Bann des Talmudstudiums ziehen möchte. Tokaj verdankt seiner geographisch günstigen Lage an der Theiß größere wirtschaftliche Bedeutung und jüdischen Zufluß. In der Grenz- und Kornitatsstadt Sätor a 1׳j a - U j h e I y machen drei konservative Gemeinden einander den Vorrang strittig und zermürben sich im Kampf gegeneinander, während der Rabbiner des benachbarten Särospatak, der ungarische Künder S. R. Hirschscher Lehren, über die Nachteile der ״ungeteilten“ orthodoxen Gemeinde zu klagen hat. Chassidische Elemente sind hier und dort im Vordringen, in ihrer Intransigenz jeder Rationalisierung des Ritus abhold. Bodrog-Kerc sztür und O! a s z - L i s 7. k a sind vielbesuchte Wohnorte chassidischer Rabbidynastien, dagegen stellen Tolcsva und Erd 5 b e n y e sozusagen Enklaven aufgeklärten Geistes dar. Eine Reihe hochgebildeter, besonders kritisch eingestellter Roligionsprofessoren und Rabbiner stammt aus diesen Ortschaften, Schiiler irgendeines ehemaligen Maskils in der Dorfschule. Auch Prof. Ludwig Steins Wiege stand hier. Trotz solcher Unterschiede und Schattierungen bildet die Judcnheit der Hegyalja bis heute eine kompakte Masse konservativer Lebensführung und Gesinnung. Fast jede Gemcinde verehrt unter ihren Vorahnen irgendeinen ״Dorf-!ledigen“ des Geistes oder des Herzens, einen Gaon oder einen ״Wunderrabbi“, dessen Andenken am Jahrzeitstage auch von ferneren Ortschaften durch Talmudstiidium und Wallfahrten zum Grabe, aber auch durch volkstümliche Be- Uistigungen mit Buden und buntem Jahrmarktsgetricbe gefeiert wird. Uebcrhaupt mildert der chassidische Einschlag der Frömmigkeit manche Härten des Gesetzes, läßt strenge Buß- und Trauervorsclirjften, festgcregelte Pfliclitzeremonien, ernstes Selbstquälertum in den Hintergrund treten: eine heitere Lebensfreude und Lebensauffassung erleichtert ebenso die Mühsal des alltäglichen Broterwerbes, wie sie die Freuden der Festtage mit Tanz und Gesang und mystisch-kabbalistisehen Erzählungen würzt und erhebt. Der primitiv-optimistischc Glaube dieser Kreise, ihre Einstellung auf die persönliehe Glückseligkeit mit nur verschwommenen Wünschen für die Allgemeinheit, ihre innere Verbundenheit mit der Tradition und ihre bösen Erfahrungen mit jeder neuen Zeitströmung machen es erklärlich, daß in diesen Gegenden der Zionismus kaum noch Wurzeln fassen konnte. Ohne dessen positive Leistungen zu kennen oder kennen zu wollen, glauben die geistigen Führer (und Geführten) in ihm den Die Synagoge in Mäd (18, Jahrhundert)_ o«:Dt,A. Fa«, Inneres der. Mäder. Synagoge Anlaß zur Entheiligung des Heiligen Landes, der Entfremdung der Jugend von Tradition und Religion erblicken zu müssen. Und was wird aus der Jugend? Denn Jugend gibt es hier noch in großer Zahl. Sie bleibt, wo es möglich ist, im Orte oder in der Nachbarschaft, führt Beruf und Gewerbe des Vaters, eher des Schwiegervaters weiter, heiratet ein, wie man so schön sagt. Oder aber sic ״lernen“ bis zu einem gewissen Alter und versorgen dann ״Oberland“ und ״Unterland“ (die beiden, kulturell so verschiedenen Hälften Ungarns, westlich und östlich der Donau) mit den sog. ״Kle kodesch“, den ״heiligen Geräten“, das sind die Angestellten der Gemeinden. Freilich, wo wissensdurstige Jünglinge schon die höheren Schulen der benachbarten Städte Miskolc und Debrecen besucht haben, wo Not und wirtschaftliche Verhältnisse zum Verlassen des festgetretenen Weges zwingen, vor allem aber in den Städten. — dort pocht die Juden- Frage mahnend an die Pforten. Wie lange wird es dauern, bis aufbauwillige, zugleich traditionsverbundene Jugend der Hegyalja an den Toren Palästinas Einlaß suchen und finden wird? Dr. A. Fürst Irrtum über die Rasse- Zugehörigkeit im Geschäftsleben Wer bei Abgabe einer Willenserklärung über solche Eigenschaften einer Person, die im Verkehr als wesentlich angesehen w'erden, im Irrtum ist, kann die Erklärung nach § 119 BGB. anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Ein weiteres Anfechtungsrecht gibt § 123 BGB. demjenigen, der zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist In letzter Zeit haben sich die Gerichte mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraus- Setzungen einem arischen Vertragsteil nach diesen Bestimmungen ein Anfechtungsrecht zuzubilligcn ist, wenn er nachträglich erfährt, daß sein Vertragsgegner Jude ist. Zwei jetzt bekannt gewordene amtsgerichtliche Entscheidungen kommen hier zu einem negativen Ergebnis. Es handelte sich einmal um den Kauf von Oel, dessen Abnahme der arische Käufer verweigerte, nachdem er erfahren hatte, daß die Verkäufer Juden