Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 61 (3.8.1937)
- Date
- 1937-08-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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I Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 6t, 3. VIII. t937 Die Tagung der Mandatskommission Mildere Praxis Die Anwendung der südafrikanischen Einwanderungsgesetze Von unserem Berichterstatter Johannesburg, 20, Juli Die schwierige Lage der Neueinwanderer unter dem neuen südafrikanischen Eimvanderungsgesetz, dem ״Aliens Act“, worüber bereits berichtet wurde, ist inzwischen mehrfach in der südafrikanischen Presse diskutiert worden. In den letzten Tagen sind nun nähere Einzelheiten über die Handhabung des Gesetzes in der Praxis bekannt geworden, und es scheint bei näherer Betrachtung, daß die Situation nicht ganz so ungünstig ist, wie man zunächst befürchten mußte. Zunächst hat es den Anschein, daß der Immigrants Selection Board, d. i. die Kommission, die über Anträge aut Daueraufenthalt endgültig und allein zu entscheiden hat, sich bei ihren Entscheidungen in der Hauptsache von der im Gesetz vorgesehenen ßeschäftigungsklausel und offenbar nur in geringem Malle von der sogenannten Assimilationsklausel leiten läßt. Damit würde Vorwürfen, daß das Gesetz einseitig ״antisemitisch“ gehandhabt wird, die Grundlage entzogen sein. Die Itcschnftigungsklausel bestimmt, daß Anträge auf Daueraufentlialt in der Union abzulehnen seien, wenn der Antragsteller einen Beruf ausübt oder tvahrschcinlich ausüben wird, in dem bereits eine genügende Anzahl von Personen tätig ist, um den Bedarf der südafrikanisehen Bevölkerung zu decken. Es ist also nicht BerufsüberfülUing zur Ablehnung erforderlich, sondern es genügt schon ausreichende Besetzung. Bei der Beurteilung der Frage der Berufsbesetzung Stützt sich die Kommission offenbar auf Auskünfte der zuständigen Ministerien, insbesondere des Arbeitsministeriums und des Ministeriums für Handel und Industrie. Infolge der z. Zt. etwas ungünstigeren Wirtschaftslage — Südafrika hat int An- Schluß an die über das Gokfprohlem umlaufenden Gerüchte vor kurzem einen empfindlichen Börsenkrach zu verzeichnen gehabt — sind diese Gutachten bisher wohl ziemlich regelmäßig ungünstig ausgefallen, zumal auch die hiesigen Berufsorgaiiisationen, Gewerkschaften usw. sich unter dem Eindruck* des schlechteren Geschäftsganges anscheinend vielfach gegen eine Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ausgesprechen haben. Die Kris enstimmung ist aber inzwischen zum Teil wieder überwunden, und es erscheint nicht ausgeschlossen, daß Berufsorganisationen und Behörden ihren Standpunkt in dieser Hinsicht revidieren werden. Ursprünglich hatte die Kommission sich auf den Standpunkt gestellt, daß einmal a!־!gelehnte Anträge auf Daueraufenthalt nicht vor Jahresfrist erneuert werden dürften, was praktisch bedeutet hätte, 1!.־!fl der Antragsteller inzwischen die Union hätte verlassen müssen, um nach Ablauf der Frist vom Ausland aus seinen Antrag zu erneuern, ln dieser Hinsicht ist die Praxis gemildert worden, und es ist jetzt möglich, Anträge schon vorher zu erneuern, wenn neue, erhebliche Tatsachen vorgebracht werden können. Unter diese Kategorie würde z. B. ein Berufswechsel (falls der neue Beruf günstig beurteilt wird), Errichtung einer von den Behörden befürworteten Industrie, oder im Falle eines Mädchens Heirat mit einem dauernd im Lande Ansässigen fallen. Schließlich besteht