Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 42 (1937)
- Issue
- Heft 44 (4.6.1937)
- Date
- 1937-06-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 44, 4. VI. 1937 Wiener Aerzte-Jubiläum Von unserem Berichterstatter J. R., Wien, 2. Juni Die Wiener ״G esellschaft der Aerzt e“, eine Körperschaft, die seit ihrer (.}!ündung hervorragendste Vertreter der Medizin in sich vereinigt und den Begriff von der ״Wiener Schule“ i!1 der Aerztekunst schuf, feiert gegenwärtig das Jubiläum ihres hundertjährigen Be• Stehens. Aus diesem Anlaß finden zahlreiche Leiern und wissenschaftliche Veranstaltungen statt. An der Entwicklung dieser Aerzte-Vereinigung. sowie an dem Werden der ״Wiener Schule“ haben in dieser! hundert Jahren auch zahlreiche jüdische Aer/te in bahnbrechender Weise mitgewirkt. Auch heute zählen viele bedeutende jüdische Aer/te zu den Repräsentanten dieser Vereinigung. Dies kam insbesondere bei den eben abgehaltcnen ärztlichen Festwochen zum Ausdruck. Die musterhafte Organisation dieser wissenschaftlichen Voranstaltung lag in den Händen des jüdischen Arztes Universitätsprofessor Dr. Max Neuburger, sowie seines Mitarheiters Dozent I. Fischer. In der Festsitzung der ״Oe- Seilschaft der Aer/te, d e im ״Auditorium m a x i rn u m“ der Universität stattfaml, würdigte der Präsident der Oe- Seilschaft, Vorsitzender Professor Baron Eiseisberg, in seinem Rückblick über die Geschichte der Wiener Aevzte- Gesellschaft auch die groben Verdienste zahlreicher jüdischer Aerzte. So hob er insbesondere die Einführung des Kokains in die Medizin durch Koller hervor, rühmte die Leistungen Sigmund F r e u d s, Leopold Königsteins u. a. m. In dieser Festsitzung hielt auch Universitätsprofessor Dr. Max Neuburger den sehr beifällig mitgenommenen Festvortrag über: ״Die Entwicklung des wissenschaftlichen Vcrcinswcscns und seine Bedeutung iur den medizinischen Fortschritt“. Am Unser Schlager! SpoHhemd'ra'kl.WeI.!lhl«rn> . Rm4,90 * Di« rtiniiciddno Dia■« , , * RM 7,90 Kaufhaus am Savignyplatz, B.rlln-Cbarlotlonbur*, Crolmanatraß• 27 seihen Tage leitete! ki/ent Dr.!.Fischer im Billroth-Haus die Eröffnung einer Ausstellung ein, in der Dokumente zur( ieschichte der Medizin zu sehen sind. Gleichzeitig fand auch auf der Klinik K'an/i du■!1st-.it/ung der ״( iesel’.schaft der Chirurgen“ statt. 111 dieser Festsitzung führten mehrere jüdische Aer/te, zum grußten '!eile Sr linier L1-elsber״s, wie l>o/eut S e h ä f c r, Professor S g a 1 i t z e r, Dr. Hohler und Dr. Sailer, Denionstrationen über die ״Ergebnisse der konservativen Behandiung des Schenkelhalsbiuehes“ vor. Aber auch auf den übrigen wissenschaftlichen Veranstaltungen der ärztlichen Festwochen haben jüdische Aerzte Vorträge und Referate gehalten. So sprach Professor K 11 ö p f e I 111 a r h e r über Hypovitaminosen, Professor Juans Schnitzler (cm Bruder des Dichters Arthur Schm Ult.:!) gab einen interessanten Ueberblick über die Auswirkungen neuerer Arbeiten auf dem Gebiete der theoretischen Medizin auf die praktische Arbeit des Chirurgen. Professor!