waren. In dem zweiten Falle machte der Käufer von Lederhandschuhen, die er geliefert erhalten hatte, aus demselben Grunde eine Anfechtung geltend. Die Gerichte nahmen hier nicht an, daß die Rassezugehörigkeit eine Eigenschaft ist, die für solche Verträge von ausschlaggebender Bedeutung ist. Demgegenüber wird nach Ausführungen von maßgeblicher Seite davon auszugehen sein, daß die Rassezugehörigkeit, weil sie im täglichen Geschäftsleben in erheblichem Maße als wesentlich angesehen wird, als eine Eigenschaft einer Person im Sinne der Anfechtungsbestimmungen zu betrachten ist. Wenn also ein Verkäufer die Frage nach seiner Rasse wahrheitswidrig beantwortet und auf diese Weise den Käufer veranlaßt, gegen seine Absicht beim Juden zu kaufen, dann ist eine Anfechtung ohne weiteres begründet. Anders ist es, wenn der jüdische Teil beweisen kann, daß es dem Käufer gleichgültig war, ob er beim Juden kauft. Dann ist sein etwaiger Irrtum über die Rasse des anderen Teils unerheblich. Zweifelhaft ist die Beurteilung: in Fällen wie den angeführten beiden, die Gegenstand der anftsgerichtlichen Ent- Scheidungen waren. Hier hatten die Käufer sich nicht erkundigt, sondern einfach gekauft, und hatten dann später erfahren, daß sie bei Juden gekauft hatten. Den Juden wird eine Pflicht, den! Geschäftspartner über ihre Judeneigenschart aufzuklären, nicht auferlegt, dagegen muß der deutsche Teil sich erkundigen. Wenn er dies unterläßt, können aber besondere Umstände des Einzeifalls trotzdem ein Anfechtung^- recht begründen z. B. bei Verschleierung oder Tarnung der Rassezugehörigkeit, wobei auch der Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung und einer hierauf gestützten Anfechtung durchgreifen kann. (Vgl. ״Jüdische Rundschau“ vom 4. und 23. Juni 1936.) Von besonderem Interesse ist ein dieses Rechtsgebiet berührendes Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 9. Juni 1937 — 60/37 —. In dem abgeurteilten Falle hatte ein jüdischer Vertreter, der sich auf ein Inserat einer Firma gemeldet hatte, nicht als Handlungsgehilfe, sondern als selbständiger Handlungs a g e n t neben seiner sonstigen Vertretertätigkeit auch für diese Firma gearbeitet und ihr Aufträge verschafft; deren Ausführung lehnte die Firma ab, nachdem sie von anderer Seite erfahren hatte, daß der Betreffende Jude ist. Es handelte sich hier nicht um die Frage, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung gelöst werden konnte, sondern ebenfalls darum, ob er angefochten werden konnte und dadurch von Anfang an nichtig war. Das Urteil weist darauf hin, daß hier der Irrtum über die Rasse die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen _ Aufträge nicht berührt hat, sowie daß die Firma nicht bewiesen hat, daß sie schon bei Abschluß des Vertretervertrages einem jüdischen Vertreter eine Vermittlertätigkeit nicht hat zuweisen wollen. Wenn jemand in einem Inserat Vertreter sucht, ist nicht ohne Weiteres anzunehmen, daß er nur Arier beschäftigen will. Der Jude, der sich um Beschäftigung als reisender Handlungsagent bewirbt, ist nach dieser Entscheidung nicht schlechthin zur Angabe seiner Abstammung verpflichtet. Die Umstände, insbesondere die Art des Betriebes können aber eine solche Angabe erheischen und dann kann das Verschweigen der nichtarischen Abstammung die Anfechtbarkeit des Vertretervertrages we» t" '" ־..י!״•!-״ ־־'1’־ - _ Die polnische literarische Zeitschrift ״Wiadomosd Lite« rackie“, deren Herausgeber der Dichter Antonie Slonimski (ein getaufter Enkel M. Ch. Slonimskis) ist, hat eine Diskussion über die Judenfrage eröffnet, an der sich Alexander Swietocbowski und Jerzy Hulewicz beteiligten. Swie• tochowski, der greise einstige Führer der ״Positivsten“ und 'Judenfreunde Konopnicka Orzeszkowa, Prus, Sienkie• wicz u. a., der spätere Ideologe des ״progressiven Antisemitismus“, legitimiert die neuerliche polnische Wendung in der Judenfrage durch praktisch und taktisch politische Motive und wirft den Juden von sie hätten kein ״Programm“ aufzuweisen, während ihre Gegner, welches auch immer, jedenfalls ein Programm hätten; der Antisemitismus in Polen sei nicht erst eine neue Errungenschaft, er habe nur in der Zeit der polnischen Unselbständigkeit ruhen müssen. Der Kulturhistoriker Hulewicz wirft den Juden vor, daß sie außer BibeR Talmud, der Menorah und dem ,,Dybuk“ kulturell nichts Wertvolles geschaffen hätten, und erklärt daraus die Antipathie. Nach diesen beiden judengegnerischen Ausführungen wurde c(ie Diskussion abgebrochen, eine projüdische Meinung kam trotz der redaktionellen Ankündigung nicht zu .Wort,