Hoffnung, daß in Fällen, In denen bereits Ablehnungen von Anträgen erfolgt sind, •wenigstens eine Verlängerung der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis erfolgen wird, soweit es sich um Antragsteller handelt, die im jetzigen Gebier« tles Deutschen Reichs geboren sind, und die bis etwa Mitte März d, j. in der Südafrikanischen Union eingetroffen sind. Es wird angenommen, daß die Behörden in diesen Fidlen dem Umstand Rechnung tragen werden, daß die betreffenden Einwanderer von der Existenz der neuen Einwanderungsbestimmungen weder etwas wußten noch etwas wissen konnten, und dem Fehlen einer Ueber• gangsbestimmung im Gesetz zum Opfer gefallen sind. Freilich werden nur diejenigen auf milde Behandlung rechnen dürfen, die bei der Einreise angaben, daß sie als Einwanderer und nicht als Besucher kamen, und auch hei ihnen steht es noch keineswegs fest, ob man ihnen schließlich die dauernde Aufenthaltsgenehniignng erteilen wird. Günstig liegen die Fälle aller derjenigen, die vor dem 1. F e b r u a r in Südafrika eing«troffen sind, aber aus irgend• einem Grunde — nu-ist wegen unzureichender Geldmittel — nur als Besucher auf zeitlich ])»'schränkte Genehmigung ins Land gelassen wurden. Auf sic wird das neue Gesetz keine Anwendung finden, sondern ihre Anträge werden von den dem Innenminister unterstellten Eimvanderungsbeainten nach• geprüft und erledigt werden. Soweit die Antragsteller in der Lage sind, den Erfordernissen des alten Einwaiiderungsge• setzes von I6H zu entsprechen, das neben dem Aliens Act weiter gilt, d. 11. insbesondere gültige Pässe haben und nachweisen können, daß sie in der Lage sind, sich zu erhalten, durften sie damit rechnen können, daß ihre Anträge günstig beschieden werden und sie dauernd im Lande bleiben können. Diese Erleichterungen gelten ebenfalls nicht für Personen, die in den abgetretenen östlichen oder südöstlichen ehemals deutschen Gebieten geboren sind, Es wird angenommen, daß infolge dieser für Einwanderer Vor dem E Februar geltenden Erleichterungen etwa 200 Ein- Wanderer deutscher Staatsangehörigkeit Dauerauf enthalte• erlatibnis in Südafrika erhalten werden. Die Bestimmungen des Aliens Act gelten übrigens auch für Siidwcstafrika, und Anträge für Daueraufenthalt ln diesem Gebiet unterliegen ebenfalls der Genehmigung der Südafrikanischen Einwanderungskotnmission. Inzwischen ist auch näheres über die Praxis bei der Behandlung von Anträgen für die Einwanderung von Frauen und Kinder sowie von Eltern dauernd in Südafrika ansässiger Ausländer bekannt geworden. Frauen und Kinder dürfen hier auf zeitlich beschränkte Erlaubnis einwandern und ihre Anträge auf Daueraufenthalt von Südafrika aus stellen. Zur Einreise ist im allgemeinen die Hinter* legung von C 35 für die Ehefrau und eines proportional ge־ ringeren Betrages für minderjährige Kinder erforderlich. Eltern müssen dagegen ihre Anträge vom Heimatlande aus stellen. Das Gesetz bestimmt, daß betagte oder notleidende Eltern Vorziigsbehandlung erfahren. Die zur Erfüllung dtr ersten Bedingung erforderliche Altersgrenze dürfte bei etwa 60 bis 65 Jahren liegen, während zum Nachweis der Armut im allgemeinen ein Armutszeugnis der jüdischen Gemeinde bzw. ein Zeugnis, daß keine Gemeindesteuern bezahlt werden, ausreichend sein wird, wenn es noch durch eine eidesstattliche Versicherung des hier lebenden Kindes über die Notläge der Eltern unterstützt wird. Die Aussichten für die Bewilligung von Anträgen