■'ranke!, der bekannte Krebsforscher, berichtete in seinem Vortrag ״Aus der Krebspatltolo• gie“ die erfreuliche Tatsache, daß heute dank dem Fortschritt in der Diagnostik, den operativen Behandlungsmethoden und der Siralilentheranie des Krebses das Schicksal der Krebskranken eine enorme Besserung erfahren habe. In der Wiener Aerzteschaft ruft die eben gemachte Entdeckung eines Blutersatzstoffes durch den jungen jüdischen Arzt Dr. Friedrich Gottdcuker großes Aufsehen hervor. Dr. Gottdenker, der am serapeuthischen Institut in Wien tätig ist. und erst 23 Jahre zählt, gelang es, ein Blutersatzmittel zu erfinden, das sämtliche Eigenschäften des menschlichen Blutes a u f w e i s t und wie dieses zu Transfusionen in den menschlichen Körper verwendet werden kann. Das Präparat des jungen jüdisehen Arztes heißt H ä m a r r h ä s i n, ist färb- und geruchlos und von unbegrenzter Haltbarkeit. Professor Dr. Friedrich Wohl w׳ i I!, früher pathologischer Anatom am Krankenhaus St. Georg in Hamburg, jetzt Professor am Universitäts-Krankenhaus Santa Marta in Lissabon, wurde zum koirespondicrendcn Mitglied der Academia das Scieiicsas, Lissabon, ernannt. Ergänzende Devisen - Bestimmungen über Auswanderung Durch einen Runderlaß Nr. 73'37 D.St. vom 24. Mai 1937 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf־ tung Bestimmungen erlassen, die die bisherigen Runderlasse über die Auswanderung nach Palästina und die Auswanderung im allgemeinen ergänzen und erläutern. So wird zu den Vorschriften des Runderlasses Nr. 45 36 D.St. über den Erwerb des Vorzeigcgeldes für den Transfer nach Palästina klargestellt, daß die vorgesehenen Altersgrenzen von 16 bis 55 Jahren für den Zeitpunkt der Erteilung des verbindlichen Vorbescheides zum Erwerb des Vorzeigegeldes gelten. Der Erwerb des Vorzeigegeldes durch Personen, die von einem bereits nach Palästina ausgewanderten Angehörigen angefordert werden, setzte bisher voraus, daß diese Personen die Voraussetzungen für den Erwerb des Vorzeigegeldes im allgemeinen erfüllen und daß der bereits Ausgewanderte im Ausland über nicht mehr als den Gegenwert von 25 000 RM. verfügte. Die Prüfung der letzten Voraussetzung kann in Zukunft unterbleiben. Dafür ist die Genehmigung für Personen dieser Kategorie jedoch durchgängig auf den Betrag von 500 Pfund zu begrenzen. Die Bestimmungen des Runderlasses 45,36 über die Anrechnung sonstiger Werte gilt auch hier. Besondere Bestimmungen werden über eine etwaige Um- Schreibung von Genehmigungen zur Einzahlung auf das Sonderkonto! in Genehmigungen zum Erwerb des Vorzeigegeldes getroffen. Eine derartige Umschreibung kann ganz oder teilweise erfolgen, sofern sie außer von dem Antragsteller auch von der Palästina-Trcuhandslelle zur Beratung deutscher Juden unter dem Kennwort Betrif ft: Vorzcigcgeldergänzungsliste“ beantragt wird und im Einzelfalle keine besonderen Bedenken dagegen bestehen. Wenn für den als Vorzeigegeld zu erwerbenden Betrag ein Abrufschreiben der Reichsbank beigefügt w׳ird, kann eine endgültige Genehmigung erteilt werden, falls die sonstigen für die Erteilung einer solchen endgültigen Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Soweit ein solches Abrufschreiben der Reichsbank nicht beigebracht wird, ist nur ein verbindlieber Vorbescheid zu erteilen. Durch die Vorzeigegeldergänzungsliste sollen diejenigen Personen unter die bei der Reichsbank vorgemerkten Personen eingereiht werden, die nach den gegenwärtig geltenden Vorschriften Vorzeigegeld erwerben könnten, im Anschluß an früher geltende Vor- Schriften, dagegen nur eine Genehmigung zur Einzahlung auf das Sonderkonto I erhalten haben. In Zuk -nft wird die Jewish Agency •vor Erteilung der Freigabebescheinig u ng für Personen, die das Einwanderungszertifikat nach dem 1. Mai 1937 erhalten haben, auch prüfen, ob der Antragsteller das freizugebende Vorzeigegeld im Hinblick auf das ihm erteilte Kapitalisten- Visum benötigt, oder ob die Sonderfälle der Einwanderung auf Arbeiter-, Handwerkerzertifikat oder Anforderung von Angehörigen vorliegen. Die Gültigkeit der Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeldes für bereits nach Palästina ausgewanderfe Personen wird statt auf acht Monate auf ein Jahr erstreckt. Eine weitere Bestimmung regelt die Freigabe von Sperrguthaben bei der Auswanderung. Zur Ein- LONDON N. W. 3 Mrt. L. B. BENDHEIM Vornehme deutsch-englische Fiimlllenpension r o a d Zahlung auf das Sonderkonto I oder zum Erwerb des Vor- Zeigegeldes können eigene Auswanderersperrgtithaben zugunsten des Kontoinhabers oder seiner Angehörigen freigegeben werden. Soll die Freigabe zugunsten eines Angchörigen erfolgen, so ist der Nachweis zu führen, daß der freizugehende Betrag dem Begünstigten geschenkt oder darlehensweise zur Verfügung gestellt worden ist. Weiter ist eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Hierbei muß es sich stets um Sperrguthaben handein, die dem Kontoinhaber von Anfang an gehört haben. In diesem Fall kann auch die Genehmigung zur Abtretung erteilt werden. Die gleichen Vergünstigungen gelten auch für die Zahlung der entstehenden Transferkosten. Weitere Vorschriften betreflen die Garantiesumme« für Schüler und Studierende lind die U e b e r ■ Weisung von Schulgeldern und Unterst iitzun* g e n, sowie das Verfahren bei Anträgen auf Nacht r a n s f e r. Die Beträge bei der Mitnahme von Geldern zur Erleichterung der Existenzgründung bei Personen, die auf Arbeiter- oder Handwcrkerzertilikat einwandern, werdet! aul 25(1 Pfund bzw. 500 Pfund einschließlich des benötigten Vor- Zeigegeldes begrenzt. Die Vorschrift, daß die Einzahlungs- Höchstgrenzen nicht gelten, wenn die Einzahlung im Wege eines von der Haavara genehmigten Eigentransfers abgewickelt wird, wird aufgehoben. Soweit in der Vergangenheit Genehmigungen zur Einzahlung auf das Sonderkonto I mit der Maßgabe erteilt worden sind, daß die Einzahlung im Wege eines von der Haavara genehmigten Eigentransfers abgewickelt wird, wird bestimmt, daß diese Auflage in allen Fällen auch die Abwicklung unter Beteiligung an einem Sondertransferangebot oder im Wege des Bautransfers zuläßt. Die Genehmigung zur Mitnahme von Waren außerhalb eines Eigentransfers kann dann erteilt werden, wenn der Auswanderer eine Bescheinigung der Haavara oder der Paiästina-Treuhandstcile vorlegt, nach der sie gegen die Mitnähme der Waren keine Bedenken erheben. Das gleiche gilt für die Nachsendung von Waren. Dieses Verfahren soll nur für gebrauchten Hausrat oder für sonstige Gegenstände angewandt werden, die der Antragsteller nennenswerte Zeit vor seiner Auswanderung in Gebrauch hatte. Die durch den Ruiitlerlaß Nr. 153 36 cingefiihrte Emp• f e 111 u n g zum Ankauf von Auswandererguthaben bis 8000 R M. zur Transferierung mit einem Abschlage von 50 0/0 ist für Juden in Zukunft an die Deutsche Golddiskontbank nicht zu erteilen. Es wird vielmehr die Allgemeine Trcuhandstclle für die jüdische Auswanderung G. m. d. H., Berlin W 35, Potsdamer Str. 28, für die Abgabe der im Rahmen dieses Verfahrens zur Verfügung stehenden Beträge eingeschaltet werden. Von ihr