sind lei verwitweten Elternteilen am günstigsten. Auel! wenn der Antrag auf Daueraufenthalt für Frauen, Kinder oder Eitern bewilligt ist, müssen solche Einwanderer noch die Bedingungen des allgemeinen Einwanderungsgesetzes von 1013 erfüllen, d. h. praktisch bevor ihnen dauernder Aufenthalt gewährt wird, muß für sie eine finanzielle Garantie von € 100 pro Erwachsenen und entsprechend weniger für minderjährige Kinder gestellt werden. Diese Garantie läuft neben der Verpflichtung, die der in Betracht kommende Verwandte (Ehemann, Vater, Kind) übernehmen muß, für den Unterhalt der Einwandernden zu sorgen. Dr. Fritz Petzall (Fortsetzung von S. 1) ״Bevor Sie vorbereitende Schritte unternehmen“, sagte der Kolonienminister weiter, ״wollen Sie natürlich das anestrebte Ziel klar kennenlernen. Welches ist das iel, das jeder Plan nach den allgemeinen Richtlinien des Command!,aper 5513 (Weißbuch vom 8. Juli) vorschlägt? Das Ziel ist Beendigung des Mandats für Transjordanien und den größeren Teil Palästinas mit der Absicht, zwei neue unabhängige, souveräne Staaten, einen arabischen und einen jüdischen, zu schaffen, und gewisse Teile Palästinas, die einen für die Dauer, die anderen möglicherweise nur vorübergehend, unter britischem Mandat zu behalten, wobei dieses Mandat eine Modifizierung des bestehenden bringt. Es wäre Wahnsinn, sich vorzustellen, daß dies eilte leichte Aufgabe sein wird. Die Kompliziertheit des Problems ist augenfällig; die Aufgabe, Schwierigkeiten aller Art zu überwinden, wird nicht leicht sein. Aber diesen Schwierigkeiten muß man unserer Meinung nach entgegentreten und sie überwinden. Denn nach unserer Anstellt stellt ein Plan nach diesen Richtlinien die beste und hoffnungsvollste Ueber Windung des toten Punktes dar. ״Wir glauben, daß hier ein toter Punkt ist, über den man hinwegkommen mufi. Er ergibt sich daraus, daß die Bestrebungen der Araber und die der Juden einander entgegengerichtet sind, was sich auch gezeigt hat; es muß eine Lösung gefunden werden, wenn in diesem Teil Asiens und in den umgebenden Ländern Frieden und eine geordnete Regierung herrschen soll. Die Tatsachen, die die Kgl. Kommission und die Brltische Regierung zu dieser Schlußfolgerung geführt haben, werden in den §§ 43, 44 und 45 und auf den Seiten 110 bis 112 dieses Dokuments, das die gegenwärtige Lage in Palästina zusammenfaßt, klar und ausdrucksvoll dargelegt. Meine persönliche Meinung ist, daß diese Absätze richtig sind. Sind sie richtig, dann ergibt sich das übrige folgerichtig aus den Tatsachen. Ich werde natürlich im cinzel-n etwas darüber zu sagen haben, jedoch nicht in dieser Etöffnungssitzung. Ich fordere die Ständige Mandatskommission auch auf, in dieser Beziehung dem Kapitel XX, Seite 370 bis 376 des Berichtes der Kgl. Kommission besondere Avilmerksamkeit zu schenken, wo die gesamten Gründe zugrinsten unserer Teilungspolitik angeführt ■werden. E» Ist wichtig, daß wir von Anfang an klarmachen, daß die Reglerung Sr. Ma>8‘'״t an Einzelheiten des speziellen Tellungsplanea. der ln den Schlußkapiteln de* Berichtes der Kgl• Kommission entwoifen wird, nicht gebunden lat und sich auf sie nicht fest ge legt hat.