ist jüdischen Antragstellern unter den bisherigen Voraussetzungen und bisher angewandten Grundsätzen die Genehmigung zum Erwerb von Devisen zu erteilen. Hierfür ist derjenige Betrag einzusetzen, den der Aus- Wanderer im Rahmen des bisherigen Verfahrens über die Deutsche Golddiskontbank hätte erwerben können. Ueber die auf diese Weise erworbenen Devisen kann der Auswanderer ohne Einholung einer Frcigabeerkiärung der Reichsbank verfügen. __ Die gewerbliche Zuverlässigkeit Wir veröffentlichten in Nr. 43 vom 1. 6. ein Zitat aus den ״Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden aus dem Rechtsgebiet der inneren Verwaltung“, in welchem eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30, 10. 1936 über die Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit eines Nichtariers abgedruckt war. Zu diesem Thema ist inzwischen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 18. 2. 1937 ergangen, in der die Ansicht des Bezirksverwaltungsgerichts abgelehnt wird, daß Juden wegen ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse der Wandergewerbeschein zu versagen sei. Das Gericht führt aus, die auf dem Parteitag der Ehre an das deutsche Volk gerichtete Aufforderung, ״nunmehr wieder jene Kampfstellung zu beziehen, die wir als Nationalsozialisten vor der Uebcrnahme der Macht 14 Jahre eingenommen hatten“, könne nicht so verstanden werden, daß dadurch geltende und noch dazu nach der Machtübernahme erlassene gesetzliche Bestimmungen, soweit die Juden in Betracht kämen, außer Kraft gesetzt werden sollten. Denn sonst wären ohne Zweifel die notwendigen Ausfiihrungsanordnungen, z. B. hinsichtlich des Kreises der von der Aus- Schaltung vom Wandergewerbe betroffenen Nichtarier und überhaupt auch solche über die wirtschaftliche Betätigung der• selben unausbleiblich gewesen. Mystische Erbschaften Von Ludwig Bato Auch der Materialismus kann, so merkwürdig es auch klingen mag, ״mystisch" werden: wenn er nämlich von großen 1. r 1׳> s c h a f r e 11 träumt! Dieser Traum ist so ziemlich das einzig Mystische, das unsere an geistigen Impulsen arme■ Zeit aufziiweisen vermag. . ׳ Das Ende des Weltkrieges gab den ersten Auftakt zu mystisch-materinlistischen Träumereien. In den Ländern der einstigen Habsburger Monarchie begann man von einem, vor vielen Jahren in San Francisco verstorbenen Bischof Horowit 1, einem ehemaligen Jeschiwaiiingcr, zu munkeln. Er habe ein fabelhaftes Vermögen hinterlassen, das durch Zinsen und Zinses/iiwen zu einer Riesensumme angewachsen sei. Nun werden die Angehörigen gesucht. Von £zen10witz bis Innsbruck und von Kronstadt bis Krakau verfielen die Juden, die sich erbberechtigt wähnten, in einen förmlichen Goldrausch. Wer war nur dieser Bischof Horowitz? Sein Ursprung war in Dunkel gehüllt. Nur eines schien festzustellen: daß er aus dem früheren Ungarn stammte. Aber über die Vaterstadt seihst gingen schon die Meinungen der Famüienforscher diametral auseinander. Die einen stellten seine Wiege in Siebenbürgen auf, die anderen hinwieder beteuerten hoch und heilig, daß ihn seine Mutter in der Slowakei zur Welt gebracht habe. Ganz: alte Leute konnten sich genau erinnern an das Bocher!, das dem alten Horowitz geboren ward, an der und der Jeschiwa studiert und nachher das Land verlassen habe, um übers große Wasser zu gehen. J.1, mancher wollte sogar gehört haben, daß der ehemalige Hoch er