“ Zum Schluß hob Minister Ormsby-Gore die Bedeutung der Orenzkommisslon hervor und erklärte, daß dieses Stadium des Verfahrens eine Untersuchung erfordert; ״Es dürften“, sagte er, ״Verhandlungen erforderlich sein, bevor die Orenzkommission eingesetzt wird. Aufgaben, Art und Zusammensetzung der Grenzkommission sind offensichtlich von großer Bedeutung; es scheint mir, daß sie einer, zentraten Schritt bedeuten, ohne den es nicht möglich sein wird, einen endgültigen Plan zu formulieren. Es ist dies darum eine Sache, die wir mit der Ständigen Mandatskommission auf dieser Tagung besprechen möchten.“ Beginn der Debatte Die Mandatskommission hat am Sonnabend die rweite geschlossene Sitzung abgehalten. In der Aussprache über die Darlegungen des Kolonienministers, der auch in dieser Sitzung zu längeren Ausführungen das Wort ergriffen hatte, brachten einige Mitglieder der Kommission ihre Un• Zufriedenheit mit der Haltung des Ministers zum Aus• druck, die den Anschein erweckte, als wäre die Teilung eine schon von vornherein beschlossene Maßnahme. Während der Minister die Schwierigkeit der Aufgaben hervorhob, die der möglicherweise einzusetzenden Grenzkommission bevor• stehen, und deshalb dafür eintrat, daß die Kommission diese Probleme studiere, noch bevor eine Debatte über die Berichte der Palästina-Regierung für 1Q35 und 1636 und des Berichtes der Kgl. Kommission stattgefunden hat, ist die Kommission wenig geneigt, schon jetzt auf Einzelfragen der Durchführung des Teilungsplanes einzugelien. Minister Ormsby-Gore schilderte in seiner zweiten Rede nochmals die Gegensätzlichkeit der Bestrebungen von Juden und Arabern in Palästina. Diese Gegensätzlichkeit sei es, die die Britische Regierung eranlasse, eine radikale Aenderung des Mandatsregimes zu beantragen. In diesem Zusammenhang behandelte der Minister eingehend auch die Aus• Wirkungen, die er von dem geplanten neuen Regime aui die arabischen Nachbarländer Syrien, frak und Aegypten erwartet. Im weiteren Verlauf seiner Rede ging der Minister auf die Lage der Juden in der ganzen Welt ein und kennzeichnete die Bedeutung der Balfour-Deklaration angesichts des Auswanderungsbedürfnisses der Juden in einer Reihe von Ländern. Ormsby-Gore unterrichtete die Mandats■ kommission auch über die mißlungenen Bemühungen der britischen Verwaltung, einen Legislative Council m Palästina einzusetzen. Zum Schluß sprach Koloiiienminister Ormsby-Gore den Wunsch aus, daß die Mandatskommission sofort eine rundsätz liehe Entscheidung über den Telungsplan fälle, um in unmittelbarem Anschluß daran die besonderen Probleme und Einzelheiten der Teilung zu erörtern, die Befugnisse der Grenzkommission festzusetzen usw. Die Mandatskommission möge auch ihre grundsätzliche Stellungnahme dem Völkerbundsrat sofort bekanntgeben, denn die Britische Regierung sei stark daran interessiert, daß die Angelegenheit möglichst schnei! geklärt werde. Nach der Rede des Ministers entwickelte sich eine lebhafte Aussprache. Mehrere Mitglieder der Kommission wiesen darauf hin, daß es nicht zweckmäßig wäre, die Sache in so großer Eile zu behandeln. Es müsse auch die festgesetzte Tagesordnung gewahrt werden. Diese sehe vor, daß zuerst die Berichte der Palästina-Verwaltung für 1935 und 1636 und die eingereichten Petitionen beraten werden sollen. Erst dann werde die Prülung des Berichtes der Kgl. Kommission und der britischen Regierungserklärung voffeenommen und eine Stellungnahme darüber, ob der Teilungsplan die einzige Lösung des Palästina-Problems darstellt, möglich sein. Nur wenn die Mandatskommission zu der Ueberzeugung kommen sollte, daß es tatsächlich keinen anderen Ausweg gibt, werde man sich mit den Einzelheiten der Durchführung befassen können, wie dies der