später vom Judentum abgef allen und Geistlicher geworden sei. Bischof? Da streichelte sich so mancher mit Gruseln, aber nicht ohne Selbstgefallen den Bart: Was kann aus einem jüdisch’ Kind nicht alles werden! Und viele stürzten sich in die größten Auslagen, um Sippenforschungcn anstellen zu lassen, und eine besonders hoffnungssichere Gruppe von Erben sandte um den Preis großer Opfer eigens einen Anwalt nach dem Dollarlande., um an Ort und Stelle den Sachverhalt zu er- und die Erbschaft zu beheben. Dann kam die große Ernüchterung, um nicht zu sagen: der Zusammenbruch. Den alten Juden zum Trotze, die sich, je weiter die Sache gedieh, um so genauer des Bochers ent-sinnen konnten, stellte es sich eines schönen Tages heraus, daß Bischof Horowitz nie gelebt und infolgedessen auch nichts hinterlassen hat, daß das Gerücht von der großen Erbschaft eben nur ein Gerücht war, ״böswillige Mache gewissenloser Leute“, wie das tschechoslowakische Generalkonsulat in New York in resoluter Sprache verlautbaren ließ. Kaum war dieser Traum ausgeträumt, bekamen die materialistischen Mystiker eine zweite Anwandlung. Wozu iibers große Wasser gehen? Liegt Deutschland nicht viel näher? in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts lebte in Breslau ein Kommerzienrat namens Jonas Frankel, ein reicher, wohltätiger Jude, ein Mäzen im besten Sinne des Wortes. Seinem Opfermut ist auch die Gründung des Breslauer Rabbinerseminars zu verdanken. An seine Person knüpfte der neue Traum an, und es tauchten in Kongreßpolen sehr bald Gerüchte auf, die wissen wollten, daß der aus Polen stamnunde und vor Jahrzehnten verstorbene Kommerzienrat ein ungeheures Vermögen hinterlassen habe, das nun unter die unbekannten Erben aufgeteilt werden solle. Kongreßpolen geriet außer Rand und Band. Vergebens behaupteten Leute, die mit den Verhältnissen vertraut waren, daß es da nichts zu erben gebe. Vernunftgründe halfen aber nichts. Fn der Phantasie der sich erbberechtigt Wähnenden stieg das Erbe ins Unermeßliche. Nichts, keine noch so begründete Nachrieht über das Nichtvorhandensein einer Erbschaft konnte ihren felsenfesten Glauben ins Wanken bringen. Ja, noch mehr: im Zuge moderner Organisationsbestrebungen schlossen sich die ״Erben“ — darunter auch Nichtjuden, denen ihre jüdische Abstammung plötzlich teuer und wertvoll erschien — zusammen und gründeten drei Vereine, die sich gegenseitig als unlautere Konkurrenz befehdeten. Jährlich traten diese Vereine zu Generalversammlungen zusammen, und wenn sie noch leben, so harren sie heute noch unentwegt und unbelehrbar der großen Erbschaft. Da trat eine neue große Erbschaft auf den Plan, mit der sich der Nachlaß des braven Jonas Friinkel nicht messen konnte: die Erbschaft des Lord d’Aqtiillar. Da war es wieder die böhmische Judenheit, die in Erregung geriet. Durchaus begreiflich angesichts der Tatsache, daß es sich um 42 Millionen englische Pfund handelte! Bald erwiesen sich die Grenzen Böhmens zu eng, um alle Erbberechtigten fassen zu können. Außer den eingeborenen Familien Kohn, Agular, Weiner, Roth, Goldstein — und wer kennt alle Namenl — meldeten sieb auch noch die Barone Groedel, die dem Judentum wohl schon längst Lebewohl gesagt haben, sich plötzlich aber ihrer vergessenen Herkunft erinnerten, und Graf Coudenhove-Kalergi, der vermöge der Abstammung seiner Frau, der Schauspielerin Ida Roland, Ansprüche