Kolonienminister gefordert habe. Die nächste Sitzung der Mandatskommission wurde für Montag, den 2. August, festgesetzt. Sämtliche Beratungen der Kommission sind vorläufig geheim. Eine arabische Denkschrift Kolonienminister Ornttsby-Oore hat in Genf die von der Mufti-Partei entsandte Abordnung empfangen. Nach dem Besuch beim Kolonienminister hat die Anordnung der Presse eine Erklärung übergeben, in der sie mitteilt, daß sie der Mandatskommission am Freitag eine Denkschritt überreichen werde, in der die Abschaffung des Mandats und vollständige Unabhängigkeit für Palästina als arabischer Staat gefordert wird. Dieser Staat solle mit England einen Freundschaftsvertrag nach dem Muster des Irak abschließen. Eine Gegenwirkung gegen die Aktion der Mufti- Abordnung wird jedoch von der ebenfalls in Gent «׳eilenden Abordnung der Nashashibi* Partei ausgeübt. Diese konzentrierte ihre Bemühungen darauf, die ständige syrische Delegation in Genf für die Unterstützung des Teilungsplanes zu gewinnen. Die Arbeit der jüdischen Delegationen Die in Genf weitenden Abordnungen der Jewish Agency und des Waad Leumi haben eine Reihe Besprcchungen mit Mitgliedern der Mandatskommission und anderen führenden politischen Persönlichkeiten abgehalten, ln diesen Unterredungen wandten sich die jüdischen Vertreter besonders entschieden gegen die sogenannten Alternativ- Vorschläge der Kgl. Kommission, die befolgt werden sollen, wenn der Teilungsplan nicht zustände kommt. Zu der Frage der Teilung wiesen die Mitglieder der jüdischen Abordnungen darauf hin, daß die endgültige Stellungnahme der Juden durch den Kongreß und die Council-Tagung der Jewish Agency festgelegt werden wird. Der Vorsitzende der Zionistischen Organisation Amerikas, Dr. Stephen S. Wise, hat dem Kolonienminister Ormsby- Gore in einer längeren Unterredung den Standpunkt der amerikanischen Zionisten gegenüber den Plänen der Britischen Regierung in Palästina auscinandcrgesetzt. Dr. Welzmann hat während seines kurzen Aufenthaltes in Genf ebenfalls mit mehreren Staatsmännern verschiedener Länder konferiert. Die Delegation der Agudah, der die Herren Jakob Rosenheim. Dr. Br e u e r, Buxbaum und Dr. Levenstein angehören, hat vor ihrer Abreise aus Genf Besprechungen mit den Abordnungen der Jewish Agency und des Waad Leumi und mit dem ständigen Vertreter aer Jewish Agency in Genf abgelialten. Um das McMahon -Versprechen In der englischen Presse wird die Diskussion um die Erklärung McMahons, daß er Palästina nicht mit in das den Arabern gegebene Unabhängigkeits-Versprechen einbezogen habe (s. ״J. R.“ Nr. 59 u. 60), fortgeführt. In der ״Times“ vom 30. Juli schreibt James A. Malcolm, daß der Wider- Spruch, den Philby und Arslan gegen McMahon jüngst erhoben haben, keineswegs geklärt sei, daß aber zugegeben werden müsse, daß die ganze Frage eine ״endgültige Regelung“ durch das seinerzeitige Feisal-Weizmann-Abkommen gefunden habe. — Lord Lamington betont in einer Zu- Schrift, daß er im Jahre 1616 niemand in Palästina getroffen habe, der nicht mit Besorgnis die Zukuntt Palästinas betrachtete, da man die Unmöglichkeit einsah, die den Arabern und den Juden gemachten Versprechungen miteinander zu vereinen. Nur die Publikation der gesamten Korrespondenz könne die Oeffentlichlceit instandsetzen, die wirkliche Lage i\1 verstehen. —- In längeren Ausführungen ergänzt der frühere Offizier Beckles wi 11 son aus seinen Erinnerungen UPd Tagebüchern die Erklärung McMahons. So zitiert er ü. a. die Aeußerung eines prominenten Arabers, Haddad Bey, der erklärte: ״Wir erkennen an, daß Palästina außerhalb unserer Interessensphäre liegt. Wir haben nicht die Absicht, uns dort einzumischen.