erheben zu können glaubte. Was wurde da nicht alles an Legenden aufgetischt! Von einem Lord Moses Raphac-I d’Aquillar aus dem 18. Jahrhundert faselten die Prager Blätter, der, einer Marranenfamilie entstammend — wahrscheinlich in Anlehnung an das Beispiel von Horowitz in Amerika —, BHfehof wurde, dann nach London ging, dort zum Judentum übertrat, Lord umrde und sich später in Wien niederließ, wo er es durch Spekulationen zu einem unermeßlichen Reichtum brachte. Nachher ging er wieder nach London, wo er das Zeitliche segnete. Das hinterlaisene Vermögen betrage nun 42 Millionen Pfundj die den Nachkommen seines in Böhmen angesiedelten Bruders gehören. Und als sich nun die Erben meldeten, da sah man erst, daß sich an uns Juden der Segen der Thora erfüllte: ״Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde!“ Auch die böhmischen Erben entfalteten eine geradezu fieberhafte Betriebsamkeit. Untersuchungsausschüsse wurden gebildet, Priifungsäinter und Juristen sichteten das eingereichte Material. Der Stammbaum wurde aufgestellt, die Suche nach verwitterten und verschollenen Gräbern begann, Matrikelämter und jüdische Gemeinden wurden mobil gemacht, Schulhöfe, Dachböden und Archive durchstöbert und zwei Anwälte nach London entsandt. Eine selbst in jüdischen Kreisen unerhörte Pietät gegen die Ahnen ergriff die späten Nachfahren. Aber schon als die ersten Nachrichten über die Person des Erblassers, des famosen ״Lord d’Aquillar“ in den scusationslüsternen Zeitungsmeldungen erschienen, mußte sich jeder, der in der neuzeitlichen jüdischen Geschichte einigermaßen Bescheid weiß, fragen, ob es sich hier nicht um einen Purimscherz handle. Denn die jüdische Geschichte kennt ganz genau die romantische Figur des Diego d’Aguilar, der nach seinem Uebertritfe zum Judentum den Namen Moses Lopez-Pereyra führte und dessen Mutter auf dem alten Wiener jüdischen Friedhof in der Seegasse begraben liegt. Er ist wahrhaft keine legendäre Persönlichkeit aus dem grauen Altertum, der es verdient hätte, daß ihn unwissende und wenig gewissenhafte Prager und Wiener Journalisten Lügenkränze um das längst verwitterte Haupt winden. Wenn auch seine Anfänge in dichten Nebel gehüllt sind —von den Sagen, die sich um seine Person ranken und ihn in seiner Jugend das Amt eines Inquisitors bekleiden lassen, wollen wir diesmal schweigen —, so steht doch fest, daß er niemals Bischof war. Ueber seinen weiteren Lebenslauf wissen wir genauen Bescheid: er kam um das jalir 1720 zum erstenmal nach London, lebte 1730—1755 in Wien und kehrte nachher nach London zurück. Es ist eigentlich beschämend, wie groß die Unkenntnis der jüdischen Geschichte ist. Man darf den Lesern unwider■ sprachen das Märchen auftischen, daß ein Jude zu Beginn ries 18. Jahrhunderts englischer Lord werden konnte. Eine Wiener jüdische Zeitung ließ sich diese Meldung sogar ״eigens“ berichten. In Wirklichkeit waren die Juden um diese Zeit in England kaum geduldet. Es mußten mehr als anderthalb Jahrhunderte vergeben, bevor Rothschild 18S5 als erster Jude mit der Lordwürde ausgezeichnet wurde. D’Agm• lar war in Wien kein wüster Spekulant, sondern Pächter der Tabakregie in den böhmischen und österreichischen Ländern, der zu einer Zeit, als es noch in Oesterreich keine Börse gab, der Regierung wichtige und wertvolle Dienste leistete. Baron d’Aguilar war auch stets ein treuer Schützer