“ Und zum Schluß zitiert er eine Briefstelle Feisals an Prof. Frankfurter: ״Unsere Bewegung ist national; die jüdische Bewegung ist national; es ist in Syrien Platz für uns beide. Wir weraert den Juden ein herzliches Willkommen entbieten.“ ״Great Britain and the East“ vom 29. Juli meint, es wäre für alle, die die arabische Auffassung der Unabhängigkeitsversprechen teilen, wünschenswert, die Gründe zu erfahren, die McMahon veranlaßten zu glauben, daß Hussein sich völlig klar darüber war, daß Palästina aus der beabsichtigten Unabhängigkeit ausgeschlossen sein sollte. Die Sache sei vielleicht am besten dargestellt in einer Palästinasehrift des Royal Institute of International Affairs mit dem Ergebnis, daß die Araber, da die von Hussein vorgeschlagenen Grenzen das Mittelineer als westliche Grenze erwähnten und Damaskus der südlichste von McMahon in seiner Korrespondenz mit Hussein erwähnte Punkt war, ״verstandlicherweise annahmen, daß Palästina in das Unabhängigkeitsgebiet miteinbezogen war“. Der Brief McMahons erledige also nicht die Ansicht derer, die nur nach dem tatsächlichen Wortlaut des Briefes urteilen wollen und sich nicht von Mentalreservationen beeinflussen lassen, die damals gemacht wurden. Was würde Balfour heule tun? In einem Brief an die ״Times“ schreibt Mrs. Dugdale, die Nichte Lord Balfours, daß die Balfour-Deklaration nicht tot sei und auch nicht sterben könne, nachdem 400 000 Juden auf Grund dieses Versprechens ins Land gekommen seien und Millionen in der Diaspora sich mit steigender Intensität auf dieses Land konzentrieren. Balfours Politik sei stets dynamisch, nicht statisch gewesen. Er habe einen jüdischen Staat geplant in der Hoffnung, daß die Araber sich mit ihm durch die wirtschaftlichen Vorteile der jüdischen Ein- Wanderung aussöhnen würden. Die Kommission habe diese Vorteile jetzt festgestellt; aber die politische Natur der arabischen Unzufriedenheit werde immer deutlicher. Sie zweifle nicht, so schließt Mrs. Dugdale, daß Balfour unter den heutigen Umständen einen weiteren Schritt zur Evolution tun und daß er die Zeit für die Gründung des jüdischen Staates für gekommen halten würde, wenngleich anders als er ihn sich vorgestellt hatte. Das Versprechen aber würde gebrochen werden, wenn der jüdische Staat nicht Grenzen erhielte, die seine Lebensfähigkeit sichern und einer weiteren beträchtlichen Einwanderung Raum geben. General Smuts Bedenken Johannesburg, 1. August. (JTA.) Der Justizminister und frühere Ministerpräsident General Smuts hat an die 16. Landeskonferenz der Zionisten Südafrikas eine Botschaft gerichtet, in der er schwere Bedenken gegen die geplante Teilung Palästinas äußert. Die Politik des Jüdischen Nationalheims, schreibt General Smuts, und die Uebertragung des Mandats an Großbritannien sind als Angelegenheiten von höchster Bedeutung unter dem Gesichtspunkt der hohen internationalen Politik und weitreichender strategischer Erwägungen beschlossen worden. Die gegenwärtigen Zusammenstöße zwischen Juden und Arabern sind geringfügig Ina Vergleich mit diesen Erwägungen. Ihre Bedeutung ist durch die jüngste Entwicklung im Mittelmeergebiet erhöht worden. Für den Fall von Unrahen besteht immer noch die Alternative einer Regierung der festen Hand.